Dienstag, 12. Zanuar 195Z
Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberheßen)
Rr.y Drittes Blatt
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alle Teile voll befriedigenden Ergebnis werden wird.
Kinderfahrten mit dem polizeiauto.
Am heutigen Dienstag, sowie am Donnerstag und am Freitag, jeweils um 15 und 16 Uhr, unternimmt die Gießener Polizei mit ihrem großen Mannschaftswagen eine Fahrt mit Gießener Schulkindern durch die Stadt, um auf dieser Rundfahrt die Kinder über wichtige Erfordernisse und Pflichten beim Verkehr in den Straßen aufzuklären. Durch dieses Stück praktischer Jugenderziehung sotten die Kinder schon bei Zeiten darauf hingewiesen werden, wie wichtig es ist, daß sie sich beim Verkehr in den Straßen einwandfrei nach den Notwendigkeiten des Verkehrs verhalten.
Links oben: Das „Verbrecheralbum", das Bildarchiv der Kriminalpolizeistelle Gießen (im Bilde links sind die Einrichtungen für die photographischen Aufnahmen zu sehen). — Links unten: Der sog. „Mordkoffer" wird einer Prüfung unterzogen.
Rechts oben: So werden Fingerabdrücke als Erkennungsmittel hergestellt. — Rechtsunten: Die Kartei der Kriminalpolizei Gießen, in der viele Verbrecher nach ihren Personalien festgehalten sind. — (Aufnahmen 14]: Neuner, Gießener Anzeiger.)
17. Januar, um 11 Uhr, an der Mäusburg zum Konzert aufspielen.
Die am 16. und 17. Januar in Verbundenheit mit der Polizei Spenden für das Winterhilfswerk sammelnden Kameraden sammeln nicht für sich, sondern für die Aermsten der Arme n und wollen damit unseres großen Führers herrlichste Aufgabe, der größten Not zu steuern, unterstützen.
Wir Polizeibeamte, die wir unseren Stolz und unsere Freude darein setzen, allen Bevölkerungsschichten unserer schönen Garnison- und Universitätsstadt Gießen in gleicher Weise dienen und helfen zu können, sind gewiß, daß der „Tag der Deutschen Polizei", insbesondere auch hinsichtlich der Opferfreudigkeit aller Volksschichten, zu einem
Kriminalpolizei! Ein hartes und unangenehmes Wort, das denen grell in die Ohren klingt, die „nicht ladenrein" find. Man kann es verstehen, wenn ihnen bei diesem Worte „mulmig" zumute wird und das Herz einen Stock tiefer sinkt. Aber es hat einen herrlichen Wohlklang, wenn es an die Ohren derer klingt, die auf Schutz und Hilfe der Polizei hoffen, die beim Erscheinen eines derartigen „harmlosen Zivilisten" von Angst und Bedrän- nis befreit aufatmen. Und erfreulicherweise ist es so, daß die letztgenannte Gruppe von Volksgenossen in den Männern der Kriminalpolizei, wie der Polizeibeamten überhaupt, ihre Freunde und Helfer sieht, die Tag und Nacht zu jeder Stunde bereit sind, dem Wohle und der Sicherheit der anständigen Volksgenossen zu dienen, die staatliche Ordnung ^u schützen und zu verteidigen gegen Rechtsbruch und Gewalt. Aber viele Männer und Frauen in Stadt und Land wissen von der vielseitigen und aufreibenden Tätigkeit der Kriminalpolizei noch sehr wenig. Sie sehen wohl bei Gelegenheit durch einen Zufall, daß ein solcher Beamter für einen Augenblick eine kleine ovale Metallmarke einem anderen unter die Nase hält, und sie wissen dabei vielleicht noch nicht einmal, daß dieses kleine Stück Metall mit eingravierten Buchstaben und dem staatlichen Hoheitszeichen das amtliche Erkennungszeichen eines Kriminalbeamten ist. Beim Vorzeichen dieser Erkennungsmarke klingt dann aus dem Munde des Beamten das inhaltsschwere oder auch — je nachdem — befreiende Wort „Kriminalpolizei", und dann kann die Amtshandlung beginnen. Wie wickelt sich die Tätigkeit der Kriminalpolizei aber ab? Die Aufklärungswoche der Polizei haben wir zum Anlaß genommen, uns darüber mit dem Leiter der Kriminalpolizei bei der Polizeidirektion Gießen zu unterhalten, und davon wollen wir nun unseren Lesern einiges erzählen.
