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Neuregelung der Fälligkeit aller Hypotheken
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sondern aus t i e f e r l i e g e n d e n Gründen, die nicht nur die Abkommen zerstört hätten, sondern auch ihre Voraussetzungen und ihren Geist. Von wichtigen Z u g e st ä n d n i s s e n Frankreichs in diesen Vereinbarungen könne'0 h n e h i n nicht die Rede sein. Vielmehr habe Italien dabei die größten Opfer gebracht, indem es sich mit Kompensationen begnügt habe, die zu anderen Zeiten wegen ihrer offensichtlichen Jnhaltlosigkeit abge-, lehnt worden wären. Italien habe sich damals nur deshalb hierzu verstanden, weil Laval ihm freie Hand in Abbessinien gewährt habe. Diese klare Voraussetzung sei das Entgelt für die italienischen Zugeständnisse gewesen. Frankreich habe jedoch seine Verpflichtung dadurch g e - b r 0 ch e n, daß es sich den Sanktionen anschloß. Somit sei das Abkommen Laval — Mussolini nicht nur ungültig, weil es nie durch einen Vertrag über die Rechte der Italiener in Tunis vervollständigt worden sei, und weil es nicht ratifiziert wurde, sondern es wäre selbst bei seiner Ratifizierung wegen Nichterfüllung durch Frankreich hinfällig geworden.
Oie italienische Nugbymannschast darf nicht gegen Frankreich spielen.
R 0 m, 23. Dez. (DRV.) Das italienische olympische Komitee, das für alle internationalen Sportveranstaltungen zuständig ist, an denen Italien teilnimmt, hat der italienischen Rugby-Mannschaft die Austragung des italienisch-französischen Freundschaftskampfes untersagt. Dieses Treffen sollte am Sonntag in Perpignan als erstes der Trainingsspiele für den Länderkampf mit Deutschland stattfinden. In italienischen Sportkreisen wird das Verbot mit der Möglichkeit antiitalienischer Kundgebungen begründet.
Ernennungen
im Neichspropagandaminifferium.
Berlin, 23. Dez. (DRV.) Der Führer und Reichskanzler hat den Leiter der Abteilung IV A — Deutsche Presse — des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda, Ministerialrat Alfred-Jngemar Berndt, zum Ministerialdirigenten ernannt. Reichsminister Dr. Goebbels hat ihn auf seine Bitte von der Leitung der Abteilung IVA — Deutsche Presse — entbunden und zum L e i t e r d e r Abteilung VIII, Schrifttum, ernannt. Der bisherige Leiter dieser Abteilung, Ministerialrat Hauptamtsleiter Hederich, scheidet auf seinen Antrag aus dem staatlichen Amt aus, um sich auf Wunsch von Reichsleiter Bouhler wieder ausschließ- 'lich der Arbeit für die Parteiamtliche Prüfungskommission zu widmen. Mit der Leitung der Abteilung Deutsche Presse wurde der bisherige stellvertretende Abteilungsleiter, Oberreme- rungsrat Fritzsche, beauftragt.
Berlin, 23. Dez. (DNB.) Der Reichsminister der Justiz hat im Einvernehmen mit den beteiligten Neichsministern eine Verordnung erlassen, die die Fälligkeit alter Hypotheken regelt. Die Verordnung gilt für das ganze Reichsgebiet einschließlich des Landes Oesterreich und der sudetendeutschen Gebiete. Für das Altreich tritt sie an die Stelle der bisherigen stark zersplitterten Vorschriften, die die Schuldner von Aufwertungshypotheken, von zins- gefenkten und anderen in der Zeit vor der Machtübernahme bestellten Hypotheken in verschiedenartiger Weise gegen Kapitalkündigung schützen. Unter die neue Verordnung fallen grundsätzlich alle langfristigen Hypotheken, die vor dem 30. Januar 1933 bestellt worden sind. Für das Saarland, für Oe st erreich und das Sudetenland gilt als Stichtag an Stelle des 30. Januar 1933 der Tag, an dem diese Gebiete in das Reich eingegliedert worden sind. Bankmäßige Personalkredite und ähnliche kurzfristige Forderungen werden von der Verordnung nicht ersaßt, auch wenn sie dinglich gesichert sind.
