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187. Jahrgang

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

Nr. 57 Erstes Blatt 187. Jahrgang Dienstag. 9. März 1957

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sronnurt Ä: 11686 vru-b uttö Verlag: vrühl'sche UnIversttStr vuch- und Steindruckerei R. Laage in Gießen. Schristleitung uns Geschäftsstelle: Schulstratze 7 M-ng-n-bschwffe Staffel 8

Der KontroNplan für Spanien fertiggesteltt.

Sie Mchi in die Waffen.

Von Dr. Hans von Malottki.

Unter den Zauberhänden des Herrn Blum hat sich die innere Krise Frankreichs unvermutet in eine nationale Kraftanstrengung nach außen aufgelöst. Die französische Politik ist mit diesem Szenenwechsel ihrem altbewährten Rezept gefolgt, innere Erschütterungen mit außen- und r üstu n g s- politischen Parolenaufzufangen. Das Bild des nationalen Notstandes, von einem Aufgebot führender Männer beschworen, hat jenseits des Rheins noch nie seine Zugkraft verfehlt. Verblüffend ist nur, daß sich diese Entwicklung unter der Mini­sterpräsidentschaft eines Mannes vollzog, der sich nicht so sehr als Treuhänder der Nation, sondern vor allem als Vorkämpfer einer bestimmten Klasse fühlte und in seinem bisherigen Wirken lediglich eine Etappe auf dem Wege zu noch viel weiter gesteckten Zielen sah. Kommt der plötzliche Wandel einem endgültigen Verzicht auf diese Ziele gleich, oder handelt es sich nur um eine durch die Macht der Umstände erzwungene Umstellung der Taktik, um eineliberale Episode" also?

So ungewiß die inner französische Seite der Angelegenheit vorerst bleibt, so klar zeichnen sich ihre internationalen Folgen ab. Das neue Rüstungsoorhaben ist eine Tatsache, mit der zu rechnen ist. Es treibt die Kriegsmächtigkeit Frankreichs um ein weiteres in die Höhe. Nach England, nach Italien zollt damit auch die franzö­sische Politik dem Zeitgeist ihren Tribut. Das Bild der allgemeinen Mobilisierung des Kriegspotentiells hat eine weitere Ausmalung erfahren. Immer deut­licher gerät das europäische Leben unter das Gesetz von Druck und Gegendruck. Man redet zwar noch hin und wieder von der Notwendigkeit, auf dem Verhandlungsweg Ausgleiche zu schaffen und Span­nungen abzubauen. Der Rüstungswettlauf, dem alle sich anvertrauen, spricht eine andere Sprache. Nicht daß Wille zum Krieg oder fatalistischer Glaube an die Unvermeidlichkeit eines Kurzschlusses sich darin ausdrückt. Aber er enthält was die beiden gro­ßen Westmächte betrifft das Eingeständnis, daß sie mit ihrer politischen Weisheit, mit ihrerkon­struktiven Politik" am Ende sind.

Es gab Zeiten, da erhob vor allem die eng­lische Politik den Anspruch, als konstruktiver Fak­tor im europäischen Spiel gewertet zu werden. Nach den letzten Debatten in beiden Häusern des Par­laments scheint es, daß England selbst auf diesen Anspruch verzichtet. Krasse Besitzinstinkte verengen das Blickfeld. Nicht durch die moralische Durch­schlagskraft einer wegweisenden, zukunftsträchtigen Politik, sondern durch das nackte Gewicht ange­häuften Kriegsmaterials will man in Zukunft Wir­kungen ausüben. Dies ist einer der wesentlichsten Charakterzüge der gegenwärtigen englischen Politik, allerdings auch kein erfreulicher. Derehrliche Makler" begibt sich in engste Nachbarschaft jener ebenso einfältigen wie gefährlichen Theorie, wonach der Dienst am Frieden sich in derAbschreckung eines möglichen Angreifers" erschöpft.

Die vollkommene Verständnislosigkeit amtlicher englischer Kreise gegenüber dem deutschen Kolonial­anspruch ist für diese rein negative Haltung ebenso charakteristisch wie das intime Verhältnis zu Frank­reich. Oder ist der Genfer R o h st o f f a u s - schuß mehr als eine Veranstaltung, die den man­gelnden guten Willen tarnen soll? Kann ernstlich erwartet werden, daß dabei mehr herauskommt als eine aufdringliche Propaganda zugunsten der These, daß es kein territoriales Kolonialproblem gibt, sondern nur eine Rohstoff-Frage, die durch wirtschafts- und handelspolitische Vereinbarungen zu lösen wäre? Und wie steht es um die Völker­bund s r e f o r m, die zwar grundsätzlich bejaht, praktisch aber in keiner Weise in die Wege geleitet wird? Man sagt einfach: nein, oder geht den Din­gen aus dem Weg wie etwa bei der belgischen Forderung, nun endlich klare sicherheitspolitische Verhältnisse im Westen zu schaffen. Dafür erörtert man tagelang vor aller Welt die Frage, wann und wo England marschieren müsse. Auch dieser Vor­gang und vor allem die ihm zugrundeliegende Er­wartung, durch solcheKlarstellungen" Beruhigung zu schaffen und eine Friedenstat zu vollbringen, beweisen, in welchem Maße sich England der Ab- schreckungs- und Einschüchterungstheorie verschrie­ben hat.

Vor allem aber: die Klarstellung ist nicht einmal gelungen, und es bleibt ein Nebel über den eng­lischenVerpflichtungen", der die euro­päische Situation nur erschweren, aber nicht er­leichtern kann. Da hilft auch nicht jene Unterschei­dung weiter, wonach England für Frankreich ober Belgien automatisch zu den Waffen greifen, in jedem anderen Konfliktfall dagegen sich seine eigene Ur­teils- und Handlungsfreiheit vorbehalten wolle. Diese Zweiteilung der Verpflichtungen läßt den entschei­denden Umstand außer Betracht, daß die franzö­sische Bündnispolitik, vor allem der französisch- sowjetrussische Pakt, Verwicklungen im Osten automatisch auf den Westen übertragen will. Wenn Frankreich sich auf Grund seiner östlichen Bündnisverpflichtungenzum Handeln gezwungen sieht", wie dieLiberte" es diplomatisch umschrieb, dann'marschiert Frankreich alsAn ge griffe - n e r". Von hier bis zur Reklamation des automa­tischen englischen B e i st a n d e s ist nur ein kleiner Schritt, und wo bleibt dann Englands Ur­teilsfreiheit? Solange eben die BegriffeAngrei­fer" undAngegriffener" im Zwielicht bleiben, so- lanae Frankreich und Sowjetn^land sich das Recht vorbehalten, nach eigenem Ermessen über die gerechte Sache" zu entscheiden, solange bleibt auch diekollektive Sicherheit" in Wahrheit eine kollek­tive Gefahr. .

Unter diesen fragwürdigen und gefährlichen Be­gleiterscheinungen die wechselseitige englische-srau»

London, 8. März. (DNB.) Der Nichtein­mischungsausschuß schloß gegen 19 Uhr die Be­ratung des Ueberwachungsplanes ab. Der Plan wurde mit wenigen Aenderungen angenommen. In der Entschließung heißt es u. a., der Nichtein­mischungsausschuß sei übereingekommen, daß das System der Beobachtung an der französisch-spani- chen Grenze, der Grenze zwischen Spanien und Sibraltar und den Seegrenzen Spaniens und der panischen Besitzungen in der Weise durchgeführt werden soll, wie das in dem beigefügten Anhang angegeben wird. Der Anhang enthält den Kontroll­plan für Spanien, und zwar in sieben Kapiteln. Diese bestimmen im einzelnen:

Der gesamte Beobachtungsplan soll für die be­teiligten Regierungen durch eine Behörde verwaltet werden, die die Bezeichnung Internationales Amt für die Nichteinmischung in Spa-

danten der die Kontrolle durchführenden Kriegs­schiffe haben das Recht, die Schiffe der am Ab­kommen beteiligten Mächte anzuhalten und ihre Papiere zu prüfen. Ein Durchsuchungsrecht wird ihnen hingegen nicht gegeben.

Der internationale Stab, der zur Durch­führung des Ueberwachungsplanes vorgesehen ist, soll soviel Beamte erhalten wie erforderlich sind, um den Plan angemessen durchzuführen. Vorläufig sind folgende Beobachter vorgesehen: Für die fran­zösisch-spanische Grenze 130, für Gibraltar fünf und für den Seeüberwachungsplan 550 Beobachter. Diese Zahlen umfassen jedoch nicht den Stab der Hauptagenten.

Die K o st e n des Planes werden auf 834 000 Pfund (rund 10 Millionen RM.) für ein Jahr geschätzt. Sie sollen aus einem international

len Fonds gedeckt werden, zu dem die Regie» rungen ihre Beiträge leisten.

Das Hauptamt wird vom 8. März ab feine Tä­tigkeit aufnehmen. Die Flottenmächte werden ihre Verpflichtungen vom 13. März ab übernehmen.

In der Entschließung über die künftige B e» Handlung der Nichteinmischung heißt es u. a., daß nun die Ausdehnung des Nichteinmi- schungsabkommens geprüft werden soll, unter Ein­schluß der Gewährung finanzieller Hilfe und der Einreise vonPersonen nichtspanischer^ Staats­angehörigkeit" für einen Zweck, der den Streit ver­längern aber erbittern könnte. Der Ausschuß schlägt weiter vor, zu erwägen, in welcher Weise es möglich ist, für die Zurückziehung aller nichtspa - nischen Staatsangehörigen aus Spanien Sorge zu tragen, die direkt oder indirekt an dem Streit beteiligt sind.

n i e n führen soll.

Die Bestimmungen über die Beobachtung der Landgrenzen sehen vor, daß angesichts des Sonder- übereinkommens zwischen Großbritannien und Por­tugal auch auf der französischen Seite der franzö- isch-spanischen Grenze und auf der britischen Seite der Grenze zwischen Gibraltar und Spanien ein internationaler Stab mit der Beobachtung der Durchführung des Nichteinmischungsabkommens beauftragt werden soll. Zu diesem Zweck wird die ranzösischspanische Grenze indreiZonenauf- geteilt, die von je einem Agenten verwaltet wer­den. Die Beauftragten werden in enger Zusammen­arbeit mit den französischen Behörden arbeiten. Die Ueberwachung der Grenze zwischen Gibraltar und Spanien wird ebenfalls von einem Agenten wahr­genommen.

Jedes Schiff der beteiligten Mächte hat vor dem Anlaufen spanischer Häfen einen Kontroll- Hafen anzulaufen, um dort Beobachter des inter­nationalen Ausschusses an Bord zu nehmen, die die Ausladung des Schiffes im spanischen Hafen über­wachen. Als Kontrollhäfen sind folgende festgestellt: Die Downs und Dover, Cherbourg, Lissabon, Gi­braltar, Marseille, Palermo und Madeira.

Eine Ueberwachung durch die Kriegsflotte rings um die spanische Küste wird durch Großbri­tannien, Frankreich, Deutschland und Italien durch- gesührt. Die spanische Küste wird hierfür in Zonen eingeteilt. An der Nordküste von der franzosi- chen Grenze bis Kap Busto: Großbritannien, bis zur portugiesischen Grenze: Frankreich, an der Süd k üst e von der portugiesischen Grenze bis Kap de Cata: Großbritannien, bis Kap Oropefa: Deutschland, an der Oft lüfte von Kap Oro- pesa bis zur französischen Grenze: Italien, die spa­nische Marokko-Küste: Frankreich, die Inseln Ibiza und Mallorca: Frankreich, die Insel Menora: Italien. In Bezug auf die Kanarischen Inseln soll eine Regelung bis zum 31. März gefunden werden. Die Ueberwachung wird nur außerhalb der Zehmeilenzone durchgeführt. Die Komman-

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Mar Lanlabcko" mit amenkamscher Waffen

ladnng von naNonalspanMen StreMMen in her Nscaya versenkt.

Paris, 8. März. (DNB.) Nach einem in Bor­deaux aufgefangenen Funkspruch sollte der eng­lische DampferAda" von einem Kriegsschiff unbekannter Staatsangehörigkeit im Golf von Bis- caya in Brand geschossen worden fein. Wie sich jedoch herausgestellt hat, handelt es sich bei dem brennend gesunkenen Schiff nicht um einen englischen Dampfer, sondern um den b o l - schewistisch-fpanischen DampferM a r Eantabrico", der mit Kriegsmaterial für die spanischen Kommunisten von Amerika kam. Die englische Admiralität hat mitgeteilt, daß sie von dem englischen ZerstörerEcho" diese Meldung erhalten hat. Die Besatzung des versenkten Dampfers ist von dem nationalspanischen Kreuzer Canarias" an Bord genommen worden.

DieMar Cantabrico" hatte seinerzeit von sich reden gemacht, als sie mit einer Ladung von Flugzeugen und Kriegsmaterial für die spanischen Bolschewisten Neuyork beschleunigt und unter erschwerten Umständen verließ, um da­durch mit der Ladung aus den amerikani- schenHoheitsgewässernhinauszukom- men, ehe das amerikanische Parlament das Aus­fuhrverbot für Kriegsmaterial ver­hängte. Das Schiff wurde damals von einem Flug­zeug gestoppt, mußte aber wieder freigelaffen wer­den, weil das neue Gesetz vom Kongreß noch nicht verabschiedet war. Dieser Verzug ermöglichte dem Dampfer damals, noch rechtzeitig die amerikanischen Hoheitsgewässer zu verlassen. Das Schiff ging zu­nächst nach Mexiko. Die nationalspanischen

Seestreitkräfte hatten, als bekannt wurde, daß das Schiff den Versuch mache, bolschewistische Häfen zu erreichen, ihre Wachtätigkeit verschärft. Es ist ihnen jetzt gelungen, das Schiff zu versenken. Der Wert der Ladung wird auf 500 000 Pfund (etwa 6 Millionen Mark) geschätzt.

Die Londoner presse von dem KonttolWn befriedigt.

Daily Telegraph" schreibt, erstmals in der Ge­schichte sei etwas ähnliches wie eine Poli­zeimacht geschaffen worden, mit dem Zweck, einen Krieg auf ein Land zu beschränken. Das Ab­kommen fei auf der Grundlage unmittelbarer Ver­handlungen außerhalb des Völkerbun­des entstanden, und habe keine Parallele in der Geschichte, mit Ausnahme der Botschasterkonferenz nach dem Balkan-Kriege. Der diesmalige Erfolg berechtigt zu der Hoffnung, daß bei anderen Anlässen eine Zusammenarbeit der Mächte einen ähnlichen beruhigenden Einfluß haben könne. AuchDaily Herald", das Blatt der Labour-Party, bezeichnet das Abkommen als ein gutes Vorzeichen, weil es bedeutsam fei, daß es Europa angesichts einer wirklichen ^Gefahr ge­lungen fei, sich auf dem Wege der kollektiven Me­thoden auseinanderzufetzen, und diese Kollektiv- methoden unter schwierigsten Umständen ihre Ar­beitsfähigkeit bewiesen hätten.

zösische Garantie als ein Friedensunterpfand zu preisen, ist ein reichlich kühnes Unterfangen. Tat­sache ist, daß diese bündnismäßigen Zusagen einen Unsicherheitsfaktor darstellen, den die anderen Na­tionen wohl oder übel in ihre Rechnung stellen müs­sen. Man sieht das nicht nur an dem Eifer, mit dem Belgien aus der Verfilzung des kollektiven Systems herausstrebt. Auch die italienische Rüstungspvlitik läßt sich letzten Endes mit aus dieser Entwicklung ableiten; vor allem, nach­dem deutlich geworden ist, daß Englands Westpakts- Konzeption weniger auf die Sicherheilt als auf Isolierung Italiens Bedacht nimmt.

So schließt sich dann der Ring des Aufrüstens und Vorsorgens auf allen Seiten. Französische Blätter versichern mit aller nur wünschenswerten Offenheit, daß man diese' Entwicklung nicht tragisch nähme. Die beiden Westmächte hätten finanziell und wirtschaftlich den längeren Atem. Solche Einge­ständnisse beleuchten den Bankrott der politischen Vernunft in Europa. Daneben scheint sich in diesen selbstsicheren Erwartungen aber auch die Hoffnung auf Unterstützung auszudrücken, der man von feiten derdritten großen Demokratie", von den Ver­einigten Staaten, sicher sein zu können ver­meint. Jedenfalls wird man gerade in diesem Zu­sammenhang gut tun, sich über die Konsequenzen des neuen amerikanischen Neutralitätsge- setzes klar zu werden. Gewiß ist es keine Frage, daß dieses Gesetz, das an die Stelle der bisherigen vorläufigen Regelung treten und die Rolle Ameri­kas in einem außeramerikanischen Krieg endgültig festlegen soll, ein Ausdruck des Friedenswillens der Neuen Welt ist. Die bösen Erfahrungen von 1917 wirken noch immer nach und haben zu dem festen Entschluß geführt, einer Wiederholung unter allen Umständen vorzubeugen. War aber bisher jenseits des Ozeans die Auseinandersetzung über die Neu­tralitätsgesetzgebung mehr unter moralischen und ideellen Gesichtspunkten geführt worden, so macht sich jetzt in steigendem Maße die Händlermoral der Wirtschaftskreise bemerkbar. Das neue Gesetz, das bei seiner weiteren parlamentarischen Behandlung kaum noch große Veränderungen erfahren wird, spiegelt diesen Wandel sehr deutlich wider. Das Ziel ist nun nicht mehr, neben der Fernhaltung Amerikas von einem Kriege auch der unerfreulichen Erscheinung des Kriegsgewinnlertums vorzubeugen. Im Gegenteil, man hat einen Weg ausfindig ge­macht, um jede Hereinziehung Amerikas in einen Krieg unmöglich zu machen, al ei d)3 eiti g aber trotzdem Schädigungen des Liefergeschäfts zu ver­meiden. Dies ist der Sinn jener Bestimmung, wo-

nach jede kriegführende Partei von Amerika Roh­stoffe und Waren mit Ausnahme von Waffen und Kriegsmaterial beziehen kann, vorausgesetzt, daß die Waren bar bezahlt und gegebenenfalls auf eigenen Schiffen der Kriegführenden abgeholt werden.

Vom reinen amerikanischen Geschäftsstandpunkt nimmt sich diese Regelung wie das Ci des Kolum­bus aus. Man verdient, ohne daß man Kredite geben muß, die im Weltkrieg als die schiefe Ebene wirkten, auf der die Vereinigten Staaten in die Katastrophe hineinrutschten. Die Abholung der Wa­ren durch Schiffe der Käufer schließt zudem die Gefahr von Verwicklungen aus, die sich aus der Durchsuchung oder Versenkung amerikanischer Trans­porter ergeben würde. Aber darüber hinaus wirkt dieses Gesetz tief enttäuschend. Es ist Ausduck eines krassen Geschäftsinteresses, und von dem Gedanken, daß es unmoralisch fei, sich an kriegerischen Aus­einandersetzungen Dritter zu bereichern, findet sich darin nicht mehr eine Spur. Gerade unter diesem ideellen Gesichtspunkt ist die amerikanische Neutra-

Warschau, 8. März. (DNB.) Im polnischen Senat wies der deutsche Senator Wiesner auf die Arb eitsl osigkeit innerhalb der deutschen Volksgruppe in Polen hin. In Polnisch-Oberschlesien seien 90 v. H. sämtlicher Deutschen arbeitslos. Ein großer Teil von ihnen habe auch unter den gegenwärtigen Verhält­nissen nicht die geringste Aussicht, wieder in den Arbeitsprozeß eingeschaltet zu werden. Die meisten der entlassenen deutschen Arbeiter und Angestellten stünden der furchtbaren Tatsache gegenüber, daß ihnen d i e G r 0 ß i n d u st r i e als Arbeitsplatz zum überwiegenden Teil verschlossen bleibe, und sie wüßten auch, daß Handel und Gewerbe außer st ande seien, sie alle aufzunehmen. Der Staat könne nicht ruhig mit ansehen, wie in Ost­oberschlesien ein ruhiger, friedlicher und arbeits­williger Bevölkerungsteil langsam verhun­gere undzugrunde gehe. Es bestehe außer­dem die große Gefahr, daß in diesem Jahre auch noch die letzten Reste der noch beschäf­tigten Deutschen entlassen und ar»

litätsbebatte ein ganzes Jahr lang geführt worden. Um so enttäuschender wirkt es, daß nun doch der Hang nach Kriegsgewinnen alle höheren Erwägun­gen verdrängt und das Gefühl für die Pflichten gegenüber dem Weltfrieden erstickt hat.

Eben an diesem Punkt setzt das starke In­teresse Englands und Frankreichs ein. Denn das neue Gesetz mit seinem Grundsatzbar bezahlen und selbst vbholen" sichert im Ernstfall einer finanzkräftigen Seemacht wie England eiiw Art Rohstoff-Monopol. Dieser Tatsache ge­genüber ist es unerheblich, daß Amerika die frag­würdige Genfer Unterscheidung vonAngreifer" undAngegriffenem" nicht mitmacht, sondern, aus­gehend oon der Feststellung eines Kriegszustandes, gegen beide Parteien ein gleichmäßiges Waffen- fie'ferungsoerbot erlassen will. Denn praktisch müßte in einem kommenden Krieg das Gewicht Amerikas in die Waagschale dergroßen Demokratien" fallen. Auch dies ist ein Tatbestand, der die gesamtpolitische Entwicklung zur Genüge beleuchtet.

b e i t s 10 s werden. Es sei undenkbar, daß die Last der Arbeitslosigkeit und der Not nur von einem Teil der Bevölkerung getragen werden soll. Eine derartige einseitige Belastung bedeute eine Verletzung des Grundsatzes des gleichen Rechtes für alle Bürger.

Besonders traurig stelle sich das Los der deutschen Jugend dar, die nicht einmal mehr die Möglichkeit besitze, ein Handwerk zu erlernen. Mehr als 7000 deutscher Jungen im schulentlassenen Alter wüchsen heran, ohne einen Beruf zu erlernen, und reihten sich langsam in das Heer der Arbeitslosen ein. Man müsse die Frage stellen, was aus dieser Generation unge­schulter Menschen werden solle. Man könne diese Zehntausende von Arbeitslosen mit ihren Familien nicht in die Verzweiflung stürzen. Van den maß­geblichen Stellen des Staates müsse mit allem Nachdruck verlangt werden, daß eingegriffen und Ordnung geschaffen werde. Dies sei nach folgenden Grundsätzen möglich:

1. Den Angehörigen der deutschen Dolksgruppg

Das

Deutschtum

in Polen.

unter der Geißel der Arbeitslosigkeit.

Siebentausend schulentlassene deutsche Jungen ohne die Möglichkeit, einen Berus zu erlernen.