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Aufrechterhaltung -es Volksbestandes.
Don Or. Roderich von Ungern-Sternberg
Fast alle westeuropäischen Völker, die weiße Be° völkeruna Nord- und Südamerikas, sowie die sonstigen Ableger des westeuropäischen Kulturkreises, haben im Gegensatz zu den Farbigen in aller Welt sehr schwache natürliche Fortpflanzung. Diese Tatsache ist bereits seit langer Zeit festgestellt und in bezug auf ihre gefährliche Tragweite scheinbar ausreichend geklärt und erläutert an Beispielen früherer Kulturen, die hauptsächlich infolge einer zu geringen Vermehrung und Unterwanderung durch Völker die eine starke natürliche Fortpflanzung hatten, zugrundegegangen sind.
Trotzdem zeigen die Völker Westeuropas bisher keinerlei Neigung, durch größeren Kinderreichtum die Gefahren, die sie bedrohen, abwenden zu wollen. Die neuesten statistischen Feststellungen beweisen das nur zu deutlich, denn die Zahl der Lebendgeborenen in den ersten dreiviertel Jahren 1936 ist fast allenthalben noch etwas niedriger, als sie in der entsprechenden Zeit des Jahres 1935 war, und zeigt eine feit Jahren vor sich gehende weitere Abschwächung der Geburtenhäufigkeit auf einen Stand, der die dauernde Erhaltung der betreffenden Völker völlig unmöglich macht.
Das gill in besonders hohem Grade für Frankreich, Oesterreich, Schweden, die Schweiz und Großbritannien. Eine auffallende Stetigkeit des Geburtenrückganges zeigen neuerdings Ungarn und die Tschechoslowakei, während Großbritannien und Schweden, von denen letzteres zu den geburtenärmsten Ländern der Welt gehört, im letzten Jahr, wenn auch keinen weiteren Rückgang der natürlichen Bevölkerungsvermehruna, so doch einen S t i l l st a n d auf so niedriger Stufe der Geburtenhäufigkeit aufweisen, daß die Bevölkerung in einigen Jahrzehnt» voraussichtlich anfangen wird zu schrumpfen, wenn nicht eine Wendung von der Kinderlosigkeit und Kinderarmut zu einer größeren Fortpflanzungswilligkeit erfolgt.
Frankreich und Oester-reich sind bereits in den Zustand eines allmählichen Rückgangs der Bevölkerungszahl eingetreten, denn die letzten Jahre zeigen einen Unterschuß in der natürlichen Bevölkerungsbewegung, ein Vorgang, der sckon längst vorausgesagt worden ist und den aufzuyal- ten, wie die Erfahrung lehrt, außerordentlich schwer fällt. Es bedarf dazu — auch das wird immer offensichtlicher —, nicht so sehr einer materiellen Unter st ützung der Kinderreichen, obwohl auch das nicht unterlassen werden darf' wie einer völligen geistigen Umstellung, eines Wandels der Gesinnung von dem einseitig materialistisch-streberischen, skeptischen Rationalismus zu einer genügsameren, naturnahen, stark auf das Familienhafte eingestellten, „naiveren" Auffassung des Lebens, also eines Gesinnungswandels, den zu vollziehen untb als geboten und erstrebenswert zur Geltung und Anerkennung zu bringen, im Rahmen des westeuropäischen Kulturkreises, eine sehr schwierige Aufgabe darstellt.
