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MWche Feierstunde am Grabe Heinrichs I.

Reichsführer ff Himmler in Quedlinburg.

Quedlinburg, 2. Juli. (DNB. Funkspruch.) In einer F e i e r st u n d e von erhobener Schlicht­heit ehrte in mitternächtlicher Stunde der Reichs- ührer Himmler als Vertreter des deutschen Volkes mit vielen Gästen aus Bewegung und Staat, Wehrmacht, Kultur und Wissenschaft den Grün­der des ersten Reiches der Deutschen, Kö­nig Heinrich. In der Krypta des Domes zu Quedlinburg legte er am Grabe des Königs und einer Lebensgefährtin Mathilde unter dem Geläut )er Domglocken und dem Krachen der Ehrensalven des Schwarzen Korps, das diese Feier zusammen mit der Stadt Quedlinburg ausgerichtet hatte, Kränze nieder.

Der Reichsführer war am Vorabend in Qued­linburg eingetroffen. Nachdem er die ^-Winter- chule Braunschweig, die den Ehrendienst in Qued­linburg versah, dem neuen Kommandeur ^-Stan­dartenführer Altoater-Mackensen, überge­ben hatte, stattete der Reichsführer h*! dem Hause des in Quedlinburg geborenen Dichters Klo pflock, dessen Geburtstag mit dem Todestage des großen Königs Heinrich zusammenfällt, einen Besuch ab. Auf dem mitternächtlichen Marktplatz war der Wachsturm der ^-Winterschule Braunschweig auf­gezogen, dem der Reichsführer nach der Vergatte­rung die ParoleKönig Heinrich Deutschland" gab. Im großen Sitzungssaale verkündete der Reichsführer ff dann die König- Heinrich-Gedächtnis-Stiftund. Er hob hervor, daß wir Deutsche nur unsere Pflicht tun,

wenn wir die großen Menschen unserer Vergangen- heit gebührend ehren. Der Zweck der Stiftung [ei, König Heinrich I. für unsere Zeit wieder lebendig zu machen, sein Auftreten in der deutschen Geschichte und seine Leistungen als Staatsmann wissenschaftlich zu erforschen, die Stätten, an denen er gewirkt hat, besonders seine Begräbnisstätte und seinen könig­lichen Hof in Quedlinburg, zu erhalten.

Dom Rathaus aus begab sich der Reichsführer ff mit seinen Gästen zur Wygperti-Krypta aus dem alten Königshofe am Fuße des Schloßbergers. In diesem ältesten Bauwerk Quedlinburgs legte dek Reichs­führer zum Gedenken König Heinrich I. einen Strauß nieder. Dann schritt er mit seinen Gästen den Schloßberg hinan, den zu beiden Seiten Py­lonen mit den Sigrunen der Schutzstaffeln säumten. Um Mitternacht läuteten die Glocken des Domes den 1002. Todestag König Heinrich I. ein. Aus dem Nordportal klang Bachs unsterbliche Orgelmusik. Das von allen zeitfremden Zutaten befreite herrliche deutsche Bauwerk mit dem hohen Mittelschiff gab der Stunde Andacht und Weihe. In diese atemlose Stille klang die Stimme des Reichsführer ff, der in einfachen Worten des großen Königs gedenkend, an seinem und der Königin Grab große Kränze niederlegte. Dann wurden die Namen der Städte aufgerufen, die Heinrich I. gründete, und die nun zu seinen Ehren grüne Kränze von deutschen Eichen niederlegen ließen. Durch ein Spalier von Fackeln verließ der Reichsführer die geweihte Stätte der Deutschen.

Das sranzösisch-iiirkische Sandschak-Abkommen.

Gleichgewicht im östlichen Mittelmeer."

schluß der Verhandlungen weiter erfährt, werden die Verträge in Ankara paraphiert und e-benfatts dort unterzeichnet werden. Zur Unterzeichnung be­absichtigt der französische Außenminister Bonnet, sich im September nach der Türkei zu begeben.

