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Wirtschaft

wegten sich die Veränderungen zwischen 0,50 bis 1 v. H. nach beiden Seiten. Am Montanmarkt ließen die Kurse gegen die Abendbörse vorwiegend 0,25 bis 0,50 v. H. nach, fest lagen erneut Buderus Eisen mit 120,75 (119,25) in Erwartung der be­vorstehenden Bilanzsitzung. Am Chemiemarkt no­tierten IG.-Farben mit 169,40 (169,65), Metall­gesellschaft mit 156,50 (157) und Scheideanstalt mit unverändert 262. Elektropapiere wiesen nur geringe Veränderungen von 0,25 v. Sy auf, schwächer lagen Geffürel mit 144,50 (145,50). Maschinen- und Mo­torenwerte blieben gut behauptet, leicht nachgebend Daimler mit 126 (126,50). Befestigt waren Reichs­bank mit 206,25 bis 207 (205,75), Westdeutsche Kaufhof mit 59 bis 59,75 (59) und Feldmühle Pa­pier mit 139,75 (138), dagegen lagen in Bemberg größere Abgaben vor, die den Kurs auf 113,50 bis 114 (115,50) drückten. Gut behauptet lagen Cement Heidelberg mit 164,25 (164), AG. für Verkehr mit 131,75 bis 132 (132) und Deutsche Linoleum mit 174 (173,75).

Der Rentenmarkt lag weiter still. Angesichts der zur Zeit noch laufenden Voreinzählungen auf die neue Reichsanleihe stehen größere Mittel für

sozialistischen Gedankengut vertraut zu machen, was durch enge Zusammenarbeit mit der Kreisleitung Wetterau der NSDAP, geschieht.

Die Schule ist heute dreisemestrig mit gesonder­ten Abteilungen für Hochbau, Schreiner, Maler und . Maschinenbauer. Die Abgangsprüfung vor der Prüfungskommission ersetzt den theoretischen Teil der Meisterprüfung und ermöglicht es befähigten Schülern, die Baumeister werden wollen, unter Anrechnung der hier absolvierten Semester auf einer höheren Bauschule ihre Ausbildung in zwei bis drei Semestern zu vollenden. Vorsitzender der Prüfungskommission und Staatlicher Prüfungskom­missar ist seit langen Jahren Herr Reg.-Baurat Kuhlmann vom Hessischen Hochbauamt Gießen. Der Lehrplan ist den praktischen Bedürfnissen des Hand­werks und der Wirtschaft angepaßt. Der Unterricht wird durch erfahrene Gewerbelehrer, Praktiker und Meister erteilt, wodurch eine lebendige Bekundung zwischen Theorie und Praxis gewährleistet ist. Seit 1924 ist der Gewerbeschule eine Schuhmacher-Fach­schule angegliedert, deren Träger die Bezirksstelle Hessen des Reichsinnungsverbandes des Deutschen Schuhmacherhandwerks ist. Am Abschluß jeden Lehrganges ist den Schülern Gelegenheit geboten, die Meisterprüfung abzulegen. Es ist zu hoffen, daß durch das in Vorbereitung befindliche Reichs- Berufs- und Fachschulgesetz die Schule als Meister­schule die Stellung erhält, die ihr auf Grund ihrer Leistungen gebührt und daß sich die Zusammen­arbeit zwischen Schule, Handwerk und Deutscher Arbeitsfront so eng gestaltet, wie dies im Interesse der einheitlichen Ausbildung und Ausrichtung des handwerklichen Meisternachwuchses erforderlich ist.

