Zwiebeln 9 bis 10, Meerrettich 30 bis 60, Schwarzwurzeln 25 bis 40, Rhabarber 25, Kartoffeln,. kg 5 Pf., 5 kg 45 Pf., 50 kg 3,25 bis 3,75 Mart, Aepfel, % kg 10 bis 25 Pf., Birnen 15 bis 25 Pf., Hähne 1,10 bis 1,20 Mark, Suppenhühner 90 Pf. bis 1 Mark, Gänse 1,10 bis 1,20 Mark, Enten 1,20 Mart, Tauben, bas Stück 50 bis 60 Pf., Blumenkohl 45 bis 55, Salat 20 bis 30, Endivien 10 bis 25, Lauch 5 bis 8, Sellerie 10 bis 35, Rettich 5 bis 10 Pf.
Morgen Erbsen mit Speck aus den Feldküchen unserer Soldaten!
Am morgigen Eintopf-Sonntag liefern im Dienste des W i n t e r h i l f s w e r k s die Feldküchen unserer Soldaten das Mittagessen für die Gießener Volksgenossen. Rund 9000 Portionen Erbse n m i t S p e ck werdengetocht. Jede Portion kostet 50 Pfennig. Mehr als 20 Feldküchen werden das Essen in die verschiedenen Stadtteile bringen. Die Hausfrauen können dort die gewünschte Anzahl Portionen empfangen. Wer kein Gefäß mitbringt, kann für jede Portion ein Eßgefäß aus Hartvavier zum Preise von 5 Pf. von der Feldküche erhalten. Wer nicht zu Hause essen will, kann an einem G e - meinschaftsessen in Sälen teilnehmen, dort sind auch Eßgefäße aus Hartpapier zum Preise von 5 Pf. erhältlich, jeder muh aber seinen Löffel selbst mitbringen. Don 11 Uhr ab stehen die Feldküchen überall zur Essenausgabe bereit. Unsere Hausfrauen seien hier noch einmal auf die nachstehend genannten Standplätze der Feldküchen und auf die Säle für das Gemeinschaftsessen hingewiesen:
Universität lLudwigstraße)
Seltersweg Torhäuschen (Kettenplatz) Frankfurter Straße/Ecke Wetzlarer Weg Marktplatz
Lindenplatz Kreuzplatz Marktstraße/Ecke Neustadt Hotel Schütz
Prooinzial-Pflegeanstalt (Altersheim) Moltkestraße/Ecke Kaiserallee Ludwigsplatz
Liebigstraße/Ecke Ebelstraße
Frankfurter Straße/Ecke Hillebrandstraße Walltorstraße/Ecke Asterweg Steinstraße/Ecke Ederstraße
Am Oswaldsgarten
Stadtpost
Bahnübergang Gnauthstraße/Schiffenberger Weg Marburger Straße/Ecke Schwarzlachweg Ludwigstraße vor Einmündung Alicenstraße
(Bahnunterführung)
Bahnhofsplatz.
Räume für das „Sa al ess en":
1. Gasthaus „Zur Stadt Lich".
2. Cafä Leib.
3. Studentenheim.
4. Hotel Schütz.
5. Zeughauskaserne. ,
** Anmeldung der Schüler und Schülerinnen. Der Kreis- und Stadtschulrat gibt heute die Tage für die Anmeldung der Abc-Schützen bekannt. Die Termine sind von den Eltern sorgsam zu beachten Ferner machen die Direktionen unterer höheren Schulen heute ebenfalls auf die Anmeldung der Schüler und Schülerinnen für ihre Anstalten aufmerksam. Diese Bekanntmachung sei der Aufmerksamkeit der Eltern gleichfalls dringend empfohlen.
Wer kann Angaben über die Schaufenster-Einbrecher machen?
