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Trotz Warnung kein Eingreifen der kirchlichen Behörden.

Bemerkenswer.e Feststellungen in einem Koblenzer Meineidsprozeß.

In den letzten Wochen hat wieder eine Reihe von Prozessen gegen katholische Gei st- liche und Ordensbrüder stattgesunden, in deren Mittelpunkt fast immer sexuelle Ausschwei­fungen gestanden haben. Geistliche und Ordensbrü­der starken vor dem Richter, weil sie die ihnen anvertraute Jugend mißbraucht oder schwachsinnige Schutzbefohlene mißhandelt hatten. In den Pro­zessen sind Dinge zur Sprache gekommen, die so ekelerregend sind, daß sie sich kaum wiedergeben lassen. Begreiflicherweise hat sich' der katholischen Elternschaft wegen dieser in Klöstern und Er­ziehungshäusern aufgedeckten Verbrechen große Un­ruhe bemächtigt. Denn es sind ja nicht Einzelfälle, die hier zur Aburteilung kommen mußten, sondern mehr als tausend Geistliche und Ordensbrüder muß­ten zur Verantwortung gezogen roerben oder war­ten noch auf ihre Aburteilung.

Begreiflicherweise empfindet die katholische Kirche diesen unerhörten Skandal, der sich in zahlreichen, ihr unterstehenden Klöstern und Erziehungsanstalten aufgetan hat, äußerst peinlich. Unbegreiflich ist es jedoch, daß von kirchlicher Seite her Versuche ge­macht worden sind, eine Niederschlagung der Ver­fahren zu erreichen und als dies nicht geschah, die schwer belasteten und durchweg zu hohen Zuchthaus­strafen verurteilten Angeklagten zu Märtyrern zu stempeln, die Opfer eines gegen die katholische Kirche eingestellten Nationalsozialismus seien. Damit ist der nationalsozialistische Staat als Hüter des Rechts aber auch als Schützer der deutschen Jugend in der schwersten Weise herausgefordert worden. Denn bei diesen Prozessen handelt es sich nicht um einen Kampf des Nationalsozialismus gegen die katho­lische Kirche, sondern um die sittliche Rein­erhaltung unseres Volkes, eine Auf­

gabe, der sich auch kein anderer Staat entziehen könnte. Es ist bedauerlich, daß die kirchl. Behörden dies nicht rechtzeitig erkannt zu haben scheinen und nicht mit aller Deutlichkeit den Trennungsstrich zwischen sich und denen gezogen zu haben, die be­wiesen haben, daß sie unwürdig sind, das Gewand des Geistlichen zu tragen. Es ist dies auch um dererwillen besonders bedauerlich, die und ihre Zahl geht in die Hunderttausende als Geistliche und Ordensbrüder ihre Pflicht gegenüber der Kirche sowohl wie gegenüber ihrer Nation ehrlich erfüllen, und denen es unbeareiflich sein muß, daß kirchliche Behörden zu den schweren sittlichen Verfehlungen von Angehörigen ihres Standes solange geschwiegen haben und jetzt versuchen, die zutage getretenen Mißstände in Klöstern und Erziehungsanstalten zu vertuschen. Es sind dies die gleichen Kreise, die sich in tollsten Beschimpfungen gegen die Hitler-Jugend und das nationalsozialistische Erziehungsideal aus­lassen und die Gemeinschaftsschule bekämpfen, aber nicht den Mut und die Kraft aufbringen, in ihrem eigenen Hause Ordnung zu schaffen.

Der nationalsozialistische Staat hat den Schutz der christlichen Bekenntnisse gewährleistet und will sich dieser Verpflichtung nicht entziehen. Er ist des­halb aber auch gezwungen, um der allgemeinen Sauberkeit willen jetzt reinen Tisch zu schaffen mit allen denen, die unter diesem Schutz glaubten, sich ungestraft tollste Ausschweifungen leisten zu dürfen Sollten kirchliche Behörden hiergegen weiter Front machen, so besteht durchaus die Möglichkeit, die Prozesse gegen Priester und Ordensangehörige durch Rundfunkübertragung dem ganzen deutschen Volke und der Weltöffentlichkeit zu übermitteln und damit weitesten Kreisen die Möglichkeit zu geben, sich aus eigenem Hören ihr Urteil zu bifoen.

Der Mmdsprozeß in Koblenz.

