Ausgabe 
14.4.1938
 
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Aenderung samilimrechtticherVorschrifim Das neue Gesicht der ^eichshauptstadt

Slutsmäßige Abstammung im Mittelpunkt.-Oie irechtsstellung der Staatenlosen

Aus aller Welt

mich.

Vorsitz der Minister'

Der Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt, Professor Albert Speer, gab soeben für denVier­ten Bereich" der kühnen Gesamtplanung die Einzel­heiten bekannt. In diesem Raum entstehen inmitten von Grünanlagen und Wasserflächen die mächtige Kundgebungshalle und der Aufmarschplatz für eine Million Menschen. Hier schneiden sich Ost-West-Achse und Rord-Süd-Achse in einer kreuzungsfreien Tun­nelanlage, die unterquert wird von einer neuen Untergrundbahn. Die Siegessäule verschwindet vom Königsplatz und wird am Großen Stern im Tier­garten wieder ausgebaut. Die Spree erhält ein neues

Den Warschauer Juden Mayer Ciuk hat fetzt mit seiner Unterbringung in dem Jsolierungslager in Bereza Kartuska das gleiche Schicksal ereilt wie viele Volksschädlinge vor ihm. Er unterhielt in Warschau ein Grundstücksvermittlungsburo, das Millionenumsätze tätigte, ohne das Ciuk von seinem Rieseneinkommen auch nur einen Pfennig Steuern gezahlt hätte. Außerdem befaßte sich der Jude mit Geldverleih, der ihm bis zu 40 v. H. Zinsen ein­brachte. Er besaß in Warschau und in verschiedenen anderen. Städten Polens eine große Anzahl von Grundstücken, die vorsichtshalber auf Familien­angehörige überschrieben waren, um vor dem Zu­griff der Finanzbehörden sicher zu sein. Jetzt konnte dem Schädling endlich das Handwerk gelegt werden. Die Polizei verhaftete ihn in seinemBüro", einem vor Schmutz starrenden möblierten Zimmer, das Ciuk, der als der reichste Mann Warschaus galt, als Untermieter bewohnte.

10 Todesopfer eines Verkehrsunglücks in Brasilien.

Bei Bello Horizonte, der Hauptstadt der brasilia­nischen Provinz Minas Geraes, ereignete sich ein schwerer Zusammen st zwischen einem Eisen- bahnzug und einem vollbesetzten Omnibus. 10 Per­sonen wurden getötet und 15 schwer ver­letzt.

Feuer in einer italienischen Oelraffinerie.

In einer Oelraffinerie in Vado Ligure wurden durch einen Brand große Zerstörungen angerich­tet. Durch die Ueberhitzung eines Behälters wurde eine Explosion hervorgerufen, die den Raum in Brand setzte. Das Feuer verbreitete sich trotz dem schnellen Eingreifen der Feuerwehr auf einige Ab­teilungen der Fabrik und zerstörte zwei große Fa­brikhallen und ein im Bau befindliches Gebäude völlig. Einige Arbeiter erlitten Verletzungen. Die Schäden sind sehr erheblich.

Bett. Unsere Zeichnung stellt das Kernstück der Rord- Süd-Achse dar. Man sieht die Gestaltung des Ge­bietes um die große Versammlungshalle. 1 alte Spree, 2 alte Stadtbahn, 3 kreuzungsfreie Tun­nelanlage, 4 Pariser Platz und Brandenburger Tor, 5 alte Lennästraße, 6 Durchbruch Voßstraße Tiergartenstraße, 7 Schloß Bellevue, 8 alter Reichs­tag, 9 alter Spandauer Schiffahrtskanal, 10 und 13 Neubauten am großen Wasserbecken, 11 Jnva- lidenhaus, 121. Ring. Entwurf der Planungs­stelle des Generalbauinspektors. (Scherl-Bilder- dienst-M.)

Sturm die elektrischen Leitungen, so daß die Stadt ohne Licht war.

Jüdische Devisenschieber unschädlich gemacht.

