60Jahre Freiwillige Feuerwehr Lich
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bedeutenden Aufgabenkreis erhielt die Wehr durch den zu immer größerer Bedeutung gelangten Luftschutz. Die meisten Angriffsübungen der Wehr wer-
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In vorbildlicher Weise wurden die Opfer des Krieges geehrt. Bereits im zweiten Jahre nach dem Kriege ließ man eine Ehrentafel für die gefallenen Mitglieder anfertigen und am Gerätehaus anbringen, ihre Enthüllung erfolgte am 21. November 1920. Verschiedene Mitglieder, die infolge Kriegsbe- schädigung nicht mehr aktiv als Feuerwehrmann tätig sein konnten, wurden zu Ehrenmitgliedern ernannt und zwar; Jakob Schmidt, Christian Fischer und Christoph H e ß. 1923 wurde durch den Vorstand unter Mitwirkung der Bürgermeisterei eine Freiwillige Sanitätskolonne, die am 30. Oktober 1934 in das Deutsche Rote Kreuz überging, gegründet und der Wehr ungegliedert. 1925 gründete die Wehr eine eigene Musikkapelle. Die Kosten der Instrumente beliefen sich auf 1350 Mark. 500 Mark wurden aufgebracht durch freiwillige Spenden der Einwohnerschaft,- weitere 500 Mark gab Brauereibesitzer Heinrich Jhring schenkungsweise, den Rest von 350 Mark übernahm die Stadt Lich. Von besonderer Bedeutung für die Wehr war die 50-Jahrfeier, die am 26. und 27. Juni 1926 begangen wurde.
Ständig war und ist die Wehr bestrebt, ihre Schlagfertigkeit zur Brand- und Schadenbekämpfung zu erhöhen. Ihre Ausrüstung wurde immer weiter vervollkommnet. 1934 konnte ihr größter Wunsch, eine Motorspritze zu beschaffen, verwirklicht werden. Die Mittel hierfür wurden durch eine Sammlung und großherzige Spenden aufgebracht. Heute wetteifert die Wehr in ihren Leistungen mit
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den in der Annahme vorausgegangener Fliegerangriffe durchgeführt. Ihre höchste Auszeichnung erhielt die Wehr im vergangenen Jahre durch die Anerkennung als Feuerlöschpolizei.
Zur Zeit besteht die Wehr aus 107 aktiven Feuerwehrmännern, fünf Feuerwehrmännern der Altersabteilung und 180 fördernden Mitgliedern. Die Kommandanten der Wehr waren: K. Schön (1876 bis 1888), Keck (1888 bis 1891), P. Märle (1891 bis 1894), E. Zimmer (1894 bis 1906), Ehr. Vater (1906 bis 1912), Ehr. Albohn (1912 bis 1919 und 1930 bis 1935), PH. H. Findt (1920 bis 1930), Chr. Zimmer (derzeitiger Wehrführer seit März 1935).
Rundfunkprogramm.
Freitag, 5. Februar.
6 Uhr: Choral, Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. In der Pause, 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Kurz vor Karneval. 10: Schulfunk. 11: Hausfrau, hör zu! 11.30: Landfunk. 11.45: Sozialdienst. 12: Die Werkpause des Reichssenders Köln. 13: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). 13.15: Mittagskonzert. 14: Nachrichten. 14.10: Dem Opernfreun'd (XXXVI). 15: Volk und Wirtschaft. Unser Außenhandel paßt sich an! 15.15: „Winterliches Kurhessenland." Ein Vortrag von Friedrich Grebe. 15.30: Da lacht der Bauer. 16: Zum Kaffee- stün'dchen. 17.30: Rund um die „Grüne Woche Berlin 1937". 17.45: Ein Bries kommt aus Brasilien! Skizze. 18: Musik zum Feierabend. 19: Geisterbesuch auf dem Schwarzwald. Eine Hörfolge von Spuk und allerhand gruseligen Geschichten. 19.40: Der Zeitfunk bringt den Tagesspiegel. 20: Nachrichten. 20.10: Konzert. 22: Nachrichten
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rat gleichzeitig, bis auf weiteres jährlich 100 Mark für die Reinigung und Instandhaltung dieser Spritze zur Verfügung zu stellen. Außerdem bewilligte der Stadtoorstand im gleichen Jahre 90 Mark zur Schaffung einer „Vorrichtung im Rathaushof zum Aufhängen und Trocknen der Hanfschläuche".
Unermüdlich arbeitete die Wehr weiter an der Vervollkommnung ihrer Ausrüstung. Die Beschaffung der Uniformen, Helme und sonstiger kleinerer Ausrüstungsgegenstände war eine schwere Aufgabe; sie wurde aber gelöst. Ferner wurden 1878 ein Gerätschaftswagen und ein Leiterkarren angeschafft. Den nächsten bedeutenden Zuwachs an Geräten erhielt die Wehr erst im Jahre 1905 durch die Anschaffung einer modernen mechanischen Leiter, an der Jahreswende 1921/22 wurde eine Feuerspritze neuester Bauart von der Firma Magirus (Ulm) zum Preise von 20 000 Papiermark beschafft. 1924 erhielt die mechanische Leiter eine gummierte Schlauchleitung, während 1925 ein neuer Hydrantenwagen hinzukam. Die Anschaffungen seit 1905 wurden durch die Stadtverwaltung oorgenommen. Die Brandversicherungskammer leistete Beiträge bis zu einem Drittel der Anschaffungskosten.
