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18t. Jahrgang Dienstag,I5.»pril 1951
Eichener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Englands Anerkennung der Blockade Bilbaos
Um die Aufhebung der ägyptischen Kapitulationen
Sie Konferenz von Montreux eröffnet
Ge-
sicher. SS.
Eine Erläuterung Zaldwms.
Mitztrauensantrag der Arbeiterpartei.
haben, denn daß es ohne solche Verhandlungen gehen würde, hat sich nach dem Beispiel Deutschlands gezeigt. In der Hauptsache ist es wohl England, das aus den Kapitulationen Vorteile gezogen hat und noch zieht, während die Beteiligung anderer Staaten weit geringer ist. Allerdings darf nicht übersehen werden, daß der Geist der Rechtspflege in den Ländern mohammedanischen Glaubens ein anderer ist als in den Ländern europäischer Gesittung. Das ist wohl auch die Ursache, daß ein Uebergang eingefügt werden soll, um Verkehrssitten und Verkehrsbräuche einander zu nähern.
Für Aegypten handelt es sich ja nicht nur um die Abschaffung der Kapitulationen schlechthin, sondern auch darum, gegenüber allen Ausländern d i e ägyptische Staatshoheit unbedingt zum Ausdruck bringen zu können. Dazu gehört auch, daß die Ausländer künftig in Aegypten steuerrecht-
l D o l l a r a u f w e r t u n g gesprochen wird, während in Frankreich allen Regierungs-Dementis zum : Trotz von einer weiteren Frankenabwer- » tu n g gesprochen wird.
Das „von — bis" in Frankreich, das Ende September 1936 festgesetzt wurde, beträgt 98 bis 112 französische. Franken für ein englisches Pfund. Der Franken hatte lange zwischen 105 und 106 gependelt und -ist dann auf über 110 Franken für öas Pfund gesunken. Ihn trennt also nur noch ein kleiner Betrag vom Tiefenpunkt der Abwertung, wie er damals gesetzlich festgesetzt worden war. In Frankreich hat eine neue Welle der Lohnkämpfe und der Preis st eigerungen eingesetzt. Der Fnlandswert des Franken hat in den letzten Wochen eine neue fühlbare Ermäßigung erfahren. Eine neue Preiserhöhung droht von der Einführung der Vierzigstundenwoche, die zu einer Verteuerung und Verminderung der Ausfuhr und zu einer Einschränkung der Produktion führen muß. Die Versuche der französischen Regierung, den argwöhnischen Sparern durch Drohungen und Verlockungen große Beträge gehorteten Goldes abzunehmen, haben einen nur sehr geringen Erfolg gehabt. Es ist für die Regierung Blum verlockend, eine neue Abwertung vorzunehmen, also den Ankaufspreis für das Pfund höher festzusetzen als 112 Franken, um auf diese Weise wenigstens eine Zeitlang vor innerpolitischen Wirtschafts- und Sozialauseinandersetzungen sicher zu sein. Aber einstweilen heißt es noch an amtlicher Pariser Stelle, die Festsetzung eines höheren Ankaufspreises für das Pfund als 112 Franken komme nicht in Frage.
Nachdem bereits vor Monaten in Schweden und Finnland Gedanken an eine Wieder- aufmertung der Landeswährung aufgetaucht waren, sind jetzt in den Vereinigten Staaten und auch in Holland solche Pläne erörtert worden. Amerika kaufte alles Gold, das ihm an- geboten wurde, zum Preis von 35 Dollar die Unze (28V3 Gramm). Zur Bezahlung gab Amerika Dollarnoten hin und vermehrte auf diese Weise das Angebot an amerikanischen Zahlungsmitteln. Ein solches Ueberangebot, das den normalen Bedarf übersteigt, droht zu einem Mißverhältnis des Geld- und des Warenwertes, also zu einer Preis- fteigerung zu führen. Diese Grundauffassung muß berücksichtigt werden, wenn man verstehen will, daß ein verhältnismäßig unbedeutendes Ereignis ernste Währungssorgen hervorrief: Sowjetrußland hatte amerikanischen Banken einen besonders großen Posten Barrengold (190 Millionen Dollar) angeboten. Die amerikanischen Banken fragten beim Schatzamt in Washington an, ob ihnen dieser Posten zum bisherigen Preis und unter Berechnung der bisherigen Manipulationskosten von 0,5 v. H. abgenommen werden würde. Das Schatzamt erklärte, sich nur für einen Tag binden zu wollen. Daraus entstand das Gerücht, das Schatzamt gedenke den Goldankaufspreis herabzusetzen.
zuzugeben und damit das Recht des Stärkeren vorsorglich anzuerkennen.
