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Neuregelung der Fälligkeit aller Hypotheken

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sondern aus t i e f e r l i e g e n d e n Gründen, die nicht nur die Abkommen zerstört hätten, son­dern auch ihre Voraussetzungen und ihren Geist. Von wichtigen Z u g e st ä n d n i s s e n Frankreichs in diesen Vereinbarungen könne'0 h n e h i n nicht die Rede sein. Vielmehr habe Italien dabei die größten Opfer gebracht, indem es sich mit Kom­pensationen begnügt habe, die zu anderen Zeiten wegen ihrer offensichtlichen Jnhaltlosigkeit abge-, lehnt worden wären. Italien habe sich damals nur deshalb hierzu verstanden, weil Laval ihm freie Hand in Abbessinien gewährt habe. Diese klare Voraussetzung sei das Entgelt für die italienischen Zugeständnisse gewesen. Frankreich habe jedoch seine Verpflichtung dadurch g e - b r 0 ch e n, daß es sich den Sanktionen an­schloß. Somit sei das Abkommen Laval Musso­lini nicht nur ungültig, weil es nie durch einen Ver­trag über die Rechte der Italiener in Tunis vervoll­ständigt worden sei, und weil es nicht ratifiziert wurde, sondern es wäre selbst bei seiner Ratifizierung wegen Nichterfüllung durch Frankreich hinfällig ge­worden.

Oie italienische Nugbymannschast darf nicht gegen Frankreich spielen.

R 0 m, 23. Dez. (DRV.) Das italienische olympische Komitee, das für alle internationalen Sportver­anstaltungen zuständig ist, an denen Italien teil­nimmt, hat der italienischen Rugby-Mannschaft die Austragung des italienisch-französischen Freund­schaftskampfes untersagt. Dieses Treffen sollte am Sonntag in Perpignan als erstes der Trai­ningsspiele für den Länderkampf mit Deutschland stattfinden. In italienischen Sportkreisen wird das Verbot mit der Möglichkeit antiitalienischer Kund­gebungen begründet.

Ernennungen

im Neichspropagandaminifferium.

Berlin, 23. Dez. (DRV.) Der Führer und Reichskanzler hat den Leiter der Abteilung IV A Deutsche Presse des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda, Ministerial­rat Alfred-Jngemar Berndt, zum Ministerialdiri­genten ernannt. Reichsminister Dr. Goebbels hat ihn auf seine Bitte von der Leitung der Abteilung IVA Deutsche Presse entbunden und zum L e i t e r d e r Abteilung VIII, Schrifttum, ernannt. Der bisherige Leiter dieser Abteilung, Ministerialrat Hauptamtsleiter Hederich, scheidet auf seinen An­trag aus dem staatlichen Amt aus, um sich auf Wunsch von Reichsleiter Bouhler wieder ausschließ- 'lich der Arbeit für die Parteiamtliche Prü­fungskommission zu widmen. Mit der Lei­tung der Abteilung Deutsche Presse wurde der bis­herige stellvertretende Abteilungsleiter, Oberreme- rungsrat Fritzsche, beauftragt.

Berlin, 23. Dez. (DNB.) Der Reichsminister der Justiz hat im Einvernehmen mit den beteiligten Neichsministern eine Verordnung erlassen, die die Fälligkeit alter Hypotheken regelt. Die Verordnung gilt für das ganze Reichsgebiet einschließlich des Landes Oesterreich und der sudetendeutschen Gebiete. Für das Altreich tritt sie an die Stelle der bis­herigen stark zersplitterten Vorschriften, die die Schuldner von Aufwertungshypotheken, von zins- gefenkten und anderen in der Zeit vor der Macht­übernahme bestellten Hypotheken in verschieden­artiger Weise gegen Kapitalkündigung schützen. Un­ter die neue Verordnung fallen grundsätzlich alle langfristigen Hypotheken, die vor dem 30. Januar 1933 bestellt worden sind. Für das Saarland, für Oe st erreich und das Sudetenland gilt als Stichtag an Stelle des 30. Januar 1933 der Tag, an dem diese Gebiete in das Reich eingegliedert worden sind. Bankmäßige Personalkredite und ähn­liche kurzfristige Forderungen werden von der Ver­ordnung nicht ersaßt, auch wenn sie dinglich ge­sichert sind.