Will der Gläubiger eine aus der Zeit vor der Machtübernahme stammende lang- friftige Hypothek fällig machen, so muß er sie nach dem 24. Dezember 1938 — dem Tage des Inkrafttretens der Verordnung — mit einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten kündigen. Dies gilt bei Hypotheken, die keine Aufwertungshypotheken find, auch dann, wenn die Hypothek etwa bereits fällig war, oder am 31. Dezember 1938 fällig geworden wäre. Anders, ist es nur, wenn die Hypothek vorzeitig fällig geworden ist, weil der Schuldner mit* der Zahlung von Zins- und Tilgungsbeträgen in Verzug geraten oder in sonstiger Weise seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen war. Solche vorzeitig eingetretenen Fälligkeiten werden im Altreich durch die Verordnung nicht berührt. Lediglich für das
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Wieder zunehmende Kälte.
In der Nacht zum Freitag nahm die Kälte in S ü d w e st d e,u t s ch l a n d erheblich zu. Bei Tagesanbruch am Freitag wurden minus 18 Grad gemessen. Die Züge hatten infolgedessen auch weiterhin erhebliche Verspätungen. So traf in Freiburg der Berliner v-Zug mit nicht weniger als 8 Stunden Verspätung ein. Die Züge aus Westdeutschland hatten gleichfalls mehrere Stunden Verspätung. Bemerkenswert ist, daß der Frost auf den Höhen verhältnismäßig geringer ist. So zeigte der Feldberg im Schwarzwald am Freitagmorgen nur minus 12 Grad, der Schauinsland minus 10 Grad.
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Nach vorübergehend leichtem Nachlassen der Kälte in Frankreich sinkt seit Freitag wieder die Temperatur. In Paris wurden Freitag abend wieder 10 bis 12 Grad Kälte gemessen. Aus Straßburg wurden sogar 22 Grad gemeldet. Lyon konnte sogar mit einem Rekordstand von minus 25 Grad auswarten. Besonders empfindlich macht sich die Kälte in Ostfrankreich, im Rhonetal und im mittelfranzösischen Hochland bemerkbar. Durch die Schneefälle hat überall der Verkehr starke Beeinträchtigung erlitten. Die Eisenbahnzüge treffen mit mehrstündigen Verspätungen ein. In Tours ist ein Brückenneubau durch den starken Eisgang der Loire gefährdet. Die Kältewelle hat nun auch Korsika erreicht. Aus Bastia werden starke Schneefälle gemeldet. Im nordfranzösischen Industriegebiet mußten infolge der starken Kälte zahlreiche Metallwerke ihre Tore schließen.
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Land Oesterreich und die sudetendeutschen Gebiete ist insoweit eine Sonderregelung getroffen, die schutzwürdige Schuldner in noch weiterem Umfange schützt.
