Geschichten aus aller Welt.
Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten.
Froschkonzert im Rundfunk.
C. K. Tokio.
Die Japaner haben schon verschiedene Ueberra- schungen für ihre Rundfunkhörer gebracht, den Gesang der singenden Mäuse und das Geräusch des wachsenden Grases, und in dieser Reihe künden sie jetzt ein großes Froschkonzert an, das sogar auf englische, amerikanische und deutsche Stationen übertragen werden soll. Es handelt sich um ein Konzert, das von Fröschen veranstaltet wird, die am Flusse Sagani in der Provinz Kanazawa leben und denen große musikalische Fähigkeiten nachgerühmt werden; ihr Quaken soll sich durch eine gewisse melodiöse Form auszeichnen. Ein Boot wird den Ansager an die Stelle im Fluß bringen, an der man die besten Sänger beobachtet, und man wird so nahe wie möglich an sie heranzukommen suchen. Auf ein gegebenes Zeichen beginnt dann die Rund- funfübertragimg, auf die man sehr gespannt ist, obwohl es ironische Kritiker gibt, die behaupten, dieses Konzert werde sich kaum von einem unterscheiden, bei dem moderne Musik auf dem Programm steht.
Geheul in der Kalahari.
(ku) Johannesburg.
Seit vielen Jahren beschäftigen sich die Mitglieder der Südafrikanischen Geographischen Gesellschaft mit dem Problem des „heulenden Sandes" in der Kalahari-Wüste. Man hatte wiederholt mehrfach festgestellt, daß in den Sanddünen ein laufender Hund unter besonderen Umständen einen Lärm machen kann, als ob ein Trommelwirbel geschlagen würde. Der Sand dröhnt sogar bei jedem Fußtritt. Es ist möglich, ein Schnurren und Raunen zu erzeugen, indem man den Finger in den Sand hineinsteckt. Ein anderer Laut wird hervorgerufen, wenn man den Finger wieder herauszieht. Der Präsident der Geographischen Gesellschaft hat nun mit vier Assistenten mehrere Wochen hindurch die Sandbedingungen in den Dünen der Kalahari-Wüste untersucht und ist zu dem Schluß gekommen, daß die Laute dadurch hervorgerufen werden, daß der Sand hauptsächlich aus Quarzkörnern besteht, die zueinander eine ganz bestimmte Lagerung haben und etwa wie bei einem Radiogerät Laute aufnehmen, einander weitergeben, verstärken und so in einer unheimlichen Form harmlose Geräusche hörbar machen, die häufig die Eingeborenen und auch weiße Wüstenwanderer nachts erschreckten.
Biertrinken „ans Zeit".
C. K. Neuyork.
Ein Gasthausbesitzer in Dallas im Staate Texas hat einen merkwürdigen Einfall gehabt. Er hat bekanntgegeben, daß Gäste bei ihm für Bier nach Zeit und nicht nach der Menge bezahlen sollten. Wenn ein Gast die Wirtsstube beritt, so zahlt er an der Kasse einen Dollar und erhält dafür ein Billett, auf dem die genaue Zeit vermerkt ist. Dann wird ihm Bier gebracht, und so oft er es verlangt, erhält er ein neues Maß, bis eine Stunde herum ist. Wenn er will, kann er einen weiteren Dollar bezahlen und von vorn anfangen. Die Neuerung hat eingeschlagen, und die Gaststube ist nie leer. Eine besondere Unterhaltung der Gäste besteht natürlich darin, einander zu beobachten, und sich gegenseitig die Menge der Gläser nachzuzählen, die sie in einer Stunde trinken können. Besonderes Hallo entsteht, wenn ein eingeschlasener Gast geweckt und darauf aufmerksam gemacht wird, daß
die Stunde fast um ist und er sich daraufhin sofort noch ein Maß bringen läßt.
Die Mumie und die Krähe.
