reund
von Detektivgeschichten in ihren Bann ziehen kann.
reuz aufgegeben.
graphisches Institut AG.
Der Atlasband
jedoch eine erhebliche
der Notwehr
und del
Die Kammer
für die Notwehrüberschreitung
Aus -en Gießener Genchtssälen
verwarf daher kostenfällig die eingelegte Berufung.
Amtsgericht Gießen
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Herrn Ludwig Appel
Im Namen aller Hinterbliebenen
Postmeister i. R.
Albert Reuschlin
Gießen, den 16. April 1937.
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B. Glatter Mn
In tiefer Trauer. Thekla Appel, geb. Richter
Zur
Sinn (Dillkreis), 15. April 1937.
01985
KlawslimiM
»meinen Sinn
Gebväurrt
ohne Gönne!
im Alter von 48 Jahren.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen
Karl Mayer.
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Gießen (Gnauthstraße 14), den 16. April 1937.
ist
Edelweiß
01983
guten Vater. Großvater, Schwiegervater, Bruder, Schwager und Onkel
Am
,Deeg'
Saiftaifofieln
Für die trauernden Hinterbliebenen
Margarethe Schneider, geb Himmerich
Hochzuchten
Juli, frühe, krebsfest
Flava, mittelfrühe, krebsfest
Lollar, Köln/Rh . Wieseck, Weidenhausen. Erdhausen, den 17 April 1937.
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Die Beerdigung findet statt in Lollar, am Dienstag, dem 20 April, nach
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und hat ihn wegen Ueberfchreitung dieser Notwehr verurteilt. Auch die Berufungsverhandlung ergab, daß der Angeklagte das erforderliche Maß der Notwehr überschritten hatte und sah die von dem ersten Richter erkannte Strafe als ausreichende Sühne
einer Rett.'
i übrig, aber der Volkshall
mit dem langschenkligen weißen v ___
Statt dessen setzte man ein großes weißes Kreuz von vier gleichen Schenkeln auf rotem Grund offi-
Mik Erzählungen, von denen Jede einzelne geladen ist mit Handlung und Spannung und jeden Freund
r^ensbur, 7- btt g>!
Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, meinen lieben Mann, uns. ren
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sprechen wir allen auf diesem Wege unseren herzlichen Dank aus.
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Die eidgenössische Fahne, das weiße Kreuz im roten Feld, ist keineswegs so unbestritten durch die Schweizer Geschichte gegangen, wie man heute annehmen möchte. Sieht man nämlich die schweizerischen Bundesverfassungen durch, dann taucht bald
— Meyers Lexikon. 8., gänzlich neu bearbeitete Auflage in 12 Bänden. Atlasband (Band XII). Mit 250 Haupt- und Nebenkarten, darunter zahlreiche Karten über Produktion, Wirtschaft, Verkehr, Bevölkerung, Rassen, Sprachen, Klima, Vegetation usw., außerdem elf Stadtpläne. Register mit rund 70 000 Namen. Preis in Halbfranz 15 RM., in Prachtausgabe 20 RM. Biblio-
fpielt hatte, zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt, außerdem feine sofortige Verhaftung angeordnet worden. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Die gestrige Berufungsoerhandlung ergab im wesentlichen das gleiche Bild, wie in der Vorinstanz.
