Ausgabe 
25.11.1938
 
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Nr. 27b Drittes Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)Zreitag, 25. November (938

Gießener Haushaltsplan für 1938 festgesetzt.

Weitere erfreuliche Aufwärtsentwicklung unserer Gtadt. Neue Bauaufgaben. Guter Rechnungsabschluß von 1936.

Förderung des Wohnungsbaues.

kauterweg und

Aendemngen aus der Lmnahmeseile

Der Oberbürgermeister über den neuen Haushalt

des siädlifchen Bio-

Neue Ausgaben für 1938

und Stadt-

Land-

Wirtschafksplan 903 970 INark;

Wirtschaftsplan 660 590 Mark:

Wirtschaftsplan

Waren- gegen 7000

des städtischen Gaswerks des städtischen Wasserwerks

und NM.,

1935 nach dem dem

Zur Zeit ist ein weiteres umfangreiches Bauvor­haben, umfassend 290 Wohnungen und 4 Läden, im Schwarzlachgebiet in der Durchführung begriffen. Voraussichtlich werden diese Wohnungen noch im Laufe dieses Jahres bezugsfertig werden.

Auch die Durchführung der Ersatzbauten für die Altstadtgesundung ist der Gemeinnützigen Woh­nungsbau G. m. b. 5). übertragen. Zur Zeit wird das Projekt I, umfassend Lindenplatz, Kirchplatz, Schloßgasse durchgeführt. Dabei ergeben sich neu 24 Wohnungen und 9 Läden.

Eine größere Belastung der Stadt bei den Maß­nahmen gegen die Wohnungsnot konnte erfreulicher­weise infolge der durch die Stadt angeregten außer­ordentlich lebhaften Bautätigkeit vermieden werden. Durch Vermittlung von Darlehen zu Wohnungsbau wurde die Privatinitiative in starkem Maße gefor­dert und die Wohnungsnot erheblich gemildert. Der Beitrag der Stadt beschränkte sich hier lediglich auf die Hergabe von Baugelände zu tragbaren Preisen.

meinde zu, die außerdem berechtigt ist, bis zu weiteren 2 Prozent als Zuschlag zu erheben. Hier sind in dem Haushaltsplan insgesamt 110 000 RM. als Einnahme vorgesehen.

Vom Kalenderjahr 1938 ab wird die Hunde­steuer ganz von der Gemeinde erhoben, d. h. also auch die vom Land Hessen erhobene staatliche Hundesteuer mit 12 RM. je Hund ist von diesem Zeitpunkt ab von der Stadt zu erheben. Don 1938 wird außerdem der Erhebungsz^itraum vom Kalen­derjahr auf das Rechnungsjahr umgestellt, so daß für die Zeit vom 1. Januar 1938 bis 31. März 1939 fünf Viertel zu erheben sind. Als Ertrag der Ge­meindehundesteuer sind für 1938 insgesamt 22 000

Die Stadt hat in den abgelousenen Jahren auch dem Wohnungsbau ihre besondere Ausmerkfamkeit zugewandt. Auch in Gießen fehlte es insbesondere an Kleiiiwohnungen. Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues hat die Stadt Gießen durch Ver­mittlung der von ihr ins Leben gerufenen Gemein­nützigen Wohnungsbau @. m. b. H. feit dem Jahre 1936 insgesamt 148 Schlichtwohnungen und Dolks- wohnungen errichten lassen. Davon wurden im Jahre 1937 bezugsfertig 32 Dolkswohnungen im Leimen­kauterweg' und 30 Schlichtwohnungen in der sog. Schwarzlach. Im Jahre 1938 sind bisher 86 Woh­nungen bezugsfertig geworden, von denen 46 Volks­wohnungen im Leimenkauter- und Läufertsröder- weg sind, weitere 40 Schlichtwohnungen sich int Schwarzlachgebiet befinden. Die monatliche Miete bewegt sich zwischen 28 rind' 30 Mark, bzw. 18,50 und 35 Mark je nach Größe.