Koblenz, 30. April. (DNB.) Beinahe unglaub­lich klingende Feststellungen mußte das Schwur­gericht in Koblenz am Donnerstag in einer Ver­handlung gegen den Franziskanerbruder Michael M a g i n, genannt Bruder Julian, machen, der be­schuldigt wurde, unter E i d eine falsche Aussage gemacht zu haben. Der Angeklagte war als Bruder-Vorsteher in dem dem Wald­breitbacher Franziskanerorden gehörigen Herz-Jesu- Hospital tätig. Er schilderte bei seiner Vernehmung die Zustände in dem Kloster und erklärte, daß er mit dem Hausgeistlichen Pater C u l u m b a n dauernde Auseinandersetzungen gehabt habe. Pater Eulumban habe sich sogar während des Gottes­dienstes am Altar umgedreht und öffentlich erklärt, daß er ihm, dem Bruder Julian, die Kommu­nion verweigere. Der Bischof von Trier als apostolischer Visitator habe eine Untersuchung ein­geleitet, in deren Verlauf dann Pater Eulumban das Klo st er habe verlassen müssen. Wie sich nun herausstellt, ist Pater Eulumban aus dem Kloster gewiesen worden, weil er seine vor­gesetzten kirchlichen und klösterlichen Stellen auf die entsetzlichen Ausschweifungen und Zucht­losigkeiten hingewiesen hat.

Auf die Frage des Vorsitzenden erklärt der An­geklagte Bruder Julian zwar, daß er weder aus eigener Wahrnehmung, noch von dritter Seite etwas über sittliche Verfehlungen im Herz-Jesu-Haus er­fahren habe. Er will so gar dann, als der schwer- beschuldigte Bruder R u p e r t u s auf Anweisung des Generaloberen fristlos entlassen worden sei, noch nicht den gering ft en Verdacht ge­habt haben, daß sich der Bruder in sittlicher Hinsicht verfehlt habe. Diese Aussage hatte Bruder Julian unter E i d gemacht. Dem Angeklagten wurde aber einwandfrei nachgewiesen, daß ihm bereits vor der Eidesleistung von dem Angestellten Böhm m i t g e t e i 11 worden sei, daß sich unsittliche Vor­kommnisse widerlichster Art ereignet hatten. Es kam weiter zur Sprache, daß die Verfehlungen dem An­geklagten auch aus einer Konferenz mit dem Bischof von Mainz bekannt sein mußten, da Pater Culum- ban sie hier vorgetragen hatte.

Bemerkenswerte Feststellungen brachte dann die Vernehmung des Kapuzinerpaters Lulum- b a n, der mit aller Deutlichkeit die furchtbaren Zustände in den Klöstern der Franziskaner geißelte und von feinem vergeblichen

Kampf gegen die entsetzlichen Ausschwei­fungen und Zuchtlosigkeiten berichtete. Mil größter Entrüstung wies er darauf hin, daß er keinen Streit mit dem Bruder- Vorsteher gesucht habe, sondern nur für die Wiederher st ellung von Zucht und Sitte habe Sorge tragen wollen. Der Pater erklärt il a., Betrunkene haben das Kloster auf den Kopf gestellt. Ich habe die Geistlichkeit im­mer wieder gewarnt, daß hier einmal ein rie­siger Skandal ausbrechen werde. Ich selbst wollte keinen haß gegen den Vorsteher, sondern ich sah es als meine Pflicht an, die Waldbreit­bacher Brüder von ihrer Roheit und Verdor­benheit abzubringen. Wer bei den Waldbreit­bachern Charakter bewies, mit dem war es bald aus. Das ganze Regiment ekelte mich an und es war eine himmelschreiende Sünde, wie die Oberen in Waldbreitbach die armen jungen

Leute im Orden verkommen ließen

Anfang November fuhr Pater Columban zumBi - schof von Mainz, um ihm Bericht zu er­statten. Der Bischof erklärte aber:Wie soll ich da vorgehen, damit ich keine Dummheit mache?" Der Zeuge erwiderte dem Bischof:Bestrafen Sie die Schuldigen, dann tun Sie Ihre Pflicht." Doch es wurde nichts unternommen. Als dann bei einer neuen Besprechung außer dem Bischof der Generalvikar und der Generalobere zu­gegen waren, packte ich aus und schilderte alle Vor­gänge im Kloster, wobei ich die Namen der einzel­nen Klosterbrüder nannte. Als ich die Aufzeichnun­gen, die eine einzige Anklage gegen die Waldbreit­bacher darstellten, übergeben hatte, erklärte der Ge­neralobere zum Bischof:Wir müssen verhüten, daß diese Auszeichnungen in die Hände der Polizei fal­len." Pater Columban stellte dann fest, daß der Bischof nach seiner Meinung jahrelang von den Zuständeön gewußt und nicht ein­gegriffen habe.

