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denen, die da jetzt Weihnacht feiern, sind vom Osten 3um Westen und wieder vom Westen zum Osten hinüber und herüber gekommen. Der Tod ist kein Unbekannter, viel Feind überall, fern ist die Hei­mat. Was geht für ein Fragen über des Lebens Sinn durch die Herzen und ist zu lesen auf den wetterharten Gesichtern! In solchen Stunden und in solcher Umgebung hören auch deutsche Männer die Botschaft von Dem Kind in der Krippe mit anderen Ohren als in Zeiten, da lautes Wort und menschlicher Witz göttliche Geheimnisse auslöschen möchte. Und Liedworte:Ich lag in tiefster Todes­nacht, du wurdest meine (Sonne1*, werden, zunächst vielleicht mit Widerspruch, aber dann doch mit hungriger Seele ausgenommen. Aller Weihnachts- ersatz und bloßer Weihnacktsschmuck wird zum lee- ren Geschwätz und wertlosen Tand gegenüber den letzten Wirklichkeiten des Lebens solcher Stunden. Unsere Gedanken sind auf der Wanderschaft auch in dieser Feierstunde, grüßen aus der Fremde hin. über in die deutsche Heimat, wir wissen uns m inniger Gemeinschaft verbunden mit Frau und Kindern, mit Eltern und Geschwistern, die daheim in unserer Stube ihre Weihnacht feiern. Und der enge Kreis da in dem russischen Schuppen weitet sich zur großen Gemeinde über das ganze deutsche Volk hin. Als wir dann beim Abschied zum froy- ernsten Weihnachtsgruß einander die Hand reichen, da tun wir es nicht nur im Wissen um unsere gemeinsame Not, sondern auch unter dem Segen der großen Verheißung, von den einen bewußt, von andern nur ahnend erfaßt.. über die da wohnen im finstern Lande, scheinet es Helle."

Diese drei Weihnachten stchen als Gotteslichter voll Helle und Wärme an dem nun langen Lebens, weg, den ich hab' gehen dürfen. Warum strahlt ihr Licht über die Jahrzehnte hinweg und verliert nichts von feinem Glanze? Weil auf diesen Stationen ganz besonders die Tatsachen des Menschenlebens Leid und Schuld, Not und Tod als die großen Wirklichkeiten offenbar wurden, und dahinein die Wirklichkeit Gottes sprach mit dem Heiland, von dem das Lied singtAll unsre Not zu End bringt!" So wird's immer bleiben:Die Sterne leuchten in der Nacht." Weihnachten wird nur dem zur frohen Botschaft und zur Kraft im Lebenskampf, in jeder Gegenwart, der sich angefprvchen weiß von dem Ruf:

Die ihr arm seid und elende, kommt herbei, füllet frei eures Glaubens Hände! Bk.

. Dornotizen

Tageskalender für Freitag (Heiligabends.

Iohanneskirche: 17 Uhr Musikalische Abendfeier.

Tageskalender für Samstag (1. Deihnachksfeiertag).

Stadttheater: 19 bis 21.30 Uhr Erstaufführung Enoch Arden". Gloria-Palast (Seltersweg): Ihr Leibhusar"., Lichtspielhaus (Bahnhofstraße): 14 UhrDie sieben Raben": zu den bekannten ZeitenSerenade". Turnverein von 1846: 19 Uhr Turnhalle, Familienfeier. Gesangverein Frohsinn Quartettverein 1885 e. D. 20.30 Uhr, Burghof" (Caf6 Ebel), Weihnachtsfeier. 1880/1930Prinz Carl".

Tageskalender für Sonntag - (2. Deihnachtsfeiertag).

Stadttheater: 15 bis 17.30 UhrSchneewittchen", 19 bis 22 UhrEine Nackt in Venedig". Glo- ria-Palaft (Seltersweg):Ihr Leibhusar".Licht­spielhaus (Bahnhofstraße): 14 UhrDie sieben Ra­ben": zu den bekannten ZeitenSerenade".

Weihnachten im Gießener Stadttheater.