Frankfurt a. M., 11. Febr. (Lpd.) Die Schau- fenstereinbrecher, die verschiedene Geschäfte in der Frankfurter Innenstadt nachts heimgesucht haben, führen ein Me r c e o e s - B en z - Ca o r i o- l e t mit der Nr. I S 39898. Das Auto war in Mannheim am 4. Februar gestohlen worden. Nach den Einbrüchen in Frankfurt fuhren die Diebe nach Wiesbaden und stellten dprt das Auto ab. Nach den bisherigen Feststellungen müssen die Täter in der Nacht zu Samstag vergangener Woche auf dem Weg von Mannheim über Frankfurt nach Wiesbaden irgendwo getankt haben. Wer kann Angaben über die Täter machen? Wo haben die Diebe Benzin (Aral) getankt?
Oie Mädchen aus der Burgflraße.
Roman von Hilde JR. Lest.
15. Fortsetzung. (Nachdruck verboten.)
11.
Es geschah am Vormittag des folgenden Tages, daß Herr Gunter Macher von der geöffneten Flurtür feiner „Maschinenfabrik" zurückprallte und mit aufgerissenen Augen die Besucherin anstarrte, die sich energisch durch den Türspalt schob. Diese Dame trug ein mächtig rauschendes Taffetkleid, auf dem Kopf thronte ein Hütchen, von dem ein toter Vogel melancholisch seine Schwingen hängen ließ. „Bin ich hier enolich recht bei Macher? -fragte sie in einem so energischen Ton, daß Macher die Frage bejaht hätte, auch wenn er keinesfalls Macher gewesen wäre.
„Gott sei Dank!" sagte die Dame anklagend, „dann kann ich vielleicht auch Fräulein Lisbeth Lenz sprechen."
„Fräulein Lenz", erwiderte Macher verschüchtert, „ist leider nicht da."
„Wieso?" donnerte die Besucherin.
„Sie ist — ich glaube — soviel ich weiß — eine Familienangelegenheit hält sie heute ab. Morgen wird sie aber ganz gewiß wieder da sein."
„Morgen!" schalt die Dame, „morgen!! Glauben Sie, ich kann es alle Tage riskieren, mir in diesem Palast die Knochen zu zerbrechen?!" Sie war bereits in den Korridor vorausgeeilt, stieß nun die Tür zum Büro auf und rannte mit Frau Macher zusammen. Die Dame hob chr Lorgnon. „Sie sind Frau Macher?"
„Ich bin’s", sagte Frau Macher gelassen, „aber wer sind Sie?"
„Frau Justizrat Mansfeld!" sagte die Dame.
„Dann sind Sie wohl die Mutter von dem jungen Assessor Mansfeld?" fragte Frau Macher
„Allerdings. Von Herrn Studienassessor Dr. Mansfeld."
„Meinetwegen", brummte Frau Hedwig, „aber was verschafft uns die Ehre Ihres Besuchs?"
„Die Dame wollte Lisbeth sprechen", wagte Herr Macher zu sagen.
„Nicht doch, ich kann mein Anliegen auch Ihnen vortragen."
„Ein Anliegen —", sagte Frau Macher zweifelnd, „es gehört Mut dazu, Frau Mansfeld, Ler-
Helfer der leidenden Menschheit.
Dorträge in Gießen über das Schaffen der «.Behringwerke- in Marburg.
Die vierte Sitzung der Veterinärmedizinischen Abteilung der Oberhessischen Gesellschaft für Natur- und Heilkunde am Mittwoch stand im Zeichen der „Behringwerke" in Marburg.
