Ausgabe 
14.7.1938
 
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Sommerliche Freuden und Sorgen im Wald.

Don ß. O. von Bonin-Ponih.

Im Wechsel der Jahreszeiten bietet der Sommer für den Jäger und Forstmann mehr Ruhe, weniger Sorgen und viele Freuden, besonders wenn es gelang, das Wild gut durch den Winter zu bringen und die Hauungs- und Kulturarbeiten zu Ende zu führen. Jäger und Forstmann können es sich jetzt eher gönnen, längere Zeit und besonders in den Morgenstunden im Revier zu sein, um das Wild zu beobachten und die köstliche Frische des Morgens zu genießen. Da die Abschußpläne schon längst ein- gereicht sind, und die Hauungs- und Kulturpläne für das nächste Jahr bereits im Juni fertiggestellt wurden, drohen auch Nicht so viele unangenehme Schreibarbeiten zu Hause. Damit ist aber nicht gesagt, daß der Jäger und Forstmann sich allzu großer Muße hingeben dürfen. Begleiten wir einmal einen Forstmann, der ja immer zugleich Jäger ist, auf seinem Gang durch das Revier.

Da der Jäger gestern bis spät in den Abend auf den alten, sehr heimlichen Rehbock gelauert hat, der schon längst hätte abgeschossen werden müssen wegen seiner schlechten Gehörnbildung, war die Nachtruhe für den Jäger nur kurz. Noch vor Tau und Tag sitzt er, begleitet von seinem treuen und unermüdlichen Teckel-Rüden, wieder hinter dem Holunderbusch, der ihm genügend Deckung bietet, falls der Rehbock endlich wieder seinen sonst so gern benutzten Wechsel hält. Das Warten wird dem Jäger nicht lang, da er genug zu beobachten hat. Außer dem Sonnenaufgang beschäftigt ihn der Zu­stand der Kiefernkulturen, über die der Rehbock seinen Wechsel nehmen muß. Der Forstmann stellt nebenbei fest, daß diese Kulturen mit Kupfervitriol- Brühe gegen Schütte zu spritzen sind. Außerdem fällt ihm aus, daß in dem jenseitigen Teil des Waldes wieder eine Durchforstung notwendig wird. Er will sich deshalb nach dem Ansitz den Bestand genauer ansehen und vielleicht schon den ersten Streifen auszeichnen, denn diese Arbeit muß nach Möglichkeit bis zum September erledigt sein, weil dann wieder andere Aufgaben drängen und die im Herbst eingesetzten Waldarbeiter zuerst in dem alten Holz mit den Durchforstungen beginnen müssen.

Diesmal ist es endlich gelungen, daß ihm der gesuchte Rehbock schußgerecht kommt und mit einem weidgerechten Blattschuß gestreckt werden kann. Nach der Abnutzung der Zähne zu urteilen, scheint er mehr als zehn Jahre alt zu sein. Nachdem der Bock sorgfältig aufgebrochen und zum Auskühlen an einem schattigen Platz in guter Deckung aufgehangen ist, begibt sich der Jäger und Forstmann, geschmückt

mit einem schweißgetränkten Bruch, auf eine Wan­derung durch sein Revier. Den Tag über will er mit Freunden und Weidgenossen auf dem großen See, der in seinem Revier liegt, auf Wildenten jagen. Sorgfältig prüft er deshalb, ob die Hack­arbeiten aus der großen Brandkultur durchgeführt sind, ob auf der daneben liegenden Kiefernsaat schon wieder so viel Unkraut wächst, daß Frauen mit Hacken eingesetzt werden müssen. Er überzeuat sich weiter von dem Stand der Arbeiten an meh­reren Holzabfuhrwegen und schätzt, daß die Wald­arbeiter hier noch mindestens eine Woche Arbeit haben. Da chm von den an sein Revier angren­zenden Bauern wiederholt Wildschaden angdmeldet war, öffnet er die Tore des einen Wildgatters und räumt die Hürden des Zaunes teilweise fort, damit das Wild hier zur Aefung gehen kann. Weiter beobachtet er Mit großer Freude ein Rudel Rot­hirsche, die ihre Kolbengeweihe fertig geschoben haben und bald fegen werden. Beim Damschaufler kann er feststellen, daß er sein neues Geweih noch schiebt. Hin und wieder erfreut er sich auf den beiden Waldwiesen am Anblick einiger guter Böcke, von denen er vielleicht einen nach der Blattzeit zur Strecke bringen wird. Gegen 8 Uhr ist unser Forstmann wieder zu Hause, sieht schnell die nicht allzu umfangreiche Post durch und stellt mit Be­friedigung fest, daß ihn heute der Schreibtisch nicht mehr sehen wird. Nach einem ausgiebigen Früh­stück und einer gemütlichen Pfeife zieht der Jäger seinen ältesten Schilfanzug und die durchlöcherten Entenschuhe" an, nimmt seinen Münsterländer in das Auto und fährt zum verabredeten Treffpunkt.

