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Stelle des bisherigen Steuerbetrags van 950 Mk. entfällt vom 1. April 1937 ab der Betrag von 650 Mark auf die Mieträume, so daß sich für die Woh­nungsteilung ein geringerer Nachlaßbetrag als 200 Mark, und zwar der Betrag von etwa 137 Mark ergibt. Ab 1. April 1937 würde sich hier ein Steuer- bctrag von etwa 513 Mark ergeben (gegen bisher 750 Mark). Für diejenigen Hausbesitzer, die mehr als 200 Mark Hauszinssteuer im Etatjahr 1934 zu zahlen hatten, wirkt sich die Senkung um 25 v. H. in der Weise aus, daß sie am 1. April 1937 effek­tiv wird. Bisher handelte es sich nicht um eine Bar­senkung, weil für den Senkungsbetrag Gemeinde- Umschuldungsanleihe gewährt wurde. Dieses System kommt künftig in Fortfall, so daß nunmehr eine tatsächliche Senkung um 25 v. H. eingetreten ist. Dies hat für den Hausbesitzer den Vorteil, daß Kursverluste in Zukunft ausgeschlossen sind und er von vornherein 25 v. H. des Hauszinssteuersolls einspart.

Bei den Mietern treten in einer Reihe von Fällen anders geartete Rückwirkungen ein. Es han­delt sich hier um den großen Kreis von bedürfti­gen Mietern, denen die Hauszinssteuer von der Gemeinde gestundet worden ist. Durch die 25prozen- tige Senkung ermäßigt sich natürlich auch der Be­trag der g e' st u n d e t e n H a u s z i n s st e u e r in gleichem Maße. Praktisch bedeutet das für die be­treffenden Mieter, daß sich der Betrag der monat­lich an den Hausbesitzer zu zahlenden Miete ent­sprechend erhöht. Es kann keinem Zweifel unterlie­gen, daß hierdurch in gewissen Fällen Härten für hilfsbedürftige Mieter entstehen. Daher haben die Mieter, denen bisher die Hauszinssteuer gestundet war, das Recht, bei den Wohlfahrtsämtern Einträge auf Erhöhung der Wohlfahrtsunter­stützung einzubringen. Die Mehrausgaben, die dem hilfsbedürftigen Mieter durch dw Hauszins­steuersenkung entstehen, sollen dadurch in allen Fäl­len, in denen der Mieter die erhöhte Belastung und die Hilfsbedürftigkeit nachweisen kann, gedeckt werden.

Bei der Abwicklung des Anleiheverfah­rens handelt es sich um Vorschriften, die die künf­tige Behandlung der Gemeindeumschuldungsanleihe regeln. Der nächstjährige 1. April wird vielleicht auch auf dem Gebiete der Hauszinssteuer noch wei­tere Neuerungen bringen, zumal am 1. April 1938 das neue Grundsteuergesetz in Kraft tritt. H. D.

Sie städtischen Kred igenoffenschaften im Geschäftsjahr ^936.

Vom Deutschen Genossenschaftsoerband, Berlin, wird uns geschrieben:

Die Ergebnisse der städtischen Kreditgenossenschaf­ten für das Geschäftsjahr 1936 bestätigen in der

Gesamtübersicht die ständige Aufwärtsbewegung dieser Institute. Dabei haben die Genossenschafts­banken ihre besondere Aufgabe in einer intensiven Förderung des mittelständischen Kreditgeschäfts ge­sehen. Ziffernmäßig geht dies daraus hervor, daß der an sia; gegenüber dem Vorjahr gestiegene Ein­lagenzuwachs von dem Anwachsen der ausgeliehe­nen Kredite noch übertroffen wird. Während der Einlagenzuwachs im Jahre 1936 = 131 Millionen Marc (117 Millionen Mark im Vorjahr) beträgt, hat sich der Gesamtbestand der Kredite um 156 Mil­lionen Mark auf 1 604 Millionen Mark erhöht. Da­mit liegt erstmalig der Bestand der ausgeliehenen Kredite über dem Einlagenbestand, der sich auf 1 584 Millionen Mark beläuft.

