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QUALITÄTS.ERZEUGNIS DER SIDOL-WERKE

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Aufklärung.

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em steht Familienunterfiühung zu?

Son Lerwaltungsamtmann Ewald, Kreisamt Gießen.

Aus den Gießener Gerichtssälen

Vielfach ist die Ansicht verbreitet, daß allen zu einer nEtärischen Uebung einberufenen Per­sonen bzw. deren Familien eine Familienunter- stützung zusteche. Diese Auffassung trifft n i ch t zm

Die Familienunterstützung ist durch das Gesetz vom 30. März 1936 und die Familienunterstutzungs- vorschriften vom gleichen Tage, ferner durch den Durchführungserlaß vom 28. Mm 1937 geregelt.

Nach §2 des FamUienunterstützungsgefetzes sind, soweit der notwendige Lebensbedarf nicht oder nicht ausreichend gesichert ist, unterstützungsberechtigt: die Chefrau, die ehelichen oder für ehelich erklärten und die vor Aushändigung des Gestellungsbefehls an Kindesstatt angenommenen Kinder des Einberufe­nen, ferner die mit der Ehefrau zusammenlebenden Stiefkinder des Einberufenen. Wenn der Einbe­rufene bis zur Aushändigung des Gestellungsbe- fchls ganz oder zu einem wesentlichen Terle der Ernährer gewesen ist, sind unterstützungsberechtigt: die schuldlos geschiedene Ehefrau, der der Einbe­rufene nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches Unterhalt zu gewähren hat; Enkel, Pflegekinder und die mit der Eheftau des Einbe­rufenen nicht zusammenlebenden Stiefkinder; un­eheliche Kinder, wenn der Einberufene seine Vater­schaft für diese Kinder anerkannt hat, oder wenn seine Unterhaltspflicht in einem vollstreckbaren Titel festgelegt ist; Verwandte der aufsteigenden Linie; Adoptiveltern, Stiefeltern und Pflegeeltern.

Hiernach werden zwei Gruppen von Unter- stützungsberechtigteü unterschieden: Die zur enge­ren Famllie des Einberufenen gehörenden Ange­hörigen der Gruppe I sind ohne weiteres unter­stützungsberechtigt, soweit ihr notwendiger Lebens­bedarf während der Dauer der Einberufung nicht oder nicht ausreichend gesichert ist. Für die zur Gruppe II gehörenden Angehörigen ist die Unter- stützungsberechtigung von der weiteren Voraus- etzung abhängig, daß der Einberufene bis zur Aus­händigung des Gestellungsbefehls ganz oder zu einem wesentlichen Teil der Ernährer a e w e s e n ist. Diese Voraussetzung ist dann als er­füllt anzusehen, wenn der Einberufene während des

Ehefrau K. erhielt damals wegen Begünstigung wS Hehlerei einen Monat Gefängnis: sie brauchte aber die Strafe nicht zu verbüßen. Der Ehemann faß auch nur einen Tell seiner Strafe ab, der Rest wurde ihm unter Bewährungsfrist bedingt erlassen. Da er kürzlich wieder wegen Diebstahls verurteilt werden mußte, verbüßt er im Augenblick seine alte rGT)i?^Eheleute K. kannten seit Jahren den 3uben Emil Rheinbergaus Treis (Lumda) Sie kauf« ten Vieh von ihm, das sie oft ratenweise bezahl' ten Der Jude holte sich sein Geld und kam so öfters zu den beiden Angeklagten in deren Hau^ Diese ge­schäftlichen Beziehungen fanden aber nicht mit der Machtergreifung chr Ende. Als die Betätigung des Juden auf immer größere Schwierigkeiten stieß, ge- statteten die -Eheleute K. dem Juden, fern Vieh bei ihnen im Stalle unterzustellen. Der Jude brachte nun nachmittags sein Vieh und trüb es am nächsten Morgen bei Tagesanbruch wieder fort. Für diese Gefälligkeiten soll der Jude auch seinerseits einen Gefallen versprochen haben. An einem Tage im Jahre 1935 verließ der Ehemann K. frühmorgens sein Haus, um sich an seine Arbeit zu begeben. Gegen ya6 Uhr hörte die angeklagte Eheftau K. ein verdächtiges Geräusch an der Waschküchentür. Sie lief zu chrem Sohne und bat ihn, doch einmal nach den Ursachen des Geräusches zu sehen. Der junge Mann traf in der Küche den Juden Rhein­berg an, der glaubte oder wenigstens so tat, daß die Familie K. schon aufgestanden sei. Der Ein­dringling verschwand dann wieder.

