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b l der Kokerei anfallende Gas werde zur G a s - f-rnversorgung nutzbar gemacht. Das E l e k - t!izitätswerk werde zu den größten Werken dieser Art überhaupt gehören. Die Wassern er- sirgung der Werke erfolge aus einem Urstrom- tc: nördlich des Harzes. Für den ungeheuren Wohn- bidarf feien schon 8500 Siedlungswohnungen fertig- gkftellt. im Laufe der Zeit werde eine Stadt für 200 000 Einwohner entstehen. Die Aerke in Linz sollen zwei Millionen Tonnen Äahl jährlich erzeugen.
Or. Ley spricht zum deutschen Handel.
Z e r l i n, 13. März. (DNB.) Im Berliner Sportpalast veranstaltete die Gauwaltung Berlin der DllF. eine Kundgebung des deutschen Handels. Der Ltlter des deutschen Handels in der DAF., Feit, beionte, daß nach der Ausschaltung des Judentums oii3 dem Handel die Handelsbetriebe eine rasche Gesundung der Geschäftsgrundlage erfahren hätten, so daz heute überall wieder Leben und Freude, Arbeit unD Hoffnung herrschten. Der deutsche Kaufmann wtrde stets in der Organisation aller schaffenden putschen neben dem Arbeiter, neben dem Jnge- nt<ur und dem Handwerker in einer untrennbaren nnt) unlösbaren Gefolgschaft und Kameradschaft stehen. Reichsorganisationsleiter Dr. Ley mahnte stets des gigantischen Existenzkampfes eingedenk zu ■ein, den das deutsche Volk führen müsse, getrieben non Dankbarkeit und Ehrfurcht vor der Vergangen- i)eli und folgend dem Befehl der kommenden Ge- schechter. Dr. Ley erinnerte an den siegreichen Stcnpf gegen das Weltjudentum, den das deutsche Mk kompromißlos führe. Da ein Sieg des Juden ;u einer Knechtschaft führen würde, gegen die der OrfaUIer Vertrag ein Kinderspiel war, habe es süi das deutsche Volk nur das eine gegeben: Es Izte den Mut und die Entschlußkraft haben, den g zu errringen und den Juden vernich- >d zu treffen. Dr. Ley stellte dann die be- )eren Aufgaben heraus, die dem deutschen Han- gegenwärtig gestellt sind. Der deutsche Handel se von jedem privatkapitalistischen Denken gerei- werden. Er müsse die Krämerseele abschütteln sich erheben zu der Größe unserer Zeit.
Günstige Entwicklung des Arbeitseinsatzes.
Berlin, 11. März. (DNB.) Die günstige Witte- urri in den ersten beiden Monaten des Jahres 1939 moglichte vielfach die Wiederaufnahme xcn Außenarbeiten, die infolge des Frostes nteer zweiten Dezemberhälfte 1938 eingestellt wer» )er mußten. Das saisonbedingteAbsinken .'er Beschäftigungskurve kam infolgedessen in diesem Bitter bereits Ende Dezember 1938 zum Still- t in b. Im Januar 1939 konnte sich die Zahl der 'es.^äftigten Arbeiter und Angestellten im Altreich (fjn wieder um 320 000, im Februar um weitere 100000 erhöhen, so daß Ende Februar bereits ein -elchäftigungsstand von 20 540 000 (einschließlich kranke) erreicht wurde. Diese liegt damit um rund .,17 Millionen höher als im gleichen Zeit- iE des Vorjahres. Gegenüber dem Beschäfti- iMZsstand der Monate August bis November 1938 mit über 20,8 Millionen besteht allerdings noch ein Inlsrschied von rund 300000. Der Grund hierfür itx darin, daß in klimatisch ungünstig gelegenen Befrken die unterbrochenen Außenarbeiten lud nicht wieder ausgenommen und neue Arbeits- wrlaben noch nicht begonnen werden konnten.
