Ausgabe 
25.6.1938
 
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Schweiz sei daher entschlossen, künftighinallein und souverän" die Frage über die Gestaltung ihrer Neutralität zu entscheiden. Eine Erklärung Mottas am 10. Oktober 1935 in der G-rnser Voll­versammlung war bereits von derselben Einsicht getragen:Wir halten uns nicht zu Sanktionen verpflichtet, die durch ihre Natur und ihre Auswir­kungen unsere Neutralität einer wirklichen Gefahr, die wir im Vollbesitz unserer Souveränität abzu­schätzen haben, aussetzen würden." Uebrigens hatte der Schweizer Bundesrat schon am 4. August 1919 Einwendungen gemacht, da Genf als Sitz der Liga im Kriegsfälle leicht Gegenstand von Angriffen aus der Luft fein könnte, sei es, daß der Gegnerbie dortige Organisation stören oder durch die Evakua­tion der dortigen Organe des Völkerbundes dessen Ansehen einen Schlag zu versetzen" wünsche. Als im Jahre 1920 die Schweiz der Genfer Liga beitrat, geschah es, wie der Beschluß des Bundesrates vom 5. März verkündete,im Vertrauen darauf, daß der jetzige Völkerbund sich in nicht ferner Zeit zu einem allgemeinen Völkerbund erweitere".

Es kam ganz anders, und der Sanktionskampf gegen Italien drängte zur Lösung von dem Kern der Genfer Satzung, dem Artikel 16. Am 21. April 1938 richtete der Bundesrat eine Note an die Gen­fer Liga, die feststellte, daßaus der bisherigen unbedingten eine abgeschwächte, Neutralität der Schweiz geworden" sei, daß aber alle Schweizer die Rückkehr zur unbedingten Neutralität forderten. Am 14. Mai kam es in Genf darüber zur Aussprache, bei der Bundesrat Motta erklärte, die Schweiz habe auchweiterhin den Willen, mit allen in ihrer Macht stehenden Mitteln ihren Boden und ihren Luftraum zu verteidigen", aber eine Beteili­gung an militärischen oder wirtschaftlichen Sank­tionen lehnte er rundweg ab. Darauf gab der Rat bekannt, er nehmevon der Absicht der Schweiz, die sich auf ihre ewige Neutralität beruft, Kenntnis, in keiner Weise mehr an den im Völkerbundspakt vorgesehenen Sanktionen teilzunehmen, und erklärt, daß sie nicht mehr einaeladen werden wird, sich an denselben zu beteiligen .

Damit ist die Schweiz aus den Fängen des Ar­tikels 16 entlassen worden und die Regierung der Eidgenossenschaft hat diese erfreuliche Tatfache nun auch ihren beiden großen Nachbarn, die nicht der Genfer Liga angehören, Deutschland und Italien, notifiziert. Der deutsch-schweizerische Notenwechsel bestätigt die Politik der guten Nachbarschaft und die Achtung der neutralen Stellung der Schweiz, die Deutschland als wesentlichen Faktor des europäi­schen Friedens ansieht. rt.

Oie Schweizer Dundesfinanzreform durch Zufallsmehrheit abgelehnt.

Basel, 24. duni. (Europapreß.) Die Sonder­tagung der eidgenössischen Räte hat einen über­raschenden Abschluß gefunden. Der Nationalrat hat die Bundesfinanzreform mit einer Zu­fallsmehrheit von einer Stimme verworfen. Die Vorarbeiten zu dem Reformwerk haben nicht weniger als vier Jahre gedauert. Die Enttäu­schung ist in der schweizerischen Öffentlichkeit all­gemein. DieBasler Nachrichten" führen dasbla­mable Resultat" auf den Mangel an Zielklarheit bei Regierung und Parlament sowie auf die vielen Konzessionen zurück, die man der Linken gemacht habe. Es fehlt auch nicht an Kritiken am demokra­tisch-parlamentarischen Betrieb. So kritisiert das Blatt besonders, daß viele Volksvertreter ihre Pflicht nicht übermäßig ernst genommen hätten. Erst hät­ten sie geschimpft, und wenn sie dann für ihren Standpunkt einstehen sollten, durch Abwesenheit ge­glänzt. Sogar dieBasler Nationalzeitung" muß feststellen, daß das Parlament, das wichtigste re­präsentative Organ der Demokratie, versagt habe. Im übrigen sind sich die Blätter darin einig, daß nun wohl nichts anderes übrig bleiben werde, als das Fiskal - N o t r e ch t um ein bis zwei Jahre zu verlängern.

