Amtsgericht Gießen.
Am vergangenen Freitag wurde in Gießen der W. M. aus Andernach, zur Zeit ohne festen Wohnsitz, festgenommen. Er war als „Wanderbursche" nach Gießen gekommen und hatte sich von seinen erbettelten Groschen betrunken. Später ging er noch in eine Gastwirtschaft und wollte dort „musikalische Aufführungen" vorführen. Die Schaustellung wurde ihm aber untersagt. Er wurde auch mehrmals aufgefordert, das Lokal zu verlassen, kam jedoch den Aufforderungen nicht nach, sondern belästigte weiter die Gäste. Es blieb nichts anderes übrig, als ihn gewaltsam zu entfernen. Dabei riß er noch einen Vorhang ab. Wegen dieser Handlungsweise hatte er sich gestern vor dem Schnellrichter zu verantworten. Zu seiner Verteidigung berief er sich auf seine Trunkenbeit und gab an, von der Tat nichts mehr zu wissen. Das Gericht verurteilte ihn wegen groben Unfugs, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch zu einer Gefängnis st rafe von 1 W o ch e und zu den Kosten des Verfahrens. Der Angeklagte trat seine Strafe sofort an.
Weiterhin hatte sich der I. R., früher wohnhaft in Gießen, jetzt in Münster i. W., wegen Verletzung seiner Unterhaltspflicht zu verantworten. Der Angeklagte, der bereits zweimal schuldig geschieden wurde, war trotz wiederholter Aufforderung seiner Unterhaltspflicht einem unehelichen Kinde gegenüber nicht nachgekommen, so daß fremde Hilfe, und zwar von nicht unterhaltspflichtigen Verwandten und im geringen Umfange von der öffentlichen Fürsorge, in Anspruch genommen werden mußte. Wegen Uebertretung des § 361 Ziff 10 StrGB. war er durch Straibefehl des Amtsgerichts Gießen in eine Haftstrafe von 2 Wochen genommen worden. Die gestrige Hauptverhandlung auf seinen Einspruch hin hat ergeben, daß der Angeklagte zumindest teilweise seiner Unterhaltspflicht hätte nachkommen können. Er als außerehelicher Vater ist in erster Linie seinem unehelichen Kinde gegenüber unterhaltspflichtig und hat die Pflicht, seinen letzten Pfennig mit den von ihm stammenden Nachkommen zu teilen. Bei gutem Willen wäre er sehr wohl in der Lage gewesen, weniastens etwas seinem Kinde zu geben, statt dessen aber glaubte er, da die Kindesmutter Geld verdiente, es nicht nötig gehabt zu haben. Das Gericht erkannte an, daß der Angeklagte nicht viel verdient und ermäßigte die im Strafbefebl ausgesvrochene Strafe auf eineWocheHaft. Das Gericht hofft, daß die Strafe ihre Wirkung auf den Angeklagten nicht verfehlt und er sich seiner Pflichten bewußt wird.
Es wurde ihm aber eröffnet, daß im Wiederholungsfälle er mit einer erheblich höheren Strafe zu rechnen habe.
Nie Vorgänge bei der Häute- und ^etiverwertungö-GmbH. in Frankfurt.
Lpd. Frankfurt a. M., 9. Aug. In der seit dem 7. Juli vor der Großen Strafkammer tagenden Verhandlung gegen sieben Angeklagte aus dem Metzgerberufe und dem Dersicherungsberuf wurden heute die Strafanträge gestellt. Die Angeklagten werden des Verbrechens gegen § 81a Absatz 2 des GmbH.-Gesetzes teils der Beihilfe, teils der Untreue nach dem Gesetz für die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen bzw. der Begünstigung und ein Angeklagter auch der Hehlerei beschuldigt.
Der Sachbearbeiter, Staatsanwalt S ch l a e g e r , sprach in fast dreistündigen Ausführungen, in denen er betonte, daß die Hauptschuldigen als Geschäftsführer bzw. als Aufsichtsratsmitglieder der H ä u t e - und F e t t v e r w e r t u n g s-G. m. b. H. es verstanden hätten, das notleidende Institut 0115311 = beuten. Es sei ein Schaden von rund 25 000 Mk. erwachsen. Die Angeklagten hätten besonders arglistig gehandelt und mit falschen Unterlagen, gefälschten Aufsichtsprotokollen und geschickten Verbuchungsmaßnahmen gearbeitet. Nach außen hin hätten sie ihr Treiben gut zu verschleiern gewußt. Sie hätten sich in volksschädlichem Sinne betätigt. Der Hauptbeschuldigte Linder habe noch im August 1935 nach einer Lehrlings-Freisprechung die Worte gesagt: Schädlinge können und wollen wir nicht dulden!