Aus dem Büro des Gießener Stadttheaters wird uns geschrieben:

Der erste Weihnachtsfeiertag bringt die Erstauf' führung der volkstümlichen modernen OperEnoch Arden" von Ottmar Gerster. Der Komponist wird der Aufführung beiwohnen. Da Ottmar Gerster ein Sohn unserer Nachbarstadt Braunfels ist, wird die Aufführung dieses Werkes hier besonderes Inter­esse finden. Gerster besuchte das Gymnasium in Wetzlar und beschäftigte sich schon als Schüler mit Kompositionsversuchen. Seine OperEnoch Arden" wurde bis jetzt bereits von 42 Bühnen zur Auf­führung angenommen. Musikalische Leitung Kapell­meister Paul Walter, Spielleitung Wolfgang Kühne. Einstudierung und Leitung der Chöre Heinz Markwardt. Choreographie und Einstudierung der Tänze Irmgard Zenner. Bühnenbilder: Karl Löff­ler. Die in eigener Werkstatt hergestellten Kostüme sind entworfen von Sophie Buchnör, ausgeführt von Willi Endrich. Die Vorstellung findet außer Miete statt. Beginn 19 Uhr, Ende 21.30 Uhr.

Am zweiten WeiDachtsseiertag findet eine Wie­derholung des großen MärchenerfolgesSchnee­wittchen" nach Grimm von Trude Wehe statt. Spielleitung: Hermann Schultze-Griesheim, musi­kalische Leitung: Heinz Markwärdt. Tänze: Irm­gard Zenner. Bühnenbild: Karl Löffler. Die Vor­stellung beginnt um 15 Uhr, Ende 17.30 Uhr. Am Abend auf vielseitigen Wunsch Wiederholung der großen ErfolgsoperetteEine Nacht in Vene- dig" von Johann Strauß. Musikalische Leitung Joachim Popelka, Spielleitung Karl-Ludwig Lindt. Tänze Irmgard Zenner. Bühnenbilder: Karl Löfs- ler. Die Vorstellung findet außer Miete statt. Be­ginn 19t Uhr, Ende 22 Uhr.

Sportamt ASG.Kraft durch Freude^.

Theatervorstellung.

Erstaufführung für «Kraft durch Freude".

Samstag, den 1. Januar 1938, 20 Uhr, Große KdF.-Miete", Gruppe II (6. Vorst):

»Die tote Tante und andere Begebenheiten."

Lustspiel von Kurt Goetz.

Karten zu.90 und 1. RM. sind in der Karten- Verkaufsstelle, Seltersweg 60, erhältlich. 8665V Kann man dich aufs Glatteis führen?

Lachend wehrst du ab: Dich kann man nicht aufs Glatteis führen! Augenblick mal! Zugegeben, du bist glücklicher Hausbesitzer und auf deinem Grundstück ist das ganze Jahr hindurch noch kein einziger Un- glücksfall vorgekommen. Aber hast du bedacht, was sich bei Schnee, Frost und Glatteis an Gefahren dauernd einstellen? Triumphiere nicht zu früh wer zuletzt lacht, lacht am besten!

Da, die Treppe, die in den Keller hinunterführt, ist mehr als notdürftig beleuchtet, und in dem Gang, in den die verschiedenen Kellerräume mün­den, brennt überhaupt fein Licht. Fall 1: Für jeden hier entstehenden Unglücksfall bist du mit schadensersahpflichtig, denn da die Treppe und der Flur für den allgemeinen Verkehr zugänglich sind, müssen sie ausreichend beleuchtet sein.

Um den Ausbau der Lonystraße.

Eine Anregung und eine Antwort.

Von einem Bezieher unseres Blattes, der sich für die öffentlichen Angelegenheiten unserer Stadt eit Jahren stark interessiert, ging uns die nach- tehende Anregung an die Stadtverwaltung zu:

Wohin man eben in unserer Stadt geht oder sckaut, überall wird gebaut, erweitert und ver* scyönert. Neue Straßen, ja ganz neue Stadtviertel entstehen. Das alles ist sehr erfreulich, zeugt von großem Aufbauwillen, namentlich unserer Stadt­verwaltung, und ist im Interesse des Wirtschafts­lebens überaus begrüßenswert. Aber warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute so nahe liegt. Da­mit meine ich den Ausbau der schon vor Jahr­zehnten begonnenen Lonystraße. Das gäbe doch schöne, sonnige Wohnungen in ruhiger Lage, nicht weit vom Stadtinnern. Namentlich für ältere Leute, die wegen der großen Entfernungen und der Stei­gung nicht im abgelegenen Süd- und Ostoiertel wohnen möchten. Zur Zeit liegen die Gärten, die an die Wieseck grenzen, fast alle brach, einzelne gleichen sogar mehr einer Wüstenei und bieten ge« rabe im Herbst und im Winter, wenn die ent­laubten Bäume einen Durchblick gestatten, ein sehr unschönes Bild von der gegenüberliegenden Loder- straße aus. Anfänge zu einer durchgehenden Ein­bahnstraße sind an den verschiedenen Querstraßen bereits vorhanden. Die Grundstücke selbst dürften wohl alle zur Zeit verhältnismäßig günstig zu haben sein, und vielleicht würden die jetzigen Be­sitzer sogar gern selbst bauen. Ich könnte mir den­ken, daß es vielleicht möglich wäre, dieseUfer­promenade" über die Bleichstraße hinaus bis zur Frankfurter Straße fortzusetzen, evtl, unter Ein­schaltung einer schmalen Brücke über die Wieseck von der Alicenstrahe aus. Dann würde das wenig schöne jetzige Bild, bestehend aus dem Blick in die Gärten und Hofreiten, sicher wesentlich verbessert.

Bei diesem Straßenzug denke ich an eine Art Kai­mauer, wie man sie auch in anderen Städten in solchen Fällen mit Erfolg geschaffen hat. Ich möchte im Interesse der Allgemeinheit die zuständigen Stellen bitten, in eine ernstliche Prüfung des Vor­schlages einzutreten. Das gesamte Stadtbild würde bei Durchführung des Projekts zweifellos wesent­lich gewinnen. B."

Oie Stellungnahme der Stadtverwaltung.

Wir haben die Zuschrift dem Herrn Oberbürger­meister zur Kenntnisnahme übermittelt und darauf­hin das folgende Schreiben als Stellungnahme der Stadtverwaltung erhalten:

1. Grundsätzlich ist zu sagen, daß jeder Bauherr, der eine Baulücke an schon ausgebauter Straße schließt, keinen Straßenkostenbeitrag zu zahlen hat. Leider ist diese Vergünstigung noch kaum bean­sprucht worden.

2. Der Ausbau der Lonystraße ist zu begrüßen. Der Grund und Boden für das Straßen- gelände ist bis auf ein Sechstel von der Stadt be­reits erworben, der Fluchtlinienplan steht fest. Die Straße wird allerdings sehr teuer, weil, wie der Einsender erwartet, eine Stützmauer errichtet wer­den muß. Die Stadtverwaltung kann diese hohen Kosten bei der gegenwärtigen starken finanziellen Anspannung auf allen Gebieten aber nur verant­worten, wenn auch gleichzeitig Häuser an der Straße gebaut werden, damit der Stra­ßenkostenbeitrag angefordert werden kann. Andern­falls läge das investierte Kapital fest. Vielleicht be­müht sich der Einsender einmal nach dieser Rich­tung bei den Grundstückseigentümern."

bis 45, Zwiebeln 8 bis 9, Meerrettich 30 bis 60, Kürbis 5 bis 6, Kartoffeln, % kg 4 Pf., 5 kg 40 Pf., 50 kg 1. Sorte 3,45 Mark, 2. Sorte 3,25, 3. Sorte 3 Mark, Aepfel,.% kg 10 bis 20 Pf., Birnen 10 bis- 15, Nüsse 35 bis 50 Pf., Hahne 1 bis 1,20 Mark, Suppenhühner 90 Pf. bis 1 Mark, Gänse 1,15 bis 1,25 Mark, Enten 1 bis 1,20 Mark, Tauben, das Stück 50 bis 60 Pf., Blumenkohl 10 bis 50, Salat 8 bis 25, Endivien 8 bis 12, Lauch 5 bis 8, Rettich .5 bis 10, Sellerie 10 bis 30 Pf.

Frohe Feier- einsam auf hem posten.

