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WIR SCHAFFEN ES

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Geschichten aus aller Welt

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und ab und zu hatte er die Flosse eines herum- streichenden Hais gesehen, der aber nicht angriff, weil der Mann, wie gesagt, regungslos lag. Ganz angenehm war die Sache sicher nicht gewesen. Und rwölf Stunden schwimmen warum schließlich nicht? Das Salzwasser trägt sehr gut und außer­dem vergleiche man die inzwischen glücklicherweise wieder verschwundene Unsitte des Kanalschwim- mens. Aber daß einer zwölf Stunden lang gren­zenlos allein in dem grenzenlosen Ozean schwimmt, ohne es aufzugeben, weil es nahezu aus­geschlossen ist, gerettet zu werden, ehe ich das glaube, möchte ich erst einmal bei einer solchen Rettung dabei gewesen sein.

Mehrarbeitszuschlages.

Jedem Betriebsführer, der mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vertraut ist, kann nicht drin­gend genug empfohlen werden, beizeiten Rat und Auskunft einzuholen. Er kann sich im Straffall nicht darauf berufen, daß ihm die einschlägigen Ge­setzesbestimmungen unbekannt gewesen seien. Auch ist es o h n e B e l a n g, ob die Gefolgschaftsmitglie­der mit der Nichtzahlung der Zuschläge einver­standen waren, wenn in der Tarifordnung oder in der Betriebsordnung die Zuschläge a n g e o r d- n e t sind. Kein Betriebsführer sei so töricht, sich darauf zu verlassen, daß seine Gefolgschaftsmit-

Eine wunderlicheKomödie der Irrungen" halt seit einigen Tagen nicht nur das französische Städt­chen Mehen-sur-Yevre, sondern die ganze umliegende Provinz in Atem. Der würdige Zahnarzt des Or­tes hatte einen Patienten zu behandeln, der Poli­zeibeamter war. Als jedoch der Zahnarzt seine Be­rufspflicht erfüllt und vielleicht dem Patienten dabei schlimm zugesetzt hatte, erfüllte dieser die seinige oder wenigstens das was er für seine Be­rufspflicht hielt: er ließ den Zahnarzt verhaften, weil er glaubte, in ihm mit Sicherheit einen betrü­gerischen und schon lange gesuchten Bankier zu er­kennen. Die Nachricht verbreitete sich mit Windes­eile durch die Stadt, in der der Zahnarzt Georges Riol seit vielen Jahren ein angesehener Burger war. Alles verband sich, um die Unschuld des Zahn­arztes ans Licht zu bringen, und diesen Bemühun­gen ist es nun auch gelungen, nachzuweisen, daß er in den Jahren, in denen der betrügerische Bankerott des Bankiers geschah, an der Zahnärztlichen Klimt in Paris studiert hatte. Durch eilig zu Hilfe ge­rufene Freunde konnte seine Identität unbezweifel­bar festgeftellt werden. Der Verhaftete selbst war seiner Sache völlig sicher, und schon kurz nach seiner Festnahme erschien an seiner Haustür ein großes Schild mit den WortenDie Sprechstunden werden am Donnerstag wieder ausgenommen", eine be­ruhigende Versicherung für seine aufgeregten Mit­bürger. Nun ist Herr Riol freigelassen worden und ist hocherhobenen Hauptes unter allgemeinem Jubel durch die Straßen zu seiner Wohnung geschritten.

Die Angelegenheit ist damit aber noch nicht zu Ende. Der so zu Unrecht in seiner Ehre und Frei­heit gekränkte Mann hat erklärt, daß er die Sache nicht auf sich beruhen lassen und nun seinerseits Klage erheben wolle. Es steht aber noch'nicht fest, ob Herr Riol sich damit begnügen ober ferne Klage auch auf die Behörden ausdehnen wird, die dem Verhaftungsantrag allzu leichtgläubig und unbeson­

nen.

