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Fußgänger gibt — und dies wird noch einige Zeit der Fall sein —, haben diese ein unbedingtes unv mit aller Schärfe zu schützendes Anrecht darauf, daß sie von den schnelleren Verkehrsteilnehmern mir «nter tragbaren Rücksicht und nicht als lästiges Ueberbleibsel einer vergangenen Zeit behandel! werden. Hieraus folgt anderseits die unbedingte Pflicht auch des Fußgängers, daß er selbst alte nur erdenkliche Rücksicht auf die schnelleren Verkehrsteilnehmer, und zwar tn fernem eigensten Interesse, nimmt. Solange er sich nur unter „Seinesgleichen" auf dem Bürgersteig bewegt, ist er für den eigentlichen Verkehr an sich ja ungefährlich. Und trotzdem: was gerade tn Gießen auch auf dem harmlosen Gelände des Bürgersteigs an Verkehrs- Widrigkeiten geleistet wird, tft erstaunlich. Das Ab- halten nicht nur weiblicher, sondern auch männlicher Kaffeekränzchen auf den noch so engen Bürgersteigen ist eine geradezu normale Erscheinung. Die besonders belebten Straßen und die Straßenecken sind für derartige Zwecke besonders beliebt. Daß man dadurch den lieben Nächsten zwingt, den sicheren Bürgersteig zu verlassen und auf den ae- jährlichen Fahrdamm hinabzusteigen, wird nicht bedacht. Es ist zu hoffen, daß gerade für derartige Fälle recht bald die in anderen Städten längst übliche „Vergnügungssteuer" in Gestalt einer Verwarnungsgebühr eingeführt wird. Auch datz man nach Möglichkeit auf der rechten Straften- feite, d. h. auf dem in der Gangrichtung rechts gelegenen Bürgersteig zu gehen hat, daß man aut Lern Bürgersteig selbst wiederum nicht links, sondern nach der für jedermann geltenden Verkehrsregel gleichfalls rechts zu gehen hat, sind Dinge, die man, zumal bei Erwachsenen, heute als bekannt voraussetzen sollte. Aber man beobachte nur in unseren Straften und Anlagen die völlige Gleichgültigkeit der Mehrzahl unserer Futzgänger-Zeit- genossen gegen derartige Selbstverständlichkeiten! Aber auch wenn der Fußgänger sich von dem sicheren Bürgersteig in den eigentlichen Straßenverkehr begibt, sind es in unserem lieben Gießen nicht nut „die ältesten Tanten", sondern auch weit jüngere Semester beiderlei Geschlechts, die hierbei, ohne nach links oder rechts zu sehen, immer wieder blind in den Verkehr hineintappen und dadurch sich selbst und ihre Mitmenschen gefährden, Kommt es dann zu einem Zusammenstoß, dann trägt selbst-
verständlich der böse Autofahrer, oder der böse Radler allein die Schuld.
Ja, diese R a d l e r I Sie tragen nicht weniger als die führerscheinlosen Motorradler und, dort wie hier, je jugendlicher, desto mehr, erheblich zu den Schrecken des Gesamtoerkehrs bei. Auf leisen Sohlen kommen sie daher. Der achtlose Fußgänger wälzt sich schon im bunten Knäuel im Straßenschmutz, bevor er nur weiß, welches „Geschäft des Himmels" ihn zu Fall gebracht hat. Auch hier wird das Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung nur allzu häufig unterlassen. Groß ist dann auch hier das Geschrei, wenn der Herr Sausewind im Kampf gegen das Auto, das nicht mehr abstoppen konnte, den Kürzeren zieht, von den fahrenden Kaffeekränzchen, dem leidigen Nebeneinanderfahren oder dem „schnell noch auf die andere Seite fahren", dem Fahren ohne Laterne usw. auch hier ganz zu schweigen. Der Radler kann sein Gefährt niemals so schnell zum Halten bringen, wie der Fußgänger feine Gehwerkzeuge oder der Kraftfahrer sein Fahrzeug. Dessen muß er sich bewußt sein, und deshalb muß auch hier, zur Ehre besonders der anständigen Radler, mit aller Schärfe auf Ordnung gesehen werden.