C. K. London.
Ein geheimnisvoller Vorgang hat sich kürzlich in einem völkerkundlichen Museum in New Barnet in der Grafschaft Hertshire in England abgespielt. Ungefähr vor einem Monat wurde die Mumie eines Hohenpriesters von Amen-Ra, der um 580 v. Ehr. lebte, dem Museum überwiesen. Die Mumie liegt im Erdgeschoß eines Gebäudes, das unter dem Namen „The Cottage“ bekannt ist und dessen Inneres wie eine ägyptische Grabkammer ausgestattet worden ist. Eines Morgens gegen vier Uhr kam eine große schwarze Krähe und fing an, mit ihrem Schnabel gegen ein Giebelfenster des Häuschens zu hämmern, gerade über dem Platz, wo die Mumie liegt. Der Vogel weckte alle Leute ringsum mit feinem Gehämmer auf, das er mit Unterbrechungen bis 8 Uhr fortsetzte, und dieser Vorgang hat sich während der letzten drei Wochen jeden Morgen wiederholt. Manchmal kommt die Krähe auch im Lause des Tages, wenn alles ganz ruhig ist, wieder und scheint verzweifelte Anstrengungen zu machen, durch das Fenster zu gelangen. Der Vogel ist von Dutzenden von Zeugen gesehen worden. Dabei kann man von außen nichts von der Mumie sehen. Das Sonderbarste an der ganzen Sache ist, daß nach dem Glauben der alten Aegypter die Seele eines Toten von Zeit zu Zeit in Gestalt eines Vogels wiederkehrt, um den Körper in seinem Grabe zu besuchen. Einige sind Überzeugt davon, daß die Krähe tatsächlich die Seele des mumifizierten Oberpriesters darstelle. Der Direktor des Museums, I. S. M. Ward, sucht nach einer weniger unheimlichen Erklärung und fordert die Anwohner auf, um eine Erklärung des sonderbaren Verhaltens der Krähe bemüht zu sein. In den letzten Tagen ist der Vogel morgens und abends erschienen und auch noch tagsüber in Zwischenräumen von vier Stunden zurückgekehrt.
Mit dem Pfeil, dem Bogen...
(—) Aberdeen.
Als der englische König kürzlich in Schottland weilte, wurde er von einer Kompanie Bogenschützen begrüßt, die mit ihrem Bogen über der Schulter und einem Köcher mit Pfeilen an der Seite aufmarschierten. Es handelte sich nicht um eine Schautruppe, sondern um Männer, die eine alte schottische Tradition aufrechterhalten. Schottland lieferte nämlich Tausende von Bogen in die ganze Welt. Selbst in China, Siam, im Innern Asiens, in Grönland, — kurz überall dort, wo man noch mit Pfeil und Bogen schießt, werden schottische Bogen und schottische Pfeile verkauft. Es gibt darunter Pfeile, die so scharf sind, wie ein Rasiermesser und deren Flugkraft dadurch noch gesteigert wird, daß an ihrem Ende drei Federn als Propeller wirken.
Die Millionenerbschast und der Hosenknopf.
(th) Philadelphia.
Diese Geschichte spielt nur teilweise in Amerika. Immerhin behauptete um das Jahr 1877 in Frankreich eine gewisse Therese Dauregnac, daß ihr der amerikanische Millionär Robert Henry Crawford ein Vermögen von 20 Millionen Dollar hinterlassen habe. Sie zeigte auch eine Abschrift seines Testamentes vor, und wurde daraufhin in Frankreich eine so berühmte Frau, daß sich der Sohn des Kabinettsministers Humbert sofort mit ihr verhei- | ratete. Man räumte ihr jeden Kredit ein. Sogar die
Bank von Frankreich schoß ihr betrüge bis zu elf Millionen Goldfranken vor. Immer wieder behauptete Therese, daß durch ein neues Verfahren die Auszahlung der amerikanischen Millionen und die Oeffnung des Goldsafes hinausgezögert worden feien. Das ging jahrelang in dieser Form weiter. Endlich wurde es einem Kreditgeber zu dumm. Er wollte Klarheit haben über die von ihm ge- gebenen Vorschüsse und über die Millionen des Robert Henry Crawford. Er fuhr nach Amerika und stellte hier fest, daß von einer Erbschaftsaffäre gar nichts bekannt war. Allerdings gab es einen Geld- schrank, der unter dem Namen Crawford bei einer Bank in Philadelphia eingestellt worden war. Durch seine Hartnäckigkeit erreichte jener mißtrauische Franzose die Oeffnung des Safes. Und man fand darin — ein paar alte Zeitungen, eine leere Schmuckkassette und einen alten Hosenknopf. Therese Humbert entfloh nach Spanien, wurde aber ausgeliefert und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Schöffengericht Gießen.