eutlich, daß die 1 zur Erreichun leckten hohen Zi
in dieser, bald in jener Fassung eine Aenderung der Fahne auf. Zum erstenmal entschloß man sich 1815, die Ausgestaltung der Fahne endgültig festzulegen. Aber es dauerte bis zum Jahre 1848, ehe die Bundesverfassung für die schweizerische Armee besagte: „Alle Truppenabteilungen im eidgenössischen Dienst führen ausschließlich die eidgenössische Fahne." Damit wollte man der Eigenbrötelei und dem Kan- tönlisgeist der Eidgenossen einen Riegel vorschieben. Aber aus unerfindlichen Gründen wurde damals die alte überlieferte Form der eidgenössischen Fahne
minalbeamte Rokus Moggenstorm ist auf Urlaub in die Schweiz gefahren und gerät dort in eine abenteuerliche Geschichte hinein, deren Hauptheld ein schottischer Terrier ist. Die Ereignisse spielen dann hinüber nach Monte Carlo und finden später eine höchst verblüffende Fortsetzung in Kopenhagen. Waldemar Keller, den Lesern unseres Feuilletons nicht unbekannt, erzählt außerordentlich spannend und weiß obendrein den Leser sehr zu amüsieren.
— Conan Doyle: Fünf Apfelsinenkerne und andere Detektivgeschichten. Franckh'sche Verlagshandlung, Stuttgart. Kartoniert 2 Mark, Leinen 3 Mark. — (21) — Ist es ein Wunder, wenn es gescheite und gebildete Leute gibt, die freimütig bekennen, daß ihnen die Lektüre eines guten Kriminalromans Entspannung und Anregung bedeutet? So bleibt auch Conan Doyle der Meister des Detektivromans — weil er mit den einfachsten Mitteln die größten Wirkungen erreicht — ohne faulen Zauber, ohne ein Massenaufgebot von Schauerlichkeiten und ohne falsche Verherrlichung des Verbrechens. Alle haben gelernt — aber keiner hat ihn erreicht. Die Franckh'sche Verlagshandlung, die die Sherlock-Holmes-Romane jetzt in ansprechenden Neuausgaben wieder herausbringt, legt als neuesten den Band „Fünf Apfelsinenkerne" vor.
'Die nach der Krankheit1
Der H. Sch. aus Gießen war durch Strafbefehl 1. wegen Verkauf ohne Hausiererlaubnisschein au einer Geldstrafe von 70 Mark, evtl. 14 Tage Haft; 2. wegen fortgesetzter Uebertretung einer Polizeiverordnung, die den Handel auf öffentlichen Straßen und Plätzen verbietet, zu einer Haftstrafe von zwei Wochen; 3. wegen Nötigung gegenüber einem Polizeibeamten zu einer Gefängnisstrafe von drei Wochen und 4. wegen Widerstandes zu einer Gefängnisstrafe von zwei Wochen verurteilt worden. Gegen diesen Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt. In der gestrigen Verhandlung konnte der Angeklagte, außer der Widerstandslei- stung, einwandfrei überführt werden. Das Gericht verurteilte ihn daher.wegen der Tat zu 1. zu einer Geldstrafe von 70 Mark; wegen der Tat zu 2. zu 50 Mark; wegen der Nötigung zu einer Gefängnisstrafe von drei Wochen. Soweit ihm eine Widerstandsleistung zur Last gelegt worden war, mußte der Angeklagte freigesprochen werden. Der Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, daß es nicht angängig sei, in einer solchen Art und Weise gegen Beamte, die in ordnungsgemäßer Ausübung ihres Dienstes handelten vorzugehen und ihnen mit Dingen aller Art zu drohen. Nur eine Freiheitsstrafe sei das Mittel, um dem Angeklagten das Verwerfliche seines Tuns zum Bewußtsein zu bringen.
Sodann hatte sich die A. Sch. aus Großen-Buseck zu verantworten. Wegen Vergehens gegen das
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Fabrikniederlag.: C. Seibel, Frankfurter Straße. O.Winterhoff, Kreuzplatz 9/K1. Herrn. Eines, Seltersweg 66. Grimberg: Karl Schott u. sämtliche Filialen. Laubuch: Solms-Laubacher Drog Karl Klein.
