Ausgabe 
3.9.1938
 
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Friedrich Blunck 50 Jahre a».

Brot und Brot ist zweierlei

4.

1.

2.

Schuldenbereinigung davon ausgehen, daß die jährlich dem Schuldner aufzuerlegende Last seiner Leistunaefäbiakeit angepa^t wird.

men oder Vermögen, soweit es die Bedürfnisse einer angemessenen Lebenshaltung übersteigt, redlich und nach besten Kräften zur Tilgung seiner alten Schulden zu verwenden.

Die Zeitdauer der dem Schuldner aufzuerlegen- den Lasten darf nicht zu lange währen. Auch dieser Grundsatz ist in' dem Gesetz verankert worden, durch die vom Richter als Höchstzeit­punkt festzusetzende Frist von 10 Jahren. Hier­bei wird weitestgehend das Alter und die Ge­sundheit des Schuldners in Rechnung gestellt

Rach Möglichkeit muß angestrebt werden, daß der Schuldner seine eingegangenen Verpflich­tungen in vollem Umfange erfüllt.

Wo dies nicht durchführbar ist, muß die

Der Dichter Dr. Hans Friedrich Blunck, Alt-Prä­sident der Reichsschrifttumskammer, vollendet am 3. September sein 50. Lebensjahr. Unsere neueste Aufnahme zeigt Blunck im Kreise jugendlicher Zu­hörer, denen er die alten Sagen der Heimat wieder­erstehen läßt. Der Dichter ist unseren Lesffrn aus zahlreichen Beiträgen zum Feuilleton und zur Unter­haltungsbeilage seit vielen Jahren gut bekannt. (Scherl-Bilderdienst-M.)

tig sind.

Wenn wir einmal annehmen, daß wir nur Wei­zenfeindrot essen würden, dann würden wir also ein Brot essen, welches uns zwar den Magen füllt, das der Körper aber als unbrauchbar wieder ab­gibt. Umgekehrt würde der Körper wenn wir nur Vollkornbrot essen alle die zahlreichen wich­tigen Aufbaustoffe erhalten, die im Getreidekorn dicht unter der Schale sitzen. Man stelle sich nur einmal vor, daß schon bei demgewöhnlichen" Bäckerbrot 40 v. H. der Eiweißstoffe, 60 v. H. des Fettes, 86 v. H. der Zellulose, ferner 67 v. H. der Mineralstoffe durch dieKleie" ausgeschieden wor­den sind, also dem Körper entzogen werden. Zum Ausgleich für diesen für uns ja nicht bemerk­baren Verlust an Aufbaustoffen müssen wir mehr Gemüse und andere vitaminhaltige Kost zu uns

werden müssen.

Ein Erlaß von Schulden oder eine außergewöhn­liche Abänderung von eingegangenen Verpflichtun­gen überhaupt zugunsten des Schuldners durch An­rufen dritter Stellen muß in weitestgehendem Um­fange a u f besondere Notstände be-

UHL Seilersweg Nr. 67

adiO Telephon Nr. 3170

eparaturen i89w

Oie Bereinigung aller Schulden?

Von Gaustellenleiier Bergschmidt, Sachbearbeiter beim Gauwirtschastsberaier Keffen-Naffau.

Hamilienunterstützung für bedürftige Angehörige der tlebungspflichtigen.

23. 21. Den Angehörigen der zu Uebungen Einbe­rufenen, soweit sie wirklich bedürftig sind, wird auf Antrag Familienunterstützung gewährt. Sie ist bei dem Stadt- oder Landkreis oder auch bei de-m Bür­germeister der Aufenthaltsgemeinde schriftlich oder mündlich zu beantragen, und zwar am besten gleich nach Erhalt des Gestellungsbefehls für den Uebungs- pflichtigen. Bezugsberechtigt find die allernächsten Angehörigen, wie Ehefrau, Kinder und Stiefkinder. Ihnen wird Unterstützung schon dann gewährt, wenn Bedürftigkeit vorliegt. Sodann können auch weitere Verwandten unter Umständen eine Unterstützung erhalten, z. B. Eltern, Großeltern, geschiedene Ehe­frauen, Stief-, Pflege-, Adoptiveltern usw. Hier tritt aber die weitere Voraussetzung hinzu, daß der Einberufene den Unterhalt solcher Angehörigen einige Zeit vor der Einberufung Mindestens zur Hälfte bestritten haben must. Kann der Angehörige sich durch Arbeit selbst ernähren, so kommt eine Unterstützung grundsätzlich nicht in Frage. Ausnah­men sind besonders bei Frauen zulässig, wenn eine geordnete Erziehung der Kinder gefährdet erscheint. Soweit Unternehmer freiwillig einen Teil des Lohns oder Gehalts weiterzahlen, wird er auf die Fami­lienunterstützung nicht angerechnet. Diese ist übrigens nicht der Pfändung unterworfen.