Dies nur in großen Zügen das Gröbste. Mögen die zur Zeit laufenden Polizeiaufklärungstage hier zum Segen der Allgemeinheit nur Gutes wirken. Besser wird es jedenfalls erst dann werden, wenn jeder Volksgenosse von dem Bewußtsein getragen wird, daß auch hier Gemeinnutz und Rücksichtnahme vor Eigennutz geht und daß sich das Gegenteil meistens schwer rächt oder doch rächen kann. Nur das Gefühl gemeinsamer Verantwortlichkeit des einen für alle kann hier die in und um Gießen besonders dringliche Besserung schaffen. Es geht hier nicht um Polizeischablone, sondern um Leben und Gesundheit jedes einzelnen, von Sachschäden gar nicht zu reden. Auch der Verkehrsfrevler — das wurde schon oben betont — weift im voraus nie, wie fein Verstoß auch für ihn selbst ausgehen wird. Darum auch hier für jeden Verkehrsteilnehmer: Bedenke das Ende! Dann wird der weitgereiste Mann, der das Loblied auf Bremen fang, auch unserer Stadt und ihrer Umgebung, hoffentlich recht bald, ein Loblied fingen.
und Wartung, ^hre Reiniaung, Jnstandseßuna und
die Beseitigung von Unwetterschäden, etwa hervorgerufen durch schwere Stürme oder Hochwasser, an Hilfeleistungen bei schweren Verkehrsunfällen, bei Gasausströmungen und dergleichen mehr. Denken wir auch daran, daß Wiederbelebungsversuche an Gasvergifteten und Ertrunkenen durchgeführt werden, und daß in Not befindlichen Tieren nach Möglichkeit geholfen wird. Immer und immer wieder steht dabei der Feuerwehrmann vor neuartigen Fällen, an die er entschlossen und umsichtig Herangehen muß.
Diese Vielseitigkeit der Beanspruchung hat ihre Ursache in der dauernden Alarmbereitschaft der Feuerwehren und erfordert wiederum nicht nur hervorragend geschulte Mannschaften, sondern auch Spezialfahrzeuge und = gerate. So stehen auf den Feuerwachen Kraftfahrspritzen Drehleitern, Unfall-Geräte, Beleuchtungs-, Boots- und Krankenwagen dauernd in Alarmbereitschaft. Nur wenige Sekunden genügen bei Tag und Nacht, um die Fahrzeuge mit ihren Mannschaften zum Einsatz zu bringen.
Zur Erhaltung di"ser größtmöglichen Schlagfertigkeit bedürfen alle Geräte einer sorgfältigen Pflege
Es ist eine Tatsache, daß die Verluste an Menschenleben und Sachwerten durch Schadenfeuer in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen sind. Zu einem nicht geringen Teil ist dieser Fortschritt der Tätigkeit der Feuerwehren zu verdanken. Wer möchte wohl ermessen, was geschehen würde, wenn nicht Tag und Nacht diese Feuerwehren zum Einsatz be- reitftünben, wenn sie nicht in mühseliger Kleinarbeit vor allem schon der Feuerverhütung ihre besondere Fürsorge widmeten. Gerade dieser vorbeugende Feuerschutz ist neben der Brandbekämpfung eine der vornehmsten Ausgaben und einer der wichtigsten Zweige der Feuerwehrtätigkeit. Da werden durch technisch und wissenschaftlich vorgebildete, sachkundige Beamte feuerpolizeiliche Gutachten über Bauvorhaben aufgestellt, dauernde Ueberwachung von Theatern, Lichtspielhäusern, Versammlungsräumen und Betrieben durchgeführt und durch ständige Aufklärung der Bevölkerung die Gefahren aufgedeckt, die ihr durch bauliche Mängel, durch fehlerhafte elektrische Anlagen, durch unvollkommene technische Einrichtungen aller Art entstehen können.