Der ständig in Paris wohnende Jude Daniel Siudacz aus Polen, ein Devisenschieber großen Formats, konnte jetzt von der polnischen Po- lizei unschädlich gemacht werden. Den Behörden fiel auf, daß Siudacz ständig zwischen Warschau und Paris unterwegs war und bei der Einreise nach Polen den Devisenstellen ordnungsmäßig die Einfuhr oon 1015 000 Dollar deklarierte. Nach kurzem Auf­enthalt in Polen fuhr er jedoch immer wieder nach Paris zurück, wobei er die gleiche Summe wieder ausführte. Erst jetzt erwies sich, daß die nach Polen eingeführten Dollar falsch waren, während er echte Geldscheine nach Paris zurücknahm. Auf diese Weise gelang es ihm, namhafte Devisenbeträge aus Polen nach Frankreich zu schmuggeln. Eine Rückfrage bei der Pariser Polizei ergab, daß Siudacz ein auch hier bekannter Spekulant ist, der seinerzeit Helfers­helfer S t a v i s k y s war und seine Beziehungen zu maßgebenden Finanzkreisen beider Länder in den Dienst des Deoisenschmuggels stellte.

USA.-Kunbfunf überträgt am Karfreitag den -Parsifal".

Zum erstenmal im amerikanischen Rundfunk wird die National Broadcasting Company am Karfreitag WagnersParsifal" von der Neuyorker Metropoli­tan Oper aus im ganzen Lande verbreiten. Den Parsifal singt Lauritz Melchior und die Kundri Kirsten F l a g st a d t. Am Ostersamstag wird eben­falls ungekürztTristan und Isolde" mit Melchior und Flagstadt übertragen werden. Die Metropolitan Oper hat in dieser Saison überwiegend Wagnermusik gebracht. Dies ist das erstemal, daß die ganzePar- sifal"Aufführung vom Rundfunk übernommen wird.

Konzert der Wiener Philharmoniker in Vertin.

Die Wiener Philharmoniker werden am 22. und 23. April in der Berliner Philharmonie ein Konzert geben. Damit wird das berühmte Or­chester zum ersten Mal nach der Vereinigung Deutschlands und Oesterreichs in der Reichshaupt­stadt zu hören sein. Die Leitung der Konzerte hat Wilhelm Furtwängler übernommen. Das Programm wird ausschließlich österreichische Musik enthalten, und zwar Werke von Schubert und Bruckner.

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schädigen.

Schweres Unglück bei einem französischen Manöver.

Nach einer Havasmeldung aus Rabat ereignete sich am Dienstagnachmittag im Verlauf eines Ma­növers auf dem Artillerieübungsplatz des Militär­lagers El Hajeb in der Gegend von Meknes ein schwerer Unglücksfall. Ein marokkanischer Schutze stieß gegen einen Blindgänger, der durch den An­stoß explodierte. Drei Soldaten wurden getötet, vier weitere schwer und etwa zwölf marokkanische Schüt­zen leicht verletzt.

Schneesturm in Albanien.

Ein Schneesturm, der in ganz Albanien, besonders in der Gegend um Korea, mutete, ver­ursachte eine Verkehrsunterbrechung zwischen Ti­rana und Korea. In Korea, wo der Schnee eine Höhe von 40 Zentimeter erreichte, zerstörte der

Kunst und Wissenschaft.

Vogelprofessor" Tienemann t-

Professor Tienemann, eine der bekanntesten Persönlichkeiten in Ostpreußen, ist in R ssitten im Alter von 75 Jahren g e ft o r b e n. Als Gründer und langjähriger Leiter der Vogelwarte Ros­si 11 e n hat Tienemann, den man in Ostpreußen allgemein alsVogelprofessor" kannte und schätzte, weit über die Grenzen Ostpreußens hinaus Berühmt­heit erlangt. Durch feine unermüdliche Arbeit auf dem Gebiet der Vogelkunde, durch die Erforschung des Vogelzuges und die Auswertung seiner Ergeb­nisse hat er der Wissenschaft große Dienste erwiesen.

Vayreuther Festspiele 1938.

