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m. 78 Erstes Blatt

187. Jahrgang

Montag, 5. April M7

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

gen, Bäder-,Unterrichts« u. behördliche Anzeigen 6Rpf.

Frankfurt am Main 1168« vruck und Verlag: vrühl'sche Univerfitatsvuch- und Stetnönitfcrci V. Lange in Gießen. Schristleitung und Geschäftsstelle: Zchulftrahe 7 Mengenabschm^s^

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Zernfprechanschlüffe

unter Sammehtummer 2251 Anschrift für Drahtnach­richten: Anzeiger Sietzen

Gegen das Deutschtum in Güdwestafrika.

Ausnahmegesetz der Unionsregierung gegen den Nationalsozialismus.

gebietes haben bisher stets bewiesen, daß sie die Ge­setze der Mandatsregierung beachten. Es kann auch keine Rede davon sein, daß der Deutsche Bund sich in die innerpolitischen Angelegenheiten der Union eingemischt habe, seine Tätigkeit hat sich vielmehr ausschließlich auf die Wahrung deutscher

London, Z.April. (DRB.) Die Südafrikanische Unions-Regierung hat eine Proklamation erlassen, die weitreichende Maßnahmen in bezug auf die po­litische Tätigkeit im Mandatsgebiet Südwe st- Afrika (früher Deutsch-Südwest) ent­hält. Die Reuter dazu aus Pretoria berichtet, sind diese Maßnahmen gegen die national­sozialistische Bewegung in Südwest-Afrika gerichtet. Rach der Proklamation wird es als ein Vergehen gebrandmarkt, so sagt erläuternd die eng­lische Agentur, wenn irgendeine Person, die nicht die britische Staatsangehörigkeit be­sitz, weiterhin ein Mitglied, Amlsträger oder Ange­stellter einer solchen Organisation ist. Als strafbar gilt es ferner, wenn irgendein britischer Staatsan­gehöriger einen Treueid oder ein Gehor­sam s v e r s p r e ch e n gegenüber irgendeinem ausländischen Herrscher oder Staats­oberhaupt, mit Ausnahme des englischen Kö­nigs, irgendeiner Regierung oder einem Regierungs- beamlen eines anderen Slaales als der Union, oder gegenüber einer ausländischen politischen Organisation oder Mitglie­dern derselben ablegt. Auch Personen, die einen der­artigen Lid oder ein solches Versprechen veranlas­sen, machen sich strafbar. Die festgesetzte Strafe be­trägt 100 Pfund Geldbuße oder ein Jahr (Befang­nes.

Personen, die unter den vorgenannten Verboten verurteilt werden, fallen ferner unter die Verord­nung aus dem Iahe 1920 für dieEntfernung von unerwünschten Personen", eine Ver­ordnung, von der in Zukunft auch Personen be­troffen werden, die mittelbar oder unmittelbar durch Drohungen oder Maßnahmen andere Personen be­einflussen, gesetzwidrige Handlungen zu vollbringen. Schließlich können Personen, die keine briti­schen Staatsangehörigen sind, des Lan­des verwiesen werden, wenn sie sich an po­litischer Propaganda im Mandatsgebiet beteiligen.

Von den Londoner Morgenblättern, die sich mit der Proklamation beschäftigen, ist derDaily He­rold", das Blatt der Labour Party, insofern nicht zufrieden mit dem Schritt Südafrikas, als er nach Ansicht dieses Bluttes nur geeignet fei, dem Ratio­nalsozialismus einen besonderen Antrieb zu geben und weil das Vorgehen gegen Ausländer gegen den Geist des Mandalssystems verstoße. 3m besten Falle scheine es eine etwas grobe Art, sich mit einem schwierigen Problem auseinanderzufehen.