Die Schule glaubt den Tag ihres 100jährigen Bestehens am würdigsten dadurch zu begehen, daß sie der Oesfentlichkeit durch eine Ausstellung von Schülerarbciten zeigt, was an ihr geleistet wird. Diese Leistungsschau, zu der jedermann freien Ein­tritt hat, ist geöffnet Sonntag, den 21. März, von 9 bis 13 Uhr, und Montag, den 22. März, von 8 bis 12 und 14 bis 17 Uhr, im Schulgebäude Lie- bigstraße 16. In dem stolzen Bewußtsein, in den verflossenen 100 Jahren stets in vorbildlicher Weise für Handwerk und Gewerbe ihre Pflicht getan zu haben, geht die Gewerbeschule Gießen für die näch­sten 100 Jahre an die Arbeit unter der Devise: Nichts für uns, alles für Deutschland!"

Iiindermarkt in Gießen.

Auf dem gestrigen Rinder-Nutzviehmarkt in Gie­ßen standen 468 Stück Großvieh, 87 Fresser und 94 Kälber zum Verkauf. Es kosteten: Milchkühe oder hochtragende Kühe 1. Qualität 420 bis 520 Mark, 2. Qualität 250 bis 350, 3. Qualität 180 bis 220; Rinder vk= bis 3/4jäf)rig 80 bis 130, Vi- bis 2jährig 120 bis 190, tragend 250 bis 430; Kälber bis 2 Wochen 18 bis 25, bis 4 Wochen 30 bis 45, bis 6 Wochen 50 bis 60 Mark. Ausgesuchte Tiere über Notiz. Marktverlauf: Mittelmäßig, lebhafter als am vorletzten Markt. Nächster Markt: 6. April.

Mein-Mainische Börse.

rNitlagsbörse uneinheitlich.

Frankfurt a. M., 16. März. Infolge des an­haltend schwachen Ordereinganges blieb das Geschäft an der Börse auf ein Mindestmaß beschränkt. Am Aktienmarkt erhielt sich indessen die freund­liche Grundstimmung, und die Kurse bewährten auch weiterhin gegenüber der Geschäftsstille eine starke Widerstandskraft. Größere Veränderungen beruhen zumeist auf Zufallsausträge. Im Durchschnitt be-

Unter Ausschluß der Oesfentlichkeit hatte sich die Große Strafkammer mit dem H. Sch. aus Gießen zu befassen. Es war ihm zur Last gelegt, an einem fünfjährigen Mädchen unzüchtige Handlungen be­gangen zu haben. Er wurde wegen Zuwiderhand­lung gegen § 176 Ziffer 3 StGB, zu einer G e - fängnisstrafe von sieben Monaten un­ter Anrechnung der Untersuchungshaft bestraft. Außerdem wurden ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Sodann befaßte sich die Große Strafkammer mit der M. E. Sch. aus Ober-Mörlen. Sie stand wegen fahrlässiger Kindestötung unter Anklage. Die Beweisaufnahme ergab einwandfrei, daß sie durch mangelnde Wartung und Pflege den Tod ihres unehelichen Kindes verursacht hatte. Sie wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gefängnis­strafe v o n v i e r M o n a t e n und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt. Die Untersuchungshaft wurde auf die Strafe angerechnet.

Amtsgericht Gießen.

Der Angeklagte A. K., 25 Jahre alt, aus Ober- Befsingen, fuhr am 19. Dezember 1936 mit seinem mit zwei Pferden bespannten Wagen von Nieder- Bessingen nach Ober-Bessingen. Um den Weg nach Ober-Bessingen zu verkürzen, wollte der Angeklagte einen dorthin führenden Feldweg benutzen, ver-

die Börsenpapiere nicht zur Verfügung. Mtbesitz zogen 0,13 v. H. an auf 120,40, Städte-Altbesitz waren mit 123,50 gesucht, Kommunal-Umschuldung bewegten sich zwischen 91,35 bis 91,40.