Nehmen wir — der Vielseitigkeit halber — als Beispiel einen Kapitalfall (Mord, Raubmord, Totschlag, Brandstiftung oder dergl.) an. Aus dem Orte des Vorgangs meldet entweder die Ortspolizei, oder die Gendarmerie die Tat fernmündlich an die Kriminalpolizei unter gleichzeitiger Angabe der Hauptmerkmale des Verbrechens. Sofort machen sich, nach vorheriger Verständigung mit dem Oberstaatsanwalt, der Leiter der Kriminalpolizei und seine für den betreffenden Fall in Betracht kommenden Spezialisten mit dem Auto auf den Weg zum Tatort. Dort gilt es zunächst nach allen Richtungen hin die Spuren des Verbrechens und die besonderen Merkmale der Tat zu sichern. Dazu gehören die
Aus Oer Provinzialhauptstadt.
Oer Einzelhandel rüst!
Nach den Weihnachtsferien tritt an die jungen Leute des Jahrgangs, der zu Ostern die Schule verläßt, die Frage heran: Welchen Beruf will ich ergreifen: Was möchte ich werden? Auch für die Eltern des jungen Mannes ist es oft schwierig, die richtige Entscheidung zu treffen bzw. dem Sohn einen Ratschlag zu geben, den sie in Zukunft nicht zu bereuen haben. Schließlich wird durch die richtige Berufswahl die Zukunft des jungen Mannes entscheidend beeinflußt.
In den Kreis der Berufe, die einen leistungsfähigen Nachwuchs benötigen, ist nunmehr auch der Einzelhandel getreten. Das mag zunächst erstaunlich klingen, da bekanntlich im Einzelhandel durch das Einzelhandelsschutzgesetz eine Errichtungssperre für neue Geschäfte besteht. Aber diese Sperre wendet sich in keiner Weise gegen einen ausgebildeten kaufmännischen Nachwuchs. Durch das bekannte Gesetz sollen lediglich wie wiederholt von amtlicher Seite betont — die berufsuntüchtigen und berufsfremden Kreise vom selbständigen Einzelhandel ferngehalten werden, eine Forderung, die nach wie vor vom gesamten Einzelhandel gebilligt wird. Der Einzelhandel ist gerade durch dieses Gesetz in berufsethischer Hinsicht gehoben worden, so daß er nun mit Recht an die Heranwachsende Jugend mit dem Ruf herantreten kann: Tretet ein in unsere Reihen, denn hier werden sich in Zukunft Möglichkeiten bieten, die ausgenützt werden müssen, wenn das deutsche Wirtschaftsleben wieder endgültig seine alte Kraft und Stärke zurückerhalten soll. Heute schon ist es jedem Einsichtigen klar, daß der Einzelhandel ein wichtiger Bestandteil im Räderwerk des Wirtschaftslebens bleiben wird.
Vielen wird die Möglichkeit offenstehen, im Einzelhandel selbständig zu werden. Andere können es in größeren Geschäften zu leitenden Posten bringen, sie können Einkäufer werden oder zum Großhandel, sowie zur Industrie übergehen. Schließlich ist es noch immer der Kaufmann, der als Pionier des Wirtschaftslebens hinauszieht in ferne Länder, um
reichend der Tat überführt angesehen werden kann oder aber seine Unschuld sich zweifelsfrei erwiesen hat; im ersteren Falle wird er nach dem Abschluß der polizeilichen Ermittlungen dem Amtsgericht zur zur Verhängung der Untersuchungshaft vorgeführt, im letzteren Falle wird ihn die Polizei wieder auf freien Fuß setzen, jedoch wird dadurch die Fortführung der polizeilichen Ermittlungen nicht gehemmt.