Kündigt der Gläubiger, so hat der Schuldner sich nach besten Kräften zu bemühen, den Gläubiger zu befriedigen. Kann der Schuldner die Mittel zur rechtzeitigen Zahlung des Kapitals nicht ausbringen, so muß er versuchen, sich mit dem Gläubiger auf Zahlungsbedingungen, die er erfüllen kann, zu einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so kann der Schuldner oder der Gläubiger die Vertragshilfe des Rich- ters in Anspruch nehmen. Das muß aber innerhalb sechs Wochen nach der Kündigung des Gläubigers geschehen. Aufgabe des Richters ist es dann, eine Vereinbarung der Beteiligten über die Zahlung des Kapitals zu vermitteln, wenn es nicht gelingt, eine der Billigkeit entsprechende Entscheidung über die Fälligkeit des Kapitals zu treffen. Hierfür gibt die Verordnung dem Richter Richtlinien, die im wesentlichen darauf hinauslaufen, daß unbillige Härten für den Gläubiger vermieden werden und daß der Schuldner, der nicht sofort das ganze Kapital zahlen kann, die Schuld seiner Leistungsfähigkeit entsprechend allmählich abträgt. Dies kann insbesondere durch die Festsetzung von Teilzahlungen oder durch die Umwandlung von Fälligkeits-Hypotheken in Tilgungshypotheken geschehen. Aeußerstenfalls kann der Richter dem Gläubiger eine Stillhaltepflicht für die Dauer von zwei Jahren auferlegen, d. h. er kann die ausgespro- 'chene Kündigung für' unwirksam erklären und die ordentliche Kündigung für den Gläubiger für einen Zeitraum von zwei Jahren ausschließen. Kündigt der Gläubiger nach Ablauf der Zweijahresfrist erneut, so kann der Schuldner, wenn nötig, erneut die richterliche Vertragshilfe in Anspruch nehmen.
ORorn fordert grundlegende Neugestaltung der Beziehungen zu Frankreich.
Abschluß der Konferenz von Lima
Der argentinische Entschlietzungsantrag angenommen.
Paris, 23. Dez. (Europapreß.) Nach hier eingegangenen Berichten hat die panamerikanische Konferenz in Lima eine von der argentinischen Abordnung eingebrachte Entschließung ange- n 0 mm e n , in der die 21 amerikanischen Republiken erklären, daß sie eine enge Solidarität gegen jede fremdländische Einmischung oder Tätigkeit auf den beiden amerikanischen Kontinenten bewahren wollten, lieber den viel schärfer gehaltenen Vorschlag der Abordnung der Vereinigten Staaten, in dem eine Art Kreuzzug gegen die totalitären Staaten angeregt wurde, ist auf der Konferenz keine Einigung Zustandegekommen. Die nord- amerikanische Delegation hat deshalb nicht mehr auf der Annahme ihres Vorschlages bestanden. — Die
Antrag des Schulministers, zum 1. Januar 1939 alle jüdischen Lehrkräfte an allen deutschen Schulen (Volks- und Bürgerschulen, Mittelschulen, Fachschulen, Lehrer-Bildungsanstalte-N usw.) zu beurlauben. Unter den weiteren Beschlüssen der Regierung ist die Errichtung eines obersten staatlichen Wirtschaftsrats zu erwähnen, an dessen Spitze Prof. Dr. Hodac, der Führer der ehemaligen Partei Nationale Vereinigung, gesteckt werden soll. Der Präsident der Republik hat ferner eine Amnestie für Straftaten, die unter die Militärgerichtsbarkeit fallen, erlassen, insbesondere für Taten, die im Zusammenhang mit der Grenzbewachung oder überhaupt mit der Vorbereitung der Staatsverteidigung und der Räumung des abgetretenen Staatsgebiets begangen wurden.
Nationale Offensive an der Katalonien-Front.
Bilbao, 24. Dez. (DNB.) An der Katalonienfront, und zwar am Segrefluß, setzte am Freitag die seit langem erwartete Offensive der nationalspanischen Truppen ein. Auf einer Frontbreite von 10 Kilometer durchbrachen die nationalen Truppen nach kurzer aber heftiger Artillerievorbereitung mit Unterstützung der Luftwaffe die Stellungen des Feindes, der von dem Angriff sichtlich überrascht wurde, und rückten b i s zu 10 Kilometer tief in das von den Roten bisher besetzte Gelände vor. Die rote Katalonienarmee wich den heftigen Angriffen des Gegners zum Teil aus, erwartet aber, nachdem sie sich von der ersten Ueberraschung erholt hat, das weitere Vordringen der nationalen Truppen.
