Wirtschaft
wegten sich die Veränderungen zwischen 0,50 bis 1 v. H. nach beiden Seiten. Am Montanmarkt ließen die Kurse gegen die Abendbörse vorwiegend 0,25 bis 0,50 v. H. nach, fest lagen erneut Buderus Eisen mit 120,75 (119,25) in Erwartung der bevorstehenden Bilanzsitzung. Am Chemiemarkt notierten IG.-Farben mit 169,40 (169,65), Metallgesellschaft mit 156,50 (157) und Scheideanstalt mit unverändert 262. Elektropapiere wiesen nur geringe Veränderungen von 0,25 v. Sy auf, schwächer lagen Geffürel mit 144,50 (145,50). Maschinen- und Motorenwerte blieben gut behauptet, leicht nachgebend Daimler mit 126 (126,50). Befestigt waren Reichsbank mit 206,25 bis 207 (205,75), Westdeutsche Kaufhof mit 59 bis 59,75 (59) und Feldmühle Papier mit 139,75 (138), dagegen lagen in Bemberg größere Abgaben vor, die den Kurs auf 113,50 bis 114 (115,50) drückten. Gut behauptet lagen Cement Heidelberg mit 164,25 (164), AG. für Verkehr mit 131,75 bis 132 (132) und Deutsche Linoleum mit 174 (173,75).
Der Rentenmarkt lag weiter still. Angesichts der zur Zeit noch laufenden Voreinzählungen auf die neue Reichsanleihe stehen größere Mittel für
sozialistischen Gedankengut vertraut zu machen, was durch enge Zusammenarbeit mit der Kreisleitung Wetterau der NSDAP, geschieht.
Die Schule ist heute dreisemestrig mit gesonderten Abteilungen für Hochbau, Schreiner, Maler und . Maschinenbauer. Die Abgangsprüfung vor der Prüfungskommission ersetzt den theoretischen Teil der Meisterprüfung und ermöglicht es befähigten Schülern, die Baumeister werden wollen, unter Anrechnung der hier absolvierten Semester auf einer höheren Bauschule ihre Ausbildung in zwei bis drei Semestern zu vollenden. Vorsitzender der Prüfungskommission und Staatlicher Prüfungskommissar ist seit langen Jahren Herr Reg.-Baurat Kuhlmann vom Hessischen Hochbauamt Gießen. Der Lehrplan ist den praktischen Bedürfnissen des Handwerks und der Wirtschaft angepaßt. Der Unterricht wird durch erfahrene Gewerbelehrer, Praktiker und Meister erteilt, wodurch eine lebendige Bekundung zwischen Theorie und Praxis gewährleistet ist. Seit 1924 ist der Gewerbeschule eine Schuhmacher-Fachschule angegliedert, deren Träger die Bezirksstelle Hessen des Reichsinnungsverbandes des Deutschen Schuhmacherhandwerks ist. Am Abschluß jeden Lehrganges ist den Schülern Gelegenheit geboten, die Meisterprüfung abzulegen. Es ist zu hoffen, daß durch das in Vorbereitung befindliche Reichs- Berufs- und Fachschulgesetz die Schule als Meisterschule die Stellung erhält, die ihr auf Grund ihrer Leistungen gebührt und daß sich die Zusammenarbeit zwischen Schule, Handwerk und Deutscher Arbeitsfront so eng gestaltet, wie dies im Interesse der einheitlichen Ausbildung und Ausrichtung des handwerklichen Meisternachwuchses erforderlich ist.
Die Schule glaubt den Tag ihres 100jährigen Bestehens am würdigsten dadurch zu begehen, daß sie der Oesfentlichkeit durch eine Ausstellung von Schülerarbciten zeigt, was an ihr geleistet wird. Diese Leistungsschau, zu der jedermann freien Eintritt hat, ist geöffnet Sonntag, den 21. März, von 9 bis 13 Uhr, und Montag, den 22. März, von 8 bis 12 und 14 bis 17 Uhr, im Schulgebäude Lie- bigstraße 16. In dem stolzen Bewußtsein, in den verflossenen 100 Jahren stets in vorbildlicher Weise für Handwerk und Gewerbe ihre Pflicht getan zu haben, geht die Gewerbeschule Gießen für die nächsten 100 Jahre an die Arbeit unter der Devise: „Nichts für uns, alles für Deutschland!"