Die polizeiliche Durchsuchung von Wohnräumen des mutmaßlichen Täters, des Hauses, etwaiger Verstecke in Gebäuden, im Garten oder dergl. sind weitere wichtige Aufgaben der polizeilichen Ermittlungen, insbesondere bei Diebstählen mit spurlosem Verschwinden des Diebesgutes und dergl. Eine bis in die letzten Einzelheiten sorgsam auf dem laufenden gehaltene Kartothek und ein in vielerlei Hinsicht gegliedertes und unterteiltes Verbrecherbildarchiv in der Dienststelle der Kriminalpolizei sind ebenfalls wichtige Grundlagen der kriminalpolizeilichen Arbeit; an diesen beiden Einrichtungen muß ständig mit peinlichster Gewissenhaftigkeit gearbeitet werden, wenn die Schlagkraft der Kriminalpolizei stets voll gesichert fein soll. Die Kriminalwache in der Polizeidirektion mit Fernsprechverbindung ist Tag und Nacht ständig mit einem Beamten besetzt, der wiederum zu jeder Tages- und Nachtzeit mit dem Dienststellenleiter bzw. dessen Stellvertreter in telephonische Verbindung treten kann, so daß die Bevölkerung zu jeder Tages- und Nachtzeit wirksame kriminalpolizeiliche Hilfe zur Seite hat.
Dieser kurze Ueberblick zeigt, wie wirksam die Schlagfertigkeit der Kriminalpolizei für ihren Kampf gegen Rechtsbrecher und gegen unerlaubte Gewalt zum Schutze der ordnungsliebenden Volksgenossen ausgebaut ist. Die Bevölkerung kann also das volle Vertrauen zur Kriminalpolizei haben, daß sie den bedrohten oder bedrängten Volksgenossen jederzeit wirksam zu Hilfe eilen kann oder nach geschehener Tat die Möglichkeit besitzt, die Sühne für das Verbrechen herbeizuführen und den Täter der verdienten Strafe zu überliefern. B.
Auf frischer Tat ertappte Verkehrssünder werden von den Verkehrsposten an Ort und Stelle nicht nur verwarnt, sondern, was wichtiger ist, an Hand besonders von Beamten hergestellten Modellen Skizzen usw. belehrt.
Während der Polizeiaufklärungswoche erfolgt ferner eine Verteilung von Handzetteln, die kurze, zum Teil von Polizeibeamten verfaßte Aufklä- rungs- und Verhütungsmerksprüche enthalten.
Das wäre etwa in großen Zügen das Programm, das durch uns, also von der Polizei, durchgeführt werden wird.
Am 16. und 17. Januar, den eigentlichen „Tagen der Deutschen Polizei", findet eine
Straßen- und Haussammlung
statt, deren Durchführung das Winterhilfswerk übernimmt. Diesmal gehen nicht die Polizeibeamten als Sammler auf die Straßen, sondern der Verkauf der für den „Tag der Deutschen Polizei" beschafften schönen Ansteckfiguren, einen netten, Tschako tragenden Schupo darstellend, übernehmen in liebenswürdiger Weise die Kameraden der Feuerlösch - polizei, der Technischen Nothilfe und des NSKK.
Zur Verschönerung des Straßenbildes werden sich am Samstagnachmittag drei Polizeibeamte, hoch zu Roß, am Sammeln beteiligen. Herr Universitäts- reitlehrer Schömbs stellt die drei Pferde in dankenswerter Weife zur Verfügung.
Das Musikkorps des Jnfant.-Regiments Nr. 116 und der Musikzug der SA.-Standarte 116 stellen sich ebenfalls in dankenswerter Weife am Samstag, 16. Januar, um 16 Uhr, am Selterstor und an der Mäusburg, mitKonzerten zur Verfügung. In gleich liebenswürdiger Weife stellt sich auch der Musikzug der Marine-Hitlerjugend in den Dienst der guten Sache; er wird am Sonntag,
Die Männer mit der Erkennungsmarke
Ein „harmloser Zivilist".-llnd doch Polizei!