Der nationale Heeresbericht bestätigt die ersten Erfolge der Offensive. Die nationalen Behörden hatten drei Wochen lang jeglichen Briefverkehr mit dem Auslande unterbunden, um die Vorbereitungen für die Offensive unbedingt geheimzuhalten. Der erste Angriff erfolgte in der Hauptsacl-e in Nordkatalonien zwischen Tremp und B a l a g u e r. Die Operationen wurden durch klares Wetter unterstützt, die außergewöhnliche Kälte dabei mußte allerdings in Kauf genommen werden. In den späten Abendstunden des Freitag dauerten die Kämpfe noch an. Die nationalen Truppen drangen immer roeiter vor. Die Artillerie-Vorbereitungen,
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Konferenz nahm ferner eine Entschließung an, in der Religions- und Rassenverfolgungen verurteilt
Tjamuaha geft. 1859 und feine Söhne Maharero geft. 5. Oktober 1890
Samuel Maharero geb. 1856, geft. 14. März 1923.
Es fällt auf, daß, bis auf die eine englische Zeile am Kopf, die Inschrift des erst vor kurzem errichteten Denkmals deutsch ist. Die drei englischen Worte sind ein Zugeständnis an die Mandatsherrschaft der Südafrikanischen Union über das alte deutsche Schutzgebiet. Im übrigen verlangten die Hereros ausdrücklich bei dem Steinmetzen, der das Denkmal herstellte, einen deutschen Text. Samuel Maharero war Oberhäuptling in Okahandja, als 1904 der große Eingeborenenaufstand in Südwest-Afrika ausbrach, hervorgerufen durch das Gerücht, der damalige Gouverneur Leutwein fei tot. Die Hereros wurden empfindlich gezüchtigt. Auf der Flucht in das wasserlose Sandfeld, das nach Osten in die Kalahari übergeht, gingen viele zugrunde. Samuel selbst entkam auf englisches Gebiet, wurde von den Engländern in Transvaal interniert und erhielt auch nach dem Weltkrieg nicht die Erlaubnis, nach Südwest-Afrika zurückzukehren. Er starb 1923, und nun durften die Hereros feine Leiche holen und nach Okahandja bringen, um sie in dem alten Häupttingsgrab beizusetzen, wo schon Samuels Vorfahren begraben waren, sein Vater Maharero und sein Großvater Tjamuaha.
Auf dem Denkmal werden beide, Samuel Maharero und sein Vater, der gewöhnlich Kamaharero genannt wurde, als Tjamuahas „Söhne", d. h. Nachkommen, bezeichnet. Damals stand noch der verdorrte Baumstamm neben dem Häuptlingsgrab, mit einer Masse daran genagelter Ochsengehörne, nach der Sitte der Hereros. Den Leichenzug bildeten tausende von Hereros. Eine deutsche schwarzweißrote Fahne wurde dem Sarg voran- getragen, die Männer hatten schwarzweißrote Armbinden angelegt, und wer noch einen alten Schutztru p penhut mit schwarzweihroter Kokarde besaß, hatte ihn aufgesetzt. Solche Hüte werden noch heute nach Südwest-Afrika eingeführt und von den Hereros mit Vorliebe getragen. Die Buren und Engländer sagten zu den Hereros: Wie kommt ihr zu der deutschen Fahne, ihr müßt die englische Dorantragen! Darauf die Hereros: Nein, wir tragen die deutsche Fahne voran, die deutsche ist vornehmer! Alljährlich am Todestag Samuels begehen die Hereros in Okahandja eine Feier mit einer Art Parade zum Gedächtnis ihres Häuptlings. Als ich 1933 in Okahandja war, wurden sie zum ersten Male gezwungen, eine englische Fahne zu brauchen. Seitdem, wurde mir erzählt, halten sie ihre Truppenparade ganz ohne Fahne ab. Der vornehmeren deutschen Fahne entspricht auch die Inschrift des Denkmals in deutsch, als der vornehmeren Sprache gegenüber dem Englischen.
