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Lokalkampf aus dem Waldsponplah

Wieder einmal BfB.-R 1900.

Wirtschaft

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Wilhelm-^rick-Schihütte.

Ireistilringer-Länderkampf Deutschland Belgien.

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Nach langer Zeit stehen sich nun am kommenden Sonntag auf dem Waldsportplatz des VfB.-Reichs- bahn wieder einmal die beiden Lokalgegner, die Mannschaften der Spieloereinigung 1900 und des Platzbesitzers in einem Punktekampf gegenüber, nachdem das vor wenigen Wochen angesetzte Spiel als Punktekampf abgesetzt worden war und als Gesellschaftsspiel durchgeführt wurde. Dieses Gesell­schaftsspiel verlor damals die Spielvereinigung 1900 ziemlich eindeutig.

Dem Spiel des Sonntags kann man mit größtem Interesse entgegensetzen, um so mehr, als es nun doch eine ernste Kraftprobe werden muß. Die Grün­weißen haben es nötig, weiterhin ihren Tabellen­stand zu verbessern, denn sie stehen mit 7 Plus- und 9 Minuspunkten auf dem viertletzten Platz nicht sonderlich glücklich da, während die Spielver­einigungsleute mit 9 Plus- und 5 Minuspunkten wenigstens einen guten Mittelplatz halten (zudem

sie noch ein Spiel weniger haben als die anderes * Mannschaften).

Nun ist aber die gegenwärtige Situation auf eine besondere Art gegenläufig. Die Grünweißen haben in ihren jüngsten Spielen, insbesondere gegen Wetzlar, eine bestechende Form gezeigt und sie scheinen sich zu einer Einheit gefunden zu haben, mit der sich etwas ausrichten läßt. Die Blauweißen dagegen waren in einigen der letzten Spiele weniger glücklich, und sie werden am kommenden Sonntag alles auszubieten haben, wenn dem Gegner kein leichter Sieg beschieden sein soll. Der Papierform nach könnte man geneigt sein, den DfB.ern die Chancen auf Sieg einzuräumen. Aber für den Aus­gang eines Lokalkampfes ist in Gießen keine Hand ins Feuer zu legen. Zudem die Mannschaften noch nicht bekannt sind und vielleicht wieder erst in letzter Minute vor dem Spiel endgültig genannt werden können.

Der Club alpiner Schiläufer München feiert am kommenoen Sonntag die Einweihung seiner neuen Schihütte im Spertental der Kitzbüheler Alpen. Den Bau dieser Hütte ermöglichte eine Spende Reichsinnenministers Dr. Frick, der dem Klub

Britische Soldaten bei der Sechstagefahrt.

An der Internationalen Sechstagefahrt für Mo» torräder, die vom 20. bis 27. August in Ober­bayern und in der Ostmark durchgeführt wird, nehmen auch Vertreter des britischen Heeres teil. Wie die in den letzten Taaen durchgeführte britische Heeresmeisterschaft im Kraftfahrgelände­sport zeigte, verfügt die motorisierte Truppe über sehr gute Fahrer. Uebrigens hinterließen ja auch in der deutschen Mannschaft, die 1938 in Wales startete, die drei deutschen Wehrmachtsvertreter Maier, Seltsam und Fvrstner den besten Eindruck, da sie als einzige Mannschaft strafpunktfrei blieben und die Silberoase erkämpften.

1906 angehört. Ihm zum Dank erhält die Hütte NamenWilhelm-Frick-Hütte".

Um die Schiwettbewerbe

bei den Olympischen Spielen.

Schweden und Deutschland endgülttg vom 5. bis 7. Januar in Stockholm ausgetragen, lieber die Aufstellung der Mannschaften verlautet noch nichts. Man hört lediglich, daß Roderich Menzel in Ber­lin scharf trainiert, und man geht wohl nicht fehl in der Annahme, daß er zusammen mit v o n M e - taxa die deutschen Farben in Stockholm vertre- wird.