Mit der Brandverhütung und -bekämpsung ist aber
Die Tätigkeit der Feuerwehr
Zum »Tag der deutschen Polizei-".
die Tätigkeit der Feuerwehr bei weitem noch nicht und Wartung, ^hre Reinigung, Instandsetzung und «erschöpft. Sehen doch die Bewohner größerer Städte | lleberroachung füllt daher einen erheblichen Teil des schon von jeher in ihrer Berufsfeuerwehr eine Ein-1 Bereitschaftsdienstes der Mannschaften auf den Dichtung, die ihnen Hilst, Gefahren abzuwenden, die Wachen aus. Dabei werden aur Erhaltung der Menschen und Sachwerten drohen. Denken wir an' Alarmbereitschaft eilige Jnstandsetzungsarbeiten an
den Sonderfahrzeugen und -geraten in den eigenen Werkstätten der Feuerwehren ausgeführt. So sind im Laufe der Zeit die Feuerwehren eine technische Sondertruppe mit straffem, militärischem Aufbau ge« worden. Durch das Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 15. Dezember 1933 ist den Feuerwehren diese bestimmte feste Stellung im Rahmen des staatlichen Lebens gegeben worden, die auch äußerlich in der neuen Bezeichnung der Feuerwehr als Feuerlöschpolizei ihren Ausdruck findet.
Häufig muß die Feuerwehr die Erfahrung machen, daß sie in Brandfällen zu spät oder gar nicht gerufen wird. Das hat seinen Grund darin, daß noch viele Volksgenossen glauben, die Inanspruchnahme der Feuerwehr zur Brandbekämpfung sei mit Unkosten für die Betroffenen verbunden. Diese Ansicht
ist vollkommen irrig. Die Feuerwehr kann grundsätzlich kostenlos in Anspruch genommen werden, soweit es irgendeine dringende Gefahr abzuwenden gilt. Dabei spielt es keine Rl>lle, ob die Alarmierung der Feuerwehr irrtümlich erfolgte, sofern nur der Meldende in gutem Glauben handelte; dagegen wird böswillige Alarmierung der Feuerwehr nicht nur mit Geld-, sondern auch mit Gefängnisstrafen belegt — und das mit Recht.
Die Feuerwehr kommt lieber zehnmal vergebens als einmal zu spät. Das Feuerlöschgesetz macht es sogar jedermann zur Pflicht, den Ausbruchs eines Schadenfeuers zu melden. Jeder Volksgenosse, der dieser so einfachen Pflicht genügt, trägt feinerfj’ts dazu bei, wertvolles Gut vor nutzloser Vernichtung zu bewahren; auch das ist Dienst am Volke!
Oer weibliche Hilfsdienst im Frauenwerk.
Die letzte Abteilung im Deutschen Frauenwerk ist der soziale weibliche Hilfsdienst. Hierzu gehört die Arbeit der Samariterinnen vom Roten Kreuz, die Tätigkeit der Helferinnen des Amtes „Mutter und Kind" bei der Volkswohlfahrt, das Frauenamt des weiblichen Arbeitsdienstes, das Frauenamt des Reichsnährstandes und der Bereitschaftsdienst im Luftschutz.
Wir wollen hier nur einige näher betrachten. Welche Aufgaben hat das Frauenamt der Deutschen Arbeitsfront? Es bildet in sorgfältiger Schulung die Vertrauensfrau, die soziale Betriebsarbeiterin und die Werkpflegerin aus. Die Vertrauensfrau sorgt dafür, daß die schwerarbeitende Frau durch Platzaustausch eine leichtere Arbeit erhält. Sie tritt für allgemeine Arbeitsplatzoerbesserungen ein, wie die Schaffung von Sitzgelegenheiten, nötigenfalls besseres Licht bei der Arbeit, geeignete Berufskleidung und für hygienische Einrichtungen. Während die soziale Betriebsarbei- terin für die Freizeitgestaltung sorgt, damit die Arbeiterin durch zeitweise Entspannung ihre Nerven erholt und sich für neue Leistungen stärkt, kümmert sich die Werkpflegerin um die Familienfürsorge. Hierzu gehört der Schutz der werdenden Mutter und die Betreuung von Mutter und Kind. In der Urlaubszeit werden die Veranstaltungen von „Kraft durch Freude" zur echten Freudenquelle. Auch an Lehrgängen für Leibesübungen kann sich die Arbeiterin beteiligen, wie auch selbstverständlich die Kurse der Mütterschulung ihr offen stehen.
