Einzelbild herunterladen

neben der eigentlichen Obermeistertagung eine Son- dertaguna der Landesfachgruppe der Maß- und Orthopädieschuhmachermeister und eine Generalver­sammlung der Wohlfahrtseinrichtungen des ehe­maligen hessischen Verbandes statt.

Die Schuhmacherinnung Gießen veranstaltete zu Ehren ihrer Gäste am Samstagabend imBurg­hof" einen sehr gut besuchten und dank der Mit­wirkung von Kräften des Stadttheaters und einer kleinen Musikkapelle wohlgelungenen Kamerad­schaftsabend. Eine in der Schuhmacherfachschule Gießen veranstaltete kleine Fachausstellung gab Ein­blick in die geleistete Berufserziehungsarbeit und bot den zahlreichen Gästen wertvolle Anregungen.

Der Tagung kommt insofern eine besondere Be­deutung für das hessische Schuhmacherhandwerk zu, als der unter dem 9. 9. 37 von der Reichsregierung genehmigte Paragraph 30b der GO. bekanntgegeben wurde, der eine staatliche Konzessionierung der Orthopädieschuhmachermeister bedeutet.

Rach Ende der Tagung traf die Nachricht ein, daß Gießen als nächstjähriger Tagungsort für die Reichsfachgruppe der Orthopädieschuhmachermeister vorgesehen ist.

* Zusammenst o ß. Gestern gegen 18 Uhr ereignete sich wieder einmal an der berüchtigten Ecke Liebigstraße/Ludwigstraße ein Zusammenstoß. Ein Omnibus, mit Arbeitern vollbesetzt, der die Ludwigstraße hinauffuhr, geriet mit einem Last­kraftwagen zusammen, der in der Liebigstraße nach der Frankfurter Straße zu fahren wollte. Glück­licherweise ging der Unfall glimpflich ab. Es gab nur Materialschaden. Kotflügel wurden verbeult. Personen wurden nicht verletzt.

Große Girafkammer Gießen.

Von der Großen Strafkammer in Gießen waren die Eheleute D. aus Alsfeld wegen Kuppelei zu 4 bzw. 1 Monat Gefängnis bestraft worden. Auf die Revision der Angeklagten hob das Reichsgericht das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an die Große Strafkammer in Gießen zurück.

Ein gewisser $)., der in den Jahren 1935'36 in Alsfeld war, fand Gefallen an der damals 15jähri- gen Tochter der angeklagten Ehefrau, und verstand es, durch allerlei Vorspiegelungen in das Haus der Angeklagten ausgenommen zu werden. Er gab sich u.a. als unehelichen Sohn eines Grafen aus und legte sich den Namen Baron von und zum Haber­mehl bei. Diese Angaben entsprachen nicht den Tat­sachen. Vielmehr handelt es sich bei H. um einen ausgesprochenen, bereits erblich belasteten Psycho­pathen, der selbst schon einige Vorstrafen auf dem Kerbholz hat. Da die Eltern hier eine gute Partie für die Tochter vermuteten und im übrigen infolge ihrer schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse froh waren, daß die Tochter unter die Haube kam, be­günstigten sie das Verhältnis mit allen Mitteln. Die Folge war, daß die nunmehr siebzehnjährige Tochter ein uneheliches Kind von dem H. hat.

In der ersten Verhandlung suchten die Angeklag­ten sich damit herauszureden, daß ihnen die Rechts­widrigkeit ihres Tuns nicht zum Bewußtsein ge­kommen sei, da die beiden miteinander verlobt ge­wesen wären. Aus der gestrigen Beweisaufnahme ging jedoch einwandfrei hervor, daß die Tochter von dem H. überhaupt nichts wissen wollte, sondern von den Eltern, insbesondere von der Mutter, geradezu gezwungen wurde, sich mit diesem einzu­lassen. Die Kammer kam daher zu einer Erhöhung der Strafe und verurteilte die Mutter als Haupt­triebfeder zu einer Gefängnisstrafe .von 6 Monaten und den angeklagten Ehemann zu einer solchen von 3 Monaten. Der angeklagten Ehefrau wurden 6 Wochen der Untersuchungshaft angerechnet.

