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Deutsch-polnisches Abkommen über Oberschlesien.

Berlin, 14. Juli. (DNB.) Wegen des mit dem 14. d. M. erfolgenden Ablaufes der 15jährigen Uebergangsfrift des Genfer Abkommens über Oberschlesien sind bekanntlich seit eini­ger Zeit Verhandlungen mit der polnischen Regie­rung gepflogen worden. Das Ziel dieser Verhand­lungen war zunächst eine Regelung der Wirt­schaftlich-technischen Fragen des Ab­kommens. Diese Verhandlungen sind am 14. d. M. zu einem gewissen Abschluß gebracht worden.

Es handelt sich bei den zuletzt in Kattowltz ge­führten Verhandlungen hauptsächlich um die Gel­tungsdauer für die bereits getroffene zukünftige Regelung des G r e n z v e r k e h r s, die vereinba­rungsgemäß bis zum 30. Juni 1938 Gültigkeit haben wird. Auf der Grundlage der bis dahin ge­wonnenen Erfahrungen wird später zu prüfen sein, inwieweit die vereinbarten Erleichterungen auch in Zukunft aufrechterhalten bleiben. Wegen der Re­gelung der Grenzübertrittszeiten haben die zustän­digen Verwaltungs- und Zollbehörden sich vor kur­zem geeinigt, wobei den berechtigten Interessen der oberschlesischen Wirtschaft, insbesondere auch der Grenzgänger Rechnung getragen worden ist. Soweit erforderlich, werden die für den Publikumsverkehr hauptsächlich in Frage kommenden Grenzstellen auch nachts geöffnet bleiben. Von deutscher Seite ist ge­mäß der sich aus dem Abkommen über Erleichte­rungen im kleinen Grenzverkehr von 1931 ergeben­den Möglichkeit der Grenzbezirk im deutschen Teil des früheren oberschlesischen Abstimmungsgebietes von 10 auf 15 Kilometer ausgedehnt worden. Die

zuständigen Verwaltungsbehörden werden Weisung erhalten, bei der Ausgabe der an die Stelle der früheren Verkehrskarten in Zukunft tretenden Grenzausweise und Reisepässe möglichst entgegenkommend zu verfahren und die Gebühren dafür' möglichst niedrig zu bemessen. Um einen rei­bungslosen Austausch der Verkehrskarten gegen Grenzausweise und -Pässe zu ermöglichen, würden die Verkehrskarten noch bis zum 14. August d. I. benutzt werden können.

Die bisher tätig gewesene Gemischte Kom­mission unter Vorsitz des schweizerischen Alt­bundesrates Felix C a l o n d e r stellt mit dem 14. d. M. ihre Arbeit ein. Dagegen wird das unter Vorsitz des belgischen Professors Georges K a e ck e n - b e e ck arbeitende Schiedsgericht für Oberschlesien die bei ihm anhängigen Fälle nach einem vereinfachten Verfahren noch zur Entscheidung bringen.

Im Interesse der oberschlesischen Wirtschaft ist be­absichtigt, den deutsch - polnischen Waren­verkehr über die oberschlesische Grenze, der bis­her infolge der durch das Genfer Abkommen ge­währten Zollfreiheit begünstigt worden ist, auch in Zukunft gewisse Förderung zu gewähren. Die Der- handlungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen.

Wegen des weiteren Aufenthaltes der Optanten und des zukünftigen Schutzes der beim Uebergang der Staatshoheit vorhanden gewesenen Rechte aller Art konnte eine Einigung in der aus­einandergehenden Rechtsauffassung beider Staaten nicht erzielt werden.

Der Wawel-Konflikt beigelegt.

Oer Krakauer Erzbischof spricht dem Staatspräsidenten sein Bedauern aus.

Warschau, 15. Juli. (DRV. Funkspruch.) Der Konflikt zwischen der polnischen Regie­rung und dem Krakauer Erzbischof ist durch Vermittlung des polnischen Außenministers, der den Staatspräsidenten in seinem Sommerauf­enthalt in Jurata aufsuchte, b e i g e l e g t worden.