3m Frauenaml der Arbeitsfront gibt es 4000 Beratungsstellen im Reich. 3m Durchschnitt
werden diese Sprechstunden monatlich von 50 000 Ratsuchenden ausgesucht.
Es gibt wohl kaum einen schlagenderen Beweis für die Notwendigkeit dieser Einrichtung.
Durch das Frauenamt im Reichsnährstand werden die Bäuerinnen über alle Neuerungen in der Landwirtschaft auf dem laufenden gehalten und fachlich geschult. Sie werden unterwiesen in: Tieraufzucht, Fleischverwertung beim Schlachten, Hühnerhaltung, Gartenbau uno ländliches Kochen. Neben diesen rein praktischen Aufgaden werden wieder alte Gebräuche, Volkslieder und Tänze gepflegt, die Liebe zur heimatlichen Scholle vertieft und dadurch die Landflucht behoben. Fast überall finden die Bäuerinnen zu einer heimi- mischen Kleidung zurück, die mit ihrer Umgebung besser harmoniert als das städtische Modekleid. Schöne Handstickereien zieren die Kleidung und zeugen vom Sinn der Landfrau für Schönheit und Kultur.
Die Frauen vom sozialen Hilfsdienst treffen wir überall, sei es bei der Mütterberatung oder der Mütterverschickung in Erholungsheime, sei es bei der Kleiderausgabe der RS.-Volks- wohlfahrt oder beim Minlerhilfswerk.
So sehen wir, wie alle Abteilungen und Gruppen des Deutschen Frauenwerks in ihrer Arbeit wie ein gutes Räderwerk ineinanbergreifen, wie ein lebendiger Austausch untereinander die Frauen verbindet. Auf diesem großen Arbeitsfeld kann jede Frau einen Platz finden, um mitzuhelfen am Aufbau unseres deutschen Vaterlandes. F. K.
Oberheffen.
DerkehrSunfall bei Lollar.
* Lollar, 14. Jan. Gestern abend ereignete sich unweit der Kreuzung der Straften Lollar—Sichertshausen und Staufenberg—Odenhausen ein Verkehrsunfall. Der Erwerbslose Ludwig M u - mental, aus Marburg, der sich mit seinem Fahrrad unterwegs befand, wurde plötzlich von einem Kraftwagen angefahren und kam dadurch schwer zu Fall. Der bedauernswerte Mann erlitt Verletzungen am Kops und an den Füßen und war einige Zeit besinnungslos. Er mußte auf Veranlassung von Dr. Dietz-Lollar in das Krankenhaus nach Marburg gebracht werden. Der Fahrer des Kraftwagens versuchte, nachdem er den Unfall bemerkte, weiterzufahren, ohne sich um den Verletzten zu beFümmerji. Er wurde aber von der an der Straßenkreuzung aufgestellten Verkehrs- wacht angehalten. Der Kraftwagenführer gab sich aber der Derkehrswacht nicht zu erkennen sondern fuhr sofort weiter. Den Kameraden der Verkehrs- wacht gelang es, das Kennzeichen des Wagens — IZ 13 312 — festzustellen, so daß mit der Ermitt
lung der Personalien des Krastwagenführers sehr rasch zu rechnen fein wird.
Canhfreie Gießen
Lollar, 13. Jan. Der hiesige Turnverein hielt dieser Tage sein Winterfest ab, bas einige unterhaltsame Stunden bot und gleichzeitig als Werbeabend für das Frauenturnen gedacht war. Der Aufmarsch der Turnerinnen und Turner eröffnete den Abend. Dereinsführer Karl Brück begrüßte die Teilnehmer. Sodann ze'gten die Jugendturner schöne Hebungen der Körperschule, die Turnerinnen folgten mit Ballübungen und ebenfalls mit Körperschule, ferner zeigten sie Geschicklichkeitsproben und Stabübungen. In bunter Reihenfolge wechselten im weiteren Verlauf des Abends Hebungen am Reck, am Barren und am Pferd ab. Großen Beifall fand eine Tanzoorführung der Turnerinnen. Den Abschluß der turnerischen Vorführungen stellten die Keulenübungen der aktiven Turner und die Stellung eines schönen Gruppenbildes dar.