Dr. Albert D e rn n i tz, der Betriebsleiter der Behringwerke, sprach zunächst über „Jmmunisie- rungsversuche mit auf Galle-Nährböden gezüchteten Abortus-Bang-Kulturen". Die Bangbakterieninfek- Hon ober „Brucellose" der Rinder ist eine derjenigen Tierseuchen, die der Landwirtschaft die nn Schäden zufügen. Für das Deutsche Reich r durch sie heroorgerufene Schaden allein auf etwa 250 Millionen Mark jährlich veranschlagt. Man bekämpfte die auch „ansteckendes Verkalben" benannte Seuche früher durch Impfungen mit lebenden Bakterien, mußte das Verfahren aber ver- lassen, nachdem bekannt wurde, daß die Bakterien mit der Milch ausgeschieden werden und menschliche Erkrankungen herbeiführen können. Heute sucht man der Seuche Herr zu werden, indem man die ange- steckten Tiere durch Blutuntersuchungen ermittelt und ausmerzt. Die Wissenschaft ist weiterhin um ein unschädliches Jmpfoerfahren bemüht. In den Laboratorien der Behringwerke versucht man dem Bakterium durch die fortgesetzte Weiterzüchtung auf Nährböden aus Rindergalle seine Gefährlichkeit unter Gleichzeitiger Erhaltung seiner Wirksamkeit als mpfstosf zu nehmen. Die zu einigen Hoffnungen
berechHgenden Versuche sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
Im zweiten Vortrag schilderte Dr. Oskar Heh (Marburg) „Die Behringwerke, ihre Entwicklung und Bedeutung für die Veterinärmedizin". Die Behringwerke sind die persönliche Schöpfung Emil von B eh r i n g s , des Entdeckers des ersten Heilserums, mit dem Weihnachten 1891 das erste Kind dem Diphtherietode entrissen wurde. Aus bescheidenen Anfängen in Höchst (1892) und später (1896) in Marburg wurde im Laufe der Zeit das in aller Welt berühmte „Behringwerk", das zahlreiche Filialbetriebe im Auslande unterhält. Alle Seren und Impfstoffe der Human- und Veterinärmedizin werden dort hergestellt, von denen außer dem DiMherieferum nur das Starrkrampfserum erwähnt sei, das im Weltkrieg Hunderttausenden von Verwundeten das Leben gerettet hat.
Zum Schluß vermittelte ein großer und auf- naymetechnisch sehr schöner Film über „Die Herstellung des Diphtheneserums" einen Einblick in die großzügige und in jeder Hinsicht vorbildliche bau- liche und technische Anlage der Bebringwerke. Nicht zuletzt war der Film ein Lobgesang auf die zu Hunderten dort auf sastigen Weiden und in guten Ställen lebenden edelblutigen Wohltäter der Menschheit und Tierwelt — die Pferde.
Aus den Gießener Gerichtssälen.
Große Strafkammer Gießen.
Der W. L. war im April vorigen Jahres wegen Betrugs und Untreue zu sieben Monaten Gefängnis und 100 Mark Geldstrafe verurteilt worden, während seine damals Mitangeklagte Ehefrau auf Grund der Amnestte vom August 1934 außer Strafverfolgung gesetzt wurde. Gegen dieses Urteil richtete sich die Berufung des Angeklagten, die nunmehr vor der Großen Strafkammer verhandelt wurde.
^Der Angeklagte ist Inhaber eines Geschäfts. Im Zuge der allgemeinen Wirtschaftskrise geriet er 1930/31 in Zahlungsschwierigkeiten. Es kam soweit, daß er zum Offenbarungseid geladen werden mußte. In dieser Zeit gelang es dem Angeklagten, mit einer Lieferfirma in Frankfurt ins Geschäft zu kommen. Bevor diese ihn jedoch belieferte, zog sie Erkundigungen ein, die dazu führten, daß die Lieferung zunächst unterblieb. Im Anschluß daran entwickelte sich ein Schriftverkehr, bei dem die Frau des Angeklagten, die als Geschäftsführerin in dem Betrieb des Angeklagten tätig mar, mit Wissen und Willen des Angeklagten versicherte,, daß sie noch niemals in finanzielle Schwierigkeiten geraten seien, noch jemals mit dem Gericht etwas zu tun gehabt hätten. Daraufhin kam es schließlich doch zur Lieferung im Wert von etwa 600 Mark, die der Angeklagte nicht bezahlen konnte. Der Posten ist erst vor ganz kurzer Zeit durch lange Ratenzahlungen und Naturallieferungen getilgt worden. Eine weitere Firma, der die schlechte Lage des Angeklagten bekannt war, vereinbarte mit diesem, um sich in stärkerem Maße zu sichern, folgendes: Sämtliche Lieferungen erfolgten unter Eigentumsvorbehalt mit der Maßgabe, daß die durch den Weiterverkauf entstandenen Forderungen sowie die Bareingänge unmittelbar in das Eigentum der Lieferfirma fielen und der Anaeklagte lediglich feine Verdienstspanne einbehalten Durfte. Diese Abmachung wurde von dem Angeklagten nicht eingehalten, sondern er verwandte die Einnahmen restlos für sich bzw. für seinen Betrieb. Hierdurch entstand der Firma ein Schaden von über 7000 Mark. Der Angeklagte be» hauptete, bezüglich des ersten Falles nicht in betrügerischer Absicht gehandelt zu haben, und stellte auch den zweiten Fall so dar, daß er die Geschäfts- bebtngungen der Lieferfirma nur flüchtig gelesen habe und über deren Inhalt sich nicht im klaren gewesen sei. Er versuchte sich als einen in geschäftlichen Dingen unerfahrenen Menschen hinzustellen, dem lediglich die Verhältnisse etwas über den Kopf
gewachsen seien. Dem stand jedoch die Tatsache aegenüber, daß der Angeklagte innerhalb von zwei Jahren drei- oder viermal die Firma wechselte und sich auch sonst als durchaus versierter Geschäftsmann zeigte.