Im Falle Oesterreich, das nur noch eine Geburtenhäufigkeit von 13,2 bis 13,5 auf 1000 Einwohner hat (ausreichend zur Bestanderhaltung sind aber etwa 20 Geburten) spielt, abgesehen von der gekennzeichneten Gesinnung, die in der Nachkriegszeit entstandene Raumenge, die Zusammenballung einer ehedem auf ein viel größeres Gebiet verteilten Bevölkerung, als Ursache der Geburteneinschränkung eine bedeutende Rolle. Das Gleiche gilt für Ungarn, das in der Nachkriegszeit einen ganz ungewöhnlichen Absturz der Geburtenzahl von 35 in der Vorkriegszeit auf 20 bis 21 auf 1000 Einwohner erfahren hat. Auch hier spielt die Raumenge, die Schmälerung der Ernährungsgrundlage, bei vergleichsweise recht dichter Besiedelung (95 Menschen je Quadratkilometer) und sehr fühlbarer agrarischer Ueberoölkerung, eine sehr bedeutende Rolle. Die Beseitigung der Landknappheit wäre allenfalls durch eine einschneidende Agrarreform zu erreichen, wogegen sich aber sehr starke Widerstände geltend machen. In der Tschechoslowakei ist als Erklärungsgrund des Geburtenrückgangs die gekennzeichnete Gesinnung von ausschlaggebender Bedeutung, denn im Osten des Staatsgebietes, in der Slowakei, wäre für eine stärkere Siedlung noch Raum zu beschaffen. Im übrigen ist aber die natürliche Bevölkerungsbewegung in den beiden Teilen des Staatsgebiets unseres * südöstlichen Nachbarn ganz verschieden: der westliche Teil, der an sich sehr stark besiedelt ist, gehört in dieser Hinsicht noch ganz zu Westeuropa, der östliche dagegen zeigt ausgesprochen osteuropäische Tendenzen: hohe Geburtenzahl und vergleichsweise große Sterblichkeit.
Was Deutschland anbelangt, so ist es uns bekanntlich gelungen — was bisher noch niemals in einem anderen Lande erreicht werden konnte —, die Geburtenhäufigkeit und damit auch die Stärke der natürlichen Fortpflanzung während der Jahre 1934/36, gegenüber 1930/32, wesentlich zu heben, trotz der auch bei uns vorhandenen Raumknappheit, denn wir gehören nach Holland, Belgien und England, mit 141 Einwohnern je Quadratkilometer, zu den dichtbesiedeltsten Gebieten Europas, wobei große Teile unseres Landes in landwirtschaftlicher Hinsicht aus natürlichen Gründen roenia ergiebig sind. Aber zur dauernden Bestandserhaltung reicht die erzielte Steigerung auf 18 bis 19- Geburten je 1000 Einwohner und eine natürliche Vermehrung von 7 auf 1000 im Jahresdurchschnitt nicht aus, denn wir müssen, gleich den meisten westeuropäischen Völkern, mit einer Steigerung der Sterblichkeit infolge des Aufrückens der heute besonders zahlreich besetzten Altersklassen von 25—50 Jahren in die höheren vom Tode stärker bedrohten Altersklassen rechnen, während infolge des Geburtenrückganges die neuerdings ins fortpflanzungsfähige Alter tretenden Jahrgänge nur sehr schwach besetzt sind. Eine Geburtenhäufigkeit von 18 bis 19 je 1000 genügt also nicht; sie muß vielmehr, selbst bei gleichbleibender Sterblichkeit, mindestens 20 je 1000 Einwohner erreichen, um auch in Zukunft die Beftandserhaltung zu gewährleisten.
