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»bis 10, Eier, holländische, Klasse A 12, Wirsing, 4 kg 8 bis 12 Pf., 50 kg 7 bis 8 Mark, Weißkraut,

;0 bis 50 Pf., Salat 9 bis 12, Endivien 9 bis 12, l-berkohlrabi 5 bis 8, Lauch 5 bis 8, Sellerie 10 lis 30, Rettich 5 bis 10, Radieschen, das Bündel s bis 10 Pf.

** Eir Achtundsiebzigjähriger. Am morgigen Freitag, 5. November, kann der Schul- Diener i.R Wilhelm Dechert, Lahnstraße 3, in körperliche und geistiger Frische seinen 78. Geburts­tag feiern.Oer hochbetagte Mann, der sich in weiten Preisen de en Ansehens erfreut, gehört seit 49 Fah­ren der GHener Freiwilligen Feuerwehr an.

* Siebes alle in Gießen. Es verstorben

-in Gießen 16. Oktober: Franz Kramer, Bezirks- schornsteinstermeister, 61 Jahre alt, Weserstr. 13; Julie Kra, ohne Beruf, 43 Jahre alt, Aster- wea 40. l Anna Lamm, geb. Bergmann, ohne Berus, 513ahre alt, Horst-Wessel-Wall 7. 23.: ' P^er Dreier, ohne Beruf, 78 Jahre alt, Stein- t straße 2124.: Auguste Striepling, geb. Maker, l ohne Deri89 Jahre alt, Hindenburgwall 14. 25.:

ElifabethaLagner, geb. Weber, ohne Beruf, 74 I^cchre alt.udwigstraße 46; Friederike Lapp, geb.

Kümmel, )ne Beruf, 78 Jahre alt, Lieber Straße 328.: Pauline Alt, geb. Lipp, ohne Be- i rut 67 Je alt, Asterweg 40. 29.: Lina Schneider, gv. Kuhl, ohne Beruf, 67 Jahre alt, Schwarzlach­

; samten deutschen Technik gestellt ist, arbeiten. Trogern stehen noch viele Berufskameraden der Gesamtorganisation der Deutschen Technik fern; an sie wurde durch den Versammlungsleiter die ernste Mahnung gerichtet, sich alsbald in die im Nat.-Soz. Bund Deutscher Technik zusammengeschlosienen Be- rufsverbände einzureihen.

Mit dem Gedenken an den Führer, den großen ' Baumeister des Deutschen Volkes und Vaterlandes, wurde die Versammlung geschlossen.

Warum kein frisches Brot?

DN2. Seit einer Reihe von Wochen ist den Bäckern und Kaufleuten der Verkauf von frischem Brot verboten. Durch diese Maßnahme soll die Ver- Ifchwendung von Brot, die der Verzehr frischen Bro­tes mit sich bringt, vermieden und der Notwendig­keit Rechnung getragen werden, mit dem Brot I)auszuhalten. Einen Tag abgelagertes Brot ist «außerdem viel bekömmlicher als frisches Brot.

Volksgenoflen, die trotzdem noch frisches Brot «erlangen, verkennen die Bedeutung dieser Ver- Lotsoorschrift, handeln volkswirtschaftlich unrecht und verleiten dadurch ihren Broüieferanten zu piner strafbaren Handlung.

4 Im Interesse einer sparsamen Verwertung unse- "er Brotgetreidevorräte und um unnötige Aus- i gaben von Devisen für die Einfuhr von Weizen zu vermeiden, ist es auch erforderlich, beim Verbrauch von Brot mehr und mehr vom Mischbrot oder Weizenbrot zum Roggenbrot oder Roggenvollkorn- Zrot überzugehen.

Gießener Vochenmarktpreise.