Iiindermarkt in Gießen.
Auf dem gestrigen Rinder-Nutzviehmarkt in Gießen standen 468 Stück Großvieh, 87 Fresser und 94 Kälber zum Verkauf. Es kosteten: Milchkühe oder hochtragende Kühe 1. Qualität 420 bis 520 Mark, 2. Qualität 250 bis 350, 3. Qualität 180 bis 220; Rinder vk= bis 3/4jäf)rig 80 bis 130, Vi- bis 2jährig 120 bis 190, tragend 250 bis 430; Kälber bis 2 Wochen 18 bis 25, bis 4 Wochen 30 bis 45, bis 6 Wochen 50 bis 60 Mark. Ausgesuchte Tiere über Notiz. Marktverlauf: Mittelmäßig, lebhafter als am vorletzten Markt. Nächster Markt: 6. April.
Mein-Mainische Börse.
rNitlagsbörse uneinheitlich.
Frankfurt a. M., 16. März. Infolge des anhaltend schwachen Ordereinganges blieb das Geschäft an der Börse auf ein Mindestmaß beschränkt. Am Aktienmarkt erhielt sich indessen die freundliche Grundstimmung, und die Kurse bewährten auch weiterhin gegenüber der Geschäftsstille eine starke Widerstandskraft. Größere Veränderungen beruhen zumeist auf Zufallsausträge. Im Durchschnitt be-
Unter Ausschluß der Oesfentlichkeit hatte sich die Große Strafkammer mit dem H. Sch. aus Gießen zu befassen. Es war ihm zur Last gelegt, an einem fünfjährigen Mädchen unzüchtige Handlungen begangen zu haben. Er wurde wegen Zuwiderhandlung gegen § 176 Ziffer 3 StGB, zu einer G e - fängnisstrafe von sieben Monaten unter Anrechnung der Untersuchungshaft bestraft. Außerdem wurden ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Sodann befaßte sich die Große Strafkammer mit der M. E. Sch. aus Ober-Mörlen. Sie stand wegen fahrlässiger Kindestötung unter Anklage. Die Beweisaufnahme ergab einwandfrei, daß sie durch mangelnde Wartung und Pflege den Tod ihres unehelichen Kindes verursacht hatte. Sie wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gefängnisstrafe v o n v i e r M o n a t e n und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt. Die Untersuchungshaft wurde auf die Strafe angerechnet.
Amtsgericht Gießen.
Der Angeklagte A. K., 25 Jahre alt, aus Ober- Befsingen, fuhr am 19. Dezember 1936 mit seinem mit zwei Pferden bespannten Wagen von Nieder- Bessingen nach Ober-Bessingen. Um den Weg nach Ober-Bessingen zu verkürzen, wollte der Angeklagte einen dorthin führenden Feldweg benutzen, ver-
die Börsenpapiere nicht zur Verfügung. Mtbesitz zogen 0,13 v. H. an auf 120,40, Städte-Altbesitz waren mit 123,50 gesucht, Kommunal-Umschuldung bewegten sich zwischen 91,35 bis 91,40.
Das Geschäft war auch in der zweiten Borsen- stunde am Aktienmarkt sehr klein, auch die Kursabweichungen waren gering. Rückläufig lagen Reichsbank mit 206 nach 207, dagegen zogen Verein. Stahl 0,25 v. H. an auf 120. Von spater notierten Papieren waren stärker verändert: Eß- linqer Maschinen 115 (113,50), Conti Gummi 191 (189,75), Rhein. Braunkohlen 231,50 (230), dagegen Allq. Lokal und Kraft 147 (148). Am Kassamarkt stiegen Gebr. Adt auf 68 (65), Aschaffenb. Buntpapier kamen nach Briefstrelchung mit 79 (84,50) wieder zur Notiz. ..
