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Oberheffen.

Kreisleiter Kromm-Schotten zum Bürgermeister in Bieber ernannt.

* Schotten, 31. März. Durch Verfügung des Gauleiters ist der seitherige Kreisleiter des Kreises Schotten, Wilhelm K r o m m, nach Bieber (Kreis Offenbach) als hauptamtlicher Bürgermeister versetzt worden. Die Geschäfte der Kreisleitung Schotten werden von dem Kreisleiter Görner (Büdingen) mitoerfehen.

Gestern versammelten sich die Amtswalter der Kreisleitung, alle Ortsgruppenleiter, Stützpunkt- leiter und Vertreter der Behörden und viele Gäste im KurhausVogelsberg" zu Schotten, um Abschied von ihrem seitherigen Kreisleiter zu nehmen. In bewegten Worten sprach der Kreisleiter allen Mit­arbeitern seinen herzlichsten Dank für ihre Unter­stützung aus. Seitens des Kreisamts sprach Regie­rungsrat Schwan, dann sprach namens der Bür­germeister des Kreises Bürgermeister Mengel (Schotten) Worte des Dankes für das harmonische Zusammenarbeiten zwischen Partei und Verwal­tung. Dem scheidenden Kreisleiter wurde durch Kreisschulungsleiter Hofmann ein schönes Ab­schiedsgeschenk (Büste des Führers) namens aller Politischen Leiter des Kreises überreicht. Kreisleiter Görner (Büdingen) lSar ebenfalls zu der Ab­schiedsfeier erschienen und sprach namens des Gau­leiters Worte des Dankes und der Anerkennung für die Tätigkeit des seitherigen Schottener Kreisleiters. Es erfolgte dann die Vorstellung aller politischen Leiter vor dem neuen Kreisleiter, der in feierlicher Form die politische Leitung aus den Händen des seitherigen Kreisleiters übernahm.

Landkreis Gießen.

- Albach, 30. März. Am zweiten Osterfesttag fand in unsrem Gotteshause die Konfirmation unserer diesjährigen Konfirmanden statt. Es waren 5 Kinder, 2 Knaben und 3 Mädchen, gegen 6 Kin­der im Vorjahre. In die Schule ausgenommen werden nach Ostern 10 Kinder. Unser Fried­hof, der wohl einer der schönsten der Gegend ist, muß vergrößert werden. Am Samstag haben die Gemeindekörperschaften unter Leitung des Bürger­meisters Lenz eine Besichtigung vorgenommen, um die Möglichkeiten der Vergrößerung festzustellen. Die Arbeiten an der Reichsautobahn in unserer Gemarkung sind nun in vollem Gange. An der Stelle, wo die Reichsautobahn die Straße AlbachSteinbach kreuzt, ist eine provisorische Um­gehungsstraße gebaut worden, da die seitherige Straße tiefergelegt und stückweise auch verlegt wer­den muß. Der große Löffelbagger und die Arbei­ten in der Talsenke bei der Straßen- und Auto­straßenkreuzung waren während der Feiertage das Ziel zahlreicher hiesiger und auswärtiger Besucher.

* Harbach, 31. März. Der letzte Altveteran in unserem Orte, der Landwirt Heinrich Münch III., kann am heutigen 31. März in guter Gesundheit feinen 8 7. Geburtstag begehen. Der alte Herr feierte im September 1935 mit seiner wenige Wochen später, im November 1935 verstorbenen Gattin das Fest der diamantenen Hochzeit. Er lebt

mit seinen Kindern zusammen und hilft noch gerne bei leichteren Arbeiten im Hause und in der Hof­wirtschaft mit. Für alle öffentlichen Vorgänge in seinem Heimatdorf, in der engeren Heimat und im Reiche interessiert er sich noch in hohem Maße. Ferner erzählt er noch gerne aus seiner Jugendzeit in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts.

+ Grünberg, 30. März. An den beiden Feiertagen gastierte in der hiesigen Turnhalle das Saar-Volkstheater Rausch.. Da die schon früher gegebenen Vorstellungen allgemein gefallen hatten, war die Halle an den beiden Feiertagen jedesmal bis auf den letzten Platz besetzt. Zur Auf­führung gelangte am ersten FeiertagFrischer Wind aus Kanada", eine heitere Begebenheit von Hans Müller, am zweiten FeiertagDer Vetter", ein Lustspiel von Roderich Benedix aus der Bieder­meierzeit. Am Nachmittag des zweiten Feiertags erfreuten sich die Kinder am MärchenspielRum- pelsttlzchen".