Vertreter des Bundes der polen bei Reichsminister Dr. Krick.

Berlin, 24. Juni. (DNB.) Reichsminister Dr. Frick empfing heute die Vertreter des Bun­des der Polen, Pfarrer Dr. Domanski. Dr. Kaczmarek, Dr. v. Openkowski, zu einer längeren Aussprache über die Lage der polnischen Volks­gruppe in Deutschland. Nachdem die polnischen Wünsche im einzelnen besprochen wurden, konnte der Minister feststellen, daß die deutschen Staatsan­gehörigen polnischen Volkstums in vollem Um­fang an dem wirtschaftlichen Aufstieg Deutschlands teilnehmen und im Rahmen der bestehenden Gesetze des vollen Schutzes des Staates teilhaftig werden. Der Mi­nister gab der Hoffnung Ausdruck, daß eine engere Zusammenarbeit der beiden großen Völker auch die Grundlagen für eine gedeihliche Entwicklung der beiderseitigen Volksgruppen schaffen möge.

Keine amerikanischen Kriegsschiff­

bauten über 35 000 Tonnen.

Washington, 25. Juni. (Europapreß.) Prä­sident Roosevelt hatte eine Besprechung mit Admiral Leahy, dem Chef der Operationsab­teilung der amerikanischen Flotte. Beim Verlassen des Weißen Hauses, erklärte der Admiral, die Was­serverdrängung der vier großen amerikanischen Schlachtschiffe, deren Bau bevorstünde, würde aller Voraussicht nach 35 000 Tonnen betragen. Damit seien alle Gerüchte hinfällig, wonach die Vereinig­ten Staaten die Absicht hätten. Schlachtschiffe über 35 000 Tonnen zu bauen.

liege Tätigkeit

der japanischen Luftwaffe.

Schanghai, 24. Juni. (Europapreß.) Die japanische Marinelustwaffe hat am Freitag am Jangtse oberhalb Ankings chinesische Truppen- konzentrotionen und Befestigungen an beiden Ufern

bombardiert. Verschiedene chinesische Minenlegboote, die in diesem Jangtseabschnitt operierten, wurden in der Nähe von Kiukiang gezwungen, auf Strand zu laufen. In der Provinz F u k i e n griffen die japanischen Flugzeuge eine große Pulverfabrik bei Futschau und ein chinesisches Marinearse­nal bei Mämoi, fünf Meilen unterhalb Futschau, an. Außerdem ist das Bahnhofsgebäude der Hafen­stadt S w a t a u in der Provinz Kwantung durch' Bombenflugzeuge angegriffen worden, wobei, wie gemeldet wird, beträchtlicher Schaden angerichtet worden fein soll.

Der Wtemmischuligsausschuß beriet Oie Finanzfrage.

London, 24. Juni. (Europapreß.) Der Nicht­einmischungsausschuß trat am Freitagvormittag unter dem Vorsitz von Lord Plymouth wieder zusammen. Auf der Tagesordnung stand die Fi­nanzierung der Durchführung des englischen Planes bzw. die Weigerung Sowjetruß- lands, zu den Kosten des Abtransportes der Freiwilligen einen Zuschuß zu leisten. Daneben gab es im Zusammenhang mit der Kontrollfrage auch noch kleinere Meinungsverschiedenheiten. Hierzu ge­hört die Frage der Kosten für die Einrichtung von

Nichteinmischungsposten" in acht spanischen Häfen und die laufende Ueberwachung sämtlicher spanischen Häfen, die sich für die Löschung von Schiffen eignen, lieber diese und andere Fragen wird vor Ende nächster Woche keine Einigung erzielt werden kön­nen. Bis heute waren mehrere Vertretungen, dar­unter auch der Delegierte Sowjetrußlands, noch nicht im Besitz der Anweisungen ihrer Regierungen.

