Gesell^ntvindern und ^esellenou^iaufch
Lpd. Die Zeit des Gesellenwanderns naht und es ist gut, wenn sich die jungen Volksgenossen beizeiten damit vertraut machen. Das Deutsche Handwerk in der Deutschen Arbeitsfront ruft seine Junggesellen zum Gesellenwandern bzw. Gesellenaustausch auf. Zugelassen sind: Metallhandwerk (Schmiede, Kraftsahrzeughandwerk), Holzhandwerk (Bau- und Möbeltischler, Küfer, Böttcher, Stellmacher), Nahrungsmittelgewerbe (Backer, Fleischer, Konditoren, Mül-
Morgen Kähnen heraus!
Es fei noch einmal auf den gestrigen Aufruf des Gauleiters hingewiesen, in dem zum Flaggen am morgigen 7. März anläßlich der Wiederkehr des Tages der Wiederbesehung des Rheinlandes durch unsere Truppen aufgefordert wird.
ler), Bekleidungs- und Reinigungshandwerk (Friseure, Friseusen, Schneider, Damenschneiderinnen, Schuhmacher, Putzmacherinnen, Pelznäherinnen), Spezialhandwerk (Graveure, Bandagisten, Orthopädie- und Chirurgie-Mechaniker, Nähmaschinenhandwerker, Photographinnen, Buchdrucker, Buchbinder). Die Wanderschaft beträgt zwei Monate, die Austauschzeit neun Monate. Für das Bau- und Baunebengewerbe gelten besondere Richtlinien. Die Wanderzeit für Bauhandwerker beträgt mindestens zwei, höchstens drei Jahre. Sie sind nicht an das System des Austausches gebunden. Infolgedessen
können auch Arbeitslose, die die sonstigen Bedingungen erfüllen, daran teilnehmen. Die Wandergesellen aus dem Bauhandwerk erhalten, vor allem in den Wintermonaten bei vorübergehender Arbeitslosigkeit infolge Witterungsverhältnisse, nach den Anweisungen der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung an dem Ort der letzten Beschäftigung die übliche Arbeitslosenunterstützung. Nach Möglichkeit sollen sie die einheitliche Wanderkleidung tragen, jedoch ist für Zimmerer und Maurer die bisher bestehende Berufstracht auch auf der Wanderschaft gestattet. Näheres ist bei der Deutschen Arbeitsfront, Gauwaltung Hessen- Nassau, Abteilung Gesellenwandern und Austausch, Frankfurt a. M., Bürgerstraße 69/77, zu erfragen.
Mithilfe bei Arierforschun«.
EPNH. Immer wieder machen die mit der Bearbeitung der Nachweise für die arische Abstammung der Volksgenossen befaßten Stellen: Standesämter, Kirchenbuchführer, Archive usw. die Erfahrung, daß die Antragsteller es an Genauigkeit bei der Einreichung von Unterlagen für die weiteren Feststellungen fehlen lassen. Vielfach können die Antragsteller selbst durch Ergänzung des Materials viel zu einer Beschleunigung der Nachforschung beitragen. Vermutlich machen sich viele oft ein unrichtiges Bild über die Schwierigkeiten, die mit der Kirchenbuchforschung verbunden sind, und vermögen den Wert möglichst vollständiger Angaben nicht recht einzusehen. Manchmal ist es auch eine gewisse Bequemlichkeit, sich durch vorherige Beschaffung aller erreichbaren Daten die Unterlagen in größerer Vollständigkeit selbst zu besorgen. Lieber versucht man es zunächst einmal bei den Kirchenbuchführern durch einige allgemeine Hinweise. An die
Antragsteller kann daher immer wieder nur die Bitte gerichtet werden, sich durch Feststellungen im Familienkreis, aus alten Familienpapieren, Notizen in den Familienbibeln usw. die Daten, welche Anhaltspunkte bieten, für weitere Forschungen so vollständig wie nur irgend möglich selbst zu beschaffen. Dadurch bleiben Rückfragen und Ungeduld erspart, wenn m. k sehr lange auf die Erfüllung des gestellten Antrags warten muß. Bei möglichst vollständigen Unterlagen aber wird der Kirchenbuchführer auf Grund der vorhandenen Register aus den Kirchenbüchern, oder einer Kartei leicht die gewünschten Daten feststellen können. Sonst ist ein umfangreiches Suchen erforderlich und es entsteht eine besondere Suchgebühr, deren sich der Antragsteller oft entziehen kann, wenn er ausreichende Angaben über seine Vorfahren macht.