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heute vormittag nach langem schweren, mit grober Geduld eitragenem Leiden im Alter von 62 Jahren zu sich in die Ewigkeit abzurufen.
ziel! fest. Aber nach vierzig Jahren behauptete plötzlich ein eidgenössischer Staatsbeamter, daß die Fahne der Eidgenossenschaft nicht mit dem Staatssiegel übereinstimme. Daraufhin faßte der Bundesrat im Jahre 1889 einen Beschluß, in dem es heißt, daß das Wappen der Eidgenossenschaft ein aufrechtes, freistehendes weißes Kreuz im roten Feld ist, dessen unter sich gleiche Arme je ein Sechstel länger als breit sind. Und dabei ist es bis zum heutigen Tag geblieben. Und daran soll nach dem Willen der Eidgenossen auch nichts geändert werden.
weiße Leghorn u. rebf. Italien., m. Verbilligung mit Verbilligungszuschuß bis 31. Mai. s 2704D
Gefliigelhof
einigten rufstfH-osterreichischen Armeen bei Austerlitz abritt. Bei dieser Gelegenheit erspähte eine Kosakenpatrouille Napoleon auf seinem Pferde. Man mußte eiligst flüchten. Die Kosaken setzten nach. Spohn-Geroin veranlaßte den Kaiser der Franzosen, rasch seinen Uniformrock auszuziehen und mit ihm das Pferd zu tauschen und nach einer anderen Richtung davon zu reiten Die Kosaken wurden verwirrt. Sie sprengten dem Pferde Napoleons nach. Napoleon selbst entkam. Spohn-Gervin aber, der auf dem Pferde Napoleons saß, wurde gefangen genommen und getötet. Napoleon selbst verfügte, daß den Nachkommen seines Lebensretters auf alle Zeiten eine Pension ausbezahlt würde. Bis zum heutigen Tag hat seine Anweisung audj den entsprechenden Erfolg gehabt. Die 250 Goldfranken werden Monat für Monat ausbezahlt ...
Die Fahne der Eidgenossen.
— Will Vesper: Rufe in die Zett. Sprüche und Gedichte. (Die kleine Bücherei, Nr. 10.) Geb. 80 Pf. Albert Langen/Georg Müller, München, 1937. — (15) — Mit diesem neuen Werk hat sich Will Vesper in die Reihe her bekannten Spruchdichter gestellt, die stets zu bewegten Zeiten in unserem Volke aufstanden, und wie sie, redet er klar und verständlich für jedermann, aufgeschlossen und verpflichtet dem großen Geschehen der deutschen Gegenwart.
— In der neuen billigen Roman-Reihe des Verlages Emil Wernitz & Co., Berlin N 65, erschien in ansprechender Aufmachung aus der Feder von F. O. Genzel der Roman „Rebellen um Bro t". — (25.) — Die packende Schilderung geht auf wahrheitsgemäße Vorgänge im Bergwerk Neu- rode zurück. Der Roman ist erfüllt vom Ethos der Arbeit, von der Liebe zur Scholle und der aufrechten Kameradschaft der Frau zum Manne. Der Leser wird bis zur letzten Seite gefesselt.
Am 15. April verstarb nach kurzem schweren Leiden meine liebe Frau, Schwiegertochter, Schwester und Schwägerin
Die Trauerfeier findet am Montag, dem 19. April, nachmittags 2 Uhr, in der Kapelle des Neuen Friedhofs statt.
Trotz seiner Ausflüchte kam das Gericht zu dem Ergebnis, daß von dem Angeklagten die strafbaren Handlungen vorgenommen worden sind. Das ergangene Urteil wurde dahingehend abgeändert, daß ein Monat der Untersuchungshaft dem Angeklagten auf die erkannte Strafe angerechnet wurde. Im übrigen wurde die Berufung kostenpflichtig verworfen.