Der Zeuge kam dann cuf eine der vom Bischof von Trier angeordneten Visitationen im K l o st e r zu sprechen und erklärte, daß hierbei die eigentlichen Zeugen gar nicht vernommen worden seien. Sie hätten aus Angst vor Kündi­gungen gar nicht den Mut gehabt, sich zu äußern.

Unter großer Spannung aller prozeßbeteilig­ten wurde dann der Bischof von Mainz Dr. Albert S k o h r als Zeuge aufgerufen. Zur größten lleberrafchung erklärte jedoch der Zeuge, daß er von feinem Zeugnisverwei­gerungsrecht Gebrauch machen wolle. Zur Begründung führte der Zeuge an, daß er von den widerwärtigen Vorgängen Kenntnis erhalten habe, daß er sich verpflichtet fühle, hierüber zu schweigen. Der Staatsanwalt gab hierauf die Erklärung ab, daß er die Zeug­nisverweigerung für ungerechtfertigt halte. Lr werde jedoch auf die Aussage ver­zichten und seine Schlüsse aus dem Verhalten

des Bischofs ziehen. Auch der nächste Zeuge, Domprätendant Or. Hammer, verwei­gert die A u s s a g e mit der gleichen Be­gründung.

Der Staatsanwalt führte in feinem Plädoyer aus: Nicht in einem einzigen Verfahren hätten die kirchlichen Obrigkeiten es für notwendig gehalten, die Behörden in ihrem Kampf gegen die klösterliche Unzucht zu unterstützen. Ganz im Gegenteil habe man immer wieder feftfteüen müssen, daß den Er­mittlungen der Staatsanwaltschaft der aller­größte Widerstand entgegengesetzt wurde. Man habe sich geweigert, die Klosterakten herauszugeben. Als der Vertreter der Staatsan­waltschaft mit dem Bischof von Trier sprach, habe auch dies keinen Erfolg gehabt. Es muß festgestellt werden, daß die Anklagebehörde kein Interesse dar­an hatte, von den Ordensangehörigen Dinge zu er­fahren, die sie in Gewissenskonflikte hätten bringen können, sondern es ging einzig und allein darum, die Wahrheit über die furchtbaren Zustände in den Klöstern zu erfahren. Der Staatsanwalt erklärte wörtlich: Wir sehen in diesem Verhalten die einheitliche Linie des Wider st an- des gegen den Staat. Als 1936 der Bischof von Trier der Anklagebehörde die Mitteilung zu- gchen ließ, daß er acht Angehörige des Franzis- kanerordens wegen sittlicher Verfehlungen entlassen habe, stellte sich bald heraus, daß diese in einem anderen Orden außerhalb der deutschen Grenze wieder Aufnahme gefunden hätten. Wir stehen in dem heutigen Verfahren vor der unge­heuren Tatsache, daß sich der Angeklagte dazu hat hinreißen lassen, unter E i d die Unwahrheit zu sagen. Die erfrischende Offenheit, mit der Pater Columban seine Aussage gemacht hat, ließ das Bestreben erkennen, die reine Wahrheit zu sagen. Demgegenüber standen Zwei Vertreter der kirchlichen Behörde, die ihre Aussage ver­weigert haben. Daß sie den Angeklagten tm Stiche gelassen haben, läßt eindeutige Schlüsse zu. Das Gericht verurteilte den Angeklagten Bruder Julian wegen Meineides zu 2 Jahren Zucht­haus und 5 Jahren Ehrverlust. Außerdem wurde ihm für Lebenszeit die Eidesfähigkeit aber­kannt.

Wetterbericht

des Reichswetterdienstes. Ausgabeork Frankfurt.

Das mächtige europäische Hochdruckgebiet hat sich noch verstärkt, beläßt seinen Schwerpunkt jedoch auch weiter über England. Demgemäß rft ein stär­keres Eingreifen der im Norden und Osten vorüber­ziehenden Störungen bis zu uns nicht zu befürch­ten, wenn auch anderseits fein durchaus heiteres Wetter und bei nördlicher Luftzufuhr keine stärkere Erwärmung wahrscheinlich sind.

Aussichten für Samstag: Wolkig bis heiter und im allgemeinen trocken, tagsüber nur mäßige Erwärung, lebhafte nördliche bis östliche Winde.

Aussichten für Sonntag: Im wesenlichen heiteres und trockenes Wetter.

Lufttemperaturen am 29. April: mittags 13,5 Grad Celsius, abends 8,4 Grad; am 30. April: morgens 7,6 Grad. Maximum 14,2 Grad, Minimum heute nacht 3,7 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 29. April: abends 9,9 Grad; am 30. April: mor­gens 6,6 Grad. Sonnenscheindauer 2,9 Stunden.

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