Will der Gläubiger eine aus der Zeit vor der Machtübernahme stammende lang- friftige Hypothek fällig machen, so muß er sie nach dem 24. Dezember 1938 dem Tage des Inkrafttretens der Verordnung mit einer Kün­digungsfrist von mindestens drei Monaten kün­digen. Dies gilt bei Hypotheken, die keine Aufwertungshypotheken find, auch dann, wenn die Hypothek etwa bereits fällig war, oder am 31. Dezember 1938 fällig geworden wäre. An­ders, ist es nur, wenn die Hypothek vorzeitig fällig geworden ist, weil der Schuldner mit* der Zahlung von Zins- und Tilgungsbeträgen in Verzug ge­raten oder in sonstiger Weise seinen Verpflich­tungen nicht nachgekommen war. Solche vorzeitig eingetretenen Fälligkeiten werden im Altreich durch die Verordnung nicht berührt. Lediglich für das

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Wieder zunehmende Kälte.

In der Nacht zum Freitag nahm die Kälte in S ü d w e st d e,u t s ch l a n d erheblich zu. Bei Tages­anbruch am Freitag wurden minus 18 Grad gemessen. Die Züge hatten infolgedessen auch wei­terhin erhebliche Verspätungen. So traf in Freiburg der Berliner v-Zug mit nicht weniger als 8 Stun­den Verspätung ein. Die Züge aus Westdeutschland hatten gleichfalls mehrere Stunden Verspätung. Be­merkenswert ist, daß der Frost auf den Höhen ver­hältnismäßig geringer ist. So zeigte der Feldberg im Schwarzwald am Freitagmorgen nur minus 12 Grad, der Schauinsland minus 10 Grad.

*

Nach vorübergehend leichtem Nachlassen der Kälte in Frankreich sinkt seit Freitag wieder die Temperatur. In Paris wurden Freitag abend wie­der 10 bis 12 Grad Kälte gemessen. Aus Straß­burg wurden sogar 22 Grad gemeldet. Lyon konnte sogar mit einem Rekordstand von minus 25 Grad auswarten. Besonders empfindlich macht sich die Kälte in Ostfrankreich, im Rhonetal und im mittelfranzösischen Hochland bemerkbar. Durch die Schneefälle hat überall der Verkehr starke Be­einträchtigung erlitten. Die Eisenbahnzüge treffen mit mehrstündigen Verspätungen ein. In Tours ist ein Brückenneubau durch den starken Eisgang der Loire gefährdet. Die Kältewelle hat nun auch Kor­sika erreicht. Aus Bastia werden starke Schneefälle gemeldet. Im nordfranzösischen Industriegebiet muß­ten infolge der starken Kälte zahlreiche Metallwerke ihre Tore schließen.

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Land Oesterreich und die sudetendeutschen Gebiete ist insoweit eine Sonderregelung getroffen, die schutzwürdige Schuldner in noch weiterem Umfange schützt.

