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18t. Jahrgang Dienstag,I5.»pril 1951

Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Englands Anerkennung der Blockade Bilbaos

Um die Aufhebung der ägyptischen Kapitulationen

Sie Konferenz von Montreux eröffnet

Ge-

sicher. SS.

Eine Erläuterung Zaldwms.

Mitztrauensantrag der Arbeiterpartei.

haben, denn daß es ohne solche Verhandlungen gehen würde, hat sich nach dem Beispiel Deutsch­lands gezeigt. In der Hauptsache ist es wohl England, das aus den Kapitulationen Vorteile gezogen hat und noch zieht, während die Beteili­gung anderer Staaten weit geringer ist. Allerdings darf nicht übersehen werden, daß der Geist der Rechtspflege in den Ländern mohammedanischen Glaubens ein anderer ist als in den Ländern euro­päischer Gesittung. Das ist wohl auch die Ursache, daß ein Uebergang eingefügt werden soll, um Verkehrssitten und Verkehrsbräuche einander zu nähern.

Für Aegypten handelt es sich ja nicht nur um die Abschaffung der Kapitulationen schlechthin, son­dern auch darum, gegenüber allen Ausländern d i e ägyptische Staatshoheit unbedingt zum Ausdruck bringen zu können. Dazu gehört auch, daß die Ausländer künftig in Aegypten steuerrecht-

l D o l l a r a u f w e r t u n g gesprochen wird, wäh­rend in Frankreich allen Regierungs-Dementis zum : Trotz von einer weiteren Frankenabwer- » tu n g gesprochen wird.

Dasvon bis" in Frankreich, das Ende Sep­tember 1936 festgesetzt wurde, beträgt 98 bis 112 französische. Franken für ein englisches Pfund. Der Franken hatte lange zwischen 105 und 106 ge­pendelt und -ist dann auf über 110 Franken für öas Pfund gesunken. Ihn trennt also nur noch ein kleiner Betrag vom Tiefenpunkt der Abwertung, wie er damals gesetzlich festgesetzt worden war. In Frankreich hat eine neue Welle der Lohn­kämpfe und der Preis st eigerungen ein­gesetzt. Der Fnlandswert des Franken hat in den letzten Wochen eine neue fühlbare Ermäßigung er­fahren. Eine neue Preiserhöhung droht von der Einführung der Vierzigstunden­woche, die zu einer Verteuerung und Verminde­rung der Ausfuhr und zu einer Einschränkung der Produktion führen muß. Die Versuche der franzö­sischen Regierung, den argwöhnischen Sparern durch Drohungen und Verlockungen große Beträge gehorteten Goldes abzunehmen, haben einen nur sehr geringen Erfolg gehabt. Es ist für die Regie­rung Blum verlockend, eine neue Abwertung vorzunehmen, also den Ankaufspreis für das Pfund höher festzusetzen als 112 Franken, um auf diese Weise wenigstens eine Zeitlang vor innerpolitischen Wirtschafts- und Sozialauseinandersetzungen sicher zu sein. Aber einstweilen heißt es noch an amtlicher Pariser Stelle, die Festsetzung eines höheren An­kaufspreises für das Pfund als 112 Franken komme nicht in Frage.

