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Betr.: Die Prüfung der Derforgungsbetriebe (Elek- trizitäts-, Gas- und Wasserwerk) und der Straßenbahn der Stadt Gießen für 1934.
Bekanntmachung.
Gemäß § 12 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Prüfungspflicht der Wirt- schaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30. März 1933 wird nachstehend das Prüfungsergebnis öffent-
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Gießen, den 30. März 1938.
Der Oberbürgermeister.
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Bekanntmachung.
Anordnung einer befristeten Bausperre in Gießen für das Gebiet zwischen der Marburger Straße und dem Wiesecker Weg.
Auf Grund der Reichsverordnung über die Zulässigkeit befristeter Bausperren vom 29. 10. 1936 (RGBl. I S. 933) wird hiermit nach Genehmigung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — in Darmstadt vom 23. März 1938 mit sofortiger Wirkung für das Gebiet zwischen der Marburger Straße und dem Wiesecker Weg eine Bausperre angeordnet.
Die Bausperre umfaßt das Gelände der Gemarkung Gießen zwischen der Marburger Straße und dem Wiesecker Weg von der Cranachstraße bis zur Gemarkungsgrenze Wieseck.
Die Bausperre hat für beabsichtigte Ausführung oder Aenderungen baulicher Anlagen in dem genannten Baugebiet die Wirkung, daß die Baupolizeibehörde ohne weiteres die Befugnis hat, bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben die baupolizeiliche Genehmiguna zu versagen und bei allen nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben die Durchführung der Arbeiten innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der angeordneten Anzeige zu verbieten. Bauvorhaben aller Art, die nicht genehmigungspflichtig sind, müssen spätestens 2 Wochen vor dem Beginn der Arbeit und soweit eine Aenderung des derzeitigen Zustandes beabsichtigt ist, 2 Wochen nach Erlaß dieser Anordnung dem Oberbürgermeister der Stadt Gießen angezeigt werden.
Als bauliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung gelten auch Aufschüttungen oder Abgrabungen größeren Umfanges.
Wer den in dieser Bekanntmachung getroffenen Anordnungen zuwiderhandelt, wird auf Grund des § 3 des Gesetzes über einstweilige Maßnahmen zur Ordnung des deutschen Siedlungswesens vom 3. Juli 1934 mit Gefängnis oder Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Die Bausperre tritt nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft.
Gießen, den 30. März 1938. 2157C
Der Oberbürgermeister. I.D.: Dr. Hamm.
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Wer mit Barzahlung früherer Schuldigkeiten noch im Rückstand ist, kann kein Holz erhalten. Es wird empfohlen, das Holz vorher anzusehen, da nachträgliche Beanstandungen nicht angenommen werden. Auskunft erteilt Förster Schäfer, Dorf-Gill.
Der Vorsitzende des Markvorstandes.
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Es wird festgestellt, daß nad) pflichtgemäßer Prüfung durch den von der Oberrechnungskammer beauftragten Wirtschaftsprüfer Hermann Will, Gießen, Hitlerwall 43, auf Grund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen der Betriebe, sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise, die Buchführung und der Jahresabschluß den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, und daß im übrigen auch die wirtschaftlichen Der- hältnisse der Betriebe wesentliche Beanstandungen nicht ergeben haben.
Darmstadt, den 10. Juni 1937.
Gemeinderechnungskammer.
I. D. (gez.): Kuhn.
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für Stadt- und Landkreis Gießen.
Laut Beschluß des Kassenleiters vom 14. 3. 38 unter Anhörung des Beirats der Kasse sowie mit Genehmigung des Oberversicherungsamts Darmstadt sind die Beiträge zur Krankenversicherung ab 1. 4.38 ermäßigt und wie folgt neu festgesetzt worden:
1. Allgemeiner Beitragssatz 6 Prozent des Grund-
Die Beiträge zu Ziff. 2 bis 5 betragen entsprechend weniger.
Die Berechnung der Beiträge erfolgt, wie seicher, kalendertäglich, und zwar monatlich nachträglich.
Für Betriebe, die die Beiträge, nach dem wirklichen Arbeitsverdienst berechnen, sind besondere Beitragstabellen angefertigt, welche den Betriebssührern zugestellt werden.
Im übrigen sind Beitragstabellen für jeden Beitragssatz bei dem Meldeschalter der Hauptkasse in Gießen und bei den Nebenstellen erhältlich. 2161D Der Leiter:
Geiger, Derw.-Direktor.
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Am Mittwoch, dem 6. April 1938, 15 Uhr, werden in Hungen auf dem neuen Marktplatz zwei dienstunbrauchbare Gendarmeriepferde öffentlich meistbietend und gegen sofortige Bezahlung versteigert.
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Die Angebote sind verschlossen, mit entsprechender Aufschrift, postfrei, bis zum 14. April 1938, vormittags 11 Uhr, bei genanntem Amte abzugeben. Zur Eröffnung haben nur Bieter und Bevollmächtigte der Berufsvertretungen Zutritt.
Zuschlagsfrist bleibt vorbehalten!
Gießen, den 1. April 1938. 2174D
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Scheiter: Buche 65,4 rm, Eiche 5,— rm, Hainbuche 4,— rm.
Knüppel: Buche 50,— rm, Eiche 6,— rm, Ulme 7,— rm.
Anbruch: Buche 2,— rm.
Buchenstöcke: 9,3 rm.
Reifer: Buche 2. Kl. = 9605 Wellen, 3. Kl. = 2500 Wellen.
Zusammenkunft: Försthaus Hochwart, Licher Straße.
B. Mittwoch, den 6. April 1938, 9% Uhr beginnend, aus den Abteilungen 79, 92 und 93 des Stadtwaldes, Försterei Hochwart:
Scheiter: Buche 50,— rm, Eiche 2,— rm, Esche 1,— rm.
Knüppel: Buche 15^—rm.
Buchenstöcke: 14,— rm.
Reifer: Buche 2. Kl. = 7650 Wellen, 3. Kl. - 1000 Wellen.
Zusammenkunft: Licher Straße — 12. Schneife.
Gießen, den 1. April 1938.
Der Oberbürgermeister. I. V.: Nicolaus.
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