*

Der H. L. aus Bad-Nauheim war von dem Schöffengericht in Gießen wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 25 Mark verurteilt worden. Auf die Berufung sowohl des Angeklagten, als auch des Nebenklägers wurde die Sache gestern vor der Großen Strafkammer erneut verhandelt.

Der Angeklagte besuchte in Bad-Nauheim um die Faschingszeit einen Kappenabend, bei dem man sich bis morgens 4 Uhr aufhielt. An dieser Veranstal­tung nahm der Verletzte, mit dem der Angeklagte etwa 8 bis 14 Tage vorher einen Disput mit poli­tischem Hintergrund gehabt hatte, teil. Gegen Mor­gen gingen die beiden kurz nacheinander austreten. Nach kurzer Zeit kam der Verletzte mit blutüber­strömten Gesicht und übel zugerichtet wieder in das Lokal. Die Darstellungen der beiden Beteiligten über den Vorgang gehen naturgemäß stark ausein­

ander. Der Angeklagte behauptete, er sei von dem Nebenkläger mitLump" bezeichnet worden, wor­auf er ihm allerdings eine Ohrfeige versetzt habe. Demgegenüber stellte der Nebenkläger den Vorgang so dar, daß er ganz unmotiviert von dem Angeklag­ten überfallen, geschlagen und getreten worden sei.

Die Beweisaufnahme gestaltete sich, da kein Tat­zeuge vorhanden war, recht umfangreich. Die Mehr­zahl der Zeugen bezeichnete den Verletzten, der im übrigen auch körperlich behindert ist, als einen friedfertigen Menschen, und hielt es für ausgeschlos­sen, daß er den Angeklagten zuerst beleidigt habe. Allerdings bekundete ein Zeuge, der Verletzte sei ein Meckerer. Jedenfalls stand außer Zweifel, daß der Angeklagte, selbst unter Zugrundelegung seiner Behauptung, daß ihn der Nebenkläger beleidigt habe, weit über das erforderliche Maß hinausge­gangen ist.

In Anbetracht der Gefährlichkeit seines Handelns und der Schwere der Verletzungen nahm die Kam­mer sogar gefährliche Körperverletzung an. Da der Angeklagte jedoch nicht aus unehrenhaften Motiven gehandelt habe, erkannte sie auf eine Geldstrafe von 75 Mark.

Amtsgericht Gießen.

Der F. C. aus Gießen hatte wegen Uebertretung der Reichsstraßenverkehrsordnung einen Straf­befehl über 60 RM. erhalten. Gegen diesen legte er Einspruch ein, der gestern vor dem Amts­gericht verhandelt wurde.

Folgender Tatbestand lag zugrunde: Der Ange­klagte, der am 20. Mai mit seinem Personenkraft­wagen die Wetzlarer Straße in Klein-Linden in Richtung Gießen befuhr, begegnete an der Einmün­dung auf die Fernverkehrsstraße GießenFrank­furt einem aus Gießen kommenden Personenkraft­wagen. Obwohl dieser vorfahrtsberechtigt war, wurde dies von dem Angeklagten nicht beachtet. Die Folge war ein Zusammenstoß der beiden Wagen, bei dem zum Glück nur Materialschaden entstand.

In der Hauptverhandlung erklärte der Angeklagte, daß er die Kreuzung schon passiert hätte, als der andere Wagen auftauchte. Er wurde jedoch durch die Beweisaufnahme einwandfrei überführt. Das Urteil lautete auf dieselbe Strafe.

Aus der engeren Heimat.

Lustschuh - auch auf dem Lande.