Alle bevölkerungspolitischen (Erörterungen lassen die Frage entstehen, warum denn eigentlich die Bevölkerungsvermehrung oder die unbedingte Au rechterhaltung des zahlenmäßigen Volksdestande eine unabweisliche Förderung und Aufgabe jeder Staatspolitik sein muß. Wäre es nicht „ganz gut", wenn wenigstens zeitweilig in Anbetracht der „schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse" eine Einschränkung der Bevölkerungsvermehrung erfolgen würde? Das sind Ansichten, die immer wiedtzr geäußert werden und im Grunde ein Ablehnung der Beoölkerungspolitik, wie sie heute bei uns durchgeführt wird, verraten. Es ist aber völlig abwegig zu meinen, daß man die Geburteneinschränkung,' wenn sie mal zur Volkssitte geworden ist,
beliebig aufhalten kann. Das ist, wie die Erfahrung zeigt, eine sehr schwierige Angelegenheit, denn es handelt sich um eine Verfallser- cheinung geistiger Art, die man nicht von heute auf morgen beseitigen kann
Aber abgesehen davon, enthält die Ansicht, daß ein Volk ungestraft seinen Bestand schmälern kann, eine Verkennung des sozialbiologischen Wesens einer Familie, einer Sippe und eines Volkes, das eine künstliche Verkleinerung ohne Gefährdung feines Bestandes nicht zuläßt, denn jedes Volk hat aus feiner Vergangenheit ein politisches, kulturelles und wirtschaftliches Erbe übernommen, das es nicht ohne Beeinträchtigung feiner ganzen Stellung in der Welt aufgeben oder vernachlässigen darf. Zur Behauptung des Erreichten und Ueberfommenen bedarf es aber mindestens der dauernden Aufrechterhaltung des ein-
B o n n, 28. April. (DNB.) Vor der Strafkammer in Bonn standen fünf frühere oder jetzige Mitglieder der Neußer Niederlassung, wo Geisteskranke und Schwachsinnige betreut werden, unter der Anklage widernatürlicher Unzucht. Der Bruder Isidor (Opitz) gesteht, in der Wäscherei, in der Zelle, im Schweinestall und an anderen Orten einen Schwachsinnigen mißbraucht zu haben und beschuldigt einen seiner Mit- brüöer derselben Verbrechen. Der heute verheiratete ehemalige Bruder Romanus (Kraus) gesteht zahlreiche schwere Verstöße gegen den § 175 mit einem schwachsinnigen Zögling. Bruder Ewaldus (Brüning) hat an einem Kranken, der an chronischer Gehirnentzündung leidet, seine perversen Gelüste befriedigt. Das Gericht erkennt gegen Opitz auf ein Jahr neun Monate Zuchthaus und gegen Kraus und Brüning auf je ein Jähr sechs Monate Zuchthaus wegen Verbrechens gegen den § 175 in Verbindung mit § 174, 1 Absatz 3. Ein weiterer Angeklagter erhielt zehn Monate Gefängnis, zwei Angeklagte wurden mangels Beweises, einer wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.
Die III. Strafkammer in Koblenz verhandelte gegen Angehörige der Genossenschaft der Barmherzigen Brüder in Montabaur, die sich der gleichen Vergehen und Verbrechen schuldig gemacht haben wie die Franziskanerbrüder, gegen die vor etwa einem Jahre in Koblenz das Verfahren durchgeführt wurde. Der Hauptangeklagte, der 48jährige Johann Hafenäcker erhielt in Montabaur die Fürsorgeabteilung. 1931 machte er sich zum ersten Male an einen seiner Zöglinge heran. Da er die Arbeitsabteilung ebenfalls unter sich hatte, war er viel mit den kranken und schwachsinnigen Zöglingen zusammen. Mit mehreren hat er in widerlicher Weise Unzucht getrieben. Eines Tages rissen zwei Zöglinge, die das Leben in dem Kloster nicht mehr ertragen konnten, aus. Der Angeklagte fuhr ihnen mit anderen Brüdern in einem Auto nach. Die beiden Zöglinge wurden kurz vor Montabaur wieder eingefangen. Der „Anstifter" wurde in den Pferde stall geführt, in einen mit Wasser gefüllten Behälter gesteckt und nachher mit Pferdepeitschen bearbeitet. Der Angeklagte gibt die an dem Jungen verübten Scheußlichkeiten zu. Der Staatsanwalt kennzeichnete mit scharfen Worten das furchtbare Treiben in verschiedenen Klöstern, das sich zu einer chauderhaften Seuche entwickelt habe und zu einem Eingreifen verpflichte. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Verbrechens gegen die §§ 175 und 174 Z. 1 -in mehreren Fällen und wegen Kör- permißhandlung zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Gegen zwei weitere Angeklagte wurde das Verfahren eingestellt.
