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187. Jahrgang

Donnerstag, H- Oktober 1957

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Deutschland garantiert die Unverletzlichkeit Belgiens.

Ein deutsch-belgischer Notenaustausch.

Berlin, 13. Off. (DNB.) heute mittag sind im Auswärtigen Amt die nachstehenden Noten des Reichsministers des Auswärtigen Freiherrn von Neurath und des belgischen Gesandten Vicomte Jacques Davignon ausgetauscht worden:

Auswärtiges Amt.

Berlin, den 13. Oktober 1937. Herr Gesandter!

Im Namen der deutschen Regierung habe ich die Ehre, Eurer Exzellenz folgendes mitzuteiten:

Die deutsche Regierung hat mit besonderem Interesse Kenntnis von den öffentlichen Erklärungen genommen, die die belgische Regierung zur Klä­rung der internationalen Stellung Belgiens abgegeben hat. Sie hat ihrerseits wiederholt, insbesondere durch die Erklärung des Deutschen Reichskanzlers in seiner Rede vom 30. Januar 1937, ihre Auffassung in dieser Hin­sicht zum Ausdruck gebracht. Andererseits hat die deutsche Regierung Kenntnis genommen von der Erklärung der Königlich Britischen und der französischen Regierung vom 24. April 1937. Mt Rücksicht darauf, daß der Abschluß eines zur Ersetzung des Paktes von Locarno bestimmten Vertrags noch geraume Zeit in An­spruch nehmen kann, und in dem Wunsche, die friedlichen Bestrebungen der beiden Länder zu stärken, hält die deutsche Regie­rung es für angebracht, ihre Haltung gegenüber Belgien schon jetzt zu präzisieren. Zu diesem Zweck gibt sie folgende Erklärung ab:

1. Die deutsche Regierung hat Akt genommen von der Auffassung, der die belgische Regierung auf Grund ihrer eigenen Zuständigkeit Ausdruck gegeben hat, nämlich:

A. daß sie in voller Souveränität eine Politik der Unabhängigkeit zu ver­folgen gedenkt,

B. daß sie entschlossen ist, die Grenzen Bel­giens mit allen ihren Kräften gegen jeden Angriff und jede Invasion zu verteidigen, zu verhindern, daß das belgische Gebiet für einen Angriff gegen einen anderen Staat als Durchmarschland oder als Operationsbasis zu ( Lande, zur See oder in der Luft benutzt wird, und zu diesem Zwecke die Verteidigung Belgiens in wirksamer Weise zu orga­nisieren.

2. Die deutsche Regierung stellt fest, daß die Unverletzlichkeit und die Integrität Belgiens für die Weslmächte von gemeinsamem Interesse find. Sie bestätigt ihren Entschluß, diese Unverletzlichkeit und Integrität unter keinen Umständen zu beeinträchtigen und jeder­zeit das belgische Gebiet zu respektieren, ausgenom­men selbstverständlich in dem Fall, daß Belgien in einen bewaffneten Konflikt, in den Deutschland ver­wickelt ist, bei einer gegen Deutschland gerichteten militärischen Aktion mitwirken würde.

3. Die deutsche Regierung ist bereit, ebenso wie die Königlich Britische und die französische Regie­rung, Belgien Bei st and zu gewähren, falls es Gegen ft and eines Angriffs oder einer Invasion sein sollte.

Ich benutze auch diesen Anlaß usw.

Freiherr von Neurath.

Die befische Antwort.

Belgische Gesandtschaft.

Berlin, den 13. Oktober 1937. Herr Minister!

3m Auftrag meiner Regierung habe ich die Ehre, Eurer Exzellenz folgendes mitzuteilen:

Die Königliche Regierung hat mit großer Genugtuung von der Erklärung Akt genommen, die ihr heute von der Reichsregie, cung mitgeteilt worden ist. Sie spricht ihr dafür ihren lebhaften Dank aus.

Ich benutze ufw.

Vicomte Jacques Davignon.

Eine amtliche Erläuterung.