«Sie Ausbildung der Amtsttäger
im AeichslustschuHbund.
l)e neuen Anweisungen für die Ausbildung im Reiösluftschutzbund werden vom LS.-Gruppenführer M ur b o r n vom Präsidium des Reichsluftschutz- tiliiitfes der „Sirene" erläutert. Der Reichsluftschutz- tluit hat die Grenze von 12 Millionen Mitglieder ■llliücl überschritten, und seine ehrenamtliche Amts- iiräß. rschaft nähert sich der Zahl 700 000. Der Amts- iibß^r muß die Bevölkerung von der Notwendigkeit vier Selbstschutzmaßnahmen in jedem Hause über« zM. n und die geeigneten Persönlichkeiten für die Wlwirkung als Selbstschutzkräfte gewinnen. Jeder. Tlmbträger muß daher zunächst selb st eineAus- blildung als Selbstschutzkraft durch- nnichsn, und zwar für Amtsträger jeden Grades. ifi?Dr shre bestimmte Aufgaben werden die Amts- irtägir dann besonders ausgebildet. Die O r t s - mrnp p e ist die eigentliche Trägerin der Organi- foifioiE und gleichzeitig die unterste Gebietsstelle, die fW b-ie Ausbildung der Selbstschutzkräfte die Der- antiDrhing trägt.
'ile Ausbildung tritt an die erste Stelle aller Muigiben, die der Reichslustschutzbund zu erfüllen hitzt Angesichts des Bedarfes an Luftschutzlehrern uiü Hilfskräften sollen als Luftschutzlehr- f Irrte in steigendem Maße auch Frauen h Slungezogen werden. Die vielseitigen Aus- Qijitii der Amtsträger haben zu der Anordnung ge- ftchi daß für jede Ortsgruppe und Ortskreisgruppe eim besondere Schule als Luftschutzhaupt- j i|iiL e einzurichten ist. Diese Schulen sind aus- schlieillich für die Sonderausbildung der 5dnii'.5 träger, losgelöst von der Ausbildung der SWjschutzkräfte an den Luftschutzschulen, bestimmt. Ffu Sie Revier- und Gemeindegruppenführer so- Mielie Leiter und Lehrkräfte der Luftschutzschulen isch bi< Fortbildung an einer Landesaruppen- luists ch utzschule vorgesehen. Die höheren Amts- tTitijei werden zur weiteren Förderung in die Rfeicys l u ft sch u tz sch u l e in Berlin einberufen.
Krankenversicherung
im „hauswirffchaftlichen Jahr".
Dae Reichsversicherungsamt ist, vorbehaltlich einer EMstsidung im Rechtszuge, der Auffassung, daß di« iir hauswirtschaftlichen Jahr beschäftigten Mäd-
>er Krankenoersicherungspflicht u Hiller liegen. Das Pflichtzahr für Mädchen föihns im freien Arbeitsverhältnis, aber ganz oder teiuloefe auch im Arbeitsdienst, Landdienst, Land- W«, ländlicher Hausarbeitslehre üsw. abgeleistet Danach beruhe das land- und hauswirt- schtefl!che Jahr zwar auf einer allgemeinen öffentliche, Anordnung. Es sei aber seiner Natur nach ebnprivates Dienst - und Arbeitsver- hi'i Itiis wie jedes andere. Da in der Kranken- Dtfrfiiymng anders als in der Jnvalidenversiche- riac Luch eine Beschäftigung als entgeltlich anzu- >ekN ft, für die nur freier Unterhalt gewährt wird, febtr i ei den jungen Mädchen im „hauswirtschaft- licHr Jahr" die Voraussetzungen der Krcmkenver- siHeta,gspflicht während des land- und hauswirt- fchtaflichen Pflichtjahres erfüllt.
Probleme der deutschen Hochschule.
Neichsminister Nust vor den deutschen Nektoren.