*

Als Deutsch-Südwestafrika 1915 sich der hundert­fachen Uebermacht der Union ergeben mußte, wur­den in den Kapitulationen bestimmte Zusicherungen hinsichtlich des deutschen Besitztums und der an­sässigen Deutschen gemacht, die nachher nicht inne­gehalten wurden. Das gleiche muß leider auch von den Zusicherungen 1923 in London festgestellt wer­den. Auf diesen beiden Grundtatsachen bauen sich die endlosen Klagen auf, die seitdem immer wieder von dem deutschen Element des jetzigen Mandats- I landes über seine wirtschaftliche, politische und kul­turelle Benachteiligung erhoben wurden. Wir er­innern an die Massenansiedlung von Buren aus Angola auf Kosten des deutschen Elementes, die unter dem Einsatz erheblicher Mittel von der Union selbst finanziert wurde, an die Schwierigkeiten Deutscher, vor den Gerichten des Mandatslandes Recht zu finden, die harte und rücksichtslose Be­strafung auf Grund von sehr unglaubwürdigen Aus­sagen dssr Eingeborenen und tausend andere Dinge mehr.

Nach 1933 hat sich das Verhältnis zwischen der immer noch sehr starken deutschen Bevölkerung und der Mandatsregierung erheblich unerfreulicher ge­staltet. Es mag sein, daß die Furcht der Union vor den mit aller Energie erhobenen deutschen Anspruch auf Rückgabe der Kolonien nicht wenig dazu bei­trug, eine Spannung zu der Organisation der über­ragenden Mehrzahl der Deutschen im Lande, dem Deutschen Bund", herzustellen. Schließlich kam es vor anderthalb Jahren zur Entsendung einer amt­lichen Kommission nach dem Mandatsland. Die Kommission hat, wie leider in eingeweihten deut­schen Kreisen nicht anders erwartet wurde, auf Grund von einseitigen Aussagen und Ermittlungen ein völlig falsches Bild der Zustände inner­halb des Mandatsgebietes entworfen. Es werden Vorwürfe gegen denDeutschen Bund" erhoben, die mit der Wirklichkeit nicht im geringsten uberem-- stimmen. Niemand wird es dem deutschen Element verübeln können, wenn es voll Stolz an die hero­ischen Zeiten jener Kämpfe zurückdenkt, in denen unter einem gewaltigen Einsatz an Blut und Gut dieses schöne Land der deutschen Kolonisation er­schlossen wurde. Niemand kann es uns verübeln wenn wir die Kolonialschuldlüae zuruckweisen und auf eine Rückgabe unserer Kolonien bestehen. Die Qorroürfe gegen denDentjchen Bund" werden von Uner objektiven Untersuchung als entstellend und haltlos zurückgewiesen werden. Es ist bedauerlich, Denn die Regierung der Union sich auf Grund üner*so schiefen Darstellung zu Maßnahmen ent- Ichloß, die nach deutscher Auffassung eine glatte

Verletzung des Mandatsrechts der Völ­kerbundssatzungen darstellen.

Die Verordnung der Regierung von Pretoria verbietet allen Einwohnern des Mandatsgebietes, mit Ausnahme von britischen Staatsangehörigen, sich an politischen Verbindungen zu beteiligen. Ins­besondere soll es untersagt sein, irgendwie in Be­ziehungen zu einer Einrichtung zu stehen, die im Auslande ihren Sitz hat. Wenn es so dargestellt wird, als ab sich diese Verordnung in der Haupt­sache gegen die nationalsozialistische Bewegung in Deutsch-Südwest richtet, so ändert auch das nichts daran, daß es sich hier um Vorgänge in einem Mandatsgebiet handelt. Ob es völkerrechtlich zulässig ist, daß eine Regierung, die ein Mandat übertragen erhalten hat, etwas tut oder läßt, was nicht mit dem Artikel 22 d e r Völkerbunds- s a tz u n g übereinstimmt, ist nicht umstritten. Dieser Artikel regelt die Mandatsfrage als solche, bestimmt, was Zweck und Inhalt des Mandats ist, nämlich das Mandatsgebiet einer Entwicklung zuzuführen, die es möglich macht, daß sich die Bevölkerung frei und unabhängig selbst regieren kann.