mal erreichten Volksbestandes. Das ist aus wehrpolitischen, rassenhygienischen kulturellen und wirtschaftlichen Gründen unbedingt notwendig. Daß die Kinderlosigkeit und Kinderarmut auch für die Lebensbelange des einzelnen mit großen sittlichen und wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist, sei nur mit dem Hinweis auf die dadurch entstehende, uns noch heute viel zu wenig bewußte Vereinsamung des kinder, und verwandten- lofen Menschen erwähnt. Nichts dürfte die Staatslenker der westeuropäischen Länder heute stärker in Anspruch nehmen als die Bevölkerungsfrage, denn alle Regierungsmaßnahmen und politischen Handlungen werden bedeutungslos, wenn die Träger des Volkskörpers andauernd in ihrer Zahl zurückgehen, wenn das Leben des Volkes zu^erlöschen droht.
Ferner waren angeklagt zwei Franziskanerbrüder aus dem Muttechaus Waldbreitbach, die sich schwerer Vertrauensbrüche und ungeheuerlicher sittlicher Verfehlungen schuldig gemacht haben. Ein 76 Jahre alter Mann mit eingefallenem Gesicht, stand als mehrfacher Sittlichkeitsoerbrecher vor dem Strafrichter. Der Angeklagte behauptet, er habe die Jungen auf ihre „Standhaftigkeit hin prüfen wollen" und fei dabei selbst ein „Opfer seiner Hemmungslosigkeit geworden". Einer der Zöglinge sagte als Zeuge, alle Klosterbrüder seien „so veranlagt" gewesen. Nachdem sie durch die Brüder auf den Weg des Lasters gekommen seien, hätten sie selbst untereinander Unzucht getrieben. In der Beweisaufnahme wird weiter festgestellt, daß in dem Kloster Waldniel der Lehrer der Klosterschule sich an 35 Schülern vergangen hat. Für diese. Verbrechen wird er sich in nächster Zeit vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen vollendeten Verbrechens gegen die Paragraphen 174, 1 und 176, 3 in mehreren Fällen zu einem Jähr und sechs Monaten Gefängnis. Nur fein hohes Alter habe ihn vor dem Zuchthaus bewahrt.
Der Franziskanerbruder Desiderius war in dem Kinderheim Linz Krankenpfleger,' wurde dann Fremdenführer im Kölner Dom und schließlich in dem berüchtigten Kloster Waldniel Leiter der „schweren Station^ für schwachsinnige Kinder. Hier sank der Bruder so tief, daß er sich mit den geistig minderwertigen Zöglingen einließ. Auch den General- oberen sowie seinem Beichtvater erzählte der Angeklagte, daß er in dieser furchtbaren Umgebung befürchten müsse, alle Hemmungen zu verlieren. Der Generalobere aber sagte ihm, das fei wohl nicht so schlimm, er wolle wohl abgelöst sein und einen besseren Posten haben. Wenn er die Lust in seiner Umgebung nicht mehr vertragen könne, so möge er ruhig das Fenster öffnen. (!) In der Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß sich der Angeklagte in mehreren Fällen mit kranken Zöglingen, die halb vertiert waren, in der furchtbarsten Weise eingelassen hat. Auch in dieser Verhandlung sagte ein Zögling, der als Zeuge erschienen war, alle Klosterkinder seien von den Brüdern verdorben wopden. Der Angeklagte wurde wegen Verbrechens gegen Paragraph 175 in Tateinheit mit Verbrechen gegen Paragraph 174, 1 z u zwei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus sowie drei Jahren Ehrverlust verurteilt. Dem Angeklagten konnten keine mildernde Umstände zugebilligt werden, da er sich mit Zöglingen, die auf der untersten Stufe der menschlichen Entwicklung stehen, in der gemeinsten Weise eingelassen hat.