Berlin, 10. März. (DNB.) Auf der Tagung der wissenschaftlichen Hochschulen des Großdeutschen Reiches umriß der Reichserziehungsminister die grundlegenden Probleme, die sich für die deutsche Hochschule und Wissenschaft aus der allgemeinen Lage des deutschen Volkes ergeben. Der Hochschule müssen neue Kräfte gegeben werden, daher die Wichtigkeit einer totalen Auslese für die Hochschule; denn es sei unmöglich, daß in einem Augenblick, wo tatsächlich die Frage nach der L e i st u n g s s ch i ch t^ schlechthin die Kernfrage des Volkes werde, die wertvollsten Kräfte des Volkes oft nicht der Hochschule zugänglich gemacht würden. Der Verzicht auf die Reifeprüfung als Bedingung für die Hochschulen ist dabei mit ein Notbehelf. Die Reifeprüfung muß allen fähigen Deutschen zugänglich gemacht werden. Damit öffnet sich der Weg in die Hochschule für das ganze Volk.
Reichsminister Rust schilderte nun die praktischen Schwierigkeiten, die bislang der Durchführung des nationalsozialistischen Zieles der Schulgeldfreiheit für die höhere Schule entgegenstehen, und erklärte: Die Frage, vor der wir in diesem Augenblicke stehen, ist nicht mehr nur eine weltanschauliche Frage, sondern auch eine Frage des wirtschaftlichen Aufbaues. Durch das Landjahr und das Lange- marck-Studium ist nach neuen Prinzipien wertvollste Auslese geschaffen worden. Wir müssen alle früheren Auffassunaen hinter uns werfen, denn die wichtigste Aufgabe ist, quantitativ und qualitativ die Hochschulen mit einem Nachwuchs auszustatten, der die Möglichkeit zu höchster Leistung bietet.
Zur Verkürzung der Studienzeit betonte er, könne man nicht einfach die bisherigen Studienpläne übernehmen und dann ein Stück Zeit abschneiden, sondern man müsse die Studienvläne noch einmal grundsätzlich auf allen Gebieten üoer- prüfen. Dabei sei festzustellen, daß die Ausbildungszeit im Durchschnitt zu lang sei. Als notwendig bezeichnete der Minister eine engere Verbindung der wissenschaftlichen Vorbereitung mit der praktischen Ausbildung. „Ich glaube", so erklärte er, „daß wir tatsächlich Zeit gewinnen, wenn wir die praktische Ausbildung wenigstens teilweise in die Zeit der theoretischen Ausbildung mit hineinnehmen.
In der Massierung einer rein theoretischen Arbeitszeit und einer darauf folgenden praktischen Arbeits- zeit sehe ich einen Energieverlust für die Arbeit. Durch eine Abwechslung von beiden wird man bessere Ergebnisse und wirtkliche Zeitgewinne erzielen können. Praktische Vorbereitungszeit und Hörsaal müssen daher in allen Zweigen miteinander in abwechs- lunasvolle Beziehung gebracht werden. Durch die Studienzeitverkürzung darf keinesfalls die Gesamtleistung leiden.
Der Minister wies daher darauf hin, wie wichtig die richtige Beurteilung der Studenten durch die Professoren sei, und erklärte: „Sie können erst dann ein wirkliches Urteil abgeben, wenn der heutige Student, der nach dem neuen Modus in drei Jahren zum Staatsexamen geht, ihnen schon vorher bekannt geworden ist. Sie müssen den Studenten laufend beobachten, und zwar müssen das die Herren Professoren tun, nicht die Assistenten." Der Minister wies auch auf die ungeheure Aufgabe der Hochschulprofessoren hin, die jetzt zu neuen Methoden Übergehen müßten und zu gleicher Zeit ein Experiment durchzuführen hätten, von dem die ganze Zukunft abhänge. In einer solchen Lage müßten die Hochschulprofessoren auch einmal etwas weniger an ihre Publikationen denken und etwas mehr an die lebende Mannschaft, der sie das Wissen dieser Zeit und ihre Methoden überliefern sollen. „Das ist ein Appell, von dem ich weiß, daß er ein schwerwiegender Appell ist, aber ich muß ihn an den Hochschullehrer richten: Er muß sich in dieser Zeit entschließen vor allem Lehrer zu sein."