Kündigt der Gläubiger, so hat der Schuldner sich nach besten Kräften zu bemühen, den Gläubiger zu befriedigen. Kann der Schuldner die Mittel zur rechtzeitigen Zahlung des Kapitals nicht ausbringen, so muß er versuchen, sich mit dem Gläubiger auf Zahlungsbedingungen, die er erfüllen kann, zu einigen. Kommt eine Eini­gung nicht zustande, so kann der Schuldner oder der Gläubiger die Vertragshilfe des Rich- ters in Anspruch nehmen. Das muß aber inner­halb sechs Wochen nach der Kündigung des Gläu­bigers geschehen. Aufgabe des Richters ist es dann, eine Vereinbarung der Beteiligten über die Zah­lung des Kapitals zu vermitteln, wenn es nicht gelingt, eine der Billigkeit entsprechende Entschei­dung über die Fälligkeit des Kapitals zu treffen. Hierfür gibt die Verordnung dem Richter Richt­linien, die im wesentlichen darauf hinauslaufen, daß unbillige Härten für den Gläubiger ver­mieden werden und daß der Schuldner, der nicht sofort das ganze Kapital zahlen kann, die Schuld seiner Leistungsfähigkeit entsprechend allmäh­lich abträgt. Dies kann insbesondere durch die Festsetzung von Teilzahlungen oder durch die Um­wandlung von Fälligkeits-Hypotheken in Til­gungshypotheken geschehen. Aeußerstenfalls kann der Richter dem Gläubiger eine Still­haltepflicht für die Dauer von zwei Jahren auferlegen, d. h. er kann die ausgespro- 'chene Kündigung für' unwirksam erklären und die ordentliche Kündigung für den Gläubiger für einen Zeitraum von zwei Jahren ausschließen. Kündigt der Gläubiger nach Ablauf der Zweijahresfrist er­neut, so kann der Schuldner, wenn nötig, erneut die richterliche Vertragshilfe in Anspruch nehmen.

ORorn fordert grundlegende Neugestaltung der Beziehungen zu Frankreich.

Abschluß der Konferenz von Lima

Der argentinische Entschlietzungsantrag angenommen.

Paris, 23. Dez. (Europapreß.) Nach hier ein­gegangenen Berichten hat die panamerikanische Kon­ferenz in Lima eine von der argentinischen Abordnung eingebrachte Entschließung ange- n 0 mm e n , in der die 21 amerikanischen Republiken erklären, daß sie eine enge Solidarität gegen jede fremdländische Einmischung oder Tätigkeit auf den beiden amerikanischen Kontinenten bewahren wollten, lieber den viel schärfer gehaltenen Vorschlag der Abordnung der Vereinigten Staaten, in dem eine Art Kreuzzug gegen die totalitären Staaten angeregt wurde, ist auf der Konferenz keine Einigung Zustandegekommen. Die nord- amerikanische Delegation hat deshalb nicht mehr auf der Annahme ihres Vorschlages bestanden. Die

Antrag des Schulministers, zum 1. Januar 1939 alle jüdischen Lehrkräfte an allen deut­schen Schulen (Volks- und Bürgerschulen, Mittel­schulen, Fachschulen, Lehrer-Bildungsanstalte-N usw.) zu beurlauben. Unter den weiteren Beschlüssen der Regierung ist die Errichtung eines obersten staatlichen Wirtschaftsrats zu erwähnen, an dessen Spitze Prof. Dr. Hodac, der Führer der ehemaligen Partei Nationale Vereinigung, gesteckt werden soll. Der Präsident der Republik hat ferner eine Amnestie für Straftaten, die unter die Mi­litärgerichtsbarkeit fallen, erlassen, insbesondere für Taten, die im Zusammenhang mit der Grenzbewa­chung oder überhaupt mit der Vorbereitung der Staatsverteidigung und der Räumung des abgetre­tenen Staatsgebiets begangen wurden.

Nationale Offensive an der Katalonien-Front.

Bilbao, 24. Dez. (DNB.) An der Katalonien­front, und zwar am Segrefluß, setzte am Frei­tag die seit langem erwartete Offensive der nationalspanischen Truppen ein. Auf einer Frontbreite von 10 Kilometer durchbrachen die nationalen Truppen nach kurzer aber heftiger Artillerievorbereitung mit Unterstützung der Luft­waffe die Stellungen des Feindes, der von dem Angriff sichtlich überrascht wurde, und rückten b i s zu 10 Kilometer tief in das von den Roten bisher besetzte Gelände vor. Die rote Katalonien­armee wich den heftigen Angriffen des Gegners zum Teil aus, erwartet aber, nachdem sie sich von der ersten Ueberraschung erholt hat, das weitere Vor­dringen der nationalen Truppen.