Die Polizei im ganzen Deutschen Reich klärt auf. Das ist die für die Polizei- . aufklärungswoche herausgegebene Parole. Es joll allen Volksgenossen, und namentlich der Jugend, durch praktische Vorführungen und Darstellungen klargemacht werden, wie man sich vor Gefahren, Nachteilen und Unfällen schützt.
Der Polizeibeamle auf der Straße und der in den Potizeidiensträumen Diensttuende sind Freunde und Helfer aller. Nicht ängstlich und bangend sollen die Hilfe und Rat suchenden Volksgenossen zur Polizei kommen, sondern zuversichtlich und wissend, daß der Polizeibeamte im Dritten Reich heute seinen Stolz und seine Freude darin findet, allen Volksgenossen und besonders der Jugend mit Rat und Tat beizustehen.
In diesem Zusammenhang darf auch einmal die Bitte ausgesprochen meröen — und namentlich den Müttern gesagt — werden, daß es grundfalsch und geradezu sträflich ist, wenn Mutti ihrem unartigen Kinde sagt: „Wenn du nicht gleich ruhig und artig bist, hole ich den Schutzmann. Nichts verkehrter als dies! Der Kindes- feele wird dadurch schon eine Furcht gegen den uniformierten Polizeibeamten eingeflößt, der doch gerade dLN Kindern gegenüber Freund und Helfer fein wsst. Biel richtiger und nutzbringender für die Kleinen ist es. wenn Vater oder Mutter ihre Kinder beizeiten über den auf die Kinder liebevoll auf= paffenden „Onkel d e r Polizei" aufklären und ihnen sagen, wenn sie vor irgend etwas auf der Straße Angst haben oder Hilfe brauchen, sie sich ohne Scheu an ihn wenden sollen. Der früher manchmal gehörte schnodderige Ton der Polizeibeamten gehört der Vergangenheit an.
In freundlichem und ruhigem Ton spricht heute der Polizeibeamte zu den Hilfe und Rat suchenden Volksgenossen und Kindern. Nur Rechtsverbrechern gegenüber ist der Beamte streng und unnachgiebig.
Da in der Aufklärungswoche besonders auch die Jugend aufgeklärt und auf die sie umgebenden Gefahren aufmerksam gemacht werden sott, mache ich auf ein Leseheft aufmerksam mit dem Titel: „Die Polizei — Dein Freund — Dein Helfer." Dieses Leseheft erzählt nicht nur in anschaulicher Art von der Arbeit und den Aufgaben der Polizei, sondern es weist die Jugend auf die sie überall bedrohenden Gefahren hin. In keiner Jugend-Bibliothek, in keiner Schule, in keinem Hause sollte dieses Büchlein, das zahlreiche Lichtbilder und Zeichnungen aufweist, fehlen. Es ist von Offizieren und Beamten aller Po- lizei-Dienftzweige geschrieben und kostet 80 Pf-, 100 Seiten stark. Zu beziehen vom Verlag Ferdl- nand Hirt, Breslau.
Nun kurz das Programm.
Tag und Stunde der aufklärenden Arbeit soll und kann im einzelnen nicht aufgeführt werden, da es sich in der Hauptsache um Belehrung der schulpflichtigen Jugend in verkehrspolizeilicher Hin- ficht in den Schulen und nicht zuletzt darum handelt, Jungen und Mädchen auf die um sie lauernden Gefahren, die ihnen in anderer Hinsicht drohen, aufmerksam zu machen. .
Hauptmann der Schutzpolizei Keller wird die Hitler-Jugend aufklären. Oberinspektor der Schutz- polizsi Hoffmann, Kommissar der Schutzpolizei Zimmer und Kriminalsekretär Bäcker werden an mehreren Vormittagen in den verschiedenen Schulen unserer Stadt die Aufklärung der Jugend, zum Teil unter Vorführung geeigneter Lichtbilder, vornehmen.