Ferner wies der Minister bann auf die Gefahr hin, daß Halbfertige sich sehr schnell spezialisierten. Diese vorzeitig Spezialisierten würden zusammengenommen in Deutschland eine ganze Anzahl von praktisch sehr verwertbaren Leuten für die Wirtschaft ergeben, für das gesamte g e i ft i g e Leistungsniveau Deutschlands würde der Spezialisierte aber eine Gefahr bilden. Daher werde man den Gedanken erwägen müssen, nach dem Abgang von der Hochschule durch nachträgliche Uebun- gen nicht nur Fortschritte der technischen Forschung zu vermitteln, sondern auch die Grundforschung aufzufrischen.
Seine ungesunde Nnklnaüon von ArbeMrästen.
Kündigungen in staatspolitisch wichtigen Wirtschaftszweigen bedürfen der Zustimmung des Arbeitsamts.
Berlin, 13. März. (DNB.) Der Reichs- arbeitsminifter hat eine Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Sicher st ellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staats» politischer Bedeutung erlassen, die am 15. März 1939 in Kraft tritt und bestimmt, daß in Betrieben der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Bergbaues mit Ausnahme des Steinkohlenbergbaues, der chemischen Industrie, der Baustoff- Herstellung und der Eisen- und Metgllwirtschast Betriebsführer, Arbeiter und Angestellte eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erst aussprechen dürfen, wenn das Arbeitsamt der Lösung des Arbeitsverhältnisses zuge stimmt hat. Eine ohne vorherige Zustimmung des Arbeitsamtes erfolgte Kündigung ist rechtsunwirksam.
Die neuen Vorschriften gelten vor allem zum Schutze der Landwirtschaft, sinngemäß auch fürFamilienangehörige,die in Betrieben von Ehegatten, Eltern, Voreltern oder Geschwistern regelmäßig mithelfen, auch wenn sie nicht als Arbeiter oder Angestellte beschäftigt werden. Der Geltungsbereich umfaßt nicht nur private und öffentliche Betriebe, sondern auch Verwaltungen aller Art. Keine Zustimmung zur Lösung des Arbeitsverhältnisses ist erforderlich in der Landwirtschaft, sofern sich die Arbeitskraft in einem anderen landwirts cha ftlichen Betrieb zur Arbeitsaufnahme vertraglich verpflichtet hat und das neue Arbeitsverhältnis sich unmittelbar an das alte an schließt, ferner bei vorübergehend beschäftigten Erntearbeitskräften sowie endlich bei den Arbeitskräften, die im Landdienst, in der Land Hilfe oder im weiblichen Pflichtjahr in der Landwirtschaft tätig sind. Diese Kräfte dürfen jedoch nicht vor Ab
lauf der Vertraasdauer aus der Laichwirtschaft ausscheiden. Dazu ist die Zustimmung des Arbeitsamtes notwendig. Allgemein ist eine Zustimmung des Arbeitsamtes n i ch t erforderlich, wenn sich beide Vertragsteile über die Lösung des Arbeitsverhältnisses einig sind.
Um sonstigen Arbeitseinsahnotwendigkeiten in den verschiedenen Gebietsteilen des Reiches zu entsprechen, können die Landesarbeitsämter die gleichen Kündigungsbeschränkungen auch für einzelne Betriebe anordnen.
Am 15.März 1939 bereits lausende Kündigungen werden dann von den neuen Vorschriften erfaßt, wenn die Kündigungen e r ft nach dem 25. März 1939 wirksam werden. Sie bedürfen bann nachträglich der Zustimmung des Arbeitsamtes.
Die bereits bestehenden E i n st e l l u n g s b e - fchränkungen für Jugendliche unter 2 5 Jahren, für die Metallarbeiter und für Arbeiter und technische Angestellte bei Betrieben der Bauwirtschaft bleiben unverändert. Darüber hinaus ist aber bestimmt worden, daß Arbeitskräfte, die nach Eintragung im Arbeitsbuch zuletzt in Betrieben oder Haushaltungen der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Bergbaues, mit Ausnahme des Steinbergbaues, der chemischen Industrie, der Baustoffherstellung, der Eisen- und Metallwirtschaft beschäftigt waren, in Betrieben jeder Art nur mit Zustimmung des Arbeitsamtes eingestellt werden dürfen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich zur Einstellung in einen Betrieb des gleichen Wirtschaftszweiges. Einstellungen in der Landwirtschaft bedürfen in keinem Falle einer Zustimmung.