Nachdem bereits vor Monaten in Schweden und Finnland Gedanken an eine Wieder- aufmertung der Landeswährung aufgetaucht waren, sind jetzt in den Vereinigten Staa­ten und auch in Holland solche Pläne erörtert worden. Amerika kaufte alles Gold, das ihm an- geboten wurde, zum Preis von 35 Dollar die Unze (28V3 Gramm). Zur Bezahlung gab Amerika Dollarnoten hin und vermehrte auf diese Weise das Angebot an amerikanischen Zahlungsmitteln. Ein solches Ueberangebot, das den normalen Bedarf übersteigt, droht zu einem Mißverhältnis des Geld- und des Warenwertes, also zu einer Preis- fteigerung zu führen. Diese Grundauffassung muß berücksichtigt werden, wenn man verstehen will, daß ein verhältnismäßig unbedeutendes Er­eignis ernste Währungssorgen hervorrief: Sow­jetrußland hatte amerikanischen Banken einen besonders großen Posten Barrengold (190 Millio­nen Dollar) angeboten. Die amerikanischen Banken fragten beim Schatzamt in Washington an, ob ihnen dieser Posten zum bisherigen Preis und unter Be­rechnung der bisherigen Manipulationskosten von 0,5 v. H. abgenommen werden würde. Das Schatz­amt erklärte, sich nur für einen Tag binden zu wollen. Daraus entstand das Gerücht, das Schatz­amt gedenke den Goldankaufspreis herabzusetzen.

zuzugeben und damit das Recht des Stärkeren vor­sorglich anzuerkennen.

Diese Erklärung ist überaus bedeutsam auch für i>ie weitere internationale Behandlung des spani­schen Krieges. Sie stärkt zweifellos dos Ansehen Francos ganz außerordentlich und wird manche andere Mächte veranlassen, ihre Haltung gegenüber diesem Konflikt zu überprüfen. Auch die militärische Auswirkung des britischen Schrittes ist von unmit­telbarer und weittragender Bedeutung. Denn sollten

Die ägypttsche Abordnung hat der Konferenz den Entwurf eines Abkommens über die Aufhebung der Kapitulationen unterbreitet. Der Entwurf bestimmt in Artikel 1: Die Ver­tragschließenden sind damit einverstanden, daß die Kapitulationen in Aegypten in jeder Hinsicht völlig aufgehoben werden. Ar­tikel 2: Vorbehaltlich der Grundsätze des inter­nationalen Rechtes unterstehen die Ausländer der ägyptischen Gesetzgebung auf straf-, zivil-, Handels-, verwaltungs- und steuerrecht­lichem Gebiet und in sonstiger Hinsicht. Die ägyptische Regierung sagt zu, bei Abschluß des Abkommens ein Strafgesetzbuch und eine Strafprozeßordnung vorzulegen, die spätestens am 15. September 1937 in Kraft treten sollen. Die Reuordnung der ge­mischten Gerichtshöfe soll ab 15. Ok­tober 1937 gelten.

Auf Vorschlag Mottas wurde durch Zuruf Nahas Pascha zum Präsidenten gewählt. Als General­sekretär wurde der griechische Völkerbundsbeamte A g h n i d e s bestimmt, der diese Stellung bereits auf der Meerengen-Konferenz bekleidet hat. Die Leitung der Arbeiten ist zwischen Po litis (Grie­chenland) und H am s s o n (Norwegen), den frühe­ren Präsidenten des Gemischten Appellattonsgerich- tes, in der Weife aufgeteilt worden, daß unter dem Vorsitz von Politts die allgemeinen Fragen und unter dem Vorsitz von Hansson die Fragen der Gerichtsverfassung behandelt werden.

Aus Müschen Gründen."

l i ch ebenso erfaßt werden wie das in Frankreich oder England gegenüber Ausländern üblich ist. Die wirtschaftlichen Beziehungen zu Aegypten werden durch die Abschaffung der Kapitulationen nicht g^ hemmt, sondern im Gegenteil kräftiger als bisher gefördert, weil nun auch die Aegypter selbst wissen, daß sie sich auf den rechtlichen Schutz ihrer eigenen Regierung verlassen können und dürfen. In Aegyp­ten selbst wird die Konferenz von Montreux mit großer Aufmerksamkeit beobachtet, denn bedeutet schon die Verfassung einen Schritt zur Freiheit und Unabhängigkeit, so wird das eine wie das andere weiter ausgebaut, wenn nunmehr auch die Rechts­pflege zu einer Sache der eigenen Staatshoheit wird. Ob sich die Verhandlungen in Montreux frei­lich so glatt abwickeln werden, wie das in Aegyp­ten gehofft wird, ist angesichts der Haltung einzel­ner europäischer Mächte nicht ohne weiteres "'

Montreux, 12. April. (DNB.) Die Konferenz für die Abschaffung der Kapitulationen ist von dem schweizerischen Bundespräsidenten Motta als Ver­treter des gastgebenden Landes eröffnet worden.

