stimmt. Slawischen Blutes in großen Teilen seiner Bevölkerung, wurde es nach neuesten Forschungen von wikingischen Söldnern begründet. Geschichte und Vorgeschichte stellen dieses Land zwischen den Reichen des Ostens und Westens immer wieder vor die Frage: Will es, seinem indogermanischen Bluterbe folgend, sich eingliedern in das Bollwerk Europas gegen den russischen Druck des Asiaten- tums oder erliegt es der Gefahr, zerrieben zu werden?
Sind also die großen Fragen der Weltpolitik im europäischen Raum seit Jahrtausenden sich gleich geblieben, so bringt die Vorgeschichtswissenschaft auch neues Licht in die kleineren Streitfragen der Völker, die leider im Tageskampf der Selbstbehauptung noch immer eine unverhältnismäßig große Rolle spielen müssen. Dazu gehören die Besiedlungsverhältnisse des deutschen Ostrcrumes, des Landes von Oder und Weichsel bis zu den östlichsten Grenzen des Reiches. Völker, die durch Geschichte und Namen als Ackerbauer des Hinterlandes gekennzeichnet sind, erheben Anspruch auf Zugang und Geltung zur See.
Wieder ist es die „Wissenschaft des Spatens", die — wie auf der jetzt zu Ende gegangenen vierten Reichstagung für deutsche Vorgeschichte in Elbing — nachweist, daß Ost- und Westpreußen, das Mündungsgebiet der Weichsel und ihr Hinterland, seit Jahrtausenden als germanisches Siedlungsgebiet belegt ist. Funde von Gräbern, Häusern, Geräten und Schmuck beweisen, daß die Germanen auf ihrer Wanderung aus Nordwestdeutschland die Weichselmündung schon um 1200 vor Christi erreicht haben, daß ganz Westpreußen und Teile von Ostpreußen um etwa 800 vor unserer Zeitrechnung von den frühgermanischen Bastarnen und Skiren dicht besiedelt waren. Eine früher vermutete Siedlungslücke bis zu der Einwanderung der nordgermanischen Wandalen, Burgunden und Rugier in den deutschen Ostraum um etwa 150 vor Christi hat sich jetzt durch neue Funde geschlossen. So reicht ein ununterbrochener Strom des Germanentums vom 12. vorchristlichen bis zum 6. und 7. nachchristlichen Jahrhundert, als die Goten und Gepiden vor ihrer Wanderung nach Südrußland und Siebenbürgen ganz Ost- und Westpreußen
vom Weichselland aus besiedelten, beeinflußten und an ein großes Handelsnetz anschlossen.
Als schließlich die nordrassisch bestimmten baltischen Altpreußen an die Weichsel nachrückten und die Slawen das Land westlich des Flusses einnahmen, waren es wieder Nordgermanen, die sich von Gotland und Mittelschweden her dazwischen schoben. Zwei neuentdeckte Gräberfelder in Elbing beweisen, daß dieser nordgermanisch-witin- gische Einfluß nicht abgerissen ist, bis im 9. nachchristlichen Jahrhundert die alte „gotische Hanse" von Westpreußen her eine Auferstehung feierte in dem weltweiten Wikingerhandel, der in Elbing, der auch urkundlich belegten Wikingerstadt Truso, über seinen wichtigsten Umschlageplatz nach dem Ostbaltikum, nach den Donauländern, dem römischen Reich, Südrußland und Kleinasien verfügte.
Hat die deutsche Vorgeschichtsforschung die sogenannte „Kolonisation" des Ostens durch die deutschen Könige aus dem Geschlecht der Salier und Franken, durch die Welfen und den Deutschen Ritterorden als eine Rückkehr in uraltes germanisches Siedlungsgebiet gerechtfertigt, so hat sie auch unser Bild von der Kulturhöhe und dem Wesen unserer germanischen Vorfahren von eingefleischten Vorurteilen befreit. Wir sehen die germanischen Völkerstämme zur Zeit der römischen Invasion heute nicht mehr als ein zusammenhangloses Gemengsel sich wild bekriegender Barbaren. Großstaatliche Verfassungsbindungen zwischen Stammesbünden sind sichtbar geworden; Funde und Forschungen belegen eine Kulturhöhe in der Erfindung und Verwertung von Metall, in der Verarbeitung von Leder, Haar und Horn, die über alles gleichzeitig Bekannte hinausreicht. Ackerbau von einer Intensität auf schweren Böden, über die sich sogar römische Berichterstatter verwunderten, und festgefügte, planmäßig angelegte Hausbauten aus Holz und Stein, die mit der legendären ärmlichen Reisighütte nichts gemeinsam haben, runden das neugewonnene Bild eines Germanentums ab, das sich in jahrtausendelangem vorgeschichtlichen Ausleseprozeß zwischen verschiedenartigen Rassen als Kulturträger Europas und nordischer Ahnherr des deutschen Volkes einer Nation darbietet, die den Stolz auf ihre arteigene Vorzeit zu ihren völkischen Tugenden zählt.
