er ist wehrsteuerpflichtlg?
Wenn man die Lebensarbeit des dereinsi ßen Chemikers unserer hiesigen Universität
Zur Kenntnis der Galle seit Liebigs Zeiten
Vortrag von Professor Or. K. Bürker in der Gesellschast Liebig-Museum.
ro= ig
betrachtet, so fällt immer wieder auf die erstaun« liche Vielseitigkeit seiner chemischen Taten und der Mut, mit dem er auch die schwierigsten chemischen Probleme angeht. Er scheut auch nicht davor zurück, Einblick in den so außerordentlich verwickelten Chemismus der lebenden Substanz zu gewinnen. Uns sollen heute seine Untersuchungen über die Galle beschäftigen und das, was im Anschluß daran Die neuere Zeit an Erkenntnissen hat hinzu fügen können.
Die ersten Arbeiten Liebigs und seiner Schüler über die Galle erschienen in Wöhlers und Liebigs „An« nalen der Chemie und Pharmacie" im Jahre 1838, also gerade vor 100 Jahren. Am eingehendsten hat sich in Liebigs Laboratorium A. Strecker mit der Galle, und zwar den Gallensäuren, besaßt. Er stammte aus Darmstadt"und habilitierte sich in Gießen im Jahre 1848, wurde später nach Christiania, Tübingen und Würzburg berufen, in welch letzterer Stadt er im Jahr 1871 als sehr geschätzter Lehrer und Forscher der Chemie starb. Von weiteren Forschern auf diesem Gebiet find Hüfner und S) am - marsten zu nennen, und in neuester Zeit Hans Fischer, Windaus und Wieland.
Es soll sich aber heute nicht nur um die Chemie, sondern auch um die Physiologie der Galle han- oeln. Das setzt die Kenntnis des Aufbaus der Leber voraus, der an einer Tierleber gezeigt wird. Mikroskopische Projektionen erläutern den feineren Aufbau dieser größten und .vielseitigsten Drüse des Körpers und das wunderbare Blut- und Gallengefäßsystem in ihr.
Die Leber ist einer großen chemischen Fabrik zu vergleichen, deren Arbeiter, Die Leberzellen und auch die Sternzellen, neben anderem die Galle bereiten. Die Sekretion der Galle erfolgt derart, daß nicht immer stur dasselbe Sekret gebildet wird, sondern unter nervösem, hormonalem und unter dem Einfluß von Verdauungsprodukten wird gerade das Sekret erzeugt, das unter den gegebenen Verhältnissen sich am zweckmäßigsten erweist. Ein Teil des Sekrets wird in der Gallenblafe gestapelt und dort für den nächsten Bedarf eingedickt. Der Druck, unter dem die Galle aus der Leber in den Darm einfließt, ist nur gering, beträgt maximal nur 200 Millimeter Galle, während die viel kleineren Speicheldrüsen einen zehnmal größeren Druck hervorbringen können. Daher kommt es auch, daß relativ kleine Hindernisse in den Gallenwegen nicht überwunden werden können und so die Galle in das Lyrnph- und Dlutgefäßsystem zurückgestaut wird, was zur Gelbsucht führt.
