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Gesell^ntvindern und ^esellenou^iaufch

Lpd. Die Zeit des Gesellenwanderns naht und es ist gut, wenn sich die jungen Volksgenossen beizeiten damit vertraut machen. Das Deutsche Handwerk in der Deutschen Arbeitsfront ruft seine Junggesellen zum Gesellenwandern bzw. Gesellenaustausch auf. Zugelassen sind: Metallhandwerk (Schmiede, Kraft­sahrzeughandwerk), Holzhandwerk (Bau- und Mö­beltischler, Küfer, Böttcher, Stellmacher), Nahrungs­mittelgewerbe (Backer, Fleischer, Konditoren, Mül-

Morgen Kähnen heraus!

Es fei noch einmal auf den gestrigen Aufruf des Gauleiters hingewiesen, in dem zum Flaggen am morgigen 7. März anläßlich der Wiederkehr des Tages der Wiederbesehung des Rheinlandes durch unsere Truppen aufgefordert wird.

ler), Bekleidungs- und Reinigungshandwerk (Fri­seure, Friseusen, Schneider, Damenschneiderinnen, Schuhmacher, Putzmacherinnen, Pelznäherinnen), Spezialhandwerk (Graveure, Bandagisten, Ortho­pädie- und Chirurgie-Mechaniker, Nähmaschinen­handwerker, Photographinnen, Buchdrucker, Buch­binder). Die Wanderschaft beträgt zwei Monate, die Austauschzeit neun Monate. Für das Bau- und Baunebengewerbe gelten besondere Richtlinien. Die Wanderzeit für Bauhandwerker beträgt mindestens zwei, höchstens drei Jahre. Sie sind nicht an das System des Austausches gebunden. Infolgedessen

können auch Arbeitslose, die die sonstigen Bedin­gungen erfüllen, daran teilnehmen. Die Wander­gesellen aus dem Bauhandwerk erhalten, vor allem in den Wintermonaten bei vorübergehender Ar­beitslosigkeit infolge Witterungsverhältnisse, nach den Anweisungen der Reichsanstalt für Arbeitsver­mittlung und Arbeitslosenversicherung an dem Ort der letzten Beschäftigung die übliche Arbeitslosen­unterstützung. Nach Möglichkeit sollen sie die einheit­liche Wanderkleidung tragen, jedoch ist für Zimme­rer und Maurer die bisher bestehende Berufstracht auch auf der Wanderschaft gestattet. Näheres ist bei der Deutschen Arbeitsfront, Gauwaltung Hessen- Nassau, Abteilung Gesellenwandern und Austausch, Frankfurt a. M., Bürgerstraße 69/77, zu erfragen.

Mithilfe bei Arierforschun«.

EPNH. Immer wieder machen die mit der Be­arbeitung der Nachweise für die arische Abstam­mung der Volksgenossen befaßten Stellen: Stan­desämter, Kirchenbuchführer, Archive usw. die Er­fahrung, daß die Antragsteller es an Genauigkeit bei der Einreichung von Unterlagen für die weite­ren Feststellungen fehlen lassen. Vielfach können die Antragsteller selbst durch Ergänzung des Materials viel zu einer Beschleunigung der Nachforschung bei­tragen. Vermutlich machen sich viele oft ein un­richtiges Bild über die Schwierigkeiten, die mit der Kirchenbuchforschung verbunden sind, und vermö­gen den Wert möglichst vollständiger Angaben nicht recht einzusehen. Manchmal ist es auch eine gewisse Bequemlichkeit, sich durch vorherige Beschaffung aller erreichbaren Daten die Unterlagen in größe­rer Vollständigkeit selbst zu besorgen. Lieber ver­sucht man es zunächst einmal bei den Kirchenbuch­führern durch einige allgemeine Hinweise. An die

Antragsteller kann daher immer wieder nur die Bitte gerichtet werden, sich durch Feststellungen im Familienkreis, aus alten Familienpapieren, No­tizen in den Familienbibeln usw. die Daten, welche Anhaltspunkte bieten, für weitere Forschungen so vollständig wie nur irgend möglich selbst zu be­schaffen. Dadurch bleiben Rückfragen und Unge­duld erspart, wenn m. k sehr lange auf die Er­füllung des gestellten Antrags warten muß. Bei möglichst vollständigen Unterlagen aber wird der Kirchenbuchführer auf Grund der vorhandenen Re­gister aus den Kirchenbüchern, oder einer Kartei leicht die gewünschten Daten feststellen können. Sonst ist ein umfangreiches Suchen erforderlich und es entsteht eine besondere Suchgebühr, deren sich der Antragsteller oft entziehen kann, wenn er aus­reichende Angaben über seine Vorfahren macht.