Aus
den
Gießener Gerichtssälen.
Amtsgericht Gießen.
Der H. F. aus Mannheim hatte einen Strafbefehl über 15 RM. erhalten. Der Angeklagte wollte am 26. Juni 1937 von der Frankfurter Straße nach links in die Liebigstraße einbjegen. Er fuhr dabei jedoch nicht den bei Linkskurven vorgeschriebenen großen Rechtsbogen, sondern schnitt die Kurve. In der Hauptverhandlung wandte der Angeklagte ein, er habe die Kurve zwar etwas geschnitten, sei aber durch andere Verkehrshindernisse hierzu gezwungen gewesen. Die Beweisaufnahme ergab jedoch einwandfrei das Gegenteil. Daraufhin zog der Angeklagte seinen Einspruch zurück, da er die Aussichtslosigkeit einer weiteren Verhandlung einsah.
Ohne Erfolg blieb auch der Einspruch des E. I. aus Wommelshausen und des W. H. aus Hartenrod, diö wegen groben Unfugs 20 bzw. 25 RM. Geldstrafe erhalten hatten. Die Angeklagten waren in einer hiesigen Gastwirtschaft eingekehrt und hatten ein Glas Vier getrunken. Als der erste Angeklagte zahlen wollte, entfiel ihm seine Lohntüte mit Inhalt, so daß sich die darin enthaltenen Geldstücke auf dem Boden ausbreiteten. Die anderen Gäste, darunter auch der zweite Angeklagte, waren dem Angeklagten beim Einsammeln des Geldes behilflich. Nachdem dieser das Geld wieder hatte, stellte er fest, daß von der ursprünglich vorhandenen Summe 2 RM. fehlten. Darauf bezichtigte er den zweiten Angeklagten, das Geld an sich genommen zu haben. Es entspann sich nun ein längerer Disput zwischen den Beiden, der sich auch nach dem Verlassen der Wirtschaft bis zum Os- waldsgarten fortsetzte. Dort entwickelte sich die schönste Keilerei, in deren Verlauf der zweite Angeklagte dem ersten einen Eimer, den er bei sich trug, auf den Kopf schlug. Hierdurch entstand ein erheblicher Menschenauflauf, so daß sich die Polizei veranlaßt sah, einzuschreiten. Dieser Sachverhalt ging aus der Beweisaufnahme eindeutig hervor, so daß das Gericht es bei den im Strafbefehl festgesetzten Geldstrafen beließ.