In den BayreutherTristan"-Aufführungen sin­gen, die Kammersängerinnen Marta Fuchs und Frida L e i d e r die Rolle der Isolde. Kammersänge­rin Leider singt die Isolde am 24. Juli, 10. und 19. August. Kammersängerin Fuchs am 26. Juli, 4. und 7. August. _____

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Hutten-Gedenkfeier auf der Steckelburg.

Aus Anlaß der 450. Wiederkehr des Geburtstages Ulrich van Huttens veranstaltet die Gaulei­tung Hessen-Nassau der NSDAP, auf der Steckel­burg, der Geburtsstätte des Dichters, am 21. April, 11 Uhr, eine Feierstunde, bei der Reichsleiter Al­fred Rosenberg sprechen wird.

Hundertjahrfeier

des 1. Deutschen Sängerfestes 1938 in Frankfurt.

Die Vorbereitungen für die Hundertjahr­feier d e s er ft en deutschenSängerfestes 19 3 8 in Frankfurt und der damals begründeten Mozartstiftung, die mit einer Festwoche des Chor- gefanges begangen wird, find im wesentlichen be­endet. Der Ehrenausschuß für das Fest weist eine große Reihe bedeutender Namen auf. Die Schirm­herrschaft hat Gauleiter Reichsstatthalter Spren­ger übernommen.

Walfangboot gestrandet und gekentert.

Das WalfangbootSüd VI", das sich in Be­gleitung des Mutterschiffes und einiger Fangboote auf der Rückkehr aus der Antarktis befand, ist bei Gcmdoriff auf der kanarischen Insel Gran Canaria gestrandet und ging durch Kentern ver­loren. Von der 14köp'figen Besatzung fand der nor­wegische Messejunge Christiansen den See­mannstod. Das gekenterte Boot war 1929 in Eng­land erbaut und im vorigen Jahr aus norwegischem Besitz in die vorn Hamburger Walfangkontor G. m. b. H. betriebene Walfangflotte eingegliedert worden.

Das Urteil im Koblenzer Bestechungsprozeß.

In dem großen Bestechungsprozeß gegen John unb Genossen vor der Großen Strafkammer Kob­lenz wurde jetzt das Urteil verkündet. John erhielt wegen teils einfacher teils schwerer Bestechung und wegen fortgesetzter Untreue eine Gesamtstrafe von 5 Jahren Z u chthaus, 5000 Mark Geldstrafe unb fünf Jahre Ehrverlust. Zwei Jahre Unter­suchungshaft werben angerechnet. Der Betrag von 17 330 Mark, ber bei dem Angeklagten beschlag­nahmt wurde, wird als dem Staat verfallen er­klärt. Der Angeklagte Dr. Müller wurde wegen fortgesetzter aktiver Bestechung und fortgesetzten Betruges zu 3% Jahren Gefängnis unb 1000 Mark Geldstrafe verurteilt. Ein Jahr Untersuchungshaft wird angerechnet. Der angeklagte Jude Meyer erhielt wegen fortgesetzter aktiver Bestechung und wegen Betrugs 2% Jahre Gefängnis und 1000 Mark den angerechnet. Der Angeklagte Zenzen wurde den angerechnet. Der Angeklagten Z e n z e n wurde wegen Betrugsversuchs zu 5000 Mark Geldstrafe verurteilt, während das Verfahren gegen Mar- mann eingestellt wurde. Die übrigen Angeklagten wurden freigesprochen. In der Urteilsbegründung wurde betont, in den Methoden des John sei eine außerordentliche Raffinesse zu erkennen. Seine Machenschaften seien geeignet gewesen, das Ansehen der Beamtenschaft im ganzen Deutschen Reich zu

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Der Jahrgang 1927/28»

Feierliche Aufnahme j

durch den Reichsjugendführer. i

Berlin, 13. April. (DNB.) Am Vorabend des , Geburtstages des Führers, am 1 9. April, findet, wie alljährlich, die feierliche Aufnahme- Verpflichtung des neuen Jahrganges der zehn­jährigen Jungen und Mädel durch den Jugendführer des Deutschen Reiches statt. In einer Feierstunde f im Großen Remter der Marienburg, ber : Burg bes beutschen Jungvolks", wirb Reichsjugend- führer Baldur von Schirach über alle deutschen Sender zu den Hunderttausenben Jungen unb Mä­deln sprechen, die im ganzen Großdeutschen Reich zu dieser Feierstunde im Rahmen eines Stand- o r t a p p e l l s vor den Lausprechern angetreten sind, und zur deutschen Elternschaft. Der Rundfunk überträgt die Feier aus der Marienburg am Diens­tag in der Zeit von 17 bis 17.30 Uhr.