Es ist notwendig, hieran immer wieder zu er­innern und die Betriebsführer zu ermahnen, sich dieser gesetzlichen Verpflichtungen be­wußt zu sein. Sind aber einmal die gesetzlichen Voraussetzungen zur Leistung von Ueberftunben ge­geben, so ist unter allen Umständen im Rahmen der bestechenden Gesetze ein besonderer Mehr­arbeitszuschlag zu vergüten, und zwar mit Ausnahme der Lehrlinge allen an der Mehrarbeit

Mehrarbeitszuschläge für Ltebersiunden.

Von Or. Ernst Iähndrich, Beauftragter des Treuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Hessen

NSG. In diesen Tagen ging durch die Presse eine Notiz, in der von zuständiger Seite auf die beste­hende Rechtslage hinsichtlich der Bezahlung von Mehrarbeitszuschlägen hingewiesen wurde. Die Be­triebsführer wurden daran erinnert, daß für die unter die Arbeitszeitordnung fallenden Gewerbe- zweige grundsätzlich jede über acht Stunden am Tage oder achtundvierzig Stunden in der Woche geleistete Arbeit außer mit dem Stundenlohn noch mit einem besonderen Mehrarbeitszuschuß zu vergüten ist. Diese Mahnung an die Betriebsführer hatte ihren guten Sinn und Zweck. Seit einigen Monaten häufen sich die Beschwerden von Gefolgschaftsmit­gliedern, daß sie zwar Ueberstunden leisten müssen, die gesetzlich vorgeschriebenen Zuschläge je­doch nicht vergütet bekämen. In den meisten Fällen handelt es sich um kleine und k l e i n st e Betriebe, die nur wenig Gefolgschaftsmitglieder beschäftigen.

Zunächst mag die Tatsache, daß eine verhältnis­mäßig erhebliche Zahl von Betrieben gegenwärtig mit Ueberstunden arbeitet, demjenigen verwunder­lich erscheinen, der die nationalsozialistische Sozial­politik nach einem Maßstab zu beurteilen pflegt, wie er vielleicht unter anderen Verhältnisse in früheren Jahren zugrunde gelegt werden konnte. Er wird meinen, daß eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit über das gesetzlich zulässige Maß von 48 Stunden hinaus überhaupt nicht gebilligt werden könne. Wenn ein Betrieb nicht imstande sei, seine Produktion mit den vorhandenen Arbeitskräften in 48 Wochenstunden fertigzustellen, so möge er eben neue Arbeitskräfte ein ft eilen oder

fort 6ar auf den Tisch, er erttSrts, daß d « Strafe noch immer sehr viel weniger au-mache a s die Summe, die er für die gründliche Arbeit, wie sie auf feinem Acker geleistet worden fei, hatte zahlen müssen.

Mit einem blauen Auge...

(an) Bombay.

Colonel Glasfurd wird sobald nicht wieder in die Zentralprovinzen auf die Bärenjagd gehen. Er war in den 15 Jahren, die er nun in Indien weilt, jedes Jahr ein paar Wochen unterwegs, um jenen gefähr­lichen Höhlenbewohnern in den Zentralprovinzen das Lebenslicht auszublasen. Wieder hatte er durch einige Eingeborene einen Fingerzeig bekommen, wo sich vermutlich eine Bärenhöhle befinde. Er wollte sich von der Richtigkeit überzeugen und gebrauchte das übliche Mittel. Er schoß vor dem Höhlenemgang sein Gewehr ab. Im nächsten Augenblick wurde es schwarz vor seinen Augen. Als er wieder zu sich kam, hing er an der Bergwand auf einem Baumstumpf, lieber ihm war man dabei, eine Abseilung vorzu­nehmen, um ihn so aus seiner gefährlichen Lage über einem Abgrund von 140 Meter Tiefe zu befreien. Der Bär war nämlich nicht zu Haus gewesen, als Glasfurd abdrückte, sondern stand plötzlich hinter ihm. Offenbar war er durch den Schreck so verärgert, daß er dem Jäger von rückwärts eine mächtige Ohrfeige versetzte, so daß der 1,85 Meter große Colonel kopf­über in die Tiefe stürzte.

Riesiger Schwertfisch.

(rt) Honolulu.

(Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten.)

Peinliche Begegnung.

(h) Sidney.