Die Vernehmung der angeklagten Frau Kr. ge- staUete sich äußerst schwierig. Sie verwickelte sich

VezirkSschöffengerichl Gießen.

Trotz seiner Jugend hat der H. K. aus Berlin schon einen recht verwegenen Lebenslauf hinter sich, desien Marksteine zahlreiche Vorstrafen sind. Eines Abends faß der Angeklagte im Bahnhofswartesaal in Gießen. Ein Soldat, der eingeschlafen war, saß am gleichen Tische. Der Angeklagte bemächtigte sich des Koffers des Schläfers und fuhr mU dem nächsten Zug nach Frankfurt. Auf Grund der ge­nauen Beschreibung des Koffers konnte der Ange­klagte im Zuge festgenommen werden. Das Bezirks- schoftengericht verurtellte den mundfertigen H. K. wegen Rückfalldiebstahls unter Zubilligung mll- dernüer Umstände (§ 244, II StGB.) zu einer G e ° fängnisstrafe von neun Monaten. Hätte das Gericht die damalige Nollage des Ange- klaaten nicht als mildernden Umstand angesehen, dann hätte er mit dem Zuchthaus Bekanntschaft ge­macht. ;

Der A. S. und die K. S. aus Stangenrod hatten sich wegen Kindesmißhandlung zu verantworten. Die Angeklagten wurden beschuldigt, eines ihrer Kinder roh mißhandelt zu haben. Insbesondere soll­ten sie das Kind, als es sich einmal zu seinem Großvater nach Bellersheim geflüchtet hatte, nach­dem es der Ehemann (der Stiefvater) zurückaeholt hatte, die ganze Nacht vor der Haustüre haben stehen lasten. In der Verhandlung wurden zcchl- reiche Zeugen, darunter auch der Lehrer, gehört. Der StaatsanwaU beantragte gegen die beiden An­geklagten wegen Kindsmißhandlung eine Gefäng­nisstrafe von je drei Monaten. Der Verteidiger be­antragte, seine beiden Mandanten fteizusprechen. Sollte das Gericht aber zu einer Bestrafung wegen Kindsmißhandlung kommen, dann könne den bei-

dauerrck in Widersprüche. Die Angeklagte schrieb dem Juden Briefe und forderte chn zur Zahlung auf, da dann von einer Anzeige abgesehen werden würde. Die Angeklagte arbeitet seit Jahren bei dem Mitangeklagten L. W. in Mainzlar. Diesem will sie von dem Verhalten des Juden Rheinberg er­zählt haben. W. soll chr geraten haben, die Juden aus dem Hause zu lasten und den Rh. anzuzeigen. Nach vielen Zwischenfragen gab die Angeklagte zu, daß W. zu chr gesagt habe, der Jude solle sein Unterstützungsversprechen einlösen, dann würde man von einer Strafanzeige absehen: sie bestritt aber, daß W. chr einen Rat zur Erpressung gegeben habe. Später unterschrieb, nach chrer Aussage, chr Mann einen Revers, daß man den Rh. nicht anzeigen würde, wenn er das Darlehen gäbe. In der Folge­zeit erhielten die Eheleute Kr. von dem Juden Wetzstein große Mengen an Kleidern, Stoffen usw. von beträchtlichem Werte. (Weiterhin wurde ein Brief des Rh. an den Ehemgnn Kr. verlesen, in dem der Jude sich über die Erpressungsversuche der Frau Kr. beklagt; er erbietet sich aber, dem Ehe­mann Kr. später persönlich ein Darlehen zu geben.) Der Angeklagten wurden eine Reche von Quittun­gen aus dem Jahre 1937 über die Kleiderlieferun- gen vorgelegt. Sie mußte zugeben, daß sie selbst die Belege quittiert hatte. Die Angeklagte wurde nun gefragt, aus welchem Grunde her Angeklagte W. sich so für sie gegen den Juden eingesetzt habe. Die Angeklagte wich aber einer klaren Antwort aus, versuchte vielmehr, ihre den W. belastenden Aussagen in ihren polizeilichen Vernehmungen ab­zuschwächen.