Der nationale Heeresbericht bestätigt die ersten Erfolge der Offensive. Die nationalen Behörden hat­ten drei Wochen lang jeglichen Briefverkehr mit dem Auslande unterbunden, um die Vorbereitungen für die Offensive unbedingt geheimzuhalten. Der erste Angriff erfolgte in der Hauptsacl-e in Nordkatalonien zwischen Tremp und B a l a g u e r. Die Ope­rationen wurden durch klares Wetter unterstützt, die außergewöhnliche Kälte dabei mußte allerdings in Kauf genommen werden. In den spä­ten Abendstunden des Freitag dauerten die Kämpfe noch an. Die nationalen Truppen drangen im­mer roeiter vor. Die Artillerie-Vorbereitungen,

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Konferenz nahm ferner eine Entschließung an, in der Religions- und Rassenverfolgungen verurteilt

Tjamuaha geft. 1859 und feine Söhne Maharero geft. 5. Oktober 1890

Samuel Maharero geb. 1856, geft. 14. März 1923.

Es fällt auf, daß, bis auf die eine englische Zeile am Kopf, die Inschrift des erst vor kurzem errich­teten Denkmals deutsch ist. Die drei englischen Worte sind ein Zugeständnis an die Mandatsherr­schaft der Südafrikanischen Union über das alte deutsche Schutzgebiet. Im übrigen verlangten die Hereros ausdrücklich bei dem Steinmetzen, der das Denkmal herstellte, einen deutschen Text. Samuel Maharero war Oberhäuptling in Okahandja, als 1904 der große Eingeborenenaufstand in Südwest-Afrika ausbrach, hervorgerufen durch das Gerücht, der damalige Gouverneur Leutwein fei tot. Die Hereros wurden empfindlich gezüchtigt. Auf der Flucht in das wasserlose Sandfeld, das nach Osten in die Kalahari übergeht, gingen viele zu­grunde. Samuel selbst entkam auf englisches Gebiet, wurde von den Engländern in Transvaal interniert und erhielt auch nach dem Weltkrieg nicht die Er­laubnis, nach Südwest-Afrika zurückzukehren. Er starb 1923, und nun durften die Hereros feine Leiche holen und nach Okahandja bringen, um sie in dem alten Häupttingsgrab beizusetzen, wo schon Samuels Vorfahren begraben waren, sein Vater Maharero und sein Großvater Tjamuaha.

Auf dem Denkmal werden beide, Samuel Maha­rero und sein Vater, der gewöhnlich Kamaharero genannt wurde, als TjamuahasSöhne", d. h. Nachkommen, bezeichnet. Damals stand noch der verdorrte Baumstamm neben dem Häuptlingsgrab, mit einer Masse daran genagelter Ochsengehörne, nach der Sitte der Hereros. Den Leichenzug bildeten tausende von Hereros. Eine deutsche schwarz­weißrote Fahne wurde dem Sarg voran- getragen, die Männer hatten schwarzweißrote Arm­binden angelegt, und wer noch einen alten Schutztru p penhut mit schwarzweihroter Ko­karde besaß, hatte ihn aufgesetzt. Solche Hüte wer­den noch heute nach Südwest-Afrika eingeführt und von den Hereros mit Vorliebe getragen. Die Buren und Engländer sagten zu den Hereros: Wie kommt ihr zu der deutschen Fahne, ihr müßt die eng­lische Dorantragen! Darauf die Hereros: Nein, wir tragen die deutsche Fahne voran, die deut­sche ist vornehmer! Alljährlich am Todestag Samuels begehen die Hereros in Okahandja eine Feier mit einer Art Parade zum Gedächtnis ihres Häuptlings. Als ich 1933 in Okahandja war, wur­den sie zum ersten Male gezwungen, eine englische Fahne zu brauchen. Seitdem, wurde mir erzählt, halten sie ihre Truppenparade ganz ohne Fahne ab. Der vornehmeren deutschen Fahne entspricht auch die Inschrift des Denkmals in deutsch, als der vor­nehmeren Sprache gegenüber dem Englischen.