Schnell sind die Schützen auf den schon vor­bereiteten Ständen verteilt und die Treiber an- gesetzt. Es wird Befehl ausgegeben, daß führende Enten und nicht voll flugfähige Iungenten geschont werden müssen. Mit einer kurzen Mittagspause wird den ganzen Tag über getrieben und weit über hundert Enten zur Strecke gebracht. Einem besonders eifrigen Schützen ist es gelungen, vier zu geringe Iungenten zur Sttecke zu bringen, wofür er neben dem Spott auch noch eine Buße zu Gun­son der Hmterbliebenen von Forstbeamten zahlen muß. Als Sttecke gelegt wird, stellt der Jäger durch Befragen fest, wie wenige Weidgenossen genau die verschiedenen zur Strecke. gekommenen Entenarten zu unterscheiden wissen.

Nach der Jagd und dem Abendbrot geht der Forstmann und Jäger wieder aus, um in einem ln ben er seltener kommt, Forst- und Jagdschutz auszuüben, vor allem die Pilz- und Beerensammler zu kontrollieren, die besonders häufig sich aus er nahegelegenen Stadt dort ein­finden. So war dieser Julitag des Forstmannes und Jagers voll ausgefüllt und bot chm eine Reche von schonen Erlebnissen und die Erledigung vieler wichttger Aufgaben.

Marburger Festspiele 1938.

Shakespeare:Sommernachtstraum".

Die Marburger Festspiele 1938 sind ganz Shake­speare, seinen Lustspielen und Rüpelkomödien ge­widmet. Nachdem schon zahlreiche Aufführungen der LustspieleDiel Lärm um N'chts" undWie es Euch gefällt" vorausgegangen waren, fand nun gestern abend die dritte Erstaufführung der Spiel­zeit, die Aufführung von ShakespearesSommer­nachtstraum" statt jenes Spieles, das so recht geeignet ist, den Sommer abend für eine Freilicht­bühne auszufüllen. Das Spiel stand dabei kaum wagte man es nach den Tagen des kühlen und regnerischen, wenig sommerlichen Wetters zu $ offen unter glücklichen Sternen. Unter Sternen im wahrsten Sinne des Wortes! Der geftriaen Auf­führung war der schönste Abend beschießen, den bisher der Juli bringen konnte. Der nächtliche Himmel wurde mit seinem kraftvollen Dunkelblau zum großartigen natürlichen Rundhorizont, an dem die Sterne blitzten. Der Mond kam auch zu rechter Zeit herauf und übergoß mit seinem bleichen Licht die romanttsche Landschaft, die unter den drei hohen Bogen der Bühne hervorgezaubert worden mar. Nachtfalter und Glühwürmchen gar, die ab und zu über Bühne und Zuschauerraum erschienen, erinnerten lebhafter als sonst daran, daß Sommer­abend war.