Kreis Alsfeld.

= Höingen, 31. März. Am kommenden Frei­tag, 2. April, kann der älteste Einwohner unseres Dorfes, Dietrich Scholl II., feinen 8 5. Ge­burtstag feiern.

? Deckenbach, 31. März. Am kommenden Samstag kann die Witwe Elifabethe Gröb ihren 7 8. Geburtstag und am 6. April der hiesige Einwohner Ludwig Reuter seinen 79. Ge­burtstag feiern.

ch Deckenbach, 31. März. Gegenwärtig wird in unserer Gemarkung ein großes Wal d st ü ck abgeholzt. Das dadurch 'freiwerdende Land soll den Bauern für den Ackerbau zur Verfügung stehen.

# Ober-Ohmen, 31. März. An der Straße nach Alsfeld stand früher eine stattliche Anzahl ita­lienischer Pappeln, von denen nur noch geringe Reste vorhanden sind. Nunmehr hat die Provinzial- 'straßenbauverwaltung eine größere Menge Aka­zien pflanzen lassen. Für die Imker bedeutet diese Maßnahme eine große Freude, da Akazien eine reiche Tracht sür die Bienen versprechen.

Eifersuchtstragödie.

Junger TNann schießt auf ein Mädchen und begeht dann Selbstmord.

LPD. Bad H o m b ü r g , 30. März. Am Oster­montag nachts 1.30 Uhr kam es in Gonzen­heim zu einer Eifersuchtstragödie. Ein aus Nieder-Eschbach gebürtiges und in Ober-Esch­bach bedienstetes junges Mädchen hatte in Bad Homburg ein Tanzvergnügen besucht. Von dort wurde es von einem jungen Mann aus Ober- Eschbach nach Hause begleitet. In Gonzenheim, nahe der Ober-Eschbacher Gemarkungsgrenze, stellte sich den beiden der in Ober-Eschbach in Stellung befindliche Angeli Dall-Canton entgegen, mit dem sich das Mädchen für den Abend verab­redet, aber nicht getroffen hatte. Dall-Canton ver­jagte zunächst den Begleiter und gab dann auf das Mädchen drei Schüsse ab, von denen einer die linke Kopfseite traf, während ein zweiter in den

Rücken ging. Hierauf flüchtete der Täter und begab sich in die Scheune seines Dienstherrn nach Ober-Eschbach, wo er Selbstmord beging. Das schwerverletzte Mädchen, das aber mit dem Leben daoonkommen dürfte, wurde in das Kreiskrankenhaus nach Bad Homburg gebracht.

Gefährlicher Einbrecher festgenommen.

LPD. Hanau, 29. März. Der Hanauer Krimi­nalpolizei gelang es in Zusammenarbeit mit der Gendarmerie, einen gefährlichen Einbre­cher fest zunehmen, der in den beiden letzten Wochen starke Beunruhigung in die Bevölkerung getragen hatte. Es handelt sich um den erst 22jähri- gen Gustav Diehl aus Rüdigheim, der kaum aus dem Zuchthaus heraus ist und schon wieder mit seiner verbrecherischen Tätigkeit begann. Im Jahre 1935 war er von dem Schöffengericht in Offenbach wegen einer ganzen Reihe von schweren Einbrüchen zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt worden, welche Strafe er Ende Februar verbüßt hatte. Nach seiner Entlassung aus der Strafanstalt fand er bald Arbeit als Steinklopfer, die ihm aber scheinbar ganz und gar nicht zusagte, denn bereits nach vier Tagen war die Herrlichkeit zu Ende. In einer Eingabe an die zuständige Stelle suchte die Mutter, die nur allzu gut Bescheid um das Treiben ihres Sohnes wußte, dessen jähe Arbeitsniederlegung mitblu­tenden Händen" zu entschuldigen. Schon bald be­