Das geschieht noch heute in derselben alten deutschen Kolonie, in der gegen Ende des großen Krieges das Lügenblaubuch über die angeblichen deutschen Eingeborenen -- Mißhandlungen fabriziert wurde, mit dem Zweck, es dem Präsidenten Wil­son, dem amerikanischen Senat, dem englischen Parlament und der Weltöffentlichkeit als Beweis dafür vorzutegen, daß Deutschland unwürdig sei, je wieder eine afrikanische oder sonstige Kolonie zu besitzen. In der Vorstellung der Hereros folgen die Nationen in dieser Reihe aufeinander: Erst die Deutschen, dann die Engländer, dann die Buren. Ein Herero sagte zu mir: Jede Nation hat ihre Buschleute, wir haben die Buschleute im Sandfeld, und die Engländer haben die Buren! Es ist also ausgerechnet die Mandatsherrschaft der Südafri­kanischen Union, die von den Hereros als ein Burenregiment betrachtet wird, der sie keine Ach­tung entgegenbringen.

Zur deutschen Fahne und zur deutschen Denkmal- inschrift bei den Hereros von Südwest-Afrika gibt es Gegenstücke genug auch in unseren an- dem alten Kolonien. Der Samoaner spricht mit Erbitterung und Verachtung von den englischen Neuseeländern, denen Samoa als Man­dat zugefallen ist. Die deutsche Zeit ist für ihn eine goldene Vergangenheit. Als im Mai 1933 i n Daressalam in Ostafrika ein deutsches Konsulat eingerichtet und zusammen mit der Hakenkreuzflagge auch die alte deutsche Flagge und die Kontorflagge des Handelshauses aufgezogen wurden, dem das Konsulat anoertraut war, sammelten sich die Schwarzen den ganzen lag über in Scharen vor den deutschen Farben, und unter ihnen ging die Rede:Bendera, jetu, mstnga na lete" Unsere Fahne, Gott hat sie hergebracht. Ich besuchte damals eine Reihe deutscher Pflanzungen. Aus einer solchen befand sich ein alter Askari, früher Gefechtsordonnanz bei Lettow-Vorbeck, der mich auf Umwegen fragen ließ: Wird der Bana Hitler uns wiederbringen? (nämlich zu Deutschland).

Als die deutsche Fliegerin Elli Beinhorn, die in Lome im alten deutschen Togo von den Fran- ; zosen nickst zugelassen wurde, nach Accra, in der englischen Goldküsten-Kolonie kam, schickten ihr die Schwarzen aus Togo einen deutsch geschriebenen Brief mit der Beteuerung ihrer Anhänglichkeit an Deutschland, ihrer Hoffnung auf die Wiederkehr der Deutschen und der Bitte, in Deutschland von ihrer Treue zu erzählen.

Njoja, der berühmte Häuptling von Bamum, im Innern von Kamerun, blieb, so lange er lebte, den Deutschen treu. Jahrelang schickte er Boten 1 an die Küste, um sich zu erkundigen, ob die Deut- 1 scheu nicht bald wiederkämen? Den Franzosen mürbe er darum so mißliebig, daß sie ihn schließ- 1 lich absetzten und nach Jaunde, dem französischen 1 Verwaltungssitz für das Kameruner Mandat, ver- : brachten, um ihn dort zu internieren. In Jaunde > ist er vor einigen Jahren gestorben und hat bis < Zuletzt Freundschaft mit den wenigen dort befind- '

lichen Deutschen gehalten. In Fumban, der Haupt­stadt von Bamum, ist er begraben. Nicht weit von seiner Grabstätte steht ein Denkstein für feine Mut­ter, ebenfalls mit deutscher Inschrift, den er noch selbst hat setzen lassen. 1934, als icy'Fum­ban zuletzt besuchte, war er noch unversehrt. Diese Beispiele mögen genügen, um die Unwahrhaftigkeit der jetzt, angesichts der Zuspitzung der Kolonial­frage, von gegnerischer Seite beigebrachten angeb­lichen Eingeborenenstimmen zu beweisen.

die den ersten Angriff einletteten, waren von einer Heftigkeit, die alle bisherigen Aktionen dieser Art' auf dem spanischen Kriegsschauplatz in den Schat­ten stellte. Die Zahl der Gefangenen hat sich auf 2000 erhöht.