* Gießen, 4. Nov. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Deutsche feine Molkereibutter, % kg ,57 Mark, feine Molkereibutter 1,52, Markenbutter 1,55 bis 1,60, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück

\ Y kg 12 bis 15, Zwiebeln 7 bis 8, Meerrettich bis 60, Schwarzwurzeln 25 bis 40, Kürbis 5 ;is 6, Pilze 30 bis 40, Kartoffeln, % kg 4 Pf., ' : kg 40 Pf., 50 kg 1. Sorte 3,45 Mark, 2. Sorte 1 ,25, 3. Sorte 3 Mark, Aepfel, % kg 10 bis 18 Pf., ilusleseobst 18 bis 25 Pf., 50 kg 10 bis 25 Mark, Simen, Vt kg 8 bis 18 Pf., Nüsse 30 bis 50 Pf., ; f^Hne 1 bis 1,10 Mark, Suppenhühner80 bis 90 Pf., 1 (iänfc 90 Pf. bis 1 Mark, Blumenkohl, das Stück

'/i kg 6 Pf., 50 kg 4 bis 5 Mark, Rotkraut, % kg ' bis 12 Pf., 50 kg 7 bis 9 Mark, gelbe Rüben, A y2 kg 8 bis 9 Pf., Karotten 8 bis 12, rote Rüben i E bis 10, Spinat 15 bis 20, Römischkohl 8 bis 10, j Lnterkohlrabi 6 bis 8, Erbsen 25 bis 30, Grünkohl

.5, Rosenkohl 20 bis 30, Feldsalat, Vio 10, Tomaten,

Aus den Gießener Gerichtssälen

richt zu einer Erhöhung der Strafe von 3

Mark

auf

von

insgesamt 12000 Mark.

Goddelau, 2. Nov. (Lpd.) Das Finanzamt Groß-Gerau verurteilte den Leopold Schellen-

gab er zu. Er wurde jedoch durch die Beweisauf­nahme einwandfrei überführt, daß er schon vor der Abfahrt aus Gambach von dem Vorhandensein des Kalbes in seinem Transport Kenntnis hatte. In Anbetracht dieser Umstände kam das Gericht zu einer Erhöhung der Strafe und erkannte statt der im Strafbefehl festgesetzten Geldstrafe von 50 Mark auf eine solche von 6 0 Mark.

Gleichfalls ohne Erfolg blieb der Einspruch des O. W. aus Wiesbaden, der wegen Übertretung der Reichsstraßenverkehrsordnung eine Geldstrafe von 3 Mark erhalten hatte. Der Angeklagte war mit feinem Personenkraftwagen aus der Steinstraße gekommen und wollte nach links in die Marburger Straße einbiegen. Dabei schnitt er die Linkskurve derartig, daß ein ihm entgegenkommender, vor­schriftsmäßig fahrender Personenwagen nur durch augenblickliches Abstoppen sich einem Zusammenstoß entziehen konnte. Der Angeklagte bestritt in der gestrigen Hauptoerhandlung, die Kurve geschnitten zu haben, und behauptete weiter, er habe infolge der Unübersichtlichkeit der Straßenkreuzung den an­deren Wagen erst sehen können, als er sich schon in der Kurve befand. Im übrigen sei der ihm ent­gegenkommende Wagen nicht durch ihn, fonbern durch zwei unvorschriftsmäßig fahrende Radfahrer zum Anhalten gezwungen worden. Die Beweisauf­nahme ergab jedoch einwandfrei die Schuld des Angeklagten, so daß auch in diesem Falle das Ge­

ll e r g wegen Hinterziehung von Einkommen-, Um­satz- und Gewerbesteuer zu Geld st rasen

weg 35. 30.: Wilhelmine Mühl, geb. Drühmcmn, ohne Beruf, 68 Jahre alt. Am Riegelpfad 96.