Diese Erklärung ist überaus bedeutsam auch für i>ie weitere internationale Behandlung des spanischen Krieges. Sie stärkt zweifellos dos Ansehen Francos ganz außerordentlich und wird manche andere Mächte veranlassen, ihre Haltung gegenüber diesem Konflikt zu überprüfen. Auch die militärische Auswirkung des britischen Schrittes ist von unmittelbarer und weittragender Bedeutung. Denn sollten
Die ägypttsche Abordnung hat der Konferenz den Entwurf eines Abkommens über die Aufhebung der Kapitulationen unterbreitet. Der Entwurf bestimmt in Artikel 1: Die Vertragschließenden sind damit einverstanden, daß die Kapitulationen in Aegypten in jeder Hinsicht völlig aufgehoben werden. Artikel 2: Vorbehaltlich der Grundsätze des internationalen Rechtes unterstehen die Ausländer der ägyptischen Gesetzgebung auf straf-, zivil-, Handels-, verwaltungs- und steuerrechtlichem Gebiet und in sonstiger Hinsicht. Die ägyptische Regierung sagt zu, bei Abschluß des Abkommens ein Strafgesetzbuch und eine Strafprozeßordnung vorzulegen, die spätestens am 15. September 1937 in Kraft treten sollen. Die Reuordnung der gemischten Gerichtshöfe soll ab 15. Oktober 1937 gelten.
Auf Vorschlag Mottas wurde durch Zuruf Nahas Pascha zum Präsidenten gewählt. Als Generalsekretär wurde der griechische Völkerbundsbeamte A g h n i d e s bestimmt, der diese Stellung bereits auf der Meerengen-Konferenz bekleidet hat. Die Leitung der Arbeiten ist zwischen Po litis (Griechenland) und H am s s o n (Norwegen), den früheren Präsidenten des Gemischten Appellattonsgerich- tes, in der Weife aufgeteilt worden, daß unter dem Vorsitz von Politts die allgemeinen Fragen und unter dem Vorsitz von Hansson die Fragen der Gerichtsverfassung behandelt werden.
„Aus Müschen Gründen."
l i ch ebenso erfaßt werden wie das in Frankreich oder England gegenüber Ausländern üblich ist. Die wirtschaftlichen Beziehungen zu Aegypten werden durch die Abschaffung der Kapitulationen nicht g^ hemmt, sondern im Gegenteil kräftiger als bisher gefördert, weil nun auch die Aegypter selbst wissen, daß sie sich auf den rechtlichen Schutz ihrer eigenen Regierung verlassen können und dürfen. In Aegypten selbst wird die Konferenz von Montreux mit großer Aufmerksamkeit beobachtet, denn bedeutet schon die Verfassung einen Schritt zur Freiheit und Unabhängigkeit, so wird das eine wie das andere weiter ausgebaut, wenn nunmehr auch die Rechtspflege zu einer Sache der eigenen Staatshoheit wird. Ob sich die Verhandlungen in Montreux freilich so glatt abwickeln werden, wie das in Aegypten gehofft wird, ist angesichts der Haltung einzelner europäischer Mächte nicht ohne weiteres "'
Montreux, 12. April. (DNB.) Die Konferenz für die Abschaffung der Kapitulationen ist von dem schweizerischen Bundespräsidenten Motta als Vertreter des gastgebenden Landes eröffnet worden.
Der ägypttsche Ministerpräsident Nahas Pascha entwickelte darauf die Vorschläge seines Landes. Aegypten habe im Bewußtsein seines Rechts und der Mäßigung seiner Vorschläge zu dieser Konferenz eingeladen. Um die Gerechtigkeit seiner Sache zu beweisen, genüge es, daran zu erinnern, daß alle Staaten bestrebt seien, für ihre Staatsangehörigen im Auslande die Gleichberechtigung zu erlangen, während Aegypten nur die Gleichberechtigung seiner Staatsangehörigen gegenüber dem auf seinem Gebiet wohnenden Ausländern wiederherstellen solle Die Kapitulationen seien eine Ausnahmeregelung, die mit dem Geist der Zeit unvereinbar sei, und die in fast allen Ländern, wo sie bestand, inzwischen verschwunden sei. Um so unverständlicher sei es, daß die Kapitulationen in Aegypten noch bestehen, das seine Gesetzgebung, seine Justizverwaltung, seine innere Verwaltung, seine Finanzen und seine Polizei auf den modern st en Grundlagen aufgebaut habe.