Die Zusammensetzung der Leber« und Blasengalle wurde bann im einzelnen geschildert, nachdem dargelegt war, wie man auch beim Menschen mit Hilfe der Duodenalsonde Galle heut- mtage gewinnen kann. Die Farbe der beim Menschen gelbbraunen, bei vielen Tieren mehr grünen Galle ist durch die Gallenfarbstoffe, das Bilirubin und Biliverdin, bedingt, es sind eisenfreie Abkömmlinge des Blutfarbstoffs, die unter dem Einfluß oxydierender Stoffe prachtvolle Farbenerscheinungen zeigen. Gallenfarbstoff kann sogar außerhalb der Leber bei Blutungen in die Gewebe, z. B. die Haut, entstehen, wobei es dann auch nach Eisenherausnahme zur Oxydation und damit zu einem ganzen Farbenspiel in der Haut kommt. Ein Teil des mit der Galle in den Darm gelangten Farbstoffs wird dort in Fäzesfarbstofs verwandelt, ein anderer Teil gelangt in den Harn, ein dritter wird der Leber wieder zugeführt und weiter verwendet. Es wird angegeben, daß dieser die Bildung des roten Blutfarbstoffs, von' dem er selber stammt, anregt. In allen Fällen von starkem Blutzerfall, physiologisch bei Neugeborenen und patholo-
dienst anzusehen. ,
Die Wehrsteuerpflicht hängt grundsätzlich ab von der endgültigen Entscheidung über die -^^^beran- ziehung zur Erfüllung der zweijährigen Dienstpflicht, und zwar muß die endgültige Entscheidung am Stichtag der Personenstandsaufnahme (10.10.) des Jahres vorliegen, das für den wehrpflichtigen Jahrgang in Frage kommt. Wird die Entscheidung über die Nichtheranziehung zum zweijährigen Dienst erst nach dem 11.10. des betr. Jahres getroffen, so ist die Wehrsteuer grundsätzlich erst vom Anfang d e 5 Kalenderjahres ab zu zahlen, Das auf Den Stichtag der Personenstandsaufnahme folgt an Dem die endgültige Entscheidung über die Nichtheranziehung erstmalig vorliegt.
Neu ist, daß bei Wehrpflichtigen, die vorzeitig aus dem aktiven Wehrdienst ausgeschieden sind, ohne daß eine anerkannte Dienstbeschädigung oorliegt, da sie dadurch wehrsteuerpflichtig werden, auf Antrag aus Billigkeitsgründen die abaeleiftete Dienstzeit zu berücksichtigen ist. Bei der Beurteilung und Behandlung der Wehrsteuerpflicht sprechen in diesen Fällen zwei Momente mit: 1. die Fälle, Die als nichtwehrsteuerpflichtig cmzusekstn, und 2. solche, Die als verkürzt wehrsteuerpflichtig zu behandeln sind.
Zur ersten Gruppe gehören alle Wehrpflichtigen, die auf Grund freiwilliger Verpflichtung vor dem 16. März 1935 bei der Wehrmacht eingestellt wur-
ben und bei dem Heer, bei der Landespolizei, ff« Derfügungstruppe ober der Luftwaffe minDeftens 9 Monate, bei der Kriegsmarine mindestens 7 Monate aktiven Wehrdienst abgeleistet haben: ferner bie Wehrpflichtigen, bie nach bem 16. März 1935 bei dem Heer, Lanbespolizei, ff-Verfügungstruppe ober bei ber Luftwaffe, sowie bei ber Kriegsmarine eingestellt unb spätestens am 31. Dezember 1936 entlassen worden sind unb bei dem Heer, Lanbespolizei, ff-Ver- fügungstruppe ober ber Luftwaffe minbestens 18 Monate, bei der Kriegsmarine mindestens 9 Monate aktiven Wehrdienst abgeleistet haben.
Die zweite Gruppe umfaßt bie Wehrpflichtigen, die nach Ableistung einer aktiven Wehrdienstzeit bei ber Lanbespolizei, ^f-Verfügungstruppe von minbestens 9 Monaten vorzeitig aus bem aktiven Wehrdienst entlassen worben sind, ohne baß sie freiwillig vor dem 16. März 1935 gebient haben und ohne daß eine anerkannte, im aktiven Wehrdienst erlittene Dienstbeschädigung vorliegt.
Diese Wehrsteuerpflichtigen Ijaben auf Antrag nur für so viele Monate die Wehrsteuer nach den erhöhten Sätzen zu entrichten, als zur vollen Dienstzeit von 24 Monaten fehlen. Eine Wehrsteuerpflicht nach den einfachen Sätzen ist nicht mehr gegeben.