Im Einzelnen entfallen von den Gesamtein­nahmen und Ausgaben auf den ordentlichen haushalt 6829914,56

Mark:

Wirtschaftsplan der städtischen Elektrizi­tätswerke 3 280 178,33 Mark;

Die Betriebs Überschüsse des Elektrizi­tätswerks, des Gaswerks und des Wasserwerks bleiben gegenüber dem Vorjahre in ihrer Höhe zum Teil wesentlich zurück. 3n. Wirklichkeit sind jedoch die Ablieferungen an die Stadtkasse teilweise genau so hoch, teilweise noch etwas höher als in den früheren Jahren, und zwar wird der hier fehlende Betriebsüberschuß aufgeholt durch die auf gesetzlicher Grundlage beruhende Abführung der für die städ­tischen Werke zu veranschlagenden Körper- schaftssteuer an die Stadtkasse. Das Elek­trizitätswerk soll einen Betriebsüberschuß von 100 000 RM., gegen 165 000 RM. im Vorjahre, abliefern. Das Gaswerk soll als Betrie-bsüber- schuß 30 000 RM., gegen 75 000 RM. >m Vorjahre, bringen. Das Wasserwerk soll einen Betriebs­überschuß von 115 000 RM., gegen 143 000 RM. im Vorjahre, abliefern. Die Kötperschafts- jfeuer öer städtischen Betriebe an die Stadtkasse ist mit 282 000 RM., gegen 123 000 RM. im Vorjahre, veranschlagt. Davon entfallen auf das Elektrizitätswerk 160 000 RM., auf das Gaswerk 50 000 RM., auf das Wasserwerk 72 000 RM.

An Zinsen von Wertpapieren, Geschäfts­anteilen usw. werden rund 28 200 RM. als Ein­nahme erwartet. Darin sind auch die Zinsen für die von der Stadt gezeichneten Reichsschatzanweisun­gen enthalten.

Das Aufkommen an Grunderwerbs st euer fließt nach den neuen Bestimmungen des inneren hessischen Finanzausgleichs künftig voll der Ge-

Auf der Ausgabenseite des Haushaltsplans 1938 sind gegenüber dem Vorjahre eine Anzahl wesent­licher Aenderungen zu verzeichnen. Daraus seien als besonders interessant folgende hervorgehoben:

Für die Aufstellung eines Raumprogramms, so­wie zur Durchführung eines Wettbew^rlis für die Erbauung eines neuen Rathauses ist eine einmalige Ausgabe von 25 000 Mark vor­gesehen. _

Die Ansätze für V e r k e h r s w e r b u n g muß­ten den gesteigerten Ansprüchen entsprechend um 6700 Mark erhöht werden.

Für die Ausgestaltung der Vorhalle des al­ten Rathauses sind einmalig 4500 Mark be­reitgestellt worden.

Die Verfügungsmittel des Oberbür­germeisters sind von bisher 3000 Mark auf 5000 Mark erhöht eingesetzt. Der Mehrbetrag soll dazu dienen, Jubiläumsspenden an Beamte, Ange­stellte und Arbeiter der Stadt zu gewähren, und zwar bei 25jährigem Jubiläum 100 Mark, bei 40jährigem Jubiläum 150 Mark.

Der Stellenbeitrag zu den persönlichen K o st e n d e r V o l k s s ch u l e, der bisher 250 Mark je Schulstelle betrug, ist durch eine Verfügung des Reichsstatthalters auf 2000 Mark je Rormalftelle und auf 4200 Mark je Normalmehrstelle erhöht worden. Dadurch ergibt sich für die Stadt in 1938 eine Mehrbelastung von annähernd 112 000 Mark. Im vorigen Jahre' belief sich hier die Ausgabe auf 15 750 Mark, in diesem Haushaltsjahr sind 127 660 Mark vorgesehen. ..

Für die Schaffung neuer Räume f u r den Mädchenh ort, der behelfsmäßig im Erdgeschoß der Schillerschule ein Unterkommen gefunden hatte, sind im neuen Haushaltsplan 4000 Mark einge­stellt. Inzwischen ist es möglich geworden, das Haus Kirchstraße 20 für Zwecke des Hortes freizu­machen. Dort sollen nun Knaben- und Mädchen- hort, die beide künftig vom Allce-Schulverein Fröbelseminar verwaltet werden, .ein Unterkommen finden. ,

Die ungedeckten persönlichen K o st e n d e r höheren Schulen, die bisher von der Schul­ortgemeinde und dem Land Hessen je zur Hälfte ge­tragen wurden, sind nach einer Verfügung des Reichsstatthalters vom Rj. 1938 ab in der Weise aufzubringen, daß je'em Drittel der Kalten auf die Schulortgemeinde, auf das Land Hessen, sowie

nähernd 85 000 Mark.