In wenigen Stunden werden für die Volks­genossen in Stadt und Land die schönen Tage der Weihnachtsfeier beginnen. Nach den Sorgen und Kämpfen eines ganzen Jahres, nach den T^ü^en^ des Alltags und besonders nach beh gesteigerten* Anforderungen der letzten Tage vor dem Feste wird allen diese Feiertagdruhe eine Quelle "ber Freude und der Stärkung zu neuem Wirken fein. Wer in rechter Besinnlichkeit diese Feiertage begeht, wird aber auch nicht übersehen, daß es auch an diesen hohen Feiertagen in Stadt und Land viele Volks­genossen gibt, die einsam auf ihrem Berufsposten dem Gebot der Pflicht zu entsprechen haben. Der Gießener Anzeiger" hat in einem Bildbericht vor Mei Jahren bereits auf diese Männer und Frauen hingewiesen und damit ihrem opferbereiten Wirken im Dienste der Allgemeinheit auf der Bahn, im Straßenbahnverkehr, auf der Feuerwache, im Elek- trizitäts- ober im Gaswerk, in ben Kliniken ober be.r0^$en ober auch als Solbaten im strengen militärischen Dienst ben gebührenden Wiberhall in ben Herzen der . festlich-frohgestimmten Volks­gemeinschaft bereiten wollen. Heute wollen wir uns alle erneut biefer Männer und Frauen erinnern und ihnen babei von Herzen Dank sagen für ihre tatbereite Arbeitsleistung, während mir anberen uns der festlichen Freube zuwenben können.

Polizeistunde für Weihnachten und Silvester.

Die neue Straßenverkehrs-Ordnung.

Unser Verkehrsfachmann hat das Wort.

Die Polizeidirektion Gießen teilt mit: Durch Ver­fügung bes Herrn Reichsstatthalters in Hessen Canbesregierung ist bie Polizeistunde am zwei­ten Weihnachtsfeiertage auf 2 Uhr und für die Silvesternacht auf 6 Uhr festgesetzt.

denen z. B. auf dem Laderaum eines Dreirad-

unsere Kinder. Jetzt basteln mir einen Kalender.

igen fest eingebaut sieln oder xorbmö:

Darüber hinaus sind aber auch noch andere sehr wichtige Bestimmungen zu beachten, die für alle Perlonenfahrten auf Last:

Stück 5 bis 10, Eier, deutsche, Klasse A 12^, Klasse B 12, Kühlhauseier, Klasse B 11, ausländische Kühl- Hauseier 11, Wirsing, kg 10 bis 12, Weißkraut 6 bis 8, Rotkraut 7 bis 12, gelbe Rüben und Ka- rotten 10 bis 12, rote Rüben 10, Spinat 18 bis 20 Unterkoblrabi 6 bis 8, Grünkohl 15, Rosenkohl 25 bis 30, Feldsalat, Vio 8 bis 10, Tomaten, % kg 40

6 Uhr: Morgenspruch, Gnmnastik. 6.30: Früh- konzert. 7: Nachrichten. 8.10 Gymnastik. 8.30: Musik am Morgen. 9.45 Hausfrau hör zu! 11.40 Deutsche Scholle. Bauer! Hilf mit bei der volkskundlichen Arbeit? 12: Schloßkonzert. 13: Nachrichten. 13.15: Schloßkonzert. 14: Nachrichten. 14.10:Sing' mir das Lied noch einmal". Wunsch-Erfüllung zum

Gießen, 24. Dez. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Deutsche feine Molkereibutter % kg 1,57 Mark, feine Molkereibutter 1,52, Markenbutter

16: Nachmittagskonzert. 17: Kammermusik. 18: Zeit­geschehen im Funk. 19: Nachrichten. 19.10: Heitere Feierabendmusik. 21.15; Wir wandern durch das heitere Jcckr. 22: Nachrichten. 22.1,5: Nachrichten aus dem Sendebezirk. 22.30: Nachtmusik und Tanz. 24 bis 1: Nachtkonzert.

RUHL Seliersweg Nr. 67

adiO Telephon Nr. 3170

eparaturen l897ü

Weiter: Was meinst du zu der glatt gelaufenen Steintreppe, bei der außerdem das Treppengelän­der beschädigt ist? Es braucht bloß gefroren zu haben, die Hausbewohner haben Schnee und Eis- stückchen an den Schuhen und schon ist der Un» glücksfall da. Auch dafür mußt du aufkommen, min­destens teilweise, denn alle Treppen und Treppen­geländer haben sich in einem ordnungsgemäßen Zu­stand zu befinden. Wie leicht kann man ausrutschen! Schon stark ausgetretene Treppen genügen, wenn es gefroren hat. Das Wichtigste ist darum stets, bei Glatteis zu streuen. Hat die Stadtverwaltung nicht ausdrücklich die Streupflicht übernommen, so muß der Hausbesitzer auf seinem Grund und Boden streuen.