ZdR. Luftschutz auf dem Lande? Das ist doch nicht nötig! Feindliche Fliegerstaffeln greifen im Kriegsfälle ja doch nur die großen Städte, die Ver­kehrs- und Industriezentren an. Wie oft muß man diese grundverkehrte Ansicht hören? Es stimmt aller­dings, daß die Wirkung der Sprengbomben in dünnbesiedelten und wenig bebauten Gebieten nur eine geringe sein wird. Es gibt jedoch eine Waffe, mit der man auch in den Dörfern großen Schaden Anrichten kann: die Brandbombe. Wenn ein feindliches Flugzeuggeschwader die Dörfer systema­tisch bestreut, können gleichzeitig mehrere Brand­herde entfesselt und damit schwerste Schäden ange­richtet werden. Luftschutz ist deshalb auch eine wichtige Aufgabe für die Landbe- v ö l k e r un g. Das Landvolk hat die Pflicht, die Ernteoorräte zu schützen. Ebenso wie in der Stadt werden auch in den Dörfern im Kriegsfall die feld- dienstfähigen Männer abwesend sein. Für den Selbstschutz kommen deshalb in erster Linie Frauen, Kinder und Greise in Frage. Diese müssen schon jetzt entsprechend ausgebildet werden. Die Gemein­den müssen für Anlage von guten Feuerlöschteichen, Saugschächten und für Bereitstellung von Stau- schützen und Wasserbehältern sorgen. Auch die Ver­dunkelung spielt auf dem Lande eine große Rolle; deshalb ist auch die Verdunkelungsübung für das Land von besonderer Bedeutung.

Schwerer Unfall durch Explosion einer Kohlensäureleitung.

* Ranstadt bei Nidda, 22. Sept. In der hie­sigen Molkerei ereignete sich gestern ein U n - fall, der verhängnisvolle Folgen nach sich zog. Anscheinend infolge eines Materialfehlers explo­dierte eine Kohlensäureleitung. Die herumfliegenden Stücke der Leitung trafen unglück­licherweise mit großer Gewalt den 35 Jahre alten Landwirt Heinrich H e r r ch e aus Bobenhau- s e n II, der gerade mit der Milchablieferung be­schäftigt war. Landwirt Herrche wurde schwer verletzt; er erlitt insbesondere erhebliche Darmoerletzungen, die seine sofortige lieber» führung in die Chirurgische Klinik zu Gießen not­wendig machten. Der bedauernswerte Mann, der schwer darniederliegt, mußte sofort nach seiner Ein­lieferung in die Klinik einer Operation unterzogen werden. Wie wir auf Anfrage bei der Chirurgi­schen Klinik erfahren, ist das Bestnden des Ver­unglückten, den schwierigen Umständen entsprechend, gut.

Landkreis Gießen.

* Großen-Buseck, 22. Sept. Das achtjährige Söhnchen Kurt des Formers Rohrbach von hier mußte mit einem Bruch des linken Armes in die Chirurgische Klinik nach Gießen gebracht werden.

wg. Großen-Buseck, 22. Sept. Am gestri­gen Dienstag wurde gier das Gemeindeobst versteigert. Die Bäume trugen eine gute Mit­telernte. Die Beteiligung an der Versteigerung war sehr stark. Die Preise lagen verhältnismäßig hoch. Für einzelne gut behangene Bäume wurden bis zu 50 RM. geboten. Im Durchschnitt wurden für den

Korb Aepfel 3 bis 5 RM. erzielt. Birnen waren ebenfalls viel gefragt, und Bäume, die sonst nur 1 oder 2 Reichsmark brachten, ergaben bis zu 10 RM. Zwetfchen brachten nur eine geringe Ernte, so daß die Einnahme sehr gering war. Nüsse waren sehr billig zu haben.

t Saasen, 22. Sept. Die Gemeinde hielt ge­stern bei stattlicher Beteiligung ihre Obstver - Steigerung ab. Das Obst wurde nur gegen so­fortige Barzahlung abgegeben. Es kosteten Aepfel je nach Sorte 8 bis 12 RM., Birnen 4 bis 8 RM. je Zentner. Der Behang der Bäume war nicht sehr reichlich. Immerhin brachte die Obst-Versteigerung der Gemeinde in diesem Jahr einen guten Erlös. Der hiesige Einwohner Heinrich Dirlamm konnte in seinem Garten einen Rekord-Kür- b i s ernten. Die Frucht hatte das stattliche Gewicht von 1,27 Zentner.

+ Birklar, 22. Sept. Für die dieser Tage hier eingetroffene Schafherde fand im Rat- haussaal die erste Pferch - Versteigerung statt. Die ersten Nächte wurden mit 50 bis 70 Rpf. bezahlt.

