für Untersuchungen erbstotistischer Art. Von dem Leiter des Instituts wird angestrebt, diese Arbeit baldmöglichst in einer eigenen erbstatistischen Abteilung zusammenzufassen. In dem Archiv wird auch eine besondere Fremdrassiaen- und Mischlingskartei geführt. Eine besondere Zwillingskartei dient zur Sammlung des Zwillingsmaterials, zur Zeit umfaßt diese Kartei 1800 Zwillingspaare aus der nächsten, leicht erreichbaren Umgebung.
Die zweite Abteilung [teilt die Eheberatungsstelle und Erbklinische Abteilung dar. Dem Institut ist seit zweieinhalb Jahren die staatliche Eheberatungsstelle des Staatlichen Gesundheitsamtes Gießen angegliedert, durch die nach den bisherigen Erfahrungen alljährlich ungefähr 1800 Personen gehen. In dieser Abteilung werden nicht nur Untersuchungen auf Ehetauglichkeit, Ehestandsdarlehen, Kinderbei- Hilfen, Siedler-Auslese, Anträge auf Unfruchtbar- machung, sondern auch Einbürgerungsgutachten, Abstammungsuntersuchungen und alle wissenschaftlich besonderen Fälle bearbeitet.
In der dritten Abteilung wird die wissenschaftliche Einzelforschung betrieben. Hier kommt insbesondere die in ständigem Steigen begriffene Gutachtertätigkeit des Instituts (Abstammungs- und Daterlchafts- Untersuchungen, Gutachten für Erbgesundheitsge- richte und -Obergerichte ujro.) mit zur Verwenduna. Da das Institut seine Aufgabe als Dienst am Volke und als wissenschaftliche Vorarbeit für die nationalsozialistische Staatsführung ansieht, hat es seine Arbeit in dieser Abteilung u. a. besonders auf folgende Gebiete und Fragestellungen abgestellt: a) Vererbung normaler unö pathologischer Eigenschaften (Abstammungsprüfunaen, Zwillingsunter- suchunaen, Familien- und Reihenuntersuchungen usw.), d) Mischlingsuntersuchungen (Juden- und Zi- aeunermischlinge), c) bevölkerungswissenschaftliche Untersuchungen (in letzter Zeit vor allem bezüglich der Asozialen-Frage, Fruchtbarkeit, soziale Schichtung, Gattenwahl, Erbbedingtheit, soziale Prognose usw.), d) experimentell-genetische Arbeiten. Für diese Aufgabengebiete sind in dem Institut alle technischen Voraussetzungen in jeder Hinsicht sichergestellt, neuerdings ist auch eine photographische Abteilung mit allen auf diesen Gebieten erforderlichen Neuerungen eingerichtet worden.
Die vierte Abteilung umfaßt die Lehrtätiakeü. Bisher wurden von dem Leiter des Instituts Dor- lesungen über Rassenkunde und Bevölkerungspolitik, ferner über Erbbiologie und Erbpathologie (Rassenhygiene) gelesen sowie Kurse Über rassen- und erbbiologische Untersuchungsmethoden durchgeführt. Daneben lief noch ein Kolleg über Variations* und Erbstatistik. Schließlich ist noch eine Arbeitsgemeinschaft^ für Hörer aller Fakultäten mit dem Anatomischen und Vorgeschichtlichen Institut der Universität geplant worden, in die auch allmählich andere geisteswissenschaftliche Institute einbezogen werden sollen, so daß auf diese Weise eine immer engere Zusammenarbeit innerhalb der Universität herdei- gesührt wird.
