Nr.98 Erstes vlatt
188. Zahrgang
Donnerstag, 28. April O38
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General-Anzeiger für Oberhessen
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Bestandsaufnahme des jüdischen Vermögens.
Maßnahmen desBeauftragtendesVierjahresplanesfürdenösterreichischenWirtschastsaufbau
Berlin, 27. April. (DNB.) Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 18. Oktober 1936 wurde unter dem Datum vom 26. April eine Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden erlassen. Danach ist jeder Jude verpflichtet, sein gesamtes in» und ausländisches Vermögen nach dem Stande vom Tage des Inkrafttretens der Verordnung anzumelden und zu bewerten, wenn der Gesamtwert des anmeldepflichtigen Vermögens ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten 5 0 0 0 RM. übersteigt. Juden fremder Staatsangehörigkeit haben nur ihr inländisches Vermögen anzumelden und zu bewerten. Die Anmelde- und Bewertungspflicht trifft auch den nichtjüdi- fchen Ehegatten eines Juden. Für jede anmeldepflichtige Person ist das Vermögen getrennt anzugeben. Zum Vermögen gehören nicht bewegliche Gegenstände, die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Anmeldepflichtigen bestimmt sind, und der Hausrat, soweit nicht Luxusgegenstände in Betracht kommen. Jeder Vermögensbestandteil ist mit dem gemeinen Wert einzusetzen, den er am Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung hat. Die Anmeldung ist unter Benutzung eines amtlichen Musters bis z u m 3 0. I u n i 1 9 3 8 bei der für den Wohnsitz des Anmeldenden zuständigen höheren Verwaltungsbehörde abzugeben. Hier ist auch unverzüglich jede Veränderung des Vermögens anzuzeigen. Die Anzeigepflicht gilt aüch für die Juden, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung Vermögen im Werte von mehr als 5000 Reichsmark erwerben. Der Beauftragte für den Vierjahresplan kann die Maßnahmen treffen, die notwendig sind, um den Einsatz des anmeldepflichtigen Vermögens im Einklang mit den Belangen der deutschen Wirtschaft sicherzustellen. Verstöße gegen die Verordnung werden mit Gefängnis und mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen vorsätzlicher Zuwiderhandlung mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft.
Eine Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan bestimmt u. a.: Die Veräußerung oder die Verpachtung eines gewe rblichen, land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes sowie die Bestellung eines Nießbrauchers eines solchen Betriebes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung, wenn an dem Geschäft ein Jude als Vertragschließender beteiligt ist. Das gleiche gilt für die Verpflichtung zur Vornahme eines solchen Rechtsgeschäftes. Die Neuöffnung eines solchen jüdischen Gewerbebetriebes oder der Zweigniederlassung eines jüdischen Gewerbebetriebes bedarf der Genehmigung. Wird die Genehmigung versagt, so steht dem Antragsteller die Beschwerde an den Reichswirtschaftsminister zu. Seine Entscheidung kann nicht angefochten werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Genehmigung 1. einen gewerblichen, land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb übernimmt oder behält, oder einem anderen überläßt oder beläßt oder 2. einen jüdischen Gewerbebetrieb oder die Zweigniederlassung eines solchen Gewerbes eröffnet, wird nach der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens für Juden vom 26. April bestraft.
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Am 26. März hielt Generalfeldmarschall Göring in Wien eine Rede, in der er sich mit der Verjudung der österreichischen Wirtschaft befaßte und sagte, Wien müsse wieder eine deutsche Stadt werden. Durch die neue Verordnung soll erreicht werden, daß die Betriebe, vor allem in Oesterreich, wieder arisiert werden. Im Interesse der Durchführung des Vierjahresplanes ist eine derartige Bestandsaufnahme dringend erforderlich, da der Vier- jahresplan die gesamte Wirtschaft und den Kapital- einsatz regelt und dazu natürlich ein Ueberblick vorhanden sein muß, welche Betriebe sich noch in jüdischer Hand oder Tarnung befinden. Erst eine volle Uebersicht über die gesamte Gliederung der Wir^ schäft und der Finanzen gibt die Möglichkeit, durch den Beauftragten für den Vierjahresplan Gebrauchsvorschriften für das anmeldungspflichtige Vermögen zu treffen, die mit den Bedürfnissen der gesamtdeutschen Wirtschaft parallel gehen. Dabei ist es selbstverständlich, daß die jüdischen Firmen nach und nach arisiert werden. Gerade für Oesterreich, das ja in den Vierjahresplan einbezogen wurde, ist diese Bestandsaufnahme um so dringender, als das Land bisher ein Dorado der Juden war, die sich auf Kosten der deutschen Wirtschaft ub^all ein- genistet hatten. Mit dieser gesetzlichen Regelung werden übrigens Aktionen vermieden, die wohl die Arisierung zum Ziele hatten, aber nicht von einer zentralen Stelle geleitet wurden. Die Rechtsgleichheit zwischen dem Altreich und Oesterreich erforderte nunmehr ein einheitliches und gesetzmäßiges Verfahren, das durch die neue Verordnung gewährleistet wird. Ub"
Lleberleiiung der Rechtspflege
in Oesterreich.