Wie der Reichsjugendpressedienst erfährt, hat die Werbeaktion der HI. zur Erfassung der zehnjähri­gen Jungen und Mädel den erwarteten Erfolg ge­bracht. Die geschlossene freiwillige Ein­gliederung des gesamten Jahrganges 1927/28, bei dem es sich vor allem um die zwischen dem 1. Juli 1927 und dem 30. Juni 1928 geborenen Jun­gen und Mädel handelt, in die Gemeinschaft der Jugend wird am Vorabend des Geburtstages un­seres Führers in ber Feierstunde auf ber Marien­burg erfolgen können. Die beutsche Elternschaft macht damit beni Führer ein Geburtstagsgeschenk, wie es schöner unb größer nicht sein kann.

Das Organisationsamt der Reichsjugendführung hat eine künstlerischeAufnahmeurkunde geschaffen, die reichseinheitlich den in das Jungvolk und in den Jungmädelbund aufgenommenen zehn­jährigen Jungen unb Mädeln bei ber Verpflichtungs­feier übergeben wirb. Die Aufnahmeurkunde ent­hält das Bild des Führers mit ber Verpslichtungs- forme! unb ist mit ber Unterschrift des Jungbann­führers ober der Jungmädel-Untergauführerin unb mit dem Dienstsiegel des Jungbannes bzw. Jung- mäbel-Untergaues versehen.

Berlins Maibaum

im Salzburger Land gefällt.

Oberhalb des Ortes Seekirchen, 14 Kilometer vor Salzburg, wurde in Gegenwart des Kreisleiters f) a s I a u e r sowie anderer Persönlichkeiten der Bewegung der M a i b a u m gefällt, den die deut­sche Ostmark zum 1. Mai in die Reichshauptstadt schickt. 40 Meter hoch ist die Fichte. Ein Sinnbild ber Treue unb Standhaftigkeit der österreichischen Brüder. Die Gemeinde Seekirchen, einer ber am heißesten umkämpften Orte bes Lanbes Salzburg, hat unter ber Verfolgung bes berüchtigten Systems viel leiden müssen. Vier ihrer Söhne ließen ihr Leben für die Bewegung; einer starb im Konzentra­tionslager an den Folgen von Mißhandlungen unb Entbehrungen, drei wurden 1934 von den Kugeln ber Schergen Schuschniggs hingestreckt. Es gibt keinen Buben unb kein Mädel irt ber Gemeinde von 3500 Einwohnern, die nicht eingesperrt gewe­sen sind. Unter den Ermordeten war der Vater unb ber Bruder eines ber vier Männer, bie ben Baum fällten. Alle vier Füller finb alte Kämpfer bes Fuh- rers unb haben manche Verfolgungen des Systems mit Bekennermut erbulbet. Der Baum soll in ber Reichshauptstadt stehen als Baum der Lebensfreude am Tage der Arbeit, an dem die Schaffenden Oester­reichs sich einreihen in das große Heer aller Arbei­ter Deutschlands und mit ihnen ein neues Jahr der Arbeit beginnen an den großen gemeinsamen Auf­gaben, die der Führer dem deutschen Volk gestellt hat.

gestellt, daß auch die Ehelichkeit solcher Kinder an- aefochteck werden kann, die im Zeitpunkt bes In­krafttretens des Gesetzes bereits geboren wqren.

