Ausgabe 
6.3.1937
 
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Die Entstehung der deutschen Familiennamen.

Aus der Arbeit des TlS.-Lehrerbundes Gießen.

Ortsgruppe Gießen-TIord.

Hilfskassenbeiträge für April, Mai, Juni 1937 für alle Angehörigen der SA., SS., Ma­rine-SA., Reiter-SA. und des NSKK., die im Be­reiche der Ortsgruppe Gießen-Nord wohnen, wer­den am Montag, 8. März, und Mittwoch, 10. März, abends zwischen 20 und 22 Uhr, aus der Geschäfts­stelle, Marburger Straße 20, erhoben. Eine Ab­fertigung außerhalb dieser Zeit ist nicht möglich.

Hitler-Jugend Bann 116 Gießen.

Bett. 4. Dichterabend des Goethe-Bundes.

Am kommenden Sonntag, 7. März, 20.15 Uhr, lieft die Dichterin Josefa Berens-Totenohl in der Neuen Aula aus eigenen Werken. Die Hitler- Jugend erhält bei Challier Karten zum ermäßigten Preise. Wir weisen die HJ.-Karneraden nachdrück­lichst auf diesen Abend hin.

Bett. Schulungsabend des Streifendienstes.

Der 3. Schulungsabend des Streifendienstes findet am kommenden Montag, 8. März, pünktlich 20.30 Uhr in der alten Peftalozzifchule, Wernerwall, statt.

Befr. Arbeitstagung der Unterbann- und Gefolgfchaftsführer.

Am Donnerstag, 10. März, 20.15 Uhr, findet auf der Banndienststelle eine Arbeitsbesprechung oben­genannter Führer statt.

Befr. Abnahme für das HJ.-Leistungsabzeichen.

Am kommenden Sonntag im Anschluß an den Unterbann-Appell findet die Abnahme des Gelände- fportes für das HJ.-Leistungsabzeichen statt. Teil­nehmer anderer Gefolgschaften können ebenfalls hieran teilnehmen.

33'031, llntergau 116

Befr. Leistungsabzeichen.

Sonntag, 7. März, wird das 25-Kilometer-Wan- dern für das L.-A. abgenommen. Antteten um 8 Uhr Ludwigsplatz.

Montag, 8. März, 20 Uhr, in der Goethefchule wird Zielwandern besprochen. Außerdem spricht Herr Sauer über die DLRG. Alle Führerinnen müssen den Grundschein erwerben.

Truppe und Goldatenbund.

Lpd. Nachdem die Bildung des Soldatenbundes in allen Gebieten des Wehrkreises IX durchgeführt ist, hat das Generalkommando des IX. Armeekorps ein enges Zusammenarbeiten der Truppe mit dem Soldatenbund angeordnet. In den Standorten wer­den die Beziehungen durch gegenseitige Beteiligung an den Veranstaltungen gepflegt. Verbindungsoffi­ziere unterhalten sie, übermitteln die Wünsche der Kameradschaften und geben Anregungen für die Ausgestaltung des Dienstes. Zu diesem stellen die Truppenteile ihre Kleinkaliberschießstände, Sport­plätze, Hörsäle mit dem erforderlichen Gerät zur Verfügung. Zu Hebungen und Truppengelände­besprechungen werden die Kameraden des Soldaten­bundes als Zuschauer herangezogen. Hierdurch kom­men auch die nicht an Standorten befindlichen Ka­meradschaften mit der Truppe in Berührung und können mit ihr einen gemeinsamen Kameradschafts« obend vereinbaren. Aktive Offiziere und die im zwölften Jahr dienenden Unleroffiziere können außerordentliche Mitglieder des Soldatenbundes werden. Offiziere und Unteroffiziere des Beurlaub­tenstandes werden mit den entlassenen Mannschaf­ten weiter kameradschaftlich Zusammenhalten und mit ihnen gemeinsam in steter Verbindung mit der aktiven Truppe bleiben. So kann und wird der Soldatenbund ein lebendiges Bindeglied zwischen der Truppe und ihren ehemaligen Soldaten bilden.

