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der Gäste an und erläuterte ihnen hin die Anord­nung und die Einrichtung der Kaserne, deren Dienstgebäude und Ställe eingehend besichtigt wur­den. Im Beisein des Abteilungskommandeurs, Oberstleutnant Döring, der es sich nicht nehmen ließ, persönlich Aufschlüsse und Erläuterungen zu geben, und des Kreisamtsleiters der NSD. Frank wurden dann Arbeiten junger Remonten und das Longieren, sowie Vorführungen von Reit­übungen der Remonten gezeigt. Hierbei gab Haupt­mann Dr. Brandt einen aufschlußreichen Heben blick über die Heranzucht des Pferdematerials für die Wehrmacht. Don dem erhöht liegenden Kaser­nenhof, der eine gute Fernsicht bietet, wurde dann das gefechtsmäßige Exerzieren einer Batterie unter dem Kommando von Hauptmann Dr. Brech tel auf dem tiefer gelegenen Teil des Triebs beobach­tet, das die außerordentlichen Leistungen der Waffe unter Beweis stellte. Das Musikkorps des J.-R. 116 spielte hierzu, wie zu dem anschließenden Dor­beiritt der Batterie in Parade vor dem Komman­deur und seinen Gästen. Ferner wurde Gelegenheit zur Erprobung der optischen Apparate, wie des L-Messers, des Planreckenschiebers und des Sche­renfernrohres geboten. Auf dem Trieb wurde zum Abschluß ein Springen von Turnierpferden über mittelschwere Parcours in offener Bahn durchge­führt, bei dem trotz der starken Jnanspruchnayme der erst vom Truppenübungsplatz zurückgekomme­nen Pferde sehr beachtliche Leistungen erzielt wur­den. Für dieses nach bester Zeit, guter Haltung des Reiters und geringster Fehlerzahl bewertete Sprin­gen hatte Oberstleutnant Döring drei Preise aus­gesetzt, die von der Gattin des Kommandeurs den glücklichen Siegern, Wachtmeister Konopka, Unteroffizier Klein und Unteroffizier Putz, überreicht wurden.

In dem mit frischem Grün geschmückten Unter­offizier-Heim fand als Ausklang des eindrucksvollen und schönen Tages der Wehrmacht die Kaffeepause statt. Im Namen der Offiziere, Mannschaften und Unteroffiziere unserer Artillerie-Abteilung gab der

Abteilungskommandeur, Oberstleutnant Döring, der Freude darüber Ausdruck, daß sie ihren Gästen diese dienstlichen Sachen vorführen durften. In interessanter Weise erzählte er dann von dem dienst­lichen Betrieb, dessen Ausschnitte den Gästen die hohen Anforderungen an den heutigen Soldaten und die fortschrittliche Modernisierung der Waffen vor Augen führen sollten. Er sprach die Erwar­tung aus, daß den Gästen von den vielen ab­wechselungsreichen Tagen im schönen Hessenland ihnen der Tag der Wehrmacht und damit auch die Garnison Gießen in bester Erinnerung bleiben mögen!

Oer Dank der llrlauber-Kameraden

Den herzlichen und aufrichtigen Dank der Ur­lauber - Kameraden sprach Kameradschaftsführer Hellwig aus, der zum Ausdruck brachte, daß sie unter der symbolhaften ParoleAdolf Hitler" mit großen Erwartungen zur Wehrmacht gekommen seien und damit auch den Dank an den Obersten Befehlshaber der Wehrmacht bekunden wollten. Daß ihre Erwartungen in so hohem Maße übertroffen wurden, verpflichte sie zu noch größe­ren Anstrengungen im Sinne des Führers und zur ehrlichen Anerkennung der Leistungen, die ihnen hier vorgeführt wurden. So sagen sie der Garnison Gießen, den Offizieren und Mannschaften herzlichen Dank für die vielen Beweise kameradschaftlichen Entgegenkommens. Mit großer Freude stellen sie das gute und vorbildliche Zusammenarbeiten der Wehrmacht mit der politischen Leitung und der Kreisamtsleitung der NSD. fest. Besonderer Dank wurde noch dem Standortoffizier Major Lange ausgesprochen, der sich in liebenswürdiger Weise für das Zustandekommen dieses ereignisreichen Ta­ges eingesetzt hatte, der in steter Erinnerung jedes einzelnen Urlaubers bleiben werde. Als äußeres Zeichen dieser Anerkennung soll dem Standortoffi­zier und seinen Mitarbeitern an diesem Tage der Wehrmacht je ein Bild der Kameradschaft überreicht werden.