Zu dem vorstehenden Notenwechsel wird von z u- ständiger Seite folgendes mitgeteilt:

Die deutsche Note verfolgt den Zweck, den deut­schen Standpunkt hinsichtlich der internationalen Stellung Belgiens zu klären, solange e s n o cy nicht zum Abschluß eines neuen W e st- Paktes gekommen ist. In dem Nheinpakt von Locarno war die internationale Stellung Belgiens so geregelt, daß ihm die Integrität seines Gebietes garantiert wurde, daß es aber zugleich, ebenso wie England und Italien, v e r- vflichtet war, im Falle eines deutsch-franzö­sischen Konflikts auf die Seite der einen oder anderen Kriegspartei zu treten. Seit dem Ausscheiden Deutschlands aus dem System les Rheinpaktes und feit der Einleitung diplomati­scher" Dorverhandlungen über den Abschluß eines

neuen Westpaktes hat die belgische Regierung, wie sie in verschiedenen Verlautbarungen auch öffentlich zum Ausdruck gebracht hat, den Standpunkt ver­treten, daß die besondere Lage Belgiens es erfor­dere, die Garantierung seiner Integrität künftig nicht mehr davon abhängig zu machen, daß Belgien auch seinerseits entsprechende Garantieverpflichtungen übernähme.

In Verfolgung dieses Standpunktes hat die bel­gische Regierung es erreicht, daß Frankreich und England, die in ihrem Verhältnis zuein­ander wie auch im Verhältnis zu Belgien bis zum Zustandekommen des geplanten neuen Westpaktes noch den alten Rheinpakt als verbindlich ansehen, auf alle von Belgien im Rheinpakt übernommenen Verpflichtungen verzichtet haben Das ist, wie erinnerlich, in einem öffentlich bekanntgegebenen Notenwechsel vom 24. April d. I. geschehen.

Die Reichsregierung hat dem von der bel­gischen Regierung bekundeten Willen zu einer Poli­tik der Unabhängigkeit und des Gleichgewichts von Anfang an volle Sympathie entgegen­gebracht. Insbesondere hat in diesem Sinne der Führer und Reichskanzler in seiner Reichstagsrede vom 30. Januar d. I. bereits die Erklärung abge­geben, daß Deutschland bereit sei, die Unantast­barkeit Belgiens anzuerkennen und zu garantieren. Da sich zur Zeit nicht absehen läßt, wann die Verhandlungen über einen neuen Westpakt, in dem auch die Frage der internatio­nalen Stellung Belgiens zu regeln sein würde, zum Abschluß gebracht werden könne, hat es die Reichs­regierung für angebracht gehalten, die vom Führer und Reichskanzler erklärte Bereitschaft Deutschlands s ch o n j e tz t in einem förmlichen diplomatischen Akt der belgischen Regierung gegenüber zu verwirklichen und zu präzisieren.

Die in der neuen deutschen Note enthaltene Erklärung der Reichsregierung geht von der Tatsache aus, daß die belgische Regierung aus eigenem freienEntschluß ihren Willen proklamiert hat, in voller Souveränität eine Politik der Unabhängigkeit zu verfolgen und mit allen Kräften zu verhindern, daß belgisches Gebiet von einem angreifenden Staat als Ope- rattonsbafis benutzt wird. Auf Grund der Fest­stellung, daß die Unverletzlichkeit und die Inte­grität Belgiens für die Weslmächte von gemein­samem Interesse sind, übernimmt die Reichs­regierung in der Erklärung sodann die Ver­

pflichtung, biefe Unverletzlichkeit und Integrität unter keinen Umständen zu beei- trächtigen und jederzeit das belgische Gebiet zu respektieren. Diese Verpflichtung ist nur an eine einzige Bedingung geknüpft, eine Bedingung, die sich im Grunde von selbst v e r st e h t. Deutschland würde Belgien gegenüber seine Handlungsfreiheit wiedergewin­nen, wenn Belgien in einen Krieg, in den Deutschland verwickelt wäre, militärisch a u f die Seite der Gegner Deutschlands t r e t en sollte. Das würde natürlich nicht nur dann der Fall sein, wenn belgische Streitkräfte auf der Seite unserer Gegner mitkämpften, son­dern auch dann, wenn sich die belgische Regie­rung etwa auf Grund der Zugehörigkeit Belgiens zum Völkerbund bereitfinden sollte, belgisches Gebiet den feindlichen Streit­kräften als Durchmarschland oder als Operationsbasis zur Verfügung zu stellen. Ferner hat die Reichsregierung, entsprechend der Ankündigung des Führers und Reichskanz­lers, mit ihrer Verpflichtung, die Unverletzlich­keit und Integrität Belgiens zu respektieren, die Versicherung verbunden, Belgien auf seinen Wunsch Bei st and zu gewähren, falls es Gegen ft and eines Angriffs oder einer Invasion sein sollte.