Doch der Winter macht nicht auf der Straße halt. Ist das Dach nicht dicht, so schneit und regnet cs durch. Bei der Schneeschmelze werden lose Ziegel- fteme und Schornsteinaufjätze mitgerissen und Ian-

Öen womöglich auf dem Kopf harmlos Vorbeigehen- der Straßenbenutzer. Auch von Balkonen, Skulp­turen und Ornamenten lösen sich bei starkem Frost oder Regen leicht Teile ab. Darum muß alles gründ- lich untersucht und überholt werden, denn der Haus­besitzer haftet auch für diesen Schaden. - raschl.

(Siebener IDotbenmarftpreile

Impft fl ckt für Tiere aus verseuchten Gebieten. LPD. Der Reichsstatthalter in Hessen Lan­desregierung w gibt bekannt, daß für das Land Hessen folgende Bestimmungen Geltung haben: Rinder und Schweine dürfen zu Nutz- und Zucht- zwecken, solange die Maul- und Klauenseuche im Lande herrscht, aus Hessen nur ausgeführt werden, nachdem sie im Ursprungsbestand gegen Maul- und Klauenseuche schutzgeimpft sind. Die Impf»

fieferroagens zwei oder drei Personen mitgenom­men werden. Zunächst müssen die Sitze auf den Last­kraftwagen fest eingebaut fein. Vergnügungsfahrten auf Sesseln oder Korbmöbeln, selbst auf lose hin- gestellten Bänken, sind also streng verboten, ebenso wie das Stehen während der Fahrt. Die motori­sierte Gendarmerie und die Verkehrspolizei werden im kommenden Frühjahr und Sommer gerade auf die Befolgung dieser Verordnung streng achten. Es dürfen nur so viele Personen mitgenommen wer- den, daß das Gewicht der zulässigen Belastung des Lastkraftwagens drei Fünftel nicht übersteigt. Für jede Person sind 65 Kilogramm zu rechnen. Im Wagen muß ein für die Fahrgäste gut sichtbares Plakat angebracht sein, auf dem die zulässige Be- laftung in Kilogramm sowie die zugelassene Zahl der zu befördernden Personen verzeichnet sein muß. Außerdem müssen die Fahrgäste darauf hingewiesen werden, daß das Stehen, das Hinauslehnen und

Ausflugsfahrten auf Lastkraftwagen.

Das nahende Fest gibt Veranlassung, auf einen Uebelstand im Straßenverkehr aufmerksam zu machen, der besonders im Frühjahr und im Som­mer an den Samstagen und Sonntagen in den Großstädten und in ihren Umgebungen zu beobach­ten ist. Diele Besitzer von Lastkraftwagen aller Formen und Arten, angefangen vom kleinen Liefer- Dreiradwagen bis zum ,chundertpferdigen Giganten' der Landstraße", fühlen sich oft veranlaßt ober wer­den dazu angeregt, ab und zu einen größeren Ver­wandten- oder Bekanntenkreis zu einer Fahrt ins Grüne oder Weiße einzuladen. Ohne besondere Vor­bereitungen werden gewöhnlich einige Bänke, Stühle oder auch Sessel und Korbmöbel auf dem Lade­raum des Lastkraftwagens verstaut. Die lieben Ver­wandten und Bekannten turnen mehr ober weniger geschickt auf den hohen Laderaum hinauf, dann geht die Fahrt ab. Die Devise lautet meistens:Los von Muttem" ober auch schlickt:Heraus aus der Steinwüste, hinein ins Vergnügen", das selbstver­ständlich schon mit der ersten Fahrtstunde beginnt. Besonders Mutige klettern zwischen den proviso- rischen Sitzen herum, stehen während der Fahrt auf, um sich den Wind durch die Haare wehen zu lassen, beugen sich, nach anderen Fahrzeugen winkend, weit über die Brüstung hinaus oder lassen allerhand Scherzarttkel weit herausgehalten lustig im Winde flattern. Selbst Betriebsausflüge kleinerer Unter­nehmungen find auf solchen notdürftig eingerichteten Beförderungsmitteln durchgeführt worden, wobei man auf einem kleinen Fahrzeug mitunter 10 bis 15 Personen beobachten konnte.