Das ägyptische Programm bestehe in der Abschaffung der Kapitulationen in jeder Hinsicht, wozu selbstverständlich auch die sofortige Aufhebung jeder gesetzgeberischen Immunität der Ausländer einschließlich der fiskalischen gehöre. Die gemischten Gerichtshöfe könnten auch während der Uebergangszeit nicht so bleiben, wie sie sind. Um den Uebergang reibungslos zu gestalten, seien zwei Maßnahmen erforderlich: 1. die lieber» tragung der Konsulargerichtsbarkeit auf die gemischten Gerichte, 2. die Einleitung des all
mählichen Abhaues der gemischten _ _ richte mit dem Ziel des lleberganges ihrer Befugnisse auf die Einheimischengerichte.
auch die übrigen Nichteinmischungsmächte darauf verzichten, den Zugang ihrer Frachtschiffe und Lebensmitteltransporte ins rote Baskenland mit Waffengewalt zu erzwingen, dann dürfte die Ausräucherung der bolschewistischen Widerstandsnester von Bilbao bis Oviedo nur noch eine Frage der Zeit sein. Denn daß die roten Kriegsschiffe selber imstande seien, die nationale Blockade innerhalb der Dreimeilenzone zu brechen, kann ernstlich kaum in Betracht gezogen werden. Ev.
London, 12. April. (DNB.) Ministerpräsident Baldwin erklärte im Unterhaus über die Blockade von Bilbao, es sei notwendig gewesen, die praktische Seite in Rechnung zu stellen, die sich daraus ergeben f)abe, daß die Nationalen den Versuch gemacht hätten, Bilbao vom Meer und vom Lande her einzuschließen. Bilbao befinde sich in unmittelbarer Nähe der Kriegszone; es seien daher schwere Gefahren für die Schiffahrt im Hafen von Bilbao, die von Bombenabwürfen herrührten. Hierzu müsse das Auslegen von Minen in Rechnung gestellt werden. Es bestehe somit ein schweres Risiko für jedes Schiff, das in den Hafen gelangen wolle. Die britische Regierung könne Rechte einer kriegführenden Macht in dieser Sache weder anerkennen noch voraussetzen, sie könne keinerlei Behelligungderbritischen Schiff ahrtaufSee dulden. Sie warne jedoch die brittsche Schifffahrt, angesichts der Zustände in der Umgebung von Bilbao davor, sich in dieses Gebiet zu begeben, und zwar aus praktischen Gründen und angesichts der Gefahren, gegen die man sie gegenwärtig nicht schützen könne. Der Vizeadmiral, der das Schlachtkreuzergeschwader kommandiere, sei an Bord der „H o o d" an die Nordküste Spaniens entsandt worden. Die Regierung wünsche, daß sich i mit Rücksicht auf die schwierige Sage in den Gewässern eine angemessene Seestreitkraft unter dem direkten Kommando eines Flaggoffiziers im Admi-
Der Beschluß der Regierung hat die Labour- Opposition zu einem Mißtrauensantrag veranlaßt. In dem Anttag wird erklärt, daß das Haus „das Versagen der Regierung bedauere, die brittsche Handelsschiffahrt bei Ausübung ihres ordnungsmäßigen Berufes zu unterstützen". In der Begründung des Anttages wird der Oppositionsführer 2111lee von dem früheren arbeiterparteilichen Marineminister Alexander unterstützt werden. Eden und Baldwin werden voraussichtlich für die Regierung sprechen. „Morning Post" glaubt, daß britische Kriegsschiffe englische Schiffe, die sich der Gefahrenzone von Bilbao nähern, an halten werden.
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„D aily Telegraph" schreibt, daß der englische Beschluß nicht auf juristische, sondern auf praktische Erwägungen zurückzuführen sei. Es würde zu einer höchst unerwünschten Verwirrung führen, wenn die britische Flotte, die an der spanischen Nordwestküste mit der Verhinderung von Munitions- und Freiwilligenzufuhren beauftragt sei, außerdem die Ausgabe haben würde, englische Handelsschiffe in baskische Häfen zu geleiten und Minen zu beseitigen. — Das Labour- organ „D aily Her ald" bezeichnet die Erklärung Baldwins als äußerst unbefriedigend. Sie bedeute, daß die englische Flotte nur dann die Handelsschiffe beschützen werde, wenn es keine ernstlichen Unannehmlichkeiten für Franco mit sich bringe. — Die liberale „News Chronicle" beschuldigt die englische Regierung der Feigheit (!) und behauptet, daß das britische Ansehen einen neuen Tiefstand erreicht fyabe.
