Große Strafkammer Gießen
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Allqemeiner-Politische hinüber. Wählen wir als Bei- das Beispiel der Schweiz, die, wie oben bereits spiel die englischen Verhältnisse. England hatte 1931 l dargelegt, noch zu anderen Mitteln greifen mußte.
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schon deswegen nicht stimmen, weil 'licht an der rechten, sondern an der Verletzungen aufwies. Der Umstand durch die Aussage eines achtjährigen
linken Seite wurde aber Jungen, der geklärt. Der
politische Nachricht vertreibt sie morgen vielleicht schon wieder. Werden sie in der Produktion angelegt, so riskiert die Bank bzw. der Produjent, daß der ausländische Gläubiger sie zurückfordert, noch ehe die Produktion abgeschlossen und die Ware verkauft ist. Der Schuldner ist dann zahlungsunfähig, obgleich er etwas später zahlen könnte. Diese flottierenden, außerordentlich kurzfristigen Kapitalien sind somit eine große Gefahr für eine Volkswirtschaft! So hat nach der Abwertung des Schweizer Frankens bis heute vom Ausland her nach der Schweiz ein starker Kapitalstrom stattgefunden, der in großem Umfange nicht aus heimkehrenden Schweizer Kapitalien, sondern aus solchen gefährlichen „flottierenden" Geldern besteht. Zur Abwehr der mit ihnen verbundenen ernsten Gefahr hat sich die Schweiz in diesen Tagen dazu entschloßen, diese jederzeit kündbaren ausländischen Kapitalien nicht mehr zu verzinsen! Ja sogar die ausländiscben Kapitalien mit kürzer als sechsmonatlicher Bindung
eine Freibeitsstrafe für seine vielkövfige Familie, deren einziger Ernährer er fei, katastrophale Folgen zeitigen werde. Das Gericht hielt den Tatbestand der Notwehr nicht für gegeben, da der An- a-klaate nicht ohne weiteres mit einem Anariff des Verlebten habe rechnen können. Es hielt ab"r d"M Angeklagten, der bis ietzt feine zahlreiche Familie immer ehrlich durchgebracht hat und unvorbeftrag ist, auch auf das Gericht einen durchaus guten Eindruck machte, feine berechtigte Erreaung zuaute und erkannte unter Aufbebung des erstinstanzlichen Urteils auf eine Geldstrafe von 10 0 RM-
Volksgestalten. 10.30: Hausfrau, hör zu! 10.45: Mutter turnt und spielt mit dem Kind. 11.40: Deutsche Scholle. 12: Mittagskonzert. 13: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). 13.15: Mittagskonzert. 14: Nachrichten. 14.10: Aus der Wunschkiste des Gaues Hessen-Nassau. 15: Volk und Wirtschaft. 15.15: Für unsere Kinder. 16: Nachmittagskonzert. 18: Zeitgeschehen im Funk. 19: Nachrichten. 19.10: Kleines Konzert. 20: Großes Konzert.
kleine Vorstrafe, allerdings gleichfalls wegen eines Verkehrsdeliktes, hatte und sich sofort nach dem Unfall des Verletzten angenommen hatte.
Die nächste Anklage richtete sich gegen den E. W. aus Friedberg wegen widernatürlicher Unzucht. Der Angeklagte behauptete, infolge Trunkenbeit nichts mehr zu wissen, obwohl er die Tat im Vorverfahren eingestanden hatte. Er wurde jedoch einwandfrei überführt. Da der Angeklagte durch Gutachten des Sachverständigen als vermindert zurechnungsfähig bezeichnet wurde, erkannte das Gericht unter Berücksichtigung des gesetzlichen Strafmilderungs- grundes auf 4 Monate Gefängnis.
Kleine Strafkammer Gießen.