Beispiel:
Ein Wehrsteuerpflichtiger, der am 12. Oktober 1937 zur Erfüllung ber zweijährigen aktiven Dienstpflicht in bie Wehrmacht eingetreten war, wirb aus wirtschaftlichen Grünben am 2. Dezember 1938 aus bem aktiven Wehrbienst entlassen. Die abgeleistete Dienstzeit beträgt, bei voller Berücksichtigung der angefangenen Monate, fünfzehn Monate. Er hat somit noch für neun Monate die Wehrsteuer nach ben erhöhten Steuersätzen zu entrichten. Die Wehrsteuer nach diesen Sätzen ist für die Zeit vom 1. Januar 1940 (Stichtag der Personenstanbsauf- nahme 10. Oktober 1939) bis 30. September 1940 zu entrichten. Mit dem 30. September 1940 endet seine Wehrsteuerpflicht endgültig. Bei Wehrsteuer- pslichtigen, die nach Ableistung einer aktiven Wehr«
Aus der engeren Heimat.
Hessens Schafzucht stark vermehrt.
ZdR. Der Aufruf zur Vermehrung der Schafhal« tung fand auch in Hessen-Nassau ein williges Ohr und wurde über Erwarten schnell befolgt. Die letzte statistische Erhebung gibt hiervon ein überzeugendes Bild. Nach dem Zählungsergebnis vom 3. Juni d. I. betrug die Gesamtzahl der in Hessen-Nassau gehaltenen Schafe 144 964 Stück. Der Bestand ist somit gegenüber der gleichen Zählung im Vorjahr um weitere 21692 Schafe angewachsen. Damit steht Hessen-Nassau mit 17,6 v. H. Schafvermehrung in diesem Jahre an führender Stelle im ganzen Reichsgebiet. Im einzelnen betrug die Vermehrung in Hessen 14 248 Stück oder 22,37 v. H. und im Regierungsbezirk Wiesbaden 7444 Stück oder 12,49 v. H. Geralde in den scha stickten Kreisen ist die absolute Zunahme auch in diesem Jahr wieder am stärksten. Dor allem hat O b e r h e s s e n eine ganz beachtliche Vermehrung aufzuweisen.
Schwerer Verkehrsunsatt in Utphe.
* Utphe, 4. Nov. Der Einwohner Willy B e I t • 3 e r, der mit seinem Motorrad unterwegs war, verunglückte, als er von Hungen her die Straße am Ortseingang passierte, so schwer, daß er sofort in die Chirurgische Klinik nach Gießen eingeliefert werden mußte. Beltzer wollte mit seinem Kraftrad zwischen einigen Fahrzeugen hindurch, anscheinend ein Fuhrwerk Überholen, streifte dabei aber einen Bulldogg unb ein hinter biesem ankommendes Auto. Er kam zu Fall unb schlug so hart mit bem Kopf auf das Pflaster auf, baß er einen hoppelten Schädelbruch erlitt unb bewußtlos liegen blieb. Außerdem erlitt der Verunglückte noch Arm - und Beinbrüche. Der Motorrabfahrer liegt in bedenklichem Zustande darnieder. Er hat bis jetzt, von einigen Augenblicken abgesehen, das Bewußtsein noch nicht wieder erlangt.
Männlikke Le cke oufqefun?kn.
* L u m d a, 5. Nov. Gestern vormittag wurde am Waldrande unweit von Lumda von einem Jagdpächter ein Mann an eine m^ Baume lehnend aufgefunden. Da ber Frembe auf Anruf fein Zeichen gab, begab sich der Jagdpächter naher und mußte feststellen, bah ber Mann tot war. Er hatte sich erhängt. Da bei ihm keinerlei Papiere zu finden waren, konnte bisher nicht fest- gestellt werden, um wen es sich bei dem Toten handelt. Nach allen Merkmalen handelt es sich um einen Landstreicher.