Der Erste Staatsanwalt Dr. N e e b äußerte sich zu den strafrechtlichen Gründen und beantragte gegen den früheren Obermeister der Fleischerinnung Linder 2 Jahre 8 Monate Zuchthaus und 5000 Mark Geldstrafe, gegen den Metzgermeister Braun 1 Jahr 5 Monate Zuchthaus und 1000 Geldstrafe, den früheren stellvertretenden Jnnungsober- meifter Eberhard Quirin 15 Monate Zuchthaus und 1000 Mk. Geldstrafe, den Buchhalter der Häute- und Fettverwertungs-G.m.b.H. Emil Müller acht Monate Gefängnis und 200 Mk. Geldstrafe, den früheren Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft und Versicherungsvertreter Emil Stein 14 Monate Gefängnis und 500 Mk. Geldstrafe, den 2kr= sicherungsdirektor Friedrich Siekmann 2 Jahre Gefängnis und 1500 Mk. Geldstrafe, gegen den bei der Häute- und Fettverwertungs-G. m". b. H. beschäftigten Metzgermeister Karl I a u ß wegen Hehlerei
sechs Monate Gefängnis. Das Urteil ist in einigen Tagen zu erwarten.
Mutter geht mitzweiKindernindenTod
Lpd. H 0 f h e i m (Taunus), 10. Aug. In den frühen Morgenstunden des Dienstag ereignete sich in Langenhain eine furchtbare Tat. Eine junge Frau, Mutter von drei Kindern, hatte, während im Hause alle Leute schliefen, mit ihren zwei kleinen Kindern unbemerkt die Wohnung verlassen und sich im Brandweiher samt ihren zwei Kindern ertränkt. Als der Mann erwachte, fand er nur das ältere Kind vor. Man ging sofort auf die Suche nach den Vermißten und machte schließlich an der Unglückstätte die furchtbare Entdeckung. Wie es heißt soll ein Nervenleiden die Frau zu dem unglücklichen Schritt veranlaßt haben.
Tödlicher Siffelsticb.
Lpd. Fulda, 10. Aug. Die Ehefrau des Landwirts W i e l e r in Unterkatz bei Kaltennordheim in der Rhön stach sich bei Erntearbeiten auf dem Feld eine Distel in den Finger. Da sie die
Wunde nicht weiter beachtete, trat Blulvergif, t u n g ein, die den Tod der erst 25 Jahre alten Frau zur Folge hatte.
Die Industrie- und Handelskammer Gießen gibt Auskunft: 614: Reiseverkehr mit der Tschechoslowakei. — 615: Anordnung 29 der Ueberwa- chungsstelle für Eisen und Stahl (Lagerhaltung, Meldepflicht und Auftragserteilung im Eisen- und Stahlhandel und Baugewerbe). — 616: Die italienischen Eisenbahn - Umrechnungskurse. — 617: Merkblatt über die allgemeine Zollerhöhung in Frankreich. — 618: Erhöhung des griechischen Einfuhrkontingentes für Leinen, Hanf usw. — 619: Anordnung 30 der Ueberwachungsstelle für Bastfasern (Herabsetzung der Freigrenze für Leinengarne, Hanfgarne, Web- und Zwirngarne aus Ramie). — 620: Verordnung zur Förderung der Nutzholzgewinnung. — 621: Polnische Maßnahmen zur Besserung der Außenhandelslage, Einstellung der Kompensationsgeschäfte. — 622: Reiseverkehr nach Bulgarien. — 623: Postnachnahmen nach Frankreich, Korsika und Algerien. — 624: Verordnung zur Regelung der Erzeugung, des Absatzes und der Preise für Alpengras (carex brizoides).
Oie Flachsernte hat begonnen.
Lpd. Alljährlich bildet die Ueberreichung der Adolf-Hitler-Flachs-Spende des Reichsnährstandes an den Führer und Reichskanzler den Höhepunkt des Erntedankfestes auf dem Bückeberg.
Ueberall in Deutschland sind die Pauern dem Ruf zur Sicherung einer wichtigen Rohstoffversorgung aus der heimischen Scholle mit Begeiste- rung gefolgt und haben den Flachsanbau wieder eingeführt, wo er ganz verschwunden war, oder erweitert, wo noch Reste vorhanden waren.
Im Gau Hessen-Nassau war der Flachsanbau in den letzten Jahrzehnten vollständig vernachlässigt worden. Er war von 2606 Hektar im Jahre 1878 auf 14 Hektar in ganz Hessen-Nassau im Jahre 1932 gesunken. Unter der nationalsozialistischen Agrarpolitik erfuhr die Einstellung zum Flachs eine grundlegende Aenderung. Maß ließ dem Flachs weitgehende Förderung angedeihen, die er als unsere wichtigste Faserpflanze und gleichzeitig als bedeutender Oel- und Eiweißlieferant verdient. Im vergangenen Jahre war im Bereich der Landesbauernschaft Hessen-Nassau bereits eine Anbaufläche von 1096 Hektar erreicht worden, die in diesem Jahre auf 1102 Hektar gestiegen ist. Die
Hauptanbaugebiete sind im Vogelsberg die Kreise Alsfeld, Schotten, Lauterbach, ferner der Oberwesterwald (Hachenburg, Marienberg, Montabaur) und der Odenwald (Erbach, Heppenheim, Bensheim).
Das prächtige Sommerwetter hat in diesem Jahre den Flachs zur schönsten Gelbreife (wenn das Flachsfeld hellgelb aussieht) gebracht. Ueberall setzt nun die Flachsernte ein. Dorsjugend und Arbeitsdienst helfen eifrig „raufen" (Flachs darf nicht gemäht werden, sondern wird mit dem Wurzelende aus der Erde „gerauft"). In kegelförmigen „Puppen" oder in länglichen „Kapellen" wird der Flachs zum Trocknen auf den Feldern aufgestellt. Erst wenn er vollkommen getrocknet ist, wird er zusammengebunden und eingefahren.
Die Abnahme der ganzen Ernte durch die Bäuerliche Hauptgenossenschaft wird bis November beendet fein. Die Gesamternte aus dem Bereich der Landesbauernschaft Hessen-Nassau ist der einzigen Flachsröste unseres Gaues in Stockheim (Kreis Büdingen) zugeteilt.
Grummetgras - Versteigerung der Stadt Gießen.
THonfag, den 16. August 1937, soll das Grummetgras von den städtischen Wiesen öffentlich meistbietend versteigert werden, und zwar: 5256A
Um 8 Uhr (Zusammenkunft an der Anneröder Straße) von den Wiesen im Utersbrunnen.
Um 9 Uhr (Zusammenkunft an Ort und Stelle) von den Wiesen in den Gemarkungen Großen- Buseck sowie der Wiesen am Bügeeck und Schinderseck.
Um 9% Uhr (Zusammenkunft am Schwarzlachweg, Ecke Marburger Straße) von den Wiesen in der Schwarzlach in 4 Abteilungen.
Um 11 Uhr an Ort und Stelle von den Wiesen auf der Hohleich, bei dem Schlachthof und Inseln.
Um 14 Uhr (Zusammenkunft an der Restauration »Zur Stadt Cid)“, Cicher Straße 59) von den Wiesen im Heegstrauch, Onleberg, am Weiher, Throrns Garten, eine Wiese hinter der Kläranlage, von den Wiesen im Wiesecktal und an der Eselswiese.
Steigliebhaber, welche die Wiesen zu besichtigen wünschen, wollen sich an den Wiesenmeister Klos, Bückingstraße 4, wenden.
Gießen, den 10. August 1937.
Der Oberbürgermeister. I. V.: Nico laus.
Wiederbeginn der Sprechstunde Donnerstag, 12. August 1937
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halb man alte Kartoffeln im Gegensatz zu jungen dicker schälen soll. Um die Mineralsalze nicht auslaugen zu lassen, ist es zweckmäßig, Kartoffeln zu dämpfen, statt zu kochen. Kartoffelschalen dienen als Schweinefutter sowie 3um Reinigen von Glasflaschen. Winterkartoffeln müssen kühl, aber frostfrei in einem dunklen, trockenen Raum aufbewahrt werden. Rach Möglichkeit werden die unten liegenden Kartoffeln zuerst verbraucht. Keime müssen sobald sie sich zeigen, entfernt werden. Erfrorene Kartoffeln sind ungenießbar, sie verlieren manchmal den süßen Geschmack, wenn man sie länger in kaltes Wasser legt Kartoffeln schneidet man bei Tisch nicht mit dem Messer man bricht sie mit der Gabel auseinander.
Kartoffelmehl, aus getrockneten, gemahlenen Kartoffeln gewonnen, dient zum Anrühren von Tunken und wird auch bei verschiedenen Kuchen, wie Sandtorte, verwendet.
Kasein, Eiweißkörper der Milch, der Hauptbestandteil des Käses, wird den Kaseinfarben zugesetzt mit denen Zimmerwände gestrichen werden. Kasein dient auch zur Herstellung von Galalith.
Kasperletheater, Handpuppenspiele, bei denen der Zeigefinger im Kops, Daumen und Mittelfinger in den Armen der Puppen stecken, sind bei Kindern außerordentlich beliebt. Solche Theater sind fertig zu kaufen, so daß von Kindern selbst erdachte Szenen gespielt werden können.
Zeitung gelesen •
— dabei gewesen I
Für phantasiebegabte Kinder außerordentlich anregend.
Kastanie, echte, Zierbaum, der in warmen Lagen eßbare Früchte (Maronen) trägt. Vor dem Kochen oder Rösten die Maronen kreuzweise oben einschneiden, da sich Haut besser abziehen läßt.
Kastration, operative Entfernung der Eierstöcke oder Hoden. Katalog, griech. Bedeutung dem Sinne nach geordnet, entbehrliches Fremdwort für Verzeichnis, besonders von Büchern.
Kataplasma, griech., Breiumschlag, der vielfach zum Reifen von Geschwüren aufgelegt wird. Katarrh, eine bes. Form der Ent. ziindung (s. d.). befand, an den Schleimhäuten mit Beimengung von viel Schleim und abgestoßenen Deckzellen der Schleimhaut. Katgut (Eatgut, engl. = Kab- zenderm), in der Chirurgie neben Seide und Zwirn verwendetes Restmaterial, das den Vorteil hat, während des Heilungsvorganges vom Gewebe „verdaut", also verflüssigt zu werden und daher nicht eigens entfernt werden muß.
Katharina, weibl. Vorname griechischer Herkunft mit der Bedeutung „die Reine", Abkürzung: Käte. Käthchen. Kathi, Trine Katheter, röhrenförmiges Instrument zum Einführen in die Blase, um den Inhalt zu ent-
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3. Ziehungstag
10. August 1937
tJn der heutigen Dormittagsziehung wurden gezogen
4 Gewinne,U 10000 NM. 8897 16968
2 Gewinne au 5000 RM. 308497
12 Gewinne au 3000 NM. 10453 102033 248017 350890 378794 395567
24 Gewinne zu 2000 RM. 8596 10049 65041
99948 126099 174785 182252 218194 269381 286047 307416 392661
58 Gewinne zu 1000 RM 15665 30067 37897 41058 65797 107487 135003 135629 140204 142521 153247 176942 180192 187630 188713
197431 208774 275720 285164 301721 315283
316876 316988 329613 354891 355512 364035
390038 396110
94 Gewinne zu 500 RM. 21505 28959 34196
46135 64835 67075 165088 165450 169360 181866 183986 189725 205968 215922 216452 218930
231499 232697 235318 243789 257624 261892
263064 267994 284860 285890 290389 297038
308723 313960 333359 336409 342397 343767
352584 354649 359699 362669 364596 368182
370438 370835 377586 377795 383195 386081
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180 Gewinne zu 300 RM 210 13804 26713
30242 31452 31514 33912 35459 37981
49937 61334 58949 59715 65445 71421
78996 83455 85152 85677 92030 92466
•>6926 101869 104933 105749 107577
108917 111700 112226 112289 115110
'27223 136838 138629 141984 146822
।59669 163349 163366 165590 173495
I78525 182188 188440 199554 200278
207356 210040 213690 220094 225810
230563 233675 242600 253986 257621
268254 277785 281239 295189 305090
429515 329748 334810 337638 342122
148048 348932 353109 360634 362014
467140 371012 387773 391002 395134
29581 48120
74809
96348
107582 120046 154026
176052 206888 227305 264539
313817 345412
365216
dn der heutigen Nachmittagsziehung wurden gezogen
2 Gewinne zu 50000 RM. 55503
2 Gewinne zu 20000 RM. 87435
4 Gewinne zu 10000 NM. 129400 176444
10 Gewinne zu 5000 RM. 12757 167321 181052 257485 284725
12 Gewinne zu 3000 RM. 70867 94901 144091 230413 328281 395855
22 Gewinne zu 2000 RM 85044 138900 150518 228639 233458 275167 281451 344401 357019 392467 394410
40 Gewinne zu 1000 RM 13289 44379 63634 65003 72129 94574 99908 102250 116263 125786 217200 238895 253535 261660 266862 279247 354473 357441 392932 396670
88 Gewinne zu 500 RM 2810 27481
50395 58114 59698 61652 64405 77259 115967 123651 123981 130532 137505
i46238 147316 168690 179905 194784
211972 218460 219424 236011 240114
262733 277465 278228 278541 281357
302838 309493 320100 327529 330840
358847 382442 387281 387332
45464
86262
141691
203489
257253
298873
333080
I13854
125298 141192 159820
177632 208338 261003 277048 304884 344614 373002 395627
122659 130423 150358
169288 192962
234537 269357
295571
311667 356854
382597 399086
118442
125628 143597
164044
179111 212227 264651 280941
306895 348702 373244 398184
122030 126196
147836
167214
185838
225462
265681
293665
310221
352163
382494
399081
60668 97796 122723 130443 152587 I74942 201363 236361 270864 295941 314300 365307 384949
122984 138794 154882 177070 206207 253116
272066 295991 333992
365312 393091
............—. 5029 13291 15186 18605 25815 32059 42375 46120 47356 52223 62007 62344 62663 82755 95469 97524
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