Vor der Kleinen Strafkammer wurde die Berufung des H. K. aus Klein-Gerau, der vom Amts, gericht Nidda wegen schwerer Körperverletzung zu einer Gefängnis st rafe von einem M o - n a t verurteilt worden war, verhandelt. Der Angeklagte betreibt ein kleines Zirkusunternehmen. Er hatte im Mai in Vi Hingen ein Gastspiel gegeben. Im Anschluß daran begab man sich in die Wirtschaft, wo der Angeklagte noch zum Tanz auf- spielte. Nach Eintritt der Polizeistunde begleiteten mehrere Ortseinwohner den Angeklagten zu seinem Wohnwagen. Als der Mann sich verabschieden wollte, stellte einer der Begleiter an den Angeklagte das unverschämte Ansinnen, er solle seine beiden Töchter doch einmal herausschicken. Der Angeklagte wies diese unverfrorene Zumutung auf das entschiedenste zurück, worauf sich der Zeuge nicht entblödete, den Angeklagten mit den wüstesten Schimpfworten zu belegen. Daraufhin geriet dieser in Wut, ergriff einen als Wagenstütze dienenden Holzknüvpel und schlug auf den Zeugen ein mit dem Erfolg, daß dieser eine schwere Kopfverletzung davontrug und eine Woche bewußtlos in der Klinik lag.
In der Hauptverhandlung gab der Angeklagte den Vorfall an sich zu, er behauptete jedoch, er habe dem Verletzten nur zuvorkommn wollen, da
nach dessen ganzen Verhalten damit zu rechnen gewesen sei, daß er gegen ihn tätlich werden wollte. Tatsächlich wurde festgestellt, daß der Verletzte, der auf das Gericht den denkbar unpünftioften Eindruck machte, ein händelsüchtiger Mensch sit. In zweier
Eignungsuntersuchung für weibliche Berufe. — Theorie und prax S Vertrauen ist die Hauptsache!
Don Or. El en Mggert
Rundfunkprogramm
Donnerstag, 18. November.
12 Uhr: Mittagskonzert. 13: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). 13.15: Mittagskonzert. 14: Nachrichten. 14.10: Wirbelwind der Instrumente. 15: Volk und Wirtschaft. 15.15: Für die Frau: Ehestreit, eine heitere Hörszene. 16: Nachmittagskonzert. 18: Zeitgeschehen im Funk. 19: Nachrichten. 20: Schöne Weisen von der Mosel. 21.15: Klänge der Heimat: Der Hunsrück. Das Bild einer Landschaft. 22: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). 22.30: Volksund Unterhaltungsmusik. 24 bis 1: Nachtmusik.
Freilag, 19. November.
6 Uhr: Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Musik am Morgen. 10: Schulfunk: Drei unvergängliche
„Ich möchte was mit Blumen?
lich nur ein Fall von Farbenblindheit.
Oft kommt das junge Mädchen mit recht unklaren Vorstellungen zur Psychologin. „Fräulein, ich möchte was mit Blume n." Auf die Frage, warum gerade mit Blumen, erhält man die Antwort: „Weil es da so gut riecht!" Dazu meint die Psychologin, in einer Schokoladenfabrik röche es doch auch gut, und beim Frisör desgleichen. Ob sie nicht Lust zur Frisöse hätte? „Vielleicht", ist die zögernde Antwort. Die Cignungsunteb- suchung ergibt Geschmackssicherheit, Handfertigkeit, Geschick im Umgang mit Menschen, also wird der Blumenliebhaberin von der Vermittlung eine Lehrstelle in einem Frisiersalon zugewiesen, sie bewährt sich gut und ist mit ihrer Berufswahl zufrieden.
„Ich will ins Bür o", verlangt ein Mädel, das eine gute Handschrift hat und überhaupt einen geweckten Eindruck macht. Später stellt sich heraus, daß es außerdem sehr geschickte Hände und Freude an Farben und Stoffen hat, man schlägt vorsichtig den Beruf der Schneiderin vor, das Mädel ist begeistert, daran hat es noch gar nicht gedacht, es hat bloß immer was „vom Büro" gehört, und nun hat es auf einmal große Lust zum „Kleidernähen". „Für die Puppen habe ich das immer schon gern getan." Na also.