Als unten in der Stadt die ersten Lichter auf­blitzten, begann oben das Spiel vor noch hellem abendlichen Himmel. Für zwei Stunden mar man gerne dazu geneigt, die Schicksale der Liebenden mitzuerleben, die sich nach wirklichkeitsnahem Be­ginn in die Wirrnis phantastischer Träume ver­loren, um zum guten Schluß wieder in die Wirk­lichkeit zurückzufinden. Willig ließ man sich ein- beziehen in Oberons und Titanias Welt der Elfen und Kobolde, freute sich über das bewegte Spiel, über die abwechslungsreichen Szenen, die durch Oberon und seinen Kobold Droll heraufbeschworen wurden, sah mit großem Vergnügen die Liebesleute in ihren Zwiegesprächen und die verliebten Paare in chren wortreichen Streitgefechten. Und mit nicht weniger Freude verfolgte man die Vorbereitungen für das Spiel, das die biederen Athener Handwerker zum Hochzeitstag ihres Herzogs Theseus und der Hippo- lyta aufführten. Den schwerelosen Reigen der Elfen folgte man aerne mit den Augen. So insgesamt wurde die Aufführung zu einem schönen Erfolg der Festspiele, und alle, die an diesem Abend vom Schloßberg schieden, hinabgingen in die Stadt (die im Glanze vieler Lichter und von Abendnebeln mystisch umzogen, einen wunderbaren Anblick dar­bot), waren tief befriedigt von diesen Stunden.

Die Trunkenheit des Mslfahrzeugführers und ihre Folgen

drastischen Mittel

Aus der engeren Heimat

Verkehrssünder kommen vor den Schnellrichter!

Wer gegen die Derkehrsordnung verstößt, wird festgenommen und eingesperrt

geklagte fuhr aber mit 25 bis 30 Stundenkilometer über die Kreuzung. Es wurde ihm gesagt, daß unter mäßiger Geschwindigkeit ein Tempo von 10 Stundenkilometer zu verstehen sei. Der An- geklagte erhielt 30 Mark Geldstrafe.

Die gleiche Kreuzung überfuhr ein Lastwagen mit Anhänger in einer Geschwindigkeit von etwa 45 Stundenkilometer. Der Fahrer dieses Wagens wußte nicht einmal, was das auf der Spitze stehende Dreieck als Verkehrszeichen bedeutet. Der Vertreter der Anklage empfahl ihm, einen Kursus mitzu­machen, um in Zukunft orientiert zu fein. Dreimal schon hat der Angeklagte Geldstrafen erhalten, weil er gegen die Verkehrsregeln verstieß. Jetzt erhielt er eine Wache Haft.

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verfehlen wird: auf der Stelle fest genommen und bis zu ihrer Aburteilung durch den Schnellrichtep eingesperrt.

Am heutigen Mrttwoch wurde erstmalig in dieser Werse durchgegriffen. Polizeikonfr ollen in den ver­schiedenen Stadtteilen nahmen von den frühen Morgenstunden an die Verkehrssünder fest, die dem Polizeigefängnis zugeführt wurden und gegen 14 Uhr in das Jüfttzgebäube kamen, wo in zwei

Sälen abgeurteilt wurde. Den Verhandlungen wohnten Vertteter der Partei, der Polizei, des Ge­richts und der Staatsanwaltschaft bei. Etwa fünf­zehn Fälle gelangten zur Aburteilung.

Zu Beginn der Verhandlungen rvies Oberamts­anwalt Heckner auf Bedeutung und Zweck des neuen Verfahrens hin. Er betonte, daß ttotz der Verkehrsunfallverhütungswoche eine Besserung nicht eingetreten sei. Um die Derkehrsunfälle einzudäm­men, müsse jetzt mit dem Verfahren Schluß gemacht werden, gegen Verkehrssünder milde vorzugehen. Sogenannte Kavaliersttafen gäbe es nicht mehr; wer gegen die Derkehrsordnung verstoße, habe eine empfindliche Strafe zu gewärtigen. Hauptsächlich drei Gruppen seien es, die die Sicherheit des Der- kehrs am meisten gefährdeten: einmal die Fahrer mit zu großer Geschwindigkeit, dann diejenigen, die das Vorfahrtsrecht nicht beachteten, und schließlich die Leute, die sich betrunken ans Steuer setzten. Betrun­kenen Kraftfahrern werde künftig der Führerschein entzogen. Nachstehend einige Fälle, die zur Ab­urteilung kamen:

Gefahrenquelle: kreuzungspunkk.

Ein 25jähriger Autofahrer führ durch die Men- delssohnsttaße und überquerte mit zu großer Ge­schwindigkeit den Kettenhofweg. Im Gesetz heißt es: ... Wer eine Hauptstraße überqueren will, hat mäßige Geschwindigkeit einzuhalten..." Der An-

Hochschulnachnchten.