Das geschieht noch heute in derselben alten deutschen Kolonie, in der gegen Ende des großen Krieges das Lügenblaubuch über die angeblichen deutschen Eingeborenen -- Mißhandlungen fabriziert wurde, mit dem Zweck, es dem Präsidenten Wilson, dem amerikanischen Senat, dem englischen Parlament und der Weltöffentlichkeit als Beweis dafür vorzutegen, daß Deutschland unwürdig sei, je wieder eine afrikanische oder sonstige Kolonie zu besitzen. In der Vorstellung der Hereros folgen die Nationen in dieser Reihe aufeinander: Erst die Deutschen, dann die Engländer, dann die Buren. Ein Herero sagte zu mir: Jede Nation hat ihre Buschleute, wir haben die Buschleute im Sandfeld, und die Engländer haben die Buren! Es ist also ausgerechnet die Mandatsherrschaft der Südafrikanischen Union, die von den Hereros als ein Burenregiment betrachtet wird, der sie keine Achtung entgegenbringen.
Zur deutschen Fahne und zur deutschen Denkmal- inschrift bei den Hereros von Südwest-Afrika gibt es Gegenstücke genug auch in unseren an- dem alten Kolonien. Der Samoaner spricht mit Erbitterung und Verachtung von den englischen Neuseeländern, denen Samoa als Mandat zugefallen ist. Die deutsche Zeit ist für ihn eine goldene Vergangenheit. Als im Mai 1933 i n Daressalam in Ostafrika ein deutsches Konsulat eingerichtet und zusammen mit der Hakenkreuzflagge auch die alte deutsche Flagge und die Kontorflagge des Handelshauses aufgezogen wurden, dem das Konsulat anoertraut war, sammelten sich die Schwarzen den ganzen lag ’ über in Scharen vor den deutschen Farben, und unter ihnen ging die Rede: „Bendera, jetu, mstnga na lete" — Unsere Fahne, Gott hat sie hergebracht. Ich besuchte damals eine Reihe deutscher Pflanzungen. Aus einer solchen befand sich ein alter Askari, früher Gefechtsordonnanz bei Lettow-Vorbeck, der mich auf Umwegen fragen ließ: Wird der Bana Hitler uns wiederbringen? (nämlich zu Deutschland).
Als die deutsche Fliegerin Elli Beinhorn, die in Lome im alten deutschen Togo von den Fran- ; zosen nickst zugelassen wurde, nach Accra, in der englischen Goldküsten-Kolonie kam, schickten ihr die Schwarzen aus Togo einen deutsch geschriebenen Brief mit der Beteuerung ihrer Anhänglichkeit an Deutschland, ihrer Hoffnung auf die Wiederkehr der Deutschen und der Bitte, in Deutschland von ihrer Treue zu erzählen.
Njoja, der berühmte Häuptling von Bamum, im Innern von Kamerun, blieb, so lange er lebte, den Deutschen treu. Jahrelang schickte er Boten 1 an die Küste, um sich zu erkundigen, ob die Deut- 1 scheu nicht bald wiederkämen? Den Franzosen । mürbe er darum so mißliebig, daß sie ihn schließ- 1 lich absetzten und nach Jaunde, dem französischen 1 Verwaltungssitz für das Kameruner Mandat, ver- : brachten, um ihn dort zu internieren. In Jaunde > ist er vor einigen Jahren gestorben und hat bis < Zuletzt Freundschaft mit den wenigen dort befind- '
lichen Deutschen gehalten. In Fumban, der Hauptstadt von Bamum, ist er begraben. Nicht weit von seiner Grabstätte steht ein Denkstein für feine Mutter, ebenfalls mit deutscher Inschrift, den er noch selbst hat setzen lassen. 1934, als icy'Fumban zuletzt besuchte, war er noch unversehrt. Diese Beispiele mögen genügen, um die Unwahrhaftigkeit der jetzt, angesichts der Zuspitzung der Kolonialfrage, von gegnerischer Seite beigebrachten angeblichen Eingeborenenstimmen zu beweisen.
die den ersten Angriff einletteten, waren von einer Heftigkeit, die alle bisherigen Aktionen dieser Art' auf dem spanischen Kriegsschauplatz in den Schatten stellte. Die Zahl der Gefangenen hat sich auf 2000 erhöht.
