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Schach-Ecke.
Gearbeitet von K. Helling.
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a b c ö e f g h
Eine Zertrümmerung, beb e_
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Die abgebildete Stellung entstand in einer Partie Rellstab — Heinrich zu Bad Oeynhausen. Weiß ist am Zuge und kann mit wenigen Kraftzügen den Gegner zerschmettern.
Was zieht Weiß am stärksten?
Doppeltes Turmopfer.
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LW
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Die vorliegende Stellung entstand in der Partie Zöllner (München) gegen Heinrich (Ludwigshafen) i m Deutschen Meisterschaftsturnier zu Bad Oeynhausen.
Wie setzt Weiß am stärksten fort?
Lösung der Schachaufgabe „(Ein Gegenschlag".
Weih: fiel, DH4, Tdl, Thl, Ld2, Sf3, Ba2, b2, e3, f2, g2, H2 (12). Schwarz: Kg8, Dd3, Ta8, Tf8, 2a6, ßc5, Ba7, b6, e6, f7, f6, H7 (12).
1. Lc5—a3! Jetzt droht vernichtend Tc8+. Der Zug LcZ würde an 2)Xc3+ nebst DXb2 matt icheitern. Weiß zog 1. ... b2Xa3 und gab nach 5. Ta8—c8+ fiel—62. 3. Sb3—c2+ Kb2—al. U. La6—c4 den aussichtslosen Kampf auf.
Lösung der Schachaufgabe „Spiel auf Mall".
Weiß: Kel, Df5, Tal, Thl, Lb5, Lei, Se3, Se5, Sa4, b2, f2, g2, H2 (13). Schwarz: Ke7, Dd8, Ta8, TH8, ßf8, Sb8, Sb6, Ba7, 67, b4, e6, f7, g7, H7 (14).
1. ©c3—654- e6Xd5. 2. Se5—a64- h7Xg6. L Df5—e5 matt oder 2. ... f7Xg6. 3. Lei—g5 matt.
Oie Narrenkappe.
Der Kampf mit den Nassauern.
Der berühmte Physiker H. W. Dove erklärte mnmal in einer Vorlesung eine kleine Spritze. Mit mnem schalkhaften Lächeln sagte er dabei: „Ja, meine Herren, trotz ihrer Kleinheit ist diese Spritze
ungemein leistungsfähig. Ueberzeugen Sie sich selbst: ihr Strahl reicht von hier bis nach Nassau". Mit diesen Worten setzte er die Spritze in Tätigkeit, so daß ihr Strahl die Zuhörer auf den letzten Reihen traf — dort saßen nämlich die Hörer, die die Vorlesung nicht belegt hatten . . Die „Nassauer" aber kamen oft in Doves Vorlesungen, weil seine ordentlichen Hörer sie dadurch angereizt hatten, daß sie ihnen von den vielen, meist guten Witzen des Professors vorerzählten. Als Dove nun einmal gerade ansetzte, um wieder einen Witz zu erzählen, bemerkte er, wie ein Hörer seinen NachbarnHden er eingeschleppt hatte, durch einen Rippenstoß aufmerksam machte. ,Nu grade mich!" sagte Dove und behielt den Witz für sich. f.
INediziner-Scherze.
Der bekannte Gynäkologe Professor Sch. brüllte einmal in der Klinik seinen Assistenten an: „Enr- weder sind Sie verrückt oder ich!" Der Assistent, schwer beleidiat, ging sofort zu einem Psychiater, ließ sich gründlich untersuchen und auch von ihm ein Attest ausstellen. Am selben Nachmittag eilte er zu Professor Sch., hielt ihm das Attest unter die Nase und sagte: „Ich bin nicht verrückt, Herr Professor!"
Der Wiener Medizinalrat Dr. O. hatte einen schwerkranken Patienten geheilt. Nach einigen Monaten traf er ihn zufällig auf der Straße. Der ehemalige Patient war ganz begeistert und sagte immer wieder: „Ich schulde Ihnen mein Leben, Herr Medizinalrat!" — „Ja, und d i e Rechnung au ch", gab dieser trocken zurück.
(Ein Pakei mit Nägeln.