Im Dienst -er Volksgemeinschaft.
NSG. Die lehrreiche Ausstellung „Ewiges Volk", die vorn 26. Februar bis 26. März in Frankfurt a. M. ftattfiirbet, weist auf die Bedeutung der Erhaltung der Gesundheit für den einzelnen und die Volksgesundheit hin und zeigt in eindringlicher Weise, wie wichtig es ist, bei Krankheitsanzeichen rechtzeitig sachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Kranke, der einen Arzt aufsucht, wünscht von ihm Belehrung über die hervorgetretenen Beschwerden und Heilmaßnahmen. Grundsätzlich kann der Kranke erwarten, daß der Arzt ihn wahrheitsgemäß über die Natur der Krankheit belehrt, ohne daß es im allgemeinen darauf ankommt, welcher Art dieses Leiden ist. Dabei kommt es aber auch auf die Umstände des Einzelfalles an.
Die Art der ärztlichen Behandlung, insbesondere auch die Vornahme operativer Eingriffe, ist grundsätzlich von der Einwilligung des Kranken abhängig. Im allgemeinen dürfen gegen den ausgesprochenen Willen eines Kranken keine Eingriffe vorgenommen werden, doch gibt es auch hierfür Ausnahmen. Auch hier kann das Interesse, welches das Volksganze an der Volksgesundheit und an der Bekämpfung von Krankheiten und Seuchen hat, dazu führen, den Widerspruch unbeachtet zu lassen.
Ein Blick in die Ausstellung zeigt, welche Beschwerung Krankheiten für den einzelnen, für die Familie und das Volk bedeuten. In ständiger Rechtsprechung wird daran festgehalten, daß ein Verletzter auch seinerseits alles tun muß, was in feinen Kräften steht, um den Schaden an seiner Gesundheit zu bessern. Deshalb muß sich der Unfallverletzte zur Erlangung größerer Arbeits- und Erwerbsfähigkeit trotz feines Rechtes, über feinen Körper selbst zu bestimmen, unter Umständen auch einer Operation unterziehen, und er handelt möglicherweise schuldhaft, wenn er es nicht tut. Die Verheerungen, welche Geschlechtskrankheiten im Gefolge haben können, sind bekannt. Ihnen sollen die Bestimmungen des sogenannten Geschlechtskrankheiten' gesetzes entgegenwirken, welche es jedem, der an einer solchen Krankheit leidet, zur Pflicht machen, sich ärztlich behandeln zu lassen. Den Gesundheits
behörden sind auch auf diesem Gebiete weitgehende Befugnisse gegeben, und sie können Personen, die geschlechtskrank oder einer solchen Krankheit verdächtig sind, einem Heilverfahren unterwerfen. Aehnliche Befugnisse hat die Seuchengesetzgebung den Behörden gegeben.
Die Reichsärzteordnung sagt von der Stellung des Arztes in der Volksgemeinschaft, er sei zum Dienste an der Gesundheit des ganzen Volkes berufen und erfülle mit dieser Tätigkeit eine öffentliche Aufgabe. Wenn er darüber hinaus oft der vertraute Berater feines Kranken wird, so ist er natürlich nicht an die Wünsche seines Patienten gebunden; im Gegenteil wird der Arzt nur zu Heilmaßnahmen und Vorschlägen greifen dürfen, die mit der Sorgfaltspflicht eines verständigen Arztes vereinbar sind. Einem unsachgemäßen Wunsche eines Kranken gegenüber muß der Arzt seine bessere Einsicht durchsetzen; gelingt es ihm nicht, wird er die Behandlung aufgeben.
Der Kranke muß sich dem Arzte ungehindert anvertrauen können, da der Arzt, sofern nicht besondere Umstände etwas anderes verlangen, verpflichtet ist, die ihm in seinem Berufe mitgeteilten Tatsachen geheimzuhalten. Zu welchen Folgen es führen kann, wenn der Kranke nicht einen Arzt zu Rate zieht und ihn nicht über seine Beschwerden restlos aufklärt, darüber möge man sich auf der Reichsschau „Ewiges Volk" belehren lassen.