Kreis Dehlar.

H) Wißmar, 22. Sept. Das Fest der silber­nen Hochzeit feiern heute, am 22. September, der Bäckermeister Hermann Ullrich und Frau, geb. Rock.

Wegen Totschlags fünf Jahre Gefängnis.

Eine Mutter tötete ihre beiden Kinder.

Mainz, 21. Sept. (LPD.) Vor dem Schwur­gericht Mainz hatte sich die 37jährige Ehefrau Ka­tharina H e u ch e r aus Ober-Hilbersheim bei Op­penheim wegen Tötung ihres sieben Jahre alten Sohnes Reinhold und ihrer sechs Jahre alten Tochter Margarete zu verantworten. Die An­geklagte hatte 1928 nach dreijährigem Verhältnis eine Ehe geschlossen, der die beiden Kinder ent­sprossen waren. Wie die zweitägige Verhandlung ergab, hatte die Angeklagte vor der Eheschließung das Verlöbnis lösen wollen, dann aber auf Zu­reden ihrer Mutter doch davon Abstand genommen. Die Ehe wurde nicht glücklich. Die Frau fühlte sich von dem jähzornigen Mann schlecht behandelt und mit Arbeit überlastet. Auch glaubte sie Anlaß zu haben, seiner ehelichen Treue zu mißtrauen. Die Angeklagte rieb sich bei ihren Eifersuchtsvorstellun­gen körperlich und seelisch auf und faßte 1936 den Entschluß, sich von ihrem Mann zu trennen, gab aber dieses Vorhaben auf Einwirkung ihrer Ver­wandten wieder auf. Ihre seelische Verfassung ließ dann in ihr den Entschluß reifen, mit den beiden Kindern in den Tod zu gehen. Am Ostermontag dieses Jahres fuhr sie mit den beiden Kleinen nach Gaulsheim und stieß hier von der Brücke eines zum Rhein führenden Flutgrabens erst den Sohn und dann die Tochter trotz deren Schreie ins Was­ser, wobei die Kinder ertranken. Die Frau fand nicht mehr den Mut, nun selber Schluß zu machen. Auf ihre Schreie hin wurde sie von einem in der Nähe des Flutgrabens wohnenden Landwirt auf­

gefunden und ihre Ueberführung ins Krankenhaus in Bingen veranlaßt. Von dort kam sie einen Tag später in Haft.

Die Anklage lautete auf vorsätzliche Tötung zweier Menschen durch zwei selbständige Handlun­gen mit Vorsatz, aber ohne Ueberlegung. Die Ver­handlung konnte in der Beweisaufnahme die An­schuldigungen der Angeklagten gegen ihren Ehe­mann, soweit Handlungen gegen die eheliche Treue in Betracht tarnen, nur in geringem Umfang als berechtigt feftfteüen, dagegen ergab sich, daß es sich bei der Angeklagten um eine höchst sensible, psycho­pathische Person handelt, bei der, da in ihrer enge-

Ruhl Sehersweg Nr. 67

adlO Telephon Nr. 3170 |

eparaturen i897ü S

ren Familie zwei Fälle von Schwachsinn vorhan­den sind, eine gewisse erbliche Veranlagung viel­leicht vorhanden ist, die aber im übrigen einen Mangel an äußerer Haltung und an Fähigkeit zum Eigenleben aufweist. Die Zerrüttung der Ehe sei wohl in erster Linie auf die Verschiedenheit der Temperamente und der physisch-psychischen lieber» beanspruchung der Angeklagten zurückzuführen.

Das Gericht^erkannte die Angeklagte des Tot­schlags in zwei Fällen für schuldig und verurkeilte sie unter Zubilligung mildernder Umstände nach § 51 Abs. 2 und § 213 zu je drei Jahren Gefängnis, zusammengezogen zu fünf Jahren ©efäng» n i 5 und den Kosten unter Anrechnung von fünf Monaten Haft. Der Staatsanwalt hatte sieben Jahre Gefängnis beantragt. Die Angeklagte nahm das Urteil an.