Es ist ein außerordentlich weitreichendes und für die zukünftige Entwicklung unserer Volksgemeinschaft bedeutsames Arbeitsfeld, das in diesem noch jungen Institut unserer Universität mit großer Tatkraft und freudiger Energie in Angrift genommen wurde. Die bisherigen Ergebnisse haben schon Erfolge gebracht, wie man sie in diesem Ausmaß vor einigen Jahren noch für unmöglich gehalten hätte. Alle Vorbedingungen sind gegeben, daß diese Arbeit künftighin noch auf viel breiterer Grundlage entfaltet und zum Besten unseres Volkes gestaltet werden kann. Zu wünschen wäre heute nur noch, daß diesem bedeutsamen Institut in möglichst naher Zeit eine räumlich größere Stätte zum Wirken gegeben würde, damit alle Energien so zur Geltung kommen können, wie es dem Wunsche des Leiters dieses Instituts und seiner Mitarbeiter entspricht.
B.
Vornotizen.
Tageskalender für Samstag.
Goualterstreffen NSRL. in Heuchelheim: Karne- radschaftsobend in der Turnhalle. — Gloria-Palast (Seltersweg): „Morgen werde ich verhaftet".
Tageskalender für Sonntag.
Gaualterstreffen NSRL. in Heuchelheim: 9 Uhr Wettkämpfe: 14 Uhr Werbeumzug, 17 Uhr Volksfest. — Gloria-Palast (Seltersweg): „Morgen werde ich verhaftet".
Die Altersversorgung für das deutsche Handwerk.
Oie Ourchführungsverordnung zum Gesetz.
Von Verwaltungsinipektor K. Heß. Städtisches Versicherungsamt.
Am 13. Juli 1939 hat der Reichsarbeitsminister die von den Handwerkern lang erwartete Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk erlassen, die rückwirkend vom 1. Januar 1939 in Kraft getreten ist. Die Verordnung enthält Bestimmungen sowohl über die Durchführung des Gesetzes als auch über feine Ergänzung. Zur Orientierung gebe ich nachstehend einen kurzgefaßten Ueberblick über die wesentlichsten Bestimmungen, die allgemein interessieren dürften:
Die Verordnung bestimmt zunächst, daß die Versicherung nach dem Gesetz über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk die gesamte Tätigkeit erfaßt, die der Handwerker ausübt, ob als selbständiger Handwerksmeister oder „nebenher" als Lohn- oder Gehaltsempfänger etwa, wie dies beispielsweise vielfach der Fall ist (Fachlehrer an Schulen usw ). Es kann also nicht der Fall eintreten, daß für den in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerker, der nach dem Gesetz über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk zu versichern ist, bei Uebernahme von Lohnarbeiten außerdem noch Beiträge zur Rentenversicherung der Angestellten oder Arbeiter gefordert werden. Anderseits sind Handwerker, die auf Grund abgeschlossener Lebensversicherungen versicherungsfrei sind, überhaupt nicht rentenversicherungspflichtig, d. h. diese Handwerker werden auch hinsichtlich ihrer Nebenbeschäftigungen von der Dersiche- rungspflicht nicht erfaßt.
Die Dersicherungspflicht des Handwerkers bleibt auch in den Zeiten bestehen, in denen die Einnahmen seines Betriebes die Ausgaben nicht überfteigen.
Die §§ 10 und 15 des Angestelltenversicherungsgesetzes gelten für Handwerker nicht. Danach kann Befreiung weder auf Grund vorübergehender Tätigkeit als Handwerker noch auf Grund der Vollendung des 5 0. Lebensjahres beantragt werden.
Die Beitragsleistung steht im Verhältnis zum jeweiligen Einkommen. Nach der Höhe des monatlichen Einkommens sind folgende Einkommensklassen maßgebend:
bis 50 RM. mtl. Einkommen, Kl. A, Monatsbeitrag
2 RM.
von mehr als 50—100 RM. mtl. Einkommen, Kl. B, Monatsbeitrag 4 RM.
von mehr als 100—200 RM. mtl. Einkommen, Kl. C, Monatsbeitrag 8 RM.
von mehr als 200—300 RM. mtl. Einkommen, Kl. D, Monatsbeitrag 12 RM.
von mehr als 300—400 RM. mtl. Einkommen, Kl. E, Monatsbeitrag 16 RM.
von mehr als 400—500 RM. mtl. Einkommen, Kl. F, Monatsbeitrag 20 RM.
von mehr als 500 RM. mtl. Einkommen, Kl. G, Monatsbeitrag 25 RM.