Gietzener lvocheomarktpreiie

* G i e ß e n , 3. Sept. Aus dem heutigen Wochen­markt kosteten: Deutsche feine Molkereibutter, % kg 1,52 Mark, Markenbutter 1,55 bis 1,60 Mark, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 9, Eier, deutsche, Klasse A 12%, Klasse B 12, Klasse D 10%, aus­ländische 11 bis 12%, Wirsing, % kg 8 bis 10, Weißkraut 8, Rotkraut 10 bis 12, gelbe Ruben und Karotten 10, rote Rüben 10 bis 12, Spinat 20, Römischkohl 8 bis 12, Bohnen, grün 25, geO) 25, Tomaten 20 bis 35, Zwiebeln 10 bis 15, Meer­rettich 45 bis 60, Kürbis 6 bis 8, Pilze 30 bis 50, Kartoffeln, % kg 5 Pf., 5 kg 45 Pf., 50 kg 3 30 bis 4 Mark, Falläpfel, % kg 12 Hs 16 Pf » Aepfel 25 bis 40, Birnen 25 bis 40/ Pfirsiche 48 bte 50, Brombeeren 40 bis 55, Zwetschen 40 bis 58, Mira­bellen 50 Pf., junge Hähne 1,10 bis 1,20 Mark, Suppenhühner 90 Pf. bis 1,05 Mark, Tauben, das Stück 50 bis 60 Pf., Blumenkohl 10 bis 50, Salat 8 bis 15, Salatgurken 10 bis 35, Einmachgurken 2 bis 6, Endivien 5 bis 15, Oberkohlrabi 5 bis 8, Lauch 5 bis 10, Sellerie 15 bis 25, Rettich 5 bis 15, Radieschen, das Bündel 8 bis" 12 Pf.

*

** Eine Dreiund achtzigjährige. Frau Elise Hofmann, Dammstraße 25, begeht am Montag, 5. September, in geistiger und körperlicher Frische ihren 83. Geburtstag. Sie ist seit 1877 treue Leserin des Gießener Anzeigers. (Wir gratulieren!)

** Aus dem Fenster gestürzt. In einem unbewachten Augenblick stürzte aus einem Dach- stubeigenster des Hauses Neustadt 45 ein fünfjähri­ger Junge aus etwas 8 Meter Höhe auf die Straße. Glücklicherweise fiel der Junge auf die Füße und auf die Hände. Ein Mann aus einer gegenüber­liegenden Werkstatt hob den Jungen sofort auf, und nachdem die Eltern verständigt waren, wurde das Kind im Kraftwagen in ärztliche Behandlung ge­bracht Aeußere Verletzungen hatte der Knabe bei dem Sturz nicht erlitten. Der Vorfall sollte allen Eltern ein Warnung sein, Kinder nicht unbeaufsich- tigt aim offenen Fenster zu lassen.

'** Unfall. Durch einen Verkehrsunfall erlitt der 22jährige Kraftfahrer Georg Hichert, Sicher Straße, einen Schädelbruch und Verletzungen im Gesicht. Er mußte zur Behandlung m die Chir­urgische Klinik gebracht werden.

** Werkausstellung d e s Jungvolk. Der Jungbann-Spielmannszug (Fähnlein 21) ver­anstaltet heute Samstag von 18 bis 21 Uhr, und morgen Sonntag, 11 bis 13 Uhr, in seinem Heim in der Steinstraße 63, eine Werkausstellung.

