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Die ländlichen Genossenschaften in der Erzeugungsschlacht.

Derbandstag

LPD. Frankfurt a. M., 21. Mai. Heute wurde hier der ordentliche Derbandstag des Ländlichen Genossenschaftsverbandes Rhein-Main-Neckar durch­geführt.

Die Tagung wurde vom Verbandsleiter, Bürger­meister Weyrauch, eröffnet. Er betonte, daß die nach gemeinnützigen Grundsätzen arbeitenden Ge­nossenschaften in der nationalsozialistischen Wirt­schaft unentbehrlich seien. Ihre Aufgaben bei der Mitarbeit an der Ernährungssicherung unseres Volkes feien heute größer, als je zuvor. Die Lei­stung der Genossenschaft für olle ihre Mitglieder im Rahmen der gesamten Wirtschaft sei der Grad­messer für ihre Daseinsberechtigung. Das Ziel der Genossenschaft sei, dem Bauer zu helfen, ihn vor Neuverschuldung zu bewahren und so die frühere Zinsknechtschaft zu brechen.

Reichsoerbandsführer Dr. Strub, Berlin, wies u. a. darauf hin, daß die landwirtschaftlichen Ge­nossenschaften auf der ganzen Linie in der Erzeu­gungsschlacht eingesetzt feien. Auf fast allen Gebie-

in Frankfurt.

ten der Warenwirtschaft seien die Genossenschaften mit an führender Stelle beteiligt, und sie würden auch in geeigneter Weise in den Vierjahresplan eingeschaltet.

Direktor Günther, Berlin, (Deutsche Zentral­genossenschaftskasse), führte u. a. aus, daß in den vier Jahren der nationalsozialistischen Regierung die Gesamtforderung der Deutschlandkasse an die ländlichen Zentralkassen von rund 600 Millionen Mark auf rund 128 Millionen Mark zurückgegangen sei, nachdem sie im Jahre 1925 rund 900 Millionen Mark betragen hatte. Der Redner betonte in seinen weiteren Ausführungen besonders, daß die Genos­senschaften in jeder Beziehung sich ihres Charakters als Organisation der Selbsthilfe bewußt sein müs­sen. Nicht die genossenschaftliche Form eines Un­ternehmens als solches sei entscheidend, sondern der Geist und der Wille, also die Weltanschauung und nationalsozialistische Gesinnung, die in dieser Form wirksam wird, um den wirtschaftlich Schwachen zu helfen und den Führer in seinem großen Aufbau­werk zu unterstützen.

Den Jahresbericht erstattete Verbandsgeschäfts­führer Fendt. Die Zahl der dem Ländlichen Ge­nossenschaftsverband Rhein-Main-Neckar angeschlos­senen Genossenschaften ist im Jahre 1936 um 24 gestiegen. Dem Verband sind 1204 Kreditgenossen­schaften angeschlossen. Die Einlagen beliefen sich Ende 1936 auf 125,1 gegen 120,2 Millionen Mark Ende 1935. Die Zahl der Bezugs- und Absatzgenos­senschaften hat sich auf 534 erhöht. Der Gesamtwert der Warenumsätze im Verbandsgebiet ist von rund 46 Millionen Mark auf etwa 53 Millionen Mark in 1936 gestiegen. Die Milchanlieferung bei den Molkerei- und Milchabsatzgenossenschaften erhöhte sich aus 432 (375) Mill. Kilogramm. Die tägliche Buttererzeugung der Molkereigenossenschaften stieg von 263 Zentner je Tag im Jahre 1935 auf 371 Zentner in 1936. Der Umsatz in Schlachtvieh bei den Viehverwertungsgenossenschaften ist um etwa 600 000 Mark, der Umsatz an Nutzvieh um etwa 700 000 Mark gestiegen. Die Zahl der Winzer-Ge­nossenschaften hat sich um 19 erhöht. Der Absatz der Obst- und Gemüseverwertungsgenossenschaften, der im Jahre 1932 nur 2,1 Millionen Mark betrug, ist bis 1936 auf 11,6 Millionen Mark gestiegen. Auch die übrigen Genossenschaftsgruppen haben zufrieden­stellend gearbeitet.