Der Lehrernachwuchs.

Tagung der Kultusminister der Länder.

Berlin, 22. Dez. (DNB.) In diesen Tagen fand eine Tagung sämtlicher Kultus­minister der deutschen Länder statt. Ministerial­direktor Holfelder hielt zunächst ein Referat überLehrerbildung und Lehrernachwuchs", in dem er ausführte: Den Reichserziehungsminister be- schäfttgte das Problem des Lehrernachwuch- f e s seit Jahr und Tag. Ein Allerweltsmittel für die Beseitigung der Lehrernachwuchsnot gibt es nicht, wie etwa die ParoleZurück zum Se­minar". Gewiß haben die Einschreibungen an den Hochschulen für Lehrerbildung in den letzten Jahren, wie überhaupt die Abgangszahlen der all­gemeinen höheren Schulen der letzten Jahre, die Diskussion darüber, ob es zweckmäßiger ist, den Nachwuchs der Volksschullehrer lediglich dem Reser­voir der höheren Schulen zu entnehmen, technisch beendet. Das heißt, wir müssen uns unabhängig von erziehungswissenschaftlichen Erwägungen um eine Vermehrung der Zugangswege zum Volksschullehrerberuf bekümmern. Ministerialdirektor Holfelder betonte, daß es in erster Linie daraus ankomme, den zu schwach ge­wordenen Unterbau der Lehrerhoch­schulen zu st ä r ke n, ohne daß der Zugang aus der höheren Schule 3um Lehrer­studium grundsätzlich preisgegeben wird. Grund­sätzlich ist zu diesem Plan zu sagen, daß er die Erhaltung der Hochschule für Lehrer­bildung auch für die Zukunft vorsieht. Wir glauben, daß die Diskussion über die neuen Maß­nahmen nicht an dem Institut der Lehrerhochschule rütteln darf. Ministerialdirektor Holfelder beschäf­tigte sich ferner mit den Besoldungsverhält­nissen der Lehrer und beendete seine Darlegun­gen mit der Feststellung: Die vorgeschlagenen Maß­nahmen werden zwar weder denen gerecht, die auch heute noch die volle akademische Ausbildung für den Lehrer fordern, noch denen, die aus der augenblick­lichen Notlage eine Rückkehr zum Seminar fordern. Aber es ist der Weg, der gegangen werden muß. Es schloß sich eine ausführliche Aussprache an, die die Uebereinftimmung der Unterrichtsverwal­tungen der Länder darin ergab, daß die vorgesehe­nen Maßnahmen in der Frage des Lehrernach­wuchses der richtige Weg sind.

Herabsetzung der Studiendauer an Technischen Hoch- und Fachschulen.

Berlin, 23. Dez. (DNB.) Eine Maßnahme, zbie von der studierenden Jugend mit Freude begrüßt werden wird, hat der Beauftragt für den V i e r j a h r e s p lan auf Vorschlag bt-s Reichs- wirtschastsministers getroffen. Durch Anordnung vom 14. Dezember 1938 ist die Studiendauer an Technischen Hochschulen und Berg­akademien auf drei Jahre und die Studienzeit an Fachschulen, die der Ausbildung von Inge­nieuren. Technikern, Architekten und Chemikern bei vollem Tagesunterricht dienen, auf zwei Jahre festgesetzt worden. Ern Leistungsabfall wird durch entsprechende Reorganisation des tech'- nischen Hoch- und Fachschulwesens verhindert. Die Anordnung entsprickst dringenden Erfordernissen der Wirtschaft, indem sie den spürbaren Mangel an Technikern und Ingenieuren beseitigt. Eine beson­dere Bedeutung erhält die Anordnung noch da­durch, daß eine großzügige Begabtenförde­rung eingeleitet wird. Bis zu 30 v. H. der Studienplätze sind als Freistellen beson­ders Begabten Vorbehalten. Die Anordnung tritt mit Beginn des nächsten Studienjahres in Kraft