Gestern hatten sich die Brüder K. und H. N., beide aus Gießen, wegen Betrugs in mehreren Fällen vor dem Amtsgericht zu verantworten. Der Angeklagte K. war als Vertreter einer Blindenanstalt in Frankfurt a. M. tätig gewesen. In dieser Eigenschaft bereiste er verschiedene Gemeinden der Kreise Gießen und Wetzlar. Dabei nahm er in mehreren Fällen Aufträge entgegen und ließ sich sofort den Kaufpreis, zumindest aber eine Anzahlung, aushändigen, obwohl er keine Inkassovollmacht hatte. Die Bestellungen leitete er aber nicht an seine Auftraggeberin weiter, sondern ließ die erhaltenen Beträge in seine Tasche wandern. Der Angeklagte war in diesem Punkte im wesentlichen geständig. Weiterhin legte die Anklage beiden gemeinschaftlich einen weiteren Betrugsfall zur Last. Hier lag folgender Tatbestand zugrunde: Der Angeklagte H., der seinen Bruder meist begleitete, erschien eines Tages bei dem Ortspfarrer von Reiskirchen (Kreis Wetzlar) und bat diesen um ein Darlehen von fünf Mark. Er behauptete dabei, sein Motorrad sei defekt, und er benötige die Summe zur Reparatur. Dies entsprach nicht den Tatsachen, sondern die Angeklagten verwandten das Geld, um Brennstoff zu tanken, da ihnen dieser ausgegangen war. Da die Summe von den Angeklagten wiener zurückerstattet worden ist und der Zeuge, nach seiner eigenen Aussage, ihnen das Geld zu
diesem Zwecke gegeben hätte, entfiel der Tatbestandes Betrugs, und es erfolgte in diesem Falle Freisprechung. Bezüglich der von K. begangenen Delikte gewann das Gericht die Ueberzeugung, daß dieser aus wirtschaftlicher Not gehandelt habe. Es billigte daher dem Angeklagten, der noch unvorbestraft ist, in weitgehendstem Maße mildernde Umstände zu und erkannte wegen fortgesetzten Betrugs auf eine Geldstrafe von 60 Mark.
Sodann wurde die Verhandlung gegen den H. B. aus Gießen, ebenfalls wegen Betrugs, fortgesetzt. Der Angeklagte hatte als Vertreter einer Bausparkasse ein Ehepaar in Watzenborn-Steinberg durch betrügerische Machenschaften um eine Summe von 130 Mark geschädigt. Die Verhandlung, die am Dienstag voriger Woche schon einmal, stattgefunden hatte, wurde damals ausgesetzt, weil der Angeklagte versprach, den Geschädigten binnen acht Tagen Ersatz zu leisten. Dies wies er in der gestrigen Verhandlung durch Vorlage eines entsprechenden Postabschnittes nach. Deshalb ließ es das Gericht, trotz der mehrfachen einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten, noch einmal bei einer verhältnismäßig geringen Strafe bewenden und erkannte unter Einbeziehung einer anderen, inzwischen rechtskräftig gewordenen Strafe von zwei Monaten Gefängnis und 100 Mark Geldstrafe auf eine Gesamtstrafe von drei Monaten Gefängnis und 100 Mark Geldstrafe. In der Urteilsbegründung verwarnte der Vorsitzende den Angeklagten eingehend unb machte ihn darauf aufmerksam, daß er im Wiederholungsfälle mit einem längeren Verbot der Berufsausübung, sowie mit Zuchthausstrafe zu rechnen habe.
Schöffengericht Gießen.
Gestern hatte sich der Wilhelm Kuhn aus Mittel- qrünbau wegen mehrfachen Betruges vor dem Schöffengericht zu verantworten. Der Angeklagte, der mit seinen 29 Jahren schon zehnmal, darunter erheblich einschlägig vorbestraft ist, hatte im Jahre 1933 eine Gefängnisstrafe von 2% Jahren erhalten. Außerdem war ihm di,e Ausübung des Berufes als Schweinehändler auf die Dauer von fünf Jahren aberkannt worden. Dies hinderte ihn jedoch nicht, nach Verbüßung feiner Strafhaft diesem Gewerbe wieder nachzugehen. Da seine Lieferanten aus dem hiesigen Bezirk sich für eine weitere Geschäftsverbindung mit dem Angeklagten bedankten, mußte er seine Schweine von weither beziehen. So kam er mit einem Lieferanten aus HoIstein ins Geschäft. Eine Zeitlang kam er seinen Verpflichtungen dem Lieferanten gegenüber pünktlich nach. Obwohl sein Geschäft immer mehr zurückging, bestellte er nochmals für 1 9 0 0 R M. Ferkel, die ihm geliefert wurden. Da er trotz mehrfacher Mahnung nicht zahlte, suchte ihn der Lieferant in Mittelgründau auf. Der Angeklagte gab diesem im Laufe der Besprechungen ein Schuld- anerfenntnis über 1900 RM. und verpflichtete sich gleichzeitig, die Summe binnen einem Monat ab^ tragen, obwohl er ganz genau wußte, daß er hierzu nicht in der Lage war. Außerdem übereignete er dem Lieferanten seinen Perfonenkraftwaaen, der bezeichnenderweise auf den Namen der Frau des Angeklagten zugelassen war. Trotzdem verkaufte er kurze Zeit später den Wachen, der nunmehr dem Lieferanten gehörte, noch 'einmal an einen Dritten für 150 RM.