Aus den Gießener Gerichtssälen.

Amtsgericht Gießen.

Der bereits 20mal vorbestrafte W. O. hatte sich wieder einmal vor dem Amtsrichter zu verantwor­ten. In einem anonymen Schreiben, zu dem er keinerlei Veranlassung hatte, richtete er vollkommen freierfundene Beschuldigungen gegen einen Mann, um diesen aus seiner Stellung zu verdrängen. Das Gericht geißelte das Verhalten des Angeklagten mit scharfen Worten und verurteilte ihn zu einer G e - fängnisstrafe von zwei Monaten. Es betonte, daß ein derartig schmutziges Verhalten, das andere schwer schädigen kann, nicht hart genug verurteilt werden könne. Dem Beleidigten wurde außerdem die Publikationsbefugnis zugebilligt.

Sodann hatte sich der H. K. aus Düdelsheim wegen versuchten Betrugs zu verantworten. Es wurde ihm zur Last gelegt, als Zeuge bei einer Schwurgerichtssitzung in Gießen eine höhere Zeu­gengebühr verlangt zu haben, als er nach seinem Derdienstausfall zu beanspruchen hatte. Der Ur- kundsbeamte hatte ihm aber die verlangte Zeugen­gebühr nicht ausgezahlt. Trotz eingehender Zeugen­vernehmung mußte das Gericht ihn fre i spre­ch e n , da ihm eine strafbare Handlung nicht nach­gewiesen werden konnte.

Der A. St. aus Klein-Linden hatte einen Straf­befehl über 100 Mark, evtl. 20 Tage Gefängnis, er­halten, weil er einen anderen den Zeugen B. in der Nacht vom 7./8.3.1937 vorsätzlich mißhan­delt und an seiner Gesundheit beschädigt hatte. Gegen diesen Strafbefehl hatte St. Einspruch ein­gelegt. Die Verhandlung ergab, daß der Angeklagte am späten Abend des 7.3.1937 in eine Gießener Wirtschaft gekommen war und dort mit noch drei

Gästen darunter auch dem Verletzten, dem Zeu­gen B. Schach gespielt hatte. Als er vom Äus- treten zurückkam, glaubte St., daß die anderen ihm sein Bier ausgetrunken hätten und machte des­wegen seinen Mitspielern Vorwürfe. Daher hatten die Spieler ihn, da er am Gewinnen war, aufge­fordert, eine Runde zu bezahlen, sie lehnten aber jetzt nach den plumpen Vorwürfen es ab, sich von dem Angeklagten einladen zu lassen. Als her spä­tere Verletzte, der Zeuge B., hinausging, folgte etwas später der Angeklagte. Im Hausgang kam es zwischen beiden zu einem Wortwechsel, der in gegenseitigen Beleidigungen ausartete. Der Ange­klagte ging daraufhin fort, der Zeuge B. soll ihm nachgegangen sein. Wenige Minuten später kam B. aber wieder in die Wirtschaft zurück und sagte den anderen, der Angeklagte habe ihm in den Arm ge­stochen. Der Angeklagte gibt wohl zu, ein offenes Taschenmes,er in der Hand gehalten zu haben, um sich im Falle eines nach seiner Meinung bestimmt zu erwartenden Angriffs des B. erwehren zu kön­nen, bestreitet aber entschieden, mit dem Messer gestochen zu haben. B. habe nach ihm geschlagen und sich dabei höchstwahrscheinlich an dem offenen Messer verletzt. Das Gericht konnte diesen Angaben des St. keinen Glauben schenken, es hielt ihn der schweren Körperverletzung für überführt und ver­urteilte ihn unter Zubilligung mildernder Umstände zu einer Geldstrafe von 50 Mark. Das Ge­richt hielt ihm zugute, daß er bisher noch unvorbe­straft ist und daß ihm, seiner Meinung nach, ein gewisses Notwehrrecht zustand, das er aber durch Benutzung des Messers bei weitern überschritten hatte, so daß auch in diesem Falle eine strafbare Notwehrüberschreitung noch vorliegen würde.