Eine Art Orden ist dem Papagei Polly, der einer Mrs W. E. Green in Neuyork gehört, von der Gesellschaft gegen die Vivisektion" in den Ver­einigten Staaten auf die gefiederte Brust geheftet worden, nachdem er eine Tat vollbracht hat, über die die Blätter mit Bewunderung berichten. Polly hat auch eine schöne silberne Scheibe geschenkt be­kommen, die allein für ihn angeferfigt worden ist und führt sie würdevoll den Neugierigen vor, die zahlreich herbeieilen, um ihn anzuschauen. Er hat nicht mehr und nicht weniger als das Leben seiner Herrin gerettet. An einem kalten Winterabend hatte sich diese mit Polly in einem Zimmer eingeschlossen, um sich in der Nähe eines Gasofens zu erwärmen. Daß das Gas aus einer kleinen Spalte entwich, merkte die Frau erst, als sie schon anfing, bewußtlos zu werden und sich nicht mehr retten konnte Sie hatte nur noch die Kraft, die Hand nach dem Fern­sprecher auszustrecken, aber als sie das Hörrohr abgenommen hatte, wurde sie bewußtlos und fiel 3U Boden. Polly, der auf einer Stufe hockte, fing bei dem ungewöhnlichen Anblick plötzlich an, em Wort zu rufen, das er gelernt hatte; er schrie ganz deutlichhelp! Help! (Hilfe), und em glücklicher Zufall wollte, daß der Beamte in der Fernsprech­zentrale diese Worte hörte und sofort die Polizei anrief. Sie kam noch im letzten Augenblick bei Mrs. Green an und konnte sie retten.

die Expedition jetzt nach Hause zurückkehrte, konnte sie mit Stolz u. a. eine Spinne vorweisen, die etwa 16 Zentimeter lang ist. Andere Spinnen zeichnen sich dadurch aus, daß sie grundsätzlich zu Hause bleiben, wenn sie männlichen Geschlechtes sind und die Gattin die gesamte Arbeit tun lassen. Eine der­artige Spinne, die zum erstenmal eingehend unter­sucht werden konnte, hat den schönen Namen Godysphusdumicola. Hier baut die Gattin das Nest und spinnt sehr fleißig, während der Gatteim Haus" sitzt und nichts tut. Die Rache Der weiblichen Spinnen ist allerdings furchtbar. Nach einer gewis­sen Zeit, wenn die Nachkommenschaft gesichert ist, machen sie sich daran und fressen die Männchen mit Haut und Beinen auf. Die sogenannte Fallen­spinne baut sehr stabile Nester und Fallen, die stellenweise so gut verbarrikadiert sind, daß man mit Spitzhacke und Beilen darangehen mußte, um einige unbeschädigte Behausungen zu bergen.

Hollands ältester Spaziergänger.

(an) Amsterdam.

nen nachgaben.

Ein starkes Stück.

(he) Athen.

Vor einiger Zeit erhielt die Polizei von Saloniki eine anonyme Anzeige, daß Herr T. aus Saloniki von Räubern ermordet und auf dem Acker des Bauern Keriphilis verscharrt worden sei. Sofort setzte sich der ganze Polizeiapparat in Bewegung. Bald hatte man festgestellt, daß Herr X. tatsächlich verschwunden war. Nun ordneten die Polizeibehör­den eine genaue Untersuchung des Ackers an, auf dem die Leiche des Ermordeten verscharrt sein sollte. Eine Arbeitsabteilung wurde auf den Acker, ein steiniges, unbebautes Stück Land, geführt, wo sie sich daran machte, den ganzen Acker umzugraben. Tagelang dauerte die Suche nach der Leiche, da man den ganzen Acker bis zu einer Tiefe von 90 Zentimetern durchgrub. Doch hatte die Suche keinen Erfolg. Nach einigen Tagen erschien jedoch zur größ­ten Verwunderung der Polizei von Saloniki Herr X wieder in seiner Wohnung, wobei Herrn X. absolut nichts Absonderliches anzumerken war. Man schickte einen Kommissar zu Herrn 3E., der ob des Interesses der Polizei sehr erstaunt war. Er hatte eine längere Reise ins Ausland gemacht, von der er soeben zurückgekehrt war. Nun kam die Polizei der Angelegenheit auf den Grund. Der Bauer Keriphilis hatte selber die Anzeige erstattet, um sich die Kosten der Urnackerung seines Brachfeldes zu sparen. Er hatte erfahren, daß Herr 3E. verreist war, und hatte seinen Plan darauf aufgebaut. Er wurde wegen Irreführung einer Behörde vor Ge­richt gestellt, wo man ihn zu einer Geldstrafe ver- , donnerte. Lächelnd legte Keriphilis die Summe so-

Auf der Spinnenjagd.