Nun ist gerade Deutsch-Südwest von der einge­borenen Bevölkerung immer sehr dünn besiedelt gewesen, ist es auch heute noch, wird es immer bleiben, so daß sich die Bestimmung des Mandats über die Entwicklung der Freiheit und Unabhängig­keit nur auf dA Bevölkerung beziehen kann, die imstande ist, sich politisch zu betätigen. Das aber sind nach Lage der Sache nur hie Weißen, im Gegensatz zur farbigen Bevölkerung, die schon zah­lenmäßig nicht imstande ist, einmal die Herrschaft auszuüben. Wenn aber die weiße Bevölkerung, zu­mal der Teil der Bevölkerung, die schon seit Jahr­zehnten im Mandatsgebiet ansässig ist, dazu Über­geht, im Sinne des Artikels 22 der Völkerbunds­satzung sich politisch zu betätigen oder parteibildende Kräfte aus sich heraus zu formen, so deckt sich das durchaus mit dem Mandatsbegriff.

Es läßt sich nicht einwenden, daß im sogenannten Versailler Vertrag, den kein Mensch mehr aner­kennt, sich noch irgendeine Bestimmung finden soll, die den Mandatsträgern gewisse Rechte zuerkennt. Entscheidend ist hier, daß diese Mandatsträger die Dölkerbundssatzung als solche anerkannt haben, also auch verpflichtet sind, den Artikel 22 der Satzung für sich gelten zu lassen. Das ist so zwingend, daß ein Ausweichen gar nicht in Frage kommt, also auch keine Erörterung darüber, ob eine andere Ver­wendung der Mandate möglich ist, als sie der Ar­tikel 22 vorsieht.

Gilt aber der Artikel 22, so läßt sich nicht gut bestreiten, daß die einheimische Bevölkerung, also auch die weiße Bevölkerung, nicht nur berechtigt, sondern geradezu verpflichtet ist, sich politisch zu betätigen. Wie soll anders die Bevölkerung dazu erzogen werden, die Verwaltung und Regierung des Mandatsgebietes einmal selbst zu übernehmen, wenn sie sich nicht zuvor der Mittel und Wege be­dienen darf, die eine Selbstregierung möglich machen?

Die Regierung in Pretoria weiß doch, daß die englische Regierung zur Zeit den Versuch macht, Indien durch eine Verfassung zur Selbstregierung zu erziehen. Es ist der englischen Regierung nicht eingefallen, der indischen Bevölkerung die politische Betätigung zu verbieten, wobei ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht werden muß, daß Indien dem Allbritischen Reichsverband angehört, während Deutsch-Südwest im Verhältnis zur Südafrikani­schen Union nur ein Mandat ist. Der völker­rechtliche Begriff des Mandates, also des Auftrags, schließt schon aus, daß der Mandatsträger so ver­fährt, als ob es sich um einen eigenen Kolonial­besitz handele, der nach Gutdünken verwaltet und regiert werden kann. Das ist gerade bei Deutsch- Sudwest nicht der Fall. Es ist nicht Sache der Regierung in Pretoria, darüber zu entscheiden, ob Deutsch-Südwest noch im Sinne des Artikels 22 der Völkerbundssatzung regiert werden soll oder nicht. Denn der Völkerbund ist es, der das Mandat verliehen hat, aber nicht für eine unbe­grenzte Dauer, sondern für eine zeitlich bestimmte Frist. Diese Frist kann länger oder kürzer bemes­sen sein, je nachdem der Mandatsträger die Fähig­keit hat, für das Wohlergehen und die Entwicklung dieser Völker zu sorgen. Wenn das nicht gelingt, so bedeutet das auch völkerrechtlich nicht, daß nun der Mandatsträger etwa Rechte und Befugnisse erhält, wie sie einem mit Gewalt eroberten Lande gegenüber zustünden. .