> Münchholzhausen, 4.Aug. Der Haus­haltsplan unserer Gemeinde für 1937 schließt in Einnahme und Ausgabe mit 51 820 RM. ab. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind, wie folgt festgesetzt: Grundvermögenssteuer I 350, v. H., Grundvermögenssteuer II 350 o. H. des staat­lich veranlagten Grundbetrages, Gewerbesteuer nach dem Ertrage und Kapital 125 v. H. des Restbetra­ges, Bürgersteuer 100 o. H. des Reichssatzes. Auf Grund der Rücklagenverordnuny find für die ein­zelnen Rücklagen (Betriebsmittelrücklage, allgemeine Ausgleichsrücklage, Bürgschaftssiche'rungsrücklage, Tilgungsrücklage, Erneuerungsrücklage für Lichtnetz und Sonderrücklage für Wasserleitungsbau) insge­samt 4210 RM. vorgesehen.Für die Unterhaltung der Gemeindewege konnte ein Betrag von 1000 RM. in den Haushaltsplan eingestellt werden. Die In­standsetzung des Friedhofes einschl. der Schaffung eines neuen Aufganges zu dem erweiterten Teil er­fordern eine Summe von 700 RM. Die Gemeinde besitzt zwei Schulgebäude, zwei Backhäuser, ein Spritzenhaus, 131 Hektar Wald, 21 Hektar Kultur­land und ein Elektrizitätsortsnetz. An den Bau einer Wasserleitung, der ebenso wie die Herstellung einer Kanalisierung sehr notwendig wäre, konnte sie bis jetzt nicht Herangehen, zumal sie noch mit rund 69 000 RM. Schulden belastet ist. Die Einwoh­nerzahl betrug nach der letzten Feststellung 1041 Personen.

Dom Gonderger cht verurteilt.

Lpd. Frankfurt a. M., 4. Aug. Nach der heute geltenden Strafgesetzgebung wird auch der­jenige bestraft, der eine strafbare Handlung in un­zurechnungsfähigem Zustand begeht, wenn dieser durch übermäßigen Genuß von Alkohol herbeige- führt wurde. Der 54jährige Max M a ch h a u \ e n ließ am 29. Januar in betrunkenem Zustand taatsfeindliche Aeußerungen aus, und als man ihn mahnte, rief er:Es ift mir egal, ich komme ge­rade erst von Dachau!" Dies traf nicht zu, aber er war bereits einmal polizeilich verwarnt worden, als er gelegentlich geäußert hattss:Ich bleib' Kom­munist! Ihr könnt mich ja verhaften lassen." Sein Verhalten im Januar hatte zur Folge, ^daß er in ein Konzentrationslager kam und sich jetzt vor dem

Sondergericht einfinden mußte, wo er zugab, vor­bestraft zu sein und früher u. a. dem Spartakus­bund angehört zu haben. Die Anklage lautete auf Vergehen gegen das Heimtückegesetz. Da der An­geklagte sich aber in einen Rauschzustand versetzt und hierin strafbare Handlungen begangen hatte, erblickte das Gericht ein Vergehen gegen § 330a StGB, und verurteilte den Angeklagten zu vier Monaten Gefängnis.

Gin Sägewerk und mehrere Gebäude verbrannt.

LPD. Seligenstadt, 4. August. In der Nacht zum Mittwoch gegen 1 Uhr brach in dem Säge­rn er k der Gebrüder S p r e y Feuer aus, das schnell auf die angrenzenden Lagerschuppen, Werk- st ä t t e n, sowie zwei mit Erntevorräten gefüllte Scheunen Übergriff. Das Feuer fand in den großen Holzstapeln reiche Nahrung. Auch zwei benachbarte Werkstätten einer Schreinerei und eines Zimmergeschästes wurden von den Flammen ergriffen. Die einheimische Feuer­wehr, unterstützt von mehreren Löschzügen der Feuerwehren von Offenbach, Neu-Isenburg und Klein-Krotzenburg, griff das Feuer mit zwanzig Schlauchleitungen an. Da die Gefahr sowohl für die angrenzenden städtischen Gaswerke, wie auch für die umliegenden Wohnhäuser immer größer wurde, mußten die Wehren zunächst auf die Ret­tung dieser Gebäude bedacht sein. Es gelang schließ­lich, des Feuers Herr zu werden und die Wohn­häuser zu retten. Der größte Teil des Sägewerks jedoch, die benachbarte Schreiner- und Zimmerer- Werkstätten, zwei Scheunen, Stallungen, Schuppen und der größte Teil der Holzvorräte sind verbrannt.

Aus der Sicherungsverwahrung entflohen.