Am Donnerstag hatte sich der H. D. aus Bad- Nauheim, der elfmal, darunter auch einschlägig vorbestraft ist, wegen fortgesetzten Betruges vor dem Schöffengericht zu verantworten. Der Angeklagte machte sich Ende 1935 an einen Bekannten in Bad- Nauheim heran. Diesem erzählte er, er habe gute Beziehungen zu Buchmachern und könnte ihm daher gute Typs für Rennwetten verschaffen. Er verstand es, den Zeugen dahin zu bringen, daß dieser ihm regelmäßig Geld aushändigte und ihn beauftragte, für ihn in Frankfurt zu wetten. Der Zeuge hat jedoch nie einen Gewinn gesehen. Der Angeklagte verstand es, den Zeugen immer wieder hinzuhalten, da das Pferd, auf das er gefetzt habe, unplaciert geblieben fei, und er gebrauchte noch weitere Ausreden. Weiter berechnete er dem Zeugen noch Telephongespräche nach anderen Rennbahnen, sowie sonstige angebliche Auslagen. Er brachte den Zeugen durch diese Manipulationen nach und nach um 300.— RM. In der Hauptverhandlung behauptete der Angeklagte zunächst, das Geld tatsächlich verwettet zu haben, er bequemte sich schließlich dazu, einzugestehen, daß er wenigstens einen Teil der erhaltenen Gelder für sich verbraucht hat. Im übrigen ergab die Beweisaufnahme, daß es sich bei dem Angeklagten um einen cirbeitsfcheuen Menschen Handelt, der sich seinen Lebensunterhalt lieber durch Glücksspiele, Akrobatenkunststücke und dgl., als durch ehrliche Arbeit verdienen will. Da der Angeklagte dem Geschädigten Ersatz angeboten und auch eine kleine Anzahlung bereits geleistet hat, ließ es das Gericht noch einmal bei einer verhältnismäßig geringen Strafe bewenden und erkannte auf eine Gefängnisstrafe von 4 Monaten.
*
Weiterhin stand der E. D. aus Glashütten wegen fahrlässiger Körperverletzung und Uebertretung der Reichsstraßenverkehrsordnung vor dem Schöffengericht Der Mann befand sich im Frühjahr dieses Jahres geschäftlich in Büdingen. Dort traf er einen Bekannten, mit dem er, wie er selbst zugab, einige Helle trank. Dafür versprach dieser, ihn mit dem Motorrad nach Hause zu fahren. Etwa in der Mitte des Heimweges unterbrach der Führer des Motorrades die Fahrt, um in einem Dorf noch einen Verwandten aufzusuchen. Der Angeklagte stieg dabei von dem Sozius ab und begab sich auf die gegenüberliegende Straßenseite. In diesem Augenblick nahte ein Motorrad, das ebenfalls mit zwei Personen besetzt war. Plötzlich drehte der Angeklagte sich unmotiviert herum und versuchte noch vor dem Motorrad auf die andere Straßenseite zu gelangen. Die Folge davon war, daß er in die Maschine hineinlief. Dabei kamen alle drei zu Fall und zogen sich teilweise schwere Verletzungen zu, von denen
allerdings der Angeklagte selbst, der u. a. erneu Beinbruch daoontrug, am meisten betroffen wurde. Der Angeklagte bestritt die Schuld an dem Unfall, er wurde jedoch durch die Beweisaufnahme einwandfrei überführt. Es bleibt bei dem ganzen Verhalten nur die Annahme übrig, daß der Angeklagte unter dem Einfluß von Alkohol stand und nicht recht wußte, was er tat. Mit Rücksicht darauf, daß der Angeklagte schon durch seine erheblichen Verletzungen einen gehörigen Denkzettel erhalten hat, erkannte das Gericht auf eine (9 e I b ft r a f e von 4 0.— RM.
