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Amtsgericht Gießen.

Am vergangenen Freitag wurde in Gießen der W. M. aus Andernach, zur Zeit ohne festen Wohn­sitz, festgenommen. Er war alsWanderbursche" nach Gießen gekommen und hatte sich von seinen erbettelten Groschen betrunken. Später ging er noch in eine Gastwirtschaft und wollte dortmusikalische Aufführungen" vorführen. Die Schaustellung wurde ihm aber untersagt. Er wurde auch mehrmals auf­gefordert, das Lokal zu verlassen, kam jedoch den Aufforderungen nicht nach, sondern belästigte wei­ter die Gäste. Es blieb nichts anderes übrig, als ihn gewaltsam zu entfernen. Dabei riß er noch einen Vorhang ab. Wegen dieser Handlungsweise hatte er sich gestern vor dem Schnellrichter zu ver­antworten. Zu seiner Verteidigung berief er sich auf seine Trunkenbeit und gab an, von der Tat nichts mehr zu wissen. Das Gericht verurteilte ihn wegen groben Unfugs, Sachbeschädigung und Haus­friedensbruch zu einer Gefängnis st rafe von 1 W o ch e und zu den Kosten des Verfahrens. Der Angeklagte trat seine Strafe sofort an.

Weiterhin hatte sich der I. R., früher wohnhaft in Gießen, jetzt in Münster i. W., wegen Verletzung seiner Unterhaltspflicht zu verantworten. Der An­geklagte, der bereits zweimal schuldig geschieden wurde, war trotz wiederholter Aufforderung seiner Unterhaltspflicht einem unehelichen Kinde gegen­über nicht nachgekommen, so daß fremde Hilfe, und zwar von nicht unterhaltspflichtigen Verwandten und im geringen Umfange von der öffentlichen Fürsorge, in Anspruch genommen werden mußte. Wegen Uebertretung des § 361 Ziff 10 StrGB. war er durch Straibefehl des Amtsgerichts Gie­ßen in eine Haftstrafe von 2 Wochen ge­nommen worden. Die gestrige Hauptverhandlung auf seinen Einspruch hin hat ergeben, daß der An­geklagte zumindest teilweise seiner Unterhaltspflicht hätte nachkommen können. Er als außerehelicher Vater ist in erster Linie seinem unehelichen Kinde gegenüber unterhaltspflichtig und hat die Pflicht, seinen letzten Pfennig mit den von ihm stammenden Nachkommen zu teilen. Bei gutem Willen wäre er sehr wohl in der Lage gewesen, weniastens etwas seinem Kinde zu geben, statt dessen aber glaubte er, da die Kindesmutter Geld verdiente, es nicht nötig gehabt zu haben. Das Gericht erkannte an, daß der Angeklagte nicht viel verdient und er­mäßigte die im Strafbefebl ausgesvrochene Strafe auf eineWocheHaft. Das Gericht hofft, daß die Strafe ihre Wirkung auf den Angeklagten nicht verfehlt und er sich seiner Pflichten bewußt wird.

Es wurde ihm aber eröffnet, daß im Wieder­holungsfälle er mit einer erheblich höheren Strafe zu rechnen habe.

Nie Vorgänge bei der Häute- und ^etiverwertungö-GmbH. in Frankfurt.

Lpd. Frankfurt a. M., 9. Aug. In der seit dem 7. Juli vor der Großen Strafkammer tagenden Verhandlung gegen sieben Angeklagte aus dem Metzgerberufe und dem Dersicherungsberuf wurden heute die Strafanträge gestellt. Die Angeklagten werden des Verbrechens gegen § 81a Absatz 2 des GmbH.-Gesetzes teils der Beihilfe, teils der Untreue nach dem Gesetz für die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen bzw. der Begünstigung und ein Angeklagter auch der Hehlerei beschuldigt.

Der Sachbearbeiter, Staatsanwalt S ch l a e g e r , sprach in fast dreistündigen Ausführungen, in denen er betonte, daß die Hauptschuldigen als Geschäfts­führer bzw. als Aufsichtsratsmitglieder der H ä u t e - und F e t t v e r w e r t u n g s-G. m. b. H. es ver­standen hätten, das notleidende Institut 0115311 = beuten. Es sei ein Schaden von rund 25 000 Mk. erwachsen. Die Angeklagten hätten besonders arg­listig gehandelt und mit falschen Unterlagen, ge­fälschten Aufsichtsprotokollen und geschickten Ver­buchungsmaßnahmen gearbeitet. Nach außen hin hätten sie ihr Treiben gut zu verschleiern gewußt. Sie hätten sich in volksschädlichem Sinne betätigt. Der Hauptbeschuldigte Linder habe noch im August 1935 nach einer Lehrlings-Freisprechung die Worte gesagt: Schädlinge können und wollen wir nicht dulden!

Der Erste Staatsanwalt Dr. N e e b äußerte sich zu den strafrechtlichen Gründen und beantragte ge­gen den früheren Obermeister der Fleischerinnung Linder 2 Jahre 8 Monate Zuchthaus und 5000 Mark Geldstrafe, gegen den Metzgermeister Braun 1 Jahr 5 Monate Zuchthaus und 1000 Geld­strafe, den früheren stellvertretenden Jnnungsober- meifter Eberhard Quirin 15 Monate Zuchthaus und 1000 Mk. Geldstrafe, den Buchhalter der Häute- und Fettverwertungs-G.m.b.H. Emil Müller acht Monate Gefängnis und 200 Mk. Geldstrafe, den früheren Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft und Versicherungsvertreter Emil Stein 14 Mo­nate Gefängnis und 500 Mk. Geldstrafe, den 2kr= sicherungsdirektor Friedrich Siekmann 2 Jahre Gefängnis und 1500 Mk. Geldstrafe, gegen den bei der Häute- und Fettverwertungs-G. m". b. H. beschäf­tigten Metzgermeister Karl I a u ß wegen Hehlerei

sechs Monate Gefängnis. Das Urteil ist in einigen Tagen zu erwarten.

Mutter geht mitzweiKindernindenTod

Lpd. H 0 f h e i m (Taunus), 10. Aug. In den frühen Morgenstunden des Dienstag ereignete sich in Langenhain eine furchtbare Tat. Eine junge Frau, Mutter von drei Kindern, hatte, während im Hause alle Leute schliefen, mit ihren zwei kleinen Kindern unbemerkt die Wohnung verlassen und sich im Brandweiher samt ihren zwei Kindern ertränkt. Als der Mann erwachte, fand er nur das ältere Kind vor. Man ging sofort auf die Suche nach den Vermißten und machte schließlich an der Unglückstätte die furchtbare Entdeckung. Wie es heißt soll ein Nervenlei­den die Frau zu dem unglücklichen Schritt ver­anlaßt haben.

Tödlicher Siffelsticb.

Lpd. Fulda, 10. Aug. Die Ehefrau des Land­wirts W i e l e r in Unterkatz bei Kaltennordheim in der Rhön stach sich bei Erntearbeiten auf dem Feld eine Distel in den Finger. Da sie die

Wunde nicht weiter beachtete, trat Blulvergif, t u n g ein, die den Tod der erst 25 Jahre alten Frau zur Folge hatte.

Die Industrie- und Handelskammer Gießen gibt Auskunft: 614: Reiseverkehr mit der Tschecho­slowakei. 615: Anordnung 29 der Ueberwa- chungsstelle für Eisen und Stahl (Lagerhaltung, Meldepflicht und Auftragserteilung im Eisen- und Stahlhandel und Baugewerbe). 616: Die ita­lienischen Eisenbahn - Umrechnungskurse. 617: Merkblatt über die allgemeine Zollerhöhung in Frankreich. 618: Erhöhung des griechischen Ein­fuhrkontingentes für Leinen, Hanf usw. 619: Anordnung 30 der Ueberwachungsstelle für Bast­fasern (Herabsetzung der Freigrenze für Leinen­garne, Hanfgarne, Web- und Zwirngarne aus Ra­mie). 620: Verordnung zur Förderung der Nutzholzgewinnung. 621: Polnische Maßnahmen zur Besserung der Außenhandelslage, Einstellung der Kompensationsgeschäfte. 622: Reiseverkehr nach Bulgarien. 623: Postnachnahmen nach Frankreich, Korsika und Algerien. 624: Verord­nung zur Regelung der Erzeugung, des Absatzes und der Preise für Alpengras (carex brizoides).

Oie Flachsernte hat begonnen.

Lpd. Alljährlich bildet die Ueberreichung der Adolf-Hitler-Flachs-Spende des Reichsnährstandes an den Führer und Reichskanzler den Höhepunkt des Erntedankfestes auf dem Bückeberg.

Ueberall in Deutschland sind die Pauern dem Ruf zur Sicherung einer wichtigen Rohstoffver­sorgung aus der heimischen Scholle mit Begeiste- rung gefolgt und haben den Flachsanbau wieder eingeführt, wo er ganz verschwunden war, oder erweitert, wo noch Reste vorhanden waren.

Im Gau Hessen-Nassau war der Flachs­anbau in den letzten Jahrzehnten vollständig ver­nachlässigt worden. Er war von 2606 Hektar im Jahre 1878 auf 14 Hektar in ganz Hessen-Nassau im Jahre 1932 gesunken. Unter der nationalsozia­listischen Agrarpolitik erfuhr die Einstellung zum Flachs eine grundlegende Aenderung. Maß ließ dem Flachs weitgehende Förderung angedeihen, die er als unsere wichtigste Faserpflanze und gleich­zeitig als bedeutender Oel- und Eiweißlieferant ver­dient. Im vergangenen Jahre war im Bereich der Landesbauernschaft Hessen-Nassau bereits eine An­baufläche von 1096 Hektar erreicht worden, die in diesem Jahre auf 1102 Hektar gestiegen ist. Die

Hauptanbaugebiete sind im Vogelsberg die Kreise Alsfeld, Schotten, Lauterbach, ferner der Oberwesterwald (Hachenburg, Marienberg, Montabaur) und der Odenwald (Erbach, Hep­penheim, Bensheim).

Das prächtige Sommerwetter hat in diesem Jahre den Flachs zur schönsten Gelbreife (wenn das Flachs­feld hellgelb aussieht) gebracht. Ueberall setzt nun die Flachsernte ein. Dorsjugend und Arbeits­dienst helfen eifrigraufen" (Flachs darf nicht ge­mäht werden, sondern wird mit dem Wurzelende aus der Erdegerauft"). In kegelförmigenPup­pen" oder in länglichenKapellen" wird der Flachs zum Trocknen auf den Feldern aufgestellt. Erst wenn er vollkommen getrocknet ist, wird er zusam­mengebunden und eingefahren.

Die Abnahme der ganzen Ernte durch die Bäuer­liche Hauptgenossenschaft wird bis November be­endet fein. Die Gesamternte aus dem Bereich der Landesbauernschaft Hessen-Nassau ist der einzigen Flachsröste unseres Gaues in Stockheim (Kreis Büdingen) zugeteilt.

Grummetgras - Versteigerung der Stadt Gießen.

THonfag, den 16. August 1937, soll das Grummet­gras von den städtischen Wiesen öffentlich meist­bietend versteigert werden, und zwar: 5256A

Um 8 Uhr (Zusammenkunft an der Anneröder Straße) von den Wiesen im Utersbrunnen.

Um 9 Uhr (Zusammenkunft an Ort und Stelle) von den Wiesen in den Gemarkungen Großen- Buseck sowie der Wiesen am Bügeeck und Schinderseck.

Um 9% Uhr (Zusammenkunft am Schwarzlach­weg, Ecke Marburger Straße) von den Wiesen in der Schwarzlach in 4 Abteilungen.

Um 11 Uhr an Ort und Stelle von den Wiesen auf der Hohleich, bei dem Schlachthof und In­seln.

Um 14 Uhr (Zusammenkunft an der Restauration »Zur Stadt Cid), Cicher Straße 59) von den Wiesen im Heegstrauch, Onleberg, am Weiher, Throrns Garten, eine Wiese hinter der Klär­anlage, von den Wiesen im Wiesecktal und an der Eselswiese.

Steigliebhaber, welche die Wiesen zu besichtigen wünschen, wollen sich an den Wiesenmeister Klos, Bückingstraße 4, wenden.

Gießen, den 10. August 1937.

Der Oberbürgermeister. I. V.: Nico laus.

Wiederbeginn der Sprechstunde Donnerstag, 12. August 1937

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Kartoffelmehl 232

Katheter

halb man alte Kartoffeln im Gegensatz zu jungen dicker schälen soll. Um die Mineralsalze nicht auslaugen zu lassen, ist es zweck­mäßig, Kartoffeln zu dämpfen, statt zu kochen. Kartoffelschalen dienen als Schweinefutter sowie 3um Reinigen von Glasflaschen. Winterkartoffeln müssen kühl, aber frostfrei in einem dunklen, trockenen Raum aufbewahrt werden. Rach Möglichkeit wer­den die unten liegenden Kartof­feln zuerst verbraucht. Keime müssen sobald sie sich zeigen, ent­fernt werden. Erfrorene Kar­toffeln sind ungenießbar, sie ver­lieren manchmal den süßen Ge­schmack, wenn man sie länger in kaltes Wasser legt Kartoffeln schneidet man bei Tisch nicht mit dem Messer man bricht sie mit der Gabel auseinander.

Kartoffelmehl, aus getrockneten, gemahlenen Kartoffeln gewon­nen, dient zum Anrühren von Tunken und wird auch bei ver­schiedenen Kuchen, wie Sand­torte, verwendet.

Kasein, Eiweißkörper der Milch, der Hauptbestandteil des Käses, wird den Kaseinfarben zugesetzt mit denen Zimmerwände gestri­chen werden. Kasein dient auch zur Herstellung von Galalith.

Kasperletheater, Handpuppen­spiele, bei denen der Zeigefinger im Kops, Daumen und Mittel­finger in den Armen der Pup­pen stecken, sind bei Kindern außerordentlich beliebt. Solche Theater sind fertig zu kaufen, so daß von Kindern selbst erdachte Szenen gespielt werden können.

Zeitung gelesen

dabei gewesen I

Für phantasiebegabte Kinder außerordentlich anregend.

Kastanie, echte, Zierbaum, der in warmen Lagen eßbare Früchte (Maronen) trägt. Vor dem Ko­chen oder Rösten die Maronen kreuzweise oben einschneiden, da sich Haut besser abziehen läßt.

Kastration, operative Entfer­nung der Eierstöcke oder Hoden. Katalog, griech. Bedeutung dem Sinne nach geordnet, entbehrli­ches Fremdwort für Verzeichnis, besonders von Büchern.

Kataplasma, griech., Brei­umschlag, der vielfach zum Reifen von Geschwüren aufgelegt wird. Katarrh, eine bes. Form der Ent. ziindung (s. d.). befand, an den Schleimhäuten mit Beimengung von viel Schleim und abgestoße­nen Deckzellen der Schleimhaut. Katgut (Eatgut, engl. = Kab- zenderm), in der Chirurgie neben Seide und Zwirn verwendetes Restmaterial, das den Vorteil hat, während des Heilungsvor­ganges vom Gewebeverdaut", also verflüssigt zu werden und daher nicht eigens entfernt wer­den muß.

Katharina, weibl. Vorname grie­chischer Herkunft mit der Bedeu­tungdie Reine", Abkürzung: Käte. Käthchen. Kathi, Trine Katheter, röhrenförmiges In­strument zum Einführen in die Blase, um den Inhalt zu ent-

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Städtisches Volksbad Gießen llllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll Die Schwimmhalle des Volksbades ist ab Donnerstag, den 12. Angnst 1937, von vormittags 7 Uhr an wieder geöffnet

5265 A

Ohne Gewahr Nachdruck verboten

Auf jede gezogene Nummer sind zwei gleich hohe Gewinne gefallen, und zwar je einer auf die Lose gleicher Nummer in den beiden Abteilungen I und II

3. Ziehungstag

10. August 1937

tJn der heutigen Dormittagsziehung wurden gezogen

4 Gewinne,U 10000 NM. 8897 16968

2 Gewinne au 5000 RM. 308497

12 Gewinne au 3000 NM. 10453 102033 248017 350890 378794 395567

24 Gewinne zu 2000 RM. 8596 10049 65041

99948 126099 174785 182252 218194 269381 286047 307416 392661

58 Gewinne zu 1000 RM 15665 30067 37897 41058 65797 107487 135003 135629 140204 142521 153247 176942 180192 187630 188713

197431 208774 275720 285164 301721 315283

316876 316988 329613 354891 355512 364035

390038 396110

94 Gewinne zu 500 RM. 21505 28959 34196

46135 64835 67075 165088 165450 169360 181866 183986 189725 205968 215922 216452 218930

231499 232697 235318 243789 257624 261892

263064 267994 284860 285890 290389 297038

308723 313960 333359 336409 342397 343767

352584 354649 359699 362669 364596 368182

370438 370835 377586 377795 383195 386081

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180 Gewinne zu 300 RM 210 13804 26713

30242 31452 31514 33912 35459 37981

49937 61334 58949 59715 65445 71421

78996 83455 85152 85677 92030 92466

>6926 101869 104933 105749 107577

108917 111700 112226 112289 115110

'27223 136838 138629 141984 146822

।59669 163349 163366 165590 173495

I78525 182188 188440 199554 200278

207356 210040 213690 220094 225810

230563 233675 242600 253986 257621

268254 277785 281239 295189 305090

429515 329748 334810 337638 342122

148048 348932 353109 360634 362014

467140 371012 387773 391002 395134

29581 48120

74809

96348

107582 120046 154026

176052 206888 227305 264539

313817 345412

365216

dn der heutigen Nachmittagsziehung wurden gezogen

2 Gewinne zu 50000 RM. 55503

2 Gewinne zu 20000 RM. 87435

4 Gewinne zu 10000 NM. 129400 176444

10 Gewinne zu 5000 RM. 12757 167321 181052 257485 284725

12 Gewinne zu 3000 RM. 70867 94901 144091 230413 328281 395855

22 Gewinne zu 2000 RM 85044 138900 150518 228639 233458 275167 281451 344401 357019 392467 394410

40 Gewinne zu 1000 RM 13289 44379 63634 65003 72129 94574 99908 102250 116263 125786 217200 238895 253535 261660 266862 279247 354473 357441 392932 396670

88 Gewinne zu 500 RM 2810 27481

50395 58114 59698 61652 64405 77259 115967 123651 123981 130532 137505

i46238 147316 168690 179905 194784

211972 218460 219424 236011 240114

262733 277465 278228 278541 281357

302838 309493 320100 327529 330840

358847 382442 387281 387332

45464

86262

141691

203489

257253

298873

333080

I13854

125298 141192 159820

177632 208338 261003 277048 304884 344614 373002 395627

122659 130423 150358

169288 192962

234537 269357

295571

311667 356854

382597 399086

118442

125628 143597

164044

179111 212227 264651 280941

306895 348702 373244 398184

122030 126196

147836

167214

185838

225462

265681

293665

310221

352163

382494

399081

60668 97796 122723 130443 152587 I74942 201363 236361 270864 295941 314300 365307 384949

122984 138794 154882 177070 206207 253116

272066 295991 333992

365312 393091

............. 5029 13291 15186 18605 25815 32059 42375 46120 47356 52223 62007 62344 62663 82755 95469 97524

105443 ------ ------ ------ ------

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Zm Gewinnrade verblieben: 2

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