Lpd. Worms, 4. Aug. Der schon vielfach schwer vorbestrafte Theodor Riedmann, ein 44jähriger Verbrecher aus Birkenfeld, dessen Angehörige in Worms wohnen, ist aus der Pflegeanstalt Weil- münster, wo er in Sicherungsverwah­rung untergebracht war, entwichen. Er konnte bisher nicht ermittelt werden. ,

Perfonenflanbsurtunben vom Ausland zum Nachweis der Abstammung.

Die Beschaffung von Personenstandsurkunden zum Nachweis der Abstammung stößt im Ausland oft auf Schwierigkeiten. Es empfiehlt sich daher, die Aus­fertigung dieser Urkunden nicht unmittelbar bei den ausländischen Stellen sondern durch Vermittlung der deutschen auswärtigen Vertretungen zu beantragen. In Sowjetrußland und in der Tschechoslowakei kön­nen Personenstandsurkunden nur durch die deutschen auswärtigen Vertretungen beschafft werden. Auch in Oesterreich ist die Beschaffung der Urkunden auf pri­vatem Wege meist nicht möglich.

Entsprechende Anträge in deutscher Sprache sind andiezuständigendeutschenAuslands- oertretungen (Botschaften, Gesandtschaften, Generalkonsulate, Konsulate) oder an das Aus­wärtige Amt, Berlin W 8, Wilhelmstraße 75, zu richten. Die Anträge müssen möglichst genaue An­gaben über den Zeitpunkt und Ort des beurkundeten Ereignisses (Geburt, Heirat oder Tod) sowie über Namen, Glaubensbekenntnis und Wohnung der betr. Vorfahren enthalten. Falls die Bezeichnung der Kir­chengemeinde, von der eine Urkunde gewünscht wird, dem Antragsteller bekannt ist, so muß auch diese an­gegeben werden. Die deutschen auswärtigen Vertre­tungen können Urkunden bei den ausländischen Stel­len nur bann anfordern, wenn die Antragsteller ausreichende Angaben machen. Sind die Antrag­steller hierzu nicht in der Lage, so wird es sich für sie empfehlen, die Dienste eines Sippenfor­

schers in Anspruch zu nehmen, da die deutschen auswärtigen Vertretungen Ahnenforschungen nicht ausführen können.

Auch ist es den deutschen Auslandsvertretungen nicht möglich, Urkunden und Formulare über den Abstammungsnachweis auszufüllen; sie müssen sich vielmehr darauf beschränken, die Ausstellung von Personenstandsurkunden durch die ausländischen Standesämter oder Pfarrämter zu vermitteln.

Mit Rücksicht auf die Deoisenlage können die deut­schen auswärtigen Vertretungen nur Anträge auf Beschaffung von Urkunden übernehmen, die von einer staatlichen Dienststelle oder von den Dienst­stellen der NSDAP, und ihrer angeschlossenen Ver­bände zur Führung des Abstammungsnachweises verlangt werden. Dagegen muß die Beschaffung von Urkunden für die privat betriebene Ahnen- und Sippenforschung, die den Aufwand von auslän­dischen Zahlungsmitteln erfordern, bis auf wei­teres zurückge stellt werden. In dem Antrag ist daher anzugeben, von welcher Dienststelle die Vorlage der Urkunde gefordert wird. Es empfiehlt sich auch, eine Bescheinigung dieser Dienststelle über die Notwendigkeit der Urkundenbeschaffung beizu­bringen.

Die Kosten, welche die deutschen auswärtigen Vertretungen an die ausländischen Registerbehörden oder Pfarrämter für die Urkunde zu entrichten haben, sind von den Antragstellern zu erstatten.

Aus der engeren Heimat.

Zum Vorsitzenden des Handwerks­kammer-Ehrengerichts berufen.

Lpd. Darmstadt, 4. Aug. Der Reichsminifter der Justiz hat im Einvernehmen mit dem Reichs- wirtfchaftsminifter den Amtsgerichtsdirektor Dr. Heinrich Eife in Darmstadt für die Zeit bis 31. Dezember 1939 zum Vorsitzenden des Ehren- aerichts bei der Hessischen Handwerks­kammer Darmstadt bestellt.

Dom Lastwagen überfahren und getötet.

Lpd. Marburg, 4. Aug. In Niederklein bei Kirchhain wollte der Bauer Heinrich Braun mit seinem Gespann ins Feld fahren. In einer ! sehr engen Straße wurde er von einem entgegen» kommenden, mit Splitt beladenen L a st w a g e n > erfaßt, überfahren und auf der Stelle getötet. : Der Fahrer des Lastwagens wurde in Haft genommen.