fter, Quidde und wie sie alle hießen, die in fr em» dem Solde standen, bei uns den Pazifismus predigten und Landesverrat üben durften, fortsetzen. Er wollte aber auch durch seine Zusammenarbeit mit den Kommunisten diesen einen guten Start zur Der- wirklichung ihrer Absichten ermöglichen. Rossaint war also ein in geistliches Gewand gehüllter Gefolgsmann der Kommunistischen Internationale, der gewissenlos genug war, den Verrat seines Volkes an die bolschewistischen Volksverderber tatkräftig in Angriff zu nehmen. Er hat zwar versucht, sich damit herauszureden, daß er die Kommunisten be- kehren wollte, aber die Beweiserhebung hat gezeigt, daß er mit dem Kommunismus Blutsbrüderschaft geschlossen hatte. Das Urteil des Gerichts mußte also schwer ausfallen, schon deswegen, weil er als intelligenter Mann wußte, was dem deutschen Volke blühte, wenn es ihm gelungen wäre, sein Werk zu vollenden. Er war kein dummer und gedankenloser Mitläufer, kein Verführter, er war Führer und Verschwörer zugleich. Wir werden zwar nun erleben, daß man jenseits der deutschen Grenzpfahle aus Rossaint einen Märtyrer zu machen suchen wird. Aber diejenigen, die einen Verbrecher dieses Kalibers in Schutz nehmen oder gar feine Handlungsweise zu verteidigen suchen, sind selbst nicht viel besser. Das Wesentliche ist die Unschädlichmachung und gerechte Bestrafung eines Menschen, der verbrecherisch genug war, angesichts der Blutströme, die die Bolschewisten seit Jahrzehnten vergießen, mit diesen Feinden der Menschheit gegen den Nationalsozialismus,' das Bollwerk des europäischen Friedens, gemeinsame Sache zu machen. 8bt.
Oer Reichsberufswettkompf.
Ein Ausflug nach Garmisch-Partenkirchen.
München, 28. April. (DNB.) Während für die Wettkampfleiter der Mittwoch der arbeitsreiche Tag der Bewertung der theoretischen, weltanschaulichen und praktischen Arbeiten des Reichskampfes im vierten Reichsberufswettkampf war, durften 3324 Wettkämpfer und -kämpferinnen aller deutschen Gaue einen Tagesausflug nach Garmisch- Partenkirchen unternehmen. Ueberall wurden die Mädel und Jungen herzlich aufgenommen. Der
Reichsstatthalter Ritter von Epp interessierte sich für die Leistungen unserer Jugend und besuchte sie an ihren Arbeitsstätten. — (Scherl-M.)
Jugendführer des Deutschen Reiches unterhielt sich mit verschiedenen Gruppen über Herkunft, Beruf, Aufgabenstellung im Wettkampf, über die kleinen Zwischenfälle und Abenteuer im Berufswettstreit.
Unter Führung von einheimischen Schulbuben und -mädeln fuhren die auswärtigen Gäste in kleinen Trupps in die Umgebung. Die männlichen Wettkampfteilnehmer eilten in erster Linie in das Olympia-Skistadion. Viele begaben sich auch zur Kreuzeckbahn-Talstation und andere zur Partnach- klamm. Andere wieder spazierten zum Riessersee. Auch die große Schlageter-Kampfbahn wurde eingehend besichtigt. Nach der Rückkehr nach München am Mittwochabend blieben die jungen Wettkampfteilnehmer noch einige Zeit zusammen. Für die Wettkampfleiter fand ein Ehrenabend der Stadt München im Festsaal des alten Rathauses statt.
Regelung der Arbeitszeit zu Pfingsten.