Eine Verkäuferin, die nicht rechnen kann? Ausgeschlossen! Das Mädchen ist unglücklich, was tun? Sie will „mit Leuten" umgehend Wie wäre es mit Photographin oder Assistentin in einer Praxis? Stets wird eine Lösung gefunden. Verhältnismäßig einfach ist die Untersuchung der Mädchen, die gar nicht wissen, was sie wollen. Sie haben zu allem und jedem Lust, aber die praktischen Aufgaben zeigen doch sehr bald, wohin die Neigung strebt.
Die psychologische Eignungsuntersuchung ist freiwillig und unverbindlich, niemand wird zu einem Beruf gezwungen, der ihm angeblich „nicht liegt". Aber die Erfahrung hat bewiesen, daß die Untersuchung immer eindeutig und das Gutachten stets richtig war, denn wenn ab und zu jemand entgegen dem Rat der Psychologin dennoch den Beruf zu erlernen begann, zu dem ihm, dem Untersuchungsergebnis nach, jegliche Eignung fehlte, so kam er nach kürzerer oder längerer Zeit beschämt in die Berufsberatung zurück und bat um eine neuerliche Eignungsprüfung, da es ,Hoch nicht das
den Vorfall genau beobachtet hatte, v Junge bekundete nämlich, daß der Verletzte noch vor dem Auto den gegenüberliegenden Bürgersteig erreicht hätte, wenn nicht sein Reifen vom Bordstein auf die Fahrbahn zurückgesprungen und er sich danach gebückt hätte, um ihn aufzuheben. Das ©e? richt geb der Darstellung des Jungen, der seine Bekundungen mit erstaunlicher Sicherheit machte, den Vorzug, da die Art der Verletzungen und der Beschädigungen des Wagens nur diesen Schluß offen- ließ. Unter dieser Voraussetzung mußte der Angeklagte den Jungen früher erblickt haben. Das Gericht sah in dem Verhalten des Angeklagten mio- fern eine Fahrlässigkeit, als er mit Rücksicht aus die spielenden Kinder hätte langsamer als 50 Kilometer fahren, jedoch, wenn er diese Geschwindigkeit ?uhr, den Vorgängen auf der Straße größere Aufmerksamkeit hätte schenken müssen. Dabei spielt es nach Ansicht des Gerichtes keine Rolle, ob der Tod durch den ersten Anprall, oder durch das Mitfchleifen erfolgt ist. Das Urteil lautete, gemäß dem Antrag des Vertreter der Anklagebehörde, auf drei Monade Gefängnis, wobei für den Angeklagten mildernd berücksichtigt wurde, daß er bisher nur eine
Am Dienstag hatte sich vor der Großen Strafkammer der F. L. aus Lauterbach wegen fahrlässiger Tötung zu verantworten. Der Angeklagte kam im April d. I. mit seinem Personenkraftwagen von einer Geschäftsreise nach Frankfurt zurück. Auf der Heimfahrt passierte er 5) erb ft ein. Nachdem er einen Radfahrer überholt hatte, mußte er an einer Gruppe spielender Kinder vorbei, die sich auf dem Bürgersteig befanden. Etwas weiter hinter dieser Gruppe, ebenfalls auf dem Bürgersteig, stand ein einzelnen Junge, der beim Herannahen des Angeklagten versuchte, mit seinem Reifen die Straße noch zu überqueren. Dabei wurde er von dem Wagen des Angeklagten erfaßt und noch ein paar Meter mitgeschleift. Infolge des Unfalles starb das Kind noch am gleichen Tage, obwohl sich der Angeklagte sofort um es bemühte und es zum Arzt brachte. Es wurde festgestellt, daß der Angeklagte bis zum Zeitpunkt des Zusammenpralls