Die Stellenbeiträge zu den persönlichen Kosten der Berufsschule sind durch e,ne Verfügung des Reichsstatthalters ebenfalls wesent­lich erhöht worden. Während bisher 7 Mark je Schüler aufzubringen waren, beläuft sich der Bei­trag jetzt auf 36 Mark je Schüler, im ganzen mehr gegen bisher 30 000 Mark.

Bei der Gewerbeschule erhöht sich der städtische Zuschuß ab 1938 um fast 6000 Mark. Diese Erhöhung ist dadurch veranlaßt worden, daß die bisher von der Stadt erhobenen Beiträge der Schüler zu den sachlichen Kosten ab 1938 wegfallen müssen.

Der Alice-Schulverein ist nicht mehr in der Lage, die Zuschüsse zum Betrieb des Fr ö b e l s e m i n a r s weiterhin zu leisten. Daher hat sich die Stadt, um ein Eingehen dieser Anstalt zu verhüten, entschlos­sen, den gesamten Zuschußbedarf des Fröbelseminars aus städtischen Mitteln zu leisten. Bisher hat Die Stadt für dieses Institut, dem auch zwei Kinder­gärten und ein (Mädchen-) Hort angegliedert sind, 2000 Mark beigesteuert, von jetzt ab sind dafür 12 000 Mark erforderlich.

An das St u d e n t e n w e r k soll erstmalig ein Zuschuß von 3500 Mark gezahlt werden, der im Haushaltsplan vorgesehen ist.

Beim Stadttheater erhöht sich der Zuschuß­bedarf infolge des nicht gewährten Reichszuschusses um rund 32 000 Mark. Zum Rhein-Mai Ni­schen Landesorchester wird die Stadt einen monatlichen Beitrag in Höhe von 90 Mark, insge­samt also für das Jahr 1938 einen Betrag von 1080 Mark zahlen. .

Im TitelGemeinschaftspflege' ist für sach­liche Ausgaben der öffentlichen Feier­lichkeiten ein Betrag von 6000 Mark, gegen 3000 Mark im Vorjahre, vorgesehen. Nach einer Verfügung des Reichsfinanzministers können zu Ge f o 1 g s ch a f t s fe i e r n aus öffentlichen Mit­teln bis zu 2,50 Mark je Gefolgfchaftsmitglled bei­gesteuert werden. Dadurch ist die Erhöhung des bis­herigen Ansatzes von 3000 Mark auf 6000 Mark bedingt. .

In der Allgemeinen Fürsorge sind für Miet.

Ortsgruppenleiter Hans Weber, Dachüeckermeister Hch. S ch o m b e r IV., Kaufmann Gustav Frey, Kreisamtsleiter Will). Frank, Mechaniker Wilhelm B o n k e.

Nach der Aushändigung der Berufungsurkunden an die neuen Ratsherren sagt der Kreisleiter zu ihnen: Sie übernehmen hiermit eine große Ver­pflichtung, denn Sie sollen das Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung und der Bevölkerung fein. Ich hoffe und wünsche, daß Sie als alte Nationalsozialisten Ihre Pflicht erkennen und daß Sie dem Oberbürgermeister und seinen Mitarbeitern jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn es sich uni die Belange der Stadt handelt. Ich hoffe, daß Sie immer in diesem Sinne Ihre Pflicht erfüllen werden.

Oberbürgermeister Ritter

sagt zu den neuen Ratsherrn u. a.: Ich freue mich, daß die Wahl des Gauleiters auf Sie gefallen ist, pnd ich bin überzeugt, daß Sie sich Ihrer Pflicht bewußt sind. Ich lege besonderen Wert darauf, daß die Ratsherren in ständiger Verbin­dung mit mir und de nBei geordneten stehen und daß sie ein gutes Bindeglied zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung sind. Jene Zeit eines städtischen Parlamentarismus ist zum Glück vorbei. Hier wird nicht mehr über und zwischen Parteien debattiert. Die Pflicht der Verwaltung- ist es, die Interessen aller Berufsstände wahrzunehmen und nur nach dem Wohle der gesamten Bevölkerung zu handeln. Ihre Verpflichtung als Ratsherren ist es, überall Augen und Ohren offenzuhalten, die Wünsche der Bevölkerung anzuhören und auch Vor­schläge an die Stadtverwaltung zu machen.