Darüber hinaus werden wir einen Teil der Schulkinder zur Fahrt durch die Stadt in unserem großen Notruf wagen einladen. An verkehrsreichen Straßen und Plätzen der Stadt wird ihnen an Hand praktischer Beispiele gezeigt und gesagt, wie sie sich beim Begehen solcher Gefahrenpunkte verkehrsmäßig zu benehmen und so zu gehen haben, daß sie einmal sich selbst vor Gefahren schuhen und zum anderen die übrigen Verkehrsteilnehmer durch ihr vielleicht unrichtiges Benehmen im Verkehr nicht schädigen.
Achtung!
Polizeiaufklärungswoche vom 11. bis lI.Ianuar
Was wird in dieser Zeit alles von der Polizei unternommen?
Mitgeteilt von Polizeioberinspektor Beate.
Fuß- oder Fingerspuren auf der Erde bzw. an Gegenständen, bei Mord oder dergl. auch an dem Toten, sorgfältige Aufzeichnung von Blutspuren, Feststellungen darüber, ob der Rasen oder der Boden Spuren eines Kampfes aufweist, usw. Selbstverständlich ist sorgsames und genaues Photographieren nicht nur der Hauptdinge, sondern auch zahlreicher Einzelheiten eine der wichtigsten Aufgaben der Kriminalbeamten.
Alle diese Merkmale zur Aufklärung der Tat müssen mit peinlichster Genauigkeit zusammenge- tragen und sorgfältig schriftlich feftgehalten werden. Gleichzeitig beginnen — wenn man ihn nicht schon auf frischer Tat am Tatort erwischt hat — die ersten Ermittlungen nach dem Täter. Dabei sind langjährige Erfahrungen und ein geübtes Auge, ferner die Fähigkeit zu logischem Denken und eine gesunde Kombinationsgabe wichtige Erfordernisse, deren Betätigung für den Erfolg der Arbeit sehr maßgebend werden kann. Ist der Täter flüchtig gegangen, so erfolgt ungesäumt die Fahndung nach ihm durch Ausschreibung im Polizeifunk an alle Polizeibehörden, bei ganz schweren Fällen sofort auch durch den Rundfunk, ferner durch- die Kriminal-Fahndungsblätter und selbstverständlich durch die Tagespresse und Plakatanschlag. Hat die Polizei den Tater gefaßt, so wird er zuerst einer gründlichen Leibesvisitation unterworfen. Dann erfolgt feine erkennungsdienstliche Behandlung (daktyloskopisches Verfahren). Hierzu gehört die schriftliche Festlegung aller seiner Personalien, angefangen von feiner Abstammung, über seine Familienangehörigen, bis zu ihm selbst in allen Einzelheiten. Dazu wird er sorgsam nach seiner Größe gemessen; es werden von ihm Photographien angefertigt, und zwar zwei Aufnahmen'von vorne und eine von der Seite, ein Bild mit und ein Bild ohne Kopfbedeckung; es werden Hand- und Fingerabdrücke von ihm her- gestellt, um durch die Linien der Hand zuverlässige Vergleichsmöglichkeiten mit den bei der ersten Untersuchung am Tatort sichergestellten Hand- oder Fingerabdrücken zu erhalten; besondere Merkmale oder Kennzeichen an ihm werden natürlich gleichfalls genau feftgehalten. Wenn das alles erledigt ist, folgt das gründliche Verhör, währenddessen in der erkennungsdienstlichen Abteilung die durch die photographischen Aufnahmen usw. gewonnenen Beweismittel entwickelt und hergerichtet werden. Der Inhaftierte unterliegt solange der Haft und den Verhören, bis er entweder seine Tat eingestanden hat ober durch die Zusammentragung von Indizienbeweisen soviel Material vorliegt, daß er als aus-