Berlin, 27. April. (DNB.) Nach einem Erlaß des Führers und Reichskanzlers werden die Justiz behörden im Lande Oesterreich m.t dem 1. Mm 1938 Reichsbehorden. Die Gerichte in Oesterreich die bisher noch Landesbehörden gewesen sind, haben Zwar schon seit dem 22. März Recht im Na- men des deutschen Volkes gesprochen ^nunmehr wer- den alle Justizbehörden dieses Landes auch or
ganisatorisch in die einheitliche Reichsiustiz- oerwaltung eingegliedert. Die für die Justizbehörden- und Bedensteten geltenden Rechts- und Verwaltungsoorschriften des ö st erreichifchen Lande srechts sind jedoch bis zur späteren Einführung der entsprechenden reichsrechtlichen Vorschriften auch weiterhin anzuwenden. Mit dem 1. Mai 1938 gehen die den obersten Behörden in Oesterreich zustehenden Befugnisse in Justizangelegenheiten auf den Reichsmini st er der Juki z über. Als seinen Beauftragten hat der Reichsminister der Justiz den Minister Dr. H u e b e r in Wien bestellt und ihm die Leitung der Abteilung Oesterreich des Reichsjustizministeriums übertragen.
Der Reichsminister der Justiz hat das im alten Reichsgebiet geltende We ch s e l g e s e tz vom 21. Juni 1933 und das Scheckgesetz vom 14. August 1933 nebst den dazugehörigen Vorschriften im Lande Oe st erreich eingeführt. Auf dem Gebiet des Wechselrechtes, auf dem zwischen dem Reich und Oesterreich bisher schon eine weitgehende Rechtsgleichheit bestand, sind nunmehr die letzten Abweichungen beseitigt. Die auf dem Gebiet des Scheckrechtes bisher noch vorhandenen Verschiede n>- heiten verschwinden nunmehr restlos. Damit ist ein weiterer Schritt zur wirtschaftlichen Verschmelzung Oesterreichs mit dem Reich getan.
Die Königshochzeit in Albanien.
6in Bildtelegramm von der Trauung in Tirana.
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Tirana, 27. April. (DNB.) Am Mittwochmittag fand im Schloß von Tirana die Trauung des Königs Zogu I. mit der jungen ungarischen Gräfin Geraldine A p p o n y i statt. Trauzeugen waren der italienische Außenminister Graf C i a n o , ein Onkel der Braut, der ungarische Gesandte in Rom und der albanische Geschäftsträger in Paris. Der Trauungsakt wurde vollzogen vom Präsidenten des Parlaments und dem obersten Richter des Landes. Der zivilen Trauuirg waren Gottesdienste vorausgegangen, an denen sämtliche albanischen Stammesfürsten, die Minister und das Diplomatische Korps, sowie die zahlreichen Hochzeitsgäste teilnahmen.
Im Namen ihrer Staatsoberhäupter hatten die diplomatischen Vertreter dem Königspaar prächtige Hochzeitsgeschenke überreicht. Diese wurden in den Räumen des Palastes zur Schau gestellt. Besondere Bewunderung fand bei allen das Mercedes- Benz-Cabriolet, das der Führer und Reichskanzler dem König durch den deutschen Gesandten hatte übermitteln lassen.
In den Mittagsstunden herrschte in den Straßen der Hauptstadt lebhaftes Treiben. Die Garnison war auf dem Skcmderbeg-Platz aufmarfchiert mit
der Front zum königlichen Palais. Pünktlich um 12 Uhr erschienen der König und seine Braut, begleitet von den Mitgliedern der königlichen Familie, den hohen Würdenträgern und der Generalität. Die Parade der Truppen wurde eingeleitet durch einen Vorbeimarsch des von der Königinmutter gegründeten Sportverbandes der albanischen weiblichenJugend,der geleitet wurde von den drei jüngsten Schwestern des Königs.