Zwei Jahre Gefängnis für einen leichtfertigen Kraftfahrer. LPD. Worms, 21. Sept. Die Große Straf­kammer verhandelte gegen den Georg Friedrich aus Karlsruhe, der im Sommer diefes Jahres mit seinem Kraftwagen den Arbeiter Schäfer aus Rheindürkheim so stark anfuhr, daß dieser schwer verletzt wurde und bald darauf im Stadtkranken­haus Worms starb. Der Verunglückte war mit feinem Fahrrad vorschriftsmäßig auf der rechten Straßenseite gefahren, der Angeklagte dagegen ge­riet, wie fein Beifahrer bestätigte, mehrmals von der rechten auf die linke Straßenseite. Dort faßte er auch den Schäfer, will ihn aber nicht bemerkt, sondern angenommen haben, daß man ihm einen Stein ober einen Lumpen an den Winker gewor­fen habe, der sich bei näherem Zusehen als eine Männerjacke erwies. Friedrich blieb einige Zeit an der Unfallstelle, an der man etwa hundert Meter von dem Platz, an dem der Kraftwagen zum Halten gebracht wurde den schwerverletzten Schäfer aufgefunden hatte. Der Angeklagte gibt an, er hätte gemeint, es handle sich um einen Toten, und er fuhr davon, ehe die Polizei eintraf. Aus diesem Grunde wurde ihm auch der Vorwurf der Fahrerflucht gemacht. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Gefängnis und wegen Fahrerflucht zu drei Monaten Gefängnis und zog beide Strafen zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und einem Monat Gefängnis zusammen.

Kirche und schule.

Dienstnachrichten der Ev. Landeskirche Nassau-Hessen.

EPNH. Ernannt wurden: Der Pfarrvikar Karl Philipp zu Bad Wimpfen, Dekanat Zwingen­berg, zum Pfarrvikar in Alsfeld (2. Pfarrei), Dek. Alsfeld, mit Wirkung vom 16. August ab; der Pfarrverwalter Otto Desch zu Ortenberg, Dekanat Büdingen, zum Pfarrer dieser Gemeinde mit Wir­kung vom 1. September 1937 ab, unter Bestätigung feiner Präsentation durch den Kirchenpatron, Chri­stoph-Martin Fürst zu Stollberg-Roßla; der Pfarr­verwalter Fritz Mohn zu Alsheim, Dek. Oppen­heim, zum Pfarrverwalter der Pfarrei Kelsterbach, Dek. Groß-Gerau, mit Wirkung vom 1. September 1937 ab; der Pfarrvikar Friedrich Faubel zu Worms, Dek. Worms, zum Pfarrverwalter der 2. Pfarrei Neu-Isenburg, Dek. Offenbach a. M., mit Wirkung vom 1. September 1937 ab.

In den Ruhestand versetzt wurden auf eigenen Antrag: der Pfarrer Robert Landmann zu Gettenau, Dek. Hungen, mit Wirkung vom 1. Ok­tober 1937 ab; der Pfarrer Karl Kl ö s zu Bausch­heim, Dekanat Groß-Gerau.

momMit!

Roman von Bernhard Lonzer.

Urheberrechtsschutz:

Arthur Moewig, Romanoertrieb, Berlin SW 68.

22 Fortsetzung (Nachdruck verboten.)

Ich werde mich schnell fertigmachen. Bin gleich wieder zurück."

Damit verschwand er eilig. Jetzt hatte er keine Ursache mehr, sich Zwang aufzuerlegen. Ein ver­kniffener Zug lag um seine Mundwinkel. Die ganze Gesellschaft hier hielt ja wie Pech und Schwefel zu­sammen!

Als er kurze Zeit darauf zurückkam, saß Anne- lore bereits im Wagen, der eben anziehen wollte. Gr winkte mit der Hand und kam in langen Sätzen heran. Friedrich zögerte unentschlossen und sah sich fragend nach Annelore um.

Da war Wolfersdorfs schon heran.

Sie nehmen mich doch mit, Fräulein Hildach, nicht wahr?"

Bevor Annelore antworten konnte, hatte er schon den Wagenschlag geöffnet. Er flieg ein und ließ sich ihr gegenüber auf dem Rücksitz nieder.