Der Beitragsberechnung ist der im letzten Einkommensteuerbescheid nachgewiesene Gesamtbetrag der Einkünfte vor Abzug der Sonderausgabe so lange zugrunde zu legen, bis ein neuer Steuerbescheid ergeht. Ein Zwölftel dieses Betrags gilt als Monatseinkommen.
Ist der Handwerker für ein Kalenderjahr nicht zur Einkommensteuer veranlagt worden, so ist der Betrag maßgebend, den er im letzten Kalenderjahr für sich und seine Familie dem Betrieb entnommen hat (Privatentnahmen). Hierbei ist eine nur für einzelne Monate feststellbare Privatentnahme auf ein volles Jahr umzurechnen. Hat der Betrieb erst im laufenden Kalenderjahr begonnen, so ist für jeden einzelnen Monat die durchschnittliche Privatentnahme der vergangenen Monate maßgebend. Eine Markenverwendung ist — ohne daß die Versicherung dadurch Schaden erleidet — nicht erforderlich in folgenden Zeiten, die als „Ersatzzeiten" angerechnet werden.
a) Für d i e Erfüllung der Wartezeit: Zeiten, in denen der Versicherte zur Erfüllung seiner Wehrpflicht eingezogen gewesen ist ober der Reichsarbeitsdienstpflicht genügt hat.
b) Für bte Erhaltung der Anwartschaft:
Zeiten, in denen der Versicherte
1. Zur Erfüllung der Wehrpflicht eingezogen gewesen ist,
2. der Reichsarbeitsdietlstpflicht genügt hat,
3. an einem vom Reichsversicherungsamt anerkannten Lehrgang für berufliche Fortbildung ober weltanschauliche Schulung teilgenommen hat.
Diese Zeiten werben auch bann angerechnet, wenn ber Betrieb währenb ber Ersatzzeit ohne Minderung bes Ertrags weitergeführt wirb. Krankheitszeiten werben nur bann — ohne daß Marken zu entrichten finb — als Ersatzzeiten angerechnet, wenn ber Hand- werker sich nicht auf die Leitung seines Betriebes beschränkt, fonbern körperlich mitarbeitet unb an ber Fortsetzung biefer Mitarbeit burch bie Krankheit ver- hinbert ist. Die Beiträge finb am letzten Werktag des Kalenbermonats zu entrichten, für ben sie ge- fchulbet werben.
Das Gesetz über bie Altersversorgung für das deutsche Handwerk gestattet im § 10 die Nachversicherung ab 1.1.1924. Die Durchführungsverordnung bestimmt hierzu, daß diese Beiträge für die Vergangenheit nicht durch Markenverwenoung, sondern durch Barzahlung oder Ueberweisung zu leisten sind, wobei
Vor- unb Zuname, genaue Anschrift, Berus, Geburtsort unb Gedurtsbatum, bie Klaffe unb Zeit, für welche bie Beiträge gelten sollen, anzugeben ist.
Dollversicherte haben bie Beiträge für bie rück- üegenben Jahre in ber Klasse C (8 RM.), Halbversicherte in ber Klasse B (4 RM.) unbefdjabet bes Rechts freiwilliger Hoherversicherung zu leisten. Je- boch bestimmt sich bie Höhe bes Beitrags einer Klasse nach ben am Tage ber Nachzahlung geltenben Vorschriften. Es ist hier an bie Fälle gebucht, in denen die Nachzahlung erst in einem späteren Jahre — jedoch nicht nach 1941 — geleistet wird und ber Beitragssatz ber entsprechenben Klasse bis dahin irgenbwelche Veränberungen erfahren haben sollte. Sofern ein Handwerker für die Jahre 1932—1937 bereits Beiträge an einen anderen Dersicherungs- träger nachgezahlt hat (etwq zum Aufleben ber Anwartschaft in der Invalidenversicherung usw.) wirb — soweit eine Nachzahlung auf Grund bes Gesetzes über bie Altersversorgung für bas beutsche Hand- werk zulässig ist — auf Antrag bes Versicherten diese Nachzahlung an bie Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, Berlin-Wilmersborf, Ruhrstraße 2, überwiesen unb bort so verbucht, wie es für ben Handwerker am günstigsten ist.
