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Läufer

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Läuferstoffe

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Kokoslaüfer

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RM 79.

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7.60

139.

190.

112.

167.

116.

154.

210.

2.90

6.10

8.20

122- 183.

234.

74.- 124.- 186.

134.

198.

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□etiifft: Die Durchführung derNacheichung im Stadt­kreis Gießen im Jahr 1939.

Bekanntmachung

betreffend die Matz« und Gewichtspolizei und die Durchführung der Nacheichung in der Stadt Gießen

im Jahre 1939.

Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorge- fchriebene Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meßgeräte (das sind Längen- und Flüfsig- keitsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten, Hohl­maße, Gewichte und transportable Handelswaagen bis ausschließlich 3000 kg) soll in der Stadt Gießen im Fahre 1939 nach dem untenstehenden Plan durch- gesührt werden.

Jeder Besitzer eichpflichtiger Gegenstände, soweit er namhaft gemacht worden ist, erhält durch das Eich­amt eine Aufforderung $ur Nacheichung, worin Tag und Tageszeit der Einlieferung angegeben ist. Die Einhaltung des Eichtermins ist zur raschen Abwicklung der Eichgeschäfte dringend erforderlich. Interessenten, die keine Aufforderung erhalten, sind ebenfalls ver­pflichtet, ihre eichpflichtigen Gegenstände zum oben­genannten Zeitpunkte zur Nacheichung vorzulegen.

Die Gegenstände find gehörig hergerichtet und gereinigt von vormittags 813 Uhr einzuliefern.

Sind Reparaturen an Waagen nötig, fo empfehle ich, sie von einem zuverlässigen Fachmanns, unter vorheriger Preisvereinbarung, ausführen zu lassen. Die Auftragserteilung für die Reparatur ist Sache des Besitzers. Die Eichbeamten haben damit nichts zu tun, und die Waagenreparaturschlosser sind nicht Beauftragte der Eichbehörde, fondern private Ge­werbetreibende.

Die Neigungswaagen, Schaltgewichtswaagen sowie solche Gegenstände, die wegen ihrer Größe oder Be­festigung am Aufstellungsort oder ähnlichen Gründen nicht eingeliefert werden können, werden auf beson­deren Antrag am Standort des Gegenstandes nach­geeicht.

Eichungen, die am Aufstellungsort der Gegenstände stattfinden sollen, sind bis spätestens 10. März 1939 beim Eichamt zu beantragen, widrigenfalls der nicht ermäßigte Mindestgebührenzuschlag (5, RM.) an­gesetzt wird.

Auskunft erteilt das Eichamt.

Für die Einlieferung der Gegenstände beim Eichamt Gießen sind folgende Zeiten festgefetzt:

1. Bezirk: 4.6. Januar 1939

2. 9.13. Januar 1939

3. 16.27. Januar 1939

4. 6.10. Februar 1939

5. 13.17. Februar 1939

6. 20.24. Februar und 6.10. März 1939.

Der Nacheichung folgt die polizeiliche Maß- und Gewichtsrevision. 8247C

Gießen, den 15. Dezember 1938.

Der Oberbürgermeister.

I. V.: gez. Dr. Hamm, Bürgermeister.-

8246D

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Wiesech-Gießen.

Ausstellungsräume

Gießener Straße.

J. Wellhöfer, Telephon 2313, Marb. Str. 24.

Gießen, den 17. Dezember 1938.

Der Oberbürgermeister.

Sozialamt. I. V.: vr. Hamm.

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Bekanntmachung.

Betr.: Brenustoffbeihilfe 1938/39.

Die Ausgabe der Brennstoff-Gutscheine (II. Rate) erfolgt

Montag, 19. Dezember, für Buchstaben AKund Dienstag, 20. Dezember, für Buchstaben LZ, nur vormittags von 8 bis 12 Uhr, und zwar

a) für Unterstützungsempfänger und

b) Sozialrentner: Lonystratze 2, am Schalter, c) für Kriegereltern: Gartenstratze 2, Zimmer 11, d) für Volksgenossen, die nicht in laufender Be­treuung des Sozialamtes stehen (auf besonderen An­trag): Gartenstratze 2, Zimmer 16 (Sitzungssaal).

An Kinder werden Gutscheine nicht abgegeben!

Bekanntmachung.

An der Müllabladestelle am Schiffenberger Weg darf kein Bauschutt mehr abgeladen werden, weil dieses Gelände gärtnerisch angelegt werden soll. In Zukunft stehen die frühere Sandgrube an der Liebigs- höhe und die neue Müllabladestelle im Bergwerks­gelände, Einfahrt Schneise zum Oberhof, zur Ver­fügung. 82550

Gießen, den 15. Dezember 1938.

Der Oberbürgermeister.

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