gebremst hatte. Durch den Anprall wurde er nach feinen eignen Einlassungen so kopfscheu, daß er den Wagen erst wieder nach 22 Meter zum Stehen bringen konnte. Der Angeklagte behauptete, der Unfall sei nicht zu vermeiden gewesen. Er habe den Jungen auf eine Entfernung von 6 bis 7 Meter gesehen und sofort gebremst. Es sei ihm jedoch nicht möglich gewesen, auf dieser kurzen Strecke den Wagen zum Halten zu bringen, so daß der Junge ihm gerade in den Wagen hineingelaufen sei. Diese Einlassung, die von seinem Beifahrer bestätigt wurde, konnte der Getötete
die Goldwährung aufgegeben, d. h. die Noten der Bank von England waren von dem Augenblick nicht mehr in Gold einlöslich. Die Notenausgabe ist aber weiterhin von dem in der Notenbank vorhandenen Bestand an Gold und Devisen abhängig. Ebenso die Kreditgewährung der übrigen Banken. Bei diesen stellen Geld, Devisen und Guthaben bet der Notenbank „Kassa" bar, zu der die Kreditgewährung — der Engländer ist auch darin traditionell gebunden! — im Verhältnis 1:11 steht. Mit dem Steigen und Sinken der Kreditgewährung aber steigt und sinkt die volkswirtschaftliche Produktion. Der Währungsausgleichsfonds fängt nun mit ihm zur Verfügung gestellten Schatzwechseln die vom Ausland einströmenden Gold- und Devisenmengen ab, gibt sie nach Gutdünken an die anderen Banken ab ober „hortet" sie. Kann man im ersten Fall ben Währungsausgleichsfonds als eine Barriere zur Fernhaltung der Spekulationskapitalien von der englischen Volkswirtschaft betrachten, so ist er in diesem zweiten Falle eine Art Staubecken für Gold und Devisen. Das von ihm festgehaltene Gold wird durch ihn „neutralisiert", d. h. es wird nicht zur Grundlage einer Kreditgewährung und damit nicht zu einer Grundlage für Produktionsveränderungen der englischen Volkswirtschaft.
Hinter dieser letzteren Funktion des Währungsausgleichsfonds steht nun in England ein Wan - d e l wirtschaftspolitischer Einstellung. England war früher als Freihandelsland weltwirtschaftlich orientiert. In einer festen Verknüpfung mit der Weltwirtschaft glaubte man England am besten dienen zu können. Heute will man auch in England die Volkswirtschaft unabhängig vom weltwirtschaftlichen Geschehen steuern, um eine Aufsaugung der Arbeitslosen zu erreichen. Die englische Wirtschaftspolitik will autonom sein und sich das Ausmaß der Kreditgewährung und damit der Produktion nicht durch Ein- und Abströmen von Gold und Devisen vom Ausland her vorschreiben lassen. Die Volkswirtschaft soll nicht von außen her in Schwankungen hineingezogen werden! Durch eine möglichst ruhige und gleichmäßige wirtschaftliche Lage soll sich ferner das Vertrauen befestigen und der Unternehmungsgeist kräftigen. So steht der Währungsausgleichsfonds als ein Wächter an der Grenze der englischen Volkswirtschaft und der anderen Volkswirtschaften, die England diese Einrichtung nachgeahmt haben. Daß dieser Wächter einen starken Ansturm nicht abwehren, daß er starken Kapitalbewegungen durch die Begrenztheit seiner Bestände nicht gewachsen sein kann, das zeigt u. a.
nannten Länder? .