Das Geschäft war auch in der zweiten Borsen- stunde am Aktienmarkt sehr klein, auch die Kursabweichungen waren gering. Rückläufig lagen Reichsbank mit 206 nach 207, dagegen zogen Verein. Stahl 0,25 v. H. an auf 120. Von spater notierten Papieren waren stärker verändert:- linqer Maschinen 115 (113,50), Conti Gummi 191 (189,75), Rhein. Braunkohlen 231,50 (230), dagegen Allq. Lokal und Kraft 147 (148). Am Kassamarkt stiegen Gebr. Adt auf 68 (65), Aschaffenb. Bunt­papier kamen nach Briefstrelchung mit 79 (84,50) wieder zur Notiz. ..

Am Rentenmarkt traten keine Veränderun­gen ein, 4,50 d. Sy ßnipp schwächer mit 97,50 (98,13). Am Pfandbriefmarkt lagen einige Liqui­dationspfandbriese 0,25 v. H. schwächer. Von Stadt­anleihen gaben 4,50 v. Sy Darmstadt von 1928 auf 96,50 (97) nach.

Im Freiverkehr nannte man: Adlerwerke Kleyer 109 bis 111, Wayß & Freytag mit 146 bis 148, Pokorny mit 134,50 bis 136,50 und Ufa Film schwächer mit 79 bis 78,50 (79,50). Tagesgeld war gefragt, der Satz wurde auf 3 o. Sy (2,75 v. Sy) erhöht.

Abendbörse still und behauptet.

Bei freundlicher Grundstimmung hatte die Abend­börse allgemein nur kleines Geschäft. Die Aus­führungen Dr. Schachts auf der Hauptversammlung der Reichsbank wurden stark beachtet, auf die Kurs­entwicklung blieben sie aber infolge der Geschäfts­stelle ohne Einfluß. Gegen den Berliner Schluß blieben die wenigen notierten Papiere behauptet oder wichen nur ganz geringfügig ab. Höher lagen Aschaffenburger Zellstoff mit 137,50 (136,75). Am Einheitsmarkt wurden Gebr. Adt mit unverändert 68 notiert, während Faber & Schleicher auf 74,50 (75) abbröckelten. Der Rentenmarkt lag wieder sehr ruhig. Etwas fester lagen 1951er Verein. Stahl mit 96,45 (96,25).

U. a. wurden notiert: 4,50 v. Sy Krupp 97,50, 6 v. Sy IG. Farben 134,75, Reichsbahn-DA. 124,90, 5 v. H. Verein. Stahl 100,75, 4,75 v. Sy (1951) 96,45, 4,75 (197) 97, 4,50 d. Sy do. 95,75, Commerzbank 116,25, DD.-Bank 120, Pfälz. Hyp.-Bank 100,75, Buderus 121, Ilse Genuß 145, Mannesmann 118,75, Mansfeld E 153,25, Rhein. Braunkohlen E 231,25, Rheinstahl 159,75, Laurahütte 19,50, Adt, Gebr. 68, Aschaffenburger Zellstoff 137,50, Bemberg 113,75, Conti Gummi 191,50, Deutsche Erdöl 146, Scheideanstalt 262, Eßtinger Maschinen 115, IG. Farben 169, Geffürel 144,50, Goldschmidt 126, Faber & Schleicher 74,50, Holzmann 145,90, Metall­gesellschaft 156,50, Moenus Maschinen 107, Schuckert 165,50, Verein. Ultramarin 142, Züddeutsche Zucker 200.

die Schüler fachlich derart auszubilden, daß sie l Große Strafkammer Gießen selbstandlg arbeiten können und sich die für die Lei- v

tung eines technischen oder gewerblichen Betrie­bes erforderlichen wirtschaftlichen und kaufmänni­schen Kenntnisse erwerben. Zu dieser Fachaufgabe tritt seit der Machtübernahme durch die NSDAP, die besondere Aufgabe hinzu, den handwerklichen Nachwuchs zu nationalsozialistischer Wirtschaftsge­sinnung zu erziehen und ihn mit dem national­