Ein Beispiel, das verpflichtet!

NSG. Einen solchen Erfolg der Aufforderung zur Abgabe der alten, deutschen Goldmünzen hätte wohl niemand vorausgesehen; ein Beweis dafür, daß tatsächlich noch in vielen Familien derartige Schätze bewußt oder unbewußt angehäuft sind. Aber auch ein Beweis dafür, daß der deutsche Mensch von heute sich gerne selbst von ihm lieb- oewordenen Dingen trennt, wenn eine höhere Ein­sicht ihn dazu veranlaßt. Es ist im Grunde ja be­langlos, ob die Abgabe der alten Goldmünzen entgeltlich oder sogar unentgeltlich erfolgte, ob in dem einen Fall ein Diplom ober im anderen eine Urkunde mit der Unterschrift des Gauleiters über­reicht wird, die Hauptsache ist, daß durch die lieber« lasfung Werte dem deutschen Staate und der deut­schen Volkswirtschaft wiedergegeben werden, deren sie dringend bedürfen.

Wie zahlreich im Gau Hessen-Nassau die Gold­stücke den Sammlern der Partei, ihrer Gliederun­gen und der angeschlossenen Verbände abgegeben werden, beweist die Tatsache, daß allein aus einem einzigen Kreis des Gaues bisher 1040 RM. in Gold eingegangen sind.

Damit hat unser Gau schon jetzt den Beweis erbracht, daß seine Bevölkerung das notwendige Verständnis für die Erfordernisse des zweiten Vier­jahresplanes ausbringt und bereit ist, auch dafür Opfer zu bringen. Wer im Gau Hessen-Nassau noch im Besitz von alten, deutschen Goldmünzen ist, der stellt sie der Partei zum Kampf um Deutschlands wirtschaftliche Freiheit zur Verfügung!

Wanderführer-Gchulungskursus auf dem Gleiberg.

Auf der Burg Gleiberg findet am 6. und 7. März ein Schulungskursus für Wanderführer statt, und zwar für die Kreise Wetzlar, Gießen, Biedenkopf und Dillenburg. Die hierzu berufenen Volksgenossen erhalten eine grundlegende Ausbildung, die sie be­fähigen soll, zukünftig die Führung von Wander­abteilungen zu übernehmen. Besonders beachtens­wert ist, daß dieser Schulungskursus einer der ersten dieser Art im Gau Hessen-Nassau und im Reich ist.

Zrauenschast Gießen-Ost.

Zum erstenmal vereinte sich die Frauenschaft Gießen-Ost mit ihren neuen Mitgliedern des Frauenwerkes. Die Kreisfrauenschaftsleiterin Frau Wrede war gekommen, um über die gemeinsame Arbeit zu sprechen. Nach Begrüßung durch Frau Schäfer fand eine musikalische Darbietung durch Frau Ne11elbeck (Violine) und Fräulein H o o s (Klavier) statt. In sehr gutem Zusammenspiel er­klang das Adagio aus dem Violinkonzert von Bach. Dann erklärte Frau Wrede den Frauen die Ge­biete der neu eingerichteten Arbeitsgruppen. Sie betonte, daß jede Mitarbeit eine freiwillige fei. Eine ungeheure Fülle von Arbeit gilt es von den Frauen zu meistern, und zwar find es rein frau­liche Aufgaben, die kein Mann übernehmen kann, und die doch zur Vollendung des Wiederaufbaues unerläßlich sind. Reicher Beifall zeigte die Bereit-

Am Donnerstag sprach Professor Dr. Götz e im Singsaal des Realgymnasiums vor der Fachschaft II, Höhere Schule, des NSLB. über die deutschen Fa­miliennamen, insbesondere über das Namengut unserer engsten Umgebung. Aus jedem Satz sprach das tiefe Wissen und die gründliche Erfahrung langer Gelehrtenarbeit, die weit über das eigent­liche Fachgebiet hinaus die Dinge des kulturellen Lebens sich einbezogen hat. Ueberall wurden die Zusammenhänge deutlich, die eine wahre und gründ­liche Wissenschaft mit dem Volksleben besitzt.