Berlin, 28. April. (DNB.) Da in den Psingst- wochen der Lohn vieler Schaffenden infolge Ausfalls von Arbeitszeit geschmälert wird, hat der Reichsarbeitsminister genehmigt, daß als Ersatz für den durch Himmelfahrt und Pfingstmontag entstehenden Derdienstausfall an den Werktagen vom 3. Maibisl2. Juniso oielArbeits- stunden vor- ober nachgearbeitet werden dürfen, wie auf zwei Arbeitstage entfallen würden. Außerdem dürfen die etwa vor oder nach Pfingsten, am 15. und 18. Mai, ausfallenden Arbeitsstunden durch Mehrarbeit an den Werktagen innerhalb des gleichen Zeitraumes angeglichen werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung eines Mehrarbeitszuschlages für die durch die Ausnahme bedingte Verschiebung der Arbeitszeit besteht nicht. Entsprechendes gilt für die Verpflichtung zur Zahlung eines Lohnzuschlages auf Grund der üblichen Bestimmungen von Tarifordnungen oder Betriebsordnungen.
Lleberrafchendes Llrieil in Kaiiowitz.
Dr. Ulitz wegen Beleidigung verurteilt.
K a 11 o w i tz , 28. April. (DNB.) Vor dem Burggericht in K at t o w i tz ging nach fast zweijähriger Dauer ein bemerkenswerter Beleidigungsprozeß zu Ende, den die an der deutschen Minderheitsschule in Zalenze beschäftigte polnische Lehrerin Sadzinska gegen den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Volksbundes in Ostoberschlesien, Dr. Ulitz, angestrengt hatte. Der Prozeß endete jetzt zur allgemeinen Ueberraschung mit einer Verurteilung von D r. Ulitz zu einer Woche Hast und 300 Zloty Geldstrafe bei Zuerkennung einer zweijährigen Bewährungsfrist.
Der Verhandlung lag folgender Tatbestand zugrunde: Der Deutsche Volksbund hatte beim Wojwodschaftsamt auf Grund ständiger Klagen der deutschen Erziehungsberechtigten Beschwerde gegen die Lehrerin geführt mit der Maß-
ElfIahre Zuchthaus für Rossaint.
Das Urteil des Volksgerichtshofs gegen die katholischen Iugendführer.
Berlin, 28. April. (DNB.) In dem Sfrafoer- afjren gegen die katholischen Iugendführer aus Düsseldorf, die zu Funktionären des einmaligen kommunistischen Iugendverbandes hochverräterische Beziehungen zur Schaffung einer gegen den Betäub des neuen Deutschlands gerichteten „katho - tisch-kommuni st ischen Einheitsfront" unterhalten haben, verkündete der D o l k s g e - richtshof des Deutschen Reiches das folgende Urteil: Die Angeklagten Clemens, him- mes und Schäfer werden freigesprochen. Der Angeklagte Rossaint erhielt wegen Vorbe- reitung eines hochverräterischen Unternehmens unter erschwerenden Umständen 11 Iahre Zuchthaus und zehn Jahre Ehrverlust. Der Angeklagte S t e b e r wurde wegen des gleichen Deliktes zu einer Zuchthaus st rafe von 5 Iahren und 5 Iahren Ehrverlust verurteilt. Der Angeklagte I ii t i ch erhielt wegen Vorbereitung eines hochver- räterischen Unternehmens 2 Jahre Zuchthaus und 2 Jahre Ehrverlust.
Wegen Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens wurde der Angeklagte Kremer zu Gefängnis von 1 Jahr 6 Monaten verurteilt. Den Angeklagten Rossaint, Steber, Jülich und Kremer wurden je 14 Monate Untersuchungshaft angerechuet. Die Verurteilten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Urteilsbegründung.