Der ägypttsche Ministerpräsident Nahas Pascha entwickelte darauf die Vorschläge seines Landes. Aegypten habe im Bewußtsein seines Rechts und der Mäßigung seiner Vorschläge zu dieser Konfe­renz eingeladen. Um die Gerechtigkeit seiner Sache zu beweisen, genüge es, daran zu erinnern, daß alle Staaten bestrebt seien, für ihre Staats­angehörigen im Auslande die Gleichberech­tigung zu erlangen, während Aegypten nur die Gleichberechtigung seiner Staatsangehörigen gegen­über dem auf seinem Gebiet wohnen­den Ausländern wiederherstellen solle Die Kapitulationen seien eine Ausnahmeregelung, die mit dem Geist der Zeit unvereinbar sei, und die in fast allen Ländern, wo sie bestand, inzwischen verschwunden sei. Um so unverständ­licher sei es, daß die Kapitulationen in Aegypten noch bestehen, das seine Gesetzgebung, seine Justiz­verwaltung, seine innere Verwaltung, seine Finan­zen und seine Polizei auf den modern st en Grundlagen aufgebaut habe.

Das ägyptische Programm bestehe in der Ab­schaffung der Kapitulationen in jeder Hinsicht, wozu selbstverständlich auch die so­fortige Aufhebung jeder gesetzgeberi­schen Immunität der Ausländer ein­schließlich der fiskalischen gehöre. Die ge­mischten Gerichtshöfe könnten auch wäh­rend der Uebergangszeit nicht so bleiben, wie sie sind. Um den Uebergang reibungslos zu gestalten, seien zwei Maßnahmen erforderlich: 1. die lieber» tragung der Konsulargerichtsbarkeit auf die gemischten Gerichte, 2. die Einleitung des all­

mählichen Abhaues der gemischten _ _ richte mit dem Ziel des lleberganges ihrer Be­fugnisse auf die Einheimischengerichte.

auch die übrigen Nichteinmischungsmächte darauf verzichten, den Zugang ihrer Frachtschiffe und Le­bensmitteltransporte ins rote Baskenland mit Waffengewalt zu erzwingen, dann dürfte die Aus­räucherung der bolschewistischen Widerstandsnester von Bilbao bis Oviedo nur noch eine Frage der Zeit sein. Denn daß die roten Kriegsschiffe selber imstande seien, die nationale Blockade innerhalb der Dreimeilenzone zu brechen, kann ernstlich kaum in Betracht gezogen werden. Ev.

London, 12. April. (DNB.) Ministerpräsident Baldwin erklärte im Unterhaus über die Blockade von Bilbao, es sei notwendig ge­wesen, die praktische Seite in Rechnung zu stellen, die sich daraus ergeben f)abe, daß die Natio­nalen den Versuch gemacht hätten, Bilbao vom Meer und vom Lande her einzuschließen. Bilbao befinde sich in unmittelbarer Nähe der Kriegszone; es seien daher schwere Gefahren für die Schiffahrt im Hafen von Bilbao, die von Bombenabwürfen herrührten. Hierzu müsse das Auslegen von Minen in Rechnung gestellt werden. Es bestehe somit ein schweres Risiko für jedes Schiff, das in den Hafen gelangen wolle. Die britische Regierung könne Rechte einer kriegführen­den Macht in dieser Sache weder anerkennen noch voraussetzen, sie könne keinerlei Behelli­gungderbritischen Schiff ahrtaufSee dulden. Sie warne jedoch die brittsche Schiff­fahrt, angesichts der Zustände in der Umgebung von Bilbao davor, sich in dieses Gebiet zu begeben, und zwar aus praktischen Gründen und angesichts der Gefahren, gegen die man sie gegen­wärtig nicht schützen könne. Der Vizeadmiral, der das Schlachtkreuzergeschwader kommandiere, sei an Bord derH o o d" an die Nordküste Spaniens entsandt worden. Die Regierung wünsche, daß sich i mit Rücksicht auf die schwierige Sage in den Ge­wässern eine angemessene Seestreitkraft unter dem direkten Kommando eines Flaggoffiziers im Admi-