Der Redner führte aus, wie sich die Familien­namen vor mehr als 400 Jahren bildeten, wie sie der Bevölkerungszunahme und dem Anwachsen der Städte Rechnung trugen, als es bei nur einem Namen, dem Vornamen, zu vielfachen Verwechslun­gen kommen mußte. An anschaulichen Beispielen hat Professor Götze die vier Entstchungsarten der Familiennamen gezeigt, und mancher Anwesende hat dabei als Muster gedient: Namen nach der Herkunft des Trägers, sei es nach dem Stamm­land (Frank, Schott) oder dem Heimatort (Angel- berger, Olemutz aus Olmütz in Mähren) oder nach dem Haus der Familie, das in Städten oft einen Namen getragen hat, nach künstlichen, im Dorf nach natürlichen Kennzeichen (Hirsch, Herzog, Kai­ser; Holder nach dem Holunderstrauch vor der Tür, Rinn nach der auffälligen Dachrinne oder dem Wässerchen daneben);, Familiennamen aus Män­nernamen, aus Vornamen, die sich aus Sohn, Enkel und Urenkel vererbten (Adolf, Hildebrand);

schäft der Frauen, sich einzureihen nicht nur als Mitläufer, sondern entschlossen, mitzuhelsen im großen Frauenwerk. Der erste Satz aus der Früh­lingssonate von Beethoven gab den stimmungs- vollen Ausklang.

Film-Bolkstag in Gießener Lichtspielhäusern.

Der Film als Kulturträger ist längst Allgemeingut in unserem Volke geworden. Der Film der Unter­haltung, der Belehrung, der Benachrichtigung und der Vermittlung von großen Erlebnissen unserer Zeit ist nicht mehr Hinwegzudenken aus den Erscheinun­gen unserer Tage. Für viele Volksgenossen ist das Erlebnis des Filmes zu einer Notwendigkeit gewor­den, durch die ihnen ein Ausgleich gegeben wird für die Mühen des Alltags. Um aber den Film noch mehr Volksgenossen näherzubringen, jenen, die ihm vielleicht noch fernstehen, veranstalten unsere beiden Gießener Lichtspielhäuser (Gloria-Palast und Licht­spielhaus Bahnhofstraße) aus Anlaß des Tages des deutschen Films am morgigen Sonntagvormittag Filmvorführungen, deren Besuch nach dem Erwerb der ZeitschriftFilm und Volk" (zum Preise von 20 Pf.) jedermann möglich ist. Zur Aufführung ge­langt im Gloria-Palast der FilmEin Walzer für Dich" und im Lichtspielhaus Bahnhofstraße der FilmDie ganze Welt dreht sich um Liebe".

Ein Sang durch die Fröbeischule.

Wenn wir einmal einen Blick werfen wollen in das Leben des Kindes außerhalb der Familie, in der Gemeinschaft fröhlicher Gefährten und acht­samerTanten", dann müssen wir unsere Fröbel- schule besuchen.

Da stehen kleine Bänke und Tischchen, wie für die sieben Zwerge gezimmert. An den Wänden find allerhand luftige Bilder und buntbemalte Papp- wunder befestigt, und überall gibt es Spielsachen. Wir treten leise ein, um nicht zu stören, und sehen die Buben eifrig mit Bauen beschäftigt. Tore und Häuser, Burgen und Bahnhöfe und Garagen, was nur ein kleiner Bube sich alles ausdenken kann, wird mit großem Ernst und viel Mühe errichtet. Manchmal hat einer einen besonders schönen Plan, die anderen machen ihn nach, oder sie wollen hel­fen. Dabei kann es geschehen, daß die Sache schief geht, aberdie Tante" ist da zum Schlichten, und sie hilft, daß alle befriedigt sind.