Im Alter von 75 Jahren starb der frühere Direk­tor der Kunst- und Altertumssammlungen der Veste Koburg, Geheimer Regierungsrat Professor Dr. Ludwig Kämmerer. Er war Direktor des Kaiser-Friedrich-Museums in Berlin und Professor an der Technischen Hochschule in Posen. In Koburg machte er sich um die Neuordnung der Sammlung auf der Veste Koburg besonders verdient.

Der beamtete ao. Professor Dr. Georg L ö n i n g ist zum o. Professor in der rechts- und staatswissen­schaftlichen Fakultät der Universität Greifs­wald ernannt. Sein bisheriger Lehrauftrag für deutsche Rechtsgeschichte, bürgerliches und Handels­recht bleibt unverändert.

An der Universität Freiburg wurde dem Dozenten , Amtsgerichtsrat Dr. Adolf Schänke aus Berlin der Lehrstuhl für deutsches und ausländisches Straf­recht, Zivil- und Strafprozeßrecht sowie forftmirt« schaftliche Rechtskunde übertragen«

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pflichtige Verwarnungen erteilt Trotz­dem wird täglich in der gröbsten Weise gegen die Verkehrsordnuna verstoßen. Um hier gründlich Wandel zu schaffen, hat die Behörde jetzt zu einem ' gegriffen, das seinen Zweck nicht Verkehrssünder werden

LPD. Frankfurt a. M., 13. Juli. Trotz aller Aufklärung und Ermahnung hat sich die Disziplin im Straßenverkehr Nicht gebessert. Die Polizei und die anderen zuständigen Stellen haben sich bislang bemüht, durch Belehrung und Schulung auf die Verkehrsteilnehmer einzuwirken, um so die Unfallziffenr herabzudrücken. Es war alles ver­gebens. Seit Mitte Februar wurden in Groß- Frankfurt über 25 000 gebühren -

Oie Schäden des Hagelunwetters im Vogelsberg.

NSG. Das Hagelwetter im oberen Vogelsberg, das am 8. Juli in der Hauptsache die Dörfer Breun­geshain, Busenbovn, Michelbach, Eschenrod, Ru­dingshain, Hof Zwiefalten und Burkhards betraf, hat leider nach den bisherigen Feststellungen ganz erheblichen Schaden angerichtet. Außer Breunges­hain, wo so ziemlich die ganze Ernte vernichtet wurde, ist im allgemeinen die Bruchfrucht am schlimmsten betroffen worden. Die Verluste betragen hierbei 90 bis 100 v. H., so daß sich tatsächlich die Dreschkostem nicht mehr lohnen. Achnlich liegen die Dinge bei der Sommergerste, während es beim Hafer mit durchschnittlich 60 v. H. Verlusten etwas besser sicht. Glimpflicher ist der Weizen davonge­kommen, bei dem der Hagelschlag 40 bis 50 v. H. des Bestandes zerstörte. Der Raps hingegen ist völlig vernichtet worden, er war reif und zum Teil schon gemäht. Bei den Kartoffeln betragen die Ver­luste etwa die Hälfte bis dreiviertel der Ernte. Auch bei den Rüben ist der Schaden sehr groß, aber man erwartet hier, daß er sich in der nächsten Zett noch etwas ausgleicht. Die endgültigen Zahlen der Scha­densuntersuchung werden erst Ende dieser oder An­fang nächster Woche feststehen.

Es bestätigt sich nunmehr, daß dieses Hagelun­wetter von einer noch nie erlebten Gewalt war. Seine Auswirkungen für die Landwirtschaft des be­troffenen Gebietes sind deshalb besonders bedauer­lich, weil in diesem Jahre im oberen Vogelsberg