Der Beschluß der Regierung hat die Labour- Opposition zu einem Mißtrauensantrag veranlaßt. In dem Anttag wird erklärt, daß das Hausdas Versagen der Regierung bedauere, die brittsche Handelsschiffahrt bei Ausübung ihres ord­nungsmäßigen Berufes zu unterstützen". In der Begründung des Anttages wird der Oppositions­führer 2111lee von dem früheren arbeiterpartei­lichen Marineminister Alexander unterstützt werden. Eden und Baldwin werden voraussichtlich für die Regierung sprechen.Morning Post" glaubt, daß britische Kriegsschiffe englische Schiffe, die sich der Gefahrenzone von Bilbao nähern, an halten werden.

*

D aily Telegraph" schreibt, daß der eng­lische Beschluß nicht auf juristische, sondern auf praktische Erwägungen zurückzuführen sei. Es würde zu einer höchst unerwünschten Ver­wirrung führen, wenn die britische Flotte, die an der spanischen Nordwestküste mit der Verhinderung von Munitions- und Freiwilligenzufuhren beauf­tragt sei, außerdem die Ausgabe haben würde, englische Handelsschiffe in baskische Häfen zu ge­leiten und Minen zu beseitigen. Das Labour- organD aily Her ald" bezeichnet die Erklä­rung Baldwins als äußerst unbefriedigend. Sie bedeute, daß die englische Flotte nur dann die Handelsschiffe beschützen werde, wenn es keine ernst­lichen Unannehmlichkeiten für Franco mit sich bringe. Die liberaleNews Chronicle" beschul­digt die englische Regierung der Feigheit (!) und behauptet, daß das britische Ansehen einen neuen Tiefstand erreicht fyabe.

Schlechte Wähningsvorbildw

Don Carl Wellthor.

Als die drei westlichen Demokratien Eng­land, Amerika und Frankreich, am 26. September 1936 die Abwertungdes fran­zösischen Franken mit einer JLährungs- oereinbarung verbanden, war man in Deutsch­land der Ansicht, es handle sich hierbei nicht um einen bedeutsamen und richtungsweisenden Schritt, sondern um ein Ablenkungsmanöver, das über die wahren Gründe der französischen Währungsabwer­tung täuschen sollte. Die angelsächsischen Mächte haben beim Entschluß der Regierung Blum-Delbos, den Goldwert des Franken herabzusetzen, mindestens moralisch mitgewirkt, indem sie dem führenden Lande desG o l d b l o ck s" seit Jahr und Tag vor­rechneten, welche Vorteile es aus einer Anpassung der Landeswährung an die Pfundabwer­tung vom Herbst 1931 undandieDollarab- wertung vom Frühling 1933 haben werde. Da­durch, daß der Goldblock auf die gleiche Währungs­ebene mit den früheren Abwertungsländern trat, sollte jenes internationale Währungschaos b e e n = d e t werden, das in allen internationalen Finanz- und Wirtschaftskritiken als eines der Hauptübel unserer Zeit bezeichnet wurde. Die übrigen Mächte wurden aufgefordert, dem französischen Beispiel zu folgen. In der Tat folgten einige der neuen Abwertungsländer vom Herbst vorigen Jahres, aberSchule gemacht" hat die Währungsverein- barung der drei westlichen Demokratien sticht.