Unfälle auf dem Lande.

Der 26jährige Heinrich Schröder aus G r o - ßen-Linden kam mit dem Motorrad zu Fall und zog sich einen Bruch des linken Oberarmes zu. Der Schüler Erich Weber aus Duten­hofen stürzte von einem Balken ab und erlitt *inen Bruch des linken Unterarmes. Der Bagger- meister Hans Herche aus Lumda zog sich schwere Rückenprellungen zu. Der 16jährige Schlosserlehrling Ferd. Mandler aus Krof­dorf geriet mit der linken Hand in eine Drehbank und erlitt erhebliche Fleischverletzungen. Der bei der Reichsautobahn beschäftigte 26jährige Arbeiter Rudolf Eggenhofer stürzte von einem Bagger ab und mußte mit Fußverletzungen in ärztliche Be­handlung gebracht werden. Durch einen Sturz vom Fcchrrad erlitt der Oberpostschaffner Wilhelm G ü m p e l einen Oberarmbruch. Der 32jährige Arbeiter Karl Weidele aus Borsdorf geriet mit der linken Hand in eine Gattersäge und mußte mit schweren Fleischoerletzungen in ärztliche Behand­lung gebracht werden. Sämtliche Verunglückte wur­den in die Chirurgische Klinik gebracht.

Ein Schwimmbad

für vier Wetterauer Gemeinden.

Lpd. Büdingen, 2. Sept. Die hn Wetterau- gebiet des Kreises Büdingen gelegenen Landgemein­den Echzell, Bisses, Bingenheim und Gettenau, die zusammen etwa 3200 Einwohner zählen, planen den Bau eines gemeinschaftlichen Schwimmbades. Mit Rücksicht auf die Entfernung der Gemeinden zueinander soll ein zentral gelegener Platz, der Sportplatz der Gemeinde Echzell, für das Bad in Frage kommen. Die Frage der Wasserver­sorgung für das Bad ist noch nicht gelöst. Es soll erwogen werden, ob sich nicht der Echzeller Sauerbrunnen als Was sergeber für das Schwimmbad eignen würde.

I5-Iahrfeier des IO.-Werks Oriesheim.

nehmen, was nuturgemäß den Haushaltsetat der Hausfrau nicht unerheblich belastet.

Wenn an sich dies schon eine einfache Rechenauf­gabe für alle die Hausfrauen ist, die mit dem Pfennig rechnen müssen und wer müßte das nicht?, so haben wir hier doch noch ein schönes Beispiel an unserer Wehrmacht und ihrem Kommiß­brot. Eingeführt wurde das Kommißbrot vor nun­mehr über 200 Jahren von dem Soldatenkönig Friedrich Wilhelm L, in dessen Armee auch ein gewisser" Steuben diente, der einige Jahrzehnte später als der General «Steuben im Unabhängig­keitskrieg der Dereirkigten Staaten von Nordamerika gegen England die amerikanischen Truppen kom­mandierte. Seine Soldaten erhielten damals ein wundervolles Weißbrot aus dem guten amerika­nischen Weizen, trotzdem ging ihr Gesundheits­zustand und damit ihre Schlagkraft ständig zurück. Dies wurde erst anders, als aus Preußen das von General Steuben angeforderte Rezept für Kommiß­brot angekommen war.

Es ist aber bezeichnend für die deutsche Ein­stellung, daß man heute ein Gesundheitsbrot unter dem NamenGraham-Brot" kaufen kann, welches besonders für Diät-Zwecke verschrieben wird und doch nichts anderes darstellt als ein nach dem alten preußischen Rezept hergestelltes Vollkornbrot aus Weizen.

Und erst kürzlich ist von Seiten der Heeresver- roaltung erklärt worden, daß immer noch das gute alte Kommißbrot die Grundlage der soldatischen Ernährung dakstelle.