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Die nächste Anklage wegen Amtsanmaßung und Nötigung richtete sich gegen den Ph. M. aus Echzell. Dieser war von den Zeugen als ein gutmütiger Mensch geschildert, der im Trünke allerdings zu Gewalttätigkeiten neige. Nachdem der Angeklagte auf der Echzeller Kirmes schwer geladen hatte, hielt er einen auf seinem Fahrrad des Weges kommenden Viehhändler an und zwang diesen mit Gewalt und unter der Vorgabe, er habe Polizeigewalt, zum Absteigen, und verlangte die Aushändigung feines Kontrollbuches. Der Zeuge fiel darauf herein und fuhr, da er sein Buch vergessen hatte, nach Hause, um es zu holen. Nachdem der Angeklagte bei Durchsicht des Buches „nichts zu beanstanden hatte", lieh er den Zeugen weiter fahren. Der Angeklagte war geständig und behauptete, in feiner Trunkenheit habe er einen Streich spielen wollen. Das Gericht hatte jedoch wenig Verständnis für einen derartigen Streich und verurteilte den Mann zu 4 0.— R M. Geldstrafe.
Wetterbericht
des Reichswelterdienstes, Ausgabeort Frankfurt.
Die für die Jahreszeit außerordentlich starke Erwärmung am gestrigen Sonntag, welche durch die Zufuhr subtropischer Warmluft bei gleichzeitiger kräftiger Sonneneinstrahlung bedingt war, begünstigte einen Einbruch kälterer Meeresluft. Dabei kam es in der Nacht zum Montag zu verbreiteten, teilweise gewittrigen Niederschlägen, die stellenweise mehr als 40 Liter Wasser auf den Quadratmeter brachten. Im nachfolgenden Hochdruckgebiet wird sich sehr rasch wieder Besserung durchsetzen, doch deutet die lebhafte Wirbeltätigkeit über dem Atlantik eine Umgestaltung der Großwetterlage an.
Aussichten für Dienstag: Stellenweise Frühnebel, sonst meist heiter und trocken, nachts recht frisch, tagsüber mäßig warm, abflauende veränderliche Winde.
Aussichten für Mittwoch: Anfänglich noch heiter, voraussichtlich wieder aufkommende Unbeständigkeit.
Lufttemperaturen am 3. Oktober: mittags 19,7 Grad Celsius, abends 13,9 Grad, am 4. Oktober: morgens 13,7 Grad. Maximum 20,7 Grad, Minimum heute nacht 13,4 Grad. — Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 3. Oktober: abends 13,8 Grad; am 4. Oktober: morgens 13,7 Grad. — Niederschläge 41,2 mm. — Sonnenscheindauer 2,6 Stunden.
Hauptfchriftteiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauvtschriftletters: Ernst Blumschein. Verantwortlich für Politik und für die Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für den übrigen Teil: Ernst Blumfchein. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. D A. VIII. 37: 9090. Druck urtb Verlag: Briihlsche Unioerfitatsdruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugs- preis RM. 2,05 einschließlich 25 Pf Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf mehr. Einzeloerkaufs- preis 10 Pf. und Samstags 15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf mehr.
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