Erbitterte Kämpfe , an der Straße nach Sagunt.

Am Freitag spielten sich erbitterte Kämpfe um den Ort S a r r i o n an der Straße von Teruel nach Sagunt ab. Die nationalspanischen Truppen hatten Sarrion vollkommen umzingelt und leiteten die Besetzung der Stadt ein. Don den sowjetspani­schen Milizen war der Ort in eine wahre Festung verwandelt worden; jedes einzelne Haus wurde von ihnen verteidigt. Ueberall waren Maschinen­gewehrnester eingebaut. Freitag drangen die natio­nalen Truppen in die ersten Straßen des Ortes ein, dessen Besetzung sich straßenweise vollzog. In den letzten 48 Stunden haben die angreifenden Truppen in diesem Kampfabschnitt über 3000 Ge­fangene gemacht und umfangreiches Kriegsmaterial erbeutet.

verletzten, so daß seine Ueberführung ins Krankenhaus erforderlich wurde.

, Sechs Freisprüche

im Frankfurter Metzgerprozeß.

Lpd. Frankfurt a. M., 24. Juni. Die Vierte Strafkammer beendete den Prozeß gegen acht Metzger. In dem Verfahren handelte es sich um Schiebungen, die in den Jahren 1935 und 1936 auf dem Frankfurter Schlachthof, insbesondere bei der Verteilung von kontingentiertem, ausländischem Frischfleisch vorgekommen sein sollten. Die Ange­klagten waren im Mai v. I. von der Strafkammer zu erheblichen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Von vier Angeklagten wurde die Strafe angenom­men, vier legten Revision ein. Das Reichsgericht hob im Januar das Gesamturteil auf, so daß auch i diejenigen Angeklagten davon betroffen wurden, die j die Strafe bereits angenommen hatten. Gegen alle acht Angeklagten wurde der Prozeß in diesen Tagen erneut aufgerollt. Der Verlauf der Beweisaufnahme gestaltete sich für die Beschuldigten günstig. Der Vertreter der Anklage beantragte Freisprechung der Angeklagten Eberhard Quirin, Hans Knott, Paul Oesterreicher, Heinrich F e i ck und gegen die übrigen vier Beschuldigten Gefängnisstrafen von vier bis vierzehn Monaten.

Das Gericht sprach die Angeklagten Eberhard Quirin, Rudolf Schreitz, Carl Hügel, Hans Knott, Paul Oesterreicher und Heinrich F e i ck frei. Eine gegen Hügel im Vorjahr erkannte Strafe von zwei Monaten Gefängnis wegen fort­gesetzten unlauteren Wettbewerbs gilt durch die Untersuchungshaft als verbüßt. Die im Vorjahr gegen den Angeklagten Karl Jauß wegen fort­gesetzten Vergehens gegen § 12 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs erkannte Gefängnisstrafe von sechs Monaten gilt ebenfalls als verbüßt. Der Angeklagte Georg Völl wurde wegen Betrugs und Höchstpreisüberschreitung zu einer Gesamtstrafe von sechs Monaten Gefängnis verurteilt, die durch die Strafhaft verbüßt find. '

In der Urteilsbegründung wurde betont, daß in keiner Weise die Allgemeinheit unter dem, was die Angeklagten taten, zu leiden hatte, denn es fei Be­weis erbracht, daß keinem Frankfurter Bürger ein Pfund Fleisch entzogen wurde und es fei kein ein­ziges Viertel vom Frankfurter Markt verschwunden.

Kleine politische Nachrichten.

