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Pestalozzischule 173: 3. Langemarckschule 170;

4. J.-v.-Liebig-Schule 169; 5. Alte Pestalozzischule 165; 6. Goetheschule 161 P.

7. Schuljahr: 1. Langemarckschule 153 P.;

2. Neue Pestalozzischule 148; 3. Gymnasium 145;

4. Alte Pestalozzischule 140; 5. F.-v.-Lieblg-Schule 139; 6. Goetheschule 134 P.

8. Schuljahr: 1. Gymnasium 142 P.; 2. Goethe- Schule 138; 3. Alte Pestalozzischule und F.-v.-Liebig- Schule je 136; 4. Langemarckschule 127 P.

DirGerätemeisterschastendesVannesllöderHI.

Am Sonntag sanden in der Turnhalle des DfB.- Reichsbahn erstmalig die Bann-Gerätemeistersckaf- ten des Bannes 116 der 5)3. statt. Erstmalig fan­den sich die HF.-Mannschaften, von den bewährten Vereinen des Reichsbundes für Leibesübungen mit den Hebungen vertraut gemacht, im friedlichen Ge­räteturnwettstreit. Die Bedeutung des Tages wurde nach einem einleitenden Lied durch den Kreis- jugendwart des DRL., Geff. Georg Körner, ge-

Gefolgschaft 15/116, Mannschaftssieger der Klasse B.

würdigt. Er dankte vor allem auch den älteren Kameraden des DRL., die sich auch in dieser ver­änderten Form der deutschen Turnsache zur Ver­fügung gestellt hatten. Die anwesende Führerschaft des Unterbannes 1/116 forderte er auf, in ihren Einheiten die zum Leistungssport befähigten Jgg. den Leistungstruppen der 5)3. in den Vereinen des DRL. zuzuführen und somit den deutschen Sport auf eine breitere Grundlage zu stellen, als es bis­her der Fall war. Die Wettkämpfer ermahnte er zum Kampf im HF.-Geist und zur Hergabe ihres ganzen Könnens.

Darauf sprach im Auftrage des Bannführers der Unterbannführer Schneider zu den Wettkämp­fern und betonte, daß nur in der Zusammenarbeit zwischen der 5)3., die den unerschöpflichen Kraft­strom bildet, und dem DRL., der die leistungs­fähigen Uebungsleiter stellt, das Leistungsturnen im Reich auf der alten Stufe gehalten und noch

gesteigert werden kann. Zu dieser vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen HF.-Führer und Ber- einsführer forderte er auf und übergab die tech­nische Durchführung dem 3ugendfachwart für Ge­räteturnen im Unterkreis Gießen des DRL., dem altbewährten Gießener Turner Karl Reuter.

Zu den Wettkämpfen hatten sich eine A= und 6 B-Mannschaften gemeldet, die die von der Reichs­jugendführung vorgeschriebenen verhältnismäßig schweren Hebungen flüssig und exakt turnten. Aus dem harten Ringen ging schließlich in der Klasse B die Mannschaft der Gefolgschaft 15/116 (To. Gro- ßen-Linden) vor einer Mannschaft des Hnterban- nes Gießen (To. 1846) als Sieger hervor. Die Mei­sterschaft in der Klasse A machte die Gefolgschaft 17/116 (To. Wieseck) unter sich aus.

Oie Einzelergebnisse.

Klaffe A.

Mannschaftssieger: Gef. 17/116 (To. Wie­seck).

Einzelsieger: 1. Rudolf Velten 116 Punkte; 2. Wilhelm Lindenstruth 115,5 P.; 3. Erwin Schä­fer 110 P. (alle Gefolgschaft 17/116 und To. Wie­seck.)

Klasse B.

Mannschaftssieger: 1. Gef. 15/116 (To. Großen-Linden) 595,5 P.; 2. Unterbann Gießen 1. Mannschaft (To. 1846) 584 P.; 3. Gef. 17/116 3- Mannschaft (To. Wieseck) 553 P.; 4. Unterbann Gießen 2. Mannschaft (Postsportoerein Gießen). Außer Konkurrenz errang eine Mannschaft des Bannes 88 Wetzlar (To. Krofdorf) 548 Punkte.

Einzelfieger: 1. Kurt Richter Gef. 1/116 (To. 1846) 108,5 P.; 2. Herbert Fischer Gef. 15/116 (To. Großen-Linden) 106 P.; 3. Erich Velten Gef. 15/116 (To. Großen-Linden) 105,5 P.; 4. Kurt Fuchs Fähnl. 21/116 (To. 1846) 104 P.; 4. Willi Schreier Gef. 1/116 (Postsportoerein) 104 P.; 5. Rudi Funker Gef. 15/116 (To. Großen-Linden) 101 P.; 6. Kurt Wagner Gef. 15/116 (To. Großen- Linden) 100,5 P.; 6. 3g. Schmidt Unterbann 1/116 (Mto.) 100,5 P.; 7. Willi Luh Gef. 17/116 (To. Wieseck) 99 P.; 8. Alfred Kraft Bann 88 (To. Krof­dorf) 98 P.; 9. Karl Stork Bann 88 (To. Krof­dorf) 95,5 P.; 10. Fritz Röhr Flieger-Ges. 1/116 (To. 1846) 95 P.

Vannmeislerschasl.

Flieger-Ges. 196 P.; Ges. 2/116 145 P.; Ma- rine-HI. 1/116 133 P.; Nachrichten-Schar 1/116

81 P.; Gef. 10/116 58 P.; 4/116 45 P.; 12/116 31 P.; 3/116 30 P.; 5/116 27 P.; 15/116 24 P.; 1/116 23 P.; Motor-Schar 1/116 23 P.; Gef. 8/116 7 P.; 13/116 7 P.; 6/116 5 P; 9/116 3 P.; 14/116 2 P.; 7/116 0 P.; 11/116 0 P.; 16/116 0 P.; 17/116 0 P.