Wie amtlich verlautet, hat sich der Krakauer Erzbischof durch Vermittlung des Vertreters des apostolischen Stuhls in Warschau in einem er­neuten Schreiben an den Staatspräsidenten gewandt, in dem er den Wunsch zum Ausdruck bringt, seine Motive für die Ueberführung der'Leiche des Marschalls Pilsudski zu präzisieren. Als er dieses in seinem ersten Schreiben tat, habe er nicht beabsichtigt, in irgendeiner Weise dem Staatspräsi­denten sowohl mit Rücksicht auf sein hohes Amt, wie angesichts der Gefühle, die er gegenüber feiner Person hege, zu verletzen. Sobald öffentlich bekannt­geworden sei, daß sein Standpunkt als eine Ver­letzung der Person und Autorität des Staatspräsi­denten betrachtet werde, und sobald er erfahren habe, daß der Staatspräsident sich verletzt fühle, habe er das bedauert, und als Bischof und Staatsbürger fühle er sich verpflichtet, dem Staats­präsidenten gegenüber die ihm gebührende und un­veränderliche Ergebenheit zu erklären und zu versichern.

In der Verlautbarung heißt es weiter, daß be­reits vorher der Krakauer Erzbischof festgestellt habe, daß die Königsgräber und die Gräber der großen Männer der polnischen Geschichte, die in den Grüften der Wawel-Kathedrale stehen, stets nicht nur ein kirchliches Heiligtum, sondern auch einen Schatz des nationalen Ruh­mes darstellen. Weiter habe der Krakauer Erz­bischof erklärt, daß die Särge der Könige, die für immer und endgültig in den Königsgräbern beige­setzt sind, sowie der Sarg des Marschalls Pilsudski nicht mehr von ihrem Ort entfernt werden sollen. Wenn eine Aenderung einmal unbedingt und aus­nahmsweise nötig werden sollte, so könnte das nur noch nach einer vorherigen Verständiguna des Krakauer Erzbischofs mit dem Staatspräsidenten geschehen.

Zum Schluß heißt es in der amtlichen Verlaut­barung, daß der Staatspräsident unter die­sen Bedingungen die Erklärung des Erzbischofs a n- nehme. Angesichts dieser Tatsache betrachtet die Regierung die ganze Angelegenheit als erledigt.

Gazeta P o l s k a" schreibt hierzu, man müsse die Anerkennung der Wawel-Grabstätten als gemeinsames Eigentum der Ration und der Kirche als eine Versicherung verstehen, daß die Krakauer Erzbischöfe in Zukunft nicht mehr eigenmächtig über die Grabstätten verfügen werden.

DasMMderSudetendeutschen

Don unserem S.O.-Äerichterstaiier.

Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!

Reichenberg, im Juli 1937.

Das Prager Parlament hat seine Tore geschlossen. Zwei Jahre ist es nun her, daß die Bänke im Abgeordnetenhaus und Senat, wo früher eine bunte Vielheit von sieben oder acht sudeten­deutschen Parteien ihren Sitz aufgeschlagen hatten, fast ausschließlich von einer einheitlich ausgerichte- ten, von klarem Willen geführten und im Schwung der Jugend zugkräftigen Gruppe besetzt sind: der Sudetendeutschen Partei Konrad Henleins. Es ist für den zufälligen ausländi­schen Besucher des gesetzgebenden Hauses an der Moldau immer wieder Gegenstand ungläubigen Staunens, daß in der Tschechoslowakei, in der es nach demberühmten" Memoire III an die Versail­ler Konferenz überhaupt nur verstreut siedelnde Deutsche gibt (J), die stärkste Partei des Staates überhaupt e j n e deutsche i st ! Wenn Konrad Henlein nichts' anderes erzielt hätte, als diesen erstmaligen und der ganzen Welt in die Augen springenden geschlossenen Aufbruch des Su­detendeutschtums, so könnte man damit zufrieden sein.