Der Ehemann Kr. gab zu, daß er dem Juden Rh. in Treis sagte, er sei auf dem Wege nach Lon­dorf, um chn bei der dortigen Polizei anzuzeigen. Er mußte weiterhin zugeben, daß er den fraglichen Revers später im Hause des Rh. unterschrieb. Die Angaben des Angeklagten, wirklich die Absicht ge­habt zu haben, den Rh. anzuzeigen, stieß bei dem Gericht auf Zweifel. Der Angeklagte vermochte auch nicht befriedigend zu erklären, warum er sich nicht an die für ihn zuständige Polizeistation gewandt habe; dies wäre Lollar und nicht Londorf gewesen.

den Angeklagten auch bei Vorlage des § 223b StGB, gemäß §228 StGB, mildernde Umstände gewährt werden. Das Gericht verurteille den Ehemann S. zu 6 Wochen, die Frau S. zu 8 Wochen G e - f ä n g n i s. Mit dem Vertreter der Anklage hielt das Gericht den Tatbestand der Kindesmißhandlung nach S223b gegeben. Es gewährte aber den beiden Angeklagten nach § 228 StGB, mildernde Umstände, und es konnte so unter die gesetzliche Mindeststrafe von drei Monaten Gefängnis heruntergehen.

Ferner hatte sich der G. D. aus Eichenrod wegen Unterschlagung zu verantworten. Der Angeklagte be­stritt nicht, eine Kautionssumme in Höhe von 100 Reichsmark an sich genommen zu haben; er wandte aber ein, er sei dazu berechtigt gewesen, da chm für seine Tätigkeit Ansprüche zugestanden hätten. Ein Zeuge sagte aber aus, daß zu dem fraglichen Zeit­punkte der Angeklagte keinesfalls berechtigt gewesen sei, sich die 100 RM. anzueignen. Das Gericht Der» urteilte den G. D. wegen Unterschlagung zu einer Gefängnis st rase von zwei Monaten.

Große Strafkammer Gießen.

Unter der Anklage der Erpressung hatten sich gestern der L. W. und die Eheleute K., sämllich aus Mainzlar und alle vorbestraft, zu verantwor­ten. Der Ehemann K. wurde aus der Strafhaft vor­geführt. Dor Jahren hatten die angefiagten Ehe­leute K. ein Zimmer in ihrem etwas abseitsstehen­den Hause in Mainzlar an zwei Verbrecher vermietet, die die ganze Gegend brandschatzten. Der Ehemann K., der sich mit seiner Fa­milie damals in einer gewissen Notlage befand, machte sich im Zusammenhänge mit den beiden Ver­brechern auch strafbar und erhielt eine Gefängnis­strafe von einem Jahre und einem Monat. Die

letzten halben Jahres vor der Aushändigung des Gestellungsbefehls insgesamt mindestens die Hälfte des LebensunterhaUs des Angehörigen aus eigenen Mitteln und Kräften getragen hat. Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß der Angehörige, wenn der Einberufene während eines längeren Zeitraums in fühlbarer Weife zu den Kosten der LebenshaUung beigetragen hat, aus dem Fortfall dieses Beitrags infolge der Einberufung keinen Nachteil erleiden, insbesondere nicht auf die Inanspruchnahme öffent­licher Fürsorge verwiesen werden soll.

Auf Grund dieser Bestimmungen ist z. B. her Fa­mllie eines Arb eiters, der nichts hat als seinen Arbellsverdienst und aus chm alle Lebensbedürf­nisse einschließlich der Miete beftreüen muß, die zu­ständige Unterstützung zu gewähren. Anders liegen die Verhältnisse bei einem Landwirt, denn der Lebensunterhalt seiner Familie ist im Falle seiner Einberufung durch den Ertrag der Landwirtschaft nach wie vor gesichert. Aehnlich steht es mit einem selbständigen Gewerbetreibenden, wenn das Geschäft weiter betrieben wird und sein Ertrag ausreicht, den Lebensbedarf der Famllie zu bestreiten. Hier kann in der Regel eine Familien- urllerstützung nicht gewährt werden. Dagegen kann in besonderen Fällen eine sog. Wirtschaftsbeihilfe bewilligt werden, wenn infolge Einberufung des Vetriebsinhabers frembe Arbeitskräfte über das sonst zu dieser Zeit übliche Maß hinaus als Ersatz für den (Einberufenen eingestellt werden müssen und der Betrieb die hierdurch entstehenden Kosten nicht tragen kann. Der Durchführungserlaß vom 28. Mai 1937 bestimmt hierzu noch, daß für eine Ersatzkraft, die mit dem Einberufenen oder den Angehörigen verwandt oder verschwägert ist, eine Familienunter- stützungs-Wirtschaftsbeihilfe nicht zu gewähren ist, es sei denn, daß die Ablehnung eine unbillige Härte darstellen würde.