(nn) Kapstadt.

Vier Monate sind die Sachverständigen des Süd­afrika-Museums im Inland unterwegs gewesen um Spinnen zu fangen. Das Ziel war eine möglichst vollständige und umfassende Zusammenstellung aller afrikanischen Spinnen zu erreichen. Darunter sollte den giftigen Spinnen und den Kannibalenspinnen besondere Aufmerksamkeit zugewandt werden. Als

glieber ihn ja doch nichtanzeigen" werden, aus Furcht, sonst auf die Straße zu fliegen. Ganz ab­gesehen davon, daß dies ein Musterbeispiel asozia­ler Gesinnung wäre, müßte ein solcher Betriebs­führer stets damit rechnen, nachträglich zur Ver­antwortung gezogen zu werden, sobald er ein Gefolgschaftsmitglied aus irgendeinem Grunde entläßt. Strafrechtliche oder ehrengerichtliche Ver­folgungen durch den Treuhänder der Arbeit sind meist sehr unangenehme Folgen einer solchen Ver­haltungsweise, die sich bei einem einigermaßen guten Willen und einem kameradschaftlichen Verständnis für das Wohl und Wehe der Beschäftigten vermei- den lassen.

Jede Arbeit verlangt ihren Lohn, Mehrarbeit einen entsprechend höheren. Eine über das normale Maß hinausgehende Inanspruchnahme der Arbeits­kraft hat zwangsläufig einen größeren Verschleiß ihres Trägers zur Folge. Es ist unsittlich, von die­sem zwar eine Mehrleistung zu fordern, sie aber nicht höher zu entlohnen. Deshalb: Zahlt ordnungs- N'mäfc Ueberstundenzuschläge!

Vor ein paar Tagen hat man dem ältesten wirklich berühmten Fußgänger Hollands zu seinem 76. Ge­burtstag die 76. Medaille verliehen. Er heißt de Wind und stammt aus Groningen. Allein seit seinem 72. Geburtstag hat er 2000 Meilen zu Fuß zurück- gelegt. De Wind wurde eigentlich erst zu einem richtigen Spaziergänger, seit er seinen Beruf als Eisenbahner aufgab. Er bot sich alsLaufbursch an und ist seither ununterbrochen und unermüdlich auf den Beinen:Ich werde vom Gehen einfach nicht müde. Wenn ich einen ganzen Tag unterwegs war, komme ich nach Hause, ziehe mich um, nehme ein paar neue Schuhe und mache einen kleinen Spa­ziergang!" Er erteilt allen Fußgängern einen guten Rat:Man muß immer ein gleichmäßiges Tempo beim Gehen einhalten und sofort eine kleine Ruhe­pause einschalten, wenn man das Bedürfnis danach hat ..."

Der Streit um Monsieur Riol.

C.K. Paris.

Der 4500-Tonnen-DampferJevington" fährt sonst regelmäßig zwischen Tasmania und Victoria hin und her. Er wird jetzt eine Zeitlang in Sidney im Dock bleiben müssen. Das ist das Ergebnis einer recht abenteuerlichen und gefährlichen Begegnung. Jevington" hatte Nauru mit Phosphat an Bord verlassen und befand sich auf dem Wege nach einem üdaustralischen Hafen. 250 Kilometer ron der Küste zwischen Newcastle und Sidney entfernt bekam das Schiff plötzlich einen furchtbaren Stoß. Dann war alles ruhig. Als man nachschaute, ergab sich daß die Schraube einen Wal getroffen, dabei ein Blatt von der Schraube verloren und das andere halb abgebrochen hatte. Man verlor nicht nur die Ge­schwindigkeit von 12 Knoten auf 7 Knoten, sondern die beschädigte Schraube erzeugte eine derartige Vibration im Schiff, so daß man nach zwei Tagen eine Art Nervenzittern hatte. Kein Mensch war mehr imstande, eine Zeile zu schreiben. Die elektn- chen Lampen versagten. Die ältesten Seeleute an Bord wurden hysterisch. Der Kapitän war heilsfroh, als man den nächsten Hafen erreichte und hier wenigstens durch Löschung eines Teil der Ladung dem Schiff Erleichterung bringen konnte.