Landesbauernführer Dr. Wagner wies auf die

beiden Aufgaben hin, die der Führer auf dem Parteitag der Ehre" für den zweiten Dierjahres- plan stellte: die Unabhängigkeit Deutschlands vom Ausland in ollen jenen Stoffen, die durch deutsche Tatkraft selbst geschaffen werden können und die Sicherstellung der Ernährung aus deutschem Bo- den, soweit dies nur irgend möglich ist. Hierbei müßten die Kräfte der Selbsthilfe eingesetzt werden: die Genossenschaften sein hier mit berufen. Jeder Pfennig aus der Arbeit der Bauern und Land­arbeiter müsse dieser wieder zugeführt werden. Die Mittel des allgemeinen Kreditmarktes, und hierzu gehörten auch die Genossenschaften, seien für die Hebung der Landarbeit einzusetzen. Im Vorder­grund 'stehe die Ertragssteigerung, selbst wenn vor­übergehend einzelne Härten nicht zu vermeiden seien'. Aber auch andere Gebiete genossenschaftlicher Arbeit, so erklärte der Landesbauernführer, feien nicht minder wichtig. Ueberall würden die Genossen­schaften ein dankbares Arbeitsgebiet finden. Sie gehörten zu den stärksten Stützen der Erzeugungs­schlacht und der Marktordnung. Der Landesbauern­führer dankte den Genossenschaften der Landes­bauernschaft Hessen-Nassau für ihr Schaffen im ver­gangenen Jahr. Die genossenschaftliche Arbeit habe sich als außerordentlich stark erwiesen. Die Dar­stellung ihrer Leistung sei der beste Beweis, daß die Genossenschaften richtig, gut und zweckmäßig gearbeitet haben.

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Pflanzung wird mit Spaten oder Pflanzholz vorgenommen. Ge­schieht am günstigsten in den Abend- oder Morgenstunden oder an trüben Tagen nach Regen. Vorher genaue Pflanzenabstände ausmessen, Pflanzschnur span­nen. Zweckmäßiges Setzen im Dreieck oder Verband. Bei letz­terer Setzart stehen die Pflan­zen der zweiten Reihe im Zwi­schenraum der vorhergehenden. Gerades Einsetzen der Wurzeln und festes Beiorücken der Erde mit dem Setzholz sowie das An­gießen sind unerläßlich.

Pflaster dient als Heftpflaster zur Befestigung von Verbänden an der Haut, kann aber auch selbständiges Medikament für Hautkrankheiten, Rheumatismus und dergl. sein. Salizylpflaster ist ein beliebtes Mittel gegen Hühneraugen. S. auch Zugpfla­ster. Manche Haut kann das Pflaster nicht vertragen und ent­zündet sich. Entfernungen des Pflasters am besten mit Benzin. Pflasterränder nach Verbänden mit Leukoplast lassen sich leicht mit Benzin abreiben.

Pflaume, fälschlich oft Zwetschge genannt (s. diese), ist im Ver­gleich zu letzterer größer, früher reif und mit wolligen Blättern und Trieben versehen, während Zwetschgenbaum-Blätter und -Triebe keine Behaarung zeigen. Pfl.-Baum hat keine Krone, des­halb kann er gut in kleineren Hausgärten gezogen werden. Er­trägnisse durchweg gut. Früchte saftig, aromatisch, wohlschmek- kend: Frischgenuß und Konser­vieren.

Pflegekinder sind Kinder unter 14 Jahren, die sich dauernd oder für einen Teil des Tages, jedoch regelmäßig, in fremder Pflege befinden, wenn nicht die Pflege von vornherein unentgeltlich und vorübergehend sein soll (z. B. bei Ferienkindern). Zur An­nahme eines Pfleaekindes ist die vorherige Erlaubnis des Ju­gendamtes erforderlich. Zieht je­mand mit einem Pflegekind in den Bezirk eines anderen Ju­gendamtes, dann muß unverzüg­lich die Erlaubnis zur Fortset­zung der Pflege beim neuen Jugendamt nachgeholt werden. Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, wenn das Wohl des Kindes es erfordert. Vorstehende Bestimmungen fin­den auch Anwendung auf solche Personen, die eheliche Kinder ih­rer Verwandten in Pflege neh­men, wenn die Pflege gewerbs­mäßig oder gewohnheitsmäßig betrieben wird. Das Jugendamt hat die Aufsicht über die Pflege­kinder und kann zum Wohl der Kinder entsprechende Anordnun­gen erlösten. Wer ohne die vor-

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