Der „Währungsausgleichsfonds" ist eine Einrichtung, die in der Tat erst seit wenigen Jahren besteht, der aber eine sehr große Bedeutung zukommt, i Eine Bedeutung, die sich nicht nur im Gebiet der Währung erschöpft, sondern darüber hinaus im Allgemein-Politischen verankert ist. Diese Verbindung c einer Einrichtung des Geldwesens, die dem Laien ' vielleicht zuerst uninteressant erscheinen mag, mit j dem Allgemein-Politischen rechtfertigt es, auch ihm einmal einen Einblick in das Wesen dieses Fonds zu geben. Die Tatsachen des Geldwesens sind — richtig gesehen — nicht so langweilig, wie sie dem Fernstehenden erscheinen. . ;
Der erste Währungsausgleichsfonds wurde im : Juli 1932 in England gegründet, und zwar, um 1 Schwankungen der englischen Währung im Verhältnis zum Gelbe anberer ßä'nber auszugleichen, kurz gesagt: um Schw ankungen bes Wechselkurses zu mildern. Schwankungen bes Wechselkurses bilben ein Moment ber Unsicherheit für ben Exporteur. Schwankt ber Wechselkurs stark, o weiß ber Exporteur nicht, wieviel er an inländischem Gelbe beim Umwechseln ber Kaufiumme bekommt, bie er im Ausland durch den Absatz seiner Ware erhielt. Die Fabrikanten exportierter schlesischer Leinwand z. B. würden bei starken Schwankungen bes Wechselkurses riskieren, baß ber Verkauf im Ausland ihre aufgewendeten Kosten unter Umständen nicht deckt. Daher ist man in allen Staaten daran interessiert, daß der Wechselkurs möglichst stabil bleibt. Erst nach Abschaffung der Goldwährungen wurde es jedoch für die Volkswirtschaften nötig, Sorge zu tragen, daß die Schwankungen des Wechselkurses nicht zu stark würden, weil mit der Goldwährung zugleich eine automatisch funktionierende Begrenzung für die Schwankungen aufgehoben wurde: die sogenannten Goldpunkte. Bei Goldwährung kann nämlich der Preis einer Währung in ausländischem Gelds nicht über bestimmte Punkte — die Goldpunkte — hinaus steigen bzw. sinken, weil es bann vorteilhafter wird zur Bezahlung internationaler Schulden, statt fremde Währung zu teurem Preise zu kaufen, die Kosten eines Golbtransportes auf sich zu nehmen. Golb gaben aber zu diesem Zwecke die Notenbanken aller Gold- währungsländer ab. Nach Aufhebung der Gold- Währung hat nun der Währungsausgleichsfonds Die Aufgabe ber Wechselkursstabilisierung bekommen. Er hält bas Steigen bzw. Sinken im Preise ber Währung auf, indem er aus einem ihm zur Verfügung stehenden Fonds entweder Devisen bzw. Gold ober bie Währung bes eigenen Lanbes abgibt, je nachbem, wonach gerade die stärkere Nachfrage besteht, so daß durch das nun vermehrte Angebot ber gestiegene Preis bes fremben oder des eigenen Gelds wieder sinkt, der Wechselkurs also stabiler bleibt, als er es ohne bie Tätigkeit bes Währungsausgleichsfonbs wäre. Soweit bietet ber Währungsausgleichsfonds nichts Interessantes.