Die Kammer kam daher zur Bejahung der Schuldfrage und hielt auch mit Rücksicht auf die Höhe des Betrages die Anwendung der Amnestie vom August 1934, unter die alle Straftaten, die bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft werden, fallen, nicht für angebracht. Das Gericht kam daher zur Verwerfung der Berufung, so daß die Gefängnisstrafe von sieben Monaten bestehen bleibt.
Amtsgericht Gießen.
Der I. W. aus Gießen hatte wegen fahrlässiger Körperverletzung und Uebertrehmg der Reichsstraßenverkehrsordnung einen Strafbefehl über 40 Reichsmark erhalten. Auf feinen Einspruch hatte sich das Amtsgericht gestern mit der Angelegenheit zu befassen. Der Angeklagte fuhr im Oktober v. I. um 4 Uhr morgens mit seinem Taxiauto nach der Volkshalle, um dort Fahrgäste abzuholen. Beim Anfahren an den Haupteingang befand sich dort eine ?rößere Menschengruppe, aus welcher der Ange- tagte, als er sich gerade anschickte, anzuhalten, einen erfaßte, ohne daß es zum Glück zu nennenswerten Verletzungen führte. Zur Begründung seines Einspruchs trug Der Angeklagte vor, er sei Derartig langsam gefahren, daß der Verletzte ihm nur durch eigene Schuld in den Wagen gelaufen sei. Es habe an dem Eingang starker Verkehr geherrscht, so daß er seine ganze Aufmerksamkeit hierauf habe richten müffen. Nach Ansicht des Gerichtes ließ es der Angeklagte aber an der nötigen Aufmerksamkeit fehlen, da er sonst den Verletzten unter allen Umftän» den hätte wahrnehmen müssen. Mit Rücksicht" darauf, daß leicht schwere Folgen hätten entstehen können, erhöhte das Gericht die Strafe aus 50 Reichsmark.
Sodann hatte sich der F. R. aus Merseburg wegen Bettelns zu verantworten. Der Angeklagte, bei dem es sich um einen 78 Jahre alten, mit allen Schlichen vertrauten Tippelbruder handelt, der auch schon eine recht ansehnliche Vorstrafenliste aufroeift, hatte im Januar d. I. in Lich gebettelt. Dabei war er von der Polizei aufgegriffen und inhaftiert worden. Der Angeklagte war in vollem Umfange geständig. Das Urteil lautete auf drei Wochen Haft, von denen zwei durch die Untersuchungs-
zeihung, Frau Justizrat Mansfeld, zu glauben, daß wir irgend jemandes Wünsche erfüllen könnten..."
„Warten Sie!" gebot die Justizrätin. „Sie werden es können! Wollen Sie mir vorher einige eilige Fragen beantworten?"
Frau Hedwig wischte seufzend den einzigen Stuhl mit ihrer Schürze ab und bot ihn der energischen Dame an.