Gerade jetzt sind vomInstitut für ausländi­sches öffentliches Recht und Völkerrecht" in Berlin im Rahmen seinerBeiträge zum ausländischen öffentlichen Recht" die sämtlichen von der tschechi­schen Friedensabordnung in Versailles im Jahre 1919 überreichten Denkschriften (Memoires), elf an der Zahl, gesammelt herausgegeben worden. Im allgemeinen war davon bisher nur das Me­moire III bekannt. Aus dem gesamten Inhalt dieser Dokumente" welchen Namen sie nur wegen der endgültigen Klarstellung der damaligen imperialisti­schen Denkweise der entscheidenden tschechischen Kreise verdienen gehen insbesondere die Gründe" hervor, welche man tschechischerseits den damaligen Entente-Machthabern vorzulegen wagte, um mit ihrer Hilfe die Einverleibung des sudeten­deutschen Gebietes in dem neu zu errichtenden tschechoslowakischen Staat zu erlangen. Ein Haupt­schlagwort der tschechischen Staatsmänner auch noch heute, das erst unlängst anläßlich der Zborow- feiern wieder in den Vordergrund gestellt wurde, ist die Behauptung, daß nur jene Ideen, die den Staat begründet haben, ihn auf die Dauer erhalten können. Diese Auffassung ist zumindesten für die Tschechoslowakei gefährlich, wenn man im Me­moire I unter Punkt 3 des 7. Abschnittes liest, es seigeschichtliche Aufgabe des tschechischen Volkes, notwendigerweise Todfeind der Deutschen" zu sein! Das ist aber schließlich eine Sache, die die Tsche­chen mit sich selbst abmachen müssen. Sie dürfen sich nur nicht wundern, wenn die Nachbarstaaten unter solchen Voraussetzungen aus ihrer Hut sind.

Von gewissen Interessen ist die Behauptung des tschechischen Memvires III, daß dieDeutschen in Böhmen" deshalb 1919 kein Recht auf Ausübung des Selbstbestimmungsrechts gehabt hätten, weil siekein geeintes, organisiertes und in der Richtung auf ein bestimmtes Ziel geleitetes Element dar­stellten". Diese Behauptung ist natürlich für die Vergangenheit ebenso falsch, wie für die Gegenwart, denn die parteipolitische Gruppenbildung ist ja nach prominenter tschechischer Auffassung ein Kriterium der wahren Demokratie; zudem waren alle sudeten­deutschen Gruppen und Parteien in der Zielsetzung den Anschluß an das deutsche Gesamtvolk völlig einig. Es ist gewiß richtig, daß die Tschechen mit Hilfe dieser bis in das Jahr 1933 andauernden politischen Spaltungen leichter mit den Sudeten­deutschen umspringen konnten als heute, daß es ihnen nur auf diese Weise gelang, sie in zwei Teile zu zerschlagen die Regierungsdeutschen und die Oppositionellen von denen die ersteren die weit­aus stärkeren, deshalb aber doch genau so ohnmächtig waren, wie die letzteren. Kein Wunder, daß die Sudetendeutschen unter solchen Umständen hilflos und wehrlos all dem ausgeliefert waren, was die Tschechen im Besitz der Parlamentsmehrheit zu be­schließen und durch die von ihnen bestimmte Staats­verwaltung den Sudetendeutschen aufzuerlegen für gut fanden.

Diel gefährlicher als die materielle Not, die in­folge dieses Zustandes über die Sudetendeutschen in nationalen, kulturellen und wirtschaftlichen Be­langen hereinbrach, war die seelische Gefährdung. Gegen die scheinbar zwangsläufige Entwicklung, die zu immer größeren Verlusten an Volksgütern führte, gegen die immer deutlicher werdende Recht­losigkeit, gab es scheinbar kein Mittel. Die Sudeten­deutschen wurden so moralisch zermürbt, sie verfie­len dem Pessimismus und waren scheinbar gar nicht imstande, die Hoffnung zu hegen, man könnte viel­leicht auch außerhalb ihres engeren Gebietes an ihren Geschicken Anteil nehmen. Sie wagten feinen Versuch mehr, die Weltöffentlichkeit an diesem un­würdigen Zustand einer Volksgruppe von dreiein­halb Millionen Menschen zu interessieren. Da vor 1933 mit Ausnahme der nationalsozialistischen Bewegung kaum ein Mensch im Deutschen Reich sich ernstlich auch nur moralisch für sie einsetzte, drohte die Entstehung eines gefährlichen Separa­tismus, der geneigt war, das Bestehen eines be­sonderen sudetendeutschenStammes" oder gar Volkes", jedenfalls einer sudetendeutschenSon­derkultur" anzunehmen. Das wurde mit einem Schlage anders, als die Tschechen die beiden sude­tendeutschen nationalen Parteien gewaltsam auf­lösten bzw. einstellten, dadurch, allerdings wider Willen, sonst vielleicht unausrottbare parteipoliti­sche und persönliche Verbohrtheiten aus dem Wege schafften und die Bahn frei machten für eine von grüner Wurzel aus völlig neu aufbauende Bewe­gung. Diese gewann durch die grundsätzliche Ein­heit in Führung und Handlung unter Konrad Henlein jene Stoßkraft, die nötig war, um auch den größten Teil der in kleine Parteisplitterungen scheinbar rettungslos verstrickten übrigen Sudeten­deutschen zum Erwachen zu bringen.