Der Stabschef der SA., Viktor L u tz e, ist auf dem römischen Flugplatz eingetroffen, wo er vom Gene- ralstabschef der faschistischen Miliz, General Russo, herzlich begrüßt wurde. Zum Empfang hatten sich, weiterhin der stellvertretende Generalstabschef der faschistischen Miliz General Gautieri, der Mi­nister für Volksbildung Alfieri, Vertreter sämt­licher Wehrmachtsteile sowie die gesamte Generali­tät der Miliz, Botschafter von Mackensen und der Landesgruppenleiter der NSDAP. Ettel ein­gefunden.

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Reichspressechef Dr. Dietrich gab im Reichs- minifterium für Volkserziehung und Propaganda einen Empfang für bie H a u p t f ch r i f t l e i- ter b er beutschen Presse. Der Abenb stand im Zeichen kameradschaftlicher Aussprache des Reichspressechefs und feiner Mitarbeiter mit den namhaftesten Persönlichkeiten des deutschen Journa­lismus. Die Parole, die Dr. Dietrich diesem Empfang gab(3 e ft a 11 u n g s ro i 11 e und Korp-sgeist in der deutschen Presse", kam bei dem Zusammen­sein lebendig zum Ausdruck.

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Der italienische Justizminister S o l m i stattete am Freitag mit dem Präsidenten der Akademie für Deut­sches Recht, Reichsminister Dr. F r a n f, dem Duce einen Besuch ab, um ihm über die Ergebnisse der Arbeitstagung der Arbeitsgemeinschaft für die deutsch-italienischen Rechtsbeugungen Bericht zu erstatten. Der Duce sprach seinen Dank und seine Anerkennung für die geleistete Arbeit aus.

Wetterbericht

Während es im Bereich einer lebhaften West­strömung in den nord- und mitteldeutschen Gebieten zu teilweisen Niederschlägen gekommen ist, hat sich im übrigen Reich im wesentlichen Schönwetter durchgehalten, jedoch wird es im Laufe des Sams­tags auch bei uns zu gewittrigen Störungen kom­men, doch läßt die eintretende starke Wi'rbeltätig- keit das Aufkommen unbeständigen Wetters nicht erwarten.

Vorhersage für Sonntag: Wolkig bis heiter, teilweise gewittrige Regenfälle, westliche Winde, etwas wärmer.

Vorhersage für Montag: Aufheiternd, aber nicht durchweg freundliches Wetter, mäßig warm.

Lufttemperaturen am 24. Juni: mittags 26,1 Grad Celsius, abends 21,2 Grad; am 25. Juni: morgens 19,4 Grad. Maximum 27,6 Grad, Minimum 13,9 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 24. Juni: abends 25,0 Grad; am 25. Juni: morgens 20,3 Grad. Sonnenscheindauer 12,8 Stunden.

Hauptschriftleiter Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Dr. Hans Thy- riot. Verantwortlich für Politik und für die Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für den übrigen Teil: Ernst Blumschein (in Urlaub): in Vertretung: Heinrich Ludwig Neuner. Anzeigen­leiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. D. A V. 38: 9163. Druck und Verlag: Brühlfche Universitätsdruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugs­preis RM. 2,05 einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr. Einzelverkaufs- preis 10 Pf. und Samstags 15 Pf., mit der

Illustrierten 5 Pf. mehr.

Zur Zeit ist Preisliste Nr. 4 vom 1. September 1937 gültig.

Die berliner Autobanditen zum Tode verurteilt.

Erste Anwendung des neuen Gesetzes gegen Straßenraub mit Autofallen.

Berlin, 24. Juni. (DNB.) Am Freitagabend verkündete der Vorsitzende des Berliner Sonber- gerichts das Urteil gegen die beiden Autobanditen Götze. Walter Götze wurden wegen Mordes in zwei Fallen, davon in einem Falle in Tatein­heit mit Verbrechen gegen § 1 des Gesetzes zur Gewährleistung des Rechtsfriedens sowie wegen gemeinschaftlichen Verbrechens gegen das Gesetz gegen Srahenraub mittels Autofallen vom 22. Juni 1938 in acht Fällen sowie wegen schweren Raubes, räuberischer' Erpressung, ver­suchten Mordes und ferner in einem weiteren Falle wegen gemeinschaftlichen Verbrechens gegen § 1 des Gesetzes zur Gewährleistung des Rechtsfriedens elfmal zum Tode verurteilt. Wegen einer Reihe anderer Straftaten, die ihm zur Last gelegt wurden, erhielt der Schwerverbrecher noch 15 Jahre Zuchthaus.