Paris. 1. Juli. (DNB.) Der französische Außen­minister Bonnet empfing am Freilagvormittag den türkischen Botschafter in Paris. Die fran- zöfifch-türkischen Verhandlungen führ­ten 1. zum Abschluß eines Ireundschaftsver- trages zwischen den beiden Ländern, 2. zum Ab- chluh eines Nlilltärabkommens, das die gemeinsame Garantie Frankreichs und der Türkei ür die äußere und innere Sicherheit des Sandschaks von Alexandretke auf der Grundlage der Parität zwischen beiden Ländern icherstellt, 3. zum Abschluß eines Protokolls über >le Anwendung dieses Abkommens, das insbeson­dere die gleiche französische und türkische Stärke der Truppen festseht, die fortan im Sandschak statio­niert werden sollen, und 4. zu einer Erklärung über die französisch-türkische militärische Zusammenarbeit, die insbesondere die Grenzfragen und die Fragen der guten Nachbarschaft zwischen der Türkei und dem französischen Mandatsgebiet festseht. Die Er­klärung Hal den Zweck, zwischen der Türkei, Syrien und der französischen Mandatsmacht ein Statut zum Abschluß eines Vertrages zu schaffen. Die Bestim­mungen dieser Erklärung haben sechs Monate Gül­tigkeit und können um weitere sechs Monate ver­längert werden.

Der französische Außenminister Bonnet gab an­läßlich des Abschlusses der Verhandlungen eine Er­klärung ab, in der er u. a. ausführte, das Sandschak- Problem habe Gelegenheit zu einem umfassenden Gedankenaustausch gegeben. Die Lösung der Frage sei nicht von der Regelung der Begehungen der Türkei einerseits und Syriens andererseits zu Frank­reich zu trennen gewesen. Frankreich, so sagte Bon­net, habe zugegeben, daß die Vereinbarungen von 1921 den türkischen Elementen des Sandschaks eine besondere Stellung einräumen, und die Türkei habe ihrerseits bekräftigt, daß sie in territorialer Hinsicht uninteressiert sei. Das Hauptziel des Vertrages sei, das gegenwärtige Gleichgewicht in dem ö st - lichen Teil des Mittelmeeres zu festigen.

Der türkische Botschafter, Suad Davaz, er­klärte französischen Pressevertretern, daß die fran­zösisch-türkischen Verhandlungen zu einer vollstän­digen Uebereinftimmung in allen Punkten der Ver­handlungen geführt hätten. Wie man zu dem Ab-

Befriedigung in Paris.

Streitigreiten sind bereinigt.

Paris, 1. Juli. (Europapreß.) Die Pariser Zei­tungen vom Feitagnachmittag verzeichnen überein­stimmend die Erklärungen, die von dem französi­schen Außenminister Bonnet und dem türkischen Botschafter in Paris, Suad Davaz, gemeinsam der Presse abgegeben wurden, und die amtlich davon Kenntnis geben, daß die französisch-türkischen Strei­tigkeiten über den Sandschak von Alexandrette nun­mehr bereinigt sind. Mit Befriedigung wurde gleichfalls die Erklärung des Außenministers Bonnet ausgenommen, er werde im September nach Ankara reisen, um einen französisch-türkischen Freundschaftsvertrag zu unterzeichnen. Frankreich wird, so erklären die Blätter, auch in Zukunft im ganzen Sandschakgebiet die Polizeigewalt ausüben, aber es wird hierbei auf das engste mit den türki­schen Streitkräften Zusammenarbeiten, die in den von den Türken bewohnten Teilen des Sandschaks stationiert werden.

Obwohl in Damaskus scharfe Proteste gegen die nunmehr getroffene Regelung der Sandschak­frage eingesetzt haben, behaupten die französischen Zeitungen, das französische Eingehen auf die türki­schen Wünsche bedeute nicht, daß Frankreich die nichttürkischen Einwohner des Sandschakgebietes ge­opfert habe. Im Sandschak könne sich zwar in Zu­kunft keine Regierung gegen d e n Willen der Türkei bilden, aber der versöhnliche Geist, den Frankreich im Sandschakgebiet gezeigt habe, habe auf die islamitische Bevölkerung im französischen Imperium einen günstigen und nachhaltigen Ein­druck gemacht. Man weist von französischer Seite darauf hin, daß im Sandschak ein buntes Ge­misch von Völkern und Religionen lebe, Tür- ken, Syrer, Armenier, Kurden und noch eine Reihe kleinerer Volksgruppen. Aus diesem Grunde sei es notwendig gewesen, den Türken, die die stärkste Volksgruppe seien und ungefähr 47 bis 48 v. H. der Bevölkerung ausmachten, einen maßgebenden Ein­fluß einzuräumen.

Bolschewistische Stellungen an der Castellon-Front durchbrochen. Erfolgreicher Einsatz der nationalspanischen Tank- und Lustwaffe.