Es ist unstreitbar Konrad Henleins Erfolg, die­sen Stoß in die verworrene Lage erfolgreich durch­geführt, den Sudetendeutschen eine noch nicht dagewesene einheitliche Willensausrich­tung, damit neuen Mut und die Hoffnung gegeben zu haben, daß ihre Lage doch nicht von den Feind­mächten allein abhängt, sondern, wenn sie nur ge­meinsam wollen, doch von der eigenen Kraft bestimmt werden kann. Die Ausgliederung einer wirklichen Volksgemeinschaft gelang so in überraschend kurzer Zeit. Neben der politischen Be­wegung, die nur aus gesetzlichen Gründen Formen einer Partei annehmen mußte, gewannen daraus alle völkischen Verbände, welcher Art immer, es gewann aber auch die Wirtschaft, denn zum ersten Male wurde in ihr die wirklich soziale Gesinnung wach; auch die Wirtschaftsführung erkannte, daß sie nur im Dienste am Volk gedeihen konnte. Man muß den neuen Glauben der Massen gesehen haben, wie er

heute bei den sudetendeutschen Tagungen allenthal­ben zum Ausdruck kommt! Es ist wahrhaftig jener Glaube, der Berge versetzen kann. Man muß aber auch gesehen haben, wie die so erwachte Volksgruppe ihrem Führer Konrad Henlein in geradezu ergreifender Weise ihre Dankbarkeit für das Werk darbietet, das fein Verdienst ist.

Wenn man den Zeitraum überschaut, der seither verflossen ist, wird man sich am besten darüber klar, wie sich die Lage der Sudetendeutschen auch im Tatsächlichen geändert hat. Konrad Henleins nie er­müdender Energie gelang die Aufrüttelung des Auslandes, es gelang, die Bürgen der Min­derheitenschutzverträge an ihre Bürg­schaft in dem Augenblick zu erinnern, wo der ver­pflichtende Teil seine Zusagen von 1919 nicht er­füllte. Tschechischerseits ist versucht worden, die su­detendeutsche Beschwerde an den Völkerbund über den bekannten, gegen den sudetendeutschen Arbeits­platz gerichteten Erlaß des tschechischen Verteidi­gungsministers M a ch n i k alsergebnislos" hin­zustellen. Geradezu kindisch, denn es liegt doch auf der Hand, daß die tatsächlich erfolgte Zurückziehung des Erlasses nur auf diese Beschwerde zurückzufüh­ren ist! Daß die Prager Regierung wenn auch bisher bloß mit Versprechungen sich auch bereit zeigte, der wirtschaftlichen Notlage der Sudetendeut­schen ein gewisses Augenmerk zuzuwenden, daß der Staatspräsident in seiner Reichenberger Rede die nationalen Ungerechtigkeiten Z u g a b, die an den Sudeten deutschen be­gangen worden waren, daß schließlich die Regierung darüber hinaus den allerdings mit untauglichen Mitteln unternommenen Versuch machte, einiges davon wieder gutzumachen, wäre natürlich nie mög­lich gewesen, wenn das Sudetendeutschtum sich nicht unter Konrad Henlein wieder zu einer imponieren« Öen Macht emporgeschwungen hätte. Man erinnere sich nur daran, mit welchem Hohn die gesamte tschechische Presse ohne Ausnahme nach dem 28. Fe­bruar dieses Jahres über die damals von Henlein angekündigten nationalpolitischen Ge­setzesanträge herfiel! Darüber sei überhaupt keine Diskussion möglich, so lautete damals der tschechische Widerhall. Als aber Ministerpräsident Hodscha von seiner Reise zu den englischen Krö­nungsfeierlichkeiten aus London zurückkehrte, mußte er plötzlich erklären, daß man über die unterdessen tm Parlament eingebrachten Anträge der Sudeten­deutschen Partei reden werde und könne. Der Jni- tiatio-Ausschuß des Prager Abgeordnetenhauses, der darüber zunächst zu beraten hatte, hat einstim­mig beschlossen, sie dem verfassungsrechtlichen Ans­chuß zur weiteren Behandlung zuzuweisen, und sogar das äußerst henleinseindlicheCeske Slovo" konnte nicht anders als zugeben, daß, bei Lichte besehen,manches an den Anträgen erwägenswert" wäre. Das ist eine andere Sprache, als man sie bisher von den Tschechen gewohnt war.