Dort an jenem Tischchen geht es emsig zu. Bil­der werden aus Preislisten ausgeschnitten. Hübsche Blumen oder Gemüse, wie geschickt wissen die Kin­der ihre stumpfen Scherchen zu handhaben. Dann kleben sie die Bilder in Heftchen für die Mutter oder für die Geschwister.

Hier gibt es großen Abwasch, Buben und Mädel säubern die Frühstücksteller. Ein dicker Schurz schützt vor allzu großer Nässe. Zwei Kinder reiben eifrig das Aluminium der Teller, zwei trocknen ab.

Und wieder ein anderes Bild. Da geht es ganz still und heimlich zu. DieTante" erzählt eine Ge­schichte. Mit großen Augen lauschen die kleinen Mädchen, und zuletzt dürfen sie die Bilder besehen. Da finden sie den kleinen Peter, der seiner Mutter davonflog, und die Täubchen, die ihn suchen sollten.

Wir gehen nun hinunter in die Küche. Auch hier sind geschäftige Hände am Werk. Die Kinderpflege- und Hausgehilfin muß ebenso gut wie die Kinder­gärtnerin ein einfaches Gericht selbständig Herstellen können. Sie darf sich nicht verblüffen lassen, oder sich hilflos fühlen, wenn es an einem Waschtag bunt hergeht. Die Zeit einteilen und nutzen, das ist das große Geheimnis des Erfolges.

Ein ernsteres Bild bietet sich uns im Kinderhort. Die werdende Kindergärtnerin muß auch diese Ar­beit beherrschen lernen. Hir wird sich nur ein fester, willensstarker Charakter behaupten können und die Achtung und den Gehorsam erzwingen, der für die Erziehung der Kinder nötig ist. Mit viel Liebe und Geduld, durch einen freundlichen, aber festen Ton wird das Kind auf den rechten Weg gebracht und lernt sich einordnen in die Gemeinschaft.

So wird unsere Mädchenjugend in der Fröbel- schule vorbereitet und ausgebildet zu dem schönsten Beruf, dem der Frau und Mutter. F. K.

Der Abschlußprüfung im Fröbelseminar unterzogen sich in diesen Tagen 8 Kindergärtnerinnen und 16 Kinderpflege- und Hausgehilfinnen. Alle konnten die Prüfung bestehen.

Zahrestagung der erblindeten Krieger.

Die FachabteilungBund erblindeter Krieger" im Bezirk Gießen der NSKOV. hielt imFrankfurter Hof" ihre Jahreshauptversammlung ab.

Der stellvertretende Bundesobmann der Fachabtei­lung erblindeter Krieger, Kam. Josef Friedel (Würzburg), und sein Begleiter, Professor Burk- Häuser wurden besonders willkommen geheißen. Sie überbrachten Grüße des Bundesobmanns Martens (Berlin) und des Leiters der Kriegs- blinden-Arbeitsfürsorge Würzburg. Der stellv. Bun­desobmann machte sodann Ausführungen über Ver- sorgungs- und Fürsorgefragen, die mit großem In­teresse verfolgt wurden. Dann wurden die Geschäfts-

