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Dienstag, 12. Zanuar 195Z

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberheßen)

Rr.y Drittes Blatt

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alle Teile voll befriedigenden Ergebnis werden wird.

Kinderfahrten mit dem polizeiauto.

Am heutigen Dienstag, sowie am Donnerstag und am Freitag, jeweils um 15 und 16 Uhr, unter­nimmt die Gießener Polizei mit ihrem großen Mannschaftswagen eine Fahrt mit Gießener Schul­kindern durch die Stadt, um auf dieser Rundfahrt die Kinder über wichtige Erfordernisse und Pflichten beim Verkehr in den Straßen aufzuklären. Durch dieses Stück praktischer Jugenderziehung sotten die Kinder schon bei Zeiten darauf hingewiesen werden, wie wichtig es ist, daß sie sich beim Verkehr in den Straßen einwandfrei nach den Notwendigkeiten des Verkehrs verhalten.

Links oben: DasVerbrecheralbum", das Bildarchiv der Kriminal­polizeistelle Gießen (im Bilde links sind die Einrichtungen für die photo­graphischen Aufnahmen zu sehen). Links unten: Der sog.Mord­koffer" wird einer Prüfung unterzogen.

Rechts oben: So werden Fingerabdrücke als Erkennungsmittel hergestellt. Rechtsunten: Die Kartei der Kriminalpolizei Gießen, in der viele Verbrecher nach ihren Personalien festgehalten sind. (Auf­nahmen 14]: Neuner, Gießener Anzeiger.)

17. Januar, um 11 Uhr, an der Mäusburg zum Konzert aufspielen.

Die am 16. und 17. Januar in Verbundenheit mit der Polizei Spenden für das Winterhilfs­werk sammelnden Kameraden sammeln nicht für sich, sondern für die Aermsten der Ar­me n und wollen damit unseres großen Füh­rers herrlichste Aufgabe, der größten Not zu steuern, unterstützen.

Wir Polizeibeamte, die wir unseren Stolz und unsere Freude darein setzen, allen Bevölkerungs­schichten unserer schönen Garnison- und Universi­tätsstadt Gießen in gleicher Weise dienen und hel­fen zu können, sind gewiß, daß derTag der Deut­schen Polizei", insbesondere auch hinsichtlich der Opferfreudigkeit aller Volksschichten, zu einem

Kriminalpolizei! Ein hartes und unangenehmes Wort, das denen grell in die Ohren klingt, die nicht ladenrein" find. Man kann es verstehen, wenn ihnen bei diesem Wortemulmig" zumute wird und das Herz einen Stock tiefer sinkt. Aber es hat einen herrlichen Wohlklang, wenn es an die Ohren derer klingt, die auf Schutz und Hilfe der Polizei hoffen, die beim Erscheinen eines derarti­genharmlosen Zivilisten" von Angst und Bedrän- nis befreit aufatmen. Und erfreulicherweise ist es so, daß die letztgenannte Gruppe von Volksgenossen in den Männern der Kriminalpolizei, wie der Po­lizeibeamten überhaupt, ihre Freunde und Helfer sieht, die Tag und Nacht zu jeder Stunde bereit sind, dem Wohle und der Sicherheit der anständigen Volksgenossen zu dienen, die staatliche Ordnung ^u schützen und zu verteidigen gegen Rechtsbruch und Gewalt. Aber viele Männer und Frauen in Stadt und Land wissen von der vielseitigen und aufrei­benden Tätigkeit der Kriminalpolizei noch sehr we­nig. Sie sehen wohl bei Gelegenheit durch einen Zufall, daß ein solcher Beamter für einen Augen­blick eine kleine ovale Metallmarke einem anderen unter die Nase hält, und sie wissen dabei vielleicht noch nicht einmal, daß dieses kleine Stück Metall mit eingravierten Buchstaben und dem staatlichen Hoheitszeichen das amtliche Erkennungszeichen eines Kriminalbeamten ist. Beim Vorzeichen dieser Er­kennungsmarke klingt dann aus dem Munde des Beamten das inhaltsschwere oder auch je nach­dem befreiende WortKriminalpolizei", und dann kann die Amtshandlung beginnen. Wie wickelt sich die Tätigkeit der Kriminalpolizei aber ab? Die Aufklärungswoche der Polizei haben wir zum Anlaß genommen, uns darüber mit dem Lei­ter der Kriminalpolizei bei der Polizeidirektion Gießen zu unterhalten, und davon wollen wir nun unseren Lesern einiges erzählen.