So stehen die Dinge um unser tägliches Brot. Und dadurch, daß wir viel Kuchen, Brötchen und ein möglichst helles Brot essen wollen, entziehen wir uns selber täglich und stündlich wertvolle Nährstoffe. Und wir büßey das mit so unendlich vielen Zahn­krankheiten (wie oft haben wir uns schon über die guten Zähne von alten Leuten gewundert?), ja mit einer größeren Anfälligkeit für Krank­heiten überhaupt. Die Musterungsofstziere der Wehrmacht können hiervon ein besonderes Liedchen fingen, denn sie sehen ja bei den Musterungen, wie der tatsächliche Gesundheitszustand unserer Jugend ist-

UNd wie bedenklich diese Entwicklung ist, sehen wir u. a. daran, daß nicht nur der Weizenmehl­verbrauch in der letzten Zeit weitaus stärker ge­stiegen ist als der Roggenmehlverbrauch, sondern auch daran, daß wir von Jahr zu Jahr mehr Fein- und, Mischbrot gegessen haben als das eigentlich ge­sündere Vollkornbrot bzw. Schwarzbrot.

Das soll jedoch nun nicht so verstanden werden, daß wir sofort ab morgen nur üoch Vollkornbrot oder Schwarzbrot essen. Der Magen würde das gar nicht einmal sofort bewältigen können aber wenn wir öfter einmal auch ein Schwarzbrot kau­fen, dann ist nicht nur uns und unserem Wirt­schaftsgeld, sondern auch der Gesamtheit damit ge­dient.

Mutter tötet ihre beiden Kinder.

Lpd. Darmstadt, 2. Sept. Am Freitagabend ereignete sich in Darmstadt in der Hindenburg- Straße eine F a..m i l i e n t r a g o d i e, die drei Todesopfer forderte. Aus bisher noch ungeklärte Ursache tötete eine Ehefrau ihre beiden mmderiahri- gen Kinder und setzte bann ihrem eigenen Leben ein Ende. Die polizeiliche Untersuchung ist noch im Gange.

Eine Brieftasche mit 25000 Mark gefunden.

Lpd. Fulda, 2. Sept. Ein Fuldaer Handwerks­meister, der die Leipziger Messe besuchte, fand auf dem Gelände der dortigen Baumesse eine Brief­tasche. Bei der Untersuchung des Fundes konnte er zu feiner Überraschung feftfteUen, daß die Tasche gebündelte Banknoten im Werte von 25000 Mark barg. Der Finder begab sich un­verzüglich zum Messebüro und meldete den Vorfall. Noch während der Fuldaer seine Angaben machte, kam der Verlierer, ein Reisender, und zeigte den Verlust von 25 000 Mark an, die er für feine Firma in Verwahrung hatte. Nach den notwendigen Feststellungen konnte er fein Eigen­tum aus den Händen des ehrlichen Finders ent­gegennehmen.

V. A.Hilde, spring doch schnell zum Bäcker rum und hol noch ein halbes Brot!"

Und dann stehen die Hilde ober der Heinz rm Bäckerladen und verlangen ein halbes Brot eben Bäckerbrot, denn Brot ist ja Brot, nur daß es viel­leicht bei dem einen Bäcker etwas anbers schmeckt als bei dem andern. .

Dieser Vorgang wiederholt sich fast täglich in jeder der runb 17 Millionen Hauchaltungen Deuts ch- lanbs. Vielleicht holt die Mutter auch selbst das Brot, in sehr vielen Fällen sind es jedoch die Kinder, die auf diesen Gang geschickt werden, weil a hier nichts falsch zu machen ist. Brot ist Brot, o meinen die meisten Frauen und wollen nicht glauben, daß gerade hier sehr viel gesündigt wird, was sich hintecher in mannigfaltigen Formen be­merkbar macht.

Und dabei besteht zwischen den zahlreichen Brot­orten, die der Bäcker anbieten kann, oft ein un­geheurer Unterschied, so daß es sich schon lohnen würde, wenn die Hausfrau bei der Auswahl des Brotes die gleiche Sorgfalt walten lassen würde wie bei der Zusammenstellung des wöchentlichen Küchenzettels. Wenn wir diese Behauptung näher beweisen wollen, dann müssen wir schon einmal etwas weiter aushölen.