Die Justizrätin begann das Verhör. Ob Herr Macher wirklich einen Dampfkessel erfunden habe? Ob das auch ein guter Dampfkessel sei? Wenn ja, weshalb fahre nicht alle Welt schon mit solchen Dampfkesseln?
Frau Hedwig sagte ihr Sprüchlein.
Also, meinte die Justizrätin sichtlich erleichtert, sei das Ganze lediglich eine Geldfrage.
Ja, das fei wenigstens die Meinung aller Beteiligten. Aber darüber könnte im einzelnen Fräulein Lisbeth die beste Auskunft geben.
„Unsinn!" donnerte die Justizrätin, „hat etwa Fräulein Lisbeth den Dampfkessel erfunden?"
Das habe sie allerdings nicht.
„Also! Wieviel Geld ist vonnöten?"
Herr Macher wußte nicht, ob er träume oder wache, er trat einen Schritt vor und tat den Mund auf. „Es müßte vielleicht mit ..." begann er.
Aber Frau Hedwig scheuchte ihn mit einem Blick in seine Ecke. „So alles in allem würde man mit 20 000 Mark auskommen." Herrn Macher standen, als er diese Summe hörte, die Haare zu Berge.
Die Justizrätin hob ihr Lorgnon und fixierte erst Frau Macher, dann ihren Ehegemahl. lieber bei- den lastete eine ungeheure Spannung. Jetzt mußte es sich entscheiden, ob diese Dame verrückt war ober —
Die Justizrätin erhob sich. „Es ist gut", sagte sie, „Sie werden das Geld erhalten." Damit rauschte sie zur Tür.
Herr Macher nahte ihr mit einem flehenden Augenaufschlag. „Verzeihung, gnädige Frau, wenn ich vielleicht bitten dürfte, wieso und weshalb?"
Die Justizrätin schüttelte mißbilligend das Haupt, der tote Vogel darauf schien mit den Flügeln $u flattern — nein, diese Neugierde! schien ihr Blick zu sagen. Aber sie entschloß sich zu einer Auskunft. „Es handelt sich um Fräulein Lisbeth Lenz", sagte sie feierlich, „aus gegebenem Anlaß erscheint es mir ratsam, der jungen Dame eine Freude zu bereiten, ihr behilflich zu (ein. Sie verstehen?"
„Selbstverständlich, gnädige Frau", beeilte sich Frau Macher zu sagen, obwohl sie nicht das geringste verstand
Vor der Flurtür drehte sich die Iustizrätin noch einmal um. „Noch eines", sagte sie, „zur Verwal
tung des von mir gegebenen Geschäftsanteils bestimme ich meinen Sohn, den Herrn Assessor Dr. Mansfeld. Sie hören alles weitere von ihm."
Die Machers fielen sich stumm in die Arme.
„Ich habe mir bisher", sagte Frau Hedwig, „die guten Feen anders vorgestellt. Aber der Mensch lernt nie aus."
„Hedwig!" man sah es Herrn Macher deutlich an, wie er sein Hirn zermarterte, .»erkläre mir um Himmels willen eipes: wieso und weshalb?"
Hedwig sah ihn überlegen lächelnd an. „Mann!" sagte sie, „wann wirst du lernen, die Menschen zu begreifen? Mir ist alles klar geworden. Unseret- roegen ist sie nicht gekommen. Sie sagt Lisbeths wegen. Wer soll hier also mit Lisbeth zusammen arbeiten? Ihr Sohn, der Assessor! Begreifst du immer noch nichts?"
Der kleine Mann schüttelte den Kopf. „Gestern Stelling, heute der Assessor, obwohl dieser doch wiederum mit Carla ... ich komme zu feinem Ende. Weißt du, Hedwig, wenn es mit dem Dampfkessel doch nichts wird, können wir auf jeden Fall noch ein Heiratsbüro aufmachen..."
*
„Carla!"
Mutter Lenz schloß ihre Tochter in die Arme, und Tränen des Glücks rollten über ihre Wangen. „Was hab' ich mich um dich gesorgt! Laß dich an-- sehen! Wie gut du aussiehst! Wie schön du bist!"