Mit dieser Erklärung hat die Reichsregierung dem von der belgischen Regierung selbst eingenom­menen Standpunkt in einer so klaren und eindeu­tigen Weife Rechnung getragen, daß für Zweifel irgendwelcher Art kein Raum mehr bleibt. Belgien hat die uneingeschränkte Gewißheit erhalten, daß es, solange es nicht bei einer gegen Deutschland ge­richteten militärischen Aktion mitwirkt, von jeder militärischen Aktion Deutschlands verschont bleibt, und daß es, falls es von anderer Seite angegriffen werden sollte, auf den vollen Beistand Deutschlands rechnen kann. Die Reichsregierung darf für sich in Anspruch nehmen, mit diesem uneigennützigen groß­zügigen Schritt einen neuen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des europä­ischen Friedens geleistet zu haben. Sie glaubt aber ferner zu der Erwartung berechtigt zu sein, daß dieser Schritt auf die Entwicklung der gutnach­barlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Belgien einen -günstigen Einfluß ausüben wird.

Belgiens Politik der ilnabhängigkeit.

Außenminister Spaak sieht in der deutschen Erklärung einen wertvollen Beitrag zur Konsolidierung des Friedens.

Brüssel, 13. Okt. (DNB.) Der deutsche Ge­sandte Freiherr von Richthofen wurde Mittwochvormittag von dem belgischen Außen­minister S p a a k empfangen. Im Anschluß daran empfing Außenminister Spaak die belgische Presse. Der Minister drückte seine größte Befrie­digung über die deutsche Erklärung aus und hob hervor, daß damit ein wertvoller Beitrag zur Konsolidierung des Friedens in Europa geleistet worden sei. Die belgische Re­gierung sehe in der deutschen Erklärung die Folge der Unabhängigkeitspolitik Belgiens, die im Aus­lande immer mehr gewürdigt werde. Unter Hin­weis auf die Tatsache, daß es bis jetzt noch nicht möglich gewesen sei, den Locarnovertrag durch einen anderen Vertrag zu ersetzen, was nicht an dem Verschulden Belgiens liege, bemerkte der Mi­nister, daß die deutsche Erklärung einen einleiten­den Charakter in dem Falle habe, daß es gelingen sollte, das belgische Statut durch ein neues allge­meines Abkommen zu regeln. Die belgische Regie­rung werde es an Bemühungen hierzu nicht fehlen lassen. Der Minister betonte weiter, daß a n d e n Völkerbundsoerpflichtungen sich nichts geändert habe; er unterstrich den in der ehr­lichen deutschen Erklärung enthaltenen Vorbe­halt, wonach die Belgien gewährte Zusicherung nicht gilt, wenn Belgien sich an einer militärischen Aktion gegen Deutschland beteilige. Der Minister sprach die Erwartung aus, daß die öffentliche Mei­nung in Belgien die Anstrengungen anerkenne, die die belgische Regierung gemacht habe, um Belgien ein Statut der Unabhängigkeit zu geben, das nichts zu tun habe mit dem Neutralitätsstatut der Vorkriegszeit. Dieses Statut bringe für Bel­gien auch Pflichten mit sich, und zwar in erster Linie die Pflicht, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Verteidigung des Landes zu sichern.

Das Echo in Lochen.

Ein neues Element der Sicherheit.