Um bie volle Dersicherungssreiheit ober Halbversicherung nach dem Gesetz über die AD. für das Deutsche Handwerk zu erreichen, sind auch mehrere Lebensversicherungsverträge mit verschiedenen Lebensversicherungs-Unternehmungen anzuerkennen: wesentlich ist, daß sie zusammengerechnet den Er- forberniffen des Gesetzes entsprechen, d. h., volle Versicherungssreiheit tritt ein, wenn die Prämiensätze die Hohe des Beitrags, ber zur Angestellten- verficherung zu entrichten wäre, erreichen, bei Kapi- talverficherung ferner bie Höhe der Versicherungssumme mindestens 5000 RM. beträgt, bei Halbversicherung, wenn der Prämiensatz in Höhe des halben Beitrags, der zur Angestelltenversicherung zu entrichten ist und bei Kapitcllverficherung das Kapital min heftens 2500 RM. betragt Prämien unb Leistungen einer Gruppenversicherung werden hierbei nicht berücksichtigt.
Ist von mehreren Lebensversicherungsverträgen der eine auf Zahlung einer Rente unb der andere auf Zahlung eines Kapitals gerichtet, so ermäßigen sich die oben genannten Versicherungssummen um bas Zehnfache der für den Handwerker selbst vereinbarten Jahresrente. Es diene hier folgendes Beispiel:
Es sind zwei Versicherungsverträge abgeschlossen. Der erste auf Zahlung eines Kapitals von 2000 RM., ber zweite auf Zahlung einer Jahresrente
von 300 RM. Es kann volle Dersicherungifreiheit in Anspruch genommen werden, da bas zehnfache ber Jahresrente (300 X 10) = 3000 RM. beträgt und damit die 5000-RM.-Grenze erreicht st.
Zweites Beispiel: Es sind 1000 RM. Kavitalver. sicherung und 250 RM. Jahresrente abgeschlossen, In diesem Falle kann nur die Halbversicherung bei antragt werden, es sei denn, daß nachträglich mej, tere 1500 RM. Kapitaloersicherung oder 150 RU Jahresrente eingegangen werden.
Dem Lebensversicherungsoertrag steht gleich bie Mitgliedschaft bei der „Pensionskasse des Bäcker.
daA ßMuMtyfäfage
29/30 - fäaAnfarfAfa. 2/Zz.
Handwerks auf Gegenseitigkeit, Sitz Berlin", wenn Prämie und Kapital den oben geschilderten Voraus, setzungen entspricht.
Versicherungsfreiheit oder Halbversicherung kann auf einen Lebensversicherungsvertrag aber nur bann gestützt werden, wenn er auf bas Leben be$ Handwerkers allein geschlossen ist und wenn beim Tode nicht nur bie Verpflichtung zur Prä. mienzahlung endet, fonbern die Dersicherunzs- leiftung auch selbst fällig wird.
Sind bei einer Lebensversicherung für den Tober» fall andere Personen als bie Ehefrau und die Kinder als bezugsberechtigt bezeichnet, so kann Der« ficherungsfreiheit oder Halboersicherung nur gellend gemacht werden, wenn die Bezeichnung bes Bezugsberechtigten davon abhängt, daß zur Zeit de, Todes weder Ehefrau noch Kinder vorhanden finb.
(Schluß folgt)
Sin Kämpfer für die Volksgesundheit.
