Ausgabe 
28.4.1938
 
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Nr.98 Erstes vlatt

188. Zahrgang

Donnerstag, 28. April O38

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Eichener Anzeiger

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Bestandsaufnahme des jüdischen Vermögens.

Maßnahmen desBeauftragtendesVierjahresplanesfürdenösterreichischenWirtschastsaufbau

Berlin, 27. April. (DNB.) Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 18. Oktober 1936 wurde unter dem Datum vom 26. April eine Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden erlassen. Da­nach ist jeder Jude verpflichtet, sein gesamtes in» und ausländisches Vermögen nach dem Stande vom Tage des Inkrafttretens der Ver­ordnung anzumelden und zu bewerten, wenn der Gesamtwert des anmeldepflichtigen Ver­mögens ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten 5 0 0 0 RM. übersteigt. Juden fremder Staats­angehörigkeit haben nur ihr inländisches Vermögen anzumelden und zu bewerten. Die Anmelde- und Bewertungspflicht trifft auch den nichtjüdi- fchen Ehegatten eines Juden. Für jede anmeldepflichtige Person ist das Vermögen getrennt anzugeben. Zum Vermögen gehören nicht bewegliche Gegenstände, die ausschließlich zum persönlichen Ge­brauch des Anmeldepflichtigen bestimmt sind, und der Hausrat, soweit nicht Luxusgegenstände in Be­tracht kommen. Jeder Vermögensbestandteil ist mit dem gemeinen Wert einzusetzen, den er am Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung hat. Die An­meldung ist unter Benutzung eines amtlichen Mu­sters bis z u m 3 0. I u n i 1 9 3 8 bei der für den Wohnsitz des Anmeldenden zuständigen höheren Verwaltungsbehörde abzugeben. Hier ist auch unverzüglich jede Veränderung des Vermögens anzuzeigen. Die Anzeigepflicht gilt aüch für die Juden, die nach dem Inkrafttreten der Ver­ordnung Vermögen im Werte von mehr als 5000 Reichsmark erwerben. Der Beauftragte für den Vierjahresplan kann die Maßnahmen treffen, die notwendig sind, um den Einsatz des anmelde­pflichtigen Vermögens im Einklang mit den Belangen der deutschen Wirtschaft sicherzustellen. Verstöße gegen die Verordnung wer­den mit Gefängnis und mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen vorsätzlicher Zuwiderhandlung mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft.

Eine Anordnung des Beauftragten für den Vier­jahresplan bestimmt u. a.: Die Veräußerung oder die Verpachtung eines gewe rblichen, land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes sowie die Bestellung eines Nießbrau­chers eines solchen Betriebes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung, wenn an dem Geschäft ein Jude als Vertragschließen­der beteiligt ist. Das gleiche gilt für die Ver­pflichtung zur Vornahme eines solchen Rechts­geschäftes. Die Neuöffnung eines solchen jüdi­schen Gewerbebetriebes oder der Zweigniederlassung eines jüdischen Gewerbebetriebes bedarf der Genehmigung. Wird die Genehmigung ver­sagt, so steht dem Antragsteller die Beschwerde an den Reichswirtschaftsminister zu. Seine Entscheidung kann nicht angefochten werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Genehmigung 1. einen gewerblichen, land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb übernimmt oder behält, oder einem anderen überläßt oder beläßt oder 2. einen jüdischen Ge­werbebetrieb oder die Zweigniederlassung eines solchen Gewerbes eröffnet, wird nach der Verord­nung über die Anmeldung des Vermögens für Ju­den vom 26. April bestraft.

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Am 26. März hielt Generalfeldmarschall Göring in Wien eine Rede, in der er sich mit der Verjudung der österreichischen Wirtschaft befaßte und sagte, Wien müsse wieder eine deutsche Stadt werden. Durch die neue Verordnung soll erreicht werden, daß die Betriebe, vor allem in Oesterreich, wieder arisiert werden. Im Interesse der Durch­führung des Vierjahresplanes ist eine derartige Be­standsaufnahme dringend erforderlich, da der Vier- jahresplan die gesamte Wirtschaft und den Kapital- einsatz regelt und dazu natürlich ein Ueberblick vor­handen sein muß, welche Betriebe sich noch in jüdi­scher Hand oder Tarnung befinden. Erst eine volle Uebersicht über die gesamte Gliederung der Wir^ schäft und der Finanzen gibt die Möglichkeit, durch den Beauftragten für den Vierjahresplan Ge­brauchsvorschriften für das anmeldungspflichtige Vermögen zu treffen, die mit den Bedürfnissen der gesamtdeutschen Wirtschaft parallel gehen. Dabei ist es selbstverständlich, daß die jüdischen Firmen nach und nach arisiert werden. Gerade für Oesterreich, das ja in den Vierjahresplan einbezogen wurde, ist diese Bestandsaufnahme um so dringender, als das Land bisher ein Dorado der Juden war, die sich auf Kosten der deutschen Wirtschaft ub^all ein- genistet hatten. Mit dieser gesetzlichen Regelung werden übrigens Aktionen vermieden, die wohl die Arisierung zum Ziele hatten, aber nicht von einer zentralen Stelle geleitet wurden. Die Rechtsgleich­heit zwischen dem Altreich und Oesterreich erforderte nunmehr ein einheitliches und gesetzmäßiges Ver­fahren, das durch die neue Verordnung gewähr­leistet wird. Ub"