** Mit dem Motorrad verunglückt. In der letzten Nacht wurde auf der Landstraße Wetzlar Dutenhofen der 23 Jahre alte Emst Mohr aus Gießen, Wilhelmstraße, neben seinem Motorrade liegend von vorüberfahreirden Autoinsassen auf­gefunden. Der bedauernswerte junge Mann wurde mitgenommen und in die Chirurgische Klinik ein­geliefert. Hier liegt er mit einem Unterarm- und einem Unterschenkelbruch, die er sich bei dem Sturz mit der Maschine zugezogen Halle, darnieder.

DNB, Fast zwei Wochen Gültigkeit für F e ft ta g s r ü ck f ahr k ar t en zu Weih­nachten. Die Deutsche Reichsbahn gibt auch in diesem Jahre zu Weihnachten Festtagsrückfahrkar­ten mit einem Drittel Fahrpreisermäßigung aus, die die Möglichkeit bieten, für volle 13 Tage zu verreisen. Die Karten gelten von Mittwoch, 22. De­zember, bis Montag, 3. Januar 1938. Die Rückreise

6 Mark kam.

12000 Mk. Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung.

Schwurgericht in Gießen.

Am gestrigen dritten Verhandlungstage der Schwurgerichtsperiode in Gießen- hatte sich der Heinrich Romer aus Reinhardshain unter der An­klage^ des Meineides zu verantworten. Der Anklage lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Zwischen einem Manne, ebenfalls aus Reinhards- Hain, und der Familie des Angeklagten war im März dieses Jahres ein Zioilprozeß vor dem Amts­gericht in Grünberg anhängig, in welchem der An­geklagte beschwor,er habe niemals persönlich für seinen Schwiegervater dem Manne einen Auf­trag erteilt". Der Angeklagte wollte damit nicht, wie es die Anklagebehörde auffaßte, schlechthin leug­nen, dem Manne für seinen Schwiegervater Auf­träge erteilt zu hallen, sondern er wollte mit dem Ausdruck persönlich nur sagen, daß er die Auf­träge für den Schwiegervater niemals im eignen Namen und für eigne Rechnung erteilt habe, so daß er hieraus nicht in Anspruch genommen werden könne.

Dieses Mißverständnis stellte sich bei der geflogen Vernehmung des damals in Grünberg amtierenben Gerichtsassessors heraus. Daraufhin wurde allseits auf die Vernehmung weiterer Zeugen, die in Stärke von 35 Mann erschienen roarep, verzichtet. Infolge dieser überraschenden Wendung stellte der Vertreter der Anklagebehörde keine Anträge, sondern über­ließ die Entscheidung dem Ermessen des Gerichtes, während die beiden Verteidiger des Angeklagten auf Freispruch plädierten. Das Schwurgericht schloß sich im wesentlichen den Ausführungen an und kam zu einem freisprechenden Urteil. Die Reichstaffe wurde mit den gesamten Kosten, einschließlich der dem Angeklagten infolge des Ver­fahrens entftanbenen persönlichen Unkosten, belastet.

Amtsgericht Gießen.

Der jüdische Viehhändler 2L Seewald aus Gambach Halle wegen Uebertretung des Reichsoieh- seuchengesetzes einen Strafbefehl über 50 Mark er­hallen, gegen den er Einspruch einlegte. Der Ange­klagte wurde, als er mit einem Viehtransport nach Gießen unterwegs war, von einer allgemeinen Kon­trolle dabei betroffen, daß er ein einem anderen Viehhändler gehörendes Kalb in seinem Transport mitführte, ohne daß er dies in das Nellenkontroll- buch eingetragen hatte. Außerdem wurde festgestellt, daß die Eintragungen in seinem Hauptkontrollbuch nicht der Vorschrift entsprachen. In der gestrigen Hauptverhandlung versuchte er vergeblich, das Ge­richt davon zu überzeugen, nicht gewußt zu hallen, daß das Kalb in seinem Transport mitgeführt würde. Außerdem behauptete er, der Transport, zu dem das Kalb in Wirklichkeit gehörte, fei dem fei- nigen unmittelbar gefolgt. Die zweite Verfehlung

muß am 3. Januar, 24 Uhr, beendigt fern. Die Karten werden auf allen Bahnhöfen der Reichs­bahn für jedes gewünschte Reiseziel innerhalb des Reiches ausgegeben.