Schlechte Wähningsvorbildw
Don Carl Wellthor.
Als die drei westlichen Demokratien England, Amerika und Frankreich, am 26. September 1936 die Abwertungdes französischen Franken mit einer JLährungs- oereinbarung verbanden, war man in Deutschland der Ansicht, es handle sich hierbei nicht um einen bedeutsamen und richtungsweisenden Schritt, sondern um ein Ablenkungsmanöver, das über die wahren Gründe der französischen Währungsabwertung täuschen sollte. Die angelsächsischen Mächte haben beim Entschluß der Regierung Blum-Delbos, den Goldwert des Franken herabzusetzen, mindestens moralisch mitgewirkt, indem sie dem führenden Lande des „G o l d b l o ck s" seit Jahr und Tag vorrechneten, welche Vorteile es aus einer Anpassung der Landeswährung an die Pfundabwertung vom Herbst 1931 undandieDollarab- wertung vom Frühling 1933 haben werde. Dadurch, daß der Goldblock auf die gleiche Währungsebene mit den früheren Abwertungsländern trat, sollte jenes internationale Währungschaos b e e n = d e t werden, das in allen internationalen Finanz- und Wirtschaftskritiken als eines der Hauptübel unserer Zeit bezeichnet wurde. Die übrigen Mächte wurden aufgefordert, dem französischen Beispiel zu folgen. In der Tat folgten einige der neuen Abwertungsländer vom Herbst vorigen Jahres, aber „Schule gemacht" hat die Währungsverein- barung der drei westlichen Demokratien sticht.
Die Länder, die in den letzten 5V? Jahren den Goldwert ihrer Währungen herabgesetzt haben, taten das zumeist nicht zu einem festen Satz, sondern „von — bis". Sie ließen sich also eine Spanne von einigen Prozent, innerhalb deren der Kurs der abgewerteten Währung schwanken könnte. Damit wurden die Fonds geschont, die zur Aufrechterhaltung des neuen Kursstandes geschaffen worden waren, aber gleichzeitig die Angriffsneigung der Baissespekulation abgekühlt. Wenn die Regierung das Recht hatte, auf einen Vorstoß der Spekulation mit einem zeitweiligen Gleitenlassen des Kurses zu antworten, so mußten sich die Aufwendungen und das Risiko der Spekulation, ihr Ziel zu erreichen, beträchtlich vermehren. Nacheinander haben alle drei Kernländer der Witt- schaftsoereinbarung vom September vorigen Jahres, England, die Vereinigten Staaten und neuerdings Frankreich, Kursrückgänge ihrer Währung bis in die Nähe der „unteren Äbwertungsgrenze" erfahren. Der Kursrückgang bei dem einen L a n d wirkte sich, da diese Länder in der internationalen Berechnung eine hervorragende Rolle fptelen, als Kursbefestigung der anderen Währungen aus. Es ist daher kein zufälliges Zusammentreffen, wenn in Amerika über eine
Vor der baskischen Küste in der Biskaya sind er= hkbliche Flottenstreitkräfte aufmarschiert. Die britische Flotte besteht aus den Zerstörern „Brazem", „Leagle", „Blanche", dem Kreuzer „Shropshire" Md dem Schlachtschiff „H o o d", dem größten Kriegsschiff der Welt, das in einer Rekordfahrt rund um die spanische Halbinsel an Ort und Stelle ge- Idigt ist. Die nationalspanischen Kriegsschiffe, die biilang die Seeblockade an der Nordfront durch- fchren sollten, sind durch das Schlachtschiff „Espana" unb die Kreuzer „Canaris" und „Almirante Cer- oera" verstärkt worden. Diese Konzentration der Skestreitkräfte ist das äußere Zeichen der Krise, die sich in wenigen Tagen um die Frage des Vlockaderechtsin den baskischen Gewässern entwickelt hat.
Es ist nun höchst interessant, wie Großbritannien aui die Ankündigung Francos, er werde kein frem- t>ef Schiff mehr in die baskischen Häfen einlaufen lasen, geantwortet hat. Das Kompromiß, das in bei Sonntagssitzung des englischen Kabinetts beschlossen wurde, darf geradezu ein Musterbeispiel englischer Diplomatie genannt werden. Ohne ihre grundsätzliche Haltung in der spanischen Frage auf- zmeben, trägt die Londoner Regierung doch den tatsächlichen Machtverhältnissen des 21 ji g e n b I i tf 5 wie den künftigen Bedürfnissen bet englischen Politik soweit Rechnung, daß i n iemem Falle Ansehen und Autorität Groß- briianntens darunter leiden würde.