Die Länder, die in den letzten 5V? Jahren den Goldwert ihrer Währungen herabgesetzt haben, ta­ten das zumeist nicht zu einem festen Satz, sondern von bis". Sie ließen sich also eine Spanne von einigen Prozent, innerhalb deren der Kurs der abgewerteten Währung schwanken könnte. Damit wurden die Fonds geschont, die zur Aufrechterhal­tung des neuen Kursstandes geschaffen wor­den waren, aber gleichzeitig die Angriffs­neigung der Baissespekulation abgekühlt. Wenn die Regierung das Recht hatte, auf einen Vorstoß der Spekulation mit einem zeitweiligen Gleitenlassen des Kurses zu antworten, so mußten sich die Aufwendungen und das Risiko der Speku­lation, ihr Ziel zu erreichen, beträchtlich vermehren. Nacheinander haben alle drei Kernländer der Witt- schaftsoereinbarung vom September vorigen Jahres, England, die Vereinigten Staaten und neuerdings Frankreich, Kursrückgänge ihrer Währung bis in die Nähe derunteren Äbwertungsgrenze" er­fahren. Der Kursrückgang bei dem einen L a n d wirkte sich, da diese Länder in der inter­nationalen Berechnung eine hervorragende Rolle fptelen, als Kursbefestigung der ande­ren Währungen aus. Es ist daher kein zufälli­ges Zusammentreffen, wenn in Amerika über eine

Vor der baskischen Küste in der Biskaya sind er= hkbliche Flottenstreitkräfte aufmarschiert. Die bri­tische Flotte besteht aus den ZerstörernBrazem", Leagle",Blanche", dem KreuzerShropshire" Md dem SchlachtschiffH o o d", dem größten Kriegsschiff der Welt, das in einer Rekordfahrt rund um die spanische Halbinsel an Ort und Stelle ge- Idigt ist. Die nationalspanischen Kriegsschiffe, die biilang die Seeblockade an der Nordfront durch- fchren sollten, sind durch das SchlachtschiffEspana" unb die KreuzerCanaris" undAlmirante Cer- oera" verstärkt worden. Diese Konzentration der Skestreitkräfte ist das äußere Zeichen der Krise, die sich in wenigen Tagen um die Frage des Vlockaderechtsin den baskischen Gewässern ent­wickelt hat.

Es ist nun höchst interessant, wie Großbritannien aui die Ankündigung Francos, er werde kein frem- t>ef Schiff mehr in die baskischen Häfen einlaufen lasen, geantwortet hat. Das Kompromiß, das in bei Sonntagssitzung des englischen Kabinetts be­schlossen wurde, darf geradezu ein Musterbeispiel englischer Diplomatie genannt werden. Ohne ihre grundsätzliche Haltung in der spanischen Frage auf- zmeben, trägt die Londoner Regierung doch den tatsächlichen Machtverhältnissen des 21 ji g e n b I i tf 5 wie den künftigen Bedürfnissen bet englischen Politik soweit Rechnung, daß i n iemem Falle Ansehen und Autorität Groß- briianntens darunter leiden würde.

Montreux haben die Verhandlungen der [[genannten Kapitulationsmächte mit der Ägyptischen Regierung über die Abschaffung der Ausnahmestellung und des Ausnahmerechtes für tüe Ausländer begonnen. Im Nahen Osten bedeutet bfer Begriff der Kapitulation nicht nur eine Son­derstellung dieser Ausländer, sondern auch eine ae= wisst Mindereinschätzung für die Staaten, die sich Kapitulationen gefallen lassen müssen. DieKapi- ttilaiionen", ursprünglich ein Sonderrecht veneziani­scher und französischer Kaufleute unter Aus - s hließung aus der mohammedanischen Rechts- gMinschaft, wandelten sich mit dem Rückgang der isssamitischen Macht und der Stärkung der euro­päischen Völker zu Privilegien, die z. B. m Mgypten dem Ausländer praktisch vollkommene Stterfreiheit, Stellung unter Sondergerichte und Aburteilung vor seinen heimischen Gerichten wegen Straftaten sicherten. Die Ausländer sind also nicht verpflichtet, vor den Gerichten des Landes zu er» fLeinen, in denen sie wohnen, sondern sie unter- ftitijen der Gerichtsbarkeit der Kapitulationsgerichte, ar denen zwar auch einheimische Richter beteiligt Md, aber ausländische Richter den Vorsitz führen, salwik auch zahlenmäßig überlegen sind.