Oie Bedarfsdeckungsscheine im Möbelhandel.

Fwd. Bereits im vorigen Jahr bestimmte der Reichsfinanzminister, daß Handwerkern, die ledig­lich als Vermittler Empfänger von Ehestandsdar­lehen oder Kinderbeihilfen in Fabriken, Ausliefe­rungslägern oder Großhandlungen schleppen, die nicht als Möbeleinzelhändler zur Entgegennahme von Bedarfsdeckungsscheinen zugelassen sind, die Zulassung zur Annahme von Bedarfsdeckungs­scheinen rücksichtslos zu entziehen ist. Wie der Reichsfinanzminister der Wirtschaftsgruppe Einzel­handel mitteilt, gilt diese Regelung künftig auch für alle übrigen zur Entgegennahme von Bedarfs­deckungsscheinen zugelassenen Gewerbetreibenden. Um Zweifel auszuschließen, wird darauf hinge­wiesen, daß Handwerker, die neben der eigenen

Herstellung auch Möbeleinzelhandel betreiben, be­rechtigt sind, gegen Bedarfsdeckungsscheine auch in Fabrikbetrieben oder anderen Handwerksbetrieben hergestellte Möbel zu verkaufen, wenn dies aus dem eigenen Lager oder in den eigenen Geschäfts­räumen des Handwerkers geschieht. Fabrikgroßbe- triebe, die keine offenen Verkaufsstellen haben, dürfen als Verkaufsstelle nicht zugelassen werden, wenn sich an ihrem Sitz genügend Schreinereien, sonstige Unternehmen des Handwerks oder Ver­kaufsstellen des mittelständischen Einzelhandels be­finden.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsqutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

3. G. Sch. in R. Zinsen für die aufgewerteten Beträge aus Spareinlagen wurden seit 1927 ge­zahlt. Der Zinsfuß hat in dieser Zeit zwischen 3 und 5 v. H. geschwankt. Die Zinsen, die von den Kassen für Kredite berechnet werden, sind stets er­heblich höher als diejenigen, die für Spareinlagen gewährt werden.

G. B., Gießen. Grundsätzlich ist der Vermieter nicht berechtigt, den Mietpreis beim Mieterwechsel zu erhöhen. Eine Steigerung der Miete ist um des­willen nur in ganz besonderen Fällen statthaft, ins­besondere dann, wenn durch wesentliche Verbesse­rung der Mieträume (Dampfheizung, Badeeinrich­tung, Parkett u. dgl.) diese im Werte erheblich ge­stiegen sind.

Sprechstunden der Redaktion.

11.30 bis 12.30 Uhr, 16 bis 17 Uhr. Samstagnach- mittag geschlossen.

Nach kurzem, schwerem Leiden verschied im Lazarett in Dresden unser lieber, guter, braver Sohn und Bruder

Obergefreiter Karl Klaum

im blühenden Alter von 20 Jahren

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Familie Karl Klaum

Großen-Linden, Aliendorf (Lahn), Watzenborn-Steinberg, 5. März 1937

Die Beerdigung findet am Sonntag, dem 7. März, nachmittags 3 Uhr in Grofien-Linden statt

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Folgende Rückstände werden zur Zahlung bis 15. d. ITC. gemahnt: 1526C

1. Rate Hundesteuer 1937.

1. Rate Bürgersteuer 1937.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Beitreibung ein­geleitet.

Gießen, den 5. März 1937.

Zohamieskirche

Volksmission

aüenOs 8 Hör: Plattet fjeinemann

Samstag, 8 Uhr: 1537V

Oer deutsche Michael"

Stadtkasse Gießen.

Oie letzte Holzversteigerung

der Fürstlichen Oberförsterei Lich.

Wonlag, 8. März, werden in der Hard, Franken- wiese und Wehrholz versteigert: rm Scheitholz: Buche 95, Eiche 10; Knüppel: Buche 60, Eiche 25, Erle 20; Stockholz: Buche 37; Knüppelreifer: Eiche usw. 30; Dellen Reisholz: Buche 4200, Eiche 700, Erle 800, dabei die besten Forstwellen des Jahres; ferner einige Stämme (Buche, Eiche, Lärche) und Fichten- Derbftangen. 1293D

Zusammenkunft: 10 Uhr an derGuckerte", ver- steinter Abfuhrweg am Ortsausaang LichLangs­dorf. Das Eichen-Brennholz im Wehrholz wird nicht vorgezeigt.