In Helsinki stellte Deutschland beim letzten Schi­kongreß den Antrag, den Amateurparagraphen der internationalen Wettlaufordnung durch einen Zusatz zu ergänzen. Dieser Antrag sollte erreichen, daß bei den V. Olympischen Winterspielen wieder wie bis­her Schiwettbewerbe durchgeführt werden können. Der Antrag wurde abgelehnt, und unter seinen Gegnern befand sich damals auch die Schweiz. Es handelte sich damals um die Winterspiele in Sappore. Inzwischen hat Japan auf die Durchfüh­rung der Winterspiele verzichtet, und in seine Rechte trat die Schweiz. Jetzt möchte die Schweiz den Be­schluß von Helsinki gern ungeschehen machen, denn nun werden die Winterspiele ja im eigenen Land durchgeführt. Und was wären die Spiele wohl ohne Schiwettbewerbe?! Hierzu nimmt das Reichsfachamt Schilauf wie folgt Stellung: In der Zeit vom 12. bis 18. Februar tagt in Zakopane an­läßlich der Schiwettmeisterschaften der Vorstand der |

Verjährung von Forderungen

Von Dr. jur. ei rer. pol. K. Wuth, Berlin W.

behaupten und vielfach auch noch etwas erhöhen, wobei es sich allerdings im wesentlichen um nomi­nelle Anpassungen an Berlin handelte. Kundschafts­aufträge lagen indessen wieder kaum vor, dagegen bestand seitens der Berufskreise eher etwas Inter­esse in Erwartung einer Besserung des Geschäfts in den folgenden Tagen. Schwächer lagen Deutsche Linoleum, die 1,75 v. H. niedriger gefragt wurden mit 147,25. Höher notierten hingegen Buderus mit 107,50 (107,25), Mannesmann mit 107 (106,75), Hoesch mit 109,25 (108,75), Rheinstahl mit 130,13 (129,50), Bemberg mit 133,75 (133,50), Conti Gummi mit 208,25 (208), Demag mit 146,25 (145,50), Deutsche Erdöl mit 121,50 (121), Licht und Kraft mit 134,25 (133,50), IG. Farben mit 147,25 (147), Gesfürel mit 128 (127) und Kaufhof mit 103,65 (103,50). Unverändert lagen u. a. Ver­ein. Stahl mit 105, Adlerwerke mit 102,75, Scheide- anstatt mit 198, Metallgesellschaft mit 116, DDM. mit 172,50 und Eßlinger Maschinen mit 106,75. Von Renten gelangten 5 v. H. AEG. Serie 5 bis 8 nach Pause mit.99,75 (99,50) zur Notiz, ferner 5 v. H. Daimler mit unverändert 101,50 und Reichsanleihe-Altbesitz letztmals vor der Ziehung mit 129,80 (129,90). Kommunal-Umschuldung wur­den halbamtlich mit 92,15 bewertet.

Frankfurter Schlachtviehmarkt.

Frankfurt a. M., 1. Dez. Auftrieb: 1345 Rinder (gegen 1341 am 24. 11.), darunter 216 (198) Ochsen, 83 (108) Bullen, 755 (767) Kühe, 291 (268) Färsen; 304 (253) Kälber, 196 (278) Hämmel und Schafe, 260 (292) Schweine. Notiert wurden pe 50 kg Lebendgewicht in Mark: Ochsen a) 44 bis 46,50 (44 bis 46.50), b) 40,50 bis 42.50 (40,50 bis 42,50), c) 37,50 (36,50 bis 37,50); Bullen a) 43 bis 44,50 (42 bis 44,50), b) 40 bis 40,50 (40 bis 40,50), c) 35,50 (); Kühe a) 41,50 bis 44,50 (42 bis 44.50), b) 37 bis 40,50 (36,50 bis 40,50), c) 29 bis 34,50 (27 bis 34,50), d) 19 bis 25 (18 bis 25); Fär­sen a) 43 bis 45,50 (43 bis 45,50), b) 39 bis 41,50 (40 bis 41,50), c) 35 bis 35,50 (34,50 bis 36,50); Kälber a) 63 bis 65 (63 bis 65), b) 56 bis 59 (54

Am 31. Dezember 1938 verjähren:

1. die im Jahre 1934 entstandenen Ansprüche der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker und Kunst- gewerbetreibenden für Lieferung von Waren, Aus­führung von Arbeiten usw., sofern die Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgt ist, der Landwirte für Lieferung ihrer Erzeugnisse, wenn die Lieferung nicht zur Verwendung im Haushalt des Schuldners erfolgte, die Ansprüche auf Rück­stände von Zinsen und Tilgungsbeträgen aus 1934, von Miet- und Pachtzinsen aus 1934 für unbeweg­liche Sachen, wie Grundstücke, Gebäude, Wohn- räurne usw., schließlich die Ansprüche auf Rückstände von Renten, Auszugsleistungen, Besoldungen, Warte­geldern, Ruhegehältern, Unterhaltsbeiträgen und anderen regelmäßig wiederkehrenden Leistungen aus 1934;

2. die nn Jahre 1936 entstandenen Ansprüche der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker und Kunst- aewerb et reibenden für Lieferung von Waren, Aus- fuhrung von Arbeiten und Besorgung fremder Ge­schäfte mit Einschluß der Auslagen, sofern die Lei­stung nicht für den Gewerbebetrieb des Schuld­ners erfolgte, der Landwirte für die Lieferung ihrer Erzeugnisse, wenn die Lieferung zur Verwendung im Haushalt des Schuldners erfolgt ist, der Eisen­bahn und sonstigen Fuhrunternehmungen wegen i des Fahrgeldes, der Fracht usw. mit Einschluß der Auslagen, die Ansprüche von Aerzten, Rechts­anwälten, Gerichtsvollziehern, Sachverständigen, Zeugen, Rechtskonsulenten Stellenvermittlern usw. und sonstiger Personen, die die Besorgung fremder I

Am 31. Dezember 1938 laufen wieder manche Verjährungsfristen ab. Vor allem der Gläubiger hat den Fristablauf zu beachten, um durch recht­zeitige Unterbrechung der Verjäh­rungsfrist dem Schuldner die Möglichkeit zu nehmen, mit der Verjährungseinrede die Zahlung zu verweigern. Allerdings sehen die Ehrengerichte der gewerblichen Wirtschaft unter Umständen in der Erhebung der Verjährungseinrede ein unlau­teres Verhalten des Schuldners. Auf dem Rechts- lvege kann der Gläubiger auch den Einwand der Arglist erheben, sofern der Schuldner, wenn auch unabsichtlich, dem Gläubiger nach verständigem Er­messen Anlaß gab, von einer Klageerhebung oder sonstiger Unterbrechung der Verjährung abzusehen (RG. v. 29.1. 37 II 173/36).

Freistilringer von Deutschland und Belgien tragen am Samstag im Eintrachthaus zu Dort­munds einen Länderkampf aus. In zweifacher Hin­sicht ist dieses Treffen überaus reizvoll. Die Belgier haben in den letzten Jahren gewaltige Fortschritte gemacht und sind heute zur europäischen Spitzen­klasse zu zählen. Ihre Kampfstärke erhellt daraus, daß der Leichtgewichtler Lallemand beispielsweise einen Sieg über Nettesheim davvntragen konnte, und auch der Mittelgewichtler van der Deeken führt in seinem Rekord einen Erfolg über unseren Euro­pameister Schäfer, der allerdings seinerzeit nicht

FIS. Er ist, da es sich nur um eine Vorstands­sitzung handelt, nicht in der Lage, die Durchführung der offiziellen Schiwettbewerbe in St, Moritz zu genehmigen oder irgend ein Kompromiß abzuschlie­ßen, da vorerst die internationale Wettkampford­nung geändert werden muß. Die Aenderung kann nur auf einem offiziellen Kongreß erfolgen. Um dies noch zu ermöglichen, müßte ein außerordent­licher Kongreß einberufen werden, da der nächste Kongreß erst im Frühjahr 1940, also nach den Spie­len in St. Moritz, in Budapest zusammenkommt. Um wiederum einen solchen Außerordentlichen Kon­greß anzuberaumen, müßte unter den Landesver­bänden der FIS. abgestimmt werden, und dann wäre noch eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

Berlin Kamerun in 49 Stunden.