Ueber die Ausmaße des Schwertfisches war man sich bislang nicht ganz im klaren. Man hielt einen Riesen aus dem Geschlecht der Schwertfische von 4 Meter Länge schon für denWeltrekord". Jetzt aber hat ein amerikanischer Sportsmann in den hawaiischen Gewässern eine Beute erlegt, die alle bisherigen weit hinter sich läßt. Es glückte ihm, einen Schwertfisch mit einer Spezialwaffe zu harpunieren. Dieser Schwertfisch war 5 Meter lang und hatte em Gewicht von 280 Kilogramm. Auch nachdem die Har­pune ihr Werk getan hatte, kämpfte der Schwertfisch mit größter Hartnäckigkeit noch zwei Stunden lang. Er mußte dann ins Schlepp genommen und wie em Wal geborgen werden, da er zu schwer war, um an Bord genommen zu werden. Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, daß der Schwertfisch, eines der größten Tiere der Gewässer rund um Hawai, noch in anderer Hinsicht den Rekord hält. Er hat nämlich den kürze­sten Namen und heißt bei den Eingeborenen von Hawai einfach A-u.

Der Papagei als Lebensretter.

C. K Neuyork.

beteiligten Beschäftigten, den gewerblichen Arbeitern wie den Angestellten. Die Höhe des Mehrarbeitszuschlages beträgt in der Regel 25 v. H., falls in der für den Betrieb gelten­den Tarifordnung, oder in der Betriebsordnung nichts anderes bestimmt oder mangels einer solchen Vorschrift nichts anderes vereinbart ist. Nur in ganz besonderen, vom Gesetz einzeln aufgeführten Fällen entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des

werden.

Meine Strafkammer Gießen.

Der Angeklagte L. I. aus Ebersgöns war durch Urteil des Amtsgerichts Gießen wegen Übertretung der Reichsstraßenverkehrsordnung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Gefäng- nisftrafe von zwei Wochen verurteilt wor­den. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Be­rufung eingelegt. In der gestrigen Berufungsoer­handlung stellte sich heraus, daß der Angeklagte vor Übermüdung die Herrschaft über feinen Personen­kraftwagen verloren hatte, dadurch wider einen Baum gefahren ist und die Körperverletzung eines seiner Mitfahrer verursacht hatte. Die Übermüdung war nach Ansicht der Strafkammer zum größten Teile auf Alkoholgenuß zurückzuführen. In Anbe­tracht der großen Zahl von Verkehrsunfällen, her- vorgerufen durch starken Alkoholgenuß, konnte die Kleine Strafkammer nicht auf die von der Ver­teidigung des Angeklagten beantragte Verhängung einer Geldstrafe erkennen, zumal sonst die beabsich­tigte abschreckende Wirkung der Strafe verloren ginge, und mußte daher die Berufung des Ange­klagten unter Kostenbelastung zurückweisen.

Rundfunkprogramm.

Sonntag, 14. Februar.

6 Uhr: Hafenkonzert. 8.05: Gymnastik. 8.45: Morgenmusik. 9: Katholische Morgenfeier. 9.45: Fridericus. Aus dem gleichnamigen Roman von Walter v. Molo. 10: Man bettelt nicht um ein

garantiert.