Landkreis Gießen
* Langd, 3.Nov. Die Kriegerkamerab- schäft hielt im Saale des Gastwirts Becker eine Versammlung ab. KameradschastsführerDöll be- grüßte die Kameraden und ihre Frauen, insbesondere bie Kameraden von der Kreiskriegerführung aus Gießen. Der Adjutant des Kreiskriegerführers, Kamerad Weber, wies in kurzer Ansprache darauf hin, baß alle ehemaligen Soldaten, die im NS.« Reichskriegerbunb zusammengeschlossen sind, als wehrhafte Männer geschlossen unb einsatzbereit hinter dem Führer stehen. Im Mittelpunkt des Abends stand ein Vortrag von Fräulein Anni Diedrich (Gießen). Die Rednerin sprach in zweistündigen Ausführungen über ihre Erlebnisse in Spanien, das sie als Flüchtling verlassen mußte. Eindrucksvoll berichtete sie über das Land vor der Revolution und kam dann auf die kriegerische Auseinandersetzung zu sprechen, wobei sie eindeutig auf die eigentlichen Drahtzieher jenes Brudermordens hinwies, auf bie Juden unb ayberes verbrecherisches bolschewistisches Gesindel, die bie Bevölkerung aufpeitschten. Die Vortragende berichtete von den furchtbaren bolschewistischen Greueln, bie nur von einem vertierten Untermenschentum unter dem Antrieb der jüdisch-sabisti- schen Elemente begangen werden konnten. Frl. Diedrich schloß mit Worten des unerschütterlichen Glaubens an den Sieg der nationalspanischen Truppen, als 'ben Kräften einer neuen Ordnung. Kamerad Weber sprach der Rednerin den Dank ber Kameradschaft und der Kreiskriegerführung aus und sprach bann kurz von den Mischen Hetzereien und dem bolschewistischen Terror, die auch unsere sube- tendeutfchen Brüder über sich ergehen lassen mußten. Dabei betonte er, daß das Weltiudentum ber ewige Feind aller Nichtjuden sei. Die jübische Hetze und der Terror seien aber zusammengebrochen vor der Friedensliebe unseres Führers Abolf Hitler. Er schloß seine Ausführungen mit bem Appell an alle alten Soldaten, jederzeit wehrhaft und einsatzbereit für Führer und Reich zu sein.
Oie Diebstähle im Frankfurter Gchlacht^of.
SPD. Frankfurt a. Tl„ 3. Nov. Der im Sep- tember nach Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abgesetzte _ Schlachthof-Prozeß erlebt nunmehr eine Neuauflage. Vor der Dritten Strafkammer sind wiederum 13 Angeklagte erschienen, von denen sich nur der Hauptbeschuldigte, Arnold Schöne- wolf, in Haft befindet. Die Zahl der Angeschul- digten war ursprünglich höher. Das Verfahren gegen vier Beschuldigte wurde abgetrennt, sie. sind inzwischen gesondert abgeurteilt worden. Der jetzt begonnene Prozeß wird mehrere Tage dauern. Die Angeklagten sind teils des Diebstahls, teils der gewerbs- mäßigen Hehlerei und verschiedene auch des Vergehens gegen das Lebensmittelgesetz beschuldigt. Der erste Verhandlungstag beschränkte sich auf die Vernehmung der Angeklagten.
Landsmannschaft der Hessen in Berlin.
NSG. In Berlin feierte die Landsmannschaft der > Hessen mit ihren Gästen aus den Kreisen ber be- freunbeten sübbeutschen Lanbsmannschaften aus ber näheren Umgebung der hessischen Heimat ihr 12. Stiftungsfest Reichsbankbirektor Ludwig Rehs, der Leiter des Vereins, konnte babei feststellen, daß ber Landsmannschaft in ben letzten Monaten eine große Zahl neuer Mitglieder beigetreten sei.
gisch bei einer Reihe von Krankheiten, führt Ueber- produktion von Gallenfarbstoff zu Gelbsucht.