Der deutsche Sportflieger Theo Blaich hat eine feine Flugleistung vollbracht. Er startete vor einigen Tagen in aller Stille vom Flughafen Berlin-Tem­pelhof mit einer MesserschmittTaifun" nach Kame­run, wo er eine große Bananenplantage besitzt. In 49 Flugstunden wurden die 13 000 Kilometer zurück­gelegt und dabei eine 1100 Kilometer lange Ur­waldstrecke erstmals überflogen.

Königspokalkampf Schweden - Deutschland.

Deutsche Vertreter: Menzel und Metaxa?

Nach einer Mitteilung des Schwedischen Tennis- verbandes wird der Königspokalkampf zwischen

ganz einwandfrei war. Im Mittelgewicht kommt es zu einer Revanche, dagegen treffen Nettesheim und Lallemand nicht wieder zusammen, da der Kölner in die nächsthöhere Gewichtsklasse aufgerückt ist» Die Belgier bringen ihre fämtlithen Landesmeister auf die Matte, treten also in stärkster Besetzung an.

Geschäfte und die Leistung von Diensten gewerbs­mäßig betreiben, wegen ihrer Vergütungen nebst Auslagen, der Angestellten und sonstiger Personen, die im Privatdienste stehen, sowie der gewerblichen Arbeiter (Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Fabrik­arbeiter) wegen Gehalts-, Lohn- oder sonstiger Bezüge einschließlich der Auslagen, der Arbeitgeber wegen Rückforderung von Vorschüssen, der Lehr­herren und Lehrmeister wegen des Lehrgeldes und sonstigen Leistungen aus dem Lehrvertrage sowie weitere in § 196 des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgeführten Ansprüche ähnlicher Art, die im täg­lichen Leben entstehen.

Nach dem 31. Dezember 1938 kann der Schuld­ner die Begleichung der Forderung einschließlich der davon abhängenden Nebenleistungen, wie Zin­sen, Nutzungen und Kosten, verweigern. Pfandrechte und Hypotheken haften weiter; einem Bürgen steht jedoch die Verjährungseinrede ebenfalls zu. Auf­rechnen kann der Gläubiger gegen eine Forderung des Schuldners, soweit sie nicht erst nach dem 31. De­zember 1938 entstanden ist.

Während dem Schuldner Stundung gewährt ist oder er sonst die Leistung, z. B. wegen Zulässig­keit der Aufrechnung, verweigern kann, ist der Lauf der Verjährungsfrist in der Weise gehemmt, daß der Zeitraum der Stundung usw. nicht-mitgerechnet wird und die vorher begonnene Verjährungsfrist erst nachher weiterläuft.

Verhindert wird die Verjährung seitens des Gläubigers durch Maßnahmen, die den Lauf der Verjährungsfrist unterbrechen. Dies wird zunächst erreicht, wenn der Schuldner durch Ab­schlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung, Anerkennungserklärung, Stundungsgesuch oder dal. die Schuld anerkennt. Geschieht dies wiegt, so ist Klage zu erheben oder dem Schuldner zunächst ein Zahlungsbefehl zuzustellen. Nicht ausreichend ist eine bloße Aufforderung zur Zahlung oder eine außergerichtliche Mahnung. Auch durch Güteantrag, Anmeldung zum Konkurs, Voll­streckungshandlungen tritt jedoch eine Unterbrechung ein.

Das durch Zustellung des Zahlungsbefehls ein­geleitete Mahnverfahren muß sich auf die volle Forderung erstrecken und weiter betrieben werden, da andernfalls die Unterbrechung der Ver­jährung als nicht erfolgt gilt. Wenn fein Wider­spruch erhoben wird, muß also um Erlaß des Voll- streckungsbefehls nachgesucht werden; wird der Antrag zurückgewiesen, so gilt die Unterbrechung nicht als erfolgt. Auch die Erhebung der Klage bleibt unwirksam, wenn sie zurückgenommen oder durch ein nicht in der Sache selbst entscheidendes Urteil rechtskräftig abgewiesen wird, sofern der Gläubiger nicht innerhalb von sechs Monaten er­neut Klage erhebt. Entsprechendes gilt für Güte­anträge, Anmeldungen im Konkurs und Anträge auf Zwangsvollstreckung.

