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Lokalkampf aus dem Waldsponplah
Wieder einmal BfB.-R — 1900.
Wirtschaft
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Wilhelm-^rick-Schihütte.
Ireistilringer-Länderkampf Deutschland — Belgien.
des seit den
Nach langer Zeit stehen sich nun am kommenden Sonntag auf dem Waldsportplatz des VfB.-Reichs- bahn wieder einmal die beiden Lokalgegner, die Mannschaften der Spieloereinigung 1900 und des Platzbesitzers in einem Punktekampf gegenüber, nachdem das vor wenigen Wochen angesetzte Spiel als Punktekampf abgesetzt worden war und als Gesellschaftsspiel durchgeführt wurde. Dieses Gesellschaftsspiel verlor damals die Spielvereinigung 1900 ziemlich eindeutig.
Dem Spiel des Sonntags kann man mit größtem Interesse entgegensetzen, um so mehr, als es nun doch eine ernste Kraftprobe werden muß. Die Grünweißen haben es nötig, weiterhin ihren Tabellenstand zu verbessern, denn sie stehen mit 7 Plus- und 9 Minuspunkten auf dem viertletzten Platz nicht sonderlich glücklich da, während die Spielvereinigungsleute mit 9 Plus- und 5 Minuspunkten wenigstens einen guten Mittelplatz halten (zudem
sie noch ein Spiel weniger haben als die anderes * Mannschaften).
Nun ist aber die gegenwärtige Situation auf eine besondere Art gegenläufig. Die Grünweißen haben in ihren jüngsten Spielen, insbesondere gegen Wetzlar, eine bestechende Form gezeigt und sie scheinen sich zu einer Einheit gefunden zu haben, mit der sich etwas ausrichten läßt. Die Blauweißen dagegen waren in einigen der letzten Spiele weniger glücklich, und sie werden am kommenden Sonntag alles auszubieten haben, wenn dem Gegner kein leichter Sieg beschieden sein soll. Der Papierform nach könnte man geneigt sein, den DfB.ern die Chancen auf Sieg einzuräumen. Aber für den Ausgang eines Lokalkampfes ist in Gießen keine Hand ins Feuer zu legen. Zudem die Mannschaften noch nicht bekannt sind und vielleicht wieder erst in letzter Minute vor dem Spiel endgültig genannt werden können.
Der Club alpiner Schiläufer München feiert am kommenoen Sonntag die Einweihung seiner neuen Schihütte im Spertental der Kitzbüheler Alpen. Den Bau dieser Hütte ermöglichte eine Spende Reichsinnenministers Dr. Frick, der dem Klub
Britische Soldaten bei der Sechstagefahrt.
An der Internationalen Sechstagefahrt für Mo» torräder, die vom 20. bis 27. August in Oberbayern und in der Ostmark durchgeführt wird, nehmen auch Vertreter des britischen Heeres teil. Wie die in den letzten Taaen durchgeführte britische Heeresmeisterschaft im Kraftfahrgeländesport zeigte, verfügt die motorisierte Truppe über sehr gute Fahrer. Uebrigens hinterließen ja auch in der deutschen Mannschaft, die 1938 in Wales startete, die drei deutschen Wehrmachtsvertreter Maier, Seltsam und Fvrstner den besten Eindruck, da sie als einzige Mannschaft strafpunktfrei blieben und die Silberoase erkämpften.
1906 angehört. Ihm zum Dank erhält die Hütte Namen „Wilhelm-Frick-Hütte".
Um die Schiwettbewerbe
bei den Olympischen Spielen.
Schweden und Deutschland endgülttg vom 5. bis 7. Januar in Stockholm ausgetragen, lieber die Aufstellung der Mannschaften verlautet noch nichts. Man hört lediglich, daß Roderich Menzel in Berlin scharf trainiert, und man geht wohl nicht fehl in der Annahme, daß er zusammen mit v o n M e - taxa die deutschen Farben in Stockholm vertre- wird.