Für die Aufführung selbst waren mit glücklicher Hand viele Kräfte aufgeboten worden. Regie führte Dr. Fritz Budde, für den Bühnenbau war Franz Mertz und für die vielen schönen Tänze Günther Heß verantwortlich. Hans Albert S ch e w e gab edel und mit sicherem Gefühl den Herzog Theseus; Ruch Ines Ecker mann zeigte sich m schöner menschlicher Größe als Hippolyta, die Königin der Amazonen. Feurige Liebhaber waren Robert Harprecht als Lyfander und Henry Rübesam als Demetrius. Reizend und liebenswürdig Ilse Knochenhauer als Hermia und eindrucksvoll in Leid und Liebeskummer die Helena von Lilo Dietrich beide wahrhaft streitbar in der Szene zwischen den beiden Paaren. Hans Joachim Reck- 'n i tz gab den Oberon mit schönem Schwung und mit aller Liebenswürdigkeit; Inge Conradi war die hoheitsvolle Königin der Elfen. Güncher Heß als Droll erwies sich in Sprache und im mimischen Ausdruck wie auch in der tänzerischen Bewegung als von einer überraschenden Kraft und Frische. Seine springlebendige Darstellung war nicht zuletzt mit ausschlaggebend für den Erfolg des Abends. Mit besonderer Liebe hatte man auch die Rollen für dasTheater im Theater", für das Spiel der Athener Handwerker, besetzt, die oft genug zu herz­lichem Lachen hinrissen.

Herzlich statteten die vielen Zuschauer ihren Dank an die Darsteller ab, die zum Schluß in elfenhaftem Reigen und beim verglimmenden Lichte der Schein­werfer über die Bühne tanzten.

Heinrich Ludwig Neuner.

Mitmenschen Leben und Gesundheit aufs Spiel setzen, auch in der Öffentlichkeit zu brandmarken, ist angeordnet worden, daß die Polizeibehörden bei Bekanntgabe der amtlichen Ermittlungen über Stra­ßenverkehrsunfälle an die Tagespresse den vollen Vor- und Zunamen, sowie die Wohnung der Kraft­fahrer (ebenso auch der anderen unter Alkohol stehenden Verkehrsteilnehmer) anzugeben haben, bei denen nachweislich übermäßiger Alkoholgenuß zu einem Derkehrsunfall geführt hat. Außerdem wer­den diese Personen sofort festgenommen und blei­ben bis zur gerichtlichen Verhandlung in Hast.

In diesem Zusammenhang sei noch bemerkt, daß es Pflicht jedes Volksgenossen ist, einen Verkehrs­teilnehmer, der in betrunkenem oder angetrunkenem Zustande ein Kraftfahrzeug fahren will, auf die Strafbarkeit und die evtl, sonstigen Folgen seines Handelns aufmerksam zu machen und erforderlichen­falls die Polizei zu benachrichtigen.

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vorzügliche Ernteaussichten bestanden. Eine gute Ernte wäre für dieses Gebiet sehr begrüßenswert gewesen, denn die meist kleinen landwirtschaftlichen Betriebe erlebten 1937/38 eine starke Auswinterung ihrer Fkucht und schwere Schädigungen durch Schneckenfraß.

Landkreis Gießen.

> Annerod, 14. Juli. Hier hörte man gestern zum ersten Male wieder die Dreschmaschine brummen. Diesmal wurde jedoch nicht Getreide, sondern Raps gedroschen. Auch aus dem Nach­barorte Rödgen waren mehrere Bauern mit ihren beladenen Fuhrwerken zum Rapsckrusch er­schienen. Anstatt des früheren mühsamen Flegel­drusches konnten mit der Maschine bis zum Abend 26 Wagen voll gedroschen werden.

* Staufenberg, 14. Juli. Der Landwirt Heinrich Becker II., Dbergaffe 17, wird am näch­sten Samstag, 16. Juli, in körperlicher und geistiger Frische 7 8 Jahre all. Wir gratulieren!

<£ Leihgestern, 13. Juli. Der im Jahre IMsi nach Trenton (Nordamerika) ausgewanderte Karl Schaum traf dieser Tage zu einem mehrwöchigen Besuche hier ein. Der Gesangverein ,Liederkranz", dem er früher angehörte, brachte ihm als Willkom­mensgruß feiner Heimat ein Ständchen.

* Obbornhofen, 14. Juli. Der Landwirt Karl Kammer I. wurde erneut zum Bürger­meister unserer Gemeinde ernannt.

* Rabertshausen, 14. Juli. Der Landwirt und Metzger Rudolf Sang ist zum Bürger­meister unserer Gemeinde ernannt worden.