Das Gesetz bestimmt ferner, baß von bem Ehe­tz i n b e r n i s ber Schwägerschaft, bas im Interesse ber Reinerhaltuna bes Familienlebens be­steht unb deshalb auch aufrechterhalten wird, B e Freiung erteilt werben kann.

Damit bie Gültigkeit eines Kindesannahme­vertrages nach oft jahrelangem Bestehen nicht durch Formfehler in Frage gestellt werden kann, bie bei ber Bestätigung bes Vertrages möglicher- weise übersehen moroen sinb, ist bestimmt, baß durch die rechtskräftige Bestätigung die Ver­letzung einer für die Annahme an Kindes Statt oorgeschriebenen Form geheilt wird. JDie Vor­schriften über bie Annahme an Kindes Statt finb ferner burch Bestimmungen über bie gerichtliche Aufhebung von Kinbesannahmeverhältnissen er­gänzt. Damit werben bie Adoptionsverhält- niffe in Fortführung der Gedanken bes Gesetzes gegen Mißbräuche bei ber Eheschließung unb ber Annahme an Kindes Statt vom 23. November 1933 weiter bereinigt.

Die Aufhebung eines Annahmever- h ä l t n i s s e s , bie bisher nur durch Abschluß eines besonderen, ber gerichtlichen Bestätigung hilfsbe­dürftigen Vertrages bewirkt werden konnte, kann künftig auf Antrag eines Dertragsteiles oder der höheren Verwaltungsbehörde durch gericht­liche Entscheidung herbeigeführt werden, wenn wich­tige Gründe in der Person eines Verttagsteiles vorliegen, bie bie Aufrechterhaltung des Annahme- verhältnisses sittlich nicht mehr gerechtferttgt er- scheinen lassen.

Auch auf die Wirksamkeit einer Ehelichkeits­erklärung soll es künftig ohne Einfluß sein, wenn das Vorhandensein einer ihrer gesetzlichen Voraussetzungen zu Unrecht angenommen worben ist. Wirb festgestellt, daß bas Kinb nicht von dem Manne stammt, als dessen eheliches Kind es irr­tümlich erklärt worden ist, so kann die Ehelichkeits- erklärung zurückgenommen werden.

Schließlich bringt das Gesetz eine Aenderung der Vorschriften über die Rechtsstellung der Staaten­losen, deren Rechtsverhältnisse künftig ausnahms­los nach ben Gesetzen desStaates be­urteilt werden sollen, in dem sie sich aufhalten.

Die Durchführungsbestimmungen für das Gesetz werden in Kürze erlassen.

Berlin, 13. April. (DNB.) Im Zuge der Neugestaltung des bürgerlichen Rech­tes hat die Reichsregierung ein Gesetz über die Aenderung unb Ergänzung familien­rechtlicher Vorschriften und über bie Rechts st ellung ber Staatenlosen vom 12. April 1938 (RGBl. I Seite 380) erlassen.

Dieses Gesetz nimmt aus Teilgebieten des Fami­lienrechtes, dessen Neugestaltung auf verschiedenen Gebieten vorbereitet wird, einige Fragen von be­sonderer Dringlichkeit vorweg, um sie noch vor dem Abschluß der umfassenden Erneuerung ber einzelnen Rechtsgebiete schon jetzt einer befriebigenben Lösung zuzuführen. Es handelt sich dabei vorwiegend um die Aenderung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, deren Weitergeltung sich immer mehr als Hemmnis für bie Verwirklichung ber national- sozialistischen Auffassung von ber Bedeutung ber blutsmäßigen Abstammung und der Si p p e n z u g e h ö r i g k e i t des Men-

Friihjahrsausslellung der Genossenschaft ber bildenden Künstler Wiens.