London, 14. Okt. (DNB. Funkspruch.) Die Time s" begrüßt den deutschen Schritt. Es könne kein Zweifel darüber bestehen, daß die deutsche Er­klärung ein Schritt in der richtigen Rich­tung sei. Jede Maßnahme, die, wenn auch nur in einem kleinen Teilgebiet, den Frieden bringe, sei zu begrüßen. Die deutsche Erklärung bringe ein neues Element der Sicherheit nach West­europa. Sie werde daher von allen denen begrüßt

werden, die auf dem Standpunkt stünden, daß der Frieden schrittweise erreicht werden müsse. Das Nachlassen der Spannung irgendwo müsse zu diesem Prozeß beitragen. Es sei eine Zusicherung gegeben worden, die nicht nur für Belgien, svndern auch für England und Frankreich wich- t i g sei. DieTimes" hält es ferner für bedeutsam, daß in der deutschen Erklärung das WortNeu­tralität" nicht vorkomme, denn Belgien wünsche nicht Neutralität, sondern Unabhängigkeit. Belgien habe allen Grund, mit der Erklärung zufrieden zu sein. Es fühle, daß es seine Stellung gestärkt habe. Das eng­lische Volk aber, das sich verpflichtet habe, Belgien zu verteidigen, habe ebenfalls allen Grund, die Er­klärung zu begrüßen.

Italien unterrichtet.

Berlin, 13. Oft (DNB.) Angesichts des be­sonderen Interesses, das der heute vollzogene deutsch-belgische Notenwechsel natürlicherweise bei den übrigen Weslrnächteu finden wird, wird von zuständiger Seite darauf hingewiesen, daß d i e italienische Regierung über die deutsch­belgischen Verhandlungen fortlaufend unter­richtet worden ist.

Eine neue Rede Roosevelts.

Washington, 13. Oktober. (DNB.) Präsident Roosevelt hielt eine Rundfunkrede, die sich in ihren wesentlichen Teilen mit Fragen der Innen­politik beschäftigte. Erst zum Schluß kam Roosevelt auf die Außenpolitik zu sprechen. Die Bereitwillig­keit Amerikas, an der N tz u n m ä ch t e k o n s e r e n z teilzunehmen und einen Ausweg aus dem Konflikt in China zu suchen, sei ein Beispiel für eine mög­liche Zusammenarbeit. Die Entwicklung der Zivili­sation und des menschlichen Wohlergehens sei von der Annahme gewisser grundlegender Anstands­regeln abhängig, die die Beziehungen der Men­schen untereinander ordneten. Die Entwicklung des Weltfriedens fei ebenso davon abhängig, daß die Nationen solche Anftandsregeln akzeptierten, deren Verletzung dem Wohlergehen aller Völker schade. Roosevelt schloß damit, daß der gesunde Menschen­verstand Amerikas mit ihm übereinstimme, daß Amerika den Krieg hasse, den Frieden erhoffe und daher aktiv den Frieden suche.

Sicherung desIn'edens.

Von unserer Berliner Schristleiiung.

Die deutsche Regierung hat weiter Belgien und Holland versichert, daß sie bereit ist, diese Staaten jederzeit als unantastbare neu­trale Gebiete anzuerkennen und zu garan­tieren."

Dieser Satz aus der Reichstagsrede des Führers und Reichskanzlers vom 30. Ja­nuar 1937, der damals mit Recht in der Welt als ein politischer Akt von größten Wirkungsmöglich­keiten erörtert wurde, bildete die erste Stufe zu einer politischen Basis, auf der sich einmal das Ge­bäude eines schon so oft umstrittenen und von ge­wissen Mächten immer wieder zu Fall gebrachten Westpaktplanes erheben könnte. Nunmehr hat Deutschland durch den deutsch-belgischen Noten­austausch jener ersten Stufe eine zweite im Wege der Vorleistung hinzugefügt; die belgische Un­antastbarkeit wird in einem feierlichen diplomati­schen Akt durch die Reichsregierung ausdrücklich be­kräftigt und nur eine einzige selbstverständliche Aus­nahme gemacht für den Fall, daß Belgien sich in einem Kriege auf die Seite der Angreifer Deutsch­lands schlage oder ihnen sein Gebiet für den Durch­marsch zur Verfügung stellen sollte. Dieser Fall aber scheidet seit der bekannten Erklärung König Leopolds II. von Belgien über die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der belgischen Politik aus der Betrachtung aus.