NSG. Fahrtermähigung zum Reichs­berufswettkampf. Die Teilnehmer am Reichsberufswettkampf 1938 in den Orts-, ©au» und Reichswettkämpfen, einschl. der vorbereitenden Schulungskurse der Sachbearbeiter, Arbeitsaus­schüsse unb Wettkampfleiter erhalten auf Grund des Einberufungsscheines eine Fahrpreisermäßigung von 50 v. H., wie sie auch den Besuchern von an­erkannten Lehrgängen und den Teilnehmern an von der Reichsjugendführung eingerichteten Aus- blldungskursen für Mitglieder der HI. erteilt wer­den. Die Einberufungsschreiben werden von der Reichsjugendführung unterschrieben und tragen an der Stelle der Lehrgangsbezeichnung den Vermerk Reichsberufswettkampf 1938".

Aus -er engeren Heimai.

Tödlicher Unglücksfall im Steinbruch.

Laubach, 3. Nov. Am Dienstagnachmittag ereignete sich in dem bei Gonterskirchen ge­legenen Steinbruch der hiesigen Firma Basalt- werk Braun ein schwerer Unglücksfall, dem leider ein Menschenleben zum Opfer fiel. Als der 35jährige Vorarbeiter Otto Gilbert aus Gonterskir­chen mit dem Bohren von Sprenglöchern beschäftigt war, wurde er von herab stürzenden Stei­nen, die sich zufällig von der Felswand gelöst hatten, so schwer getroffen, daß der Tod auf der Stelle eintrat. Der Verunglückte, der eine Frau und Zwei Kinder hinterläßt, war als fleißiger und zu­verlässiger Arbeiter bekannt.

Landkreis Gießen.

* Annerod, 2. Nov. Am Samstag fand im Saale der Gastwirtschaft Engelhardt ein Appell der Kameradschaft Annerod des Deut­schen Reichskriegerbundes (Kyffhäufer) zu Ehren chres scheidenden Kameradschaftsführers Heinrich Haas III. statt. Die Kriegerkameradschaft Annerod führte er 26 Jahre. Zu seinem Ehren- abend erschien u. a. auch der Kreisführer des Deut­schen Reichskriegerbundes Dr. Monnard mit einigen engeren Mitarbeitern. Die Partei und Be­hörde war durch Bürgermeister Groß vertreten. Nach der Begrüßung gab Kameradschaftsführer Hch. Haas III. einen Ueberblitf über seine 26jäh» rige Tätigkeit als Kameradschaftsführer. Freud und Leid verbinde ihn mit den Kameraden, und wenn er jetzt als Kameradschaftsführer ausfcheide, so bleibe er doch der Kameradschaft unverbrüchlich treu. Kreisführer Dr. Monnard sprach über die gro­ßen Verdienste des ausschevdenden Kameradschafts­führers, die er sich um den Reichskriegerbund er­worben habe. In Deutschlands schwerster Zell habe Kameradschaftsführer Haas furchtlos und treu auf seinem Posten ausgeharrt. Rastlos Halle er seine ganze Kraft zum Wohle der Kameradschaft einge­setzt. Als äußeres Zeichen der Anerkennung für diese tatkräftige Mitarbeit im Reichskriegerllunb überreichte der Kreisführer dem Kameraden Haas das Kyffhäuser-Ehrenzeichen 2. Klaffe und die Be- sitzurkunde. Ferner entband er ihn von seiner Ver­pflichtung als Kameradschaftsführer. An feiner Stelle wurde Kamerad Konrad Rabenau zum Kameradschaftsführer ernannt. Danach schilderte Bürgermeister Groß das Wirken des Kameraden Haas und gab der Hoffnung Ausdruck, daß der neuernannte Kameradschaftsfuhrer die Kamerad­schaft ebensolange führen möge, wie sein Vorgän­ger. Kreispropagandaollmann H. K ö h r e s sprach noch über die Wichtigkeit der Propaganda. Der neu- ernannte Kameradschaftsfuhrer Konrad Rabenau übernahm die Führung der Kameradschaft und schloß den Abend mit dem Gedenken an den Führer Adolf Hitler.