Sodann hatte sich die Kleine Strafkammer mit dem W. B. aus Ettingshausen zu befassen. Der Angeklagte war durch Urteil des Amtsgerichts Gießen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer G e - fängnis strafe von drei Monaten verurteilt worden. Er hatte in der Nacht vom 23 auf 24. August 1936 anläßlich eines Kirchweihbesuches mit anderen Streit angefangen und im Verlaufe des Streites einem Dritten mehrere Messerstiche beigebracht. Er hatte sich auch schon in der ersten Instanz auf Notwehr berufen. Der erstinstanzliche Richter erblickte in dem Verhalten des Angeklagten
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zum gesamten Werk mußte als notwendiger Bestandteil des Lexikons gleich im Anschluß an den früher hier angezeigten ersten Band erscheinen. Ein großer Teil der Artikel der Textbände ist durch Verweise innig mit diesem Atlaswerk verknüpft. Der Atlasband ist ein rein praktisches Hilfsmittel. Er enthält daher auch nur Karten, die die Feststellung bestimmter Ortschaften, Begriffe usw. auf der Erdoberfläche eindeutig ermöglichen sollen. Es sind neben den topographischen Karten auch solche des Klimas, der Vegetation, der Niederschlagsmengen, der Bevölkerungsverteilung, insbesondere des Deutschtums, der deutschen Mundarten und verschiedener wirtschaftlicher Erzeugnisse wiedergegeben worden. Sämtliche Karten sind sorgfältig gedruckt, und die zahlreichen Uebersichtskarten wurden sämtlich mit der Hand gestochen. Der Atlasband enthält außerdem ein alphabetisches Namensverzeichnis. Alle Karten, die Probleme zur Darstellung bringen, erscheinen nicht im Atlasband, sondern im Werk selbst. Auch alle historischen Karten werden z. B. aus diesem Grunde den Textbänden eingegliedert; wie die zahlreichen Bildtafeln bei den entsprechenden Stichwörtern stehen, werden auch die thematischen Karten bei dem ihnen entsprechenden Thema des Textbandes erscheinen.
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Ein schönes, frisches und gebräuntes Aussehen wünschen sich nicht nur die Damen, sondern auch die Herren. Aber wenn man genügend Zeit hat, sich in die Sonne zu legen, dann scheint sie gerade nicht, und wenn sie scheint, dann hat man wieder keine Zeit. Am Sonntag geht es meist hinaus ins Grüne. Wenn die Sonne scheint, muß man das Gesicht vorher gründlich einreiben, um den gefährlichen Sonnenbrand zu verhüten; man muß die Sonnenbrille auf setzen, um die Augen zu schonen und warten, warten, warten.
Am nächsten Tage sieht man, wenn die Sonne es gut meinte, frisch und gebräunt aus. Aber wie lange? In ein paar Tagen ist alles verschwunden, und zwischendurch gibt es noch Hautabschälungen, die auch nicht jedermanns Sache sind.
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i>ie Feuerbestattung findet am Montag, dem 19. April, nachmittags 2i/2 Uhr, auf dem Neuen Friedhof in Gießen statt. — Wir bitten von Beileidsbesuchen und Kranzspenden Abstand zu nehmen
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Lebensmittelgesetz war sie durch Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 50 Mark, evtl, zehn Tage Gefängnis, verurteilt worden. Außerdem war die Veröffentlichung der Bestrafung angeordnet. Die Angeklagte hatte eine Kanne Milch zur Ablieferung gebracht, die entrahmt gewesen war und die infolgedessen nur als Magermilch angesehen werden konnte. Gegen diesen Strafbefehl hatte die Angeklagte Einspruch eingelegt mit der Begründung, sie habe vollwertige Milch abgeliefert und wisse nicht, was unterwegs von der Sammelstelle bis zur Milchzentrale mit der Milch geschehen sei. Die Beweisaufnahme ergab, daß die Angeklagte wohl nicht vorsätzlich gehandelt hatte, daß ihr aber eine gewisse Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden müsse. Das Gericht verurteilte sie daher wegen Uebertretung des Lebensmittelgesetzes zu einer Geldstrafe von zwanzig Mark, Hilfsweise vier Tagen Haft.
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