Neben der starken Beteiligung der Genossenschaf­ten am mittelständischen Kreditgeschäft weisen die vorläufigen Jahresergebnisse eine beachtliche Zu­nahme des eigenen Wertpapierbestandes um 41 auf 153 Millionen Mark auf.

Die Geschäftsguthaben der Kreditgenossenschaften konnten um 8 auf 206 Millionen Mark, die Re­serven um 5 auf 72 Millwnen Mark steigen. Ein­schließlich der weiterbegebenen Wechsel belaufen sich Anfang 1937 die Betriebsmittel der städtischen Kre­ditgenossenschaften auf 2,2 Milliarden Mark.

Oie öffentlichen Lebensversicherungs- anftatten in Deutschland.

Die im Verband öffentlicher Lebensversicherungs­anstalten in Deutschland zusammengeschlosscyen An­stalten haben im Jahre 1936 in ihrer Aufwärts­entwicklung, die durch die Machtübernahme im Jahre 1933 ausgelöst worden ist, neue Fortschritte gemacht. Seit 1932, dem Jahre des Tiefstandes, in dem nur 198 Millionen Mark Neuanträge einge­laufen waren, bis Ende 1936 ist der Antragszugang auf über 324 Millionen Mark angestiegen. Wie in den Jahren vorher, dürften auch im Jahre 1936 die vermehrte Arbeitsbeschaffung und die daraus entstandene erhöhte Derdienstmoglichkeit in zahl­reichen Berufen die Ursache für die günstige Ent­wicklung sein.

Den Hauptanteil an der Aufwärtsbewegung hatte im vergangenen Jahre die Großlebensversicherung zu verzeichnen. Diese Tatsache kann als Beweis da­für angesehen werden, daß nicht nur das Gesamt­einkommen des deutschen Volkes, sondern auch die Kaufkraft des einzelnen Volksgenossen vielfach ge­stiegen ist. Zugleich drückt dies aber auch sein Ver­trauen zu der fortschreitenden Gesundung der deut­schen Wirtschaft aus. Die Sterblichkeitskurve ist wiederum günstig verlaufen. Nach den vorläufigen Zusammenstellungen geht der Reinzugang zum Gesamtbestand über den Zuwachs des Vorjahres erheblich hinaus. Dementsprechend sind auch die Beitragseinnahmen gestiegen. Sie haben die An­

stalten in die Lage versetzt, den Umfang ihrer Geld­ausleihen gemäß ihren Richtlinien, die eine vor­nehmliche Berücksichtigung der Bauernschaft, des Handwerker- und Kleingewerbestandes sowie der Beamten, Angestellten und Arbeiter vorsehen, zu vergrößern und ihnen ferner ermöglicht, Mittel im Sinne der neuen Reichsaufgaben anzulegen. Die langfristigen Kapitalanlagen sind daher von vor­jährigen 405 Millionen Mark auf 466 Millionen Mark weiter gestiegen.

Die öffentlichen Anstalten haben wiederum einen großen Teil der verfügbaren Geldmittel in kleine­ren Hypothekendarlehen ausgeliehen, so daß die breitesten Schichten und nicht zum wenigsten auch die Landbevölkerung im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten Kredithilfe erhalten haben. Es wird damit bewußt bodenverbundene Wirtschaftspolitik betrieben. Der Grundsatz der dezentralisierten Kredit­verteilung wird den Forderungen nach weitgehen­der sozialer Betätigung zugunsten der mit geringe­rem Eiaenkapital ausgerüsteten schaffenden VoUs- kreise, die für die Staatserhaltung größte Be­deutung besitzen, gerecht, und er trägt in hohem Maße dazu bei, das Vertrauen zur öffentlichen Versicherung überhaupt zu vertiefen, sowie dem Versicherungsgedanken immer mehr Freunde zu ge­winnen.