die Veränderungen dieser Namen durch Koseformen und Verkleinerungssilben (chen,lein,le,li), durch dialektische Abschleifungen; die Bewahrung alter germanischer Namen und die Aufnahme frem­den Gutes durch die Patenschaft von Heiligen (Ul­rich in Augsburg, Remigius am Rhein; Möbs aus Bartholomäus); dann Namen nach Amt, Stand, Handwerk und Beruf, die besonders in hiesi­ger Gegend am nachhaltigsten bei der Familien­bildung mitwirkten (Becker, Schmidt, Weber, Kiefer aus Küfer), die auch noch mittelbar namengebend waren (Weck, Mehl, Habermehl, Pfeffer; Belz aus Pelz; Krautwurst: Schimpfnamen für einen un­reellen Metzger); und schließlich Familiennamen aus Spitznamen und Uebernamen, die aber ursprünglich meist nicht so boshaft gemeint waren, wie wir sie heute oft verstehen; Eigenschafts­namen nach Haarfarbe (Weiß) oder Art der Haare (Krauß), nach Wuchs (Dürr, Feist, Lang, Kurz), bezeichneten den einzelnen, und man bediente sich dabei oft nicht mehr ganz verständlicher Vergleiche aus dem Tierreich (Fuchs: schlau ober rot!; Anbei: Eule); alles das ljat Professor Götze in lebendiger Fülle vor den Zuhörern aufgebaut.

Man hätte wünschen mögen, daß die recht statt­liche Zahl der Zuhörer noch größer gewesen wäre, denn einen wirklichen Fachmann über fein ureigen­stes Gebiet berichten zu hören, ist ein seltener Ge­nuß, auch für die, welche ihm nicht bis in feine Höhen und Tiefen zu folgen vermögen.

Dr. O. Diehl.

und Kassenberichte verlesen und Anfragen aus dem Kreise der Kameraden beantwortet. Mit dem Amt des Vertrauensmannes für den Obmann wurde als sehendes Mitglied Franz Adam (Gießen) zum Vorstandsmitglied ernannt. Kam. Franz Adam betonte, daß er als Frontkamerad das Amt gerne annähme, und er versprach, sich ganz dem Bund erblindeter Krieger zur Verfügung zu stellen.

Bezirksobmann Kranz sprach im Anschluß an die Verlesung eines Berichts über feine zehnjährige Tätigkeit als Leiter des Bezirks Gießen den Kame­raden Dank aus für das ihm während dieser Zeit bewiesene Vertrauen, und er versprach, auch ferner zum Wohle der Schicksalsgefährten zu tun, was in feiner Kraft stehe.

Im Anschluß hieran überreichte der Rechner des Bezirks Gießen, der Kriegsblinde Konrad Bie­denkopf (Grünberg), im Namen feiner Kamera­den dem Obmann als Zeichen der Dankbarkeit für feine Arbeit ein schönes Geschenk. Auch dem Kam. Anton D r u b e l (Marburg), dem Schriftführer des Bezirks Gießen, wurde aus Anlaß feiner ebenfalls zehnjährigen Tätigkeit ein Geschenk überreicht. Der stellv. Bundesobmann überreichte dem Obmann Kranz, dem Rechner Biedenkopf und dem Schriftführer D r u b e l im Auftrag der Bundes­leitung je ein Buch. Nachdem noch verschiedene An­fragen beantwortet waren, schloß Obmann Kranz mit dem Gruß an den Führer die Versammlung.

Gießener Dochenmarktpretfe

* Gießen, 6. März. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: D. f. Molkereibutter, H kg 1,57 Mk., f. Molkereibutter, 1,52, Markenbutter 1,55 bis 1,60, Landbutter 1,42 Mk., Matte 20 dis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 10, Eier, deutsche, Klasse S 14, Klasse A 13, Klasse B 12, Klasse C 11%, Klasse D 10%, un­gezeichnete 10, Wirsing, % kg 10 bis 15, Weißkraut 7 bis 10, Rotkraut 10 bis 12, gelbe Rüben 8 bis 12, rote Rüben 8 bis 10, Spinat 28 bis 30, Unterkohlrabi 6 bis 8, Grünkohl 12 bis 15, Rosenkohl 25 bis 30, Feldsalat, 50 g 10 bis 12, kg 80 Pf. bis 1 Mk., Tomaten 75 Pf., Zwiebeln 10 bis 14, Meerrettich 30 bis 60, Schwarzwurzeln 25 bis 35, Kartoffeln, % kg 5 Pf., 5 kg 44 Pf., 50 kg 3,50 bis 3,70 Mk., Aepfel, % kg 15 bis 45 Pf., Birnen 15 bis 25, Zwetfchenhonig 50, Hähne 90 Pf. bis 1,10 Mk., Suppenhühner 80 bis 90 Pf., Tauben, das Stück 50 bis 60 Pf., Blumenkohl 30 bis 45, Salat 20 bis 25, Endivien 10 bis 25, Lauch 5 bis 8, Sellerie 10 bis 30, Rettich 5 bis 15 Pf.