Der Lehrernachwuchs.
Tagung der Kultusminister der Länder.
Berlin, 22. Dez. (DNB.) In diesen Tagen fand eine Tagung sämtlicher Kultusminister der deutschen Länder statt. Ministerialdirektor Holfelder hielt zunächst ein Referat über „Lehrerbildung und Lehrernachwuchs", in dem er ausführte: Den Reichserziehungsminister be- schäfttgte das Problem des Lehrernachwuch- f e s seit Jahr und Tag. Ein Allerweltsmittel für die Beseitigung der Lehrernachwuchsnot gibt es nicht, wie etwa die Parole „Zurück zum Seminar". Gewiß haben die Einschreibungen an den Hochschulen für Lehrerbildung in den letzten Jahren, wie überhaupt die Abgangszahlen der allgemeinen höheren Schulen der letzten Jahre, die Diskussion darüber, ob es zweckmäßiger ist, den Nachwuchs der Volksschullehrer lediglich dem Reservoir der höheren Schulen zu entnehmen, technisch beendet. Das heißt, wir müssen uns unabhängig von erziehungswissenschaftlichen Erwägungen um eine Vermehrung der Zugangswege zum Volksschullehrerberuf bekümmern. Ministerialdirektor Holfelder betonte, daß es in erster Linie daraus ankomme, den zu schwach gewordenen Unterbau der Lehrerhochschulen zu st ä r ke n, ohne daß der Zugang aus der höheren Schule 3um Lehrerstudium grundsätzlich preisgegeben wird. Grundsätzlich ist zu diesem Plan zu sagen, daß er die Erhaltung der Hochschule für Lehrerbildung auch für die Zukunft vorsieht. Wir glauben, daß die Diskussion über die neuen Maßnahmen nicht an dem Institut der Lehrerhochschule rütteln darf. Ministerialdirektor Holfelder beschäftigte sich ferner mit den Besoldungsverhältnissen der Lehrer und beendete seine Darlegungen mit der Feststellung: Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden zwar weder denen gerecht, die auch heute noch die volle akademische Ausbildung für den Lehrer fordern, noch denen, die aus der augenblicklichen Notlage eine Rückkehr zum Seminar fordern. Aber es ist der Weg, der gegangen werden muß. Es schloß sich eine ausführliche Aussprache an, die die Uebereinftimmung der Unterrichtsverwaltungen der Länder darin ergab, daß die vorgesehenen Maßnahmen in der Frage des Lehrernachwuchses der richtige Weg sind.
Herabsetzung der Studiendauer an Technischen Hoch- und Fachschulen.