Nehmen wir der Vielseitigkeit halber als Beispiel einen Kapitalfall (Mord, Raubmord, Tot­schlag, Brandstiftung oder dergl.) an. Aus dem Orte des Vorgangs meldet entweder die Ortspolizei, oder die Gendarmerie die Tat fernmündlich an die Kriminalpolizei unter gleichzeitiger Angabe der Hauptmerkmale des Verbrechens. Sofort machen sich, nach vorheriger Verständigung mit dem Ober­staatsanwalt, der Leiter der Kriminalpolizei und seine für den betreffenden Fall in Betracht kommen­den Spezialisten mit dem Auto auf den Weg zum Tatort. Dort gilt es zunächst nach allen Richtungen hin die Spuren des Verbrechens und die besonderen Merkmale der Tat zu sichern. Dazu gehören die

Aus Oer Provinzialhauptstadt.

Oer Einzelhandel rüst!

Nach den Weihnachtsferien tritt an die jungen Leute des Jahrgangs, der zu Ostern die Schule verläßt, die Frage heran: Welchen Beruf will ich ergreifen: Was möchte ich werden? Auch für die Eltern des jungen Mannes ist es oft schwierig, die richtige Entscheidung zu treffen bzw. dem Sohn einen Ratschlag zu geben, den sie in Zukunft nicht zu bereuen haben. Schließlich wird durch die rich­tige Berufswahl die Zukunft des jungen Mannes entscheidend beeinflußt.

In den Kreis der Berufe, die einen leistungs­fähigen Nachwuchs benötigen, ist nunmehr auch der Einzelhandel getreten. Das mag zunächst erstaunlich klingen, da bekanntlich im Einzelhandel durch das Einzelhandelsschutzgesetz eine Errichtungssperre für neue Geschäfte besteht. Aber diese Sperre wendet sich in keiner Weise gegen einen ausgebildeten kauf­männischen Nachwuchs. Durch das bekannte Gesetz sollen lediglich wie wiederholt von amtlicher Seite betont die berufsuntüchtigen und berufsfremden Kreise vom selbständigen Einzelhandel ferngehalten werden, eine Forderung, die nach wie vor vom ge­samten Einzelhandel gebilligt wird. Der Einzelhan­del ist gerade durch dieses Gesetz in berufsethischer Hinsicht gehoben worden, so daß er nun mit Recht an die Heranwachsende Jugend mit dem Ruf heran­treten kann: Tretet ein in unsere Reihen, denn hier werden sich in Zukunft Möglichkeiten bieten, die ausgenützt werden müssen, wenn das deutsche Wirt­schaftsleben wieder endgültig seine alte Kraft und Stärke zurückerhalten soll. Heute schon ist es jedem Einsichtigen klar, daß der Einzelhandel ein wich­tiger Bestandteil im Räderwerk des Wirtschafts­lebens bleiben wird.

Vielen wird die Möglichkeit offenstehen, im Ein­zelhandel selbständig zu werden. Andere können es in größeren Geschäften zu leitenden Posten bringen, sie können Einkäufer werden oder zum Großhandel, sowie zur Industrie übergehen. Schließlich ist es noch immer der Kaufmann, der als Pionier des Wirtschaftslebens hinauszieht in ferne Länder, um

reichend der Tat überführt angesehen werden kann oder aber seine Unschuld sich zweifelsfrei erwiesen hat; im ersteren Falle wird er nach dem Abschluß der polizeilichen Ermittlungen dem Amtsgericht zur zur Verhängung der Untersuchungshaft vorgeführt, im letzteren Falle wird ihn die Polizei wieder auf freien Fuß setzen, jedoch wird dadurch die Fort­führung der polizeilichen Ermittlungen nicht ge­hemmt.