Die Proklamation der südafrikanischen Regierung bedeutet aber nicht nur einen Vorstoß gegen die verbrieften Rechte des Deutschtums in Sud­west, sondern verletzt offensichtlich auch die Ver­pflichtungen, die der Südafrikanischen Union unter dem Mandatssystem auferlegt find. Die deutsche Bevölkerung in Südwest muß aus die­sem unberechtigten Schritt den Eindruck gewinnen, daß der Unibnsregierung überhaupt nichts an einer Versöhnung der Bevölkerungsteile gelegen ist, daß sie vielmehr eine Verschärfung der Gegensätze beabsichtigt. Denn nicht die Regierung in Pretoria hat ein Recht zur Beschwerde, sondern das Deutsch­tum in Afrika, weil ihm trotz des Londoner Ab­kommens von 1923 und späteren Zusagen die poli­tische, kulturelle, sprachliche und teilweise auch wirt­schaftliche Gleichberechtigung immer mehr ver­sagt und weil es durch die verschiedensten Maß­nahmen in seiner freien Entwicklung behindert wurde.

Wenn in dem Bericht der Südwestaftika-Kom-

mission, welcher der Proklamation zugrunde gelegt worden ist, behauptet wird, daß durch Drohungen und Einfchüchterungsverfuche diejenigen Deutschen in Südwest den Ton angäben, die mittels des D e u t- schen Bundes Propaganda für die Rückgabe des Gebietes an Deutschland machten, daß es unter der deutschen Bevölkerung kein Recht der freien Mei­nungsäußerung gebe, daß vielmehr jedes Mitglied den Befehlen des Organisationsleiters folgen müsse, daß die Annäherung der verschiedenen Bevölkerungs­teile durch neue Ideen erschwert werde, so weiß je­der Kenner der dortigen Verhältnisse, daß diese Be­hauptungen jeder tatsächlichen Grunks- lage entbehren. Die Deutschen des Mandats-

Jnteressen im Mandatsgebiet beschränkt. Man darf wohl erwarten, daß sich die Mandatspolitik der Regierung von Pretoria künftig an jene Befugnisse hält, die ihr vertragsmäßig zuerkannt wurden. Bei dem guten Verhältnis zwischen der Union und Deutschland, auf das auch heute noch sicher von bei­den Teilen Wert gelegt wird, wäre jede Entfrem­dung oder Spannung um dieser, das gesamte Deutsch­tum so tief bewegenden Frage willen denkbar uner­wünscht. Freundschaftliche Vorstellungen im Dezem­ber 1936 waren erfolglos. Die deutsche Regierung wird aber nichts unversucht lassen, um dem deutschen Element in Südwestafrika jene Rechte zu sichern, auf die es laut Mandatsgesetzen Anspruch erheben kann. Ev.

Nationalsozialistische Musterbetriebe.

Bekanntgabe der ausgezeichneten Betriebe am Feiertag der Nationalen Arbeit.

Berlin, 3. April. (DNB.) Der Führer hat am 29. August 1936 verfügt, daß Betrieben, in denen der Gedanke der nationalsozialistischen Betriebsgemeinschaft im Sinne des Ge­setzes zur Ordnung der nationalen Arbeit und im Geiste der Deutschen Arbeitsfront vom Führer des Betriebes und feiner Gefolgschaft auf das vervoll- fommenfte verwirklicht wird, die Auszeichnung Nationalsozialistischer Musterbe- t r i e b" verliehen werden kann. Die Verleihung der Auszeichnung erfolgt auf die Dauer eines Jahres. Sie kann wiederholt erfolgen. Die Aus­zeichnung wird zurückgenommen, wenn die Voraus­setzungen für diese Verleihung nicht mehr gegeben find. Die Verleihung am Nationalfeiertag des deut­schen Volkes geschieht durch Aushändigung einer Urkunde an den Führer des Betriebes.