Das Getreidekorn, aus dem ja Mehl und Brot hergestellt werden, enthält vor allem Eiweißstoffe, Fett Mineralien, Zellulose und andere wertvolle Stoffe, die der menschliche Körper für den Aufbau braucht. Und alle bisse Stoffe sitzen wie bei den meisten Fruchtarten fast alle dicht unter der Schale, während das Innere des Getreidekorns aus einem' für die menschliche Ernährung mehr ober weniger wertlosen Mehlkern besteht. Bei der Ver­mahlung des Korns wird nun die Schale entfernt, so baß bei ,besonders feinen", d. h. weißen Mehlen ast nur der weihe Mehlkern übrig bleibt, was z. B. auf die Weizenmchl-Type 502 zutrifft (die aller­dings beim Backen einen besonders feinen Kuchen gab). Diehöhere Ausmahlung" besteht nun darin, daß mehr Schalenbestandteile in das Mehl hinein­genommen werden, die in ihrer Gesamtbezeichnung alsKleie" für die Ernährung fo unersetzlich wich-

schaftsmitglied eine namhafte Z u - Wendung gemacht werde.

Eine SAF.-Vierrauni-Wohnung wandert durch Deutschlands Gaue.

Lpd. Frankfurt a. M., 2. Sept. Von der Deutschen Arbeitsfront wird auf der Deutschen Bau- unb Sieblungs-Ausstellung in Frankfurt a. M. eme Dierraurn-Wohnung mit deutschem Hausrat, wie er vom Neichsftättenamt der DAF. Entwickelt worden ist, in naturgetreuer Größe gezeigt. Nachdem sie auch auf der Berliner SchauGesundes Peden rohes Schaffen" ausgestellt worden ift, wirb bie e DAF.-Dierraum-Wohnung durch Deutschlands Gaue wandern und besonders auf Betriebsausstellungen gezeigt werden.

Tödlicher Derkehrsunfall.

Lpd. Darmstadt, 2. Sept. In der Nahe des Marktplatzes kam am Freitag em Lastkraftwagen, dessen Bremse und Motor anscheinend nicht m Ord­nung waren, durch bie eigene Last m Bewegung und rollte die Marktaasse hinunter. Dabei wurden verschiedene Schaufenster zertrümmert und Schau­kästen abgerissen. Der Fahrer, der den Wagen auf- zuhalten versuchte, geriet zwischen den Last, wagen und eine Hauswand, wobei er so chwere Quetschungen erlitt, daß er alsbald in einem Krankenhaus starb.

NSG. Vor wenigen Tagen ist ein Gesetz unter der BezeichnungGesetz über eine Bereini­gung alter Schulden" vom 17. August 1938 erschienen, bas bei vielen Volksgenossen einen star­ken Wiberhall gefunben hat. Zahlreiche Eingaben und Anfragen an die Dienststellen der Partei, vor allem an das Amt des Gauwirtschaftsberaters und die Kreiswirtschaftsberater, zeigen, daß dieses Ge- etz bei den betroffenen Volksgenossen große Zu- timmung gefunden hat. Es soll hier nicht die Auf­gabe sein, bas Gesetz, das in ber Presse bereits wie- berholt behanbelt ist, nochmals burchzusprechen. Zur Vermeibung von falschen Hoffnungen scheint es jeboch erforderlich zu fein, ben Anwenbungs- bereich des Gesetzes scharf herauszustellen.

Der Volksgenosse, soweit er einen selbständigen Beruf hatte, muß im Konkurs, infolge Anorbnung der Zwangsversteigerung seines Grunbbesitzes, ober wegen sich häufender Zwangsvollstreckung in fein bewegliches Vermögen bie wirtschaftliche Grundlage seiner selbständigen Lebenshaltung zur Befriedigung seiner Gläubiger hingegeben haben. Soweit kein selbständiger Beruf vorlag, kann der Volksgenosse eine Bereinigung seiner alten Schulden erlangen, wenn er sein Eigenheim ober sonstigen Haus- und Grundbesitz durch die Zwangsversteigerung verloren hat. Weitere Voraussetzung ist, daß der wirtschaft­liche Zusammenbruch, oder die Versteigerung des Grundbesitzes infolge der Wirtschaftsnot vor der Machtübernahme, ober infolge Einsatzes für die Be­wegung vor dem 1. Januar 1934 erfolgt ist, zu einer Zeit also, in der die Schuldner infolge des geringen Erlöses bei der Zwangsveräußerung doppelt, hart, getroffen worden find. Danach scheiden, was viel­fach übersehen wird, alle Fälle aus, bei denen der betreffende Volksgenosse noch heute den alten Be­trieb führt, dabei aber die drückende Altverschul­dung noch ungelöst mitschleppt, und soweit bei Grundstücken die Versteigerung nach dem 1. Januar 1934 oder überhaupt noch nicht durchgeführt ist.