Eine Haupt-Stangen-Versteigerung ist noch im Frühjahr geplant._________________________________

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Brennholzversteigerungen der Stadt Gießen.

A. Montag, den 8. März 1937, 9% Uhr beginnend, aus der Abteilung 81a des Stadtwaldes, Försterei Hochwart:

230,0 rm Buchen- und Eichenscheiter und -knüppel

1200 Wellen Buchenreiser 3. Klasse

42,0 rm Buchen- und Eichenstöcke.

Zusammenkunft: Kreuzung 11. SchneiseMittel­schneise.

B. Mittwoch, den 10. März 1937, 9% Uhr be­ginnend, aus den Abteilungen 28, 29 und 54 des Stadtwaldes, Försterei Rödgen:

3,9 rm Hainbuchen- und Eichenscheiter

18,2 Buchen-, Eichen- und Fichtenknüppel

11,8 Fichtenanbruchholz

6545 Wellen Buchenreiser 2. Klasse

940 Hainbuchenreiser 2. und 3. Klasse

90 Eichenreiser 2. Klasse

550 Fichtenreiser 3. Klasse

4,4 rm Eichennutzscheiter und -knüppel (2,20 m lang)

15,0 Fichtennutzscheiter (1, m lang).

Zusammenkunft: Kreuzung Wannschneise achte Schneise.

C. Freitag, den 12. März 1937, 9% Uhr beginnend, aus den Abteilungen 51, 84 und 85 des Stadlwaldes, Försterei Rödgen:

153,9 rm Buchenscheiter

18,8 Eichenscheiter

45,5 Buchenknüppel

36,6 Eichen-, Kiefern-, Birken- und Lärchen­knüppel

17,2 Buchenanbruchholz

31,9 Eichenreiser 1. Klasse

3615 Wellen Buchenreiser 2. und 3. Klasse

100 Kiefernreiser 2. Klasse

35,1 rm Buchen- und Eichenstöcke.

Zusammenkunft: Kreuzung 11. Schneise Krum­mer Weg.

Gießen, den 6. März 1937. 15390

Der Oberbürgermeister! Ritter.

Stamm- und Stangenholz- Versteigerung

im Licher Stadtwatde.

Donnerstag, den 11. März, werden in den Forst­orten Ettingshäuserkopf, Sauloch, Eisenkaute, Zap- penau und Eichwald versteigert:

Sämme: Eichen 3. Kl. 16 fm, 4. Kl. 25 fm, 5. Kl. 15 fm. Fichten (Abschnitte) 3a- und 3b-Klasse 26 fm, 4. Kl. 9 fm. Kiefern (Abschnitte und Langholz) 2a= und 2b-Kl. 6 fm, 3a-Kl. 13 fm, 3b-Kl. 7 fm, 4. Kl. 8 fm. 1513D

Derbstangen: Fichten 1. bis 3. Kl. 1160 St. Reis­stangen 4. Kl. 450 St. für Einzäunungen.

Eine Abgabe von Stangen aus der Hand findet nicht statt. Das Eichen-Stammholz (3. Kl.) aus Forst­ort Eisenkaute und Zappenau wird nicht vorgezeigt und ist vorher zu besichtigen. Fichten und Kiefern kommen zuerst. Eichen am Schluß der Versteigerung. Für die Versteigerung des Stammholzes sind nur solche Handwerker zugelassen, die auch in früheren Zähren Holzkäufer bei der Stadt Lich waren; Holz- Händler und Sägewerksbesiher werden zur Versteige­rung nicht zugelassen.

Zusammenkunft: 10 Uhr Kreuzungspunkt Nieder- Bessinger- und Sauloch-Schneise.

Brennholz-Versteigerung

im Licher Sladtwalde.

Freitag, den 12. März, werden in den Forstorten Dickstelle, Rehtränksberg und Kronau versteigert:

rm Scheiter: Buche, Hainbuche, Eiche 14, Linde 7, Lärche 4. Knüppel: Buche und Hainbuche 117, Eiche 80, Birke 9, Erle 27, Linde 29, Lärche 51. Wellen Reisig: Buche, Birke und Esche 10 000. rm Reisig: 16 Esche.

63 rm Lärchen- und Eichen-Nutzrollen, 30 Eichen- Deichseln, 500 Stück Bohnenstangen.

Zusammenkunft: 10 Uhr Kreuzungspunkt der Speierlings- und Nieder-Befsinger Schneise.

Nächste Vrennholzversteigerüng Ende März im Forstort Ettingshäuserkopf und Lindenfeif.

Lich, den 4, März 1937.

Der Bürgermeister: G Gil,

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