Montreux haben die Verhandlungen der [[genannten Kapitulationsmächte mit der Ägyptischen Regierung über die Abschaffung der Ausnahmestellung und des Ausnahmerechtes für tüe Ausländer begonnen. Im Nahen Osten bedeutet bfer Begriff der Kapitulation nicht nur eine Sonderstellung dieser Ausländer, sondern auch eine ae= wisst Mindereinschätzung für die Staaten, die sich Kapitulationen gefallen lassen müssen. Die „Kapi- ttilaiionen", ursprünglich ein Sonderrecht venezianischer und französischer Kaufleute unter Aus - s hließung aus der mohammedanischen Rechts- gMinschaft, wandelten sich mit dem Rückgang der isssamitischen Macht und der Stärkung der europäischen Völker zu Privilegien, die z. B. m Mgypten dem Ausländer praktisch vollkommene Stterfreiheit, Stellung unter Sondergerichte und Aburteilung vor seinen heimischen Gerichten wegen Straftaten sicherten. Die Ausländer sind also nicht verpflichtet, vor den Gerichten des Landes zu er» fLeinen, in denen sie wohnen, sondern sie unter- ftitijen der Gerichtsbarkeit der Kapitulationsgerichte, ar denen zwar auch einheimische Richter beteiligt Md, aber ausländische Richter den Vorsitz führen, salwik auch zahlenmäßig überlegen sind.
Cs ist ohne weiteres klar, daß dieser Zustand von dm erwachenden Völkern des Nahen Ostens als national unerträglich empfunden wird, weshalb die nuue Türkei die Kapitulation überhaupt nicht zugelassen hat. In Aegypten bestanden sie bis hMie fort, wobei wieder zu beachten ist, daß die Abschaffung zwar technisch leicht ist, aber von be= stimmten Mächten nicht so ohne weiteres gewünscht und ^gestanden wird. Daß es auch ohne Kapitulation geht, hat sich vor allem in dem Verhältnis Deutschlands zu Aegypten gezeigt, denn im Mrjailler Vertrag mußte Deutschland auf die Vorrechte aus den Kapitulationen gegenüber Aegypten vtmzi chte n. Der Verzicht hat nicht geschadet, denn das neue Deutschland hat freundschaftliche Be- zwiMxgen zu Aegypten ausgenommen, die sich in jetier Hinsicht gut entwickelt haben. Wenn die übrigem fünfzehn Mächte, die noch an den Kapitula- tioiner beteiligt sind, ebenso verfahren würden, damu würde dieser Rest europäischer Bevormun- buing gegenüber den Völkern des Nahen Ostens sehr batib terschwinden.
Iber ohne Verhandlungen sind die fünfzehn MLchtt nicht Herumzukriegen, was wohl darauf zu- rüÄzil ühren ist, daß die eine oder andere Macht gloiubt, irgendwelche Vorteile für sich herausschla- gem zu können. Das ägyptische Volk will in seiner übewältigenden Mehrheit von den Kapitulationen mach mehr wissen, fordert vielmehr, daß die Freiheit Md Unabhängigkeit des Landes auch in der R «rnh! sh oh eit zum Ausdnrck kommen muß. Die Rechnung ist bereit, den Uebergang zu erleichtern, w«; wohl auch 'die Ursache ist, daß die Kapitula- tiavvibchte nicht ohne Verhandlungen auszukom- mxrn s-heinen. Sie sind es eigentlich, die die Ver- I) (Hüblingen in Montreux mittelbar erzwungen
Stad) dem internationalen Seerecht bestehen zwei Mglichkeiten zur Anerkennung eines Blockade- redtes: Erstens die Anerkennung der bei» ben feindlichen Parteien als krieg- ü 1) r e n b e Mächte, zweitens die Tatsache, daß bieBlockade seitens einer der beiden Parteien völlig wirksam durchgeführt werden kann, die Entscheidung darüber, ob diese Voraussetzungen in einem bestimmten Fall gegeben sind, ist natürlich in das Ermessen jedes fremden Staates gestellt.
London nicht gut von feinem früher festgelegten -tcndpunkt, es erkenne weder Burgos noch Valencia, noch Barcelona als kriegfüh- 1 leite Parteien an, abgehen konnte, da es aber an» üertrfeits auch offensichtlich daran interessiert ist, mit der Regierung Francos allmählich in ein gutes 'vmältnis zu kommen, wählte es den Ausweg, «itusich.die Blockadefähigkeit der nationalen spani- uueutm numrnun Regierung in diesem „So nder fa!l" f ralsrang befinde.