In Helsinki stellte Deutschland beim letzten Schikongreß den Antrag, den Amateurparagraphen der internationalen Wettlaufordnung durch einen Zusatz zu ergänzen. Dieser Antrag sollte erreichen, daß bei den V. Olympischen Winterspielen wieder wie bisher Schiwettbewerbe durchgeführt werden können. Der Antrag wurde abgelehnt, und unter seinen Gegnern befand sich damals auch die Schweiz. Es handelte sich damals um die Winterspiele in Sappore. Inzwischen hat Japan auf die Durchführung der Winterspiele verzichtet, und in seine Rechte trat die Schweiz. Jetzt möchte die Schweiz den Beschluß von Helsinki gern ungeschehen machen, denn nun werden die Winterspiele ja im eigenen Land durchgeführt. Und was wären die Spiele wohl ohne Schiwettbewerbe?! Hierzu nimmt das Reichsfachamt Schilauf wie folgt Stellung: In der Zeit vom 12. bis 18. Februar tagt in Zakopane anläßlich der Schiwettmeisterschaften der Vorstand der |
Verjährung von Forderungen
Von Dr. jur. ei rer. pol. K. Wuth, Berlin W.
behaupten und vielfach auch noch etwas erhöhen, wobei es sich allerdings im wesentlichen um nominelle Anpassungen an Berlin handelte. Kundschaftsaufträge lagen indessen wieder kaum vor, dagegen bestand seitens der Berufskreise eher etwas Interesse in Erwartung einer Besserung des Geschäfts in den folgenden Tagen. Schwächer lagen Deutsche Linoleum, die 1,75 v. H. niedriger gefragt wurden mit 147,25. Höher notierten hingegen Buderus mit 107,50 (107,25), Mannesmann mit 107 (106,75), Hoesch mit 109,25 (108,75), Rheinstahl mit 130,13 (129,50), Bemberg mit 133,75 (133,50), Conti Gummi mit 208,25 (208), Demag mit 146,25 (145,50), Deutsche Erdöl mit 121,50 (121), Licht und Kraft mit 134,25 (133,50), IG. Farben mit 147,25 (147), Gesfürel mit 128 (127) und Kaufhof mit 103,65 (103,50). Unverändert lagen u. a. Verein. Stahl mit 105, Adlerwerke mit 102,75, Scheide- anstatt mit 198, Metallgesellschaft mit 116, DDM. mit 172,50 und Eßlinger Maschinen mit 106,75. Von Renten gelangten 5 v. H. AEG. Serie 5 bis 8 nach Pause mit.99,75 (99,50) zur Notiz, ferner 5 v. H. Daimler mit unverändert 101,50 und Reichsanleihe-Altbesitz letztmals vor der Ziehung mit 129,80 (129,90). Kommunal-Umschuldung wurden halbamtlich mit 92,15 bewertet.
Frankfurter Schlachtviehmarkt.
Frankfurt a. M., 1. Dez. Auftrieb: 1345 Rinder (gegen 1341 am 24. 11.), darunter 216 (198) Ochsen, 83 (108) Bullen, 755 (767) Kühe, 291 (268) Färsen; 304 (253) Kälber, 196 (278) Hämmel und Schafe, 260 (292) Schweine. Notiert wurden pe 50 kg Lebendgewicht in Mark: Ochsen a) 44 bis 46,50 (44 bis 46.50), b) 40,50 bis 42.50 (40,50 bis 42,50), c) 37,50 (36,50 bis 37,50); Bullen a) 43 bis 44,50 (42 bis 44,50), b) 40 bis 40,50 (40 bis 40,50), c) 35,50 (—); Kühe a) 41,50 bis 44,50 (42 bis 44.50), b) 37 bis 40,50 (36,50 bis 40,50), c) 29 bis 34,50 (27 bis 34,50), d) 19 bis 25 (18 bis 25); Färsen a) 43 bis 45,50 (43 bis 45,50), b) 39 bis 41,50 (40 bis 41,50), c) 35 bis 35,50 (34,50 bis 36,50); Kälber a) 63 bis 65 (63 bis 65), b) 56 bis 59 (54
Am 31. Dezember 1938 verjähren:
1. die im Jahre 1934 entstandenen Ansprüche der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker und Kunst- gewerbetreibenden für Lieferung von Waren, Ausführung von Arbeiten usw., sofern die Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgt ist, der Landwirte für Lieferung ihrer Erzeugnisse, wenn die Lieferung nicht zur Verwendung im Haushalt des Schuldners erfolgte, die Ansprüche auf Rückstände von Zinsen und Tilgungsbeträgen aus 1934, von Miet- und Pachtzinsen aus 1934 für unbewegliche Sachen, wie Grundstücke, Gebäude, Wohn- räurne usw., schließlich die Ansprüche auf Rückstände von Renten, Auszugsleistungen, Besoldungen, Wartegeldern, Ruhegehältern, Unterhaltsbeiträgen und anderen regelmäßig wiederkehrenden Leistungen aus 1934;
2. die nn Jahre 1936 entstandenen Ansprüche der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker und Kunst- aewerb et reibenden für Lieferung von Waren, Aus- fuhrung von Arbeiten und Besorgung fremder Geschäfte mit Einschluß der Auslagen, sofern die Leistung nicht für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgte, der Landwirte für die Lieferung ihrer Erzeugnisse, wenn die Lieferung zur Verwendung im Haushalt des Schuldners erfolgt ist, der Eisenbahn und sonstigen Fuhrunternehmungen wegen i des Fahrgeldes, der Fracht usw. mit Einschluß der Auslagen, die Ansprüche von Aerzten, Rechtsanwälten, Gerichtsvollziehern, Sachverständigen, Zeugen, Rechtskonsulenten Stellenvermittlern usw. und sonstiger Personen, die die Besorgung fremder I
Am 31. Dezember 1938 laufen wieder manche Verjährungsfristen ab. Vor allem der Gläubiger hat den Fristablauf zu beachten, um durch rechtzeitige Unterbrechung der Verjährungsfrist dem Schuldner die Möglichkeit zu nehmen, mit der Verjährungseinrede die Zahlung zu verweigern. Allerdings sehen die Ehrengerichte der gewerblichen Wirtschaft unter Umständen in der Erhebung der Verjährungseinrede ein unlauteres Verhalten des Schuldners. Auf dem Rechts- lvege kann der Gläubiger auch den Einwand der Arglist erheben, sofern der Schuldner, wenn auch unabsichtlich, dem Gläubiger nach verständigem Ermessen Anlaß gab, von einer Klageerhebung oder sonstiger Unterbrechung der Verjährung abzusehen (RG. v. 29.1. 37 II 173/36).
Freistilringer von Deutschland und Belgien tragen am Samstag im Eintrachthaus zu Dortmunds einen Länderkampf aus. In zweifacher Hinsicht ist dieses Treffen überaus reizvoll. Die Belgier haben in den letzten Jahren gewaltige Fortschritte gemacht und sind heute zur europäischen Spitzenklasse zu zählen. Ihre Kampfstärke erhellt daraus, daß der Leichtgewichtler Lallemand beispielsweise einen Sieg über Nettesheim davvntragen konnte, und auch der Mittelgewichtler van der Deeken führt in seinem Rekord einen Erfolg über unseren Europameister Schäfer, der allerdings seinerzeit nicht
FIS. Er ist, da es sich nur um eine Vorstandssitzung handelt, nicht in der Lage, die Durchführung der offiziellen Schiwettbewerbe in St, Moritz zu genehmigen oder irgend ein Kompromiß abzuschließen, da vorerst die internationale Wettkampfordnung geändert werden muß. Die Aenderung kann nur auf einem offiziellen Kongreß erfolgen. Um dies noch zu ermöglichen, müßte ein außerordentlicher Kongreß einberufen werden, da der nächste Kongreß erst im Frühjahr 1940, also nach den Spielen in St. Moritz, in Budapest zusammenkommt. Um wiederum einen solchen Außerordentlichen Kongreß anzuberaumen, müßte unter den Landesverbänden der FIS. abgestimmt werden, und dann wäre noch eine Zweidrittelmehrheit notwendig.