Die polizeiliche Durchsuchung von Wohnräumen des mutmaßlichen Täters, des Hauses, etwaiger Verstecke in Gebäuden, im Garten oder dergl. sind weitere wichtige Aufgaben der polizeilichen Ermitt­lungen, insbesondere bei Diebstählen mit spurlosem Verschwinden des Diebesgutes und dergl. Eine bis in die letzten Einzelheiten sorgsam auf dem laufen­den gehaltene Kartothek und ein in vielerlei Hin­sicht gegliedertes und unterteiltes Verbrecherbild­archiv in der Dienststelle der Kriminalpolizei sind ebenfalls wichtige Grundlagen der kriminalpolizei­lichen Arbeit; an diesen beiden Einrichtungen muß ständig mit peinlichster Gewissenhaftigkeit gearbeitet werden, wenn die Schlagkraft der Kriminalpolizei stets voll gesichert fein soll. Die Kriminalwache in der Polizeidirektion mit Fernsprechverbindung ist Tag und Nacht ständig mit einem Beamten besetzt, der wiederum zu jeder Tages- und Nachtzeit mit dem Dienststellenleiter bzw. dessen Stellvertreter in telephonische Verbindung treten kann, so daß die Bevölkerung zu jeder Tages- und Nachtzeit wirk­same kriminalpolizeiliche Hilfe zur Seite hat.

Dieser kurze Ueberblick zeigt, wie wirksam die Schlagfertigkeit der Kriminalpolizei für ihren Kampf gegen Rechtsbrecher und gegen unerlaubte Gewalt zum Schutze der ordnungsliebenden Volksgenossen ausgebaut ist. Die Bevölkerung kann also das volle Vertrauen zur Kriminalpolizei haben, daß sie den bedrohten oder bedrängten Volksgenossen jederzeit wirksam zu Hilfe eilen kann oder nach geschehener Tat die Möglichkeit besitzt, die Sühne für das Ver­brechen herbeizuführen und den Täter der ver­dienten Strafe zu überliefern. B.

Auf frischer Tat ertappte Verkehrssünder werden von den Verkehrsposten an Ort und Stelle nicht nur verwarnt, sondern, was wichtiger ist, an Hand besonders von Beamten hergestellten Mo­dellen Skizzen usw. belehrt.

Während der Polizeiaufklärungswoche erfolgt ferner eine Verteilung von Handzetteln, die kurze, zum Teil von Polizeibeamten verfaßte Aufklä- rungs- und Verhütungsmerksprüche enthalten.

Das wäre etwa in großen Zügen das Programm, das durch uns, also von der Polizei, durchgeführt werden wird.

Am 16. und 17. Januar, den eigentlichenTagen der Deutschen Polizei", findet eine

Straßen- und Haussammlung

statt, deren Durchführung das Winterhilfswerk über­nimmt. Diesmal gehen nicht die Polizeibeamten als Sammler auf die Straßen, sondern der Verkauf der für denTag der Deutschen Polizei" beschafften schönen Ansteckfiguren, einen netten, Tschako tra­genden Schupo darstellend, übernehmen in liebens­würdiger Weise die Kameraden der Feuerlösch - polizei, der Technischen Nothilfe und des NSKK.

Zur Verschönerung des Straßenbildes werden sich am Samstagnachmittag drei Polizeibeamte, hoch zu Roß, am Sammeln beteiligen. Herr Universitäts- reitlehrer Schömbs stellt die drei Pferde in dan­kenswerter Weife zur Verfügung.

