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Statt besonderer Anzeige.

Frau Frieda Jung, geb. Conrad

im 64. Lebensjahr.

Heuchelheim, Leihgestern, Kaltennordheim, Frankfurt a. M., den 31. Dezember 1937.

Gießen, den 30. Dezember 1937.

Die Beerdigung findet auf Wunsch der Entschlafenen in aller Stille statt.

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Frau Elisabeth Meurer

Johannes Eise III

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Dreschmaschinenbesitzer

im 56. Lebensjahr,

Franz Vogt & Co. X

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Lieh, den 30. Dezember 1937.

Die Beerdigung findet am Sonntag, dem 2 Januar 1938, nachmittags 4 Uhr statt.

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unverbindlich.

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Im vollendeten 70. Lebensjahre

Die Beerdigung findet am 2. Januar 1938, nachmittags 3/2 Uhr statt

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Heute nachmittag verschied sanft nach schwerem Leiden mein lieber Mann, unser treusorgender Vater, Schwiegervater, Großvater. Bruder, Schwager und Onkel

Die Einäscherung hat im Sinne der Entschlafenen in aller Stille stattgefunden.

J. Wellhöf er, Telephon 2313, 'IV(wh (Str 24

Heute entschlief sanft nach langem, schweren, Leiden im 67. Lebensjahr meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Großmutter und Schwiegermutter

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Gestern Donnerstag, abends?1/., Uhr, entschlief nach langem Leiden meine liebe Mutter, Schwiegermutter, Großmutter Urgroßmutter, Schwägerin und Tante

Die Beerdigung findet am Sonntag, dem 2. Januar 1938, nachmittags 2 Uhr vom Sterbehause. Wilhelmstraße 34, aus statt

Odenhausen (Lahn) Kreis Wetzlar, den 31. Dezember 1937

Die Beerdigung findet Sonnabend, den 1. Januar 1938, nachmittags 2 Uhr, vom Trauerhause aus statt

Gestern nachmittag 4l/, Uhr verschied plötzlich infolge eines Unglücksfalles mein lieber Mann, unser treusorgenderVater, Schwiegervater, Großvater, Bruder, Schwager und Onkel

Hämorrhoiden

sind heilbar

'auch b.schw. Fällen

In tiefer Trauer:

Familie Karl Röhrsheim Familie August Karber

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Marie Volkmann, geb. Reuschling.

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Im Namen der Angehörigen:

Eberhard Jung.

Statt besonderer Anzeige.

Am 28. Dezember 1937 ist meine liebe Mutter

von den Arbeitgebern:

a) für die am 31. Dezember 1937 bei ihnen be­schäftigten Arbeitnehmer Lohn- und Wehr- sleuerbezcheinigungen auf der zweiten Seite der Steuerkarte 1937 an das Finanzamt, in dessen Bezirk die Steuerkarte 1938 ausge­schrieben worden ist; bei wehrfteuerpflichtigen Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Vor­druck in Spalte 4 durch die Buchstaben a und b zu ergänzen und unter Buchstabe a die ein­behaltene Lohnsteuer, unter Buchstabe b die einbehaltene Wehrsteuer einzutragen-,

b) für die im Kalenderjahr 1937 beschäftigten Ar­beitnehmer, deren Steuerkarte 1937 dem Ar­beitgeber nicht Vorgelegen hat, und für die vor dem 31. Dezember 1937 ausgefchiedenen Ar­beitnehmer, bei denen die Lohn- und Wehr­steuerbescheinigung auf feeite 2 der Steuer­karte 1937 beim Ausscheiden aus dem Arbeits­verhältnis versehentlich nicht ausgestellt wor­den ist, Lohn- und Wehrsteuer-Ueberweisungs- blälter an das Finanzamt der Betriebsstätte. Vordrucke zum Lohn- und Wehrsteuer-Ueber- weisungsblatt sind anfangs Januar 1938 bei dem Finanzamt kostenlos erhältlich.

Der Arbeitgeber hat die in den Lohn- und Wehrsteuerbelegen geforderten Angaben, und zwar für die ganze Dauer der Beschäftigung 4m Kalenderjahr 1937 stets zu machen, wenn in dieser Zeit Lohnsteuer einbehalten worden ist, oder wenn in dieser Zeit der Arbeitslohn während der ganzen Dauer der Beschäftigung oder eines Teils derselben den Betrag von 18 RM. wöchentlich (78 RM. monatlich) über­stiegen hat.

Als Lohnsteuer gelten nicht die vom Ar­beitslohn einbehaltene Bürgersteuer und die vielfach im Wege des Lohnabzugs geleisteten . Spenden für wohltätige Zwecke (z. B. für das Winterhilfswerk). Diese Beträge sind in die Lohnsteuerbelege -nicht aufzunehmen. Als Ar­beitslohn gilt der Arbeitslohn vor Abzug der genannten Beträge. Wehrsteuerpflichtig kön­nen im Kalenderjahr 1937 nur männliche An­gehörige der Geburtsjahrgänge 1914 bis 1916 in der Zeit vom 1. September 1937 bis 31. De­zember 1937 gewesen sein.

Lohn- und Wehrsteuerbescheinigungen (Steu­erkarten) und Lohn- und Wehrsteuer-Ueber- weisungsblätter sind getrennt nach Gemeinden und innerhalb der Gemeinden der Buchstaben- solge nach geordnet einzusenden.

von den Arbeitnehmern, die am 31.12.1937 in keinem Dienstverhältnis stehen, die in ihrem Be­sitz befindliche Steuerkarte 1937 an das Finanz­amt, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer am 11.10.