Das war so um die Jahre 1904 bis 1907 herum, da war in Afrika ein großer Krieg, den Deutschland gegen die Hereros führte, jene 20 000 Mann starke Gruppe der Bantuneger in Südwestafrika. Es ging, wie man weiß, heiß her. Mit Kriegsmaterial wurde nicht gespart, und so wurde der Aufstand eines Tages zugunsten Deutschlands beigelegt.
Zwei Jahre später, so Mitte 1909, erhielt auf einmal mitten aus heiterem Himmel der Oberstleutnant von Goldammer in einer kleinen Stadt in Südwest ein Schreiben seiner vorgesetzten Behörde aus Potsdam, in dem er um sofortigen Nachweis gebeten wurde, wo das Paket Nägel geblieben sei, das 1906 während des Aufstandes der Unteroffizier I beim Depot P abgeholt habe.
Herr von Goldammer las das Schreiben dreimal durch, bis er begriff, daß man weder Fastnacht noch den ersten April habe, und daß man sich tatsächlich für ein paar Dutzend Nägel interessiere, die vor mehr als zwei Jahren irgendein Unteroffizier irgendwo entnommen habe, wahrscheinlich, weil er die Dinger zu irgendwas brauchte. Und so setzte er sich hin, nahm einen großen Bogen Papier und schrieb darauf: „Sie sind vernagelt!"
von Goldammer.
Er hat nie eine Antwort erhalten.
Wirtschaft.
Rhein-Matnische Börse.
Millagsbörse ruhig und behauptet
Frankfurt a. M., 18. Oft. Das Börsengeschäft war auch zu Beginn der neuen Woche nicht lebhafter geworden. Die Kundschaft bleibt in der Auftragserteilung sehr zurückhaltend, während die Kulisse mangels Anregungen keine Unternehmungslust bekundete. Anderseits hat das in letzter Zeit auf die Märkte drückende Angebot fast ganz aufgehört, zumal einige Tauschoperationen beendet zu sein
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scheinen. Hinsichtlich der weltpolitischen Lage war man zuversichtlicher, obgleich man weiterhin auf Abwarten eingestellt ist.
Bei freundlicher Grundtendenz zeigte der Aktienmarkt nur wenig veränderte, vorwiegend jedoch leicht gebesserte Kurse. Von Elektrowerten waren Gesfürel etwas belebter und stärker erholt mit 148 nach 146,75 zu Beginn und 146,50 am Samstagsschluß, Betula zunächst 167 (168), später 0,75 v. H. höher, etwas niedriger Felten mit 132,50 (133,13). Am Montanmarkt notierten Verein. Stahl mit 117,50 (117), Mannesmann unverändert 118,75, Klöckner 128 (127,75) und Hoesch 0,40 v. H. leichter mit 125,40. Von Maschinen- und Motorenwerten setzten BMW. mit 152,75 (152), Daimler unverändert 137,25, Eßlinger unverändert 120,50 und Demag mit 147,50 (146,50) ein. Chemische Werte lagen still, IG. Farben 160,13 (160,25), Scheideanstalt 262 (262,50). Im einzelnen kamen Reichsbank mit 200,50 (200), Deutsche Linoleum mit
162,75 (162), Westdeutsche Kaufhof mit 58,25 (57,50) und Zellstoff Waldhof mit 151,25 (151,50) zur Notiz.
Am Rentenmarkt war das Geschäft ruhig, da der weiter bestehenden Nachfrage nur mäßiges Angebot gegenüberstand. Beachtet blieben hauptsächlich unnotierte Industrie-Obligationen. Kommunal- Umschuldung unverändert 94,80, ebenso Reichsbahn- DA. mit 128,65, Neichsaltbesitz 10 Pfennig höher mit 128,60. Von Industrie-Obligationen zogen Far- ben-Bonds 0,40 v. H. an auf 130,13, 5 v. H. Röch- üng waren zu 102 angeboten, 5 v. H. Hoesch unverändert 102. Pfandbriefe waren gefragt, aber ohne nennenswertes Angebot. Liquidationswerte schwankten etwa 0,13 v. H. nach beiden Seiten. Von Stadtanleihen ermäßigten sich 4,50 v. H. Darmstadt von 1928 auf 97,75 (98,25), 4,50 v. H. Mainz von 1926 und 1928 zogen je 0,25 v. H. an auf 98,25, die übrigen lagen behauptet. .