Landkreis Gießen.

I Lollar, 3. Aug. In den heutigen Nachmit- I tagsftunben zog ein schweres Gewitter mit I heftigen elektrischen Entladungen, wolkenbrucharti- I gern Regen und Hagelschlag über unsere Gegend. ! Minutenlang prasselten taubeneigroße Hagelkörner I hernieder und richteten in Garten und Feld großen : Schaden an. Besonders die Obstbäume, sowie Gur- I ken und Bohnen und Gemüse haben gelitten.

Steinbach, 4. Aug. Am Montagabend er- I litt die Witwe Susanne Wald einen schweren I U n f a 11. Als sie im Stalle tätig war, wurde sie i von einer Kuh überrannt und fiel so unglücklich, ! daß sie einen Obers ch^nkelbruch erlitt. Mit ! dem Sanitätsauto mußte die bedauernswerte Frau mach Gießen zum Evangelischen Schwesternhaus i verbracht werden. Frau Walb steht im 69. Sehens« j jähre.

5 Steinbach, 4. Aug. Am Sonntag unter» inahmen die Evangelische Frauenhilfe iund der Evangelische Frauenchor unter !Leitung ihres Vorsitzenden, Pfarrer Döll, einen i Ausflug nach Eisenach und der Wartburg. Früh ium 5 Uhr ging die Fahrt mit drei Autobussen und i über 100 Teilnehmern über Grünberg, Ulrichstein, ; Schlitz, Hünfeld, Vacha nach Eisenach. Dort wurde i sofort nach der Ankunft der Gottesdienst in der 'Marktkirche besucht. Nach dem Gottesdienst folgte ibie Besichtigung der Wartburg. Das Wetter war ischon vor der Ankunft in Eisenach umgeschlagen; .während bei der Fahrt durch den Vogelsberg teil- .weise dicker Nebel war und sogar geringer Regen jfief schien in Eisenach die Sonne die den ganzen -Tag dem Ausflug das Gepräge eines Sonnentages ''.gab. Die Besichtigung der Wartburg, die bei dem

großen Andrang der Besucher aus ganz Deutsch­land längere Zeit in Anspruch nahm, war ein Er­lebnis, und die herrliche Aussicht in das sonnen­bestrahlte Thüringerland wird allen Teilnehmern an der Fahrt unvergeßlich bleiben. Nach der Rück­kehr in die Stadt fand gemeinsames Mittagessen statt. Nachmittags ging es zur Drachenschlucht. Der Weg durch diese einzigartige wildromantische Na­turschöpfung war allen ein ganz besonderer Genuß. Auf derHohen Sonne" angekommen, schmeckte der Kaffee gut. Der Blick nach der Wartburg, die im herrlichen Sonnenschein dalag, wird ebenfalls un­vergeßlich bleiben. Damit hatte die Abschiedsstunde geschlagen, und heimwärts ging nun die Fahrt über Hünfeld, Fulda, Lauterbach, Grünberg. Nach 22 Uhr erfolgte die Ankunft in Steinbach. Die Heimfahrt im Glanze der Abendsonne durch das Thüringerland mit der herrlichen Aussicht auf seine Berge und auf die Rhön, Fulda, mit dem Dom und schönen Kirchen, war wunderbar. Die Fahrt nahm also einen schönen Verlauf und reiht sich wür­dig in die Reihe der jährlich einmal ausgeführten Ausflüge ein, auf die sich die Mitglieder ein gan­zes Jahr freuen.