Am 16. Mai 1897 beging die Wehr die Feier ihres 20jährigen Bestehens in großem Maßstab unter Beteiligung zahlreicher auswärtiger Vereine. In ähnlicher Weise wurde 1902 das 25jährige Bestehen festlich begangen. Am 26. Juni 1904 wurde in Lich der Oberhessische Feuerwehrtag abgehalten. Don besonderer Weihe war das Fest des 30jähri- gen Bestehens am 2. September 1906 auf dem Hardtberg; bei dieser Gelegenheit wurde die prachtvolle Standarte des Vereins, ein Geschenk des Fürsten Karl zu Solms-Hohensolms-Lich, feierlich geweiht. Am 10. August 1907 wurde das neue Feuer-
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2) Lich, 3. Febr. Am Samstagabend beging die hiesige Freiwillige Feuerwehr in der Turnhalle in schlichter Weife die Feier ihres 60- jährigen Bestehens.
Vor sechs Jahrzehnten bestanden hier nur der Kriegerverein, der Gesangverein „Cäcilia", der Turnverein und der Kirchengesangverein. Das Jahr 1876 ist das Geburtsjahr der Freiwilligen Feuerwehr Lich. Als Gründungstag wird von den Vereinsgründern der 31. Dezember 1876 angegeben. Die Bewegung zur Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr hatte ihren Ursprung im hiesigen Turnverein. Es war ein schöner Anfang, den die Freiwillige Feuerwehr Lich hatte: 48 Namen zählt das Verzeichnis der Gründer. Es dauerte nicht lange, da war die Zahl von 60 Mitgliedern erreicht und überschritten (1881 waren es 62, 1886 = 68 Mitglieder). Der erste Vor st and hatte folgende Zusammensetzung: 1. Kommandant Karl Schön, Bau- inspektor; 2. Kommandant Alexander Sartorius, Kaufmann; Schriftführer K. Wimmenauer, Forstrat; Rechner Heinrich Zimmer VII.; Beisitzer Bürgermeister Jhring, Johs. Jhring, Georg Förster, Johann Kämmerer, Stephan Oßwald, Heinrich Keck, Karl Schwenk und Wilhelm Langsdorf.
Zur Zeit der Gründung der Wehr befanden sich die Feuerwehrgeräte noch im Erdgeschoß des Rathauses. Bei der Gründung waren drei Spritzen vorhanden. Der neugegründeten Wehr waren diese Geräte nicht ausreichend. Ihrer eifrigen Tätigkeit verdankte sie im Jahre 1877 die Anschaffung einer neueren modernen Spritze, der „Abprotzspritze". Diese Spritze kostete 1810 Mark; der Staat leistete zu den Anschaffungskosten einen Zuschuß von 500 Mark, während die Stadt den Rest bezahlte. Mit der Bewilligung dieses Betrages beschloß der Gemeinde-
die Bezahlung in Unkenntnis der Verjährung erfolgte. Die Verjährungsfrist läuft nicht, solange die Leistung gestundet ist oder der Gläubiger durch Stillstand der Rechtspflege (z. V. während einer Revolution) innerhalb der letzten 6 Monate der Verjährungsfrist in der Verfolgung seiner Ansprüche gehindert ist. Bei Ansprüchen zwischen Ehegatten läuft die Frist nicht, solange die Ehe besteht, das gleiche gilt für Ansprüche zwischen Eltern und Kindern während der Minderjährigkeit der letzteren u. zwischen Vormund und'Mündel solange das Vormundschaftsverhältnis dauert. — Die Verjährung wird unterbrochen durch Anerkennung des Anspruchs seitens der Schuldner (z. V. durch Teilzahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung) oder durch Erhebung der Klage; ferner durch Zustellung eines Zahlungsbefehls, Antrag auf Güte-Verhandlung, Anmeldung im Konkursoder Vergleichsverfahren usw. Die Verjährungsfrist beginnt dann neu zu laufen. Ein Mahnschreiben (auch eingeschriebener Brief) unterbricht die Verjährung nicht. Siehe Entbindungskosten, Schadensersatz, Scheidung, Aussteuer.
Verjüngung. Sehr wenige Menschen wollen alt werden, ewige Jugend ist eine Märchensehnsucht. Daher ist immer wieder versucht worden, durch Mittel irgendwelcher Art das Altern binauszuschieben. Ganz äußerliche Mittel sind Pudern, Schminken, Haarfärben usw. Großes Aufsehen ha-
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gleich ist besser als ein fetter Prozeß". Aus einem während des Prozesses oder in der Güte- Verhandlung geschlossenen Vergleich kann genau so vollstreckt werden wie aus einem Urteil.
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Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt dreißig Jahre. In zwei Jahren verjähren die Forderungen der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker usw. wegen Lieferung von Waren. Ausführung von Arbeiten und dergl.; ferner die Forderungen des Dienstpersonals, der Angestellten wegen ihrer Lohn- oder Gehaltsforderungen, die Forderungen der Erziehungsanstalten und Lehrer wegen Pensionsgeld, Schulgeld, der Aerzte, Hebammen usw. wegen ihrer Honorare, der Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher wegen ihrer Gebühren usw.; der Mietzins für bewegliche Sachen (nicht für Wohnungen); in vier Jahren verjähren die Rückstände von Miet- und Pachtzins, von sonstigen Zinsen mit Einschluß der Tilgungsraten, die rückständigen Unterhaltsbeiträgc, Ruhegehalt, Renten usw. Die Verjährung hat die Wirkung, daß der Schuldner die verjährten Beträge nicht mehr zu zahlen braucht, wenn er sie aber bezahlt, kann er sie nicht mehr zurückfordern, auch wenn
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