Das ist ja nett. Dielen Dank. Ich muß näm­lich auch in die Stadt. Der Braune hustet ein biß­chen, und da möchte ich ihn heute gern mal schonen."

Annelore hatte sich notdürftig wieder gefaßt. Aber ihr Gesicht drückte nicht gerade Entzücken aus.

Wolfersdorfs schien es nicht zu bemerken.

Kleine Dienstreise?" forschte er

Sie muSte notgedrungen antworten.

Ich hcwe ein paar Einkäufe für die Klinik zu machen."

Ein interessanter Berus, denk« ich mir. Aber wohl ein bißchen anstrengend?"

Durchaus nicht. Und ohne Mühe ist ja schließ­lich keine Arbeit, soll sie ja auch nicht sein."

Allerdings. Aber ein bißchen einsam ist es hier draußen. Sie haben freilich erfreulicherweise gewissermaßen Familienanschluß gefunden. Sehr anerkennenswert von den Herrschaften, daß sie sich Ihrer ein bißchen annehmm. Unsereiner hat es in dieser Beziehung bedeutend schlechter. Wenn man

sich auch daran gewöhnt hat, auf sich selber ange­wiesen zu fein, bös ist es doch, wenn man so gar keinen Menschen hat, an den man sich anschließen kann. Noch böser ist es, wenn man sehen muß, daß die Menschen, die einem wirklich sympathisch sind, einem geradezu ausweichen. Absichtlich oder unbe­wußt wer weiß das!"

Eine kleine Pause entstand. Annelore verstand nur zu gut, was er meinte. Und sie fand, daß der elegische Ton, dessen er sich auf einmal bediente, gar nicht recht zu ihm vassen wollte.

Wolfersdorff sah ihr forschend in das abge­wandte Gesicht.

Ich man hier so mißtrauisch gegen Fremde?" Das habe ich bis jetzt nicht finden können." Wieder schlich sich eine Pause ein. Der Wagen glitt an den verschneiten Gärten einer kleinen Gar­tenkolonie vorbei. Die Stadt war nabe.

Wie machen wir es mit der Rückfahrt?" begann Wolfersdorfs wieder.Haben Sie lange zu tun, Fräulein Hildach?"

Nein. Mit dem Wagen geht es ja schnell. Eine halbe Stunde vielleicht."

Hm... Wie wäre es wäre es Ihnen recht, wenn ich vorschlagen würde, daß wir uns vor dem Caf6 am Markt treffen? Oder vielleicht im Coss? Es wäre doch nett, roenn wir bei der Gelegenheit noch ein halbes Stündchen für uns herausschlagen könnten"

Annelores Gesicht drückte entschiedene Ablehnung aus.

Bitte, verstehen Sie mich nicht falsch, Fräulein Hildach", beugte Wolfersdorfs sich vor.Ich möchte natürlich nicht etwa aufdringlich erscheinen, aber ich würde mich wirklich aufrichtig freuen, wenn Sie mir mal ein halbes Stündchen schenken würden. Man möchte doch gern mal unbeengt mit einem sympathischen Menschen plaudern."

Da muß ich Sie leider enttäuschen, Herr Wol­fersdorfs. Meine Zeit ist sehr knapp bemessen."

Gehl es wirklich nicht?"

Wirklich nicht. Ich habe es sogar sehr eilig. Wir haben gleich nach Tisck, eine schwierige Operation, und da muß alles andere vorher erledigt werden. Ich muß unbedingt sofort zurück.

Ach, das ist wirklich schade", gab er enttäuscht turi-ctJa, wie machen wir es da nur gleich? Kommen Sie doch wenigstens auf der Rückfahrt

dort vorbei, ja? Meine Angelegenheit ist schnell er­ledigt. Ich warte dann im Caf6, bis Sie Vor­fahren."

Sie schien zu überlegen.

Ich will sehen, ob es sich einrichten läßt."

Bitte!"

Vor einer Maschinen- und Werkzeughandlung stieg er aus. Annelore fuhr weiter. Ihre 'Einkäufe gingen rasch vonstatten, nach etwa zwanzig Minu­ten war sie damit fertig.