Oie Bedarfsdeckungsscheine im Möbelhandel.
Fwd. Bereits im vorigen Jahr bestimmte der Reichsfinanzminister, daß Handwerkern, die lediglich als Vermittler Empfänger von Ehestandsdarlehen oder Kinderbeihilfen in Fabriken, Auslieferungslägern oder Großhandlungen schleppen, die nicht als Möbeleinzelhändler zur Entgegennahme von Bedarfsdeckungsscheinen zugelassen sind, die Zulassung zur Annahme von Bedarfsdeckungsscheinen rücksichtslos zu entziehen ist. Wie der Reichsfinanzminister der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel mitteilt, gilt diese Regelung künftig auch für alle übrigen zur Entgegennahme von Bedarfsdeckungsscheinen zugelassenen Gewerbetreibenden. Um Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, daß Handwerker, die neben der eigenen
Herstellung auch Möbeleinzelhandel betreiben, berechtigt sind, gegen Bedarfsdeckungsscheine auch in Fabrikbetrieben oder anderen Handwerksbetrieben hergestellte Möbel zu verkaufen, wenn dies aus dem eigenen Lager oder in den eigenen Geschäftsräumen des Handwerkers geschieht. Fabrikgroßbe- triebe, die keine offenen Verkaufsstellen haben, dürfen als Verkaufsstelle nicht zugelassen werden, wenn sich an ihrem Sitz genügend Schreinereien, sonstige Unternehmen des Handwerks oder Verkaufsstellen des mittelständischen Einzelhandels befinden.
Briefkasten der Redaktion.
(Rechtsqutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)
3. G. Sch. in R. Zinsen für die aufgewerteten Beträge aus Spareinlagen wurden seit 1927 gezahlt. Der Zinsfuß hat in dieser Zeit zwischen 3 und 5 v. H. geschwankt. Die Zinsen, die von den Kassen für Kredite berechnet werden, sind stets erheblich höher als diejenigen, die für Spareinlagen gewährt werden.
G. B., Gießen. Grundsätzlich ist der Vermieter nicht berechtigt, den Mietpreis beim Mieterwechsel zu erhöhen. Eine Steigerung der Miete ist um deswillen nur in ganz besonderen Fällen statthaft, insbesondere dann, wenn durch wesentliche Verbesserung der Mieträume (Dampfheizung, Badeeinrichtung, Parkett u. dgl.) diese im Werte erheblich gestiegen sind.
Sprechstunden der Redaktion.
11.30 bis 12.30 Uhr, 16 bis 17 Uhr. Samstagnach- mittag geschlossen.
Nach kurzem, schwerem Leiden verschied im Lazarett in Dresden unser lieber, guter, braver Sohn und Bruder
Obergefreiter Karl Klaum
im blühenden Alter von 20 Jahren
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Familie Karl Klaum
Großen-Linden, Aliendorf (Lahn), Watzenborn-Steinberg, 5. März 1937
Die Beerdigung findet am Sonntag, dem 7. März, nachmittags 3 Uhr in Grofien-Linden statt
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1. Rate Hundesteuer 1937.
1. Rate Bürgersteuer 1937.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Beitreibung eingeleitet.
Gießen, den 5. März 1937.
Zohamieskirche
Volksmission
aüenOs 8 Hör: Plattet fjeinemann
Samstag, 8 Uhr: 1537V
„Oer deutsche Michael"
Stadtkasse Gießen.
Oie letzte Holzversteigerung
der Fürstlichen Oberförsterei Lich.
Wonlag, 8. März, werden in der Hard, Franken- wiese und Wehrholz versteigert: rm Scheitholz: Buche 95, Eiche 10; Knüppel: Buche 60, Eiche 25, Erle 20; Stockholz: Buche 37; Knüppelreifer: Eiche usw. 30; Dellen Reisholz: Buche 4200, Eiche 700, Erle 800, dabei die besten Forstwellen des Jahres; ferner einige Stämme (Buche, Eiche, Lärche) und Fichten- Derbftangen. 1293D
Zusammenkunft: 10 Uhr an der „Guckerte", ver- steinter Abfuhrweg am Ortsausaang Lich—Langsdorf. Das Eichen-Brennholz im Wehrholz wird nicht vorgezeigt.
Eine Haupt-Stangen-Versteigerung ist noch im Frühjahr geplant._________________________________
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Brennholzversteigerungen der Stadt Gießen.