Interessant wird er erst, wenn wir ihn im Zusammenhang mit ber Geschichte bes Bankwesens betrachten. Seit ber Grünbung ber Notenbanken — bie erste deutsche Notenbank wurde von Friedrich dem Großen 1765 gegründet, bie englische Notenbank 1694 — sind bie(en speziellen Banken in allen Ländern immer mehr Funktionen übertragen worden. Zuerst haben sie in einem ungeheuer schwierigen und langsamen Prozeß die gegen pa- piernes Geld mißtrauische Bevölkerung zum Gebrauch der Banknote erzogen und sich ein festes Vertrauen zu ihrer Geschäftsführung erworben. Sie sind ganz allmählich zu banklichen Zentralinstituten aeroorben, in beren Hanb heute bie Verantwortung für ben Gelbumlauf, bie Kreditverhältnisse und das Preisniveau in ber Volkswirtschaft liegt. Sie hatten ferner alle zugleich u. a. burch bie Goldabgaben bei der Stabilhaltunq des Wechselkurses während den Goldwährungszeiten mitgewirkt. Mit der Gründung des Währungsausgleichsfonds wurde in ben genannten Ländern den weithin volles Vertrauen genießenden Notenbanken zum ersten Male seit ihrer Gründung eine Funktion entzogen und einer besonderen, neu errichteten Institution — dem Währungsausaleichsfonds — übertragen. Und es ist nicht ohne Weiteres ersichtlich, warum nach Ausgabe ber Goldwährung den Notenbanken jener Länder nicht, wie in ben anberen Staaten, auch bie Ueberwachung bes Wechselkurses übertragen würbe. Wie haben wir uns biefe Tatsache zu erklären?
Der Grunb liegt nicht in mangelnbem Vertrauen zur Tätigkeit ber Notenbanken. Er liegt ganz wo anders. Die Ursache sind die sogenannten „flöt- tierenben Kapitalie n", bas „bad money“, wie es ber Engländer nennt. Es handelt sich bei diesen „slottierenben Kapitalien" um ausländische Gelber, bie in eine Volkswirtschaft ein- strömen, mit beren längerem Bleiben man aber nicht rechnen kann! Sie jagen bald in diesem, balbinienem Lande Spekulationsgewinnen, Vorteilen durch W'ch- selkursschwankungen nach und reagieren auf jedes kleinste Gerücht. Sie wandern heute ein und eine
Mitten in dem geschäftlichen Zentrum Berlins, zwischen Börse und Alexanderplatz, neben Konfektionshäusern und Fabrikbetrieben, unter Geschästs- schildern der verschiedensten Art findet man die schlichte schwarze Tafel „Arbeitsamt Ber - l i n". Ein Aushang im Korridor zeigt bie Unterabteilungen, unb währenb man zum vierten Stockwerk langsam emporsteigt, liest man da: „Berufsberatung, männliche Berufe", bort: Abt. Arbeitsbücher, hier: Psychologische Eignungsuntersuchungsstelle. Halt. Das ist unser Ziel. „Nur nach schriftlicher Einlabung", steht bro- henb an ber Tür.
Die psychologische Eignungsuntersuchungsstelle ist eine Unterabteilung ber Berufsberatung, sie tritt nur bann in Kraft, wenn bie Berufsberatung selbst keinen Ausschluß über die Berufswahl ergeben hat, wenn zum Beispiel ein junger Mensch Neigung zu mehreren Berufen verspürt und sich nicht entscheiden kann, welchen er ergreifen möchte, ober wenn aus bestimmten Grünben jemanb umgeschult werben soll und festgestellt werben muß, wozu er, außer dem bisherigen Beruf, geeignet ist. Die Besucher biefer Abteilung haben baher bie verschiedensten Altersstufen, „v o n 16 hi s 6 0", wenn naturgemäß auch bie schulentlassenen Jugendlichen ben größten Anteil stellen.
Wir wollen einen Blick in bie Unter» suchungsstelle f ü r weibliche Berufe tun und werben an ber Tür von einer jungen Doktorin ber Psychologie empfangen, bie durchaus nicht so ernst und würdig aussieht wie ihr Titel, sondern recht vertrauensvoll und fröhlich. Sie lacht, als man ihr das sagt und meint: „Vertrauen ist überhaupt das Wichtigste in unserem Beruf. Denn wenn der Mensch, dessen Eignung wir feststellen sollen, mißtrauisch oder befangen ist, so beeinträchtigt das feine Leistung unb gibt ein verkehrtes Bild. Im allgemeinen aber kommt man gern zu uns."