Der bekannte Kreislauffarscher Professor Dr. Arthur Weber, Bad-Nauheim, begeht am 3. August b. I. seinen 6 0. Geburtstag. boren 1879 in Fechenheim bei Frankfurt am Main, ftubierte er in Marburg, Leipzig unb Greifswald unb wirkte von 1905 ab als Internist zunächst in Greifswald, bann in Gießen (bei Professor Moritz unb Professor F. V o i t). Seit April 1914 ist er Leiter
Ewiger Gommer.
Von Hans Brandenburg.
Ist bin kein Stubenhocker, ich suche zu allen Jahreszeiten bie freie Natur auf, aber an ben gleichen Ort kehre ich durch Jahre hinburch nur im Sommer zurück unb erltbe ihn auf diese Weise wie keiner, ber immerzu an berfelben Stätte bleibt, unb wie keiner, ber sie immerzu wechselt. Hier um meinen Sommersitz ist ber Sommer ewig. Ich kenne hier keine anbere Jahreszeit, ich merke, ja, ich glaube nicht, baß er hier jemals weggezogen, baß er auch hier nur wiedergekehrt ist — nur ich war fort, nur ich bin wiedergekehrt, in ihn, ben ewigen Sommer.
Am Bahnhof erwartet ben Ankommenben bie Golbammer, die Freunbin ber Wegraine unb Eisenbahnsäume, sie ist noch ba unb weiß noch immer ben schlichten Kehrreim zu allen Strophen bes großen Sommergedichts. Alles hat auf mich gewartet, alles begrüßt mich, alles nimmt einen Heim- kehrer auf. Ich weiß, was alles kommt unb am Wege steht unb wie es etnanber folgt, unb weiß es doch nur wie in einem jener Träume, barin man träumt, was man schon einmal ober schon öfter geträumt hat.
Es geht um ben Zipfel des Sees herum. Dieselben Berge bahinter betten bieselben Wolken in ihren Schoß, Nebelseen finb biese Wolken, bie in blauen Hochtälern liegen. Unb um meinen heimkehrenden Fuß stickt sich bie traute Nähe ebenso unsterblich. Vom Wasser bringt bas Schilf herüber unb streckt mir wie immer bie langen Blütenfinger bes Blut- unb Gelbweiberichs, bie Baldrianköpfe, bie golbenen Tellerchen des Sumpfhahnenfußes hin ober reicht mir als Köstlichstes bie phantastische Schwertlilie bar. Dann gerate ich in bie schwimmende Duftschicht von Mäbesüß, ber schaumflockigen Wiesenspiräe. Kartoffelreihen blühen unb Schilf, Wiese unb Acker löst bas Roggenfelb ab, durchschlungen von Kornblumen, von Flockenblumen unb Wicken, unb zuletzt ber Wald, kühl vom Lauche riechend und am Rand hin mit Labkraut und Sterndolde geschmückt.
Doch längst schon vor der Höhe winkt mein Dorf. Mit der geschlängelten Straße treibe ich hinan, wie von selbst werde ich emporgeschraubt von ihren Kehren, ich konnte die Augen schließen. Und wenn ich sie wieder öffnete, dann läge bas in meinem Steigen sich fenfenbe Land unter mir wie voriges Jahr, wie nächstes Jahr, wie gestern, wie morgen, wie in dem Augenblick, als ich die Augen schloß: das Land bes ewigen Sommers, bas dem See ab» gewandte Land, ein anderer See, ein Trockensee,
ein See in allen Wogen bes Grüns vom Schwarz- grün bis ins Silbergrün.