A. Montag, den 8. März 1937, 9% Uhr beginnend, aus der Abteilung 81a des Stadtwaldes, Försterei Hochwart:
230,0 rm Buchen- und Eichenscheiter und -knüppel
1200 Wellen Buchenreiser 3. Klasse
42,0 rm Buchen- und Eichenstöcke.
Zusammenkunft: Kreuzung 11. Schneise—Mittelschneise.
B. Mittwoch, den 10. März 1937, 9% Uhr beginnend, aus den Abteilungen 28, 29 und 54 des Stadtwaldes, Försterei Rödgen:
3,9 rm Hainbuchen- und Eichenscheiter
18,2 „ Buchen-, Eichen- und Fichtenknüppel
11,8 „ Fichtenanbruchholz
6545 Wellen Buchenreiser 2. Klasse
940 „ Hainbuchenreiser 2. und 3. Klasse
90 „ Eichenreiser 2. Klasse
550 „ Fichtenreiser 3. Klasse
4,4 rm Eichennutzscheiter und -knüppel (2,20 m lang)
15,0 „ Fichtennutzscheiter (1,— m lang).
Zusammenkunft: Kreuzung Wannschneise — achte Schneise.
C. Freitag, den 12. März 1937, 9% Uhr beginnend, aus den Abteilungen 51, 84 und 85 des Stadlwaldes, Försterei Rödgen:
153,9 rm Buchenscheiter
18,8 „ Eichenscheiter
45,5 „ Buchenknüppel
36,6 „ Eichen-, Kiefern-, Birken- und Lärchenknüppel
17,2 „ Buchenanbruchholz
31,9 „ Eichenreiser 1. Klasse
3615 Wellen Buchenreiser 2. und 3. Klasse
100 „ Kiefernreiser 2. Klasse
35,1 rm Buchen- und Eichenstöcke.
Zusammenkunft: Kreuzung 11. Schneise — Krummer Weg.
Gießen, den 6. März 1937. 15390
Der Oberbürgermeister! Ritter.
Stamm- und Stangenholz- Versteigerung
im Licher Stadtwatde.
Donnerstag, den 11. März, werden in den Forstorten Ettingshäuserkopf, Sauloch, Eisenkaute, Zap- penau und Eichwald versteigert:
Sämme: Eichen 3. Kl. 16 fm, 4. Kl. 25 fm, 5. Kl. 15 fm. Fichten (Abschnitte) 3a- und 3b-Klasse 26 fm, 4. Kl. 9 fm. Kiefern (Abschnitte und Langholz) 2a= und 2b-Kl. 6 fm, 3a-Kl. 13 fm, 3b-Kl. 7 fm, 4. Kl. 8 fm. 1513D
Derbstangen: Fichten 1. bis 3. Kl. 1160 St. Reisstangen 4. Kl. 450 St. für Einzäunungen.
Eine Abgabe von Stangen aus der Hand findet nicht statt. Das Eichen-Stammholz (3. Kl.) aus Forstort Eisenkaute und Zappenau wird nicht vorgezeigt und ist vorher zu besichtigen. Fichten und Kiefern kommen zuerst. Eichen am Schluß der Versteigerung. Für die Versteigerung des Stammholzes sind nur solche Handwerker zugelassen, die auch in früheren Zähren Holzkäufer bei der Stadt Lich waren; Holz- Händler und Sägewerksbesiher werden zur Versteigerung nicht zugelassen.
Zusammenkunft: 10 Uhr Kreuzungspunkt Nieder- Bessinger- und Sauloch-Schneise.
Brennholz-Versteigerung
im Licher Sladtwalde.
Freitag, den 12. März, werden in den Forstorten Dickstelle, Rehtränksberg und Kronau versteigert:
rm Scheiter: Buche, Hainbuche, Eiche 14, Linde 7, Lärche 4. Knüppel: Buche und Hainbuche 117, Eiche 80, Birke 9, Erle 27, Linde 29, Lärche 51. Wellen Reisig: Buche, Birke und Esche 10 000. rm Reisig: 16 Esche.
63 rm Lärchen- und Eichen-Nutzrollen, 30 Eichen- Deichseln, 500 Stück Bohnenstangen.
Zusammenkunft: 10 Uhr Kreuzungspunkt der Speierlings- und Nieder-Befsinger Schneise.
Nächste Vrennholzversteigerüng Ende März im Forstort Ettingshäuserkopf und Lindenfeif.
Lich, den 4, März 1937.
Der Bürgermeister: G Gil,
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