Zunächst erfolgt bie Gruppenuntersuchung — Mütter bitte im Wartezimmer Platz nehmen — eine Art theoretischer Prüfung, in der bie jungen Mäbchen einen Lebenslauf verfassen unb einen Fragebogen ausfüllen müssen, ber so gehalten ist, daß aus seiner Beantwortung schon ein deutliches Bild sowohl von der Intelligenz als auch vom Charakter hervorgeht. „Beurteilt man einen Menschen nach seinen Reden, seinen Handlungen, seinen Freunden, seinen Einnahmen, seiner Kleidung?" ist zum Beispiel eine Frage. Der Bogen verrät ferner, ob die Betreffende logisch zu denken vermag, es sind Rechenausgaben eingestreut unb solche, bie ein bestimmtes Wissen verlangen. Auf Grund des reichen Materials, das im Laufe ber Jahre zusammenkam, liefert biefer Fragebogen bas Grunbmaterial für bie „B e w e r t u n g s k u r v e" ber Untersuchten, an ber Beantwortung ber Fragen stellt ber geschulte Blick ber Psychologin sofort fest, ob bie Leistung durchschnittlich, überdurchschnittlich ober minbermertig ist.
In ber Einzeluntersuchung werben praktische Aufgaben gelöst. Jntelligenznioeau, Arbeitstempo, Orbnungssinn, Auffassungs- unb Beobachtungsgabe werden dabei unmerklich kontrolliert und zusammen mit dem Fragebogen und dem persönlichen Eindruck, den die Psychologin von dem Mädchen hat, für das endgültige Gutachten ausgewertet. Hat dieses Kind zum Beispiel Sinn für Mechanik? Könnte es — falls es sich um eine ungelernte Ar- beiterin handelt — längere Zeit einen bestimmten Handgriff an einer Maschine ausführen ohne zu ermüden oder abgelenkt zu werden? Hat diese Kleine, die Modezeichnerin werden möchte, Geschmack. Hat 1 sie künstlerische Fähigkeiten, eventuell eigenschöpfe- । rische Ideen? Aus vielerlei bunten Pavierstückchen 1 wird ein Muster auf einen schwarzen Streifen ge- : klebt, manche werden sehr hübsch in Aufteilung und ’ Farbgebung, andere verraten Phantasielosigkeit oder I gar Neigung zum Schludern, wenn sic unsauber
KährlWSausgleichssoiids.
Von Or. (Lhar.otie von Reichenau, a. o. prof an der ünivei siiät Gießen.
In den Handelsnachrichten ber Zeitungen liest man in den letzten Jahren immer roieber von ber Tätigkeit von „W ä h r u n g s a u s g l e i ch s- fonbs". Währungsausgleichsfonds besitzen England, die Vereinigten Staaten, Belgien, Schweiz, Frankreich unb Argentinien. So würbe z. B. in die- sen Tagen aus Arnsterbam berichtet, baß Dollars dort stärker angeboten worden wären. Der Kurs des Dollars, b. h. sein Preis in holländischer Währung, hätte infolgedessen nachgegeben. Er sei gesunken. Der holländische Währungsausgleichsfonds habe jedoch zunächst keine Dollars gekauft. Er habe erst später mit Käufen eingesetzt ... Was ist em Währungsausgleichsfonds? Worin bestehen seine Aufgaben? Wie kommt es, baß wir erst in ben letzten Jahren von biefer Einrichtung hören? Warum beschränkt sie sich auf wenige unb gerade die ge-
Kirche und Gckule.
0 Schotten, 14. Nov. Unter Leitung von Dekan Widmann (Schotten) fand hier bie 5. d'5S» jährige Konferenz der Geistlichen oe» Evangelischen Dekanats Schotten statt. Nach eine von bem Vorsitzenden gehaltenen Andacht bieli Pfarrer i. R. Schick (Laubach) einen Vortrag uver „Die Große Fürbitte", an ben sich eine lebhafte Aussprache an schloß. Der zweite Teil ber Äonferenj brachte bie Erledigung geschäftlicher unb dienstliche Angelegenheiten.