Mit diesem Unfug, durch den schon viele Volks­genossen aus fröhlicher Stimmung in den sicheren Tod gefahren wurden, räumt die neue Straßen- verkehrs-Ordnung endgültig auf. Nachdem der Stell­vertreter des Führers eine Beschränkung der Per­sonenbeförderung auf Lastkraftwagen und deren Anhängern für die Partei und ihre Gliederungen angeordnet yat, werden diese Grundsätze nunmehr im Interesse der Verkehrssicherheit mit einigen Aenderungen zur allgemeingülttgen Rechtsvorschrift.

Fahrten mit mehr als acht Personen genehmigungspflichtig.

Im § 34 der neuen Straßenverkehrs-Ordnung wird zunächst angeordnet, daß mehr als acht Per­sonen auf der Ladefläche von Lastkraftwagen nur mit Erlaubnis der Verkehrspolizeibehörde befördert werden dürfen. Dafür werden besondere Erlaub­nisscheine ausgegeben, die selbstverständlich auf solchen Fahrten mitgeführt und auf Verlangen zu­ständiger Beamter vorgewiesen werden müssen. Diese Scheine, in denen die Zahl der zugelassenen Personen verzeichnet ist, haben grundsätzlich nur ein Jahr Gültigkeit. Die Polizei wird im Interesse der zur Beförderung in Aussicht genommenen Volks­genossen, aber auch der anderen Verkehrsteilnehmer die Genehmigung versagen, wenn der Zustand des angemeldeten Fahrzeuges oder seine Bauart ober auch die Persönlichkeit des Fahrers keine aus- reichende Gewähr für die Sicherheit der zu Be­fördernden bieten.

Sitze müssen fest eingebaut sein. Stehen während der Fahrt verboten!

das Hinaushalten von Gegenständen während der Fahrt streng verboten find. Auf den Ladeflächen der Anhänger ist eine Beförderung von Personen streng verboten. Lediglich die zur Beförderung von Lasten erforderlichen Begleiter dürfen auf An­hängern mitgenommen werdest.

Gewissenhafte Führung emeS Fahrten­buches kann angeordnet werden.

Zahlreiche Fahrzeughalter sind aus privatem Interesse dazu übergegangen, ein sogenanntes Fahrtenbuch zu führen, in dem sie allabendlich nicht nur den täglichen Stand des Tachometers eihtragen, das Abschmieren des Fahrzeuges sowie den Del- wechsel verzeichnen, sondern auch bei häufigen Ueberlandfahrten genau die jeweiligen Ziele notie­ren. Sie können also an Hand dieses Buches noch nach längerer Zeit angeben, was für eine Fahrt sie an einem fraglichen Tage durchgeführt haben. Das ist eine Einrichtung rein privaten Charakters, die iedoch gerade für Fuhrunternehmunaen mit wechselnden Fahrern auf verschiedenen Fahrzeugen sehr empfehlenswert ist, um jederzeit einen Nach­weis über die einzelnen Fahrten und die Persön­lichkeit des Fahrers erbringen zu können. Die all­mähliche Einführung ist also ratsam. Das Fahrten­buch kann auch nach § 7 der Straßenverkehrs-Orb- nuna, Absatz 2, von der Verkehrspolizeibehörde an* geordnet werden. Die Behörde geht babei von dem (gebauten aus, daß bie oft ihr Fahrzeug wechseln­den Fahrer eines größeren Kraftfahrunternehmens, z. B. einer Spebitionsfirma, größere Sorgfalt bei ben Fahrten üben und ihr Verantwortungsbewußt- fein gesteigert wirb, wenn sie wissen, daß man noch nach Wochen und Monaten über jeb? einzelne Fahrt Auskunft geben unb sie eventuell zur Rechenschaft ziehen kann. Der einschlägige Paragraph besagt im einzelnen, baß bie Verkehrspolizeibehorbe einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen kann, roenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhanblustg gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Das Fahrtenbuch muß für ein bestimmtes Fahrzeug unb für jeben einzelnen Fahrer einen zuverlässigen Nachweis darüber er­bringen, wer bas Fahrzeug geführt hat. Die er­forderlichen Eintragungen fino unverzüglich nach Beendigung der Fahrt zu bewirken.