Die Verbreitung der Erkenntnis, daß der Ver­sicherungsschutz zu den Grundforderungen für das Wohl der Familie im Rahmen der Bevölkerungs­politik gehört, ist eine Aufgabe von nationalem und sozialem Charakter. In einem solchen Dienen an der Volksgemeinschaft verbinden sich Leistung und Gemeinnützigkeit der Arbeit, ohne die der not­wendige Wiederaufbau unserer Wirtschaft nicht denkbar ist.

Deutsche Kolomal-Aassiellung in Frankfurt.

NSG. Die Vorbereitungen für die Kolonialaus- ftellung, die vom Reichskolonialbund vom 4. bis 25. April durchgeführt wird, find jetzt soweit zum Abschluß gekommen, daß mit dem Aufbau der Aus­stellung im Haus der Moden in Frankfurt a. M. be­gonnen werden konnte. Die Ausstellung dient dem Gedanken, die Idee von der Notwendigkeit kolonia­len Besitzes in die breiten Kreise der Bevölkerung zu tragen. In Frankfurt kann diese Idee an älteste Tradition anknüpfen, denn in Frankfurt wurde im .Jahre 1882 der Deuts ch e Kolonialverein gegründet, vo.n dem Bismarck später sagen konnte, daß gerade diese Bestrebungen ihm wertvolle Grund­lagen für den Kolonialerwerb und die kolonisato­rische Arbeit gegeben haben. Diese Beziehungen Frankfurts zu dem kolonialen Gedanken und der

Kolonialgefchichte kommen denn auch in einer großen Abteilung der Ausstellung zum Ausdruck. Die Frankfurter Stadtbibliothek bringt hier deutsch­sprachliche Literatur über die koloniale Entwick­lung bis zum Jahre 1918. Sorgfältig ausgewähltes und wissenschaftlich fundiertes Material beantwor­tet schlüssig die Frage, warum Kolonien? Diese Abteilung zeigt die deutschen Kolonien in ihren wirtschaftlichen Verflechtungen mit dem Mutterlande vor dem Krieg und den Kolonialbesitz anderer Länder. Die Hauptabteilung umfaßt die Kolonialwirt schäft in ihrer ganzen Viel­fältigkeit und in ihren Beziehungen zur Heimat. Im Zusammenhang mit der Wirtschaft wird das Verkehrswesen, Völker u. Tierwelt an­schaulich dargeftellt. Einen ansehnlichen Raum nimmt auch die A r'b e i t in der Heimat ein, die nach der Förderung der behördlichen Stellen heute be­reits in den Schulen beginnt und in den Kolonial­schulen ihre Fortsetzung findet. Bei der Ausstellung wird die Tätigkeit des Kolonialbundes, feine karitative, wie auch feine kulturelle und Werbe­arbeit nicht übergangen.

Verwendung von Gpeichergas genehmigungspflichtig.

Berlin, 30. März. (DNB.) Der Einführung von Speichergas als Treibstoff kommt im Rahmen des Vierjahresplanes eine besondere Be­deutung zu. Daher wird, um den Verbrauch von Speichergas der Erzeugung anzupafsen, bestimmt, daß die Verwendung einer besonderen Genehmigung bedarf. Der Antrag ist an die zuständige Zulas­sungsstelle zu richten. Dem Antrag sind bei be­reits zugelassenen Kraftfahrzeugen der Kraftfahr­zeugbrief oder eine Beschreibung des Fahrzeuges durch die Herstellerfirma mit den entsprechenden Angaben beizufügen. Bei Flüssiggas sind dem Antrag außerdem eine Bescheinigung des Kraftstoff­lieferers, daß am Standort ausreichende Bezugs­möglichkeiten vorhanden sind und Angaben über den Verwendungszweck des Kraftfahrzeuges, den Zeitpunkt der voraussichtlichen Inbetriebnahme und ben ungefähren Jahresbedarf an Speichergas bei­zufügen. Die Genehmigung wird im Kraftfahrzeug­brief vermerkt. Für Kraftfahrzeuge, die am 31. März 1937 bereits für den Betrieb mit Speicher­gas eingerichtet r 'ren, gilt die Genehmigung als erteilt. Die Vc rift der Reichsstraßenverkehrs­ordnung über die erforderliche erneute Betriebs­erlaubnis wird hierdurch nicht berührt.