Kreis Wetzlar

£ Hörnsheim, 4. Aug. Aus dem Haus­haltsplan unserer Gemeinde für 1937, der in Einnahmen und Ausgaben auf 54100 Mk. festgesetzt wurde, ist folgendes zu bemerken: Zur Bestreitung der Kosten der öffentlichen Fürsorge sind 3000 Mark vorgesehen. Zur Ausführung von Wegeunterhaltungsarbeiten sind 38000 Mark be­reitgestellt. An größeren Wegearbeiten ist die Neu­eindeckung der Hintergasse zu erwähnen. Bei dem TitelZuchttierhaltung" sind die Einnahmen und die Ausgaben mit 3000 Mark gleich hoch. Für die Gemeindewaage soll ein neues Wiegehäuschen er­richtet werden. An die Tilgung der aus dem Waf- ferleitungsbau im Jahre 1930 herrührenden schul­den ist die Gemeinde in den Jahren nach der Machtübernahme mit großem Nachdruck herange­gangen. Auch für das laufende Rechnungsjahr in wieder eine verstärkte Schuldentilgung von 8000 Mark vorgesehen. Für die Postautolinie Gießen Hochelheim ist ein Zuschuß von 100 Mark in den Haushaltsvlan eingestellt An Gemeindesteuern werden erhoben: Grundvermögensteuer I und II je 260 v. H. des staatlich veranlagten Grundbetrages, Gewerbesteuer nach dem Ertrage und Kapital 75 v H des Restbetrages: Bürgersteuer 100 v. H. des Reichssatzes. Für die Bildung von Rücklagen nach der Rücklagenverordnung sind 1700 Mark vorge­sehen An Vermögen besitzt die Gemeinde zwei Schulbäuler, 1 Backhaus, 1 Svritzenhaus. 89 Hek­tar Wald, 29 Hektar Kulturland, eine Masserver- fnrgunasanlaae und ein l^ktrnitätsort-metz. Die Einwohnerzahl betrug nach der letzten Perfonen- standsaufnahme 686.

Hier abjchneiden!

Kinderzimmer

Gründen Wert darauf, daß jede Familie möglichst vier Kinder besitzt. was auch für die Entwick­lung Der Kinder selbst günstiger ist. Kinderreiche Familien wer­den steuerlich bevorzugt. Auch die Reichsbahn bietet kinderreichen Familien besondere Vergünsti­gungen Zur Erhaltung des deutschen Volkes sind mindestens vier Kinder in jeder erbgesunden Familie notroenbia

Kinderzimmer müssen sonnig und in ihrer gesamten Einrich­tung licht und staubfrei gehalten sein. Die Möbel sollen keine schar­fen Kanten haben. Tapeten, falls diese vorhanden sind, sollen ab­waschbar sein, ebenso wähle man einfache, leicht waschbare Vor­hänge. Auf der (Erbe, muß das Kind eine möglichst große Spiel­fläche haben

KindesvermLgc.«. Der Vater hat das Recht und die Pflicht, das Vermögen feines Kindes zu ver­walten. Der Verwaltung des Va­ters unterliegt das Vermöaen nicht, das das Kind durch Erb­schaft oder Schenkung erwirbt, wenn der Erblasser oder Schen­ker die Verwaltung des Vaters ausgefchlosien hat Der Vater kann über das Vermögen des Kindes verfügen, jedoch unter folgenden Beschränkungen: Schenkungen aus dem K.-V. sind ihm verboten ausgenommen An­standsschenkungen Geld hat er verzinslich und mündelsicher an­zulegen; zu Verfügungen über ein Grundstück, über eine Erb­schaft seinschließl Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Ver-

241 Kindsmißhandlung

rnächtnisses) zum Kauf oder Ver­kauf eines Erwerbsgeschäftes, zur Darlehensaufnahme, Wech­selzeichnung oder Indosierung, Übernahme von Bürgschaften usw. braucht er die Genehmi­gung des Vormundschaftsgerich­tes. Vermögen, das dem Kinde durch Erbschaft oder Schenkung übertragen ist. muß der Vater, wenn ihm die Verwaltung die­ses Vermögens zusteht. so ver­walten, wie es der Zuwendende angeordnet hat. Der Vater hat die Nutznießung des seiner Ver­waltung unterliegenden K.-V. Die Nutznießung ist ihm entzo­gen hinsichtlich der zum persön­lichen Gebrauch des Kindes be­stimmten Sachen, wie z. V. Klei­der. Schmucksachen, Arbeitsgerät, ferner hinsichtlich des Arbeits­erwerbes des Kindes Die Ver- mögensverwoltung hört auf, wenn das Kind volljährig ge­worden ist oder wenn aus einem sonstigen Grund die elterliche Gewalt Des Vaters endigt ss. el­terliche Gewalt), mit Eröffnung des Konkurses über das Vermö­gen des Vaters oder mit Ent­ziehung durch das Vormund­schaftsgerichts.

Kindsmißhandluna. Wer Kin­der, die feiner Fürsorge oder Ob­hut anoertraut sind ober seinem Hausstände angehören (auch Lehrlinge usw.). auält oder roh mißhanbelt. ober burch böswil­lige Vernachlässigung ber Für- iorgepflitf)t an ber Gesundheit schädigt, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, in be­sonders schweren Fällen mit Zuchthaus bestraft.

Kohlen von Fischer

Gießen, Alicenstraße 4244, Telefon 3172 und 3176