Unser Bild wurde am Mittwochvormittag mit dem Flugzeug von Tirana nach Rom gebracht und von dort telegraphisch nach Berlin übertragen, von wo uns der Abzug heute vormittag zuging. — Das Bild wurde während des zivilen Trauakts im Königs- schloß von Tirana ausgenommen. Die Braut trägt sich in das Standesamtsregister ein. Dahinter sieht man inmitten der Ehrengäste des Diplomatischen Korps (von links) in Uniform den italienischen Außenminister Graf C i a n o , der als Trauzeuge fungierte, König Zogu I. und zwischen Graf Ciano und dem König — den albanischen Parlamentspräsidenten E v a n g j e l i, der die Zioiltrau- ung vollzog. — (Scherl Bilderdienst.)
Oie französischen Minister in London.
London, 28. April. (DNB. Funkspruch.) Ministerpräsident Daladier und Außenminister Bonnet, die gestern in London ein trafen, haben eine guf.e Presse. Die Times betont, daß Mitteleuropa der Hauptpunkt der auf der Tagesordnung stehenden Fragen sei. Die Minister würden alle Wege zur Abstellung der Unzufriedenheiten und Beschwerden diskutieren, die ohne Zweifel in Mitteleuropa beständen. Daily Telegraph erklärt, die französischen Minister seien herzlich willkommen. Ihr Besuch zeige der Welt, wie eng die Entente zwischen den beiden großen Westdemokratien sei. Nie sei das völlige Verstehen und die volle Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern so nötig gewesen, wie heute. Daily Herald will kommende englisch-französische General st absbe- sprechungen ankündigen können. News Chro- nicle meint, daß die Lage der Tschechoslowa- k e i eingehend besprochen werde. Die tschechoslowakische Regierung bereite jetzt zusammen mit -er britischen und französischen Regierung Vorschläge an die Sudetendeutschen vor. Es gehe das Gerücht, daß die britische Regierung Daladier drängen werde, den französisch - sowjetrussisch est Pakt fallen zu lassen. Die Mehrheit der
britischen Minister betrachte jedoch den Pakt als eine Friedensgarantie. (!)
pariser Erwartungen.
Paris, 28. April. (DNB. Funkspruch.) In der Pariser Morgenpresse wird der Grundsatz einer französisch-englischen Zusammenarbeit durch dick und dünn verherrlicht. Auffallend ist die Stimmungsmache zugunsten eines möglichst weitgehenden Militärpaktes zwischen Frankreich und England. Gleichermaßen setzt sich die Presse für Wirtschaftsverhandlungen zwischen Paris und London unter besonderer Berücksichtigung der R o h- stosf-Fragen und einer englischen Anleihe zur Beschaffung amerikanischer Flugzeuge ein. Dabei ist auch wieder viel von dem englisch-amerikanisch-französischen Währungsabkommen die Rede, wobei mehrere Zeitungen die Möglichkeit einer von England kommenden Stützungsaktion für den französischen Devisen-Ausgleichs- fond ins Auge fassen. Etwas krampfhaft bemühen sich die Blätter, auf das angebliche englische Interesse an der Erhaltung des Status quo in der Tschechoslowakei hinzuweisen.
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Der rechtsgerichtete „Figaro" schreibt, es gehe um die Frage, ob Frankreich stark genug sei, in einer Zeit der Unruhe und trotz der gewaltigen Lasten, die sich aus seinem Rüj'ttmgsprogramm er-
Fünf Jahre Stellvertreter des Führers.
Am 28. April jährt sich zum fünften Male bet? Tag, an dem Rudolf Heß das Amt des Stellvertreters des Führers übertragen wurde. Damals wurde folgende Verfügung des Führers veröffentlicht: „Den Leiter der Politischen Zentral-- kommission Rudolf Heß ernenne ich zu meinem Stellvertreter und erteile ihm Vollmacht, in allen Fragen der Parteiführung in meinem Namen zu entscheiden."
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Rudolf Heß war damals gerade 39 Jahre alt, Er stammt aus einer fränkischen Familie, die nach Aegypten ausgewandert war, dort, in Alexandrien, ist er geboren worden. Daher nimmt er sich noch heute der Ausländsdeutschen mit besonderer Wärm2 an. Schon in seiner Studienzeit zog es ihn in den Bannkreis der nationalsozialistischen Idee, daher ist auch sein Interesse für die Fragen der Hochschuten und der akademischen Jugend rege geblieben. Ferner sind es die technischen Probleme,' die den ehemaligen Kriegsflieger noch heute in Anspruch nehmen, auch die Fragen der Heilkunde werden aufmerksam verfolgt. Der Frontsoldat hatte immer vollstes Verständnis für ben Friedenswunsch ber alten Krieger; bie Rebe, bie Rubolf Heß im Juli 1934 in Königsberg hielt, war bie Veranlassung, baß bie Ver- bänbe" ber Kriegsteilnehmer aus allen Ländern enger zusammenrückten.