Mag es nun unterdessen auch den kläglichen Re- ?c-r deutschen Regierungsparteien und ihren Bettelelen gelungen sein, bei ihren tschechischen Mehrheltspartnern die Gnade eines Aufschubes vor der Weiterberatung dieser Gesetze bis zum Herbst ju erwirken, mag es denselben störenden Kräften, die den Untergang vor Augen sehen, auch im letzten Augenblick noch möglich gewesen fein, einen eben» foldjen Aufschub für die feit Jahr und Tag fälligen G e m e indewahlen im sudetendeutschen Gebiet au erzielen: Das Gesetz des Handelns bestimmt doch Konrad Henlein, und es ist auf öie Dauer ausgeschlossen, die ernste Auseinander­setzung über die künftige Gestaltung des Zusam­

menlebens der einzelnen Völker und Volksgrup­pen in der Tschechoslowakei zu verhindern. Ebenso könnte es nur nackte Gewalt verhüten, daß endlich auch in den Gemeindeverwaltungen eines demokratischen Staates und die Tschechoslowa­kei nennt sich ja mit Vorliebe einenLeuchtturm der Demokratie" der wahre Volkswille zum Ausdruck kommt. Die Welt ist aber heute auf­geklärt genug, damit ein derartiger Versuch als das erkannt würde, was er wäre, die Voransetzung der brutalen Macht vor den Rechtsgedanken und die Verweigerung der vertragsmäßigen verbrieften Rechte einer der bedeutendsten Volksgruppen Euro­pas. Man stelle sich vor, irgendwer würde den an Zahl sogar geringeren Norwegern die Wahl ihrer eigenen Leute verbieten wollen! Wir möchten den Entsetzensschrei hören, der ob solcher Vergewalti­gung durch die ganze zivilisierte Welt ginge. Mö­gen die Machthaber in Prag also entscheiden, wie sie wollen, das Ansehen ihres Staates in der inter­nationalen Politik kann jeöemaüs nur durch eine gerechte Lösung wiederhergestellt werden.

Da nun die Sudetendeutschen heute dank Konrad Henlein wirklichein geeintes, organisiertes und in der Richtung auf ein bestimmtes Ziel geleitetes Ele­ment" darstellen, wie es das Memoire III als er­forderlich erklärt, kann man dieser Volksgruppe das Recht auf Selbstbestimmung nicht länger verweigern. Das ist die Schlinge, in der sich ihre Widersacher selbst gefangen haben. Die Sudeten­deutschen sind friedliebend, sie haben keinen anderen Ehrgeiz, als auf dem von ihren Vätern ererbten Boden in Ruhe und Freiheit ar­beiten zu können. Dies zu ermöglichen, ist im Rahmen der tschechoslowakischen Verfassung ohne Staatszertrümmerung auf Grund der Anträge Kon­rad Henleins durchaus möglich. Der Sinn der Su­detendeutschen steht nicht auf Umsturz, auf Grenz- änberung, Krieg und Katastrophe. Sie wollen, wie mit den anderen Völkern des Staates, auch mit den Tschechen friedlich Zusammenleben. Aber dieses Zusammenleben muß ein geordnetes sein und muß die Unterdrückung einer Volksgruppe durch eine zufällige Parlamentsmehrheit ausschließen. Es ist in die Hand der Prager Machthaber gegeben, diese ruhige Entwicklung des Staates und feiner: Bürger im Herbst anzubahnen und dadurch zu ver­hindern, daß diese oder jene Volksgruppe eines Tages vor der ganzen Welt unter Hinweis auf die absichtliche und gewaltsame Verhinderung einer sol­chen friedlichen Entwicklung eine andere Art der Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes fordern könnte.