Ein neuer deutsch-polnischer Wirtschaftsvertrag.

Umfang des Warenumsatzes erheblich höher festgesetzt.

Berlin, 1. Juli. (DNB.) Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Freiherr von Weiz­säcker und der polnische Botschafter L i p s k i sowie der Leiter der polnischen Delegation, Mini­sterialdirektor G e p e r t, und der Leiter der deut­schen Delegation, Vortragender Legationsrat Dr. Schnurre, haben am Freitag im Auswärtigen Amt einen neuen deutsch - polnischen Wirtschaftsvertrag und ein deutsch - pol­nisches Verrechnungsabkommen unter­zeichnet, die beide auf Grund des Beitritts der Freien Stadt Danzig auch für diese gelten werden.

Hiermit finden die seit längerer Zeit in Berlin geführten Wirtschaftsverhandlungen ihren Abschluß. Bei den Verhandlungen war auch die Freie Stadt Danzig vertreten, die ihren Beitritt zu den getroffenen Vereinbarungen erklärt hat. Die unterzeichneten Vereinbarungen gelten auch für das Gebiet des früheren Bundesstaates Oesterreich. Sie werden vom 1. September 1938 an vorläufig anaewendet. Die Verträge sind auf zweieinhalb Jahre abgeschlossen und gelten bis zum 28. Februar 1941.

Der Umfang der deutsch-polnischen Waren­umsätze konnte erheblich höher festgesetzt werden, als in dem alten Vertrage vorgesehen war. Die Verhandlungen wurden in freundschaftichem Geiste und weitgehendem Verständnis für die durch die Wiedervereinigung Oesterreichs mit den berühr­ten beiderseitigen Interessen geführt. Es ist zu er­warten, daß mit dem jetzt abgeschlossenen umfang­reichen Vertragswerk der Warenaustausch zwischen dem Reich einerseits und Polen und Dan­zig anderseits, einen verstärkten Aufschwung nehmen wird.

Deutsch-schweizerisches Verrechnungsabkommen um ein Jahr verlängert.

Sonderregelung für den Warenverkehr Oesterreichs mit der Schweiz.

Berlin, 1. Juli. (DNB.) Der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Freiherr von Weizsäcker, und der schweizerische Gesandte Fröhlicher so­wie der Leiter der schweizerischen Delegation Direk­tor Hotz und der Leiter der deutschen Delegation Gesandter Hemmen haben heute im Auswärtigen Amt ein Abkommen über die Verlängerung des d e u t s ch-sch w e iz er i s ch e n Derrech- nungsabkommens um ein weiteres Jahr, d. h. bis zum 30. Juni 1939 unterzeichnet. Hierbei sind eine Reihe von Aenderungen des alten Abkom­mens vereinbart worden. Diese Abänderungen be­treffen in der Hauptsache eine gewisse Erweite­rung des deutschen Reiseverkehrs nach der Schweiz, eine Herabsetzung des Zinstrans­fers im Kapitaloerfehr auf 3,2 v. H. für private Forderungen, sowie die Regelung des Waren­verkehrs zwischen Deutschland und der Schweiz. Ferner wird ein deutscher und ein schweizerischer Regierungsausschuß für die Behandlung aller Fra­gen, die mit der Durchführung des Derrechnungs- abkommens Zusammenhängen, insbesondere zur Förderung des beiderseitigen Warenverkehrs, einge­setzt.

Für den Warenverkehr Oesterreichs mit der Schweiz wurde eine Sonderregelung für eine Übergangszeit vereinbart. Die Zahlungen im österreichisch-schweizerischen Warenverkehr erfol­gen am 4. Juli im Wege der Verrechnung. Für den österreichisch-schweizerischen Kapitaloerkehr und den Reiseverkehr gelten ab 1. Juli 1938 die Bestimmun­gen des deutsch-schweizerischen Verrechnungsabkom­mens.

Oie Durchführung der allgemeinen Oienftpfticht.

In erster Linie werden ledige Personen verpflichtet.