Weitere unb in größerer Menge vorkommenbe Bestanbteile ber Galle sind die Gallensäuren, sie haben Liebig und seine Schule besonders beschäftigt. Die Darstellung nach Hüfner wird gezeigt. Wie die Konstitution des Gallenfarbstoffs durch Fischer, so konnte die der Gallensäuren durch Windaus und Wieland aufgebeckt werben. Es sind kompliziert zusammengesetzte Stoffe, die die Oberflächenspannung von Flüssigkeiten herabsetzen, daher an bie Oberfläche der Fetttröpfchen im Darm herandrängen und das dort angreifende fettspaltende Ferment aktivieren. Sie gehen ferner Verbindungen mit den durch das Ferment freiwerdenden Fettsäuren ein, die so wasserlöslich gemacht werden, was für ihre Mme durch den Darm nötig ist. Durch Reizung ?rvus vagus wirken sie hemmend auf bas Herz, bie Schlagzahl nimmt baher bei Gelbsucht ab. Der größte Teil der Gallensäuren wirb im Darm rückresorbiert, gelangt wieber in die Leber und regt diese zur Gallenbildung an.
Weitere Bestandteile der Galle sind Fette und fettähnliche Stoffe, wie Cholesterin und L e - zithin, die aus der Hülle ber in Milz unb Leber verarbeiteten roten Blutkörperchen stammen. Was schon Liebig und seine Schule weit vorausblickend angenommen hat, wurde erfüllt, Cholesterin unb Gallensäuren sind chemisch sehr nah miteinander verwandt. Es gibt leichte Gallensteine, die fast ganz aus Cholesterin bestehen, bie schweren enthalten vor allem Kalk.
Schließlich sind in der Galle noch Schleim und anorganische Salze enthalten; ber Schleim wirb aber nicht von den Leberzellen, sonbern von Drüsen in ben Ausführwegen der Galle gebildet, er hält schwer lösliche Stoffe in Lösung.
Der Uebertritt der durch Bewegungen ber glatten Muskulatur wellenförmig in ben Darm verschobenen Galle wird von dem dort gelegenen Oddi schen Ringmuskel geregelt. Die Gallenwege und Gallensteine kann man heutzutage durch Kontrastmittel mit Hilfe von Röntgenstrahlen zur Darstellung bringen. Besonders mit Eigelb und Bittersalz, bas im Karlsbaber unb Mergentheirner Wasser enthalten ist, kann die Gallenblase zur Entleerung gebracht werden.
Vor allem ist die Galle für die Aufnahme der Fette im Darm verantwortlich, geht doch ein großer Teil dieser Stosse unausgenutzt ab, wenn bie Galle nicht in den Darm gelangt. Sie regt weiterhin bie Darmbewegung an und wirkt hemmend auf Fäulnis im Darm.
Rundfunkprogramm
Samstag, 5. November.
6 Uhr: Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Froher Klang zur Werkpause. 9.30: Gaunachrichten. 9.40: Deutschland — Kinderlanb. „Wir erwarten noch ein Kleines." 10: Schulfunk. Die Lügenmühle. 11.45: Ruf ins Lanb. 12: Mittagskonzert I. 13: Nachrichten. 13,15: Mittagskonzert (Fortsetzung). 14: Nachrichten. 14.10: Fertig! Los! Neue Schallplatten am Start. 15: Leere Stuben, teere Kasernen. 15.15: Neue politische Bücher. 15.30: Körperlich blind, aber geistig sehend, seib ihr noch zu großen Leistungen fähig. Eine Sendung aus der Arbeit und bem Leben unserer blin- ben Kameraden in der Hitler-Jugend. 16: Der frohe Samstagnachmittag des Reichsfenders Köln, in Ver- binbung mit der NS.-Gemeinschaft „Kraft burch Freude". 18: Bühne und Film im Rundfunk. 18.30: Blasmusik. „Weidmannsheil". 19.15: Tagesspiegel. 19.30: Der fröhliche Lautsprecher. 20: Nachrichten. 20.15: Abenteuer der Liebe. Operette. 22: Nachrichten. 22.30: Wir tanzen in den Sonntag. 24 bis 2: Musik zur Unterhaltung.
Dienstzeit — in Frage kommt hierbei außer dem Heer noch bie Lanbespolizei unb Die ff-Derfügungs- truppe — von weniger als neun Monaten vorzeitig aus dem aktiven Wehrdienst entlassen werben, ohne daß eine anerkannte, im Wehrbienst erlittene Dienstbeschäbigung ober eine sonstige Voraussetzung oorliegt, wird die abgeleistete Dienstzeit auf bie Dauer ber Wehrsteuerpflicht angerechnet in der Weise, daß sie auf das erste Jahr der Wehrsteuerpflicht angerechnet wird.