Unterrichtsminister Dr. M e n g h i n eröffnete im Künstlerhaus die diesjährige Frühjahrsaus­stellung ber Genossenschaft ber bil­denden Künstler Wiens. Die Ausstellung, bie erste nach ber nationalen Erhebung, legt Zeugnis ab für bie starken Werte, bie bie befreite öster­reichische Künstlerschaft zum gesamtdeutschen Kunst­schaffen beizutragen vermag. In ber Ausstellung ist auch eine Reihe von Künstlern vertreten, bie voriges Jahr auf der Großen Deutschen Kunstaus­stellung im Haus ber Deutschen Kunst zu München ausgestellt hatte. Unterrichtsminister M e n g h i n hob hervor, daß der Staat der Kunst nicht teil­nahmslos gegenüberstehen dürfe, er sei verpflichtet, eine Kunstpolitik zu machen, die der Gemeinschaft diene, Schädigung von der Gemeinschaft abwehre und dem Staat die Weihe des Geistigen verleihe. Im Dritten Reich sei eine Kunstausstellung An­gelegenheit des Volkes. Wahrer Kunst stehe im neuen Deutschland, dem Deutschland des großen Bauherrn Adolf Hitler, eine Blüte bevor, wie es sie seit Jahrhunderten nicht gab.

Wetterbericht

Das ostatlantische Hochdruckgebiet macht seinen Einfluß noch immer geltend. Die gestern efngeftröm- ten feuchten Luftmassen führten zwar im Laufe der Nacht zu einzelnen leichten Niederschlägen, doch wirb bas Wetter daburch keine weitere Verschlechterung erfahren.

Aussichten für Freitag: Bebeckt bis wolkig, zeitweise aufheiternb, höchstens einzelne un» bebeutenbe Niederschläge, Temperatur wenig Der- änbert, schwache nordwestliche Winde.

Aussichten für Samstag: Leicht wechsel­haftes Wetter.

Lufttemperaturen am 13. April: mittags 10,5 Grad Celsius, abenbs 8,7 Grab; am 14. April: morgens 7,7 Grad. Maximum 11,7 Grad, Minimum heute nacht 6,8 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 13. April: abends 8,9 Grad; am 14. April: mor­gens 7,8 Grad Celsius.

Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Ernst Blum- schein. Verantwortlich für Politik unb für bie Silber: Dr. Fr. W. Lange (verreist), i. 23.: Ernst Blumschein; für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für ben übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. 2). 21. III. 38: 10 355. Druck und Verlag Brühlsche Universitätsdruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugspreis RM. 2,05 einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr. Einzelverkaufs- preis 10 Pf. und Samstags 15 Pf., mit der

Illustrierten 5 Pf. mehr.

Zur Zeit ist Preisliste Nr. 4 vom 1. September 1937 gültig.

scheu erwiesen hat.

Um zu gewährleisten, daß zur Klarstellung ber Abstammung eines Menschen alle verfügbaren Er­kenntnismöglichkeiten verwertet werden können, ist für >as Verfahren in familienrecktlichen Streitig­keiten in allgemeiner Weise bestimmt, daß sich Parteien unb Zeugen, soweit dies zur Feststellung der Abstammung eines Kindes erforder­lich ist, e<kb- und rasfenkundlichen Unter­suchungen zu unterwerfen haben und bie Ent­nahme vvn Blutproben zum Zwecke ber Blut- gruppenbestimmung dulden müssen. Dies ist namentlich für die Feststellung ber unehelichen Vaterschaft von Bedeutung.

Nach dem bisher geltenden Recht konnte die Ehe­lichkeit eines Kindes nur von dem Ehemann der Mutter unb nur innerhalb eines Jahres, nachdem dieser von ber Geburt des Kindes Kenntnis erlangt hatte, angefochten werden. Diese in ihren Ergeb- Nissen mit nationalsozialistischer Auffassung unver­einbare Regelung ist nunmehr beseitigt.

Der Ehemann der Mutter verliert das Recht, die Ehelichkeit des Kindes anzu- fechten, künftig erst mit Ablauf eines Jahres, nach­dem er Kenntnis von den Umständen erlangt hat, die für Unehelichkeit des Kindes sprechen. Darüber hinaus aber kann die Ehelichkeit auch von dem Staatsanwalt angefochten werden, wenn dieser die Anfechtung im öffentlichen Interesse oder im Interesse des Kindes für geboten erachtet. Durch eingehende Uebergangsvorschriften ist sicher-

jetzt nog 2 5 Pf.