Aber wie jede Regel, so gilt auch diese nicht ohne Ausnahme. In der Zeit eines unerhör­ten Aufschwunges auf allen Gebieten kann das nicht immer in gleichem Umfange gel­ten, was unter anderen Voraussetzungen sehr wohl zutrifft. Wenn die nationalsozialistische Wirt- schaftsauffasung den Vorzug hat, dynamisch zu sein, und sich nicht nach starren Dogmen und vermeint­lichen Wirtschaftsgesetzen richtet, sondern nach den Erfordernissen einer zielbewußten politischen Füh­rung, so ist es mit den Methoden der national­sozialistischen Sozialpolitik nicht anders. Auch die Sozialpolitik kann und darf sich den allgemeinen Pflichten nicht entziehen und sich außerhalb des Rahmens stellen, den ihr der Aufbau eines neuen Reiches gegeben hat. Im Gegenteil: gerade sie hat zu ihrem Teil und mit ihren Mitteln die unendlich vielgestaltigen Arbeitsverhältnisse nach einheitlichen Richtlinien zu ordnen und sie so auszubauen, wie es dem Willen der Partei entspricht.

Es wäre eine geradezu weltfremde Verkennung der Maßnahmen des nationalsozialistischen Staates auf sozialrechtlichem ©biet, wenn man aus der Tatsache, daß manche Betriebe mit staatlicher Ge­nehmigung ihren Gefolgschaftsmitgliedern Ueber­stunden auf erlegen, ein verwerfliches Ab gehen von dem Grundsatz des Rechtes auf einen angemes­senen Feierabend folgern wollte. Jedem Einsichtigen, der an irgendeiner Stelle des tätigen Arbeitslebens steht, ist es bekannt, daß in vielen Fällen eine Überstundenarbeit aus zwingenden Grün­den erforderlich ist, wenn nicht anders all­gemeinpolitische Interessen gefährdet werden sollen. Der Gesetzgeber hat es allerdings dem Betriebs­führer nicht allein überlasten, darüber zu befinden, ob zwingende Gründe vorliegen, die eine Mehr­arbeit über das gesetzlich zulässige Maß hinaus recht- fertigen. Vielmehr hat er staatliche Organe, die Hand in Hand mit der Partei, der Deutschen Ar­beitsfront und den Organisationen der gewerblichen Wirtschaft arbeiten, ausdrücklich einen Geneh - migungsvorbehalt erteilt. Sind Überstun­den nach Auffassung des Betriebsführers erforder­lich, so ist es Aufgabe dieser Organe, in der Haupt­sache der Gewerbeaufsichtsämter, ein­gehend die vorgbrachten Gründe auf ihre Berech­tigung hin zu prüfen. Der Betriebsführer, der ohne Genehmigung oder im Rahmen der Arbeitszeitord­nung hierzu berechtigt zu sein, von seinen Gefolg­schaftsmitgliedern die Leistung von Ueberstunden verlangt, macht sich strafbar Erst wenn eindeutig feststeht, daß weder die Einstellung neuer Arbeits­kräfte, etwa infolge Facharbeitermangels, noch bau­liche Veränderungen eine Überstundenarbeit ver­meiden lassen, die Fertigstellung des Arbeitsgutes jedoch aus allgemeinpolitischen Gründen notwendig erscheint, dürfte im allgemeinen eine Genehmi­gung auf Mehrarbeit erteilt werden kön-

feine Anlagen und Gebäude vervollkommnen.

Dieser Einwand ist grundsätzlich richtig. Die Be­schränkung der Arbeitszeit auf 48 Stunden ist in erster Linie eine Schutzmaßnahme für die Gesundheit und das Wohl der Beschäftigten. Sie gibt ihm die Möglichkeit, sich von des Tages Last und Arbeit zu erholen, der wohlverdienten Ruhe zu pflegen und der geistigen und körperlichen Ent­spannung, die ihm die NS.-GemeinschaftKraft ^urch Freude" bietet, teilhaftig zu werden. Ebenso vie der Betriebsführer nach getaner Arbeit sich tine Ruhe gönnt, so ist es ein elementares Recht tbes Gefolgschaftsmitgliedes, die gleiche Ruhe und krholung für sich zu beanspruchen, damit der kom­mende Arbeitstag beide mit neuer Kraft am ge­meinsamen Werke sieht. Es ist schlechthin ein sitt­liches Gebot, daß der Staat jedem Beschäftigten dieses für unser Arbeitsleben selbstverständliche Recht auf Arbeitszeitschutz mit den bekannten Mitteln

Das offizielle Plakat zur Fachbuchwerbung im Früh­jahr 1937, die in den Monaten Februar, März und April die Schaffenden aller Berufsgebiete mit ihrem Fachschristtum vertraut machen wird.