Dazu ist folgender Aufruf von Ministerpräsi­dent Generaloberst Göring erlassen worden: Ich erwarte, daß alle Betriebe, die im Rahmen des Vierjahresplanes eingesetzt oder neu errichtet werden, den Gedanken des so­zialen Wettkampfes, wie er in der Verfügung des Führers vom 29. August 1936 zum Ausdruck kommt, freudig mitmachen. Ich ordne hiermit an, daß alle Einrichtungen und Personen des Vierjahresplanes

sich in den Dienst dieses sozialen Wettkampfes stel­len. Tarifverträge, staatliche Verordnungen, Para­graphen des Gesetzes und ähnliche Dinge bedeuten nichts, wenn es nicht gelingt, durch dauernde Er­ziehungsarbeit in den Menschen einen Wettstreit in b .e 3 u g auf anständiges Denken und Handeln gegenüber anderen Volksge­nossen zu erzeugen.- Deshalb begrüße ich jede Art von Wettkampf, wie er sich in den Arbeiten der Deutschen Arbeitsfront in bezug auf den Reichsberufswettkampf ober das Lei - ftungsabzeichen für mustergültige Lehrwerk­stätten ufw. ausdrückt.

Reichsleiter Dr. Ley hat mit der Durchführung der Verfügung des Führers den Stabsobmann der NSBO. Dr. H u p f a u e r beauftragt. Die erste Auszeichnung als Musterbetrieb erfolgt am Feiertag der Nationalen Arbeit am 1. Mai d. I. Die Bekanntgabe der Betriebe geschieht anläßlich einer feierlichen Sitzung der Reichsarbeits­kammer am 30. April, am Vorabend des Feier­tages der Nationalen Arbeit. Die Betriebsführer und Betriebszellenobmänner der ausgezeichneten Betriebe werden am 1. Mai dem Führer vor­gestellt.

yeuifdje Voiksiumsalbeit im Grenzland des Ostens

Oie Neichstagung des Bundes Deutscher Osten.

SchneiÄernühl, 4. April. (DNB.) Die Reichs­tagung des Bundes Deutscher Osten in Schneide- rnühl erreichte ihren Höhepunkt mit einer Grenz- landkundgebung im Reichsdankhaus. Gauleiter Oberpräsident Stürtz erklärte dabei, ehe Adolf Hitler an die Spitze der deutschen Nation trat, habe man sich auf die Menschen an der Grenze nur besonnen, wenn ihre Notschreie allzu dringlich wurden. Der nationalsozialistische Staat jedoch sei an die Lösung aller Probleme heran- gegangen. Deutschland weise es von sich, jeman­den zum Deutschen zu machen, der es nicht werden wolle. Wir wollen nur eines: Daß man uns den Frieden und die Möglichkeit läßt, unser Vaterland so auszubauen, wie wir es für am zweckmäßigsten halten. So habe Deutschland auch die Dinge nicht treiben lassen, die das Grenzland betrafen. Es wäre unverantwortlich, wenn man geschehen ließe, daß auf Grund mangelhafter Existenzbedingungen die Bevölkerung dieses Gebietes zurückgmge. Das deutsche Grenzland muß auch volkstumsmäßig deutsch sein und bleiben. Es wäre zu wün­schen, daß man sich in anderen Ländern an Deutsch­land ein Beispiel nähme. Dann wäre es um manche Frage des volkstumsmäßigen Einvernehmens besser bestellt. Das ganze Grenzland müsse in bezug auf Bevölkerung, wirtschaftliche und kulturelle Dinge soweit als irgend möglich dem Stand anderer Teile des Reiches angealiedert werden. Wir wenden uns gegen eine geringschätzige Einstellung zum deutschen Osten. Die Allerbe st en gehören hierher, nicht nur wegen der besonderen Aufgaben, sondern weil sie über die Grenze hinweg eine ständige Visitenkarte des Reiches darstellen.