Am Rentenmarkt traten keine Veränderungen ein, 4,50 d. Sy ßnipp schwächer mit 97,50 (98,13). Am Pfandbriefmarkt lagen einige Liquidationspfandbriese 0,25 v. H. schwächer. Von Stadtanleihen gaben 4,50 v. Sy Darmstadt von 1928 auf 96,50 (97) nach.
Im Freiverkehr nannte man: Adlerwerke Kleyer 109 bis 111, Wayß & Freytag mit 146 bis 148, Pokorny mit 134,50 bis 136,50 und Ufa Film schwächer mit 79 bis 78,50 (79,50). Tagesgeld war gefragt, der Satz wurde auf 3 o. Sy (2,75 v. Sy) erhöht.
Abendbörse still und behauptet.
Bei freundlicher Grundstimmung hatte die Abendbörse allgemein nur kleines Geschäft. Die Ausführungen Dr. Schachts auf der Hauptversammlung der Reichsbank wurden stark beachtet, auf die Kursentwicklung blieben sie aber infolge der Geschäftsstelle ohne Einfluß. Gegen den Berliner Schluß blieben die wenigen notierten Papiere behauptet oder wichen nur ganz geringfügig ab. Höher lagen Aschaffenburger Zellstoff mit 137,50 (136,75). Am Einheitsmarkt wurden Gebr. Adt mit unverändert 68 notiert, während Faber & Schleicher auf 74,50 (75) abbröckelten. Der Rentenmarkt lag wieder sehr ruhig. Etwas fester lagen 1951er Verein. Stahl mit 96,45 (96,25).
U. a. wurden notiert: 4,50 v. Sy Krupp 97,50, 6 v. Sy IG. Farben 134,75, Reichsbahn-DA. 124,90, 5 v. H. Verein. Stahl 100,75, 4,75 v. Sy (1951) 96,45, 4,75 (19’7) 97, 4,50 d. Sy do. 95,75, Commerzbank 116,25, DD.-Bank 120, Pfälz. Hyp.-Bank 100,75, Buderus 121, Ilse Genuß 145, Mannesmann 118,75, Mansfeld E 153,25, Rhein. Braunkohlen E 231,25, Rheinstahl 159,75, Laurahütte 19,50, Adt, Gebr. 68, Aschaffenburger Zellstoff 137,50, Bemberg 113,75, Conti Gummi 191,50, Deutsche Erdöl 146, Scheideanstalt 262, Eßtinger Maschinen 115, IG. Farben 169, Geffürel 144,50, Goldschmidt 126, Faber & Schleicher 74,50, Holzmann 145,90, Metallgesellschaft 156,50, Moenus Maschinen 107, Schuckert 165,50, Verein. Ultramarin 142, Züddeutsche Zucker 200.
die Schüler fachlich derart auszubilden, daß sie l Große Strafkammer Gießen selbstandlg arbeiten können und sich die für die Lei- v ’
tung eines technischen oder gewerblichen Betriebes erforderlichen wirtschaftlichen und kaufmännischen Kenntnisse erwerben. Zu dieser Fachaufgabe tritt seit der Machtübernahme durch die NSDAP, die besondere Aufgabe hinzu, den handwerklichen Nachwuchs zu nationalsozialistischer Wirtschaftsgesinnung zu erziehen und ihn mit dem national
paßte diesen aber, da er in stark angetrunkenem Zustande war. Er versuchte nun durch Rückwärtsstoßen seines Wagens, an dem ein Schäferkarren befestigt war, bis zu dem fraglichen Feldweg zu fahren. Der Schäferkarren stellte sich aber quer über die Straße, außerdem löste sich ein Zugseil, so daß der Angeklagte jede Durchfahrt ca. zehn Minuten unmöglich machte und andere Verkehrsteilnehmer, darunter einen Arzt, der zu einem kranken Kinde fahren mußte, am Weiterfahren hinderte. Auf die Bitte der anderen Verkehrsteilnehmer benahm sich der Angeklagte noch frech.
Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Gießen war er in eine Haftstrafe von einer Woche wegen Übertretung der R. St. DO. genommen worden. In der gestrigen Hauptverhandlung, auf seinen Einspruch hin, wurde die Schuld des Angeklagten einwandfrei festgestellt. Das Gericht erhöhte die im Strafbefehl ausgesprochene Strafe von einer Woche auf zehn Tage Haft und belegte den Angeklagten mit den Kosten des Verfahrens. Strafschärfend wurde die Gemeingefährlichkeit des Verhaltens des Angeklagten berücksichtigt. Mit Rücksicht auf die täglich zunehmenden Verkehrsunfälle, durch angetrunkene oder betrunkene Verkehrsteilnehmer verursacht, mußte auf eine Freiheitsstrafe erkannt werden, zumal der Angeklagte schon vorbestraft ist und der Strafzweck nur durch Verbüßung einer Freiheitsstrafe erreicht werden kann.
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Sonnenuhr, Vorrichtung, die durch den Schatten eines Stabes auf einem Zifferblatt den Sonnenstand und damit die Uhrzeit anzeigt.
Sonntag, der erste Tag der Woche, der ursprünglich dem Sonnengott geweiht war und daher seinen Namen hat.
Sonnwendfeuer, Johannisfeuer, nach germanischen Ueberlieferun- gen zur Sommer- und Wintersonnenwende entfachte Feuer. Der alte Volksbrauch ist heute wieder zum Leben erweckt.
Soor, Schwämmchenkrankheit; s. d.
Sophia, weibl. Vorname, griech. Herkunft, mit der Bedeutung „die Weisheit".
Sorbet, Scherbett, orientalisches Getränk aus Fruchtsaft, Zucker, anderen Zusätzen und Eis. Heute werden aus Fruchteis und Zutaten die verschiedensten Arten von Sorbets hergestellt.
Sorgerecht ist das Recht und die Pflicht, für die Person des minderjährigen Kindes zu sorgen; es ist ein Ausfluß der elterlichen Gewalt. Das S. umfaßt das Recht und die Pflicht, das Kind zu erziehen. es zu beaufsichtigen und
seinen Aufenthalt zu bestimmen. Der Inhaber des S. kann von jedem die Herausgabe des Kindes verlangen, der es ihm widerrechtlich vorenthält. (Klage auf Herausgabe.) Das S. steht regelmäßig dem Vater zu. Ist eine minderjährige Tochter verheiratet, so hat der Vater nur die Vertretungsmacht. Ist die Ehe geschieden, so steht die Sorge für die Person der Kinder dem schuldlos geschiedenen Ehegatten zu. Sind beide Ehegatten für schuldig erklärt, so hat die Mutter das S. für die Söhne unter 6 Jahren und die Töchter, der Vater für die Söhne über 6 Jahre. Das Vormundschaftsgericht kann im Interesse des Kindes eine andere Regelung treffen. Es kann bei Mißbrauch (Mißhandlung, Verhinderung am Schulbesuch, ungebührliche Inanspruchnahme der Arbeitskraft des Kindes, Vernachlässigung desselben, ehrloser Lebenswandel des Berechtigten) das S. entziehen. Derjenige Elternteil, dem das S. nicht zusteht, behält die Befugnis, mit dem Kind persönlich zu verkehren. Das Vormundschaftsgericht kann bestimmte Tage und Zeiten feft- legen, an deneck der betreffende Elternteil mit dem Kinde zusammenkommen darf.
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Soubrette, franz., Bedeutung = Zofe. Kämmerkätzchen, Theater-
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