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Von Assessor Münch, Gießen.

KFG. nach den Regeln der Gefährdungshaftung (Paragraphen 8 bis 15 KFG.), da er feine Trunken­heit selbst verschuldet hat.

Dritte Personen, z. B. Insassen eines Kraftfahr­zeuges, die einen Fahrzeugführer betrunken machen, sind für einen durch die Trunkenheit des Fahrers verursachten Unfall ebenfalls strafrechtlich verant­wortlich. Eine besondere, auf ihrer Berufspflicht be­ruhende Sorgfallsvflicht obliegt auch den Gastwir­ten; sie machen fiif) strafbar, wenn sie an trunkene Kraftfahrzeugführer Alkohol verabreichen (Para­graphen 16 Ads. 1 Nr. 3, 29 Nr. 8 des Gaststatten- gesetzes), außerdem können sie sich einer fahrlässigen Tötung' oder Körperverletzung dadurch mitschuDig machen, daß der nunmehr durch weiteren Alkohol­genuß noch stärker betrunkene Kraftfahrer jetzt einen Verkehrsunfall herbeiführt.

Um diejenigen Kraftfahrzeugführer, die durch ihren verantwortungslosen Leichtsinn ihr und ihrer

Lin Fahrlehrer unter den Verkehrssündern!

,Lch bin noch nicht vorbesttaft, ich werde auch nie besttaft werden", äußerte im Brustton ber Ueberzeugung ein angeklagter 38jährtger Fahrlehrer, der als kluger Mann vorbauen wollte und eine Abfuhr erlitt, als er dem Polizeibeamten, der feit 18 Jahren im Derkehrsdienft sicht und feine Pap. p.enheimer kennt, mit guten Ratschlagen kommen wollte. Der Vorsitzende wies den Angeklagten ge. hörig zurecht. Der Angeklagte kam von der Wil- Helmsbrücke mit feinem Auto durch die Bluchersttaße und bog mit 30 Stundenkilometer Geschwindigkeit in die Gutleutstraße ein. Das war zu schnell. Der Oberamtsanwalt beantragte eine empfindliche Geld, strafe. Der Fahrlehrer habe seinen Schülern mit gutem Beispiel voranzugehen. Es wäre besser ge­wesen, wenn er sich dazu bekannt hätte, gefehlt zu haben, statt sich aufs hohe Roß zu setzen und deiy verdienten Beamten noch zu raten, wie er künftig abschätzen solle. Das Gericht erkannte auf 50 Mark Geldstrafe.

Das Vorfahrtsrecht darf nicht erzwungen werden.

Von der Men Brücke kommend, überquerte ein Autofahrer mit 40 bis 45 Kilometer Geschwindig- feit das Deutfchherrnufer und mißachtete das Vor. fahrtsrecht eines Lastwagens und zweier Autos, die auf der Uferstraße fuhren. Der Anklagevertreter betonte, daß der Angeklagte den anderen das Dor- fahrtsrecht überlassen mußte, und daß es nicht an­gängig sei, durch lautes Hupen sich dieses Recht zu erzwingen. Der Angeklagte wurde zu der bean« fragten Geldstrafe von 30 Mark verurteilt.

Frankfurter Schaufenstereinbrecher in Köln verhaftet.

F r a n k f u r t a. M., 12. Juli. (Lpd.) Vor einigen Monaten waren in den Frankfurter Geschäftsvierteln nachts wiederholl Schaufensterscheiben ein» geschlagen und wertvolle Auslagen g e st o h l e n worden. Die Diebe waren stets im Auto vorgefahren und hatten, während sie die Scheiben zertrümmerten und die ausgestellten Waren stahlen, den Motor laufen lassen. Mit ihrch Beute meist wertvollen Waren flüchteten sie bann in dem Auto, ohne daß sie gefaßt werden konnten. Nunmehr ist es gelungen, die Täter in Köln fest zunehmen.