Einen anderen Schweinehändler legte er ebenfalls mit 250 Mark hinein. Auch h*r hatte er für diesen Betrag Ferkel geliefert erhalten, obwohl ihm bekannt war, daß er zur Zahlung nicht in der Lage
war. Dasselbe Manöver wiederholte er bei einem dritten Schweinehändler aus Bremen. Der Angeklagte war mit diesem durch eine Zeitungsanzeige in Verbindung getreten. Da der Händler in Bremen jedoch nur gegen Nachnahme liefern wollte, zerschlugen sich die Verhandlungen. Dennoch setzte sich der Angeklagte bald wieder fernmündlich mit ihm in Verbindung und verstand es, dadurch, -aß er in hochtrabenden Worten feine Verhältnisse als glänzend hinstellte, den Zeugen zur Lieferung eines Postens Ferkel gegen Ziel zu veranlassen. Als die Ferkel ankamen, war der Angeklagte inzwischen verhaftet worden, so daß seine Frau die Tiere zurückgehen ließ.
Der Angeklagte bestritt, in Betrugsabsicht gehandelt zu haben, da er als Eigentümer mehrerer Grundstücke die Gläubiger jederzeit habe sicherstellen können. Gerade diese Einlassung sprach aber zuungunsten des Angeklagten, da er, wenn er wirklich den Willen gehabt hätte, die Gläubiger zu befriedigen, dies durch Verpfändung seiner Grundstücke hätte tun können. Die Tatsache, daß er mit allerlei faulen Ausflüchten feine Gläubiger hinzu
halten versuchte, ließ die Betrugsabsicht ohne weiteres erkennen. Bezüglich des Weiterverkaufs des bereits übereigneten Wagens wandte der Angeklagte ein, er habe sich hierzu für berechtigt gehalten, da der Lieferant die von ihm gestellte Bedingung einer genauen Gewichtsaufstellung nicht eingehalten habe. Det Angeklagte wurde jedoch auch in diesem Falle einwandfrei überführt. Ueberhaupt ließ die ganze Anlage seines Vorgehens, das sich mit seinen Gaunereien aus dem Jahre 1933 vollkommen deckte, gar keinen Zweifel, daß es sich bei dem Angeklagten um einen notorischen Betrüger und Volksschädling handelt.
Das Urteil lautete wegen zweifachen Betruges, eines Betrugsversuches, eines Falles der Unter- schlaaung, sämtlich in Tateinheit mit Verstoß gegen das seinerzeit ausgesprochene Berufsverbot zu einer Gesamtgefängnis st rafe von einem Jahr drei Monaten. Mit Rücksicht auf die Art feines Vorgehens wurde von der Untersuchungshaft nichts angerechnet und erneut Berufsver- bot auf weitere fünf Jahre ausgesprochen.
Aus der engeren Heimat:
Mit dem Motorrad in den Tod gerannt.
LPD. Alsfeld, 28. Okt. Auf der Landstraße Alsfeld—Hersfeld, in der Nähe der Straßenabzweigung nach Ottrau, fuhr in der Dunkelheit ein M o - torradfahrer, der von feiner Arbeitsstelle am Reichsautobahnbau bei Alsfeld heimkehren wollte, in schneller Fahrt gegen einen Lastwagen. Der Anprall war so stark, daß der Motorradler auf der Stelle tot war.
Landkreis Gießen.
= Steinbach, 28. Okt. Im Saale des Gastwirts Deuker hielt die NS. - Frauenschaft mit dem Frauenwerk einen Schulungsabend ab, in dessen Verlauf Frau Hummel (Gießen) einen Vortrag hielt über das Thema: „Was bedeuten uns unsere Kolonien?" In ausführlichen und interessanten Darlegungen erklärte die Rednerin die geschichtliche Entwicklung der deutschen Kolonien und ihre Bedeutung für die wirtschaftliche Unabhängigkeit des deutschen Volkes. Umrahmt von zwei Chor- liedem schloß der lehrreiche Abend mit einem Sieg- Heil auf den Führer.
Kreis Friedberg.