Grundsätzlich sind Juden von ber Schul5 benbereinigung ausgeschlossen. Aber

schränkt bleiben, da sonst die Z a h l u n g s « moral gefahrdet wird. Nach Durchführung der landwirtschaftlichen Entschuldung und der Be- amtenentschumung sowie nach der Schaffung der vielen Schulbnerschutzbestirnmungen war es jedoch nur gerecht, wenn nunmehr auch die' besonders durch den Verlust ihrer Existenz, von Haus und Habe geschädigten übrigen Volksgenossen eine Be­reinigung ihrer Schulden zugebilligt erhielten.

Die Feststellungen über die Würdigkeit der Personen, wie auch über die Leistungs- fähigkeit des Schuldners sind peinlich genau zu treffen, ohne daß dabei kleinlich versah-en wird, lieber die Beurteilung der Person sind ne? n ber unteren Verwaltungsbehörde, in ber der Schuld- ner seinen Wohnsitz hat, ber zuständige Kreisleiter, bas Finanzamt, bas Konkursgericht, Zwangsverstei­gerungsgericht, Kreisbauernführer, Hanbwerkskaln- mer, Industrie- und Hanbelskammer und die beiden Reichsverkehrsgruppen befugt, lieber die Leistungs­fähigkeit können mit Ausnahme der unteren Ver­waltungsbehörde die übrigen Stellen ihr Gutachten abgeben.

In welchem Umfange das Gesetz in Anspruch ge­nommen wird, läßt sich zur Zeit nicht übersehen. In Tausenden von Fällen haben einsichtige Gläu­biger und Schuldner sich bereits längst entweder in direkten Verhandlungen, ober aber durch Anrufen des Gauwirtschastsberaters oder Kreiswirtschafts­beraters, ober bei Grunbstücksfachsn burch Anrufen ber Deutschen Arbeitsfront Fachgruppe Haus- und Grundstückswesen ober ber Gütestellen ge­einigt. Wo eine solche Einsicht nicht vorhanden war, soll jetzt das Gesetz eingreifen. Auch hier ist zu­nächst bie gütliche Einigung vorgesehen. Ist eine solche Einigung nicht zu erreichen, bann tritt die Vertragshilfe des Richters ein. Gegen die Entfchei- düng des Amtsgerichts entscheidet als Beschwerde­instanz das Landgericht. Im Verfahren der weiteren Beschwerde das Oberlandesgericht. Aber gerade bet den Fällen, bei denen das Gesetz nicht in Anwen- "bung kommen kann, weil der betreffende Volks­genosse trotz der drückenden Altlasten noch im Be­sitz seines Unternehmens ist, oder die Versteigerung des Grundstücks nicht zur Durchführung kam, bietet das Schuldbereinigungsgefetz eine unsichtbare Richt­linie für die beteiligten Gläubiger und Schuldner. Für alle Teile ist es jetzt höchste Zeit, daß diese Krisenlasten nach nationalsozialistisches Grundsätzen beseitigt oder tragbar gestaltet werden.

In anerkennenswerter Weise haben viele Bank­institute und sonstige Gläubiger bei den Verhand­lungen vor dem Amt des Gauwirtschaftsberaters oder unmittelbar mit den Schuldnern schon lange vor Erscheinen des Gesetzes ihre Bereitwillig­keit zur Beseitung dieser Krisenrück- stände gezeigt und damit vielen Volksgenossen, die durch die Schuldenlast nicht mehr froh werden konnten, wieder die Aussicht auf ein freies Schaffen gegeben. Das neue Gesetz gibt die Möglichkeit, auch die wenigen Widerstrebenden zu der Erkenntnis zu bringen, daß im nationalsozialistischen Staate die eigenen Interessen als Gläubiger oder Schuldner sich dem Wohle der Allgemeinheit unterzuordnen haben.