Seiner ausführlichen Begründung des Urteils gegen die katholischen Iugendführer stellte Präsident E n g e r t, der Vorsitzende des zuständigen 2. Senates des Volksgerichtshofes, u. a. folgende Richtsätze voraus: Oberstes Gesetz sei das Wohl des Volkes. Wer die innere Geschlossenheit oder die- äußere Sicherheit des Staates als der äußeren Erscheinungsform der Volksgemeinschaft anzutasten wage, mache sich der schwersten Verbrechen, des Hoch - oder Landesverrates, schuldig. Im Rahmen des Konkordates habe auch der katholische Priester die Verpflichtung, die Reichsregierung zu achten und dem deutschen Staate Treue zu leisten. In den linksgerichteten Kreisen der Zentrumspartei, die sich besonders im „Friedensbund deutscher Katholiken" zusammenfanden, wurden in Wort und Schrift pazifistische Gedankengänge verbreitet, die auf die Forderung der Kriegsdienstverweigerung hinausliefen. Die katholische Jugend sei gleichfalls pazisistisch eingestellt gewesen und habe sozialistische Lieder gesungen. „Aus diesem Nährboden erwuchs", so führte der Vorsitzende weiter aus, „die innere Entwicklung Rossaints zu seinem hochverräte
rischen Treiben. Der Kaplan trat aus der Zentrumspartei aus, als diese für das Ermächtigungsgesetz zugunsten des Kabinetts Hitler stimmte, und er hat seiner eigenen Kirche Verrat und Zusammengehen mit dem Faschismus vorgeworfen. Als Mitglied des „Friedensbundes deutscher Katholiken" hat sich der Angeklagte auch praktisch als Pazifist betätigt, indem er Klebezettel anbrachte, die sich gegen Öen Wehrwillen der Jugend richteten. Ferner sandte er Schreiben zustimmenden Inhaltes an den Vorsitzenden der Abrüstungskommission in Genf. In einem Aufruf in der Zeitung „Die junge Front" hat er die katholische Jugend aufgefordert, „in den politischen Bezirk vorzustoßen". Der Kaplan Rossaint wollte nach Rußland, dem Land der Gottlosen, reisen, um die dortigen Verhältnisse zu studieren. Rossaint hat die Zustimmung des „Reichs- sührers" der Sturmschar Steber dazu eingeholt, daß kommunistische Agenten bei den Sturmschar-Versammlungen sprechen konnten. Durch Rossaints Hände sind Druckschriften hochverräterischen Inhalts gegangen, die er z. T. von dem Mitangeklagten Jülich, einem von ihm getauften Juden, erhalten hat. Rossaint verband sich mit dem Kommunismus, um mit ihm zusammen den Nationalsozialismus zu stürzen. So hat der Angeklagte zum mindesten geistig die Kommunisten, die als führende Hetzer bei ihm und in den ihm nahestehenden Kreisen verkehrten, in den Glauben versetzt, daß er als katholischer Geistlicher bereit sei, an der Bildung einer katholisch-kommunistischen Einheitsfront mitzuwirken. Seine Behauptung, daß er die Kommunisten zum katholischen Glauben habe bekehren wollen, sei einwandfrei widerlegt. Erschwerend müsse sich auswirken, daß Rossaint seine hochverräterische Betätigung auch im Auslande betrieben hat. Die Tätigkeit Rossaints müsse als besonders verwerflich bei einem deutschen Priester angesehen werden. Er habe sich als katholischer Seelsorger mit Dingen beschäftigt, die ihn nichts angingen und deren Verfolgung ihm nach Wortlaut und Sinn des Konkordates verboten war. Rossaint sei der Typ eines D e f ä t i ft e n , der auch einen erheblichen Schaden angerichtet habe; denn er habe dazu beigetragen, daß die Seelen von jugendlichen Katholiken vergiftet wurden. — Unter diesen Umständen habe das Gericht die verhängte Zuchthausstrafe von elf Jahren als angemessene Sühne angesehen.
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Kaplan Rossaint verschwindet nunmehr auf elf lange Jahre hinter den Mauern eines Zuchthauses. Eine harte Buße ist ihm vom Gericht für fein hoch- unb volksverräterisches Verhalten auferlegt worden. Aber auch eine gerechte Buße. Denn was Rossaint anstrebte, war die Aushöhlung iv r Widerstandskraft unseres Volkes gegenüber dem Bolschewismus. Er wollte das Werk der Friedrich Wilhelm Foer-
Zuchthausstrafen für Sittlichkeilsverbrecher in rheinischen Klöstern.