Beispiel:
Ein Wehrsteuerpflichtiger, der am 12. Oktober 1937 zur Erfüllung ber zweijährigen Dienstzeit in bie Wehrmacht eingetreten ist, wirb in ber Landwirtschaft ober im Geschäft der Mutter bringenb benötigt. Aus diesem Gründe erfolgt seine Entlassung am 15. Mai 1938 aus bem aktiven Wehrdienst. Die abgeleistete Dienstzeit beträgt, bei voller Berücksichtigung ber angefangenen Monate, acht Monate. Für ihn beginnt bie We.hrsteuerpflicht am 1. Januar 1939 (Stichtag ber Persvnenstanbsauf- nahme 10. Oktober 1938). Infolge Anrechnung ber im aktiven Wehrbienst abgeleisteten Zeit von acht Monaten auf bas erste Jahr ber Steuerpflicht (Kalenderjahr 1939) ist die erhöhte Wehrsteuer ab 1. September 1939 bis 31. Dezember 1940 (insgesamt 16 Monate) und die einfache Wehrsteuer ab 1. Januar 1941 $u zahlen.
Reserveoffizieranwärter, bie sich verpflichten, nock ein volles Jahr aktiven Wehrdienst zu leisten, sind vom Beginn des Kalenbermonats an, ber auf bie Beendigung des einjährigen aktiven Wehrdienstes folgt, von ber Entrichtung ber Wehrsteuer befreit.
Neu unb interessant ist es für ben Wehrpflichtigen zu erfahren, daß die Wehrsteuerpflicht ganz in Wegfall kommen kann in ben Fällen, in benen ein bei ber Musterung bebingt tauglich befundener Wehrpflichtiger auf Grund des Aushebungsbescheides nicht zur kurzfristigen Ausbilbung, sonbern zum zweijährigen aktiven Wehrbienst herangezogen wird. In diesen Fällen kommt Die Wehrsteuerpflicht mit Wirkung von ihrem Beginn an in Wegfall. Bereits einbehaltene Wehrsteuerbettäge sind auf Antrag bei dem zuständigen Finanzamt von diesem zu erstatten.
In ben wehrsteuerlich interessierten Kreisen herrscht ! leider heute immer noch eine gewisse Unkenntnis in Der Beurteilung ber Frage: Wer t ft wehr- ! steuerpflichtig unb wer nicht? Daher i sollen diese Zeilen dazu beitragen, im Rahmen des begrenzten Raumes Klarheit über die grundlegenden . Bestimmungen des Wehrsteuergesetzes zu übermit- i fein. , . '
Allgemein sei zunächst gesagt: Wehrsteuerpflichtlg 1 ist jeder deutsche Staatsangehörige, der nach dem I 31.12.1913 geboren ift, feinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und nicht । zur Erfüllung ber zweijährigen aktiven Dienstzeit einberufen wirb. Die Wthrsteuerpflicht endet mit ber । Vollendung Des 45. Lebensjahres.
Die Feststellung ber Geburt wirb im allgemeinen keine großen Schwierigkeiten machen. Ausschlag- gebend ist, daß bie Geburt nach Ablauf der Mitter- nachtsstunde (24 Uhr) erfolgt ist.