Das Musikkorps des Jnfant.-Regiments Nr. 116 und der Musikzug der SA.-Standarte 116 stellen sich ebenfalls in dankenswerter Weife am Samstag, 16. Januar, um 16 Uhr, am Selterstor und an der Mäusburg, mitKonzerten zur Ver­fügung. In gleich liebenswürdiger Weife stellt sich auch der Musikzug der Marine-Hitlerjugend in den Dienst der guten Sache; er wird am Sonntag,

Die Männer mit der Erkennungsmarke

Einharmloser Zivilist".-llnd doch Polizei!

Die Polizei im ganzen Deutschen Reich klärt auf. Das ist die für die Polizei- . aufklärungswoche herausgegebene Parole. Es joll allen Volksgenossen, und namentlich der Jugend, durch praktische Vorführungen und Darstellungen klargemacht werden, wie man sich vor Gefahren, Nachteilen und Unfällen schützt.

Der Polizeibeamle auf der Straße und der in den Potizeidiensträumen Diensttuende sind Freunde und Helfer aller. Nicht ängstlich und bangend sollen die Hilfe und Rat suchenden Volksgenossen zur Polizei kommen, sondern zu­versichtlich und wissend, daß der Polizeibeamte im Dritten Reich heute seinen Stolz und seine Freude darin findet, allen Volksgenossen und besonders der Jugend mit Rat und Tat bei­zustehen.

In diesem Zusammenhang darf auch einmal die Bitte ausgesprochen meröen und namentlich den Müttern gesagt werden, daß es grund­falsch und geradezu sträflich ist, wenn Mutti ihrem unartigen Kinde sagt:Wenn du nicht gleich ruhig und artig bist, hole ich den Schutzmann. Nichts verkehrter als dies! Der Kindes- feele wird dadurch schon eine Furcht gegen den uni­formierten Polizeibeamten eingeflößt, der doch ge­rade dLN Kindern gegenüber Freund und Helfer fein wsst. Biel richtiger und nutzbringender für die Kleinen ist es. wenn Vater oder Mutter ihre Kin­der beizeiten über den auf die Kinder liebevoll auf= paffendenOnkel d e r Polizei" aufklären und ihnen sagen, wenn sie vor irgend etwas auf der Straße Angst haben oder Hilfe brauchen, sie sich ohne Scheu an ihn wenden sollen. Der früher manchmal gehörte schnodderige Ton der Polizei­beamten gehört der Vergangenheit an.

In freundlichem und ruhigem Ton spricht heute der Polizeibeamte zu den Hilfe und Rat suchenden Volksgenossen und Kindern. Nur Rechtsverbrechern gegenüber ist der Beamte streng und unnachgiebig.

Da in der Aufklärungswoche besonders auch die Jugend aufgeklärt und auf die sie umgebenden Ge­fahren aufmerksam gemacht werden sott, mache ich auf ein Leseheft aufmerksam mit dem Titel:Die Polizei Dein Freund Dein Helfer." Dieses Leseheft erzählt nicht nur in anschaulicher Art von der Arbeit und den Aufgaben der Polizei, sondern es weist die Jugend auf die sie überall bedrohenden Gefahren hin. In keiner Jugend-Bibliothek, in keiner Schule, in keinem Hause sollte dieses Büchlein, das zahlreiche Lichtbilder und Zeichnungen aufweist, feh­len. Es ist von Offizieren und Beamten aller Po- lizei-Dienftzweige geschrieben und kostet 80 Pf-, 100 Seiten stark. Zu beziehen vom Verlag Ferdl- nand Hirt, Breslau.

Nun kurz das Programm.

Tag und Stunde der aufklärenden Arbeit soll und kann im einzelnen nicht aufgeführt werden, da es sich in der Hauptsache um Belehrung der schulpflichtigen Jugend in verkehrspolizeilicher Hin- ficht in den Schulen und nicht zuletzt darum han­delt, Jungen und Mädchen auf die um sie lauern­den Gefahren, die ihnen in anderer Hinsicht drohen, aufmerksam zu machen. .

Hauptmann der Schutzpolizei Keller wird die Hitler-Jugend aufklären. Oberinspektor der Schutz- polizsi Hoffmann, Kommissar der Schutzpolizei Zimmer und Kriminalsekretär Bäcker werden an mehreren Vormittagen in den verschiedenen Schulen unserer Stadt die Aufklärung der Jugend, zum Teil unter Vorführung geeigneter Lichtbilder, vornehmen.