Berlin, 23. Dez. (DNB.) Eine Maßnahme, zbie von der studierenden Jugend mit Freude begrüßt werden wird, hat der Beauftragt für den V i e r j a h r e s p lan auf Vorschlag bt-s Reichs- wirtschastsministers getroffen. Durch Anordnung vom 14. Dezember 1938 ist die Studiendauer an Technischen Hochschulen und Bergakademien auf drei Jahre und die Studienzeit an Fachschulen, die der Ausbildung von Ingenieuren. Technikern, Architekten und Chemikern bei vollem Tagesunterricht dienen, auf zwei Jahre festgesetzt worden. Ern Leistungsabfall wird durch entsprechende Reorganisation des tech'- nischen Hoch- und Fachschulwesens verhindert. Die Anordnung entsprickst dringenden Erfordernissen der Wirtschaft, indem sie den spürbaren Mangel an Technikern und Ingenieuren beseitigt. Eine besondere Bedeutung erhält die Anordnung noch dadurch, daß eine großzügige Begabtenförderung eingeleitet wird. Bis zu 30 v. H. der Studienplätze sind als Freistellen besonders Begabten Vorbehalten. Die Anordnung tritt mit Beginn des nächsten Studienjahres in Kraft
ftom, 23 Dez. (Europapreß.) Ein lakonisches nommuniguch in dem die italienische Regierung niel-öet sie habe den französischen Botschafter vor sechs Tagen davon verständigt, daß sie die franzö- sisch-ltalienischen Abkommen vom 6. Januar 1935 als nicht in Kraft gesetzt erachte, bietet der römischen Presse neuerlich Gelegenheit, den italienischen Standpunkt darzulegen. Das halbamtliche „Giornale d'Jtalia" schreibt, die amtliche Mitteilung fei geeignet, das Gebiet der politischen Beziehungen zwischen Rom und Paris endgültig zu klären und es von den ebenso lärmenden, wie überflüssigen Polemiken zu befreien. Das Dokument gebe mit größter Klarheit die unanfechtbaren Gründe der italienischen Regierung wieder, die daher berechtigt sei, alle offenen Fragen in den italienisch-französischen Beziehungen als ungelöst zu betrachten. Alle Verantwortung an dieser Lage trage ausschließlich Frankreich. Es habe absichtlich versäumt, jene diplomatischen und juristischen Akte zu erfüllen, die es selbst als notwendig für die Inkraftsetzung der Abkommen erklärt habe. Außerdem habe es durch seine Teilnahme an den offenkundig feindseligen Sanktionen den Buchstaben und Geist der Abkommen, die auf der Voraussetzung freundschaftlicher Zusammenarbeit beruhten, vergewaltigt. Die Beziehungen zwischen Italien und Frankreich müßten daher von Grund auf neu gestaltet werden. Es sei aber klar, daß die von vornherein unnachgiebige Haltung der französischen Regierung und die französischen Kriegshetzereien gegen Italien die Atmosphäre, in der sich die neuen Verhandlungen zwischen Rom und Paris abspielen sollten, ungünstig beeinflussen müßten.
Andere Blätter erklären, wenn die Ratifizierung der Abkommen nicht erfolgt fei, so sei dies nicht aus Versehen ober aus Vergeßlichkeit geschehen,
Das Häupilingsdenknial
* von Okahandja.
Don Dr. Paul Rohrbach.
In der englischen Presse erscheinen gegenroärtig, auf Bestellung, Proteste aller möglichen Eingeborenen in den alten deutschen Kolonien gegen die Rückgabe an Deutschland, begleitet von Bitten, unter der englischen Mandatsherrschaft verbleiben zu dürfen. Auch aus dem Teil von Kamerun, der den Franzosen als Mandat übergeben wurde, werden solche Stimmen veröffentlicht. Bei meinen letzten Besuchen in Afrika, 1933, 1934 und zuletzt im verflossenen Sommer, habe ich durchaus die gegenteilige Erfahrung gemacht. Um das letzterlebte Beispiel zuerst zu nennen, so fand ich in Okahandja, dem früheren Sitz der Herero- Oberhäuptlinge in S ü d w e st » A f r i k a, ein steinernes Grabmal in angedeuteter Kreuzform, bas folgende Inschrift trug:
The Herero-Chiefs
feien. hoch- Aich
klar 3 or« 1, der 5. Do- sollten l'ch- , zum Welt ende id ge- Rie- mmfa I tÜllt: 1 der neuerliche te er, teijen
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Prag beschließt Auflösung der Kommunistischen Partei.
Prag, 23. Dez. (DNB.) Der Prager Minister- rat beschloß, die Kommunistische Partei sowie ihre Organisationen im gesamten Staatsgebiet aufzulösen und zu verbieten. Das Vermögen wird beschlagnahmt: den kommunistischen Abgeordneten werden die Mandate aberkannt. — Der Ministerrat beschloß ferner, die Herabsetzung der Altersgrenze bei Hochschulprofessoren von 70 auf 63 Jahre und bei staatlichen Beamten auf 55 Jahre. Schließlich genehmigte der Ministerrat den
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