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einer zu scharfen Seife. Seife weglasien, milde Salbe verwen­den.

Schulter wird gebildet von dem Schlüsselbein, dem Schulterblatt und dem oberen Ende des Ober­armes. Dazu gehören noch die entivrechenden Muskeln. Aus­renkungen der Schulter sind nicht allzu selten. In der Schulter­muskulatur entstehen oft Muskel- knötchen. die Ursachen des schmerz­haften Muskelrheumatismus ^Behandlung durch Massage und Einreibung. Hohe Schulter ist eine Teilerscheinung bei Wirbel­säulenverkrümmung

Schulzeugnis, Bescheinigung über die Leistungen der Schüler und Schülerinnen, die vor Ferien- beginn und am Schluß des Ccbul- iahres ausgestellt wird. Von der Bewertung der Leistungen in den einzelnen Fächern hängt die Versetzung ab. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen durch Unterschrift bestätigen, daß sie das Zeugnis gesehen haben.

Schürze, Schutzbekleidung für Frauen bei Hausarbeiten. Man­telschürzen sind sehr praktisch, da man immer ein gutes Kleid dar­unter tragen kann, man wählt sie zweckmäßig in bunten Farben Eummischürzen sind für sehr schmutzige Arbeiten sehr zu emp­fehlen. da man sie leicht abwa­schen kann. Kinderschiirzen sind am praktischsten aus bunten Stoffen, sie sollen Taschen haben, damit das Kind sein Taschentuch bei sich hat.

Schürzstich, Schlingstich, ein Stich bei Handarbeiten, z. B zum

Ubersticken bei Langetten und zur Befestigung von Knopf­löchern. Man befestigt zunächst den Arbeitsfaden, sticht mit der Nadel von oben in den Stoff und zieht den Faden fest durch die sich bildende Schlinge. Schürz- oder Schlingstiche werden dicht beiein­ander gearbeitet.

Schusterpalme, s. Aspidistra.

Schusterkugel, mit Wasser gefüllte Glaskugel, die das dahinter stehende Licht auf die Arbeits­stelle wirft.

Schußfäden, die Querfäden oder der Einschlag beim Weben von Stoffen. Die Längsfäden nennt man Kette.

Schußwunden sind Höhlenwun­den, die durch Verletzung mit Ge­schossen entstanden sind. Die Ein­schußöffnung ist kleiner als die Ausschußöffnung, dadurch, und aus dem Verlauf des Schuß­kanals kann man genau die Rich­tung des Schusses feststellen. Schußverletzungen müssen. ärzt­lich behandelt werden. Gefährlich sind alle Schußwunden, die in­nere Organe mitverletzen.

Schüttelfrost, starkes Frostgefühl, verbunden mit einem Schütteln des ganzen Körpers. Entsteht bei plötzlich ansteigendem Fieber und zeigt meist den Beginn einer schweren Erkrankung an; in leichterem Grade ist es eine nervöse Erscheinung.

Schutzaufsicht. Ein Minderjähri­ger muß unter Sch. gestellt wer­den. wenn sie zur Verhütung seiner geistigen, körperlichen oder sittlichen Verwahrlosung geboten

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beim Teigrühren ist der Schüsselhalter. Jede Schüssel wird von ihm unverrückbar festgehalten. Das ist besonders praktisch, wenn unter ständigem Rühren etwas zugegossen werden soll. Auch den richtigen Schüsselhalter bekommen Sie bei

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Dtzd. Handtücher, 2 Auflege­matratzen, 11 Särge, 1 Kreissäge, 60 Bohnenschneidmasch., 15 Koh­lenfüll., 60 Piasavabesen, 13 Zink­wannen, 45 Zinkeimer, 150 Ther­mosflaschen, 2 Ernterechen, 5 Korn­reffe, 1 Rührmaschine, 12 Bestecke, 2 Herde, 100 Scheuertücher.

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