Der Angeklagte Max Götze wurde wegen gemein­schaftlich begangener Verbrechen gegen das Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22. Juni 1938 in acht Fällen sowie schweren Raubes, räube­rischer Erpressung, versuchten Mordes und ferner wegen eines gemeinschaftlichen Verbrechens gegen § 1 des Gesetzes zur Gewährleistung des Rechks- friedens neunmal zumTode verurteilt. Wegen der anderen Taten, die diesem Schwerverbrecher zur Last gelegt wurden, erhielt er eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Zuchthaus. Beiden Ange­klagten wurden die bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit aberkannt und die Sicherungsverwahrung gegen sie angeordnet. Das Urteil erlangt sofort Rechtskraft.

Zu Beginn der Verhandlung weist der Vorsitzende die beiden Angeklagten auf das neue Gesetz, wonach derjenige, mit dem Tode bestraft wird, der in räuberischer Absicht eine Autofalle stellt, hin und verliest es im Wortlaut.

Mit blassem Gesicht hört Max Götze, den seine bisherige freche Sicherheit offensichtlich verlassen hat, die für ihn so inhaltsschweren Sätze mit an. Von Interesse waren die Ausführungen von Medizmal- rat Dr. Ewers über den Geisteszustand des An­geklagten Max Götze. Der Sachverständige kommt zu dem Ergebnis, daß der Angeklagte für seine Taten voll verantwortlich zu machen ist. Die beiden Götzes, so erklärt Dr. Ewers, stammen aus einer

Sühne für den Kölner Doppelmord.

Beide Angeklagte zweimal zum Tode verurteilt.

Köln, 24. Juni. (DNB.) Rach neunlägiger Ver­handlung wurde im Prozeß gegen den 30 Jahre alten Otto Schönewald und feine 27 Jahre alte Ehefrau Gerda Schönewald, die angeklagt waren, die 61jährige Zimmervermieterin Korte und den 48jährigen Geldbriefträger Körner ermordet und den letzteren um 3000 Mark beraubt zu haben, das Urteil gesprochen. Die Angeklagten werden wegen Mordes in zwei Fällen, in einem Falle in Tat­einheit mit schwerem Raub Verbrechen gegen § 251 StGB. z weimal zum Tode verur­teilt. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden ihnen auf Lebenszeit aberkannt. Die Kosten des Ver­fahrens werden ihnen auferlegt.

Der Staatsanwalt ging in seinem Plädoyer, wor­über z. T. gestern bereits berichtet wurde, im ein­zelnen auf die furchtbaren Folgen der Mordtat ein. Die Kaltblütigkeit, mit der die beiden jungen Men­schen die Tat vorbereiteten, mute geradezu grauen­haft an. Die Tat war zweifellos lange vorher g e - plant und vorbereitet. Ebenso sei Me Ueberlegung bei der Ausführung der Tat zu bejahen. Staatsanwaltschaftsrat Dr. D ü n tz e r ging dann auf das Sachverständigen-Gutachten ein und

Aus aller Wett.

Verbrecherfamilie. Der Vater ist entmün­digt worden, und die Mutter war Trinkerin. Die lebenden Brüder der Angeklagten sind sämtlich schwer vorbestrafte Verbrecher.

Volksdeutsche Kundgebung auf dem Deutschen (Studententag.