Europa

soll feine Dinge selbst regeln.

Keine amerikanische Initiative.

Washington, 14. Juli. (DNB.) An Präsident Roosevelt ist in der Pressekonferenz die Frage gerichtet worden, ob er angesichts der ftänbig wie- derkehrenden Aeußerungen, er solle eine Frie­dens- oder Weltwirtschaftskonferenz einberufen, seine Stellungnahme nicht nochmals präzisieren wolle. Roosevelt bekräftigte darauf seine bekannte Einstellung, daß nämlich Europa seine politischen Probleme allein lösen m u ss e. Erst dann habe es einen Sinn, Amerika 3ur Mitarbeit an Weltwirtschaftsfragen heranzu- jieben. Zu dieser Mitarbeit ist Roosevelt grundsätz­lich bereit, er hält aber die Einberufung einer Kon­ferenz gegenwärtig für sinnlos.

Diener am deutschen Volk.

Erlaß des Reichsinnenministers.

.B e rl i n, 1(1. Juli. (DNB.) Der Reichs- und preußische Minister des Innern Dr. Frick hat den nachfolgenden Erlaß an alle Behörden, @e. meinden, Gemeindeoerbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts gerichtet:

Im Dritten Reich ist der Beamte Diener am deutschen Volk. Ihm hat er alle seins Kräfte, sein ganzes Können und Wissen zu widmen. Er steht deshalb zum einzelnen Volksgenossen nichj im Verhältnis des Vorgesetzten zum Untergebenen, sondern in dem eines Fürsorgers und Be.' r a t e r s, an den der Volksgenosse sich mit seine, Nöten, Sorgen und Zweifeln vertrauensvoll wen­den soll. Mit dieser Stellung des Beamten ist jede unsachliche Schärfe und Schroffheit und jede Un. Höflichkeit im schriftlichen und mündlichen Verkehr mit den Volksgenossen unvereinbar. Ein solche; Verhalten wäre geeignet, das Vertrauen zum nq, tionalsozialistischen Staate zu erschüttern und fönntj wird es Ausländern gegenüber geübt, bei ihnez vom Dritten Reich falsche Vorstellungen erwecken und damit dem deutschen Volke schaden.

Ich erwarte daher von der Beamtenschaft, daß fie jeden, der sich mündlich oder schriftlich an die Be­hörde wendet, wenn auch besttmmt, so doch höflich abfertigt, und von den Leitern der Behörden, öaj sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit (z. B. Ver. sammlungen der nachgeordneten Behördenleiter uni Beamten) in geeigneter Weise die unterstellte Bt- amtenschaft auf diese Gesichtspunkte Hinweisen." Deutsch-italienischer Zugendaus­tausch.

Gegenseitige Besuchsfahrten.

Berlin, 14. Juli. (DNB.) Die enge Zusammenai, beit zwischen der deutschen und italienischen Jugend, die vor kurzem durch den Besuch der 1300 italieni. schen Jugendführer-Anwärter der deutschen Oeffenl. lichkeit so eindrucksvoll vorgeführt worden ist, wird nunmehr, wie der Reichsjugend-Pressedienst mit. teilt, durch einen Besuch deutscher Jugend in Italien und italienischer Jugend in Deutsch land weiter fortgesetzt. Im Rahmen der deutsch-italienischen Jugendaustausches werden im Laufe des August 450 Hitlerjungen nach Italien fahren und dort ein Lager beziehen. Ende Juli kommen zu einem Besuch der deutschen Jugend 4 5 0 Avanguardisten nach Deutschland. Die italienischen Gäste treffen am 22. Juli in München ein. In den folgenden Tagen beziehen die jungen Italiener ein etwa zehn Tage dauerndes Lager in Nideggen in der Eifel. Dir Reise endet dann wiederum in München, von wo am 5. August die Rückfahrt nach Italien erfolgt

Die Rechtsstellung der Juden im deutschen Schulwesen.

Richtlinien des Reichserziehungsministers.