An diese gesetzlichen Vorschriften sind die ausfüh­renden Stellen gebunden. Die vielfach vertretene Auffassung, daß die Famllienunterstützung in jedem Falle zu gewähren sei, findet also im Gesetz keine Stütze.

eingeleitet Alle wesentlichen Punkte wurden in aus­giebiger Weise besprochen. Die Gaujugendgruppen- führerin Frl. S u s l i k sprach zu der Aufgabe der Winterarbeit der Jugendgruppen und gab Anlei- tung zur Anfertigung von Bastelarbeiten für die Sudetendeutschen. Da der Nachmlltag auch in reich­ster Weise Unterlagen zur weltanschaulichen Er­ziehung gab, nahmen die Mädchen sehr viel Anre­gung von diesen Stunden mit nach Hause.

Wie komme ich zu einer Lolksgasmaskt?

*7* Daß es Dolksgasmasken gibt, und daß sie an alle deutschen Volksgenossen verkauft werden, ist jedem Deutschen so geläufig wie die Tatsache, daß die VM 37 ein unbedingt zuverlässiges Gasschutzgerät ist.

Die meisten können sich auch erinnern, daß die Propaganda und die Vernässung dem Reichsluft- schutzbund obliegt, und daß der Verkauf durch die NSV. erfolgt Dies geht so vor sich, daß der Block- roalter der NSV. gegen Zahlung des außerordentlich niedrigen Preises für dieses wertvolle Gasschutz­gerät außer der Empfangsbescheinigung Zuwei­sungsscheine aushändigt, die dann zum Empfange der Volksgasmaske berechtigen. Die Amtswalter der NSV. sind nun treppauf, treppab gegangen und haben bei allen Volksgenossen vorgesprochen oder genauer gesagt vorzusprechen versucht; denn ab- gesehen vom Weihnachsabend sind kaum jemals alle Menschen zu Hause. Aber nur wenige bedenken diese Tatsache, jo daß man oft die Entschuldigung Höri: Bei mir ist noch .feiner4 gewesen!" Und well keiner da war, so glaubt man, daß her Erwerb her Volks- gasmaske noch Zeit habe, und überlegt nicht, daß man in Wirklichkell nur hie völlige Abwehrberett- schäft Deutschlanhs verzögert.

Deshalb: Wenbe bich an bie zustänbige Ortsgruppe her NSV. Hier erhältst bu bie Zuweisungsscheine, bie bu für bich unb beine Familienangehörigen brauchst.

Wer sich aber nicht zurechtfinbet ober wem sonst etwas unklar ist, her wenbe sich an bie nächste Dienst­stelle bes Reichslustschutzbunbes. Dort kann man alles erfahren, was überhaupt mit her VM 37 zusammen­hängt; benn bem Reichslustschutzbunb obliegt bie

** Meisterprüfung für Facharb e iter. Die Deutsche Arbeitsfront, Abtellung für Berufs­erziehung unb Betriebsführung, Kreiswaltung Wet­terau, Gießen, beginnt am 19. November eine neue Lehrgemeinfcha'ft zur Vorbereitung auf bie Mei­sterprüfung für Facharbeiter in Maschinenbau, Elek­trotechnik unb Mechanik.

**40000 Kilometer Auto-Aben- teuer." Im Rahmen einer Vortragsveranstaltung her Ortsgruppe Gießen bes Deutschen Automobll- klubs spricht am tommenben Freitag Max Reisch (Wien) über eine FahrtRunb um bie Erbe".