"y Watzenborn-Steinberg, 12. Januar. Dieser Tage fand in der Wirtschaft „Zum goldenen
Frau Maria Müller, geb. taucht
im Alter von 30 jähren nach langem schweren Leiden zu sich in
zeigers.
die Ewigkeit abzuruten.
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Kaufgesuche"|
Salzböden, den 14. januar 1937.
Beerdigung findet Freitag, den 15. Januar, nachmittags 2 Uhr statt.
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Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme
Im Namen der Hinterbliebenen:
Krofdorf, den 12. Januar 1937
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Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, am Dienstagnachmittag meine Hebe Frau, unsere treusorgende Mutter, Tochter. Schwester, Schwiegertochter und Nichte
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§ern, wenn sie durch ärztliches eugnis nachweisen, daß sie durch eine mit der Schwangerschaft oder Entbindung in Zusammenhang stehende Krankheit an der Arbeit verhindert sind. Das gleiche Recht haben Schwangere, wenn sie durch ärztliches Zeugnis nachweisen, daß sie voraussichtlich binnen sechs Wochen niederkommen. Stillenden Frauen ist auf ihr Verlangen während sechs Monaten nach der Niederkunft zweimal je eine halbe Stunde täglich von der Arbeit freizugeben. 2n der Zeit von sechs Wochen vor bis sechs Wochen tbzw im Krankheitsfälle zwölf Wochen) nach der Ent- vindung darf der Arbeitgeber nicht kündigen, wenn er die Umstünde kennt oder sie ihm sogleich nach der Kündigung mitgeteilt werden Kündigung aus einem wichtigen Grund der mit der Schwangerschaft oder Niederkunft nichts zu tun hat. ist zu- läsiig Der Arbeitgeber ist zur Bezahlung des Lohnes für die Zeit, in der keine Arbeitsleistung erfolgt, nicht verpflichtet, wenn dies nicht besonders vereinbart ist.
Wodka. Wuttki, rusiische Bezeichnung für Branntwein.
Wohnsitz. Als W. gilt derjenige Ort, an deni man sich dauernd niedergelasien hat. Der W. ist wichtig im Prozeß: eine Klage muß regelmäßig an hem Gericht des Wohnsitzes des Beklagten erhobenwerden Bei Ehescheidungsklagen entscheidet, gleichgültig, ob der Ehemann Kläger oder Be
klagter ist, stets der Wohnsitz des Ehemannes (f. aber Ausländerehe). Die Ehefrau teilt den Wohnsitz des Mannes, die minderjährigen Kinder den des Vaters, uneheliche Kinder den Der Mutter, Adoptivkinder den Der Adoptiveltern. Der W. ist auch wichtig bei Erfüllung von Schuldverhältnissen. Regelmäßig gilt als Erfüllungsort derWohn- sitz des Schuldners, wenn nichts anderes vereinbart ist. Geld muß aber der Schuldner Dem Gläubiger auf seine Kosten an Deften Wohnsitz übermitteln.
Wohnung. Die Aufenthaltsräume des Menschen. Die bei Familien mindestens zweieinhalb Zimmer mit Küche umfaßen sollen. Für gesunde, preiswerte Kleinwohnungen wird neuerdings mit allen Mitteln gesorgt Die ideale Wohnung ist ein kleines Häuschen mit Garten in einem Vorort. Das Streben nach einer solchen Wohnung wird ebenfalls durch mit staatlichen Mitteln errichtete Siedlungen gefördert. Wer in Der Stadt selbst wohnt, achte Daraut, eine Wohnung zu finDen. Die genügend Licht. Luft und Sonne hat. Sind Kinder vorhanden so soll eine Familienwohnung außer einem Wohnraum, einer Küche. Abort und Bad ein Schlafzimmer für die Eltern und ein besonderes Schlafzimmer für Die Kinder besitzen Die Schlaf» zimmer liegen am besten nach Osten oder Südosten, die Küche nach Norden ober Nordosten. Einfamilienhäuser müßen so angelegt sein, daß sie sich auch ohne
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