Nachdem der Oberbürgermeister die neuen Rats­herren darauf hingewiesen hat, daß sie als Ehren­beamte berufen und damit in das Beamten­verhältnis getreten sind, nimmt er, während sich alles von den Sitzen erhebt, die feierliche Ver­eidigung der neuen Ratsherren auf den Führer vor. Danach überreicht er jedem die Ernennungs-

1 urkunde als Chrenbeamter der Stadt Gießen.

1936 nach der Rechnung 724 485,34 Mark, in 1937 nach dem Haushaltsplan 720 841,99 Mark, in 1938 nach dem Haushaltsplan 696 659,55 Mark.

Für Tilgung wurden aufgewendet: In nach der Rechnung 291 787,74 Mark, in 1936 der Rechnung 312 828,11 Mark, in 1937-nach Haushaltsplan 397 420,93 Mark, in 1938 nach

humwerks 37 800 Wart-,

Wirtfchaftsplan der städtischen Stra­ßenbahn (einschl. Omnibusbetrieb) 386 500 Mark:

Sonderhaushattsptan der Oberschute für Mädchen 215 956,16 Mark-,

Sonderhaushaltsplan der Gewerbeschule

29 690,40 Mark;

Sonderhaushaltsplan des Zweckverban- des Arbeitsdienstabteilung 5/222 7557,50 Work.

Der außerordentliche Haushalt schließt mit Einnahme und Ausgabe mit 1 654 993 Mark ab.

Ob die in dem außerordentlichen Haushalt vorge­sehenen Maßnahmen sämtlich zur Durchführung kommen werden, -erscheint zur Zeit noch zweifel­haft, jedenfalls sollen aber die geplanten Straßen- und Kanalbauten sämtlich zur Durchführung kom­men. Zur Deckung der im außerordentlichen Haus­haltsplan vorgesehenen Maßnahmen ist ein Dar­lehensbedarf in Höhe von 1 228 337,85 Mark er­rechnet. Es wird aber voraussichtlich nicht notwendig sein, Darlehensbeträge aufzunehmen, da anzuneh- men ist, daß die zur Durchführung kommenden Maßnahmen des außerordentlichen Haushalts aus zu erwartenden Einnahmen dieses Haushalts ge­deckt werden können.

Das Vermögen der Stadt.

lieber die Höhe des Vermögens der Stadt sind in diesem Jahre Angaben nicht möglich, da die bis­her fortgeschriebenen Vermögenswerte nicht den tat­sächlichen Vermögensverhältnissen entsprechen, an­derseits mit Rücksicht auf die zu erwartende reichs­rechtliche Verordnung über die Bewertung des Ver­mögens eine Neubewertung bisher zurückgestellt worden ist. Nach den früher gültig gewesenen, heute jedoch nicht mehr maßgebenden Bewertungsbestlm- mungen kann der Wert des Vermögens der Stadt schätzungsweise mit 30 Millionen Mark angenom­men werden.

Die Schulden der Stadt.

Nach der Schuldenstatistik vom 31. März 1937 beliefen sich damals die Schulden der Stadt Gießen auf 14 863 558,42 Mark, nach der Schuldenstatistik vom 31. März 1938 bezifferte sich der Schuldenstand auf 14 673 528 Mark. In diesem Betrag find 3 363 862 Mark an Dritte weitergeleitete Darlehens­beträge enthalten, so daß sich der Netto-S-chulden- stand an diesem Tage auf 11309 666 Mark belaufen hat.

RM. eingesetzt.

Aus der Bürgersteuer werden im Haus­haltsjahr 1938 insgesamt 450 000 RM. erwartet, gegen 360 000 RM. im Vorjahr.

Nachdem seit 1937 die Oemerbefteuer au, Grund des neuen Realsteuerrechts und zwar ganz von der Gemeinde erhoben wird, wird ab 1938 auch die G r u n d st e u e r nach Maßgabe der neuen Realsteuerbestimmungen ganz von der Gemeinde erhoben. Das Aufkommen an Grundsteuer im Rj. 1938 ist mit 1 000 000 RM., gegen 628 600 RM. im Vorjahr, das Aufkommen an Gewerbesteuer im Rj. 1938 ist mit 1 200 000 RM., gegen 686 352 RM. im Vorjahr, veranschlagt.