Die Siegerehrung nahm Unterbannführer Schnei­der vor.

Kurt Richter, Gefolgschaft 1/116, Einzelfieger der Klaffe B. (Aufnahmen s2s: Zodel, Hitler-Jugend.)

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

PH. R. in $. Die Grundstückseigentümer sind gehal­ten, dem Bezirksschornsteinfegermeister zum Zwecke der Ausübung der Feuerstättenfchau auf Verlangen den Zutritt zu allen Räumen und die Prüfung der Schornsteine und Feuerungsanlagen zu gestatten. Was die Aufsichtspflicht betrifft, so bestimmt die Ver­ordnung über das Schornsteinfegerwesen und die Ausführungsverordnung dazu folgendes: Der Be-

zlrksschornsteinfegermeister ist verpflichtet, die poli­zeilich vorgeschriebenen Kehrarbeiten persönlich aus- zuführen oder sie unter seiner ständigen Ueber- wachung durch seine Gesellen und Lehrlinge aus- führen zu lassen. Eine stündige Ueberwachung der Arbeiten feiner Gesellen und Lehrlinge liegt nur dann vor, wenn der Bezirksschornftelnfegermeister die Schornsteine und Feuerungsanlagen nicht nur von außen besichtigt, sondern die Gesellen und Lehr­linge unvermutet bei der Arbeit aufsucht, einzelne Kehrarbeiten in seiner Gegenwart und unter feiner Leitung ausführen läßt und sich m geeigneter Weise von der regelmäßigen Arbeitsaussuhrung überzeugt. Dazu ist eine Beobachtung vom Dache aus unerläß­lich. Er soll besonders in feinen jüngeren Fahren mit seinen Gesellen und Lehrlingen praktisch arbeiten. Den Behörden gegenüber ist er für Handlungen und Unterlassungen seiner Gesellen und Lehrlinge ver­antwortlich. Die Reinigung der gleichen Schornsteine bei zwei aufeinanderfolgenden Kehrungen durch den Lehrling ist nicht gestattet (Reichsgesetzblatt 1937, Seite 831 ff.).

Mün;funde sind anzumelden.

Lpd. In der letzten Zeit hat man davon lesen können, daß in alten Häusern ein Silber- und Gold­schatz gefunden wurde. Mancher wird sich dabei ge­fragt haben, was er nach deutschem Rechts zu tun hat, wenn ihm eines Tages ein ähnlicher Fund in die Hand' geraten sollte. Die Antwort hierauf gibt dasAusgrabungsgesetz" vom 6. März 1914. Da­nach ist der Entdecker des Fundes ober der Eigen­tümer des Grundstücks, auf dem der Fund gemacht wird, gegebenenfalls auch der Leiter der Arbeiten verpflichtet, den Fund spätestens am nächsten Werk­tag der Polizei anzuzeigen.

Rundfunkprogramm

Donnerstag, 17. Februar.

6 Hhr: Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkon­zert. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 10: Schulfunk: Volksliedsingen, Liederblatt 23. 10.30: Froher Klang zur Werkpause. Die SA. der Westmark spielt auf. 11.40: Hausfrau, hör zu! 11.50: Höflichkeit ift eine Zier. 12: Mittagskonzert. 13: Nachrichten. 13.15: Mittagskonzert. 14: Nachrichten. 14.10: Gemischte Potpourris und, heitere Kleinkunst. 15: Ich möchte Schwester werden. Ein Gespräch zur Berufswahl. 15.15: Für unsere Kinder. 15.45: Allerlei vom Sport der Woche. 16: Nachmittaaskonzert. 18: Zeitgeschehen. 18.30: Der fröhliche Lautsprecher (Schallplatten). 19: Nachrichten. 19.10: Kleines Abendkonzert. 20.15: Trier, die älteste Stadt Deutschlands. Gemeinschafts­sendung der Reichssender Frankfurt und Köln. 21.15: Orchesterkonzert. 22: Nachrichten. 22.20: Kamerad, wo bist du? 22.30: Welt- und Europameisterschaften im Eishockey. 22.45: Volks- und Hnterhaltungsmufik. 24 bis 2: Nachtmusik. ______)

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DER VORSTAND

Samstag, den 26. Februar 1938, abends 20.11 Uhr, in sämtlichen Räumen desGesellschaftsvereins

mit Lichtbildern, am Freitag, 18. Febr., 20 Uhr, im Saal des Studentenhauses. Leihgesterner Weg

Wir machen auf den Vortrag wegen seiner Wichtigkeit besonders aufmerksam! 905D

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Gäste willkommen

Donnerstag, den 17. Februar, 20 Uhr, einmaliges Gastspiel Deutschlands größte Tänzerin

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DieAnmeldnnacn für das neue Schuljahr werden Freitag, den 18.Febr., v. 9-13 Uhr, im Direktorzimmer entgegengenommen. In die Serta können Kinder auch schon nach 3 Grundschul­jahren übertreten, wenn sie körperlich und geistig gut ent­wickelt sind und gute Klassenleistungen aufweisen. - Bei der Meldung sindvorzulcacn: Geburtsschein,Jmvfschein,Abgangs­zeugnis der utlebt besuchten Schule: ein amtsärztliches Bengnis wird auch bei 3jährigem Grundschulbesuch nicht mehr gefordert. Aufnahmeprüfung für alle Schüler mit 3- und 4jäHriger Grundichulbüdung: Dienstag, 1. März, ab 8 Uhr. mod

Die Direktionen:

Dr. Wolkewiü Angelbergcr Leonhardt Schelborn.

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