In tiefer Trauer:

Frau Elise Läufer, geb. Best und allen Angehörigen

Krofdorf, den 31 Dezember 1937

1937 seinen Wohnsitz hatte. Dabei ist. die Woh­nung am 11.10.1937 sowie auf der zweiten Seite der Steuerkarte 1937 die Nummer der Steuer­karte 1938 und die Gemeindebehörde, die diese ausgestellt hat, anzugeben. Den arbeitslosen Ar­beitnehmern geht hierzu noch eine besondere Auf­forderung durch das zuständige Arbeitsamt zu.

II. Nach § 48 der Lohnsteuerdurchführungsverord­nung und § 6 Abs. 2 der Ersten Wehrsteuerdurch-> führungsoerordnung hat der Arbeitgeber ohne be­sondere Aufforderung für diejenigen seiner Arbeit­nehmer, deren Arbeitslohn im Kalenderjahr 1937 den Betrag von 8400 RM. überstiegen hat, besondere Lohnzettel auszuschreiben und bis zum 31. Januar 1938 an das für den Arbeitnehmer nach feinem Wohnsitz zuständige Finanzamt einzusenden. Bei Arbeitnehmern, die nur während eines Teiles des Kalenderjahres 1937 beschäftigt waren, ist für die Frage, ob der Arbeitslohn 8400 RM. im Kalender­jahr 1937 überstiegen hat, von dem Arbeitslohn aus­zugehen, der sich bei Umrechnung auf einen vollen Jahresbetrag ergibt. Die Lohnzettel können an die dritte Seite der Steuerkarte 1937 angeklebt werden. In diesem Falle erübrigt sich die Ausschreibung der Lohn- und Wehrsteuerbescheinigung auf Seite 2 der Steuerkarte ober des Lohn- und Wehrsteuer-Ueber- weisungsblattes. Vordrucke zu Lohnzetteln werden den Arbeitgebern auf Antrag vom Finanzamt kostenlos geliefert.

Nähere Auskunft erteilt die Lohnsteuerstelle des zuständigen Finanzamts.

Am 29. Dezember 1937.

Die Finanzämter:

Alsfeld, Bübingen, Friedberg, Gießen, Grimberg, Hungen, Lauterbach, Nidda und Schotten.

Aufforderung

zur Einsendung der Lohn- und Wehrsteuerbelege für das Kalenderjahr 1937.

Auf Grund des § 47 der Lohnfteuerdurchführungs- oerorbnung sowie des § 6 Abs. 2 der Ersten Wehr- steuerburchsührungsverordnung unb bes Runberlasfes des Reichsministers ber Finanzen vom 9.12.1937 S. 2233 130III sind bis spätestens 15. Februar

In tiefer Trauer:

Anna Eise, geb. Abendroth Familie Christian Albohn Familie Georg Eise.

Bekanntmachung.

Nachtragshaushaltssahung

der Stadt Gießen für das Rechnungsjahr 1937.

Auf Grund des § 86 Abf. 2 ber Deutschen Ge- meinbeorbnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I S. 49) wirb für bas Rechnungsjahr 1937 folgenbe 1. Nach- tragshaushaltsfatzung bekanntgemacht.

/ Einziger §.

Die in ber Haushaltssatzung für bas Rechnungs­jahr 1937 vom 14. Mai 1937 unter § 2 Nr. 2 fest- gefetzten Steuersätze (Hebesätze) werben wie folgt geänbert:

1. Gewerbesteuer

a) vom Gewerbekapital ) auf 280 v. h. ber

b) vom Gewerbeertrag i Steuermeßbeträge.

2. Zweigstellensteuer \ auf 360 v. h. ber ©teuer-

3. Warenhaussteuer / meßbeträge.

Die nach § 88 in Berbinbung mit § 86 Abs. 1 ber Deutschen (Bemeinbeorbnung erforberliche Genehmi­gung ber Aufsichtsbehörbe zur Nachtragssatzung ist unter bem 24. Dezember 1937 erteilt. 8877C

Gießen, ben 29. Dezember 1937.

Der Oberbürgermeister: Ritter.

im 73. Lebensjahre.

Im Namen aller trauernden Hinterbliebenen:

Jean Meifier

Gießen, Neustadt 11, Peoria (USA.), Lohra, Salzböden, Heuchelheim, Stettin, den 31. Dezember 1937.

Die Beerdigung findet Montag, 3. Januar, nachm. 3.30 Uhr von der Kapelle des neuen Friedhofs aus statt.

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Frau Sophie Bausch, Wwe.

geb. Christ

im Alter von Jahren durch den Tod von einem langen und qualvollen Leiden erlöst worden.

In tiefem Schmerz:

Dr. Walter Bausch, Chemiker.

Todesanzeige

Gestern abend entschlief sanft und unerwartet nach einem arbeits­reichen Leben mein lieber Mann, unser guter Vater, Schwiegervate* und Großvater

Glasermeister Konrad Läufer

Am Donnerstag morgen 3l'? Uhr entschlief mein lieber Mann, unser lieber Vater, Großvater, Bruder, Schwager und Onkel

Karl Schickedanz

im Alter von 56 Jahren.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Emma Schickedanz, geb. Seipp

Gießen (Sonnenstr. 6), den 31. Dezember 1937.

Die Trauerfeier findet am Montag, 3. Jan. 1938, nachmittags 2 Uhr in der Kapelle des Neuen Friedhofs statt.

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Philipp Volkmann V

Schlossermeister

Unsere liebe Tochter. Schwester und Schwägerin

Elisabeth Röhrsheim

wurde uns am 28. Dezember durch einen tragischen Unglücksfall

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