Aus der Zweigstellen­haussteuer werden 13 200 RM. im Vorjahr, erwartet.

anteilmäßig auf die beteiligten _

kreise nach der aus diesen Kreisen stammenden Schu- le^zahl entfallen. Dadurch ergibt sich für die höheren Schulen in Gießen ein Mehraufwand von an-

Oie Kassenlage

war im Jahr 1937 durchweg günstig. Die Stadt­kasse konnte ihren Verpflichtungen jederzeit gerecht werden. Dabei mußte sie für den Wohnungsbau der Gemeinnützigen Wohnungsbau G. m. b. H. teils mit größeren Beträgen in Vorlage treten; aber auch dies war ohne Schwierigkeiten möglich.

Der Kapitaldienst.

Hierüber dürften folgende Zahlen von allgemei­nem Interesse sein: Der Zinsend i e n st erforderte in 1935 nach der Rechnung 715114,98 Mark, m

Haushaltsplan 441 993,45 Mark.

Das Zürsoraewescn. ,

Für das Fürsorgewesen (Wohlfahrtsamt) waren folgende Zuschüsse zu leisten: In 1935 nach der Rechnung 874 074 Mark, in 1936 nach der Rechnung 877 049,21 Mark, in 1937 nach der Rechnung 841260,76 Mark, in 1938 nach dem Haushaltsplan 891 857,95 Mark. Die Erhöhung des Zuschusses noch dem Haushaltsplan 1938 ist darauf zurückzuführen, daß vom Land Hessen ab 1938 keine Zuschüsse zur gehobenen Fürsorge, sowie auch kein Beitrag zu den Mietunterstützungen der hilfsbedürftigen Mie­ter mehr geleistet werden. Für den letzteren Zweck waren in diesem Haushaltsplan allein 100 000 Mark vorzusehen.

Die Leistungen der städtischen Betriebe.

In den letzten Jahren haben die städtischen Be­triebe folgende Mengen ihrer Erzeugnisse abgegeben:

Elektrizitätswerk: Nutzbar abgegebene kWh 1935 = 11 623 671; 1936 = 12 869137; 1937 = 15 819 764.

Gaswerk: Nutzbar abgegebene cbm 1935 = 2 389 780; 1936 - 2 414 981; 1937 = 2 539 072.

Wasserwerk: Nutzbar abgegebene cbm: 1935 = 2 230 144; 1936 - 2 320 450; 1937 = 2 598 238.

Straßenbahn: 1935 = 2 050 021 beförderte Personen und 225 633,30 Mark Fahrgeldeinnahme; 1936 = 2 041943 beförderte Personen und 228171,50 Mark Fahrgeldeinnahme; 1937 2 224 925 beför­derte Personen und 258 153,85 Mark Fahrgeldein­nahme.

Volksbad: Zahl der abgegebenen Bäder: 1935 = 137 813; 1936 = 141 270; 1937 = 135 022.

Nunmehr folgen der städtische Haushalts­plan für 19 3 8 und die entsprechende Haus­haltssatzung, die beide von dem Oberbürger­meister nach Anhörung und Zustimmung der Rats- herren f e st g e s e tz t und damit verabschiedet werden.

Dem Haushaltsplan für 1938 fügt Oberbürger­meister Ritter einen Vorbericht bei, in dem er zu­nächst die verspätete Fertigstellung des diesjährigen Haushaltsplans mit einer Reihe von Umständen er­klärt, die zu verhüten oder zu ändern die Stadtver­waltung nicht in der Laae war. Sodann gibt der Oberbürgermeister einen kurzen

Guter Abschluß auf 1935/1932.

Darüber heißt es in dem Bericht: Das Haushalts­jahr 1936 brachte einen Barübc rschuß von 376518,08 Mark. In diesem Betragend 33 448,30 Mark als bisheriger Bestand der Betriebsrucklage enthalten, so daß sich also der R e i n ü b e r s ch u ß aus 1936 auf 343 069,78 Mark beläuft. Von diesem Betrag wurden weitere 193 069,78 Mark der Be­triebsmittelrücklage überwiesen, so daß diese jetzt einen Bestand von 226 518,08 Mark erreicht. Aus den verbleibenden 150 000 Mark wurde eine Son­derrücklage zur Errichtung eines Hit­ler-Jugendheims gebildet. Der erfreuliche Abschluß der Rechnung für 1936 ist insbesondere bei der günstigen Entwicklung der Einnahmeseite zu suchen. Dort haben, verursacht durch die stei­gende Konjunktur, die Einnahmen aus Steuern, insbesondere die Anteile an der Reichsemkommen- nnd -körperschaftssteuer, ferner das Aufkommen an Bürgersteuer sowie an Realestuern eine wesentliche Steigerung erfahren. Diese günstige Entwicklung hat sich auch ith Rechnungsjahr 1937 noch fortgesetzt und wird auch voraussichtlich einen günstigen Ein­fluß auf den Abschluß des Haushaltsjahres 1937 ^Ebenso wie für 1936 schoß auch der Haus­haltsplan für 1 937 ohne Fehlbetrag ab Da die günstige Entwicklung angehalten hat, wird auch durch das weitere Steigen des Steuer­aufkommens das Rechnungsjahr 1937 voraussicht­lich mit einem Ueberfchuß ablchließen. Endgültige Zahlen für 1937 liegen noch nicht vor so daß auch bestimmte Angaben noch nicht gemacht werden kön­nen.