Im Freiverkehr war das Geschäft gering
Kurszettel der Berliner und Frankfurter Börse.
Die hinter den Papieren angeführten Ziffern geben die Höhe der zuletzt veschlossenen Dividende an. Reichsbankdiskont 4 v H., Lombardzinsfuß 5 v H
Frankfurt a. M.
Berlin
Frankfurt a. M.
Berlin
Schlußkurs
Schlußk. Abend- dürfe
Schluß- furo
Schlußk Mittag börse
Schlnß- ftirs
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Datum
16.10.
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18.10.
5% Deutsche Reichsanleihe v. 1927 4% Deutsche Reichsanl. von 1934 V/2% Deutsche Neichsschatzanwei- sungen von 1935 .......
4y2% Deutsche Reichsschatzanweisungen von 1935, 11. ftolge ..
4y2% Deutsche Reichsschatzanweisungen von 1936, III. Folge ..
5y2% Doung Anleihe von 1930 .. 4*/2% Hessische Volksstaat von 1929 4y2% Deutsche Reichsvostschatz von
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Aeeumulatoren-Fabrik....... 14
Aschaffenburg Zellstoff........ 6
Bemberg ...............0
Bekula.....................8
Buderus Eisen............... 5
Gement Heidelberg........... 7
Gement Karlstadt ............6
Conti Gummi.............. 12
Daimler Motoren.......... 6'/,
Dessauer Gas ............... 4
Deutsche Erdöl ..............5
Deutsche Gold- und Silber .... 9
Deutsche Linoleum .......10
Elektrische Lieferungen...... 6
Elektrische Licht und Kraft.....7
I. G. Farben^Industrie.......7
Felten & Guilleaume....... 6
Gesfürel...................7
Th. Goldschmidt............. 6
Grltzner Maschinen........... o
Harvener................. 8%
Hoesch Eisen.......... 3'/2
Philipp Holzmann........... 8
Ilse Bergbau........... 6
Ilse Genüsse.............. 6
Kali Aschersleben............ 4
Klöcknerwerke ............. V/2
Kokswerke und Chemische Fabrik 7
Lahm eher.............j... . 6
Mainkraft................... 4
Mannesmann.............4>/2
Mansfelder Bergbau......... 7
Metallgesellschast.............6
Orenstein & Koppel..........0
Rheinische Braunkohle....... 12
Rheinische Elektro............ 6
Rheinstahlwerke..............6
Rbeinisch-Desttälische Elektro .. 6
RütgerSwerke..............7
Salzdetfurth Kali............ 6
Schuckert L Co. ........ 7
Schultheis Patzenhofer........4
Siemens & Halske........... 8
Süddeutsche Zucker.......... 10
Vereinigte Stahlwerke......4‘/t
Westdeutsche Kaufhof.........0
Westeregeln Alkali............ 4
Zellstoff Waldhos ............6
Ltavi Minen ..............0,6
139,5
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6y2% Rheinische Hyp. Liquidation Goldvfe.....................
Steuergutschein.Verrechnungskurs
A.G. für Verkehrswesen .... 6/j
Hamburg-Südam. Dampfschiff. 0
Hamburg-Amerika Paket......0
Norddeutscher Lloyd..........0
Deutsche Reichsbahn Vorz.-Akt. 7
Reichsbank................. 12
Berliner Handelsgesellschaft . 6%
Commerz, und Privat-Banl ... 5
Deutsche Diskonto............6
Dresdner Bank...... 4
Devtjenmark
1 Berlin
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18. Oktober
18. Oktober
16. Oktober
18. Oktober
Amtl'ch-Rouerun
Amwch.'Rotieiuno
Amtliche Rvneruna
AiruUche Notierung Gelt | Bru
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Brie
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Brief
Buenos Aires.............
0,745
0,749
0,745
0,749
Japan....................
0,718
0,720
0,718
0,720
Brüssel...................
41,96
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Jugoslawien ..............
5,694
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Rio de Janeiro............