Der Bundesleiler des Bundes Deutscher Osten Professor Dr. Dr. Oberländer ging davon aus, daß die deutsch-polnische Zusammenarbeit mit gemeinsamer Abwehr­front gegen den Bolschewismus durch das Abkom­men von 1934 Wirklichkeit geworden sei. In Deutsch­land seien auf dem Gebiete der Volksgruppenpolitik klare Gesetze zur Regelung der Minderheitenfrage geschaffen worden. Auch der Führer habe sich für klare Trennung des fremden Volkstums ausge­sprochen. Er habe darauf hingewiesen, daß zwischen Nachbarvölkern gegenseitige Rücksicht­nahme und Achtung voreinander walten müßten. Dies lasse jedoch auf der Gegenseite sehr zu wünschen übrig. Die zwischen den beiden Län­dern angestrebte Zusammenarbeit werde durch die Aufstellung von Zahlenangaben, für deren Richtig­keit kein Beweis erbracht werden könne, nicht ge­fördert. Wir fordern im Interesse der erfolgreichen Zusammenarbeit, daß jedes Voraehen gegen Deutsche in Polen bestraft werde und daß man dort eine klare Linie der Volkstumspolitik innehalte. Das außenpolitische Wirken der Staatsführung darf nicht durch volkstumspolitische Dinge sabotiert wer­

den. Die geringe polnische Minderheit ist für uns kein ernsthaftes Problem. Wir betrachten unser Grenzgebiet im Osten vom Gesichtspunkt positiver Aufbauarbeit. Eine große und wichtige Aufgabe kommt dem Grenzland in weltanschaulicher und kultureller Beziehung vor dem Binnenlande zu. Nach außen muß es in einheitlicher seelischer Grund­haltung zusammenstimmen. Für jeden Deutschen ist es eine Ehre, im Grenzland für fein Volk tätig zu sein. So mancher im Innern des Reiches weiß noch viel zu wenig von dem notwendigen Einsatz der Kräfte an unserer Ost grenze. Wir brauchen bei dem dauernden Ringen des Volkstums ein wirt­schaftlich, kulturell und sozial gesundes Grenzland. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir an Opfer­willigkeit jeden Nachbarn übertreffen.

Die Tagung wurde am Sonntag mit einer Ar­beitssitzung abgeschlossen. Zunächst sprach Bundes­leiter Professor Dr. Dr. Oberländer überDie Landflucht in Deutschland und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung". Sein besonderes Auaenmerk wandte er auf die Aenderung der Land­arbeiterwohnungen und auf die länd­liche Bildung der Lehrer sowie auf die Industrialisierung des Ostens. Eine Industrialisierung des Ostens könne nur dann von Erfolg fein, wenn feine Agrarstruktur in Ordnung fei. Der Hauptamtsleiter im Reichs­nährstand Haydn (Goslar) erklärte, nur in der Bodenständigkeit und in der festen Verankerung des Landarbeiters in der Scholle könne ein Ausgleich bei der Lohngestaltung liegen. Der Reichsnährstand fordere die sogenannte Anteilswirtschaft, deren höchste Form die Landzulage sei. Dies sei die artgemäße Gestaltung der Lohnfrage. Die Landzulage fei der einzige Weg, um die Land­arbeiter zu Neubauern zu erziehen.

Grenzland Schlesien - deutsches Kulturland.

Eröffnung der L.SchlesischenGaukultnrwoche

B e u t h e n O/S., 4. April. (DNB.) Das Grenz­land Schlesien in seiner Stellung in der ge­samtdeutschen Kultur aufzuzeigen, ist der Sinn der zweiten Schlesischen Gaukulturwoche der NSDAP. Theater und bildende Künste, Musik und Schrift­tum, Film und Rundfunk find am Werk, den na- tionalsozialistischen Kulturwillen bis in den ent­legensten Winkel Oberschlesiens zu tragen und in die Tat umzusetzen. Auch die bodenständige Volkskunst und das Brauchtum Schlesiens werden das alte deutsche Kulturgut in neuem Geiste vertreten.

Die Eröffnung der Gaukultiirwoche ging als Feierstunde der HI. vor sich. Gauleiter-Stell-' Vertreter Bracht- Breslau wies auf die wechsel-' volle Geschichte Schlesiens hin und unterstrich, daß