Rhein-Mainische Börse.

TNiltagsbörse sttll und uneinheitlich.

Frankfurt a. M., 1. Dez. Die Börse ver­harrte weiterhin in starker Zurückhaltung. Zum Monatsbeginn machte sich die fehlende Limiterneu­erung in noch größerer Geschäftsstille als an den Vortagen bemerkbar, jo daß sich die Feststellung der variablen Aktienkurse wieder äußerst schwierig gestaltete, die außerdem erneut größten­teils auf zufälligen Aufträgen beruhte. Es zeigte sich kaum Abgabeneigung, wie aber auch anderseits die Unternehmungslust sehr gering war, zumal eine endgültige Klarheit hinsichtlich des jüdischen Effek- tenbesitzes noch nicht besteht. Bei den vorläufig notierten Papieren betrugen die Abweichungen nur Bruchteile eines Prozentes. Heber den Durchschnitt oon 0,25 bis 0,75 v. H. hinaus verändert waren Reichsbank mit 192 (191), Conti Gummi mit 208,25 (207), anderseits Zement Heidelberg mit 148 (150). Am Montanmarkt gingen Hoesch unter Berücksichti­gung des Dividendenabschlags von netto 5,4 v. H. um fast 1 v. H. auf 108,25 zurück, Rheinstahl brök- kelten auf 129,50 (130,25), Verein. Stahl auf 104,40 (104,75) ab, Mannesmann 0,25 v. H. höher mit 106,25. Sonst kamen noch IG. Farben mit 146,40 (146,50), Westdeutsche Kaufhof mit 102,50 (102,75), Feldmühle Papier mit 117 (116,50) und Junghans mit unverändert 98,50 zur Notiz. Elektropapiere lagen völlig geschäftslos.

Die allgemeine Verjährungsfrist be­trägt 30 Jahre; hiervon bestehen jedoch zahlreiche Ausnahmen. Die 30jährige Verjährung gilt ins­besondere für Ansprüche aus Rückzahlung oon Dar­lehn, Zahlung von Grundstückskaufpreisen, auf Her­ausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung usw.; sie ist aber auch maßgebend, wenn eine sonstige Forderung in ein Darlehn umgewandelt oder die Schuld ohne Rücksicht auf den Schuldgrund vom Schuldner anerkannt worden ist (sog. abstraktes Schuldanerkenntnis).

Auch am R e n t e n m a r f t dauerte die Ge­schäftsstille unverändert an, vielfach kam weiterhin etwas Angebot heraus. Am Pfandbriefmarkt gaben Bad. Kommunal v. 30 und 26 je 0,25 v. H. nach auf 99,50. Liquidationspfandbriefe gaben vorwie­gend 0,13 bis 0,25 v. H. nach. Stadtanleihen konn­ten sich mangels Geschäft behaupten, ebenso die meisten Jndustrie-Oligationen und fast alle anderen Rentenpapiere. 5 v. H. Hoesch jedoch 0,50 v. H. niedriger mit 101. Von den variablen Werten stell­ten sich Reichsaltbesitz auf 129,80 (129,75), Reichs­bahn-VA. auf 124 (124,13); im Freiverkehr Kom- munal-Umschuldung werter gedrückt auf 92,17,501 < ,nx x y. -- ---

(92 25) - bis 59), c) 45 bis 50 (45 bis 50), d) 37 bis 40 (38

bis 40); Hämmel b2) 46 bis 52 (47 bis 50), c) 40 9r 5. arr betupfet bis 45 (40 bis 45), d) 26 bis 36 (32 bis 38); Schafe

An der Abendborfe konnten sich die Aktien- a) 38 bis 42 (38 bis 42), b) 33 bis 37 (33 bis 37), kurfe auf dem teilweise etwas erholten Mittags- c) 25 bis 32 (25 bis 32); Schweine a) 59 (59), bl) schlußstcmd trotz der anhaltenden Geschäftsstille gutI 58 (58), b2) 57 (57), c) 53 (53), d) 50 (50). 4

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