# ©taufenberg, 2. Nov. Die hiesige N ©.- Frauenschaft veranstaltete im Saale der Burg einen Unterhaltungsabend, der allen Teil- nehrnern große Freude bereitete. Die Tanzgruppe aus Wißmar wirkte mll, chre Vorführungen fanden verdienten starken Beifall.

# Mainzlar, 2. Nov. Bei der dieser Tage im Distrikt Sailbach ab geh alten en Treibjagd wur­den 34 Hasen, 3 Fasanenhähne und 1 Fuchs ge­schossen.

I Saasen, 3. Nov. Am Samstag fand im Saale ,Lurn goldenen Löwen" ein Winzerfest statt, das vonÄraft durch Freude" in Verbindung rnll der Deutschen Arbeitsfront veranstaltet wurde. Alle Teilnehmer verlebten einige vergnügte Stunden.

I Großen-Linden, 3. Nov. Am nächsten Freitag, 5. November, feiert Christine Pirr, geb. Luh, bei sehr guter Gesundheit ihren 8 5. (Ge­burtstag.

Uj Allendorf (Lahn), 3. Nov. Die Orts­gruppe der DAF. hatte zu einer Dersamm-

Rundfunkprogramm

Freitag, 5. Jlooember.

6 Uhr: Romanze. Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnasttk. 8.30: Musik am Morgen. 10: Schulfunk. 10.30: Hausfrau, hör zu! 10.45: Mutter turnt und spielt mit dem Kind. 11.40: Deutsche Scholle. 12: Mittagskonzert. 13: Nachrichten jauch aus dem Sendebezirk). 13.15: Mittagskonzert. 14: Nachrichten. 14.10: O holde Frau Musika! 15: Volk und Wirtschaft. 16: Nach­mittagskonzert. 18: Zeitgeschehen im Funk. 19: Nach­richten. 19.10: Hörnerschall und Jagdgesang. Weid­mannsklänge zumHubertustag". 21.15: Kammer­musik. 22: Nachrichten jauch aus dem Sendebezirk). 22.30: Tanzmusik. 24 bis 1: Nachtkonzert.

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Dreißigsten, Recht des

Drüsen

Hier abschneiden!

nem Arbeitsplatz aus, ohne auf- zustehen, nach verschiedenen Sei­ten greifen mutz.

Dreitzigsten. Recht des . Die Familienangehörigen des Erb- laffers, die zur Zeit des Todes des Erblaffers zu deffen Haus- ftanb gehörten und von ihm unterhalten wurden, können vom Erben verlangen, daß dieser sie in den ersten dreißig Tagen nach dem Tode des Erblaffers unter­hält. ihnen die Benutzung der Wohnung und der Haushalts- gegenftänbe gestattet, wie es der Erblasser getan hat. Das Recht des Dreißigsten kann der Erb­laffer durch letztwillige Verfü­gung ausschließen oder beschrän­ken.

Drell Drilch, Drillich (Bedeu­tung dreifach 'oder dreifädig), besonders festes Gewebe aus Lei­nen, Hanf. Halbleinen oder Baumwolle, das zum Bezug von Vettmatratzen und zu groben Leinenanzügen verwendet wird.

Drillinge, eine sehr seltene Mehr­lingsgeburt. Schwangerschaft meist sehr beschwerlich, dagegen Geburt wegen der Kleinheit der Kinder einfad). Häufig sind die Kinder, zumindest eins oder zwei davon, sehr schwach. Sie können sich aller zu vollkommen gesunden Menschen entwickeln. Vgl. Zwil­linge.