Mit dieser Anerkennung der belgischen Unver­letzbarkeit durch Deutschland kommt eine Entwick­lung zum Abschluß, die Belgien selbst aus dem System der Bündnisse und der Verpflichtungen her­ausgehoben hat. Belgien war nach dem Kriege durch das Militärabkommen von 19 2 3 an Frankreich gebunden. Als Frankreich das Bündnis mit Moskau schloß, erweckte dieser Rückfall in die französischen Vorkriegskoali­tionen in Belgien die Besorgnis, daß man f ü r ganz fremde Ziele bluten solle. Diese Ab­neigung hat dazu geführt, daß zunächst im Juli 1936 der belgische Außenminister Paul Henry Spaak sich für eine unabhängige belgische Politik und für den nachbarlichen Frieden aussprach. Am 14. Oktober 1936 fand in Brüssel ein Ministerrat statt, in dem König Leopold die Wendung der belgischen Politik ankündigte. Der König sagte u. a.: Ein Bündnis, selbst wenn es rein defensiver Nptur ist, führt nicht zum Ziel, denn so schnell auch die Hilfe eines Verbündeten erfolgen könnte, so würde sie doch erst nach dem blitzartig vor sich gehenden feindlichen Einfall einsetzen können. Um gegen den ersten Stoß anzukämpfen, würden wir in jeder Lage allein sein. Deshalb müssen wir eine ausschließlich belgische Politik verfol­gen. Diese Politik muß entschlossen darauf abzielen, uns aus den Streitigkeiten unserer Nachbarn her­auszuhalten. Sie entspricht unserem natio­nalen Ideal". Damit war die neue belgische Politik ausgesprochen. Belgien wies die Uebernahme neuer internationaler Verpflichtungen zurück. Es war be­reit, Gegenstand einer Garantie zu sein, aber selbst wollte es nicht mehr Bürge sein und die Verstär­kung seiner Armee wurde nur vorgenommen, um sich selb st zu verteidigen für den Fall, daß es unmittelbar angegriffen werde.

In Paris empfand man sehr lebhaft, daß dem französischen Bündnissystem ein harter Schlag ver­setzt worden war, aber man bemühte sich zunächst, diese Sachlage zu vertuschen. Generalstabsbespre­chungen, so hieß es, würden auch fernerhin zwischen englischen, französischen und belgifchen Militärs er­folgen. Belgien werde ferner gemäß Artikel 16 der Völkerbundssatzung an Sanktionsmaßnahmen, die vom Völkerbund verhängt werden könnten, teil­nehmen und das Durchmarschrecht den Truppen eines dritten Staates, die an einerkollektiven" Aktion teilnähmen, gestatten. Ein französischer Fragebogen sollte Belgien vorgelegt werden, und Belgien sollte sich mit England und Frankreich soli­darisch erklären. In England beurteilte man die Sachlage ruhiger. Man wies darauf hin, daß Bel­giens neue Politik durch die Tatsache mitbestimmt worden sei, daß in Frankreich die Volksfront-Re­gierung Leon Blums eine Schwenkung nach der bolschewistischen ISeite hin vorgenommen hätte. Bel­gien aber sei Gegner des französisch-sowjetrussischen Bündnisses. Die belgische Presse, mit Ausnahme ge­wisser marxistischer und franzosenfreundlicher Or­gane, aber trat nachdrücklich für die Haltung des Königs ein, und schließlich sahen sich die englische und die französische Regierung genötigt, in ihrer Erklärung vom 24. April die Befreiung Belgiens von allen Verpflichtungen ihnen gegenüber anzuerken­nen, die sich aus dem Vertrag von Locarno oder aus den in London nach feiner Aufhebung durch den deutschen Schritt am 19. März 1936 getroffenen Vereinbarungen ergäben. Sie erklärten aber gleich­zeitig, sich an ihre Beistandsverpflichtungen für Bel­gien gebunden zu halten.

Das Werben um Brüssel hat, gestützt auf diese einseitige Beistandsbereitwilligkeit, auch in der Folge nicht aufgehört und man konnte der Ansicht sein, daß die Stellung Belgiens dadurch schief zu werden drohte. Die deutschen Zusicherun­gen geben der belgischen Politik nunmehr eine tragfähige Basis für die in Brüssel gewünschte Gleichgewicht spolitik. Darin liegt die große internationale Bedeutung des deutsch-belgi­schen Notenaustausches. Es muß heute vor allem daran erinnert werden, daß dieses erfreuliche Er­gebnis der deutsch-belgischen Verhandlungen, durch das ein eXvaiger künftiger Westpakt weder ersetzt noch präjudiziert werden soll, vorbereitet worden ist durch das deutsche Memorandum an die Locarno ° Unterzeichner vom