Richtige" war.
„Unser Beruf ist nicht leicht", sagt das fröhliche
Fräulein Doktor zum Schluß unsres Besuches, „aber -----.... -----------------
sehr, sehr interessant und sehr befriedigend. Es ist Linie bat der Angeklagte um eine Geldstrafe, oa schön, junge Menschenkinder den rechten Weg gu1 für feine vielkövfiae Familie,
schicken und ihnen zu helfen, die Lebensaufgabe zu finden. Jeder „Fall , den wir bearbeiten, kostet uns ein Stückchen Nerv — aber auch ein Stückchen
mit einer Iprozentigen Zahlung von feiten bes Gläubigers zu belasten! Die Schweizer Banken hoffen auf biefe Weife, bie Spekulationskapitalien von ihrem ßanbe fernzuhalten.
Um bas Eindringen dieser „flottierenden Kapitalien" zu erschweren, wurde die Ueberwachung des Wechselkurses der Notenbank entzogen und einem gesonderten, in England dem Schatzamt unter- tehenden Fonds übertragen, dem „Währungsausgleichsfonds". Die Notenbanken find nämlich, um das Vertrauen in ihre Geschäftsführung zu erhalten, zu Veröffentlichungen über ihre Bestände gezwungen. Sie müßten also — wenn ihnen die Ueberwachung des Wechselkurses übertragen würde — bekanntgeben, wieviel Gold bzw. Devisen ihnen zur Einebnung der Wechselkursschwankungen noch zur Verfügung stünden. Da die Spekulation zu be- timmten Jahreszeiten mit bestimmten Wechselkurschwankungen rechnen kann — England bezieht z. B. vom Weltmarkt regelmäßig im Herbst große Roh- toffmengen, die es dann zu bezahlen hat —, so wüßte sie wie weit die erwarteten Schwankungen aus vorhandenen Mitteln gemildert werden könnten ober nicht. Sie sähe burch Kenntnis ber Betäube sehr klar, wie weit sie burch Hin- unb Her- chieben von Kapitalien Wechselkursschwankungen zu ihrem Vorteil ausnutzen könnte. Kennen bie Spekultanten bas Ausmaß ber Bestäube aber nicht, o können sie sich auch kein Bild vom Ausmaß zukünftiger Wechselkursschwankungen tnachen. Flottierende Kapitalien bedrohen eine Volkswirtschaft also sehr viel weniger, wenn der Spekulant durch Unkenntnis über die zur Verfügung stehenden Betäube, auch bamit rechnen muß, baß bie Schwan- ’ung bes Wechselkurses gemilbert werben könnte, o daß er um seinen erhofften Vorteil kommt. Der Währungsausgleichsfonds ist nun als eine von der Notenbank gesonderte Institution nicht zur Veröffentlichung seiner Bestände gezwungen! Er dient somit auch zur Fernhaltung ber gefährlichen flot- tierenben Kapitalien. Wir verstehen jetzt aber auch, warum gerade England, die Vereinigten Staaten, Holland, Frankreich und Belgien im Gegensatz zu anderen Ländern „Währungsausgleichsfonds" besitzen. Alle diese Länder sind Vermittler internationalen Kapitalaustausches und als solche auch dem Zustrom der gefährlichen „flottierenden" Kapitalien besonders ausgesetzt.
Dies ist aber nur ber eine Grunb dafür, daß die Ueberwachung des Wechselkurses nicht mehr der Notenbank, sondern einer besonderen Einrichtung übertragen wurde. Der zweite Grund führt in das
und nachlässig geklebt werden. Ein Buch mit bigen Zahlen auf farbigem Untergrund in Komplementärfarben prüft die Farbenfichtig- feit. Unter Tausend findet sich dabei durchschnitt-