Damit ist bas Wesen bes Mannes nur angebeutet, ber ber nächste Mitarbeiter Abolf Hitlers ist: rastlos tätig, vielseitig interessiert, volksnahe im besten Sinne be.s Wortes. Den Führer begleitete er, als bieser als unbekannter Solbat seinen Kampf um Deutschlanb begann; er saß mit ihm auf ber Festung Lanbsberg, er hat mit Abolf Hitler — wie er selbst einmal sagt — gedarbt unb er hat auch seinen Durchbruch mit erkämpft. Als Privatsekretär unb Abjutant Abolf Hitlers war Rubolf Heß an allen wichtigen Vorbereitungen beteiligt, 1932 übernahm er bas Amt bes Leiters ber Zentralkommission ber Partei. Nach ber Machtergreifung erhielt er zunächst bas Recht ber Teilnahme an ben Kabinetts-Sitzungen, am 1. Dezember 1933 mürbe er Reichsminister aus Anlaß ber Verkünbunq bes Gesetzes über bie Einheit von Partei unb Staat. Rubolf Heß hat bann burch bas Vertrauen bes Führers eine Fülle weiterer Befugnisse in ber Partei unb in ber Reichspolitik übernommen. Jebes Gesetz be- barf seiner Prüfung unb Mitwirkung, ebenso wie alle Verorbnunqen unb Durchführungsbestimmungen dazu. Ferner ist ihm bas Recht ber Mitwirkung bet Beamtenernennungen gegeben, neuerbings ist auch für bie Gesetzgebung ber Länderregierungen bie Mitwirkung bes Stellvertreters bes Führers sichergestellt.
Besondere Verdienste erwarb sich Rudolf Heß um die Schulung der Partei, um die Heranbildung unb Geschlossenheit des Führerkorps der Partei. Er schuf damit eine echte Volksführung, die das Vertrauen des Mannes auf der Straße in vollem Umfange besitzt, wie auch Rudolf Heß persönlich als das unbestechliche Gewissen der Partei bei allen Volksgenossen in hohem Ansehen steht.
geben, eine der Ueberfieferung entsprechende Politik des wirtschaftlichen und politischen Liberalismus beizubehalten. Diese Politik allein würde eine engere Zusammenarbeit zwischen Frankreich unb England und eine Abstimmung ber Politik beider Länder ermöglichen. Dies sei die grundlegende unb einzige Frage, die die englische Regierung wirklich an die französischen Minister stellen wollten. Wenn die französische Regierung gewisse Garantien für ihren Bestand gäbe, so könne sie bie Unterstützung Englands verlangen. Man werde ihr Erleichterungen hinsichtlich der Rohstoffbeschaffung und vielleicht sogar Kredite einräumen. Dann wäre es auch leicht, die Rüstungserzeugung beider Länder gleichzuschalten und die Beziehungen zwischen ben beiben Gene- ralstäben enger z u g e ft alten. — „Petit Journal" schreibt, wenn es heute ebenso wie 1914 kein schriftliches Bündnis zwischen Frankreich unb England gäbe, so werde Frankreich doch keinen Augenblick an ben mündlichen Versprechungen Englands unb seiner leitenden Männer zweifeln.
Der Londoner Berichterstatter des „E x c e l s i o r" berichtet, man habe ihm Mittwoch abend erklärt, daß ein Plan der Zusammenarbeit zwischen den französischen und englischen Streitkräften zu Lande, zu Wasser unb in ber Lust schon seit mehreren Monaten im französische^ und im englischen Außenamte in Bearbeitung sei unb während der Londoner Besprechungen in seinen großen Linien geprüft werde. Dieser Verteidigungsplan sehe im Falle eines Konfliktes die „F u s i o n" ber beiderseitigen Ö u f t ft r e i t f r ä f t e vor. — Der Londoner Berichterstatter des „Petit Parisien" erklärt, die englisch-französische Aussprache über eine wirtschaftliche Zusammenarbeit scheine sich ganz besonders mit der Möglichkeit einer Verstärkung des Währungs- Dreier-Abkommens unb des französischen Devisen - Ausgleichsfonds befassen zu wollen. Man zweifle nicht daran, daß sich Chamberlain mit Bonnet über die Mittel zu einer Festigung der französischen Währung einigen werde. Auf jeden Fall werde der Londoner Besuch der französischen Minister in ben Augen der Welt bezeugen, daß die französisch-britische Solidarität nicht etwa ein leeres Wort, sondern eine Tatsache sei, mit der man rechnen müsse.