Der WWan für 1938.

Auf Grund von Anordnungen der Reichsregie- rung über die Umstellung des HE^a^lcm^ waren auch in Gießen umfangreiche Arbeiten fr eine völlige Neugestaltung des städtischen Haushalt.- plans zu leisten, wobei alle Einnahme- und Aus­gabe-Positionen in die nunmehr im ganzen Nein) einheitlich gestaltete Systematik des neuen Gemeinde, haushattsrechts einzugliedern waren. Ferner ift Zum Haushaltsplan für 1938 folgende zu bemerken.

1. Im Zusammenhänge mit'der Realsteuerreform wird die gemeindliche Sondergebäudesteuer von diesem Rj. ab auf Grund des Gesetzes zur Ab­änderung des Sondergebäudesteuergesetzes vom 19. Februar 1938 durch das Land Hessen er­hoben. ..

2. Der Sonderhaushaltsplan für das städtische Wohlfahrtsamt ist weggefallen, die Einnahmen und Ausgaben dieses Amtes sind m den allge­meinen Haushaltsplan ausgenommen worden.

3. Auch die weitere Aufstellung eines Sonderhaus­haltsplanes für das städtische Volksbad war mit den neuen Bestimmungen Nicht mehr ve - einbar, so daß auch die Einnahmen und Aus­gaben dieses Fonds im allgemeinen Haushalts- plan der Stadt Aufnahme finden mutzten.

Der G e s a m t p l a n für 1938 schließt in Ge­samteinnahmen und Ausgaben mit 12 352 156,95 Mark ab.

Gießen, den 24. November 1938.

Oberbürgermeister Ritter hatte die Rats- Herren der Stadt Gießen auf Donnerstag nach­mittags in den Sitzungssaal des Stadthauses, Berg­straße, eingeladen. Die Sitzung erhält besondere Bedeutung dadurch, daß der Hoheitsträger der NSDAP, im Kreise Wetterau, Kreisleiter Back­haus, zum ersten Male einer Sitzung der Gie­ßener Ratsherren beiwohnt.

Mit Oberbürgermeister Ritter sind seine eng» ft en Mitarbeiter Bürgermeister Pros. Dr. Hamm und die Beigeordneten Vogt und Nicolaus er­schienen. Die Ratsherren sind sämtlich zugegen. Im Zuhörerraum wohnen zahlreiche Volksgenossen dem Verlauf der Beratung bei.

Neue Ratsherren.

Oberbürgermeister Ritter eröffnet die Sitzung mit kurzen Grußworten, insbesondere an den Ho­heitsträger Kreisleiter Backhaus. Dann wendet er sich dem ersten Punkt der Tagesordnung zu: Einführung u n b Verpflichtung der neu berufenen Ratsherren. Er weift dar­auf hin, daß durch eine Satzung die Zahl der Rats­herren in Gießen 2 0 beträgt. Durch Versetzungen, Tod usw. ist eine Anzahl Ratsherren ausgeschieden, so daß deren Zahl auf 12 gesunken ist. Eine Er­gänzung ist also notwendig. Heute werden fünf neu berufene Ratsherren verpflichtet, die anderen drei sollen zu einem späteren Zeitpunkt berufen werden.

Kreisleiter Backhaus

nimmt nach kurzen Dcmkesworten an den Ober­bürgermeister für die Begrüßung die Einführung und Verpflichtung der neu berufenen Ratsherren vor. Im Auftrage des Gauleiters hat er den neuen Ratsherren, die er im Einvernehmen mit dem Ober­bürgermeister dem Gauleiter zur Berufung vorge­schlagen hat, die Berufungsurkunden auszuhän­digen. Es sind zu neuen Ratsherren berufen worden: