Oberheffen.
Kreisleiter Kromm-Schotten zum Bürgermeister in Bieber ernannt.
* Schotten, 31. März. Durch Verfügung des Gauleiters ist der seitherige Kreisleiter des Kreises Schotten, Wilhelm K r o m m, nach Bieber (Kreis Offenbach) als hauptamtlicher Bürgermeister versetzt worden. Die Geschäfte der Kreisleitung Schotten werden von dem Kreisleiter Görner (Büdingen) mitoerfehen.
Gestern versammelten sich die Amtswalter der Kreisleitung, alle Ortsgruppenleiter, Stützpunkt- leiter und Vertreter der Behörden und viele Gäste im Kurhaus „Vogelsberg" zu Schotten, um Abschied von ihrem seitherigen Kreisleiter zu nehmen. In bewegten Worten sprach der Kreisleiter allen Mitarbeitern seinen herzlichsten Dank für ihre Unterstützung aus. Seitens des Kreisamts sprach Regierungsrat Schwan, dann sprach namens der Bürgermeister des Kreises Bürgermeister Mengel (Schotten) Worte des Dankes für das harmonische Zusammenarbeiten zwischen Partei und Verwaltung. Dem scheidenden Kreisleiter wurde durch Kreisschulungsleiter Hofmann ein schönes Abschiedsgeschenk (Büste des Führers) namens aller Politischen Leiter des Kreises überreicht. Kreisleiter Görner (Büdingen) lSar ebenfalls zu der Abschiedsfeier erschienen und sprach namens des Gauleiters Worte des Dankes und der Anerkennung für die Tätigkeit des seitherigen Schottener Kreisleiters. Es erfolgte dann die Vorstellung aller politischen Leiter vor dem neuen Kreisleiter, der in feierlicher Form die politische Leitung aus den Händen des seitherigen Kreisleiters übernahm.
Landkreis Gießen.
- Albach, 30. März. Am zweiten Osterfesttag fand in unsrem Gotteshause die Konfirmation unserer diesjährigen Konfirmanden statt. Es waren 5 Kinder, 2 Knaben und 3 Mädchen, gegen 6 Kinder im Vorjahre. In die Schule ausgenommen werden nach Ostern 10 Kinder. — Unser Friedhof, der wohl einer der schönsten der Gegend ist, muß vergrößert werden. Am Samstag haben die Gemeindekörperschaften unter Leitung des Bürgermeisters Lenz eine Besichtigung vorgenommen, um die Möglichkeiten der Vergrößerung festzustellen. — Die Arbeiten an der Reichsautobahn in unserer Gemarkung sind nun in vollem Gange. An der Stelle, wo die Reichsautobahn die Straße Albach—Steinbach kreuzt, ist eine provisorische Umgehungsstraße gebaut worden, da die seitherige Straße tiefergelegt und stückweise auch verlegt werden muß. Der große Löffelbagger und die Arbeiten in der Talsenke bei der Straßen- und Autostraßenkreuzung waren während der Feiertage das Ziel zahlreicher hiesiger und auswärtiger Besucher.
* Harbach, 31. März. Der letzte Altveteran in unserem Orte, der Landwirt Heinrich Münch III., kann am heutigen 31. März in guter Gesundheit feinen 8 7. Geburtstag begehen. Der alte Herr feierte im September 1935 mit seiner wenige Wochen später, im November 1935 verstorbenen Gattin das Fest der diamantenen Hochzeit. Er lebt
mit seinen Kindern zusammen und hilft noch gerne bei leichteren Arbeiten im Hause und in der Hofwirtschaft mit. Für alle öffentlichen Vorgänge in seinem Heimatdorf, in der engeren Heimat und im Reiche interessiert er sich noch in hohem Maße. Ferner erzählt er noch gerne aus seiner Jugendzeit in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts.
+ Grünberg, 30. März. An den beiden Feiertagen gastierte in der hiesigen Turnhalle das Saar-Volkstheater Rausch.. Da die schon früher gegebenen Vorstellungen allgemein gefallen hatten, war die Halle an den beiden Feiertagen jedesmal bis auf den letzten Platz besetzt. Zur Aufführung gelangte am ersten Feiertag „Frischer Wind aus Kanada", eine heitere Begebenheit von Hans Müller, am zweiten Feiertag „Der Vetter", ein Lustspiel von Roderich Benedix aus der Biedermeierzeit. Am Nachmittag des zweiten Feiertags erfreuten sich die Kinder am Märchenspiel „Rum- pelsttlzchen".
Kreis Alsfeld.
= Höingen, 31. März. Am kommenden Freitag, 2. April, kann der älteste Einwohner unseres Dorfes, Dietrich Scholl II., feinen 8 5. Geburtstag feiern.
? Deckenbach, 31. März. Am kommenden Samstag kann die Witwe Elifabethe Gröb ihren 7 8. Geburtstag und am 6. April der hiesige Einwohner Ludwig Reuter seinen 79. Geburtstag feiern.
ch Deckenbach, 31. März. Gegenwärtig wird in unserer Gemarkung ein großes Wal d st ü ck abgeholzt. Das dadurch 'freiwerdende Land soll den Bauern für den Ackerbau zur Verfügung stehen.
# Ober-Ohmen, 31. März. An der Straße nach Alsfeld stand früher eine stattliche Anzahl italienischer Pappeln, von denen nur noch geringe Reste vorhanden sind. Nunmehr hat die Provinzial- 'straßenbauverwaltung eine größere Menge Akazien pflanzen lassen. Für die Imker bedeutet diese Maßnahme eine große Freude, da Akazien eine reiche Tracht sür die Bienen versprechen.
Eifersuchtstragödie.
Junger TNann schießt auf ein Mädchen und begeht dann Selbstmord.
LPD. Bad H o m b ü r g , 30. März. Am Ostermontag nachts 1.30 Uhr kam es in Gonzenheim zu einer Eifersuchtstragödie. Ein aus Nieder-Eschbach gebürtiges und in Ober-Eschbach bedienstetes junges Mädchen hatte in Bad Homburg ein Tanzvergnügen besucht. Von dort wurde es von einem jungen Mann aus Ober- Eschbach nach Hause begleitet. In Gonzenheim, nahe der Ober-Eschbacher Gemarkungsgrenze, stellte sich den beiden der in Ober-Eschbach in Stellung befindliche Angeli Dall-Canton entgegen, mit dem sich das Mädchen für den Abend verabredet, aber nicht getroffen hatte. Dall-Canton verjagte zunächst den Begleiter und gab dann auf das Mädchen drei Schüsse ab, von denen einer die linke Kopfseite traf, während ein zweiter in den
Rücken ging. Hierauf flüchtete der Täter und begab sich in die Scheune seines Dienstherrn nach Ober-Eschbach, wo er Selbstmord beging. Das schwerverletzte Mädchen, das aber mit dem Leben daoonkommen dürfte, wurde in das Kreiskrankenhaus nach Bad Homburg gebracht.
Gefährlicher Einbrecher festgenommen.
LPD. Hanau, 29. März. Der Hanauer Kriminalpolizei gelang es in Zusammenarbeit mit der Gendarmerie, einen gefährlichen Einbrecher fest zunehmen, der in den beiden letzten Wochen starke Beunruhigung in die Bevölkerung getragen hatte. Es handelt sich um den erst 22jähri- gen Gustav Diehl aus Rüdigheim, der kaum aus dem Zuchthaus heraus ist und schon wieder mit seiner verbrecherischen Tätigkeit begann. Im Jahre 1935 war er von dem Schöffengericht in Offenbach wegen einer ganzen Reihe von schweren Einbrüchen zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt worden, welche Strafe er Ende Februar verbüßt hatte. Nach seiner Entlassung aus der Strafanstalt fand er bald Arbeit als Steinklopfer, die ihm aber scheinbar ganz und gar nicht zusagte, denn bereits nach vier Tagen war die Herrlichkeit zu Ende. In einer Eingabe an die zuständige Stelle suchte die Mutter, die nur allzu gut Bescheid um das Treiben ihres Sohnes wußte, dessen jähe Arbeitsniederlegung mit „blutenden Händen" zu entschuldigen. Schon bald be
kam die Kriminalpolizei zu verspüren, daß Diehl wieder im Lande war und sein altes Absteige- und Hehlerquartier in Hanau aufs neue bezogen hatre. In einer einzigen Nacht führte er in der Bruchköbeler Landstraße vier Einbrüche aus. Auch m Dörnigheim brach er in einer Nacht an verschiedenen Stellen ein. Die Einbrüche in der Dunlop« straße kommen ebenfalls auf das Konto Diehls. Nachdem der Verbrecher noch in der Nacht zum Gründonnerstag die Bruchköbeler Landstraße heimgesucht hatte, ereilte ihn das Schicksal. Bei einer im elterlichen Anwesen Diehls in Rüdigheim und in dessen Hanauer Hehlerquartier üorgenommenen Haussuchung wurde eine ganze Menge gestohlener Sachen vorgefunden, wie auch sein Komplize, ein Hanauer Bursche, festgenommen werden konnte.
Vom groben Unfug zum Verbrechen.
Mainz, 30. März. "(Lpd.) Gin älterer Mann verübte in den frühen Morgenstunden groben Unfug, indem er am Fischtor einen Feuermelders Tätigkeit setzte. Als er von einem Passanten zur Rede gestellt und festgehalten wurde, fetzte er sich zur Wehr und verletzte den Passanten durch einen M e s s e r st i ch i m Rücken. Während der gegen den Rhein hin 'geflüchtete Täter der Polizei zugeführt werden konnte, mußte der Verletzte ins Städtische Krankenhaus überführt werden.
Oer April-Umzug.
Neben dem 1. Oktober ist der 1. April von jeher der wichtigste Umzugstermin. Aus dieser Tatsache ergeben sich für Hausbesitzer und Mieter zahlreiche Veränderungen, die oft von einschneidender wirtschaftlicher Bedeutung sind. Dabei handelt es sich nicht nur um die Kosten, die ein Umzug für beide Teile mit sich bringt, sondern auch um die Erledigung zahlreicher Formalitäten, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind.
In diesem Jahre liegen die Verhältnisse, so weit die Mietpreise in Frage kommen, so, daß durch die Preisstopoerordnung vom Herbst des Vorjahres Veränderungen kaum, oder doch nur in wenigen Fällen eintreten dürften. Die Mietpreise sind durch die angezogene Verordnung stabilisiert, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß für solche Wohnungen, die noch dem Reichsmietengesetz unterliegen, die volle Miete von dem neuen Mieter verlangt werden kann, und zwar auch bann, wenn der Vormieter zu einem niedrigeren Mietzins gewohnt hat. Von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, sind in allen anderen Fällen, d. h. also, in denen die Räume nicht mehr dem Reichsmietengesetz unterliegen, Mietzinserhöhungen ausgeschlossen. Von dem neuen Mieter darf also keine höhere Miete gefordert werden, als von dem alten. Die wenigen Ausnahmen, die Vorkommen können, wenn der Hausbesitzer eine erhebliche Zinsen- oder Steuersteigerung nachweisen kann, fallen nicht ins Gewicht und brauchen deshalb auch hier nicht in Betracht gezogen zu werden. Wenn bereits früher mit zukünftigen Mietern Verträge abgeschloffen sind, die höhere Mieten vorsahen als am Stichtag, dem 17. Oktober 1936, so sind die Verträge entsprechend
abzuändern und wieder auf diesen Stand zurückzuschrauben.
Wirtschaftlich hat der Umzugstermin nicht nur für Hausbesitzer und Mieter, sondern auch für zahlreiche andere Berufe eine beträchtliche Bedeutung. Im ganzen Reichsgebiet werden aus diesem Anlaß Millionenumsätze getätigt, an denen neben dem Umzugsgewerbe auch zahlreiche Handwerksberufe und das Maklergewerbe beteiligt sind. Auch für das Hauspersonal und für die Hausverwalter ergeben sich zu diesem Termin in vielen Fällen Aenderungen in ihrer Betätigung und wirtschaftlichen Stellung.
Am 1. April 1937 tritt eine Neuregelung der Hauszins st euer in Kraft, die sowohl für den Hausbesitzer, als für den Mieter finanzielle Veränderungen mit sich bringt.' Am 5. März ist bereits auf Grund des bekannten Gesetzes ein entsprechender Runderlaß des Preußischen Finanzministers ergangen. Der Erlaß befaßt sich mit der Durchführung der Hauszinssteuersenkung, mit der Aenderung von Steuererleichterungen, mit der Abwicklung des Anleiheverfahrens. Die Steuerleichte- rungen blieben zum großen Teil trotz der Barsen- kung der Hauszinssteuer in ihrer absoluten Höhe bestehen. Nach einem Beispiel, das dem „Grundeigentum" entnommen ist, wirkt sich das praktisch wie folgt aus: Die Hanszinssteuer hat bisher bei einem Grundstück 1200 Mark abzüglich 250 Mark für Aufwertungsmehrzinsen und abzüglich 200 Mk. für Wohnungsteilung, also 750 Mark betragen. Infolge der Senkung des Steuersatzes mindert sich die Hauszinssteuer zunächst auf 900 Mark; davon gehen 250 Mark ab für Aufwertungszinfen. An
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de«n Winter verdrängt dann wird es Zeit, einmal im Geräteschuppen nachzusehen, und so von ungefähr die Gaitenwerkzeuge unter die Lupe zu nehmen Es wird manches dabei sein, was erneuert werden muh und vieles ist vielleicht überhaupt noch nicht da. Da kommen Sie getrost einmal zu Häuser. Seine Auswahl an Gartengeräten und -hilfsmitteln ist grob Er führt gute, gangbare Markenartikel u. a. die guten Wolf-Geräte, die ja unverwüstlich
sind. Außerdem ist er nicht teurer und der Weg zu ihm wird sich bestimmt lohnen
2 I. 2207V
Norddeutschland heißen die einzelnen Klassen der höheren Schule vom ersten Schuljahr an gerechnet, .Sexta, Quinta, Quarta, Untertertia Obertertia, Untersekunda, Obersekunda Unterprima, Oberprima. In Süddeutschland vom ersten Schuljahr gerechnet 1. Klasse, 2. Klasse usw. Das Schulgeld an höheren Schulen ist verschieden hoch. Geschwister auf der gleichen Schule erhalten Ermäßigungen, begabte Schüler minderbegüterter Eltern Schulgeldnachlaß. Eltern können jeden Lehrer aufsuchen, um sich über die Leistungen ihrer Kinder zu unterrichten. Nach einer Ankündigung des Reichserziehungsministers soll die Schulzeit verkürzt werden.
Schulkrankheiten sind Krankheiten, die durch den Schulbesuch gefördert und begünstigt werden. Neben den Infektionskrankheiten Bleichsucht, Nervosität, Rückgratverkrümmung. Damit derartige Erscheinungen möglichst rechtzeitig erkannt werden und geheilt werden können, findet in regelmäßigen Abständen eine Untersuchung der Schulkinder durch einen eigens aufgestellten Schularzt statt.
Schuppen sind Horngebilde der Oberhaut, die sich in feinsten Blättchen ablösen. Häufig sind Schuppen der Kopfhaut. Am besten ist es, man wäscht das Haar nicht zu oft, fettet die Haut aber immer gut ein. Sehr starke Schuppenbildung ist eine Hautkrankheit, die ärztlicher Behandlung bedarf. Im Gesicht tritt oft Schuppenbildung auf bei Verwendung
Schule
nützung des eingebrachten Gutes notwendig sind. Für Schulden der Frau haftet das Vorbehaltsgut der Frau und meist auch das eingebrachte Gut. Letzteres haftet nicht für Schulden aus Rechtsgeschäften. die die Frau nach der Eheschließung ohne Zustimmung des Mannes vorgenommen hat. für Schulden aus dem Erwerb einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses, wenn dieser zugunsten des Vorbehaltsgutes erfolgt, und für Schulden, die nach Eingehen der Ehe aus dem Vorbehaltsgut entstehen. — Bei der Gütergemeinschaft haftet das Ee- samtgut für alle Schulden des Mannes, ferner für die Schulden der Frau mit Ausnahme oer- jenigen, für die beim gesetzlichen Eüterstand das eingebrachte Gut nicht haften würde. Für Schulden des Mannes haftet neben dem Eefamtgut auch dessen Vorbehaltsgut; wegen Schulden der Frau, für die das Gesamtgut nicht haftet, können sich die Gläubiger nur an deren Vorbehaltsgut halten. — Für Schulden der minderjährigen Kinder haften die Eltern grundsätzlich nicht; ebensowenig haftet die Herrschaft für Schulden der Angestellten (S. a. Kreditbrief, Jugendliche.) Schule, Lehr- und Erziehungsanstalt für die Jugend unseres Volkes. Heute muß jedes Kind ohne Ausnahme die Grundschule besuchen. Nach vierjährigem Unterricht können die Begabteren in eine sechsstufige Mittelschule oder neunstufige höhere Schule ausgenommen werden, die die Hochschulreife vermittelt. In
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Gasherde, Wasch- u. Sviiliifchc KKvlh Z.Thörner Aachs. Ludwiastraßc 40 ,lieA Rui .4355
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