Don grundsätzlicher Bebeutung ift Der Besitz der deutschen Staatsangebörigkeit. Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können nicht zur Wehrsteuer herangezogen werden. Ohne Bedeutung bei ber Beurteilung ber Frage, ob Wehr- steuerpflicht gegeben ist ober nicht, ist Der Nichtbesitz ber Reichsburgerschaft. Aus diesem Grunde unterliegen Nichtarier, insbesondere Juden, die die deutsche Staatsangehörigkeit, aber nicht die Reichsbür- gerschast besitzen, der Wehrsteuer. Auch Ausländsdeutsche, ü. h. deutsche Staatsangehörige, die einen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Ausland haben, sich aber zu Studienzwecken ober ihrer Ausbildung wegen in Deutschland aufhalten, unterliegen mit ben Unterhalts- und Stubiengelbern, sowie allen Bezügen, die sie von im Ausland ansässigen Personen erhalten, grundsätzlich ber Wehrsteuer, wenn Die Voraussetzungen bes § 1 des Wehrsteuergesetzes vorliegen. Um aber den Ausländsdeutschen ein Studium auf deutschen Universitäten zu erleichtern, hat man aus Villigkeitsgründen von einer Heranziehung zur Wehrsteuer abgesehen, wenn sie auf die Unterhalts- und Studiengelber überwiegend angewiesen sind. Auch für die Zeit ihrer praktischen Tätigkeit zur Untermauerung des auf deutschen Hochschulen erhaltenen Wissens und bis zur Vollendung ihrer Ausbildung bleiben sie vorerst noch von der Wehrsteuer befreit, wenn die Zeit ihrer praktischen Tätigkeit sechs Monate nicht übersteigt.
Befreit von ber Wehrsteuer sind alle Personen, die vor dem 31.12.1913 geboren sind und die zur Ableistung einer zweijährigen Dienstzeit einberufen werden. Eine Befreiung tritt ferner ein bei Personen, die bei der Ausübung der zweijährigen Dienstpflicht infolge einer Verletzung ober eines Leidens für den Wehrdienst untauglich geworden sind. Maßgebend für das Vorliegen einer Dienstbeschädigung ist Die Entscheidung Der Versorgungsbehörden. Das gleiche gilt für Wehrsteuerpflichtige, die bei der Ausübung Der Arbeitsdienstpflicht untauglich geworden sind. Für Wehrpflichttge des Freiwilligen Arbeits- denstes (vor dem 30.6.1934) tteten gegebenenfalls Die gleichen Vergünstigungen aus Billigkeitsgründen in Kraft, wenn ihnen durch Unfall ober Krankheit Die Ableistung Der zweijährigen aktiven Dienstzeit unmöglich gemoroen ist. An Stelle des Entscheides durch die Dersvraungsbehörben im ersteren Falle genügt hier zur Bestätigung ihres Dienst- leidens eine Anerkenntnis durch eine Dienststelle Des betr. Arbeitsdienstes. In den vorstehend angeführten Personenkreis eingeschlossen sind noch Wehrpflichtige, Die im Kampfe für Die nationale Erhebung Verletzungen erlitten und auf Grund des Gesetzes über die Versorgung Der Kämpfer für die nationale Erhebung vom 27. 2.1934 versorgungsberechtigt sind. Es kommt Dabei nicht Darauf an, ob eine Rente auch tatsächlich gewährt wird. Voraussetzung ist selbstverständlich, daß die erhaltenen Verletzungen oder das zugezogene Dienstleiden sie zur Ableistung Der zweijährigen Dienstzeit un'auglich gemacht hat. Personen, die sich körperliche Schäden im Dienste Der SA. oder ff ober durch Teilnahme an einem Wehrsportkurs zugezogen haben, werden Dagegen von diesen Vergünstigungen nicht erfaßt.
Wehrsteuerpflichtig sind ferner alle Wehrpflichtigen, die nur zu kurzfristigen Hebungen herangez^ gen werden, sowie Diejenigen, Die bedingt tauglich Der Ersatzreserve II und tl F überwiesen werben, ober überhaupt nicht zu Dienen brauchen, und alle Diejenigen, denen auf Grund ihres Vorlebens die Wehrwürdigkeit abgesprochen wurde. Gleichgestellt Dem Dienst bei Der Wehrmacht ist ber Dienst bei Der Landespolizei ober bei ber ff-Veriugungs- truppe. Jedoch muß Die vorgeschriebene Dienstzeit bei Der Lanbespolizei nach dem 1.1.'1933, bei der ff-Derfügungstruppe nach Dem 1.1.1934 abgeleitet worben fein. Andere als bie vorstehend bezeichneten Dienstleistungen sind nicht als aktiver Wehr-