= Butzbach, 27. Okt. Die NS.-Kulturge- meinbe, die der NS.-Gemeinschaft „Kraft durch Freude" eingegliedert ist, trat mit ihrer ersten Winterveranftaltung vor die Mitglieder. Das Frankfurter Künstlertheater brachte das dramatische Ge- dicht „Don Carlos" von Friedrich v. Schiller zur Aufführung. Die Künstler ernteten reichen Beifall. Die erste Darbietung hatte guten Besuch aufzuweisen.
kreis Schotten.
b. Schotten, 26. Okt. Am Samstagabend hielt der hiesige Turnverein fein diesjähriges Abturnen ob, das von sehr gutem Stand der Turnsache im Verein Zeugnis ablegte. Die von den Turnern und Turnerinnen vorgeführten Hebungen am Reck, Barren und Pferd, die Freiübungen, das Keulenschwingen und die Spiele wurden sauber und exakt vorgeführt und fanden reichen Beifall. Nach dem Turnen sammelten sich die in diesem Jahre preisgekrönten Turner und Turnerinnen, etwa 50, die auf den verschiedenen Turnfesten (Büdesheim, Grünberg,Hoherodskopf-Bergturnen) Preise errungen hatten und nahmen die Ehrenurkunden und die Eichenlaubkränze in Empfang. Vaterländische Lieder und ein flott gespieltes Theaterstück verschönten die Feier. Die Jugend huldigte darauf eifrig dem Tanz.
Jüdische Nabrungsmittelsälscher.
2)ar mftabt, 26. Okt. (Lpd.) Die Strafkammer verurteilte den Juden Julius Joseph wegen Betrugs in Tateinheit mit Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis, drei Jahren Ehrverlust und Verbot der Berufsausübung auf fünf Jahre. Weiter wurden die Juden Leo Goldschmidt zu einem Monat Gefängnis und 100 Mark Geldstrafe, ersatzweise zehn Tage Gefängnis, und Siegfried Goldschmidt zu sechs Monaten Gefängnis und 200 Mark Geldstrafe, ersatzweise 20 Tage Haft, und Verbot der Ausübuna des Handels mit Fetten auf fünf Jahre verurteilt.
Im November vorigen Jahres mußte die Fettschmelze des Juden Joseph wegen unglaublicher Unsauberkeit polizeilich geschlossen werden. Die Untersuchung der beschlagnahmten Fette durch einen bakteriologischen und einen chemischen Sachverständigen ergab, daß die Fette einen hohen Prozentsatz an Bakterien und Fremdkörpern enthielten, die in dieser Menge in vollwertigen Speisefetten nicht gefunden werden dürfen. Der chemische Sachverständige erklärte, die Fettprobe habe derart unappetitlich nach Abdeckerei gerochen, daß er sich, obwohl er als Chemiker bestimmt allerhand gewohnt sei, nicht entschließen konnte, eine Geschmacksprobe vorzunehmen. Die Gebrüder Goldschmidt hatten an die Fettschmelze Joseph minderwertige, ja zum Teil verdorbene und tuberkulös infizierte' Fette geliefert, die als Konfiskate des Schlachthofs Dieburg anzusehen waren und die als solche nur noch für" Zwecke der Abdeckerei hätten verwendet werden dürfen. Die Zeugenaussagen ergaben, daß Joseph um jeden Preis jeden Dreck kaufte. Die Höhe der von Joseph gezahlten Preise deutet mit Sicherheit darauf hin, daß er die Rohfette zum Zwecke der Bearbeitung als Speisefette einkaufte, da der Preis für die erste Qualität technischen Talges teilweise unter, oder aber nur wenig über den von Joseph gezahlten
Rohstoffpreisen lag. Das Gericht kam zu der lieber« zeugung, daß der Angeklagte Joseph sehr wohl wußte, was er tat, die vorhandenen Fette in skrupelloser Weise ohne Unterschied zusammengeschmolzen hat und diese gefälschten und ungenügend gekennzeichneten Nahrungsmittel in den freien Handel brachte.
Scblikßung
einer jüdischen Weingroßhandlung.