Zum hölzernen Söller meines Quartiers wachsen bie Spaliere herauf, bie mir niemals blühen unb reifen, beren Blätter aber auch niemals gilben unb beren Früchte niemals abfallen, unb unter mir buften unb glühen bie unverwelklichen Rosen vor ben Bergen. Der Nußbaum, niemals kahl unb stets von Vögeln bewohnt, reckt sich immergrün an mein Schlafzimmerfenster, burch die üppigen Kastanien bes nachbarlichen Wirtsgartens brechen in ber Dämmerung die bekannten Lichter der Gaststube, der uralte Sattelturm ber Kirche, ragenb über Land unb See, steht dicht babei, um mich mit Glockenläuten unb Dohlenschrei morgen früh zu wecken. Gehe ich jetzt unter ihm noch ein paar Schritte ben Walbhang hinab — ich weiß schon vorher: um den Staffelpfad im Fichtendunkel ist ein ewiger Geistertanz, ein huschender Elfenreigen, ber in irren Flimmerkreisen aufzuckenbe Laternchen trägt.
Oie Wasserpfeife.
Von Wilhelm Scharrelmann
Es war im Hochsommer, unb bie Ferien standen vor ber Tür.
„Hört ihr nun bald auf mit eurem Radau ba?" rief ber Nachbar über ben Zaun.
Er meinte bas Jndianerzelt, bas wir uns aus alten Latten unb Zeugresten auf unserem Hofplatz errichteten, aber fraglich mar eigentlich nur, wie es Pütt gefallen würbe. Pütt war nun einmal Pütt. Wer ihn kannte, wußte bas.
Am nächsten Tage baten mir ihn her, unb er sah es sich an.
Aber er verzog keine Miene. Selbst unsere Friedenspfeife, bas schönste Stück unserer Ausstattung, schien keine Gnade vor feinen Augen zu finden. Es war schon viel, baß er sie in die Hand nahm unb eine Weile schweigend betrachtete.
„Eine Tonpfeife, naja", meinte er bann. „Eine richtige Friebenspfeife sieht allerdings anbers aus!" Im übrigen wolle er nur runb heraus sagen: Indianer spielten alle Jungen, unb es fei kein Kunst- stück. Warum wir uns nicht lieber ein Beduinen- zelt gebaut hätten? Beduinen seien einfach fabelhafte Kerle, echte Wüstensöhne, mit ihren Pferden wie verwachsen unb überhaupt nicht klein zu kriegen. Tapfere Krieger gäbe es jedenfalls nicht, unb was unsere Speere, Bogen unb Pfeile anginge, so könnten wir sie auch als Bebuinen ruhig gebrauchen. Wenn wir statt des Federschmucks auf
unseren Kopsen Turbane aufsetzten, wäre bbe Kiste schon in Ordnung. Die Friedenspfeife müsse allerdings verschwinden. Die Beduinen rauchten keine. Unter gar keinen Umständen! Statt ihrer müsse eine Wasserpfeife her! Anders täten es Beduinen nun einmal nicht.
Wir fühlten uns geknickt unb erhoben zugleich. Jedenfalls waren Turbane aus buntbebruckten Taschentüchern bald herzustellen, unb Pütt in Zukunft mit „Alter Scheich" anzureden, siel auch nicht weiter schwer.
Nur die Wasserpfeife! Da saß ber Haken! Gewiß, bei dem Pfeiftnhändler in her Altstabt stand so ein Ding im Fenster, unb mir konnten sie, solange wir nur wollten, durch die Scheibe hinburch besehen. Aber babei mußte es auch sein Bewenden haben, denn ber Preis, ben ber Mensch bafür for- berte, hätte uns beinahe alle brei auf ben Rücken gelegt.
z Mit bem Beduinenleben war es also zunächst noch nichts. Ohne Wasserpfeife wäre es ja lachhaft gewesen.
Aber war Pütt nicht Pütt! Schon am folgenden Tage rückte er unvermutet mit einem geheimnisvollen Paket bei uns an, kroch uns voran, ins Zelt unb begann brinnen vorsichtig mit bem Auspacken.
„Söhne ber Wüste!" redete er uns an. „Beduinen!"
„Edler Scheich?" murmelten wir erwartungsvoll.
„Damit ihr nach den blutigen Kämpfen, die uns aufgezwungen wurden, nicht länger das Labsal des Kriegers entbehrt — hier, seht sie euch an!"