Berlin, l.Juli. (DNB.) Zu der vom Beauf­tragten für den Vierjahresplan Ministerpräsident Generalfeldmarschall Göring erlassenen, am 1. Juli 1938 in Kraft getretenen Verordnung zur S i ch e rste ll u n g des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung vorn 22. Juni 1938 hat der Präsident der Reichs­anstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenver­sicherung unter dem 29. Juni 1938 eine Durch­führungsanordnung erlassen, die imDeut­schen Reichsanzeiger" Nr. 149 vom 30. Juni 1938 verkündet ist. Die Aufgaben, die besonders bedeut­sam und unaufschiebbar sind, werden von dem Beauftragten für den Vierjahresplan bezeich­net. Betriebe, die solche Aufgaben durchzuführen haben, müssen die hierfür benötigten Arbeitskräfte, soweit diese nicht vom Arbeitsamt gestellt werden können, auf einem von den Arbeitsämtern erhält­lichen Formblatt beim Landesarbeitsamt anfordern. Soweit auch das Landesarbeitsamt den Bedarf an Arbeitskräften nicht auf dem sonst üblichen Dermitt- lungswege decken kann, veranlaßt es, daß die be­nötigten Kräfte verpflichtet werden. Die Der- pflicytung erfolgt durch das Arbeitsamt in einem in der Anordnung geregelten Verfahren. Nach der Verordnung des Beauftragten für den Dierjahres- plan fatm jeder deutsche Staatsange­hörige verpflichtet werden. Die Dürchführungs- anordnung bestimmt hierzu, daß in erster Li­nie ledige Personen verpflichtet werden sol­len. Ferner trifft die Anordnung Vorsorge, daß der Verpflichtete durch die Verpflichtung wirtschaft- lich nicht schlechter gestellt werden soll als bisher und daß seine Arbeitskraft auf der neuen Arbeitsstelle so zweckvoll wie möglich eingesetzt wird. Wieweit von der Verpflichtung von Arbeits­kräften Gebrauch gemacht werden muß, hängt in erster Linie von der Art und dem Umfang der durchzuführenden Aufgaben ab.

Die Anordnung trifft weiter nähere Bestimmung über die Sicherung des alten Arbeits­platzes und der Dienst- ober Werkswohnung, die der Verpflichtete etwa innehat. Ferner bestimmt die Anordnung, daß die Kosten der erstmaligen Anreise zum Dienstort vom Arbeitsamt, die Kosten der Rückreise nach Beendigung der Verpflichtung der Betriebsführer zu tragen hat, bei dem die Dienste zu leisten sind. Dienstpflichtigen mit eigenem Haus­halt kann vom Arbeitsamt auf Antrag eine ange­messene Trennungsbeihilfe gewährt werden.

Bilbao. 2. Juli. (DNB. Funkspruch.) Die Truppen der Generale A r a n d a und Garcia V a l i n o haben am Freitag an der Eastellon- Front umfassende Operationen auf einer Front­länge von 25 Kilometer begonnen. Ls gelang ihnen, alle bolschewistischen Stellungen trotz hartnäckigem Widerstand zu durchbrechen. Der Angriff kam für den Feind fehr überraschend, da er durch geschickte Täuschungsmanöver durch die nationalspanischen Kolonnen den Angriff an einer anderen Stelle erwartete. Die große Bedeutung der eroberten Stellungen geht am besten aus einer Rundfunkerklärung desStabschefs" der roten Armee hervor, der noch gestern verkündete, daß die fetzt erstürmten Stellungen ausschlaggebend für die Verteidigung von Sagunt wären und unter allen Umständen gehalten werden mühten.

Die nationalspanischen Truppen im Espadan- Gebirge sind jetzt nur noch 15 Kilometer von der Grenze der Provinz Valencia entfernt. Die zurück- weichenden Bolschewisten richteten auf ihrem Rück­zug große Verwüstungen an und zerstörten, soweit sie diese nicht mitnehmen konnten, die Ernte­vorräte auf den Feldern. Zu den neuen Operationen meldet der Heeresbericht:

An der Castellon-Front im Abschnitt Bechi griff der Feind viermal erfolglos an und wurde unter ft arten Verlusten zurückgeschlagen. Im Ge­genstoß konnten die nationalspanischen Truppen die Ausgangsstellung erobern und auch die übrigen Linien durchbrechen. Hierbei wurde der Ort Bechi besetzt. Die feindlichen Verluste sind außerordentlich hoch. Unter den 200 Gefangenen befindet sich auch einMajor" und ein politischer Kommissar der Bolschewisten. Anschließend an diese Operationen wurde im nordöstlichen Abschnitt Onda der Vor- nlarsch fortgesetzt und das Bergrnassiv Torrenta mit den Höhen nördlich von Sueras sowie die Dörfer