Lleberleiiung der Rechtspflege

in Oesterreich.

Berlin, 27. April. (DNB.) Nach einem Erlaß des Führers und Reichskanzlers werden die Justiz behörden im Lande Oesterreich m.t dem 1. Mm 1938 Reichsbehorden. Die Gerichte in Oester­reich die bisher noch Landesbehörden gewesen sind, haben Zwar schon seit dem 22. März Recht im Na- men des deutschen Volkes gesprochen ^nunmehr wer- den alle Justizbehörden dieses Landes auch or

ganisatorisch in die einheitliche Reichsiustiz- oerwaltung eingegliedert. Die für die Justizbehör­den- und Bedensteten geltenden Rechts- und Ver­waltungsoorschriften des ö st erreichifchen Lan­de srechts sind jedoch bis zur späteren Einfüh­rung der entsprechenden reichsrechtlichen Vorschrif­ten auch weiterhin anzuwenden. Mit dem 1. Mai 1938 gehen die den obersten Behörden in Oesterreich zustehenden Befugnisse in Justizange­legenheiten auf den Reichsmini st er der Ju­ki z über. Als seinen Beauftragten hat der Reichs­minister der Justiz den Minister Dr. H u e b e r in Wien bestellt und ihm die Leitung der Abteilung Oesterreich des Reichsjustizministeriums übertragen.

Der Reichsminister der Justiz hat das im alten Reichsgebiet geltende We ch s e l g e s e tz vom 21. Juni 1933 und das Scheckgesetz vom 14. August 1933 nebst den dazugehörigen Vorschriften im Lande Oe st erreich eingeführt. Auf dem Gebiet des Wechselrechtes, auf dem zwischen dem Reich und Oesterreich bisher schon eine weitgehende Rechts­gleichheit bestand, sind nunmehr die letzten Abwei­chungen beseitigt. Die auf dem Gebiet des Scheck­rechtes bisher noch vorhandenen Verschiede n>- heiten verschwinden nunmehr restlos. Damit ist ein weiterer Schritt zur wirtschaftlichen Ver­schmelzung Oesterreichs mit dem Reich getan.

Die Königshochzeit in Albanien.

6in Bildtelegramm von der Trauung in Tirana.

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Tirana, 27. April. (DNB.) Am Mittwoch­mittag fand im Schloß von Tirana die Trauung des Königs Zogu I. mit der jungen ungarischen Gräfin Geraldine A p p o n y i statt. Trauzeugen waren der italienische Außenminister Graf C i a n o , ein Onkel der Braut, der unga­rische Gesandte in Rom und der albanische Ge­schäftsträger in Paris. Der Trauungsakt wurde vollzogen vom Präsidenten des Parlaments und dem obersten Richter des Landes. Der zivilen Trauuirg waren Gottesdienste vorausgegangen, an denen sämtliche albanischen Stammesfürsten, die Minister und das Diplomatische Korps, sowie die zahlreichen Hochzeitsgäste teilnahmen.

Im Namen ihrer Staatsoberhäupter hatten die diplomatischen Vertreter dem Königspaar prächtige Hochzeitsgeschenke überreicht. Diese wurden in den Räumen des Palastes zur Schau gestellt. Besondere Bewunderung fand bei allen das Mercedes- Benz-Cabriolet, das der Führer und Reichskanzler dem König durch den deutschen Gesandten hatte übermitteln lassen.

In den Mittagsstunden herrschte in den Straßen der Hauptstadt lebhaftes Treiben. Die Garnison war auf dem Skcmderbeg-Platz aufmarfchiert mit

der Front zum königlichen Palais. Pünktlich um 12 Uhr erschienen der König und seine Braut, be­gleitet von den Mitgliedern der königlichen Fami­lie, den hohen Würdenträgern und der Generalität. Die Parade der Truppen wurde eingeleitet durch einen Vorbeimarsch des von der Königinmutter ge­gründeten Sportverbandes der albani­schen weiblichenJugend,der geleitet wurde von den drei jüngsten Schwestern des Königs.