„Ader Muttchen", schalt Carola, „sei doch nicht so überschwenglich! Mas sollen denn die Leute denken?"
„Es ist ja keiner, da. Nur Lisbeth und Ursel und — allerdings — unser Assessor."
„Sieh an, der 'Assessor!" Carla trat ins Wohnzimmer. Ursel flog ihr an den Hals, Lisbeth streckte ihr beide Hänoe entgegen.
„Nun — und Sie, Doktorchen? Sehen ja prächtig aus, haben Ihnen anscheinend wohlgetan, d.e Ferien von mir?" Sie lachte und reichte ihm die Hand. Er sah sie verlegen an und stotterte eine Begrüßung. War dieses strahlend schöne, von Luft und Sonne gebräunte frische Mädchen seine Carla, die immer etwas blasse und^durchsichtige Studentin? „Sie haben sich wunderbar erholt!" sagte er.
„Hoffentlich doch zu meinem Vorteil?"
„3a!" rief Ursel dazwischen, „und dabei warst du nur zwei Wochen weg, wir dachten, du wolltest drei Wochen bleiben."
Ueber Carlas Gesicht flog ein Schatten. Sie sagte nichts.
„Weshalb kamst du mit der Bahn?" wollte Ursel weiter wissest, „ift dem Auto etwas zugeftoßen?"
haft als verbüßt gelten. Gleichzeittg wurde feine Unterbringung im Arbeitshaus angeordnet.
Weiterhin wurde der Einspruch des W. K. aus Odenhausen gegen einen Strafbefehl über 80 RM. wegen fahrlässiger Körperverletzung, und Uebertretung der Reichsstrahenverkehrsordnung verhandelt. Der Angeklagte kam im September v. I. mit seinem Lastkraftwagen aus einem Lager an der Kläranlage und wollte nach links einbiegen. Im gleichen Augenblick kam von der entgegengesetzten Seite ein Motorradfahrer. Dieser prallte auf feinen linken Kotflügel und erlitt teilweise erhebliche Der-
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lehungen. Die Schuld des Angeklagten wurde darin erblickt, daß er den in der Reichsstraßenverkehrs- vrdnung vorgeschriebenen Rechtsbogen nicht ausfuhr, sondern die Kurve schnitt. Hiergegen wendete der Angeklagte ein, daß er mit Rücksicht auf die engen örtlichen Verhältnisse die Kurve habe schneiden müssen. Es erwies sich zwar als richtig, daß an der Unfallstelle durch einen Bretterzaun die Verhältnisse etwas beengt sind und ein großer Rechtsbogen nicht zu fahren ist. Ttotzdem oertrat das Gericht die Auffassung, daß der Angeklagte auch unter den gegebenen Verhältnissen etwas vorsichtiger und vor allen Dingen langsamer hätte fahren müssen. Immerhin ließ es den von dem Angeklagten em- gewandten Gesichtspunkt als gewissen Milderungs- gründ gelten und ermäßigte die Strafe auf 60 Reichsmark.
Milchpantschereimit Gefängnis bestraft.
LPD. Wetzlar, 11. Febr. Da sich in der hiesigen Gegend in letzter Zeit die Fälle mehrten, in denen Milchpantschereien ermittelt wurden, ohne daß Geldstrafen deswegen den gewünschten abschreckenden Erfolg hatten, fällte der Strafrichter beim Amtsgericht Wetzlar nunmehr wegen einer solchen Verfehlung eine Gefängnisstrafe von zwei Wochen. Angeklagt war ein in den 60er Jahren stehender Landwirt aus dem Kreisort Hohensolms, dessen Einreden von dem chemischen Sachverständigen einwandfrei widerlegt wurden. Die abgelieferte Milch, die beanstandet wunde, enthielt 15 v. H. Wasser.
Dier Eide gegen drei Eide.
Ein unauffiärbarer Verkehrsunfall.