Es wird jedem vernünftigen Menschen einleuch- ten, daß ein betrunkener oder angetrunkener Kraft­fahrer nicht an das Steuer eines Kraftfahrzeugs ge­hört. Trotzdem werden gerade in den Sommer­monaten sehr viele Kraftfahrzeugunfälle von Fah­rern verursacht, die unter dem Einfluß von Alkohol stehen. Ein ausdrückliches Verbot, wonach dem­jenigen die Führung eines Kraftfahrzeugs untersagt wird, der unter der Wirkung von geistigen Geträn­ken steht, ist zwar in den heute für den Straßen­verkehr maßgeblichen Gesetzen, nämlich der Ver­ordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (StVO.) und der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenver­kehr (StVZO.), nicht enthalten. Daraus ist aber nicht etwa zu schließen, daß es erlaubt fei, in be­trunkenem ober angetrunkenem Zustande Kraftfahr­zeuge zu führen. Ein derartiges Verhallen wird nicht nur aufs schärfste mißbilligt, sondern auch streng bestraft, insbesondere bann, wenn durch die Trunkenheit ein Verkehrsunfall herbeigeführt wird.

Grundlage für die Bestrafung trunkener Kraft­fahrer bildet der § 2 Abs. 1 der StVZO. Danach darf nicht am Verkehr teilnehmen, wer sich infolge körperlicher ober geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann. Diese Bestimmung ist in ständiger Rechtsprechung der höchsten Gerichte da­hingehend ausgelegt worden, baß unter die körper­lichen unb geistigen Mängel auch der Zustand er­heblicher Beeinflussung durch Alkohol fällt, und daß deshalb eine in einem derartigen Zustand befind­liche Person nicht am Verkehr teilnehmen darf. Der Kraftfahrer, der in trunkenem Zustand ein Kraft­fahrzeug führt, wird daher wegen Uebertretung des § 2 Abs. 1 StVZO, nach § 71 StVZO, bestraft.

Eine Bestrafung wegen Trunkenhett setzt auch nicht etwa voraus, daß ber betreffende Kraftfahrer sinnlos betrunken ist. Wenn auch nicht von einem Kraftfahrzeugführer verlangt werden kann, daß er vor oder während einer Fahrt überhaupt keinen Alkohol zu sich nimmt, so ist doch zu bedenken, daß schon geringe Mengen Alkohol die Fähigkeit zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeuges beeinträch­tigen und so die Ungeeignetheit zur Teilnahme am Verkehr herbsiführen können. Denn selbst kleine Mengen Alkohol führen zunächst durch Steigerung der Unternehmungslust zu Leichtsinn, hinterlassen aber vorzeitige Ermüdung unb mangelndes Wahr- nehmungsvermöaen und schwächen dadurch die Fähigkeit zum schnellen lieb erlegen und Handeln in der Gefahr.

Einen sicheren Anhaltspunkt für ben Grrch der Trunkenheit und die damit verbundene Beeinflus­sung der Fahrfähigkeit bietet bei Kraftfahrzeugun­fällen die Alkohol-Blutprobe, die vorzunehmen ist, sobald der Verdacht des Alkoholgenusses bei einer an dem Unfall beteiligten Person besteht. Wenn diese Blutprobe, die nach der Mikromechode des schwedischen Arztes Prof. Dr. Widmark vorgenom­men wird, einen Alkoholgehalt von 1,5 je Tausend im Blute ergibt, so wird Fahrunfähigkeit ange­nommen.

Ein betrunkener oder angetrunkener Kraftfahrer, der durch diesen Zustand einen Verkehrsunfall her­beiführt, hat außer seiner strafrechtlichen Verfolgung (z. B. wegen fahrlässiger Tötung ober Körperver­letzung Paragraphen 222 oder 230 StGB, in Tat­einheit mit Uebertretung ber Paragraphen 2 Abs. 1, 71 StVZO.) mit der Entziehung seines Führer­scheines zu rechnen, da er durch seinen Leichtsinn gezeigt hat, daß er nicht geeignet ist, im heutigen Verkehr die verantwortungsvolle Aufgabe eines Kraftfahrzeugführers zu erfüllen (§ 3 Abs. 2 StVZO., §4 KFG.).

Zivilrechtlich haftet ein Kraftfahrer wegen eines durch seine Trunkenheit mit einem Kraftfahrzeug verursachten Schadens für Fahrlässigkeit nach den Grundsätzen ber Verschuldenshaftung gemäß § 827 Satz 2 BGB. und außerdem gemäß § 18 Abs. 1