kam die Kriminalpolizei zu verspüren, daß Diehl wieder im Lande war und sein altes Absteige- und Hehlerquartier in Hanau aufs neue bezogen hatre. In einer einzigen Nacht führte er in der Bruch­köbeler Landstraße vier Einbrüche aus. Auch m Dörnigheim brach er in einer Nacht an verschie­denen Stellen ein. Die Einbrüche in der Dunlop« straße kommen ebenfalls auf das Konto Diehls. Nachdem der Verbrecher noch in der Nacht zum Gründonnerstag die Bruchköbeler Landstraße heim­gesucht hatte, ereilte ihn das Schicksal. Bei einer im elterlichen Anwesen Diehls in Rüdigheim und in dessen Hanauer Hehlerquartier üorgenommenen Haussuchung wurde eine ganze Menge gestohlener Sachen vorgefunden, wie auch sein Komplize, ein Hanauer Bursche, festgenommen werden konnte.

Vom groben Unfug zum Verbrechen.

Mainz, 30. März. "(Lpd.) Gin älterer Mann verübte in den frühen Morgenstunden groben Un­fug, indem er am Fischtor einen Feuermel­ders Tätigkeit setzte. Als er von einem Passan­ten zur Rede gestellt und festgehalten wurde, fetzte er sich zur Wehr und verletzte den Passanten durch einen M e s s e r st i ch i m Rücken. Während der gegen den Rhein hin 'geflüchtete Täter der Polizei zugeführt werden konnte, mußte der Verletzte ins Städtische Krankenhaus überführt werden.

Oer April-Umzug.

Neben dem 1. Oktober ist der 1. April von jeher der wichtigste Umzugstermin. Aus dieser Tatsache ergeben sich für Hausbesitzer und Mieter zahlreiche Veränderungen, die oft von einschneidender wirt­schaftlicher Bedeutung sind. Dabei handelt es sich nicht nur um die Kosten, die ein Umzug für beide Teile mit sich bringt, sondern auch um die Erledi­gung zahlreicher Formalitäten, die mit dem Woh­nungswechsel verbunden sind.

In diesem Jahre liegen die Verhältnisse, so weit die Mietpreise in Frage kommen, so, daß durch die Preisstopoerordnung vom Herbst des Vorjahres Veränderungen kaum, oder doch nur in wenigen Fällen eintreten dürften. Die Mietpreise sind durch die angezogene Verordnung stabilisiert, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß für solche Woh­nungen, die noch dem Reichsmietengesetz unterlie­gen, die volle Miete von dem neuen Mieter ver­langt werden kann, und zwar auch bann, wenn der Vormieter zu einem niedrigeren Mietzins gewohnt hat. Von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, sind in allen anderen Fällen, d. h. also, in denen die Räume nicht mehr dem Reichsmietengesetz unter­liegen, Mietzinserhöhungen ausgeschlossen. Von dem neuen Mieter darf also keine höhere Miete gefor­dert werden, als von dem alten. Die wenigen Aus­nahmen, die Vorkommen können, wenn der Haus­besitzer eine erhebliche Zinsen- oder Steuersteige­rung nachweisen kann, fallen nicht ins Gewicht und brauchen deshalb auch hier nicht in Betracht ge­zogen zu werden. Wenn bereits früher mit zukünf­tigen Mietern Verträge abgeschloffen sind, die höhere Mieten vorsahen als am Stichtag, dem 17. Oktober 1936, so sind die Verträge entsprechend

abzuändern und wieder auf diesen Stand zurück­zuschrauben.

Wirtschaftlich hat der Umzugstermin nicht nur für Hausbesitzer und Mieter, sondern auch für zahl­reiche andere Berufe eine beträchtliche Bedeutung. Im ganzen Reichsgebiet werden aus diesem Anlaß Millionenumsätze getätigt, an denen neben dem Umzugsgewerbe auch zahlreiche Hand­werksberufe und das Maklergewerbe beteiligt sind. Auch für das Hauspersonal und für die Hausverwalter ergeben sich zu diesem Termin in vielen Fällen Aenderungen in ihrer Be­tätigung und wirtschaftlichen Stellung.