paßte diesen aber, da er in stark angetrunkenem Zustande war. Er versuchte nun durch Rückwärts­stoßen seines Wagens, an dem ein Schäferkarren befestigt war, bis zu dem fraglichen Feldweg zu fahren. Der Schäferkarren stellte sich aber quer über die Straße, außerdem löste sich ein Zugseil, so daß der Angeklagte jede Durchfahrt ca. zehn Minuten unmöglich machte und andere Verkehrsteilnehmer, darunter einen Arzt, der zu einem kranken Kinde fahren mußte, am Weiterfahren hinderte. Auf die Bitte der anderen Verkehrsteilnehmer benahm sich der Angeklagte noch frech.

Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Gießen war er in eine Haftstrafe von einer Woche we­gen Übertretung der R. St. DO. genommen wor­den. In der gestrigen Hauptverhandlung, auf seinen Einspruch hin, wurde die Schuld des Angeklagten einwandfrei festgestellt. Das Gericht erhöhte die im Strafbefehl ausgesprochene Strafe von einer Woche auf zehn Tage Haft und belegte den Angeklagten mit den Kosten des Verfahrens. Straf­schärfend wurde die Gemeingefährlichkeit des Ver­haltens des Angeklagten berücksichtigt. Mit Rücksicht auf die täglich zunehmenden Verkehrsunfälle, durch angetrunkene oder betrunkene Verkehrsteilnehmer verursacht, mußte auf eine Freiheitsstrafe erkannt werden, zumal der Angeklagte schon vorbestraft ist und der Strafzweck nur durch Verbüßung einer Freiheitsstrafe erreicht werden kann.

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Sonnenuhr, Vorrichtung, die durch den Schatten eines Stabes auf einem Zifferblatt den Son­nenstand und damit die Uhrzeit anzeigt.

Sonntag, der erste Tag der Woche, der ursprünglich dem Sonnengott geweiht war und da­her seinen Namen hat.

Sonnwendfeuer, Johannisfeuer, nach germanischen Ueberlieferun- gen zur Sommer- und Winter­sonnenwende entfachte Feuer. Der alte Volksbrauch ist heute wieder zum Leben erweckt.

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Sophia, weibl. Vorname, griech. Herkunft, mit der Bedeutungdie Weisheit".

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Sorgerecht ist das Recht und die Pflicht, für die Person des min­derjährigen Kindes zu sorgen; es ist ein Ausfluß der elterlichen Gewalt. Das S. umfaßt das Recht und die Pflicht, das Kind zu er­ziehen. es zu beaufsichtigen und

seinen Aufenthalt zu bestimmen. Der Inhaber des S. kann von je­dem die Herausgabe des Kindes verlangen, der es ihm widerrecht­lich vorenthält. (Klage auf Her­ausgabe.) Das S. steht regelmäßig dem Vater zu. Ist eine minder­jährige Tochter verheiratet, so hat der Vater nur die Vertre­tungsmacht. Ist die Ehe geschie­den, so steht die Sorge für die Person der Kinder dem schuld­los geschiedenen Ehegatten zu. Sind beide Ehegatten für schul­dig erklärt, so hat die Mutter das S. für die Söhne unter 6 Jah­ren und die Töchter, der Vater für die Söhne über 6 Jahre. Das Vormundschaftsgericht kann im Interesse des Kindes eine andere Regelung treffen. Es kann bei Mißbrauch (Mißhandlung, Ver­hinderung am Schulbesuch, unge­bührliche Inanspruchnahme der Arbeitskraft des Kindes, Ver­nachlässigung desselben, ehrloser Lebenswandel des Berechtigten) das S. entziehen. Derjenige El­ternteil, dem das S. nicht zusteht, behält die Befugnis, mit dem Kind persönlich zu verkehren. Das Vormundschaftsgericht kann bestimmte Tage und Zeiten feft- legen, an deneck der betreffende Elternteil mit dem Kinde zusam­menkommen darf.

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