Amtsgericht Gieken

Der W. M. aus Fronhausen hatte sich gestern vor dem Einzelrichter wegen Bettelns im Sinne des § 361 Ziff. 4 zu verantworten. Der 65jährige An­geklagte führt bereits seit 50 Jahren ein unstetes Leben, in dessen Verlauf er zwölfmal vorbestraft wurde. Im Kriege drückte er sich und mußte damals bereits wegen Bettelns bestraft werden. Selbst im August d. I., als überall bie Erntehilfe eingesetzt wurde, konnte er angeblich keine Arbeit finden. Er kam am 18. August nach Großen-Vuseck und bettelte dort bei einem Metzgermeister. Gemäß Antrages des Vertreters der Anklage wurde M. zu einer Haftstrafe von einem Monat verurteilt.

auch bei denjenigen nichtjüdischen Schuldnern, die wegen unehrenhaften oder leichtfertigen Verhaltens eines Schutzes nicht würdig find, oder bei denen aus einem anderen Grund ein Schutz dem gefunden Volksempfindpn widersprechen würde, soll das Ge­setz nicht zur Anwendung kommen. Es kann also jetzt jeder Volksgenosse nachprüfen, ob seine alten Schulden unter dieses Gesetz fallen, oher nicht. Daß diejenigen Volksgenosfen nicht unter das Gesetz fal­len, die zwar drückende Altschulden haben, aber sonst noch ihre alte, selbständige Eristenz, ober ein Eigenheim besitzen, ist in der Tatsache begründet, baß sie den Aufschwung in der Wirtschaft feit 30. Januar 1933 miterleben konnten und daneben auch durch die manniafaltigften Maßnahmen der nationalsozialistischen Regierung besser geschützt sind.

Für die Schuldenbereinigung nach dem vorliegen­den Gesetz sind Grundsätze aufgestellt worden, nach denen schon lange von dem wirtschaftspolitischen Apparat der Bewegung gehandelt worden ist, All­gemein bekannt ist ja, daß täglich aus allen Teilen des Reiches an den Führer, an den Stellvertreter des Führers ober an andere führende Parteige­nossen Gesuche von Volksgenossen gerichtet werden, in denen diese um Hilfeleistung bitten. Soweit diese Fälle wirtschaftliche Fragen berühren, werden sie regelmäßig zur Bearbeitung an das Amt des Gau­wirtschaftsberaters des zuständigen Gaues abge­geben. Ein großer Teil dieser Gesuche enthält die Bitte um Hilfeleistung wegen unverschuldeter Not­lage. Für die Bereinigung derartiger finanzieller Notfälle haben sich folgende Grundsätze als zweck­mäßig erwiesen, bie jetzt im Gesetz verankert sind.

13 Tage der Untersuchungshaft wurden ihm ange-

-..... ------ - ------- rechnet. Weiterhin wurde die Einweisung in ein

3. Der Schuldner hat dabei jein neues Einkorn-1 Arbeitshaus gemäß § 42 d StGB, ungeordnet.

Lpd. Frankfurt a. M.. 2. Sept. Das IG. Werk Griesheim, die frühereChemische Fabrik Griesheim-Elektron", konnte am Freitag ihr 75jäh° riges Bestehen feiern. In einem Festakt, zu dem die gesamte Gefolgschaft von rund 1700 Mann ge­laden war, und an dem auch Vertreter der Partei, des Staates und der Wehrmacht teilnahmen, zeigte der Bettiebsführer Dr. I a c o b i die bedeutsame Geschichte des Unternehmens auf, bas sich aus klein­sten Anfängen zu einem der wichtigsten Werke der deutschen chemischen Großindustrie entwickelt habe und heute eine der wichtigsten Betriebsstätten der IG.-Farbenindustrie darstelle. Er wies vor illem auf die großen sozialen Leistungen seit Bestehen des Werks hin und teilte dabei mit, daß aus Anlaß des Jubiläums jedem Gejolg-