Unser Bild wurde am Mittwochvormit­tag mit dem Flugzeug von Tirana nach Rom gebracht und von dort telegraphisch nach Berlin übertragen, von wo uns der Ab­zug heute vormittag zuging. Das Bild wurde während des zivilen Trauakts im Königs- schloß von Tirana ausgenommen. Die Braut trägt sich in das Standesamtsregister ein. Dahinter sieht man inmitten der Ehrengäste des Diplomati­schen Korps (von links) in Uniform den italienischen Außenminister Graf C i a n o , der als Trauzeuge fungierte, König Zogu I. und zwischen Graf Ciano und dem König den albanischen Parla­mentspräsidenten E v a n g j e l i, der die Zioiltrau- ung vollzog. (Scherl Bilderdienst.)

Oie französischen Minister in London.

London, 28. April. (DNB. Funkspruch.) Mi­nisterpräsident Daladier und Außenminister Bonnet, die gestern in London ein tra­fen, haben eine guf.e Presse. Die Times betont, daß Mitteleuropa der Hauptpunkt der auf der Tagesordnung stehenden Fragen sei. Die Mini­ster würden alle Wege zur Abstellung der Unzu­friedenheiten und Beschwerden diskutieren, die ohne Zweifel in Mitteleuropa beständen. Daily Telegraph erklärt, die französischen Minister seien herzlich will­kommen. Ihr Besuch zeige der Welt, wie eng die Entente zwischen den beiden großen Westdemokra­tien sei. Nie sei das völlige Verstehen und die volle Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern so nötig gewesen, wie heute. Daily Herald will kom­mende englisch-französische General st absbe- sprechungen ankündigen können. News Chro- nicle meint, daß die Lage der Tschechoslowa- k e i eingehend besprochen werde. Die tschechoslowa­kische Regierung bereite jetzt zusammen mit -er bri­tischen und französischen Regierung Vorschläge an die Sudetendeutschen vor. Es gehe das Gerücht, daß die britische Regierung Daladier drän­gen werde, den französisch - sowjetrussi­sch est Pakt fallen zu lassen. Die Mehrheit der

britischen Minister betrachte jedoch den Pakt als eine Friedensgarantie. (!)

pariser Erwartungen.

Paris, 28. April. (DNB. Funkspruch.) In der Pariser Morgenpresse wird der Grundsatz einer französisch-englischen Zusammenarbeit durch dick und dünn verherrlicht. Auffallend ist die Stimmungs­mache zugunsten eines möglichst weitgehenden Mi­litärpaktes zwischen Frankreich und England. Gleichermaßen setzt sich die Presse für Wirt­schaftsverhandlungen zwischen Paris und London unter besonderer Berücksichtigung der R o h- stosf-Fragen und einer englischen Anleihe zur Beschaffung amerikanischer Flug­zeuge ein. Dabei ist auch wieder viel von dem englisch-amerikanisch-französischen Währungsabkom­men die Rede, wobei mehrere Zeitungen die Mög­lichkeit einer von England kommenden Stützungs­aktion für den französischen Devisen-Ausgleichs- fond ins Auge fassen. Etwas krampfhaft bemühen sich die Blätter, auf das angebliche englische Inter­esse an der Erhaltung des Status quo in der Tschechoslowakei hinzuweisen.

Der rechtsgerichteteFigaro" schreibt, es gehe um die Frage, ob Frankreich stark genug sei, in einer Zeit der Unruhe und trotz der gewaltigen Lasten, die sich aus seinem Rüj'ttmgsprogramm er-

Fünf Jahre Stellvertreter des Führers.

Am 28. April jährt sich zum fünften Male bet? Tag, an dem Rudolf Heß das Amt des Stell­vertreters des Führers übertragen wurde. Damals wurde folgende Verfügung des Führers veröffentlicht:Den Leiter der Politischen Zentral-- kommission Rudolf Heß ernenne ich zu meinem Stellvertreter und erteile ihm Vollmacht, in allen Fragen der Parteiführung in meinem Namen zu entscheiden."

Rudolf Heß war damals gerade 39 Jahre alt, Er stammt aus einer fränkischen Familie, die nach Aegypten ausgewandert war, dort, in Alexandrien, ist er geboren worden. Daher nimmt er sich noch heute der Ausländsdeutschen mit besonderer Wärm2 an. Schon in seiner Studienzeit zog es ihn in den Bannkreis der nationalsozialistischen Idee, daher ist auch sein Interesse für die Fragen der Hochschuten und der akademischen Jugend rege geblieben. Ferner sind es die technischen Probleme,' die den ehemaligen Kriegsflieger noch heute in Anspruch nehmen, auch die Fragen der Heilkunde werden aufmerksam ver­folgt. Der Frontsoldat hatte immer vollstes Ver­ständnis für ben Friedenswunsch ber alten Krieger; bie Rebe, bie Rubolf Heß im Juli 1934 in Königs­berg hielt, war bie Veranlassung, baß bie Ver- bänbe" ber Kriegsteilnehmer aus allen Ländern enger zusammenrückten.