Als sie aus der Kreuz-Apotheke trat und auf den Wagen zuging, stoppte gerade ein hellgrauer Wa­gen ab, da die Durchfahrt nicht frei war. Sie wollte eben einsteigen, als sie angerufen wurde. Ueberrascht wandte sie sich zur Seite.

Ach, Suse du? Das trifft sich ja herrlich. Hast du Zeit für mich?"

Aber natürlich. Stunden, wenn du willst."

Nein, so lange nicht. Nur zehn Minuten hin und zehn zurück. Falls du dich nicht weiter auf­halten willst"

,^Ja, wie denn...?"

Du sollst mich nach Hause fahren."

Gern, natürlich. Kommt doch gar nicht darauf an. Aber du bist doch mit dem Wagen hier"

Allerdings. Aber für den hätte ich augenblicklich andere Verwendung. Augenblick mal, ja?"

Sie trat zu ihrem Wagen zurück.

Frau Vollrath nimmt mich mit, Friedrich. Wenn Sie den Inspektor abholen wollen er wartet im Gaf£ am Markt."

Mit einem diskreten, aber verständnisvollen Schmunzeln nahm Friedrich den Aufttag entgegen.

Die Freundinnen sprachen wenig miteinander, solange sie sich im Stadtbereich befanden. Als dann aber die letzten Häuser hinter ihnen lagen, be­merkte Suse:

Aufhalten kann ich mich wirklich nicht, Anne­lore. Ich kann nicht mal guten Tag sagen. Man wird mir's ja nicht Übelnehmen. Was macht denn Onkel Wolfgang? Und was macht der hohe Chef?"

Annelore sah in die schneeflimmernde Weite.

Wintergewitter sind selten, aber um so schwe­rer, Suse, nicht wahr?" fragte sie nach einer Weile zurück.

Suse wußte offenbar nicht, was sie denken sollte.

Das ist ja eine komische Antwort auf meine Frage."

Es ist schon eine Antwort. Ich fürchte, es hängt ein schweres Gewitter über Schloß Achenbach. Wehe denen, die es trifft...!"

Ja, aber, Mädel was ist denn...? So sprich doch nur!"

Ich weiß nicht, ob das setzt der richtige Augen­blick ist. Du bist sehr impulsiv veranlagt es könnte fein, du fährst uns gegen den ersten besten Baum."

Ach, Unsinn! Red' doch nur! Du machst einen ja erst nervös."

Unentwegt sah Annelore in die Weite

Gloria Rettner ist nämlich da...", kam es von ihren Lippen.

Für einen Augenblick schien diese Eröffnung Suse die Sicherheit zu nehmen. Dann hatte sie sich wie­der in der Gewalt. Nur die Stimme verriet ihre Erregung.

Gloria Rettner...? Da, sagst du? Wo denn um Gottes willen?"

Im Schloß. In unserer Klinik. Heute nach Tisch wird sie operiert."

Ja, aber ... das ist ja ... wie kann Stefan denn nur ...!"

Er ist selber von der Tatsache überrumpelt roor» den. Er konnte ja nicht wissen, daß sie jetzt die Frau des Konsuls Bruckner ist."

Ah so ...I Aber trotzdem. Das ist ja ent» setzlich. Da kann es einem ja himmelangst werden."

Annelore gab keine Antwort. Auch Suse schwieg jetzt. Stumm verlief der Rest der Fahrt.

Als der Wagen auf dem Schloßhof hielt und Annelore ausgestiegen war, sprang auch Süss heraus.

Ich muß nun doch schnell mal zum Onkel hinauf« springen. Sehen wir uns nachher noch? Sonst ein andermal, mein Mädel."

Ich habe zu tun, Suse. Ein andermal also. Auf Wiedersehen!"

Das Mittagessen verlief ziemlich schweigsam. Ste­fan schien mit seinen Gedanken schon ganz bei der bevorstehenden Operation. Er hastig und sicht- lich ohne Appettt.

Es ist Zeit, Fräulein Hildach", sagte er bann und schob feinen Teller zurück.

Schweigend erhoben sich beide.

- _ Fortsetzung foint.