*

** Inge Birkmann nach Krefeld ver­pflichtet. Aus dem Stadttheaterbüro wird uns mitgeteilt: Inge B i r k m a n n , Mitglied des Stadt- theaters Gießen feit der Spielzeit 1935, wurde für die Spielzeit 1937/38 an das Staortheater Krefeld für das Fach der (Sentimentalen und jugendlichen Salondarne verpflichtet.

** Silberne Hochzeit. Der Gießener Lehrer Ewald Falls, nicht nur ein alter Praktiker im Schuldienst, sondern in weiten Kreisen bekannt und geschätzt durch seine Reisebeschreibungen und Schilderungen, vor allem durch sein BuchDrei Jahre in der Libyschen Wüste", das auch in eng­lischer Sprache erschien, feiert am morgigen Sonn­tag, 7. März, mit feiner Gattin, einer Ödenwcilde- rin, die Silberne Hochzeit.

** D i e erste Schnepfe. Am gestrigen Frei­tagabend schoß, wie fast alljährlich, Generalmajor a. D. Fritz von hier im Gießener Stadtwald die erste Schnepfe dieses Jahres. Weidmannsheil!

** Oeffentliche Mahnung zumSteuer- zahlen. Die Stadtkasse mahnt in einer Bekannt­machung in unserem heutigen Anzeigenteil die rück­ständigen Beträge der Hundesteuer und der Bürger­steuer zur Zahlung an. Auf die Bekanntmachung sei besonders hingewiesen.

** Brennholzversteigerungen werden im Anzeigenteil unseres heutigen Blattes angekün­digt. Die Interessenten seien auf die Bekannt­machungen besonders aufmerksam gemacht.

Lpd. Bringt Hausbriefkästen an! Die Deutsche Reichspost wendet sich erneut an die Haus­besitzer mit der Bitte, Hausbriefkästen anzubringen. Immer noch sind viele Häuser ohne Hausbrief­kästen. Sie beschaffen, heißt der Allgemeinheit und sich selber nützen, heißt Arbeitsuchenden helfen. Hausbriefkästen beschleunigen die Postzustellung und erleichtern den schweren Dienst der Zusteller durch Wegfall des Treppensteigens. Zeitungsträger, Geschäftsleute und sonstige Besucher können sie zum Einlegen von Mitteilungen benutzen. Treppen und Flure werden dadurch geschont. Hausbriefkästen werden zweckmäßig für alle Wohnungen am Gitter des Vorgartens, oder im Eingang des Hauses an­gebracht, mit einer Klingelleitung nach den einzel­nen Wohnungen und mit dem ausgeschriebenen Na­men der Inhaber versehen. Die Beschaffungskosten für den einzelnen sind gering, lieber die Einzel­heiten geben die Postämter Auskunft.

** Oeffentliche Bücherhalle. Im Fe­bruar sind 2254 Bände ausgeliehen worden. Da­von kamen auf: Zeitschriften, Gedichte und Dramen 16, Erzählende Literatur 1347, Jugendschriften 378, Länder- und Völkerkunde 163, Kulturgeschichte 1, Geschichte und Biographien 190, Kunstgeschichte 11,

Naturwissenschaft und Technologie 45, Heer- und Seewesen 31, Haus- und Landwirtschaft 3, Gesund­heitslehre 1, Religion und Philosophie 5, Staats­wissenschaft 29, Sport 2 Bände. Nach auswärts kamen 14 Bände.