Damit ist bas Wesen bes Mannes nur angebeutet, ber ber nächste Mitarbeiter Abolf Hitlers ist: rastlos tätig, vielseitig interessiert, volksnahe im besten Sinne be.s Wortes. Den Führer begleitete er, als bieser als unbekannter Solbat seinen Kampf um Deutschlanb begann; er saß mit ihm auf ber Fe­stung Lanbsberg, er hat mit Abolf Hitler wie er selbst einmal sagt gedarbt unb er hat auch seinen Durchbruch mit erkämpft. Als Privatsekretär unb Abjutant Abolf Hitlers war Rubolf Heß an allen wichtigen Vorbereitungen beteiligt, 1932 über­nahm er bas Amt bes Leiters ber Zentralkommis­sion ber Partei. Nach ber Machtergreifung erhielt er zunächst bas Recht ber Teilnahme an ben Kabi­netts-Sitzungen, am 1. Dezember 1933 mürbe er Reichsminister aus Anlaß ber Verkünbunq bes Ge­setzes über bie Einheit von Partei unb Staat. Ru­bolf Heß hat bann burch bas Vertrauen bes Führers eine Fülle weiterer Befugnisse in ber Partei unb in ber Reichspolitik übernommen. Jebes Gesetz be- barf seiner Prüfung unb Mitwirkung, ebenso wie alle Verorbnunqen unb Durchführungsbestimmungen dazu. Ferner ist ihm bas Recht ber Mitwirkung bet Beamtenernennungen gegeben, neuerbings ist auch für bie Gesetzgebung ber Länderregierungen bie Mit­wirkung bes Stellvertreters bes Führers sicherge­stellt.

Besondere Verdienste erwarb sich Rudolf Heß um die Schulung der Partei, um die Heranbildung unb Geschlossenheit des Führerkorps der Partei. Er schuf damit eine echte Volksführung, die das Vertrauen des Mannes auf der Straße in vollem Umfange besitzt, wie auch Rudolf Heß persönlich als das un­bestechliche Gewissen der Partei bei allen Volksge­nossen in hohem Ansehen steht.

geben, eine der Ueberfieferung entsprechende Politik des wirtschaftlichen und politischen Liberalismus beizubehalten. Diese Politik allein würde eine engere Zusammenarbeit zwischen Frankreich unb England und eine Abstimmung ber Politik beider Länder ermöglichen. Dies sei die grundlegende unb einzige Frage, die die englische Regierung wirklich an die französischen Minister stellen wollten. Wenn die französische Regierung gewisse Garantien für ihren Bestand gäbe, so könne sie bie Unterstützung Englands verlangen. Man werde ihr Erleichterun­gen hinsichtlich der Rohstoffbeschaffung und viel­leicht sogar Kredite einräumen. Dann wäre es auch leicht, die Rüstungserzeugung beider Länder gleichzuschalten und die Be­ziehungen zwischen ben beiben Gene- ralstäben enger z u g e ft alten.Petit Journal" schreibt, wenn es heute ebenso wie 1914 kein schriftliches Bündnis zwischen Frankreich unb England gäbe, so werde Frankreich doch keinen Augenblick an ben mündlichen Versprechungen Eng­lands unb seiner leitenden Männer zweifeln.

Der Londoner Berichterstatter desE x c e l s i o r" berichtet, man habe ihm Mittwoch abend erklärt, daß ein Plan der Zusammenarbeit zwischen den französischen und englischen Streitkräften zu Lande, zu Wasser unb in ber Lust schon seit mehreren Monaten im französische^ und im eng­lischen Außenamte in Bearbeitung sei unb während der Londoner Besprechungen in seinen großen Linien geprüft werde. Dieser Verteidigungs­plan sehe im Falle eines Konfliktes dieF u s i o n" ber beiderseitigen Ö u f t ft r e i t f r ä f t e vor. Der Londoner Berichterstatter desPetit Parisien" erklärt, die englisch-französische Aussprache über eine wirtschaftliche Zusammen­arbeit scheine sich ganz besonders mit der Mög­lichkeit einer Verstärkung des Währungs- Dreier-Abkommens unb des französischen Devisen - Ausgleichsfonds befassen zu wollen. Man zweifle nicht daran, daß sich Chamber­lain mit Bonnet über die Mittel zu einer Festigung der französischen Währung einigen werde. Auf jeden Fall werde der Londoner Besuch der fran­zösischen Minister in ben Augen der Welt bezeugen, daß die französisch-britische Solidarität nicht etwa ein leeres Wort, sondern eine Tatsache sei, mit der man rechnen müsse.