Heidelberg, 24. Juni. (DNB.) Zu einem der Höhepunkte des Deutschen Studenten- t a g e s gestaltete sich die Volksdeutsche Kundgebung, die in der Aula der neuen Uni­versität veranstaltet wurde. Nach Begrüßung der ausländischen Gäste und der zahlreichen Vertreter der Volksdeutschen Gruppen sprach im Auftrage des Reichsstudentenführers Stabsführer Pg. E. Horn. Er führte u. a. aus, daß in Zukunft die volks­deutsche Kundgebung Mittelpunkt jedes Deutschen Studententages sein werde, womit man zum Aus­druck bringe, daß sich gerade der deutsche Student der unauflösbaren Einheit unseres Volkes diesseits und jenseits der Grenzen bewußt fei. Der Redner wies die Bedeutung der außerhalb der Reichs­grenzen lebenden Volksgruppen nach und stellte ihre kulturelle Leistungen in den Vordergrund. Dann sprach, immer wieder von tosendem Beifall unterbrochen, der Vertreter einer deutschen Volks­gruppe aus dem Südosten Europas. Was in diesen Heidelberger Tagen zum Ausdruck kam, die gesamt­deutsche Haltung, die das deutsche Studententum über die Staatsgrenzen hinweg beseelt, kam wäh­rend dieser Rede spontan zum Durchbruch. Die Feier wurde so zu einem überwältigenden Bekennt­nis der studentischen Führerschaft zum volksdeutschen Gedanken in der Welt.

Großfeuer in einer Kasseler Zimmerei.

In Kassel brach auf dem Grundstück der Zimmerei Heinrich Baum im Stadtteil Rothenditmold ein Feuer aus, das auch auf die angrenzenden Wohn­häuser Übergriff, die geräumt werden mußten. Nach zweistündiger angestrengter Tätigkeit war die Ge­walt des Feuers gebrochen. Das Sägewerk mit Maschinen- und Lagerhaus sowie erhebliche Holz­vorräte sind den Flammen zum Opfer gefallen. Die vom Feuer ergriffenen Wohnhäuser sind zum Teil unbrauchbar geworden. Personen sind bei dem Brand nicht zu Schaden gekommen. Die betroffenen Familien konnten durch die NSV. untergebracht werden. Die Entstehungsursache ist noch nicht ganz aufgeklärt.

Grohfeuer in Mannheim.

In dem Mannheimer Hobelwerk Mohr brach ein Brand aus, der den gesamten Gebäudekomplex er­faßte. Die Flammen fanden in den aufgestapelten Holzvorräten reiche Nahrung. Nach angestrengter Arbeit der Feuerwehren war die Gefahr eines Uebergreifens des Feuers beseitigt. Während der Feststellung der Brandursache stürzte ein Kamin ein, dessen Telle einen Kriminalbeamten erheblich

crflärte zu der Frage, ob Beihilfe, Anstiftung oder Mittäterschaft vorliege, die Tat sei zweifellos von beiden gemeinsam ausgeführt worden; beide seien daher für die Tat verantwortlich. Das Ge­richt habe über ein Verbrechen zu urteilen, das das gemeinste und niedrigste Motiv habe, das man sich denken könne die Habgier. Der Staatsanwalt beantragte gegen die, beiden Angeklagten wegen gemeinschaftlich verübten Mordes in zwei Fällen, in einem Falle in Tateinheit mit schwerem Raub und Marterung die T o d e s ft r a f e und Aber­kennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebens­zeit.

Die Angeklagten erschraken sichtlich bei diesen Worten des Anklagevertreters. Nach einer Pause kamen die Verteidiger zu Worte. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Boden I., suchte die Hauptschuld an Der Tat der Ehefrau zuzu­schieben; er bat ferner zu überlegen, ob der Ange­klagte die Tat nicht in der Erregung ausgeführt habe. Sein Mitverteidiger Rechtsanwalt Decker II. stellte die Frage, ob dem Angeklagten nicht doch als ausgesprochenem Psychopathen der § 51 Absatz 2 zuzubilligen fei. Als Verteidiger der Frau Schöne­wald sprachen Rechtsanwalt Dr. Achter und Assessor Peters.

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