Uns fielen beinahe die Turbane vom Kopf. Tat- sächlich hatte er sich selber ans Werk gemacht, unb nun stand sie vor uns: eine weithalsige Wasserkaraffe, die er mit einem mehrfach durchbohrten Korken, in bem mehrere Glasröhren steckten, verschlossen hatte. Ein paar Gummischläuche als Rauch- leitungen unb ein Blumentöpfchen, das als Pfeifenkopf gebacht war, vervollständigten bas Werk.
Gut, baß mir uns schon vor Tagen ein paar Hände voll Rauchtabak an bie Seite gebracht hatten. Begeistert gingen wir daran, bie Karaffe mit Wasser zu versehen unb ben Tabak in ben Blumentopf zu stopfen.
Die Schlauchenden zwischen ben Sippen, warteten mir auf bas Anzünben. Am Saugen sollte es N'cht liegen. Aber mit bem guten Willen mar es nidjt getan. Jedenfalls meigerte sich ber Tabak in Brand zu geraten. Nicht, baß die Pfeife vielleicht nicht gezogen hätte! Sie zog nur allzu gut, ber genfer mochte missen, roo sie keine Luft durch- lieh! '
Ein wenig verstört besah sich Pütt sein Werk.
„Siegellack!" entschied er bann und versicherte, daß es ganz einfach sei.
Dickerchen trabte los. Wir wußten, es war De. laß auf ihn.
Richtig brachte er nach ein paar Minuten das Gewünschte, unb Pütt machte sich ans Werk. Selbst einige Brandblasen, bie er sich im Verlauf feiner Arbeit zuzog, vermochten ihn nicht darin zu erschüttern.
„Na, was sagt ihr?" rief er, als uns bei einem neuen versuch tatsächlich ber erste Tabaksqualm in die Kehlen drang. Dabei gluckste und bullerte es in der »lasche wie bei einem Gewitterregen in ber alten Regentonne auf unserem Hose. Nur mußten wir aufpassen, immer gleichzeitig zu ziehen, ba durch Den unbenutzten Schlauch sonst Gegenlust einbrang. 21m besten ging es auf Kommando ...
Dickerchen war bie erste Leiche. Selbst bas Ab- nehmen bes Turbans hatte ihn nicht vor seinem -Schicksal zu bewahren vermocht.
Beunruhigt warteten wir ab, ob er sich wirklich erbrechen werde, wie er gedroht hatte. Pütt hatte es freilich für eine Uebertreibung erklärt, aber auf Dickerchen war immer Verlaß gewesen ... Immer- bin, als ich ihm von innen unb außen mit kaltem Wasser gekommen war, fing er an, sich zu erholen.
Ich war aufrichtig froh barüber. So brauchten leine Eltern nicht gleich zum Arzt zu schicken, wenn er hinterher nach Hause kam .. Was felbcr betraf, ging ich nicht ganz so weit wie PA der schlankweg behauvtete, daß ihm in seinem goiv Zen Leben noch nie so wohl gewesen sei. Dabci hatte er Dickerchens unb meinen Schlauch mit einem Faben abgebunden unb sich verschworen, die PsMe ganz allein auszurauchen ...
Die Folgen entsprachen seinem Tatendrang.
Ich gab mir alle Mühe mit ihm. Einmal war er unser Scheich, unb zum anderen konnte es für mirf) selber nur gut sein, wenn ich ihn ungesehen durch bas Haus auf bie Straße brachte
Aber kein Wasser wollte bei ihm helfen, und jU* letzt war seine Hose wie seine Jacke, unb darin, W)ien es, machte selbst ein Sohn ber Wüste keine Ausnahme.
Hochschulnachnchien.
Professor Dr. Paul Gieseke, Ordinarius für Deutsches Recht, Bürgerliches Recht unb Handels- recht an ber Universität Marburg wurde zum Wintersemester 1939/40 in gleicher Diensteigenschaft an bie Universität Berlin berufen