Lastkraftwagen über eine Eisenbahnbrücke gestürzt.

Vier Personen verletzt.

Am Atontag, kurz nach 18 Uhr, ereignete sich auf her Landstraße zwischen Waldgirmes unb Dor­lar, unmittelbar an her E i s e n b a h n b r u ck e b e i D o r I a r, ein schwerer Derkehrsunfoll. Ein mit sieben Personen besetzter Lastkraftwagen aus Gießen stürzte überbie E i s e n b a h n b r ü ck e bie Bö­schung hinab. Der Lenker bes Lastkraftwagens, her bie Straße nicht kannte, hatte bie scharfe Kurve unmittelbar vor her Brücke zu spät bemerkt; er konnte ben Wagen nicht mehr auf her rechten Stra­ßenseite halten unb fuhr gegen ben ersten linken Brückenpfeiler, her umgestoßen würbe. Der Wagen bekam habei bas Uebergewicht unb stürzte etwa 5 Meter tief ab. Dabei würben b rei Insas­sen leicht unb einer schwer verletzt, her einen Schäbelbruch erlitt. Die Verunglückten würben in bas Wetzlarer Krankenhaus gebracht. Wie wir hören, besteht zum Glück für keinen her Ver­letzten Lebensgefahr. Der Lastkraftwagen blieb in etwa 2 Meter Entfernung vor bem Schienenkörper liegen, so daß her Zugverkehr nicht unterbrochen würbe.

(Nachbruck verboten!-

28. Fortsetzung.

wem?"

Im selben Augenblick wird Meßborff unruhig. Verteufelt! Der ist tatsächlich wieher hier?" Aber Junge ... was ist dir benn?"

wo mir's angebracht erschiene."

Das heißt also auf beutsch: her alte Dtbriffen ist ein Waschlappen?"

Meßdorff wendet sich halb zur Seite.Ich möchte

Wie zu» Ml oroiem mut

Roman von Kurt Riemann

Copyright by Verlag Oskar Meister, Werdau i. Sa

Was für eine lächerliche Puppe ist doch dieser Dtbriffen, zu bem er Schwiegervater sagt! Unb wie quälend ist bie ewige Eifersüchtelei Irenes! Fehlt nur noch, baß sie der kleinen Charlotte auf die Spur kommt... Dummes, albernes Ding, bas, da geschwatzt hat unb sich wahrscheinlich brüsten ging mit chrem Abenteuer!

Aber der Tag wirb kommen, an dem er das alles ädwerfen kann wie ein zerrissenes Hemd... Er braucht nur Zeit, Zeit... Jeder Monat ist Gewinn, jeder Monat ist barer Verdienst... ist Kapital, bas seine Macht vergrößert. Er wischt sich bie feinen Schweißtropfen von der Stirn. Ihm ist schwill. Er reißt das Fenster auf und saugt in tiefen Zügen die frische Luft ein.

Nein, Herr Karajan,' wir werden nicht warten, bis es Ihnen gefällig ist! Mr wisien den Gegner vorher zu fasten! Oder sollten Sie tatsächlich etwas hn geheimen vorbereitet haben.,. ? Ach... weg damit!

Eine ärgerliche Handbewegung versucht, bie ®e« danken zu verscheuchen. Wir werden zum Angrift übergehen urtb bas Gelände erkunden. Ich muß auf alle Fälle ...

Da hat er den Fernsprecher schon m der Hand.

Mein Büro, bitte! Sind Sie selbst am Apparat, Fräulein Herrmanns? Gut! Also hören Sie! Per­sonalakten Doktor Karajan raussuchen. Die Sich­tungsabteilung soll sich darum kümmern, was her Mann treibt. Ich habe zuverlässige Nackricht, daß er in Deutschland ift Aber... wenn auch nur eina Andeutung durchsickert. dann können Sie was er­leben. Sie haben verstanden?"

Vollkommen, Herr Doktor!"