Großes Interesse werden bei jedem Beschauer der Ausstellung die Hinweise auf die Eheberatung und ihre Bedeutung erwecken. Die Begutachtung der- jenigen, die eine Ehe eingehen wollen, durch den Arzt spielt hierbei eine bedeutende Rolle. Das Ehegesundheitsgesetz will die Ehe mit Personen verhindern, die an einer mit Ansteckungsgefahr verbundenen Krankheit leiden, die eine erhebliche. Schädigung des anderen Teiles oder der Nachkommenschaft befürchten läßt, wenn ein Verlobter entmündigt ist oder an einer geistigen Störung leidet, welche die Ehe für die Volksgemeinschaft unerwünscht erscheinen läßt, endlich auch, wenn ein Verlobter an einer Erbkrankheit leidet. In Frage kommen beson- d.'rs auch Geschlechtskrankheiten und Tuberkulose
erkrankungen, die noch nicht ausgeheilt sind. Oft wird der Arzt hier ratend und helfend eingreifen können und notfalls, wenn es gilt, drohende Gesundheitsschädigungen abzuwehren, anoertraute Tatsachen in verständiger Abwägung widerstreitender Interessen offenbaren dürfen.
Oie neuen Noten im Gchnlzeugnis.
Ndz. Bei den neuen Leistungsprädikaten zur Beurteilung der Schülerleistungen handelt es sich nicht nur um eine interne Schulangelegenheit, sondern um eine Frage, an der insbesondere öie Elternschaft interessiert ist. Die Ausführungen, die Negierungsrat Dr. Klam» roth vom Reichserziehungsmimsterium im Amtsblatt des Ministeriums zu dieser Frage veröffentlicht, sind deshalb von allgemeiner Bedeutung. Er gibt zu, daß mit der früher üblichen Wertskala 1—5 weit über die Schule hinaus bestimmte Wert- oorstellungen verknüpft waren, die nicht von heute auf morgen aus dem Volksbewußtfein verschwinden. Jeder Vater und jede Mutter wisse, was es mit einer „4" auf sich hatte. Sie bedeutete ein nicht zu übersehendes Warnungszeichen. Die neue Leistungsstaffel bedeute nicht die Einführung einer neuen „Währung", zu deren Verständnis es eines komplizierten Umrechnungssystems bedarf. Der Erlaß gehe davon aus, daß sich die für die Höhere Schule einaeführte vierteilige Staffel als unzweckmäßig erwiesen hat.
Im Grunde habe sich nur zweierlei gegen früher geändert: zwischen der früheren „2" und der ftühe- ren „3" ist eine neue Stufe „befriedi- 9 e n d " eingeschaltet. Ferner wurde die frühere Zweiteilung der nichtausreichenden Leistungen in mangelhafte und ungenügende Leistungen wieder hergestellt. Die alte „3" hatte den Nachteil, daß man ihr nicht anmerken konnte, ob sie ein positives oder negatives Vorzeichen hatte. Die „3" mit dem positiven Vorzeichen hat sich nun in der Note „befriedigend" verselbständigt. Was außerdem früher mit „3" bezeichnet wurde, umfaßt nunmehr die Stufe „ a u s r e l ch e n d ". Die Wiedereinführung zweier unter dem Durchschnitt stehender Leistungsstufen bringt überdies den Vorteil, die wirklich negativ zu bewertenden Leistungen nun mit „mangelhaft" zu kennzeichnen, ohne damit zum Ausdruck bringen zu müssen, daß es sich um völlig bodenlose unzureichende Leistungen handelt.