Berlin — Kamerun in 49 Stunden.
Der deutsche Sportflieger Theo Blaich hat eine feine Flugleistung vollbracht. Er startete vor einigen Tagen in aller Stille vom Flughafen Berlin-Tempelhof mit einer Messerschmitt „Taifun" nach Kamerun, wo er eine große Bananenplantage besitzt. In 49 Flugstunden wurden die 13 000 Kilometer zurückgelegt und dabei eine 1100 Kilometer lange Urwaldstrecke erstmals überflogen.
Königspokalkampf Schweden - Deutschland.
Deutsche Vertreter: Menzel und Metaxa?
Nach einer Mitteilung des Schwedischen Tennis- verbandes wird der Königspokalkampf zwischen
ganz einwandfrei war. Im Mittelgewicht kommt es zu einer Revanche, dagegen treffen Nettesheim und Lallemand nicht wieder zusammen, da der Kölner in die nächsthöhere Gewichtsklasse aufgerückt ist» Die Belgier bringen ihre fämtlithen Landesmeister auf die Matte, treten also in stärkster Besetzung an.
Geschäfte und die Leistung von Diensten gewerbsmäßig betreiben, wegen ihrer Vergütungen nebst Auslagen, der Angestellten und sonstiger Personen, die im Privatdienste stehen, sowie der gewerblichen Arbeiter (Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter) wegen Gehalts-, Lohn- oder sonstiger Bezüge einschließlich der Auslagen, der Arbeitgeber wegen Rückforderung von Vorschüssen, der Lehrherren und Lehrmeister wegen des Lehrgeldes und sonstigen Leistungen aus dem Lehrvertrage sowie weitere in § 196 des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgeführten Ansprüche ähnlicher Art, die im täglichen Leben entstehen.
Nach dem 31. Dezember 1938 kann der Schuldner die Begleichung der Forderung einschließlich der davon abhängenden Nebenleistungen, wie Zinsen, Nutzungen und Kosten, verweigern. Pfandrechte und Hypotheken haften weiter; einem Bürgen steht jedoch die Verjährungseinrede ebenfalls zu. Aufrechnen kann der Gläubiger gegen eine Forderung des Schuldners, soweit sie nicht erst nach dem 31. Dezember 1938 entstanden ist.
Während dem Schuldner Stundung gewährt ist oder er sonst die Leistung, z. B. wegen Zulässigkeit der Aufrechnung, verweigern kann, ist der Lauf der Verjährungsfrist in der Weise gehemmt, daß der Zeitraum der Stundung usw. nicht-mitgerechnet wird und die vorher begonnene Verjährungsfrist erst nachher weiterläuft.
Verhindert wird die Verjährung seitens des Gläubigers durch Maßnahmen, die den Lauf der Verjährungsfrist unterbrechen. Dies wird zunächst erreicht, wenn der Schuldner durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung, Anerkennungserklärung, Stundungsgesuch oder dal. die Schuld anerkennt. Geschieht dies wiegt, so ist Klage zu erheben oder dem Schuldner zunächst ein Zahlungsbefehl zuzustellen. Nicht ausreichend ist eine bloße Aufforderung zur Zahlung oder eine außergerichtliche Mahnung. Auch durch Güteantrag, Anmeldung zum Konkurs, Vollstreckungshandlungen tritt jedoch eine Unterbrechung ein.
Das durch Zustellung des Zahlungsbefehls eingeleitete Mahnverfahren muß sich auf die volle Forderung erstrecken und weiter betrieben werden, da andernfalls die Unterbrechung der Verjährung als nicht erfolgt gilt. Wenn fein Widerspruch erhoben wird, muß also um Erlaß des Voll- streckungsbefehls nachgesucht werden; wird der Antrag zurückgewiesen, so gilt die Unterbrechung nicht als erfolgt. Auch die Erhebung der Klage bleibt unwirksam, wenn sie zurückgenommen oder durch ein nicht in der Sache selbst entscheidendes Urteil rechtskräftig abgewiesen wird, sofern der Gläubiger nicht innerhalb von sechs Monaten erneut Klage erhebt. Entsprechendes gilt für Güteanträge, Anmeldungen im Konkurs und Anträge auf Zwangsvollstreckung.