Wir werden sehen!" sagt Meßdorft leise vor sich hin. w

Am Vormittag ist Karajan noch einmal drüben in Blasewitz gewesen und hat sich das Baugelände besehen. Es schaut natürlich alles noch ein wenig wüst aus. Da stehen bie Lauben der Schrebergärten noch. Da hängen die Aepfel an den Bäumen. Die Leute sind beim Ernten, er aber sieht im Geiste hier schon eine neue Fabrik wachsen. Die unfreund­lichen Blicke her Kleingärtner können chn nicht in seinen Plänen stören. Schade, baß sie nun so schnell hier verschwinden müssen, aber schließlich wußten ! sie ja, daß eines Tages hier bie Baukolonnen an- rüden würden. Es ist ein sehr günstiges Gelände. ' Er ist zufrieden. Man liegt nicht in her Stadt, und ; doch sind es bis zur Straßenbahn keine zehn Minu- ten. Wichtig für bie Arbeiter.

(Fortsetzung folgt!)

nur noch hinzufügen, baß es für bich kein größeres Glück geben konnte, als ausgerechnet mich zu fin­den, her dir alle Arbeiten ab nimmt, für bie bu we­her hie Begabung noch bie Energie aufbringen

Mit wem Hast bu chn gesehen? Sprich!" Nanu? Was hast bu benn bloß?"

Mit wem bu ihn gesehen hast, will ich wissen! : So sprich hoch schon!"

Mit Wangenheim. Mit dem alten Justizrat : Wangenheim in freundschaftlicher Unterhaltung. Ist ' benn bas so schlimm?"

Mit Wangenheim, dem alten Fuchs? Dann hat er irgend etwas vor. Das ist klar!"

Meßborff setzt sich langsam in ben bequemen Sessel, den er sonst nie benutzt.Mit Wangenheim also."

Der Alte legt dem Jungen bie Hand auf bie Schulter.Meßborff", sagt er kopfschüttelnd,ba stimmt bpch was nicht ganz! Hast bu beim Angst vor chm?"

Lächerlich! Aber her Bursche scheint neue Pläne zu haben!

Das ist nicht ausgeschlossen. Ich weiß allerbings nichts. Kann er dir Denn gefährlich werben?"

Sei unbesorgt, Papa", lächelt Meßborff müh- sam,er wirb in Deutschland nie wieher Fuß fassen, unb haß er uns nicht gefährlich wirb, bafür werde ich schon Sorge tragen. Da sei ganz sicher."

Komisch. Ich habe doch noch immer bas Gefühl, als wenn bu dich erschreckt hättest. Ick geh also jetzt. War keine schöne Unterrebung heute morgen, Charly."

Roch immer sitzt Meßborft M unb nachdenklich vor seinem Schreibtisch, als sein Schwiegervater schon lange bas Haus verlassen hat.

Karajan ...!

Wenn er einen Menschen auf her weiten Welt haßt, bann ist es dieser Mann, dieser Mann, unter Tausenden der einzige, her ihm gefährlich werben kann. Mit bem sichern Instinkt eines Tieres wittert er in ihm ben Gegner. Er weiß, baß er flua ist, unheimlich klug unb energisch. Wehe, wenn sich ein Mensch findet, diese Begabung kaufmännisch zu ver­werten!

Karajan kann auch einem Meßborff gefährlich werden! Und gerade jetzt kann er eine Durch­kreuzung seiner Pläne weniger beim je dulden. Es darf einfach nicht sein, daß biefer Karajan kommt... unb alles über ben Haufen wirft, was er sich als : den großen Plan feines Lebens erträumt hat: ganz frei, ganz allein und mächtig zu sein! Der Tag wird kommen, an bem er bie Früchte feiner Arbeit : ernten wird, an dem er alle bie Fesseln zerreißt, bie ihn an dieses Haus, an biete Menschen binden ... auch an Irene. Äh ... frei sein! Nicht mehr nur her Verwalter fremden Kapitals zu sein... sondern

selbst zu herrschen... und... zu genießen!

Schade? Wirkllch schade", meint der alte Dib- , riksen kopfschüttelick, ,haß wir bem Möbel seine Bude abgezwickt haben! Mußte benn bas sein? Der Großvater von ihr war ein Kerl mitner weißen Weste. Ihr Vater ... na, Geschäftsmann war er so wenig wie ich ... aber ein Künstler von Gottes Gnaden! Auch her Stiefvater war ein tüchtiger Mann. War nickt ganz fair, baß wir jetzt hem- bei so zugesetzt haben.