** 88er Achtung! Das vor 129 Jahren ge­gründete 2. Nassauische Infanterie-Regiment 88, das von 1871 bis 1914 in Mainz in Garnison stand, veranstaltet am 8. und 9. Mai eine Wiedersehens­sei er in seiner alten Garnison, an der auch die An­gehörigen der Kriegsformationen des Regiments teilnehmen. An alle früheren 88er und sämtliche Kameraden der Festungs-Maschinen-Gewehrabtei- lung 8, vom Res.-Jnf.-Regt. 88, vom Res.-Jnf.- Regt. 224, vom HL Bataillon des Res.-Jnf.-Regt. 253, vom Res.-Jnf.-Regt. 441 und vom Sturm­bataillon 14 sowie vom Armierungs-Bataillon 124 ergeht daher der Ruf:Kommt zur Wiedersehens­feier nach Mainz!" Anmeldungen an die Ortsgruppe Mainz des Bundes der 88er zu Händen des Kame­radschaftsführers K. Pfaff, Mainz, Boppstraße 20.

LPD. Hunde ja Ferkel nein! Im all­gemeinen dürfen lebende Tiere in die Personen­wagen, gewissermaßen als Handgepäck, nicht mit­genommen werden. Ausgenommen sind jedoch kleine Hunde und andere Tiere, die auf dem Schoße gehalten werden können, sowie Führerhunde von Blinden, wenn keine Polizeivorschriften entgegen- stehen und die Mitreisenden nicht widersprechen. Kleinere Tiere, auch kleinere Hunde, die in Körben oder Kiepen untergebracht sind, können als Trag­lasten in die dritte Klasse der Personenwagen mit­genommen werden; Ferkel sind jedoch auch als Traglast nicht zugelassen. In die besonderen Abteile Für Reisende mit Hunden" der Personenzüge können Hunde jeder Größe rnitgesührt werden. Bel Bedarf werden während der Hauptjagdzeit in den Personenzügen auch mehrere solcher Abteile ein­gerichtet. Für Hunde müssen in allen Fällen, auch wenn sie auf dem Schoße gehalten werden, halbe Fahrausweise 3. Klasse Personenzug gelöst werden. Das gilt auch für die Beförderung des Hundes im Hundeabteil des Gepäckwagens. In genügend siche­ren Behältern ist die Beförderung von Hunden auch als Reisegepäck ober Expreßgut zugelassen; dann ist die Gepäck- bzw. Expreßgutfracht zu ent­richten.

Amtsgericht Gießen.

Der H. R. aus Bettenhausen war durch Straf­befehl wegen Feldfrevels in eine Geldstrafe von 12 Mark, evtl, drei Tage Haft, genommen worden. Außerdem war er zum Schadenersatz in Höhe von 3 Mark verurteilt. Er sollte am 2. September 1936 auf einem Grundstück in der Gemarkung Betten­hausen Gurken entwendet haben. In der gestrigen Hauptoerhandlung auf feinen Einspruch hin bestritt der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Tat. Ep gab an, daß er selbst genügend Gurken gezüchtet habe und daher für ihn gar kein Grund bestanden hätte, ihm nicht gehörige Gurken zu entwenden. Es bestand zwar ein gewisser Verdacht, der aber, zumal der Angeklagte ein unvorbestraster älterer Mann ist, nicht ausreichen konnte, um ihn zu ver­urteilen. Er mußte daher mangels ausreichenden Beweises freigefprochen werden.