Lpd. Worms, 27. Okt. Die Kriminalpolizei hat die jüdische Weinhandelsgroßfirma Herzog in Osthofen geschlossen, nachdem sie in Verbindung mit der Gewerbepolizei und dem Weinbauwirtschaftsoerband festgestellt hatte, daß mehrere Personen dieser' Firma sich in erheblichem Maße gegen die Verordnung zur Festsetzung von Höchstpreisen für Wein (Preisstoppverordnung) vergangen haben. Die Betreffenden hatten Weinmoste aus der diesjährigen Ernte zu höheren als den festgesetzten Preisen gekauft, Weiterverkauf! ober vermittelt. In diesem Zusammenhang wurden die beiden Inhaber der Firma Herzog, Karl Isaak in Worms und Karl Katz in Osthofen, außerdem drei Weinkommissionäre in Niederflörsheim und Dittelsheim fest genommen und dem Amtsgericht in Worms zugeführt.
Kirche und Schule.
Hessische Kindergottesdienst-Tagung in Mainz.
CPNH. Die diesjährige Jahresversammlung des hessischen Kindergottesdienst-Verbandes wurde am 23. und 24.Oktober in Mainz abgehalten. Sie begann am Samstagabend mit einer kirchenmusikalischen Feierstunde. Dann wurden die> Besprechungen, die schon am Nachmittag unter den Mitgliedern des Ausschusses und der Dekanatsver- trauensleute stattgefunden hatten, in erweitertem Kreise fortgesetzt. Nach Eröffnung durch den Vorsitzenden' des Verbandes, Pfarrer Schmidt (Lau» bach), und Begrüßung der Teilnehmer durch Pmr- rer Di ebener im Auftrage der Mainzer Geistlichen sprach Pfarrer Niemann aus Bielefeld vor den aus Hessen, Nassau und Frankfurt a. M. erschienenen Helfern und Helferinnen über die Frage der inneren Vorbereitung für den Kinber- gottesbienft.
Der Sonntagvormittag brachte Festgottesdienste in allen drei Mainzer evangelischen Kirchen, sowie an beiden Predigtstätten im Stadtpark und in der Neustadt. So war die ganze Tagung mitten hineingestellt in das kirchliche Gemeindeleben, und so wurde der Ruf: „Das Evangelium den Kindern" den Gottesdienstbesuchern als eine für christliche Eltern unerläßliche Verpflichtung dargestellt. Hierauf vereinigten sich einige hundert Kinder mit auswärtigen Helfern, Eltern und Freunden der Kindergottesdienstsache zu einer gemeinsamen Feier. Pfarrer Niemann versah den Dienst vor der zahlreich erschienenen Gemeinde der Kleinen und Großen. „Gehorsam vor Gott" war das Zielwort seiner Unterweisung.
Den Nachmittag füllte die Hauptversammlung des Verbandes aus, an der 200 Helfer und Helferinnen sich beteiligten. Pfarrer Schmidt (Laubach) sprach Namens des Kindergottesdienstverbandes den Dank der Gäste für die Vorbereitung der Tagung und für die freundliche Aufnahme aus, die sie in Mainz gefunden. Er gab der Genugtuung Ausdruck, daß die evangelische Gemeinde Mainz lebhaftes Interesse an diesem Zusammensein bekundet habe. Der von dem Vorsitzenden erstattete Jahresbericht ging auf die Entwicklung der Arbeit in der letzten Zeit ein und wies besonders auf die Neueinrichtung bet Helferfreizeiten, wie bie in Nieber-Ramstabt, unb auf die mit Erfolg begonnenen Bezirkskonferenzen, wie die in Alzey, hin. Es wurde die Ab- haltung von Eltern- und Mütterabenden zwecks Schäftung regerer Beziehungen zu den Eltern der Kinder empfohlen. Den Gruß der evangelischen Jugendgemeinde Mainz erbot Herr Behm von der lanbeskirchlichen Iugendkanzlei.
Nach der Kaffeepause sprach noch einmal Pfarrer Niemann über das Thema: „Der Helfer, von 'emem Herrn berufen, in seinem Beruf." In der abschließenden Aussprache wurde klar: die Frage nach dem Rechte unb ber Bebeutung bes Kinber- gottesbienftes erfährt in kirchlichen Kreisen eine eindeutige Bejahung. Der Kinbergottesbienst barf in feiner evangelischen Gemeinde mehr als Nebensache betrachtet werden.
DR. OETKERS
Backölen und-Aromen