3m Geschäftsleben gelten Sentimentalitäten nicht, lieber Schwiegervater. Du wärest nicht weit gekommen mit beinern guten Herzen." k

Der alte Dibriksen brummt etwas, was kein Mensch versteht. Enblich rafft er sich auf zu einer Art Ansprache.

Aber bas eine sage ich bir", meint er nachbenk- lich unb ernster als es sonst seine Gewohnheit ist, wohler ist mir immer ums Herz gewesen als bir. Ich bin heilfroh, baß ich nur Dekorationsfigur in diesem Spiel bin. Ich kriegte es einfach nicht fertig, ein Möbel wie biese tapfere kleine Westner solange zu jagen, bis sie nicht mehr kann. Nee, mein Junge, bas macht her alte Dibriksen nicht. Dazu ist er doch zu anftänbig."

Anstänbig? Anftänbig? Soll bas etwa heißen, baß bu mich für einen unanständigen Menschen hältst?" braust Meßborff auf.Wer ist denn eigent­lich Generalbirektor, du ober ich?"

Du, mein Junge. Ich heiße bloß.so."

Dann überlaß auch gefälligst bie moralische Be- urteiluna meiner Handlungsweise mir allein, wie bu mir bie Arbeit allein überläßt."

Siehst bu, bas tu ich nun wieder nicht. Kann ich auch nicht. Was nicht anständig ist, das ist und bleibt eben unanständig. Und bas, was wir eben fertig gebracht haben, das war ... unanständig. Jawohü Dabei bleibe ich auch."

Aber unterschrieben hast bu ben Vertrag doch, nicht wahr?" Ein ironisches Lächeln spielt um Meß- dorsss Züge. ,^Jch mürbe an beiner Stelle schweigen, wenn ich nicht bie Kraft besäße, ba nein zu sagen,

kannst."

Der Alte sieht zu Boben, er verbirgt sein Gesicht vor dem Jungen. Aber als er chn endlich ansieht, ; sind seine Züge unverändert und heiter wie immer.

Ich banke dir für diese ehrliche Lektion!" sagt er bann langsam. ,Zch habe allerbings einen Fehler gemacht. Als ich hier stillschweigenb auf die Leitung verzichtete, glaubte ich, ein Ehrenmann tritt an meine Stelle. Das war leider nicht her Fall. Du wirst mir nun nach biefer Unterredung zugestehen müssen, daß ich mir einen gewissen Teil meiner Handlungsfreiheit zurücknehme."

Was soll das bedeuten?"

Oh ... nichts Befonberes. Ich weiß es auch noch nicht. Vergiß nicht, daß mein Vermögen unb damit auch bas von Irene immer noch meiner Verwaltung unterstehen! Unb was ist benn hie .Union4 ohne mein Kapital? Erledigt! Es könnte sein, daß ich auf die ganze ©eneralbirettorei pfeife und mich ins Prioalleben zurückziehe. Was bann wird ... beson- bers aus bir?"

Er zuckt bie Achseln.

Uebrigens ..." er wechselt bas Gespräch, als wäre bie Sache nun vollkommen vergessen unb er» febigt,hast bu Karajan schon einmal wieher» gesehen?"

.Karajan? Der uns biese miserable Erfindung aufgehängt hat?"

Aufgehängt? Nun höre mal, bu barfft bie Sache schließlich nicht Ins Gegenteil umkehren! Nicht er hat sie uns angeboten, sondern chr habt sie ihm unb später ben .Vereinigten4 abgejagt!"

Also gut. Wir haben sie ihm abgejagt."

Meßdorfs ist nervös. Er fühlt, baß er heute keinen guten Tag hat. Immer zieht er biesem alten Mann gegenüber ben kürzeren.

Was ist benn mit Karajan? Ist er überhaupt in Deutschlanb? Hat er sich etwa an dich herangemacht? Der Mann kommt für mich natürlich nicht in Frage. Der soll unb wird keine Stellung mehr in irgenb- einem Betrieb finden, auf ben ick Einfluß habe."

Ojemine ...!" winkte der Alte erstaunt ab. ,Wozu bie Aufregung? Ich weiß gar nicht, was bu ' gegen ben Monn hast? Schließlich war er ein sehr , geschickter Chemiker. Na, soll mir egal fein. Aber , ich habe ihn jedenfalls gesehen. Rate mal, mit