Tales und Artesa besetzt. Die Luftwaffe bom­bardierte in Badalona zwei Munitionsfabriken und verursachte große Brände und starke Explosionen. Ferner wurden die Sprengstoffabrik in Bla ne s und der Eisenbahnknotenpunkt Calders mit Bomben be­worfen. Bei einem Angriff auf den Flughafen Liria bei Valencia wurden zahlreiche bolschewistische Flug­zeuge sowie eine rote Jagdstaffel, die gerade im Begriff zu starten war, zerstört. Ferner wurde durch die nationalspanische Luftwaffe der Eisenbahn­verkehr bei Alicante unterbrochen und der Bahnhof von Blaney bombardiert, wo gerade Munition ver- laden wurde. Zahlreiche Eisenbahnwagen gerieten dabei in Brand und explodierten.

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Der rote Heeresbericht gibt z u, daß es an der Castellon-Front überall zu heftigen Kämpfen gekommen fei und daß es den Nationalen durch den umfassenden Einsatz der Flug - und Tank­waffe gelungen sei, einige Stellungen zu durch­brechen sowie den Ort Bechi zu nehmen. Ferner wird die rege Tätigkeit der nationalspanischen Luft­waffe zugegeben, deren Bombardement groß« Ver- lüste brachte.

Italien und die Nichteinmischung

Italienische Presse sieht einen Fortschritt.

Rom, 1. Juli. (DNB.) Das Ergebnis der Don- nerstagsitzung des Londoner Neuner-Ausschusses wird von der römischen Morgenpresse vor allem wegen der Isolierung Moskaus als ein positives Element bewertet, wenngleich bei der Beurteilung der zukünftigen Entwicklung jeder voreilige Optimismus vermieden wird. Zusammen mit den Vorschlägen Francos, die eine vorzügliche Grundlage bildeten, stelle der Beschluß des Neuner-Ausschusses, wiePopolo di Roma" be­tont, zweifellos einen Fortschritt dar. Die Roten

und ihre Helfershelfer, die keine Neigung hatten, die Vorschläge Francos anzunehmen, würden aller­dings auf den Willen Chamberlains stoßen, der in voller Uebereinftimmung mit Italien und Deutschland und, wie man endlich hoffen möchte, auch mit Frankreich entschlossen sei, eine Lösung des Problems zu finden. Ob Sowjetrußland die Ver­antwortung übernehmen werde, in der Dienstags- fitzung des Nichteinmischungsausschusses als einzi­ger Neinsager aufzutreten, sei abzuwarten-, doch eines se-i sicher: Europa werde sich nicht vom U m sturz ° und Zerstörungswillen Sta­lins überrumpeln lassen.Messaggero" unterstreicht vor allem die einmütige Reaktion gegenüber den bolschewistischen Sabo'tageversuchen im Neuner- Ausschuß, die den Moskauer Widerstand endlich gebrochen habe. Mit den gleichen Methoden, die der sowjetrussische Vertreter im Neuner-Ausschuß angewandt habe, hätten auch die französische und englische Linkspresse die Unterredung Ciano- Perth zu entstellen versucht. Eine Befriedung in Europa könne ebenso wie das Ende des spanischen Konfliktes jedenfalls nur dann erfolgen, wenn man die im Dienste Moskaus stehenden Provokateure ausschalte oder ihnen zum mindesten, wie dies in der Donnerstagssitzung des Neuner-Ausschusses ge­schehen sei, den Rücken kehre.

Unterredung

zwischen Hodgson und Halifax.

London, 1.Juli. (Europapreß.) Der am Don­nerstag vorübergehend nach London zurückgekehrte englische Generalbevollmächtigte in Buraos, Sir Ro­bert H o d g s o n, hatte am Freitag im Auswärtigen Amt eine längere Unterredung mit Außenminister Lord Halifax. Im Zusammenhang hiermit wird von gut unterrichteten Kreisen bestätigt, daß eine Einigung zwischen England und der nationalspani­schen Regierung über die Festsetzung von sogenannten Sch u tz h ä f e n für die ausländische Schiffahrt noch immer Schwierigkeiten begegnet. Als Haupthindernis für eine Einigung gilt im Augenblick die Forderung des Generals Franco nach Einbeziehung von Treib­stoff in die Liste der Güter, die von den die Schutz­häfen anlaufenden Schiffen nicht befördert werden dürfen.

Frankreichs Frontkämpfer

zur Nichteinmiichungsfrage.