Kleine Strafkammer Gießen.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 12. Januar 1937 hatte der Angeklagte H. D. aus Lich Berufung eingelegt. Er war wegen lieber« tretung der Polizeioerordnung über die Ein- und Durchfuhr von frischem Fleisch zu einer Haftstrafe von vier Wochen verurteilt worden. In der Be­rufungsverhandlung beschränkte der Angeklagte die eingelegte Berufung auf das Strafmaß. Es stellte sich heraus, daß er feiner Aufsichtspflicht als Be­triebsleiter nicht genügt hatte, indem er es unter­ließ, bei der Anfuhr von ftifchem Fleisch nach Gießen auf die notwendige Nachbeschau zu achten. Es wäre für ihn ein leichtes gewesen, durch den Nachbeschaustempel festzustellen, ob seine Ange­stellten richtig gehandelt hätten. Unter Berücksichti­gung, daß für alles angelieferte Fleisch trotzdem die ordnungsmäßigen Gebühren entrichtet worden waren, glaubte das Gericht nochmals von der Ver­hängung einer Haftstrafe absehen zu können. Es hob deshalb das Urteil des Amtsgerichts Gießen auf und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 150 Mark, die im Unein­bringlichkeitsfalle mit 30 Tagen Hast zu verbüßen find. Außerdem belegte es den Angeklagten mit den Kosten des Verfahrens. Die Geldstrafe von 150 Mark erschien dem Gericht ausreichend, weil der Angeklagte Reue zeigte. Das Gericht ist der Ueber- zeuaung, daß der Strafzweck durch die erkannte Geldstrafe erreicht wird und den Angeklagten davor bewahre, in Zukunft sich wiederum einer solchen Übertretung schuldig zu machen.

Die Strafkammer verhandelte sodann gegen den Karl August K o st aus Petterweil wegen Steuer­hinterziehung. In erster Instanz (Amtsgericht Vil­bel) war er wegen Steuerhinterziehung zu einer Gesamtgefängnis st rase von acht Mo­naten verurteilt worden. Der Angeklagte hatte mehrere Jahre hindurch ansehnliche Steuerbeträge hinterzogen. Auf die Berufung des Angeklagten wurde das Urteil des Amtsgerichts Vilbel aufge­hoben und der Angeklagte zu Geldstrafen von 3 0 0 0 Mark und 5000 Mark sowie zu den Kosten des Verfahrens verurteilt. Im Uneinbring­lichkeitsfalle find die Geldstrafen mit 75 und 125 Tagen Gefängnis zu verbüßen. Dem Gericht er» schienen die ausgesprochenen Strafen für ange­messen und ausreichend.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

Sfaar. Die Geschwister Ihrer am 25. Dezember 1922 verstorbenen Schwägerin sind nicht nur an dem von ihr hinterlassenen Grundbesitz, sondern auch an dem Mobiliarvermögen zu je ein Sechstel erbberechtigt. Da eine Auseinandersetzung s. Zt. an­scheinend nur bezüglich der Immobilien stattgefun­den hat, besteht der Anspruch zu je ein Sechstel bezüglich der beweglichen Habe noch heute, und zwar gegen die Erben Ihres zwischenzeitlich gleich­falls verstorbenen Bruders. Die Höhe des Erb- anspruchs richtet sich nach dem Wert, den die be­wegliche Habe im Augenblick des Erbfalls, d. i. der 25.12.1922, hatte. Es ist selbstverständlich, daß bei der Errechnung des Wertes die jahrzehntelange Be­nutzung der Gegenstände entsprechend zu berück­sichtigen sind. Die in die Ehe unter dem 5.1.1918 eingebrachten 450,31 Mark sind bei der Ausein­andersetzung nur dann zu berücksichtigen, wenn hier­für nachgewiesenermaßen wertbeständige Dinge angeschafft wurden, die a. Z. des Erbfalls noch vorhanden oder durch andere ersetzt waren. Das gleiche gilt für die im Jahre 1891 in die Ehe ein­gebrachte Ziege, sowie die übrigen Gegenstände. Mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit des Nachlasses auf den einzelnen Erben dürften nur einige wenige Reichsmark entfallen werden die Erben ihre Ansprüche kaum gerichtlich geltend machen.