Berlin, 14. Juli. (DNB.) Mit Erlaß vom 2. Juli 1937 hat der Reichserziehungsminister eint Zusammenfassung der Richtlinien über die Rechts- stellung der Juden im deutschen Schul­wesen gegeben, nach denen bis zu einer späteren reichsgesetzlichen Regelung der Schulerziehung jüdi­scher Kinder zu verfahren ist. Der Erlaß geht davon aus, daß durch das Reichsbürgergesetz vom 15. Sep­tember 1935 und die Erste Verordnung vom 14. vember 1935 zum Reichsbürgergesetz die Rechts- stellung der Juden im deutschen Reichsgebiet eint grundsätzliche Klärung erfahren hat.

Hinsichtlich der Zulassung zum Schulbe­such ist zu unterscheiden zwischen den Pflichtschu- len (Volks- und Berufsschulen) und den Wahl­schulen (Mittlere, höhere und Fachschulen). Die Zu­lassung der Juden zum Besuch der Pflichtschulen regelt sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestim­mungen über die Schulpflicht. Soweit keine jüdi­schen Privatschulen vorhanden sind, oder von den Unterhaltsträgern der öffentlichen Schulen beson­dere öffentliche Schulen für Juden errichtet werden, nehmen die jüdischen Schüler an dem Pflichtunter­richt der allgemeinen öffentlichen Schulen teil. Den Unterhaltsttägern der öffentlichen Pflichtschulen wird nahegelegt, mit schulaufsichtlicher Genehmi­gung besondere Schulen oder Sammelklassen für jüdische Schüler zu errichten. Für die Zulassung der Ingen zum Besuch der Wahlschulen bleiben die Be­stimmungen des Gesetzes gegen die Ueberfüllun­deutscher Schulen und Hochschulen vom 25. April 1933 und die dazu ergangenen Ausführungsoor­schriften maßgebend. Hiernach können jüdische Schü­ler in Höhe von 1,5 v. H. der gesamten Neuaus­nahmen zugelassen werden. Die Kinder von jüdi­schen Frontkämpfern sind in die Anteilzahl mitein­zurechnen.

Jüdische Mischlinge besuchen grundsätzlich die allgemeinen Volks-Unterrichtsschulen. Sie unter­liegen auch bei der Aufnahme an Wahlschulen kei­nerlei Beschränkung. Den von zwei volljüdischen Großelternteilen abstammenden jüdischen Mischlin­gen ist auch der Besuch jüdischer Schulen oder Sammelklassen für jüdische Schüler gestattet, jebod) mit Vorsorge getroffen, daß sie in diesem Fall künftig nicht das Reichsbürgerrecht erhalten.

Staatsangehörige jüdischer Misch' linge, die die allgemeinen Schulen besuchen, haben wie jeder andere Schüler an allen Veran­staltungen der Schule einschließlich beson­derer Gemeinschaftsveranstaltungen außerhalb des schulplanmäßigen Unterrichts (z. B. Schulausflügen.. Besuch von Schullandheimen, Sportfesten u. bflt) teilzunehmen; sie sollen, da sie das Reichsbürger' recht erhalten können, grundsätzlich den anderen Schülern gleichgestellt werden. Jüdische Schü' l e r (§5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürger' recht) nehmen dagegen lediglich an dem lehrplan- mäßigen Unterricht teil. Von der Teilnahme an meinschaftsoeranstaltungen außerhalb des schulplan-- mäßigen Unterrichts sind sie ausgeschlossen.

Zur Reifeprüfung als Nicht sch üle>' und zu den sprachlichen Ergänzungsprüfungen sind wie^ bisher jüdische Bewerber deutscher Staatsan» gehörigkeit nicht zugelassen. Sofern sie an einte nicht mit selbständigem Prüfungsrecht ausgestatteten Schule unterrichtet worden sind, können sie jedoih zur Ablegung der Reifeprüfung an einer öffent­lichen höheren Schule zugelassen werden.

Jüdischen Mischlingen ist die Ablegung der Prüfung in jedem Falle gestattet. Soweit an jüdischen höheren Schulen Reifeprüfungen sbgeha^ ten werden, sind die Abgangszeugnisse ausdrückliH als Zeugnisse jüdischer höherer Schulen zu kenn­zeichnen.

In dem AbschnittLehrerausbildung" heißt es in dem Erlaß:Juden können nicht Leh­rer oder Erzieher deutscher Jugend fein. Auch olsche Mischlinge sind künftig für den Beruf eines