Amtsgericht Gießen.

Unter Ausschluß der Öffentlichkeit fand gegen den K. H. aus Gießen die Verhandlung statt. Der Angeklagte wurde wegen Beleidigung zu einer Gefängnis st rafe von sechs Monaten und zur Tragung der Kosten des Verfahrens oer- urteilt.

Schöffengericht Gießen.

Der Angeklagte PH. T. aus Dittingen hatte sich gestern vor dem Schöffengericht wegen Beleidigung zu verantworten. Er hatte in einer Gastwirtschaft und auf der Straße einem anderen beleidigende Aeußerungen zugerufen. Weiterhin hat er dem Be­leidigten gegenüber behauptet, dieser sei ein Dieb. Den Wahrheitsbeweis für diese Behauptung konnte der Angeklagte nicht führen. Er wurde daher wegen öffentlicher Beleidigung und übler Nachrede Au einer Selb ft rafe von 100 Mark und zur Tragung der Kosten verurteilt. Weiterhin wurde dem Belei- digten die Publikationsbefugnis des Urteilstenors zugesprochen. Der Angeklagte, der schon lange durch ein körperliches Leiden stark in Mitleidenschaft ge­zogen ist und einen schweren Existenzkampf zu fuh­ren hat, leidet an starker Nervosität, die ihn zu Der Tat verleitete. Unter Berücksichtigung dieser Um- stände erschien dem Gericht die Verhängung einer Geldstrafe ausreichend, um dem Angeklagten das Unerlaubte feiner Handlungsweise erkennen au las­sen. Mit Rücksicht auf die Schwere der Beleidigung mußte aber auf eine erhebliche Geldstrafe erkannt

Recht, für ein Recht kämpft man! 10.30: Chor­gesang. 11.15: Festakt anläßlich der Einweihung der neuenMellon-Orgel" der Universität Frei­burg i. Br. 12: Mittagskonzert. Funkberichte vom Spezial- und Kombinationssprunglauf der Deutschen Ski-Meisterschaften in Altenberg. Funkberichte vom Spezialsprunglauf der Ski-Weltmeisterschaften in Chamonix. Funkberichte von den Eröffnungsrennen der Deutschen Eissegel-Meisterschaften in Angerburg. 15: Deutsche Scholle. 16: Unterhaltungskonzert. 18: Der Spiegel. Lustige Tiergeschichte. 18.30: Sonntag­abend vergnügt und froh dafür sorgt: Fidel 8- Co. 19.50: Sportbericht. 20: V. Sonntags- Konzert der Museums-Gesellschaft. 22: Nachrichten

Montag, 15. Februar.

6 Uhr: Choral, Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. In der Pause, 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Musik zur Frühstückspause. 10: Schulfunk. 11: Hausfrau, hör zu! 11.30: Landfunk. 11.45: Sozialdienst. 12: Schloßkonzert. 13: Nach­richten (auch aus dem Sendebezirk). 13.15: Schloß­konzert. 14: Nachrichten. 14.10: Um immer wieder von Neuem euch Hörer zu erfreuen! 15: Volk und Wirtschaft. Abwertungsgewinne gehören der Ge­samtheit. 15.15: Kinderfunk. 15.45: Unterhaltungs­konzert. 16.45: Südwestdeutsche Erzähler. Peter Weber:Götter über den Menschen". 17: Zeitge­nössische Hausmusik für Klavier. 17.30: Leute vom Bergwald. 18: Musikalischer Abendbummel. 19: Ein unvollendet Lied sinkt er ins Grab... Eine Georg- Büchner-Gedenkstunde. 19.40: Der Zeitfunk bringt den Tagesspiegel. 20: Nachrichten. 20.10: Klänge der Heimat. Alemannischer Heimabend am Hoch­rhein. 22: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). 22.15: Funkbericht vom Torlauf für Männer und Frauen der Ski-Weltmeisterschaften in Chamonix (Ausnahme). 22.30: Tanzmusik. 24 bis 2: Nacht­musik.