Die Frage, ob ein Schüler mit lauter „Vieren" versetzt werden könne, müsse hier- nach ohne weiteres bejaht werden. Der Minister habe auch bereits entschieden, daß die Reifeprüfung als bestanden gelte, wenn das Schlußurteil in allen Fächern „ausreichend" ist. Die neue Stufenleiter werde es ermöglichen, Eltern und Schüler klar und unmißverständlich über den . Grad des Leistungsstandes zu unterrichten. Zur Förderung der raschen Einbürgerung der neuen Stufen in den Sprachschatz fei zu empfehlen, wenn die Leistungen nicht in Ziffern, sondern in Worten ausgedruckt werden.
Italienischer Unterricht für Adolf-Hitler-Schnlen.
Der Reichsleiter Dr. Ley und Baldur von Schirach haben eine gemeinsame Verfügung getroffen, in der es heißt: „Die Kenntnis der Sprache eines fremden Volkes erleichtert den Gedankenaustausch und verstärkt die gegenseitigen Beziehungen. Getragen von freundschaftlichen Gefühlen für das italienische Volk und seinen Duce soll der deutschen Jugend und dem Führernachwuchs der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei ein weiterer Weg zu den Schätzen der Kultur und zum Volksleben Italiens erschlossen werden. Es besteht insbesondere der Wunsch, eine noch breitere Grundlage für die schon bestehenden Beziehungen zur Faschistischen Partei zu schaffen. Die unterzeichneten Reichsleiter verfügen daher, daß in den Adolf-Hitler-Schulen der Unterricht in der italienischen Sprache vom 5. Aus- bildungsjahr ab als P f l i ch t f a ch eingeführt wird."
Kränze des Führers
an den Gräbern Hindenburgs, Ludendorffs und Höhendvkffs.
Berlin, 13. März. (DNB.) Am Selben- gedenktag ließ der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht im Reichsehrenmal Tannenberg am Sarkophag des Generalfeldmarschalls von Hindenburg, in Tutzing am Grabe des Ersten Generalquartiermeisters, General der Infanterie ßubenborff, und auf dem Hit- Zinger Friedhof in Wien am Grabe des General- stabschefs Feldmarfchall Conrad von Höhen» b o r f f durch Offiziersabordnungen Kränze niederlegen.
Kunst und Wifsenschast.
Marburger Festspiele 1939.
In diesem Jahre wird Marburg auf der Bühne im Schloßpark zum 13. Male Festfpiele veranstalten. Auch in diesem Jahre sieht der Festspielplan wieder die Aufführung eines Shakespeare-Dramas sowie eines Lustspiels des großen Briten vor. „R o - meo und Julia" wird eine neue Inszenierung durch den Intendanten Dr. Budde erfahren, und „Der Sommernachtstrau m", der im Laufe der Zeit zum Repertoirestück der Bühne geworden ist, wird ebenfalls wieder in Szene gehen. Die Feft- spielzeit 1939 wird die Uraufführung von Hans Wolfgang Hillers neueste Volkskomödie „Der Flurschütz von Wakefield" bringen. Das in Deutschland in den letzten Jahren mehrfach gespielte Lustspiel „Don Gil mitden grünen Hosen" von Tirso de M o l i n a wird der Festspielbühne Marburgs neue Möglichkeiten erschließen.
Salzburger Festspiele 1939.
Die Salzburger Festspielhausgemeinde gibt das endgültige Programm der Salzburger Festspiele 1 939 bekannt. Die Festspiele beginnen am 1. August und dauern big 8. September. Es gelangen zur Aufführung „D i e Entfüh- rung aus dem Serail" unter Karl Boehm, „Figaros Hochzeit" unter Hans Knap - pertsbusch, „Don Giovanni" unter Clemens Krauß. Als Neuinszenierung Webers romantische Over „Der Freischütz" unter Knop- pertsbusch und der „R o s e n k a o a l i e r" von Strauß unter Boeh m. Tullio S er afi no, der Direktor der Königlichen Oper in Rom, wurde für die Leitung von „Sevilla" und Verdis „Falta f f" gewonnen. Außerdem umfaßt das Programm eine Anzahl von Orchesterkonzerten der Wiener Philharmoniker unter den Dirigenten Karl Boehm, Edwin Fischer, Hans Knapperts- busch, Clemens Krauß,- Wilhelzn Meng.il,


