Aus den Gießener Gen'chtssälen.
Uhr. Fahrkarten sind unbeblngt als Beleg aufzü- heben und am Untergau einzulösen (persönlich).
Gebt alte ausländische Geldstücke dem WHW.
DNB. Diele Volksgenossen wissen nicht, daß sie im Besitze fremder Valuten sind, wenn es sich dabei auch oft um geringfügige Beträge handelt. Mancher hat von einer Auslandsreise noch etwas fremdes Kleingeld mitgebracht und weiß damit nichts anzufangen. Nicht wenige besitzen aus früheren Zeiten noch einige Kupfer- oder Silbermünzen, ganz abgesehen von etlichen Goldstücken, die noch da und dort in Schreibtischen, Wäscheschränken, Gehetm- tädchen und sogar in Sparstrümpfen stecken. Wenn sich alle Volksgenossen entschließen könnten, diese für sie fast wertlosen Münzen dem Winterhilfswerk zu opfern, käme ein ganz ansehnlicher Silber-, Kupfer- und Nickelschatz zusammen. Gebt darum solche Münzen dem WHW.!
60000 Kinder
in den Kindergärten der NED.
NSG. Am 31. Oktober werden die Erntekindergärten der NSV., von denen im Gau Hessen-Nassau zuletzt 145 bestanden, geschlossen. Allerdings besteht die Möglichkeit, diese Erntekindergärten als Dauerkindergärten weiterzuführen. Außer diesen Erntekindergärten bestanden im Monat September 155 Dauerkindergärten. Damit hat sich die Zahl der im Januar bestehenden 82 Kindergärten im Laufe des Sommers um 73 vermehrt, während sich die Zahl der Erntekindergärten von 46 im April auf 145 im Oktober vermehrt hat.
In den Monaten Januar, Februar und März wurden von diesen Kindergärten 4583 Kinder betreut, im April 5419, im Mai 8427, im Juni 8980, im Juli 10 173, im August 10 630 und im September 11 850. Im Laufe dieses Jahres wurden somit bis zum Monat September über 60 000 Kinder von den Kindergärten der NSV. betreut. Diese Zahl beweist die außerordentliche Bedeutung, die die Kindergärten der NSV. in der Betreuung der Jugend einnehmen, und ist gleichzeitig ein Beweis für die Richtigkeit dieser Einrichtungen, die sich wachsender Beliebtheit in Dorf und Stadt erfreuen.
6ZKleinwohnungen am Erdkauterweg.
In den letzten Wochen sind auf dem Gelände im Winkel Schiffenberger Weg-Erdkauterweg sechs stattliche Wohnhausblocks herangewachsen. Die Baufirma Frese, die bereits im Schwarzlachgebiet, wie auch in der Fröbelstraße mit Wohnbauten hervorgetreten ist, läßt am Schiffenberger Weg 63 Wohnungen mit je zwei Zimmern und einer Wohnküche erstellen, so daß dadurch ein weiterer Beitrag zur Steuerung der Wohnungsknappheit in unserer Stadt geleistet wird.
Volksdeutsche Kundgebung in Gießen.
Immer wieder haben m den letzten Monaten große Kundgebungen Zeugnis abgelegt von der tiefen Verbundenheit der Deutschen im Reiche mit den vielen Millionen ihrer Brüder jenseits der Grenzen und Meere. Das deutsche Lied versammelte in Breslau Hunderttausende aus unserer großen deutschen Familie zu einem erhebenden Feste der unerschütterlichen Treue und der Anhänglichkeit an den Führer. Stuttgart sah die stolze Schau der Reichsdeutschen im Ausland, und kürzlich bekundete der Tag des deutschen Volkstums vor aller Welt, daß trotz der Verstümmelung seine Grenzen das ganze deutsche Volk als Einheit denkt, fühlt und leben will, und daß das wiedererstarkende Reich nachdrücklich für die abgetrennten Brüder volles Lebensrecht verlangt. Auch Gießen wird Gelegenheit haben, den Brüdern draußen seine Treue zu bekunden, wenn am kommenden Donnerstag ein alter, erprobter Kämpfer aus den Grenzmarken des Südostens von dem völkischen Ringen berichtet und dessen Bedeutung.
Amtsgericht Gießen.
Der jüdische Viehhändler Ludwig Sommer aus Lich und der bei ihm beschäftigte Ludwig Hartmann, ebenfalls aus Lich, hatten wegen Uebertre- tung der Polizeiverordnung über das Viehtreiben bei Nacht eine Geldstrafe von 30 bzw. 20 RM. erhalten. Ihr Einspruch wurde gestern vor dem Amtsgericht verhandelt. Der jüdische Viehhändler hatte bei einem Landwirt in Birklar eine Kuh gekauft, die auf dem Markt in Gießen weiterverhandelt werden sollte. Der Verkäufer wollte aus naheliegenden Gründen vermeiden, daß dies im Dorfe ruchbar wurde. Daher vereinbarte man, daß die Kuh bei Nacht und Nebel abgeholt werden sollte, und der Angeklagte Hartmann setzte sich auch ein paar Tage später frühmorgens in der Dunkelheit auf sein Rad und holte die Kuh ab. Unterwegs wurde er jedoch gestellt, und beide Angeklagten erhielten die Strafe. In der gestrigen Hauptverhandlung stellten die beiden Angeklagten die Sache so hin, als ob der Vorfall sich nach 4 Uhr abgespielt habe. Dies war jedoch schon in Anbetracht der großen Entfernung und der noch herrschenden Dunkelheit gar nicht möglich. Das Gericht beließ es daher bei dem Viehhändler auf der bisherigen Strafe von 30 RfN. und erhöhte bei dem zweiten Angeklagten die Strafe ebenfalls auf 3 0 R M.
Kleine Strafkammer Gießen.
Drei junge Burschen aus Büdingen waren vorn Amtsgericht Büdingen wegen groben Unfugs zu einer Haftstrafe von je 14 Tagen verurteilt worden. Ihre Berufung wurde gestern vor der Kleinen Strafkammer verhandelt. Der Anklage lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die drei hatten an einem Samstagabend im Mai in einer Büdinger Gastwirtschaft schwer „getagt". Anschließend zogen sie unter Gesang durch das Städtchen. Dabei kamen sie auch an einer Stelle vorbei, wo ein ausrangierter, alter Telegraphenmast von 12 Meter Länge am Wegrand lag. Die Angeklagten konnten es sich nicht verkneifen, den Telegraphenmast quer über die Straße zu rollen, wobei ihnen der Umstand zu Hilfe kam, daß die Straße an dieser Stelle etwas Gefälle hat. In der gestrigen Hauptverhand- lung gab der eine Angeklagte an, er allein habe den Mast über die Straße gerollt. Dieser habe schon halb auf der Straße gelegen, er sei darüber gestolpert und habe dann in seiner Trunkenheit mit ein paar kräftigen Fußtritten den Mast weitergerollt. Die beiden anderen Angeklagten seien mindestens 25 bis 30 Meter hinter ihm gewesen. Das Gericht glaubte dem Angeklagten, der im übrigen unmittelbar nach dem Vorfall zu dem diensttuenden Polizeibeamten ging und dort meldete, da oben auf der Straße liege ein Stamm quer, nicht, weil es unmöglich ist, daß ein Mann einen 12 Meter langen Mast mit einem Fußtritt fortbewegen kann. Darüber hinaus wurden die Angeklagten von einem Zeugen, allerdings auf eine größere Entfernung, beobachtet, wie sie sich in der Gegend etwas zu schaffen machten. Die Kammer hielt daher alle Angeklagten für überführt, war jedoch der Auffassung, daß der Strafzweck mit einer Geldstrafe erreicht werden könnte, und erkannte auf j e 5_0.— R M. Geldstrafe.
Ohne Erfolg blieb die Berufung des R. K. aus Eckartsborn. Dieser hatte vom Amtsgericht Ortenberg eine Geldstrafe von 60.— R M. wegen Pfandoeräußerung erhalten. Die Eltern des Angeklagten, mit denen dieser einen gemeinschaftlichen Haushalt hat, waren mit ihren Steuern im Rückstand. Darauf erschien ein Vollziehungsbeamter und pfändete ein Schwein, das aber nicht den Eltern, sondern dem Angeklagten gehörte. Der Angeklagte begab sich darauf zur Bürgermeisterei, wo ihm erklärt wurde, daß diese Sache den Bürgermeister unmittelbar nichts anginge, er solle sich an das Kreisamt wenden. Doch versprach ihm der Bürger
meister, sich gelegentlich einmal mit der Sache zu befassen. Dies hinderte ihn jedoch nicht, das Schwein 3U schlachten und zu verarbeiten. Der Angeklagte, der von dem Erscheinen in der Hauptoerhandlung entbunden war, begründete seine Berufung folgendermaßen: Er habe auf Grund der Rücksprache beim Bürgermeister und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß er daraufhin 4 Monate lang von der Sache nichts mehr gehört habe, die Auffassung gehabt, die Pfändung sei aufgehoben, so daß er sich als Eigentümer für berechtigt gehalten habe, das Schwein zu schlachten. Es habe ihm also das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit gefehlt. Dem stand jedoch die Tatsache gegenüber, daß im Jahre vorher der Angeklagte schon einmal 2 Schweine, die wegen Steuerrückstände seines Vaters gepfändet waren, unberechtigterweise geschlachtet hatte«. Er wußte also genau, daß eine derartige Selbsthilfe nicht zulässig ist. Die Berufung wurde daher zurückgewiesen.
Der H. K. aus Düdelsheim war im Sommer in einer Schwurgerichtssache am hiesigen Landgericht als Zeuge vernommen worden. Im Anschluß an die Verhandlung verlangte er 10 RM. Zeugengebühren. Da der Angeklagte selbständiger Händler ist und wirtschaftlich nicht in den besten Verhältnissen lebt, hegte der Beamte, der die Auszahlung vornahm, Zweifel an der Richtigkeit der in dieser Höhe geltend gemachten Zeugenauslagen und übergab die Sache der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte wurde jedoch damals vom Schöffengericht von der Anklage des Betrugsversuchs mangels Beweises freigesprochen, da der Beamte nicht mit Bestimmtheit aussagen konnte, ob in der geforderten Summe die dem Zeugen entstandenen Barauslagen für Fahrt und Verpflegung einbegriffen waren oder nicht. Hiergegen richtete sich die Berufung des Angeklagten, der aus erwiesener Unschuld freigesprochen werden wollte. Dies ist jedoch nicht zulässig, das es nach der geltenden Rechtsordnung ein Rechtsmittel gegen ein freisprechendes Urteil nicht gibt. Die Berufung wurde daher als unzulässig verworfen.
Ebenfalls ohne Erfolg blieb die Berufung des K. H. B. aus Butzbach, der wegen Hehlerei von dem dortigen Amtsgericht zu einer Gefängnisstrafe von 2 Wochen verurteilt worden war. Der Angeklagte hatte sich von einem Bekannten, der in der ersten Instanz ebenfalls verurteilt worden war, angeblich wertloses Altmetall besorgen lassen, welches dieser aus dem Schrott eines Werkes in Butzbach aufgelesen haben wollte. Er bezahlte dafür ein Trinkgeld, und zwar merkwürdigerweise in einer Höhe, für die er das Metall beinahe hätte kaufen können. Der Angeklagte behauptete, es habe sich nur um fast wertlose Abfälle gehandelt. Die Beweisaufnahme ergab jedoch, daß sehr wertvolles Metall, u. a. Kupfer und Nickel, darunter war. Schon allein die Tatsache, daß er sich die Sachen heimlich von dem Bekannten in seine Wohnung bringen ließ und auch verhältnismäßig hohe Beträge hierfür zahlte, ließ es ausgeschlossen erscheinen, daß der Angeklagte in gutem Glauben gehandelt hatte. Das Gericht kam somit zur Verwerfung der Berufung.
In der Grube verschüttet.
LPD. Weilburg, 7. Oft. Auf der Grube „Georg-Josef" in Gräveneck (Oberlahnkreis) brach bei Reparaturarbeiten an einer Grundstrecke plötzlich die Holzverzimmerung. Die Bergleute Odenwald aus Gaudernbach und Brühl aus Arfurt wurden durch die niedergehenden Erdmassen verschüttet. Odenwald konnte erst nach viereinhalbstündiger Arbeit geborgen werden. Er wurde mit schweren inneren Verletzungen in das Weilburger Krankenhaus eingeliefert. Sein Arbeitskamerad Brühl konnte dagegen erst am nächsten Tage nur noch als Leiche geborgen werden.
denbelagun- f seiet Zeil ist wun-1^ dervoll in Farbe und Muster, er- \ spart viele Hausar- beit, weil er leicht
zu pflegen ist, be- X hält jahrelang sein schönes Aussehen und i»-4] ist trotzdem un- erhört billig. - *b/ Die Folgerung .•/lautet also: Von //jetzt ab BALATUM für alle Räume!
PROSPEKT 61 DURCH BALATUM-WERKE • NEUSS
Zwischenprüfung der Haushaltslehrlinge.
Alle halbe Jahre werden die Lehrmädchen des hauswirtschaftlichen Berufes in ihrer zweijährigen Lehrzeit geprüft, um die planmäßigen Fortschritte in ihrer Ausbildung festzustellen. Es ist eine dankbare Aufgabe für die tüchtige Hausfrau, die Heranbildung des hauswirtschaftlichen Nachwuchses selbst zu leiten und zu überwachen. Unterstützt wird diese praktische Lehre im Haushalt durch den Unterricht in der Berufsschule.
Die Prüfung bestand in der Beantwortung weltanschaulicher Fragen, die Frau Mathy, die Kreissachbearbeiterln der Abteilung Volkswirtschaft- Hauswirtschaft, nach kurzen Worten der Begrüßung an die Mädchen richtete, in schriftlichen Arbeiten, bei denen die Schülerinnen z. B. die Aufftellung eines Haushaltungsbuches und die Berechnung verschiedener Mahlzeiten nach den Preisen der Lebensmittel ausführen mußten, und in den praktischen Arbeiten, wie Kochen, Waschen, Bügeln, Nähen und Flicken. Während von den Prüflingen, die seit Ostern 1937 im Haushalt lernen, nur die ersten einfachen Hausarbeiten verlangt wurden, mußten die Lehrlinge von 1936 zeigen, daß sie schon selbständig die Aufgabe anpacken und bewältigen konnten. Da hieß es: kaufe ein und rechne ab!; oder die Aufgaben, die der Vierjahresplan der Hausfrau stellt, mußten erklärt werden; da wurde die Chemie der Küche gefragt und ein gutes Mittagessen wurde von diesen Lehrlingen verlangt, das bei der Kostprobe zur Zufriedenheit ausfiel.
Beide, Lehrling und Lehrfrau, waren froh, als die Prüfung überstanden und der Beweis erbracht war, daß bet gemeinsamen guten Willen und durch Fleiß und Geduld das Ziel erreicht werben kann. Die Rektorin der Berufsschule, Frau Weitzel, überwachte die praktischen Arbeiten und griff helfend ein, wo es nottat. Die Lehrlinge waren freudig bei der Sache und zeigten, was sie gelernt hatten.
F. K.
Bevorzugte Behandlung Kinderreicher.
DNB. In einem Erlaß an die Länder und an die ihnen unterstellten Behörden hat der Reichsarbeitsminister zum Ausdruck gebracht, daß er von allen Angehörigen seines Geschäftsbereichs erwarte, daß sie Vätern und Müttern, die ihnen als kinderreich bekannt sind oder sich als solche zu erkennen geben, im unmittelbaren Verkehr eine bevorzugte, zuvorkommende und taktvolle Behandlung zuteil werden lassen. Jedes andere Verhalten würde den bevölkerungspolitischen Zielen der Reichsregierung widersprechen. Nach dem Erlaß des Reichsarbeitsministers gebührt die gleiche Behandlung Müttern mit kleineren Kindern. Längeres Wartenlassen entspreche nicht der gebotenen Ächtung vor der Stellung der Mutter und ihrer schweren Abkömmlichkeit in einem Haushalt mit kleinen Kindern.
Neuer Krankenwagen der Ganitätskolonne.
Arn gestrigen Freitagnachmittag ist bei unserer Gießener Sanitätskolonne vom Deutschen Roten Kreuz ein neues Krankentransportauto eingetroffen, das die Sanitätskolonne schon lange für ihren Dienst unbedingt nötig hatte und zu dessen Kauf ihr in anerkennenswerter Weise Beihilfen vom Hessischen ßanbesmänneroerein und von einer wohlwollenden
VerschwörungbeiVusaü^Sohn
Erzählung von Peter Mattheus.
Alljährlich wurde bet Busack & Sohn Inventur gemacht. Die Firma handelte mit Nutzholz. Wochen vorher wurden die riesigen Bretter- und Balkenstapel auf dem weitläufigen Platz durchgemefsen und aufgenommen, und am nächsten Sonntag zog dann die gesamte Belegschaft des Büros hinaus auf den Platz und schrieb die Resultate in dickleibige Wachstuchhefte. Abschließend fand dann jedesmal ein Frühstück statt, das sich bis zum Abend hinzog. Das war immer so gewesen bei Busack & Sohn.
An dem Inventursonntag, von dem hier die Rede ist, kamen die letzten Wachstuchschreiber gegen zwölf vom Platz herein. Im großen Hauptraum des Büros war schon die lange Tafel gedeckt. Da standen Schüsseln mit Salat und belegten Broten, Terrinen mit dampfenden Würstchen und Flaschen, bauchig oder schlank, mit süßen oder scharfem Inhalt. Und an der Wand auf zwei zusammengeschobenen Stühlen ruhte ein Fäßchen Bier. Alle nahmen erwartungsvoll ihre Plätze ein.
Zuerst erhob sich Herr Hans Busack, der Chef des Hauses Busack & Sohn. Er war eigentlich der „Sohn", denn fein Vater hatte die Firma gegründet. Der wirkliche „Sohn" hingegen war weiblichen Geschlechts, denn Hans Busack hatte nur ein einziges Kind, und das war eine Tochter. So seltsam spielt das Leben mit den Firmen. Der Chef also erhob sich, dankte den Angestellten für ihre Arbeit und trank auf ihr Wohl. Dann stand Herr Wildenow auf, der Bürovorsteher, dankte dem Chef für das Frühstück und trank auf das Wohl des Chefs. Dann stand der jüngste Lehrling auf, stotterte furchtbar verlegen eine Ansprache heraus und trank auf das Wohl der Firma. Auch das war immer so gewesen bei Busack & Sohn.
Dann hörte man längere Zeit nichts als das Klappern der Messer und Gabeln, das Klirren der Teller, das Gluckern des Bieres und bas sanfte Zwitschern, das ertönt, wenn man einen Korken aus einer Flasche dreht. Ansprachen wurden nicht mehr gehalten. Dennoch war es keineswegs still.
Gegen zwei, als das Fäßchen schon dumpf klang, wenn man mit dem Knöchel dagegen schlug, verschwand Herr Busack diskret durch eine Hintertür. Herr Koch, der Erste Buchhalter und Weltmann des Büros, übernahm die Führung, ließ den großen Tisch beiseiterücken und holte sein Grammophon herbei. Und dann wurde getanzt. Sogar der jüngste Lehrling überwand seine Schüchternheit und wurde ausgelassen. Die anderen waren es schon längst. Die älteren Herren hatten sich in eine Ecke zurückgezogen, tranken, rauchten und lächelten milde zu den Späßen der Jugend.
Um sechs standen die meisten Flaschen unter dem Tisch. Das Fäßlein klang hoffnungslos leer. Der letzte Akt des Festes stieg. Eine Anzahl Kraft
droschken fuhr vor dem Büro vor, und die einzelnen Festteilnehmer wurden — sorgsam nach Wohngegend geordnet — in die Fahrzeuge verstaut. Den Fahrern wurden die Adressen ihrer Fahrgäste eingeschärft. In ernsten Fällen bekamen sie sie schriftlich. Das hatte sich in den früheren Jahren gut bewährt. Auch das war immer so gewesen bei Busack & Sohn.
Dann gingen der Kassenbote Schmidt und seine Frau, die nebenan im Anbau wohnten, umher und öffneten die Fenster. Und mit dem Rauch und mit der Wärme zog der letzte Rest der Festesstimmung ab, und das Büro verwandelte sich wieder in einen nüchternen und sachlichen Raum, der der Arbeit diente. —
Am Montagmorgen erschienen die Damen nicht ganz pünktlich. Der Chef, rücksichtsvoll und menschenfreundlich, kam an diesem Tage ohnehin nie vor halb zehn. Schließlich waren alle da, nur Fräulein Hartmann fehlte noch, die ihren Platz gegenüber von Herrn Koch hatte. Und plötzlich hatte Herr Koch, der immer zu Späßen aufgelegt war und besonders gerne Fräulein Hartmann neckte, einen Einfall. Er streckte beide Arme in die Luft und rief: „Hallo! Oh — alle mal rasch Herkommen!"
Noch hatte der Kobold des Jnventursonntags seine Herrschaft nicht völlig aufgegeben. Gleich darauf stand die gesamte Belegschaft des Büros um Herrn Koch herum, und Herr Koch erklärte hastig, wie man nachträglich noch einen Spaß haben könne, indem man Fräulein Hartmann ...
Sein Plan fand allgemeine Billigung. Sogar Herr Wildenow, der sonst immer sehr auf Würde hielt,, stimmte zu. Es mußte wirklich an besagtem Kobold liegen. Der Prokurist Plimberg sagte zwar: „Verdammter Narr!" — mit einer Stimme, die mühelos die Telephonglocke übertönte. Aber etwas in dieser Stimme ließ vermuten, daß auch er einverstanden war. Alles stürzte an die Plätze zurück, und zwei Minuten später kam Fräulein Hartmann.
Sie kam aus der Garderobe, etwas blaß und übernächtig, schusselte durchs Büro, setzte sich an ihr Pult und sagte: „Guten Morgen!"
„Morgen!" antwortete Herr Koch, ohne von der Arbeit aufzusehen.
Nanu —??? Das war sonst nicht Herrn Kochs Art. Fräulein Hartmann sah überrascht aus. Aber ehe sie noch eine Frage stellen konnte, hob Herr Koch den Kopf und blickte sie ernst, sehr ernst an.
„Na, Fräulein Hartmann!" sagte er, „sie wissen ja, ich habe Sinn für Humor. Aber diesmal sind Sie zu weit gegangen!"
„Waaa —?" sagte Fräulein Hartmann.
„Jawohl!" sagte Herr Koch. „Diel zu weit. Herr Busack hat zwar gelacht, aber man konnte merken, daß es ihm nicht recht war. Wie kann man auch zu seinem Chef,Ach, Hans — halt' doch die Klappest sagen."
„Waaa —?" sagte Fräulein Hartmann zum zweitenmal.
Aber Herr Koch schüttelte nur den Kopf und vertiefte sich wieder in seine Arbeit.
Etwa eine Minute lang saß Fräulein Hartmann still da und starrte mit eigentümlich leerem Gesichtsausdruck vor sich hin. Dann erhob sie sich plötzlich halb vom Stuhl, beugte sich über den Tisch und klopfte Herrn Koch aufs Tintenfaß. „Sie! Herr Koch!" sagte sie, „wenn Sie denken, daß Sie mich verkohlen können, sind Sie auf dem Holzweg!"
„O bitte", sagte Herr Koch und zuckte die Achseln.
Damit war der Fall zunächst erledigt.
Kurze Zeit darauf trug Herr Wildenow die Post ins Chefkontor und blieb, als er zurückkam, bei Fräulein Hartmann stehen. „Hm — peinliche Sache", sagte er. „Äm besten, Sie entschuldigen sich nachher."
„Was? Sie auch?" rief Fräulein Hartmann. „Horen Sie bloß auf!"
Herr Wildenow, ein sonst würdiger Herr mit grauem Bart, lächelte schmerzlich, hob die Schultern und ging davon. Sogar fein Rücken sah gekränkt aus.
So sicher wie zu Anfang war Fräulein Hartmann nicht mehr. Wieder starrte sie eine Weile vor sich hin. Kann man, dachte sie, mit Zweifel im Herzen, im Schwips Dinge sagen, die man hinterher total vergißt? Es sollte ja so etwas geben. Und einen Schwips hatte sie gehabt, das war nicht zu leugnen. Himmel — konnte sie sich so weit vergessen haben? Das mußte um jeden Preis feftgeftellt werden. Mit der Miene eines sehr beschäftigten Menschen und einem ausgesprochen flauen Gefühl in den Beinen eilte sie nach hinten in die Registratur.
Der erste, den sie dort erwischte, war der jüngste Stift. „Oh — Fräulein Hartmann", sagte er, „wie konnten Sie so etwas sagen."
„Jugendlicher Schurke!" war eine immerhin harte Antwort.
Herr Beningsen, der Registrator, äußerte: „Verflixt, in Ihrer Haut mochte ich nicht stecken." Und Fräulein Flock, Fräulein Hartmanns Freundin, sagte: „Nimm's nicht so tragisch, Schatz." Die anderen sagten ähnliches. Zum Schluß blieb nur Herr Plimberg übrig, dieses Muster an Rechtschaffenheit, von dem bekannt mar, daß er nie die Unwahrheit sagte. „Hab ich das gesagt, Herr Plimberg? Hab ich das wirklich gesagt?" fragte sie. „Das werden Sie ja wohl alleine wissen", knurrte er. Und das gab Fräulein Hartmann den Rest.
Um fyalb zehn klappte drinnen die Tür — das Zeichen, daß der Chef gekommen war. Herr Plimberg klemmte sich ein Aktenstück unter den Arm und verschwand im Chefkontor. Ein paar Minuten lang hielt Fräulein Hartmann es aus. Dann stand sie auf, klopfte und huschte ebenfalls hinein.
Herr Plimberg stand am Fenster, Herr Busack saß am Schreibtisch. „Nun —?" fragte er. „Ja, Fräulein Hartmann? Bitte —?"
„Ich ■ - • mochte mich entschuldigen", stieß sie hervor. „Ich habe es nicht so gemeint. Ich wollte das nicht sagen."
Sie sah sehr zerknirscht und sehr hübsch aus. Wenn sie Herrn Busack angesehen hätte, hätte sie bestimmt bemerkt, wie fassungslos erstaunt er war. Sie starrte aber beharrlich auf den Fußboden.
„Ja — hmhm — ja..." sagte Herr Busack und starrte seinerseits Herrn Plimberg an. Herr Plimberg wiederum starrte aus dem Fenster. Etwas an Herrn Plimbergs Gesicht gab Herrn Busack zu denken.
„Ich war beschwipst", fuhr Fräulein Hartmann reuevoll klagend fort. „Ich habe auch gar keine Erinnerung daran, daß ich das gesagt hab. Ich war ganz erschrocken, als ich es heute morgen erfuhr."
„Hm", machte Herr Busack, streifte sie mit einem raschen Blick und sah wieder Herrn Plimberg an. Dann beugte er sich hastig tief über den Briefkvrb auf dem Schreibtisch. Er war ein kluger Mann, der seine Pappenheimer kannte. Langsam, jedes Wort wägend, den Blick fest auf die Briefe geheftet, sagte er: „Ja, Fräulein Hartmann, hm — da will ich nicht so sein. Aber eine kleine Strafe haben Sie wohl verdient, nicht? Jetzt also wiederholen Sie nochmal, was Sie gestern gesagt haben."
'„Oh..." machte Fräulein Hartmann entsekt. „Ja, ja — nur vorwärts!" sagte Herr Busack. „Ach — Hans — halt' — doch — die — Klappe!" hauchte sie.
Drei Sekunden später fuhr Fräulein Hartmann wild zur Tür hinaus. Hinter ihr ertönte ein zweistimmiges Gelächter, bei dem Herrn Plimbergs kraftvolles Organ nicht einmal dominierte. Vor der Tür empfing sie auch Gelächter. Herr Koch ergriff schleunigst die Flucht, und Fräulein Hartmann ergriff das lange Buchhaltungslineal und fauste, Rache- fchreie ausstoßend, hinter ihm her. Die Tür der Expedition stand glücklicherweise offen. Das Letzte, was die anderen sahen, war, daß Herr Koch in toller Hast um die Ecke eines Schuppens bog und Fräulein Hartmann ihm mit geschwungenem Lineal folgte.
„Hoffentlich vermöbelt sie ihn ordentlich", sagte Herr Wildenow, dessen Gewissen sich regte.
Eine ganze Weile blieben die beiden verschwunden. Recht lange. Dann endlich tarnen sie wieder zum Vorschein und marschierten nebeneinander zum Büro zurück.
„Nanu?" sagte Fräulein Flock, die den scharfen Blick und das Ahnungsvermögen der Frau hatte. „Nanu?" Sie sprang plötzlich auf und eilte den beiden entgegen. —
Als Herr Plimberg kurze Zeit darauf aus dem Chefbüro kam, stürzte Fräulein Flock auf ihn zu und sagte aufgeregt: „Wissen Sie schon? Sie haben sich verlobt!"
„Was? Wer?" trompetete Herr Plimberg.
„Die beiden", verkündete Fräulein Flock. „S)ext Koch wird Fräulein Hartmann heiraten."
„So? Das geschieht ihm recht!" sagte Herr Plimberg mit tiefinnerster Befriedigung. „Ganz recht!"
Herr Plimberg war unheilbarer Junggeselle.