Am 1. April 1937 tritt eine Neuregelung der Hauszins st euer in Kraft, die sowohl für den Hausbesitzer, als für den Mieter finanzielle Veränderungen mit sich bringt.' Am 5. März ist be­reits auf Grund des bekannten Gesetzes ein ent­sprechender Runderlaß des Preußischen Finanz­ministers ergangen. Der Erlaß befaßt sich mit der Durchführung der Hauszinssteuersenkung, mit der Aenderung von Steuererleichterungen, mit der Ab­wicklung des Anleiheverfahrens. Die Steuerleichte- rungen blieben zum großen Teil trotz der Barsen- kung der Hauszinssteuer in ihrer absoluten Höhe bestehen. Nach einem Beispiel, das demGrund­eigentum" entnommen ist, wirkt sich das praktisch wie folgt aus: Die Hanszinssteuer hat bisher bei einem Grundstück 1200 Mark abzüglich 250 Mark für Aufwertungsmehrzinsen und abzüglich 200 Mk. für Wohnungsteilung, also 750 Mark betragen. In­folge der Senkung des Steuersatzes mindert sich die Hauszinssteuer zunächst auf 900 Mark; davon gehen 250 Mark ab für Aufwertungszinfen. An

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sind. Außerdem ist er nicht teurer und der Weg zu ihm wird sich bestimmt lohnen

2 I. 2207V

Norddeutschland heißen die ein­zelnen Klassen der höheren Schule vom ersten Schuljahr an gerech­net, .Sexta, Quinta, Quarta, Untertertia Obertertia, Unter­sekunda, Obersekunda Unter­prima, Oberprima. In Süd­deutschland vom ersten Schuljahr gerechnet 1. Klasse, 2. Klasse usw. Das Schulgeld an höheren Schu­len ist verschieden hoch. Ge­schwister auf der gleichen Schule erhalten Ermäßigungen, begabte Schüler minderbegüterter Eltern Schulgeldnachlaß. Eltern können jeden Lehrer aufsuchen, um sich über die Leistungen ihrer Kinder zu unterrichten. Nach einer An­kündigung des Reichserziehungs­ministers soll die Schulzeit ver­kürzt werden.

Schulkrankheiten sind Krankhei­ten, die durch den Schulbesuch gefördert und begünstigt werden. Neben den Infektionskrankheiten Bleichsucht, Nervosität, Rückgrat­verkrümmung. Damit derartige Erscheinungen möglichst rechtzei­tig erkannt werden und geheilt werden können, findet in regel­mäßigen Abständen eine Unter­suchung der Schulkinder durch einen eigens aufgestellten Schul­arzt statt.

Schuppen sind Horngebilde der Oberhaut, die sich in feinsten Blättchen ablösen. Häufig sind Schuppen der Kopfhaut. Am besten ist es, man wäscht das Haar nicht zu oft, fettet die Haut aber immer gut ein. Sehr starke Schup­penbildung ist eine Hautkrank­heit, die ärztlicher Behandlung bedarf. Im Gesicht tritt oft Schup­penbildung auf bei Verwendung

Schule

nützung des eingebrachten Gutes notwendig sind. Für Schulden der Frau haftet das Vorbehalts­gut der Frau und meist auch das eingebrachte Gut. Letzteres haftet nicht für Schulden aus Rechts­geschäften. die die Frau nach der Eheschließung ohne Zustimmung des Mannes vorgenommen hat. für Schulden aus dem Erwerb einer Erbschaft oder eines Ver­mächtnisses, wenn dieser zugun­sten des Vorbehaltsgutes erfolgt, und für Schulden, die nach Ein­gehen der Ehe aus dem Vor­behaltsgut entstehen. Bei der Gütergemeinschaft haftet das Ee- samtgut für alle Schulden des Mannes, ferner für die Schulden der Frau mit Ausnahme oer- jenigen, für die beim gesetzlichen Eüterstand das eingebrachte Gut nicht haften würde. Für Schul­den des Mannes haftet neben dem Eefamtgut auch dessen Vor­behaltsgut; wegen Schulden der Frau, für die das Gesamtgut nicht haftet, können sich die Gläu­biger nur an deren Vorbehalts­gut halten. Für Schulden der minderjährigen Kinder haften die Eltern grundsätzlich nicht; ebensowenig haftet die Herrschaft für Schulden der Angestellten (S. a. Kreditbrief, Jugendliche.) Schule, Lehr- und Erziehungs­anstalt für die Jugend unseres Volkes. Heute muß jedes Kind ohne Ausnahme die Grundschule besuchen. Nach vierjährigem Un­terricht können die Begabteren in eine sechsstufige Mittelschule oder neunstufige höhere Schule ausgenommen werden, die die Hochschulreife vermittelt. In

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