LPD. Wetzlar, 11. Febr. Im August ereignete sich in dem Kreisort Rodheim an der Bieder ein Verkehrsunfall, der glücklicherweise glimpflich verlief und nur wegen seines gerichtlichen Nachspiels eigentlich von Öffentlichem Interesse ist. In der Hauptverhandlung vor dem Strafrichter beim Amtsgericht Wetzlar stellte sich nämlich wieder einmal heraus, wie verschieden die Wahrnehmungen von Zeugen sein können, ohne daß ihre Wahrheitsliebe angezweifelt werden kann. Vier Insassen eines Omnibusses, dessen Lenker gegen einen Strafbefehl Einspruch erhoben hatte, beschworen, ihr Fahrzeug habe einen Personenwagen überholt, dessen Hupensignale den Omnibus- lenker später veranlaßt hätten, scharf nach rechts zu steuern, wo der Personenwagen noch oorlri- gewollt habe. Dabei wurde er an den Bordst.'N gedrückt. Abgesehen von dem Lenker des Personen- wagens, der unvereidigt blieb, beschworen drei andere Zeugen, sie hätten gesehen, daß der Omnibus überholen wollte und habet den Personenwagen zur Seite gedrückt habe. Auf Antrag des Anklagevertreters sprach das Gericht den Angeklagten frei, weil ihm bei der Sachlage — vier Eide pegen drei Eide — eine Schuld nicht nachzuweisen sei. Der Fall gehöre zu den unaufklärbaren.
Sprechstunden der Redaktion.
11.30 bis 12.30 Uhr, 16 dis 17 Uhr. Samstagnactz« mittag geschlossen
Carla hatte sich in einen Sessel geworfen. „Dem Auto nichts", fagt/ sie, „das war schon vor mir in Berlin."
„Kind, du sprichst in Rätseln!"
„Fragt mich nicht mehr", sagte Carla mit einer wegwerfenden Handbewegung, „ihr wißt ja nicht, wie schrecklich dumm die Männer sind!"
„Und dabei war doch einer davon ein richtiger Professor", bemerkte Ursel.
Carla winkte ab. „Der hat Mir sogar einen Heiratsantrag gemacht."
„Na — und?"
„Ursel!" schalt die Mutter, „fei doch nicht so naseweis!"
„Laß sie doch", .sagte Carla, „sie kann nicht früh genug wissen, daß es nicht allein auf den Willen der Herren der Schöpfung ankommt. Tröste dich, Ursel, ich habe ihn abblitzen lassen."
Eine Weile herrschte Schweigen.
Der Assessor empfahl sich. Niemand hatte den Blick gesehen, mit dem Mutter Lenz ihn darum gebeten hatte.
„Er gehört wohl schon zur Familie?" fragte Carla spöttisch.
„9a", sagte die Mutter, „es ergab sich so. Er ist von zu Hause weggezogen, wohnt jetzt nebenan im „König von Spanien , ist viel bei uns, es ergab sich so ..
Carla sah forschend auf Lisbeth, dann auf Ursel, beide hielten ihren Blicken stand.
„Lisbeth", fragte die Mutter, „mußt du heute nicht zu Machers gehen?"
,Lch begleite dich!" .sagte Ursel eilfertig.
Carla blieb mit der Mutter allein. Die kleine Frau glättete hier ein Deckchen, zupfte dort an einer Gardine, holte einen Staublappen und wischte zwischen ihren Nippesfiguren herum. Carla sah ihr eine Zeitlang zu und sagte schließlich:
„Du verbirgst mir etwas, Muttchen, sag's doch ruhig heraus, ich ertrage es schon. Mit wem hat er sich denn verlobt, der Assessor?"
„Mit keiner, noch mit keiner."
Carla sah, wie sich die Mutter quälte. „Du verbirgst mir etwas, Muttchen, haft du etwa Angst vor deiner Tochter?"
„Ein wenig schon..." Ja, sie hatte ein wenig Angst vor dieser Tochter, die so kalt und unnahbar, so abweisend, so damenhaft geworden war, die einen Hauch von fremder Welt mit sich brachte, als wäre sie nicht zwei Wochen, sondern eine lange Zeit von ihr getrennt gewesen.
(Fortsetzung folgt)