bosis beträgt für Rinber 20 ccm Hochimmun- ser-um ober 25 ccm Rekonvaleszentenserum je Zent­ner Lebestbgewicht. Für Ferkel 5 ccm Hochimmun­serum ober 10 ccm Rekonvaleszentenserum; für Läuferschweine bis zu ein Zentner 15 bis 20 ccm Hochimmunserum ober 20 bis 25 ccm Relon- valeszentenserum; für große Schweine 40 ccm Hoch­immunserum ober 50 ccm Rekonoaleszentenseruin.

Der Nachweis ber ordnungsmäßigen Impfung ist burch eine tierärztliche Bescheinigung zu er­bringen. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeits­dauer von 7 Tagen. Innerhalb dieser Frist braucht bie Impfung bei abermaliger Ausfuhr nicht wieder­holt zu werden. Die Kostey ber Impfung trägt ber Tierbesitzer. Diese Anorbnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Zuwiderhandlun­gen werden bestraft.

** Silberne Hochzeit. Der Schuhmacher Konrad, V ö l ging und seine Ehefrau Emma, geb. Döring, Frankfurter Straße 13 wohnhaft, feiern <un zweiten Weihnachtstag das Fest der silbernen Hochzeit.

** Die Ausstellung des Oberheffi - fchen Kunst Vereins ist während ber Weih­nachtsfeiertage geschloffen unb erst wieder vom körn- menben Dienstag bis 8. Januar geöffnet.

** Die Militärversorgungs gebühr» n i ff e für Januar 1938 werben beim Postamt 1 (Baffnhofstraße) am 28. Dezember, bie Sozial- r e n t e n am 30. Dezember gezahlt.

Rundfunkprogramm

Samstag, den 25. Dezember (1. Weihnachtsfeiertag).

6 Uhr: Hasenkonzert. 8.10: Gymnastik. 8.30: Musik am Morgen. 9: Christliche Morgenfeier. 9.45: Wan­derung in ben Hellen Morgen. 10: Weihnacht Parabies ber Kinber! 10.30: Chorgesang. 11.15:Die Herrin von Wannfrieb" Cosima Wagner. 12: Mit­tagskonzert. 14: Für unsere Kinber. 14.30: Die fest­lichste Stunbe. 15.15: Deutsche Scholle. 16: Froher Funk für alt unb jung. 18: Blasmusik. 19: Unter­haltungskonzert. 19.40: Sportspiegel. 20: Weihnachts- rnusik aus alter unb neuer Zeit. 22: Nachrichten. Sonntag, den 26. Dezember (2. Weihnachtsfeiertag).

6 Uhr: Bremer Hafenkonzert. 8.15: Gymnastik. 8.30: Evangelische Morgenfeier. 9: Frohe Weisen (Schallvlatten). 10:Wir müssen dahin kommen, daß unser Leben leuchtet". (Gorch Fock.) 10.30: Weih­nachtliche Musik. 11: Musik am Vormittag. 12: Musik am Mittag. 14:Kasperle im Riesenzirkus". Ein lustiges Spiel. 14.30:Musik zur Kaffeestunde". 15.30:Wir gehen auf bes heimlichen Glückes Spur ..." Dem Dichter Alfreb Huggenberger zum 70. Geburtstag. 16:Wie es euch gefällt!" Das tönenbe Skizzenbuch, ein festliches Weihnachtskonzert. 18: ,.M'r hole bie schönste Vogesetann". Hörfolge. 19: Nachrichten. 19.15:Wie schon geschmückt ber festliche Raum ...", weihnachtliche Musik. 20: Großes Operettenkonzert. 22: Nachrichten.

Wontag, 27. Dezember.

Jeder verantwortliche Besitzer mehrerer Fahr­zeuge, die auch von anberen Fahrern gesteuert . - . e . «n, uit |ur aue werben, richte also bald für jedes Fahrzeug ein

Personenfahrten auf Lastwagen Gülttakeit haben, Fahrtenbuch ein, achte aber auch stets auf dessen also auch für gelegentliche Wochenendfahrten, bei I gewissenhafte Führung.