Rhein-Mainische Börse.
TNiltagsbörse sttll und uneinheitlich.
Frankfurt a. M., 1. Dez. Die Börse verharrte weiterhin in starker Zurückhaltung. Zum Monatsbeginn machte sich die fehlende Limiterneuerung in noch größerer Geschäftsstille als an den Vortagen bemerkbar, jo daß sich die Feststellung der variablen Aktienkurse wieder äußerst schwierig gestaltete, die außerdem erneut größtenteils auf zufälligen Aufträgen beruhte. Es zeigte sich kaum Abgabeneigung, wie aber auch anderseits die Unternehmungslust sehr gering war, zumal eine endgültige Klarheit hinsichtlich des jüdischen Effek- tenbesitzes noch nicht besteht. Bei den vorläufig notierten Papieren betrugen die Abweichungen nur Bruchteile eines Prozentes. Heber den Durchschnitt oon 0,25 bis 0,75 v. H. hinaus verändert waren Reichsbank mit 192 (191), Conti Gummi mit 208,25 (207), anderseits Zement Heidelberg mit 148 (150). Am Montanmarkt gingen Hoesch unter Berücksichtigung des Dividendenabschlags von netto 5,4 v. H. um fast 1 v. H. auf 108,25 zurück, Rheinstahl brök- kelten auf 129,50 (130,25), Verein. Stahl auf 104,40 (104,75) ab, Mannesmann 0,25 v. H. höher mit 106,25. Sonst kamen noch IG. Farben mit 146,40 (146,50), Westdeutsche Kaufhof mit 102,50 (102,75), Feldmühle Papier mit 117 (116,50) und Junghans mit unverändert 98,50 zur Notiz. Elektropapiere lagen völlig geschäftslos.
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre; hiervon bestehen jedoch zahlreiche Ausnahmen. Die 30jährige Verjährung gilt insbesondere für Ansprüche aus Rückzahlung oon Darlehn, Zahlung von Grundstückskaufpreisen, auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung usw.; sie ist aber auch maßgebend, wenn eine sonstige Forderung in ein Darlehn umgewandelt oder die Schuld ohne Rücksicht auf den Schuldgrund vom Schuldner anerkannt worden ist (sog. abstraktes Schuldanerkenntnis).
Auch am R e n t e n m a r f t dauerte die Geschäftsstille unverändert an, vielfach kam weiterhin etwas Angebot heraus. Am Pfandbriefmarkt gaben Bad. Kommunal v. 30 und 26 je 0,25 v. H. nach auf 99,50. Liquidationspfandbriefe gaben vorwiegend 0,13 bis 0,25 v. H. nach. Stadtanleihen konnten sich mangels Geschäft behaupten, ebenso die meisten Jndustrie-Oligationen und fast alle anderen Rentenpapiere. 5 v. H. Hoesch jedoch 0,50 v. H. niedriger mit 101. Von den variablen Werten stellten sich Reichsaltbesitz auf 129,80 (129,75), Reichsbahn-VA. auf 124 (124,13); im Freiverkehr Kom- munal-Umschuldung werter gedrückt auf 92,17,501 <• ,nx x y. -- ---
(92 25) - bis 59), c) 45 bis 50 (45 bis 50), d) 37 bis 40 (38
bis 40); Hämmel b2) 46 bis 52 (47 bis 50), c) 40 9r 5. arr betupfet bis 45 (40 bis 45), d) 26 bis 36 (32 bis 38); Schafe
An der Abendborfe konnten sich die Aktien- a) 38 bis 42 (38 bis 42), b) 33 bis 37 (33 bis 37), kurfe auf dem teilweise etwas erholten Mittags- c) 25 bis 32 (25 bis 32); Schweine a) 59 (59), bl) schlußstcmd trotz der anhaltenden Geschäftsstille gutI 58 (58), b2) 57 (57), c) 53 (53), d) 50 (50). 4
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