0,142
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0,140
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Oslo ...................
62,07
62,19
62,05
62,17
Voten....................
47,00
47,10
47,00
47,10
Wien.....................
48,95
49,05
48,95
49,05
Kopenhagen...............
55,14
55,26
55,12
55,24
Lissabon..................
11,22
11,24
11,22
11,24
Danzig...................
47,00
47,10
47,00
47,10
Stockholm................
63,68
63,80
63,65
63,77
London ..................
12,35
12,38
12,345
12,375
Schweiz..................
57,30
57,42
57,30
57,42
HelsingforS................
Paris....................
5,46
5,46
5,46
5,47
Spanien..................
16,98
17,02
16,98
17,02
8,387
8,403
8,402
8,418
Prag.....................
8,706
8,724
8,706
8,724
Holland..................
137,67
137,95
137,66
137,94
Budapest.................
—
Italien...................
13,09
13,11
, 13,09
13,11
Neuyork.................
2,491
2,495
2,491
2,495
Entmannung
113
Entmannung kann vom Gericht gegen einen über 21 Jahre alten Mann angeordnet werden, wenn er zum zweitenmal wegen eines Sittlichkeitsverbrechens verurteilt wird oder wenn er zwei Sittlichkeitsverbrechen begangen bat und anzunehmen ist. oaß er in dieser Hinsicht nochmals sich vergehen wird Die E. ist nicht zu verwechseln mit der Unfruchtbarmachung (Sterilisation).
Entmündigung. Durch die E. wird ein Volljähriger in der Geschäftsfähigkeit (siehe dort) beschränkt, d h er wird einem Minderjährigen gleich geachtet, oder aber seine Geschäftsfähigkeit fällt ganz weg, d. h. er wird zivilrechtlich rote ein Kind unter sieben Jahren behandelt Entmündigt kann werden, wer wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche oder Trunksucht seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag oder wer durch Verschwendung oder Trunksucht sich oder seine Familie der Gefahr des Notstandes ausletzt oder die Sicherheit anderer gefährdet. Wer wegen Geisteskrankheit entmündigt ist. ist vollkommen geschäftsunfähig. eine E aus einem anderen Grund hat Ge- schäftsbeschränktheit zur Folge. Die E. mufi beantragt werden, und zwar beim Amtsgericht Antragsberechtigt sind der Ehegatte. ein Verwandter oder ein gesetzlicher Vertreter (Vormund oder Pfleger). Bei Verschwendung oder Trunksucht kann in manchen Ländern auch der Bürgermeister bzw der Ortsfür- sorgeverband E -Antrag stellen.
Entschuldigungszettel
Gegen den E.-Beschluß des Amtsgerichts kann jeder Antragsberechtigte die Anfechtungsklage beim Landgericht binnen einem Monat erheben. Auf Antrag des Entmündigten oder seines geietzlichen Vertreters kann durch das Amtsgericht die E wieder aufgehoben werden. Wird dem Antrag nicht ftattgegeben. io kann auf Aufhebung der E beim Landgericht geklagt werden
Entre-Cöte, franz., Bedeutung: „zwischen den Rippen" dickes Rippenstück oder Kotelette des Rindes, auf dem Grill gebraten. Entschädigung, siehe Schadenersatz.
Entschuldigen wird sich jeder anständige Mensch, der ein Unrecht. eine Unhöflichkeit oder Unaufmerksamkeit begangen hat. Bei Kindern soll man nicht erzwingen, daß sie sich entschuldigen, weil sie sonst leicht „bockig" werden. Man soll ihnen erst ihr Unrecht so klar machen, daß sie es einsehen
Entschuldigung. Wer als Zeuge vor Gericht geladen ist und unter einer falschen Entschuldigung nicht erscheint wird mit Gefängnis bestraft Daneben kann ihm auch noch eine Geldstrafe auferlegt werden, außerdem muß er die Kosten tragen die durch sein Fernbleiben entstanden sind Entschuldigungszettel, die Be- nachrichtigung der Eltern oder ihrer Stellvertreter an den Lehrer oder die Schule, warum ein Kind den Unterricht versäumt hat. Die Gründe sollen immer
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