Darüber hinaus werden wir einen Teil der Schulkinder zur Fahrt durch die Stadt in unserem großen Notruf wagen einladen. An verkehrsreichen Straßen und Plätzen der Stadt wird ihnen an Hand prak­tischer Beispiele gezeigt und gesagt, wie sie sich beim Begehen solcher Gefahrenpunkte verkehrs­mäßig zu benehmen und so zu gehen haben, daß sie einmal sich selbst vor Gefahren schuhen und zum anderen die übrigen Verkehrsteilneh­mer durch ihr vielleicht unrichtiges Benehmen im Verkehr nicht schädigen.

Achtung!

Polizeiaufklärungswoche vom 11. bis lI.Ianuar

Was wird in dieser Zeit alles von der Polizei unternommen?

Mitgeteilt von Polizeioberinspektor Beate.

Fuß- oder Fingerspuren auf der Erde bzw. an Gegenständen, bei Mord oder dergl. auch an dem Toten, sorgfältige Aufzeichnung von Blutspuren, Feststellungen darüber, ob der Rasen oder der Boden Spuren eines Kampfes aufweist, usw. Selbstverständlich ist sorgsames und genaues Pho­tographieren nicht nur der Hauptdinge, sondern auch zahlreicher Einzelheiten eine der wichtigsten Auf­gaben der Kriminalbeamten.

Alle diese Merkmale zur Aufklärung der Tat müssen mit peinlichster Genauigkeit zusammenge- tragen und sorgfältig schriftlich feftgehalten wer­den. Gleichzeitig beginnen wenn man ihn nicht schon auf frischer Tat am Tatort erwischt hat die ersten Ermittlungen nach dem Täter. Dabei sind langjährige Erfahrungen und ein geübtes Auge, ferner die Fähigkeit zu logischem Denken und eine gesunde Kombinationsgabe wichtige Erfordernisse, deren Betätigung für den Erfolg der Arbeit sehr maßgebend werden kann. Ist der Täter flüchtig ge­gangen, so erfolgt ungesäumt die Fahndung nach ihm durch Ausschreibung im Polizeifunk an alle Polizeibehörden, bei ganz schweren Fällen sofort auch durch den Rundfunk, ferner durch- die Krimi­nal-Fahndungsblätter und selbstverständlich durch die Tagespresse und Plakatanschlag. Hat die Polizei den Tater gefaßt, so wird er zuerst einer gründlichen Leibesvisitation unterworfen. Dann erfolgt feine erkennungsdienstliche Behandlung (daktyloskopisches Verfahren). Hierzu gehört die schriftliche Festlegung aller seiner Personalien, angefangen von feiner Ab­stammung, über seine Familienangehörigen, bis zu ihm selbst in allen Einzelheiten. Dazu wird er sorg­sam nach seiner Größe gemessen; es werden von ihm Photographien angefertigt, und zwar zwei Aufnahmen'von vorne und eine von der Seite, ein Bild mit und ein Bild ohne Kopfbedeckung; es werden Hand- und Fingerabdrücke von ihm her- gestellt, um durch die Linien der Hand zuverlässige Vergleichsmöglichkeiten mit den bei der ersten Un­tersuchung am Tatort sichergestellten Hand- oder Fingerabdrücken zu erhalten; besondere Merkmale oder Kennzeichen an ihm werden natürlich gleich­falls genau feftgehalten. Wenn das alles erledigt ist, folgt das gründliche Verhör, währenddessen in der erkennungsdienstlichen Abteilung die durch die photographischen Aufnahmen usw. gewonnenen Be­weismittel entwickelt und hergerichtet werden. Der Inhaftierte unterliegt solange der Haft und den Verhören, bis er entweder seine Tat eingestanden hat ober durch die Zusammentragung von Indizien­beweisen soviel Material vorliegt, daß er als aus-