Cs ist ohne weiteres klar, daß dieser Zustand von dm erwachenden Völkern des Nahen Ostens als national unerträglich empfunden wird, weshalb die nuue Türkei die Kapitulation überhaupt nicht zugelassen hat. In Aegypten bestanden sie bis hMie fort, wobei wieder zu beachten ist, daß die Abschaffung zwar technisch leicht ist, aber von be= stimmten Mächten nicht so ohne weiteres gewünscht und ^gestanden wird. Daß es auch ohne Kapitu­lation geht, hat sich vor allem in dem Verhältnis Deutschlands zu Aegypten gezeigt, denn im Mrjailler Vertrag mußte Deutschland auf die Vor­rechte aus den Kapitulationen gegenüber Aegypten vtmzi chte n. Der Verzicht hat nicht geschadet, denn das neue Deutschland hat freundschaftliche Be- zwiMxgen zu Aegypten ausgenommen, die sich in jetier Hinsicht gut entwickelt haben. Wenn die übri­gem fünfzehn Mächte, die noch an den Kapitula- tioiner beteiligt sind, ebenso verfahren würden, damu würde dieser Rest europäischer Bevormun- buing gegenüber den Völkern des Nahen Ostens sehr batib terschwinden.

Iber ohne Verhandlungen sind die fünfzehn MLchtt nicht Herumzukriegen, was wohl darauf zu- rüÄzil ühren ist, daß die eine oder andere Macht gloiubt, irgendwelche Vorteile für sich herausschla- gem zu können. Das ägyptische Volk will in seiner übewältigenden Mehrheit von den Kapitulationen mach mehr wissen, fordert vielmehr, daß die Frei­heit Md Unabhängigkeit des Landes auch in der R «rnh! sh oh eit zum Ausdnrck kommen muß. Die Rechnung ist bereit, den Uebergang zu erleichtern, w«; wohl auch 'die Ursache ist, daß die Kapitula- tiavvibchte nicht ohne Verhandlungen auszukom- mxrn s-heinen. Sie sind es eigentlich, die die Ver- I) (Hüblingen in Montreux mittelbar erzwungen

Stad) dem internationalen Seerecht bestehen zwei Mglichkeiten zur Anerkennung eines Blockade- redtes: Erstens die Anerkennung der bei» ben feindlichen Parteien als krieg- ü 1) r e n b e Mächte, zweitens die Tatsache, daß bieBlockade seitens einer der beiden Parteien völ­lig wirksam durchgeführt werden kann, die Entscheidung darüber, ob diese Voraussetzungen in einem bestimmten Fall gegeben sind, ist natür­lich in das Ermessen jedes fremden Staates gestellt.

London nicht gut von feinem früher festgelegten -tcndpunkt, es erkenne weder Burgos noch Valencia, noch Barcelona als kriegfüh- 1 leite Parteien an, abgehen konnte, da es aber an» üertrfeits auch offensichtlich daran interessiert ist, mit der Regierung Francos allmählich in ein gutes 'vmältnis zu kommen, wählte es den Ausweg, «itusich.die Blockadefähigkeit der nationalen spani- uueutm numrnun Regierung in diesemSo nder fa!l" f ralsrang befinde.