ftom, 23 Dez. (Europapreß.) Ein lakonisches nommuniguch in dem die italienische Regierung niel-öet sie habe den französischen Botschafter vor sechs Tagen davon verständigt, daß sie die franzö- sisch-ltalienischen Abkommen vom 6. Januar 1935 als nicht in Kraft gesetzt erachte, bietet der römischen Presse neuerlich Gelegenheit, den italienischen Standpunkt darzulegen. Das halb­amtlicheGiornale d'Jtalia" schreibt, die amtliche Mitteilung fei geeignet, das Gebiet der politischen Beziehungen zwischen Rom und Paris endgültig zu klären und es von den ebenso lärmenden, wie überflüssigen Polemiken zu befreien. Das Dokument gebe mit größter Klarheit die un­anfechtbaren Gründe der italienischen Regierung wieder, die daher berechtigt sei, alle offenen Fragen in den italienisch-französischen Beziehun­gen als ungelöst zu betrachten. Alle Verant­wortung an dieser Lage trage ausschließlich Frank­reich. Es habe absichtlich versäumt, jene diploma­tischen und juristischen Akte zu erfüllen, die es selbst als notwendig für die Inkraftsetzung der Abkommen erklärt habe. Außerdem habe es durch seine Teil­nahme an den offenkundig feindseligen Sank­tionen den Buchstaben und Geist der Abkommen, die auf der Voraussetzung freundschaftlicher Zu­sammenarbeit beruhten, vergewaltigt. Die Bezie­hungen zwischen Italien und Frankreich müßten daher von Grund auf neu gestaltet werden. Es sei aber klar, daß die von vornherein unnachgiebige Haltung der französischen Regierung und die französischen Kriegshetzereien gegen Italien die Atmosphäre, in der sich die neuen Verhand­lungen zwischen Rom und Paris abspielen sollten, ungünstig beeinflussen müßten.

Andere Blätter erklären, wenn die Ratifizierung der Abkommen nicht erfolgt fei, so sei dies nicht aus Versehen ober aus Vergeßlichkeit geschehen,

Das Häupilingsdenknial

* von Okahandja.

Don Dr. Paul Rohrbach.

In der englischen Presse erscheinen gegenroärtig, auf Bestellung, Proteste aller möglichen Eingebore­nen in den alten deutschen Kolonien gegen die Rück­gabe an Deutschland, begleitet von Bitten, unter der englischen Mandatsherrschaft verbleiben zu dürfen. Auch aus dem Teil von Kamerun, der den Franzosen als Mandat übergeben wurde, werden solche Stimmen veröffentlicht. Bei meinen letzten Besuchen in Afrika, 1933, 1934 und zuletzt im ver­flossenen Sommer, habe ich durchaus die gegenteilige Erfahrung gemacht. Um das letzterlebte Beispiel zuerst zu nennen, so fand ich in Okahandja, dem früheren Sitz der Herero- Oberhäuptlinge in S ü d w e st » A f r i k a, ein steinernes Grabmal in angedeuteter Kreuzform, bas folgende Inschrift trug:

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Prag beschließt Auflösung der Kommunistischen Partei.

Prag, 23. Dez. (DNB.) Der Prager Minister- rat beschloß, die Kommunistische Partei so­wie ihre Organisationen im gesamten Staatsgebiet aufzulösen und zu verbieten. Das Vermögen wird beschlagnahmt: den kommunistischen Abgeord­neten werden die Mandate aberkannt. Der Ministerrat beschloß ferner, die Herabsetzung der Altersgrenze bei Hochschulprofessoren von 70 auf 63 Jahre und bei staatlichen Beamten auf 55 Jahre. Schließlich genehmigte der Ministerrat den

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