Drohung. Ist jemand durch wi­derrechtliche Drohung zur Ab­gabe einer rechtsgeschäftlichen Willenserklärung veranlaßt wor­den. so kann er die Erklärung anfechten. Hat ein anderer als derjenige, dem gegenüber die

Willenserklärung abgegeben wurde, die Drohung verübt, so kann die Erklärung nur an­gefochten werden, wenn der Emp­fänger der Willenserklärung die Drohung kannte oder sie hätte kennen müssen. Soweit Anfech­tung nicht möglich ist. ist der zum Ersatz des Schadens ver­pflichtet. von dem die Drohung ausgegangen ist. Angefochten werden kann unter der erwähn­ten Voraussetzung insbesondere die Anerkennung der Ehelichkeit eines Kindes, die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, die Ehe, die Anerkennung der unehelichen Vaterschaft, ein Te­stament js. die einzelnen Stich­worte). Ist jemand zur Be­gehung einer strafbaren Hand­lung durch eine Drohung genö­tigt worden, welche mit einer gegenwärtigen, auf andere Weise nicht abwendbaren Gefahr für Leib oder Leben seiner selbst oder eines Angehörigen verbun­den war, so wird er nicht be­straft. Als Angehöriger gilt auch der Verlobte.

Drüsen, sehr verschiedenartige und im Körper sehr verbreitete Organe, denen die Zubereitung und Absonderung besonderer Säfte obliegt, je nach der Eigen­art der Zellen der einzelnen Drüsenart. Die Drüsen haben verschiedene Form, sie sind trau« benförmig oder schlauchförmig, letztere gerade, aufgeknäuelt ober verzweigt. Teils entleeren sie ihren Saft durch einen Ausfüh­rungsgang auf der Oberfläche der Haut (Talgdrüsen, Schweiß­drüsen) oder der Schleimhäute

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Die reizende neue Film- Operette nach der berühmten Musikkomödie von Ziehrer.

Liebhaber

Erika Drusowitsch

der neue große Operettenstar eine herrliche Stimme und eine bezaubernde Erscheinung

Ein Film, der Humor, Spannung, schauspiele­rische Leistung und glänzende Musik vereint

Beiprogramm und Fox-Ton-Woche

Täglich 4, 6,8.30, Sonntags 3, 5.30, 8.30 Uhr

Paul Hörbiger

als Musi kklown und Landstreicher, der wider Willen die tollsten Aben­teuer erlebt

Lucie Englisch

als Begleiterin einer berühmten Sängerin, die die Bolle ihrer Herrin spielen muß

Rudolf Carl

als treuer Freund und urkomischer

preiswert:

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Gießen, Sekersweg 16, Fernsprecher 2467

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Vergebung.

Auf Grund der Reichsverdingungsordnung sollen im öffentlichen Wettbewerb vergeben werden:

Für Verlegung der Reichsstraße Nr. 254 bei 2lls- feld die Lieferung von

rb. 1000 t Kle inp finsterste inen 8/10

und rd. 1400 m Randsteinen.

Angebotsvordrucke sind, solange der Vorrat reicht, auf unserem Amt in Gießen, Hillerwall 371, Zim­mer 8, erhälllich. Daselbst liegen dieBesonderen Bedingungen für die Lieferung von Meinpflaster- und Randsteinen" sowie dieBesonderen Vertrags­bedingungen" zur Einsichtnahme offen.

Die Angebote sind verschlossen mit der Aufschrift Submission Kleinpflaster für Straßenverlegung bei Alsfeld R 254" bis Samstag, den 13. November, vormittags 10 Ahr, bei uns portofrei einzureichen.

Die Oeffnung erfolgt in Gegenwart der erschiene­nen Bewerber. 7189D

Hessisches Straßenbauamt Gießen.

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