Paris, 2. Juli. (DNB. Funkspruch.) Außen- minifter Bonnet empfing am Freitagnachmittag eine Abordnung der Spitzenverwaltung der franzö­sischen Frontkämpfer und Kriegsopferorgam. fationen, die ihn unter der Führung des General­sekretärs des Verbandes, Rivollet, den ^Wort­laut einer Entschließung überbrachte, in der die neue Nichteinmischungspolitik in der spanischen Angelegenheit gebilligt wird. Weiter wird in dieser Entschließung erklärt, daß diese Politik strikt bc« achtet werden müßte, um keinen Vorwand zur Ausdehnung eines Konfliktes zu geben, was für die Wahrung des Friedens höchst gefährlich sein werde.

Barcelona zwingt Krüppel zum Kriegsdienst.

P a r l s , 2. Juli. (DNB. Funkspruch.) Am Freitag sind auf französischem Gebiet 70 Angehörige der In­ternationalen Brigade in Sowjetspanien, darunter 40 Franzosen, auf zwei Lastkraftwagen angekommen. Die Leute, die v e r st ü m m e l t und untauglich für den Kriegsdienst sind, haben erklärt, daß sie von Rot- paniern trotz ihres Zustandes in der Nähe von Bar­celona eingekerkert wurden, da sie sich geweigert hätten, an die Front zurückzukehren. Als sie sich weiterhin weigerten, wieder mitzumachen, wurden sie nach Frankreich abgeschoben. Diese Leute werden ihren Herkunftsländern zugeschickt werden.

Orgeix wurde durch Sowjet- flugzeuge bombardiert.

Aussagen eines französischen Offiziers.

Paris, 2. Juli. (DNB. Funkspr.) Ein höherer ranzösischer Offizier bestätigt jetzt ebenfalls da<z die Bombardierung von Orgeix in Südfrank­reich am Pfingstsonntag von sowjetspanischen Flugzeugen ausgeführt wurde. Dieser Offizier, der in der Gegend von Toulouse zu Hause sei, so be­richtetAction Franc-aise", habe sich zufällig an Pfingsten' bei Orgeix befunden. Er habe von einem Hügel aus die Flugzeuge ziemlich niedrig fliegen ehen. Infolge feines erhöhten Standplatzes habe er einen Teil der Flugzeuge unter sich gehabt. Er habe dabei festgestellt, daß die Maschinen auf der oberen Seite der Tragflächen sowjetspanische Ab­zeichen getragen haben. Nur unterhalb der Trag­flächen seien die Maschinen als nationale Flugzeuge getarnt gewesen. Dieser Offizier soll auch vorn Ministerpräsidenten und Landesver­teidigungsminister Daladier gehört worden sein. DieAction Fran<?aise" berichtet weiter, daß bei Orgeix gesammelte Bombensplitter im Arsenal von Toulouse genau untersucht worden seien. Dabei habe es sich endgültig erwiesen, daß die bei Orgeix ab­geworfenen Bomben rotspanischer Her­kunft gewesen seien.

Höchsttonnage für Großkampf, schiffe auf 456001 festgesetzt.

Neue Vereinbarung

zwischen England, Frankreich und USA.

London, 1. Juli. (DNB.) Marineminister Cooper gab im Unterhaus den Abschluß eines Uebereinkornrnens zwischen Großbri­tannien, Frankreich und den Vereinig­ten Staaten in Ergänzung des Flottenvertra­ges von 1936 bekannt. Danach wird die Höchst- tonnage für G r o h k a rn p f s ch i f f e von 35 000 auf 45 000 Tonnen heraufgesetzt, wäh­rend als Höch stkaliber für schwere Geschütze 40,6 cm beibehalten werden sollen. Der Mi­nister erklärte u. ü., daß die obere Grenze von 45 000 Tonnen höher läge, als die britische Regie­rung es gewünscht habe. Es handele sich hierbei jedoch um die niedrigste Ziffer, die sich in dem Übereinkommen habe erzielen taffen. Duff Coo­per stellte dann fest, daß das neue Abkommen das Ergebnis der Erörterungen über die Anwendung der Gleitklausel zwischen den drei Staaten sei, wobei er erwähnte, daß ein entsprechendes Er­gänzungsabkommen auch mit Deutschland abgeschlossen worden sei.

Die britische Regierung hat, wie der Minister weiter sagte, gleichzeitig in einer neuen Note allen Flottenmächten, mit denen sie in vertraglichen Be<