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60Jahre Freiwillige Feuerwehr Lich

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bedeutenden Aufgabenkreis erhielt die Wehr durch den zu immer größerer Bedeutung gelangten Luft­schutz. Die meisten Angriffsübungen der Wehr wer-

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In vorbildlicher Weise wurden die Opfer des Krieges geehrt. Bereits im zweiten Jahre nach dem Kriege ließ man eine Ehrentafel für die gefallenen Mitglieder anfertigen und am Gerätehaus anbrin­gen, ihre Enthüllung erfolgte am 21. November 1920. Verschiedene Mitglieder, die infolge Kriegsbe- schädigung nicht mehr aktiv als Feuerwehrmann tätig sein konnten, wurden zu Ehrenmitgliedern er­nannt und zwar; Jakob Schmidt, Christian Fi­scher und Christoph H e ß. 1923 wurde durch den Vorstand unter Mitwirkung der Bürgermeisterei eine Freiwillige Sanitätskolonne, die am 30. Ok­tober 1934 in das Deutsche Rote Kreuz überging, gegründet und der Wehr ungegliedert. 1925 grün­dete die Wehr eine eigene Musikkapelle. Die Kosten der Instrumente beliefen sich auf 1350 Mark. 500 Mark wurden aufgebracht durch freiwillige Spen­den der Einwohnerschaft,- weitere 500 Mark gab Brauereibesitzer Heinrich Jhring schenkungsweise, den Rest von 350 Mark übernahm die Stadt Lich. Von besonderer Bedeutung für die Wehr war die 50-Jahrfeier, die am 26. und 27. Juni 1926 be­gangen wurde.

Ständig war und ist die Wehr bestrebt, ihre Schlagfertigkeit zur Brand- und Schadenbekämp­fung zu erhöhen. Ihre Ausrüstung wurde immer weiter vervollkommnet. 1934 konnte ihr größter Wunsch, eine Motorspritze zu beschaffen, verwirk­licht werden. Die Mittel hierfür wurden durch eine Sammlung und großherzige Spenden aufgebracht. Heute wetteifert die Wehr in ihren Leistungen mit

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den in der Annahme vorausgegangener Flieger­angriffe durchgeführt. Ihre höchste Auszeichnung erhielt die Wehr im vergangenen Jahre durch die Anerkennung als Feuerlöschpolizei.

Zur Zeit besteht die Wehr aus 107 aktiven Feuer­wehrmännern, fünf Feuerwehrmännern der Alters­abteilung und 180 fördernden Mitgliedern. Die Kommandanten der Wehr waren: K. Schön (1876 bis 1888), Keck (1888 bis 1891), P. Märle (1891 bis 1894), E. Zimmer (1894 bis 1906), Ehr. Vater (1906 bis 1912), Ehr. Albohn (1912 bis 1919 und 1930 bis 1935), PH. H. Findt (1920 bis 1930), Chr. Zimmer (derzeitiger Wehrführer seit März 1935).

Rundfunkprogramm.

Freitag, 5. Februar.

6 Uhr: Choral, Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. In der Pause, 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Kurz vor Karneval. 10: Schul­funk. 11: Hausfrau, hör zu! 11.30: Landfunk. 11.45: Sozialdienst. 12: Die Werkpause des Reichssenders Köln. 13: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). 13.15: Mittagskonzert. 14: Nachrichten. 14.10: Dem Opernfreun'd (XXXVI). 15: Volk und Wirtschaft. Unser Außenhandel paßt sich an! 15.15:Winter­liches Kurhessenland." Ein Vortrag von Friedrich Grebe. 15.30: Da lacht der Bauer. 16: Zum Kaffee- stün'dchen. 17.30: Rund um dieGrüne Woche Berlin 1937". 17.45: Ein Bries kommt aus Bra­silien! Skizze. 18: Musik zum Feierabend. 19: Geisterbesuch auf dem Schwarzwald. Eine Hörfolge von Spuk und allerhand gruseligen Geschichten. 19.40: Der Zeitfunk bringt den Tagesspiegel. 20: Nachrichten. 20.10: Konzert. 22: Nachrichten

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rat gleichzeitig, bis auf weiteres jährlich 100 Mark für die Reinigung und Instandhaltung dieser Spritze zur Verfügung zu stellen. Außerdem bewilligte der Stadtoorstand im gleichen Jahre 90 Mark zur Schaffung einerVorrichtung im Rathaushof zum Aufhängen und Trocknen der Hanfschläuche".

Unermüdlich arbeitete die Wehr weiter an der Vervollkommnung ihrer Ausrüstung. Die Beschaf­fung der Uniformen, Helme und sonstiger kleinerer Ausrüstungsgegenstände war eine schwere Aufgabe; sie wurde aber gelöst. Ferner wurden 1878 ein Ge­rätschaftswagen und ein Leiterkarren angeschafft. Den nächsten bedeutenden Zuwachs an Geräten erhielt die Wehr erst im Jahre 1905 durch die An­schaffung einer modernen mechanischen Leiter, an der Jahreswende 1921/22 wurde eine Feuerspritze neuester Bauart von der Firma Magirus (Ulm) zum Preise von 20 000 Papiermark beschafft. 1924 erhielt die mechanische Leiter eine gummierte Schlauchleitung, während 1925 ein neuer Hydranten­wagen hinzukam. Die Anschaffungen seit 1905 wur­den durch die Stadtverwaltung oorgenommen. Die Brandversicherungskammer leistete Beiträge bis zu einem Drittel der Anschaffungskosten.

Am 16. Mai 1897 beging die Wehr die Feier ihres 20jährigen Bestehens in großem Maßstab unter Beteiligung zahlreicher auswärtiger Vereine. In ähnlicher Weise wurde 1902 das 25jährige Be­stehen festlich begangen. Am 26. Juni 1904 wurde in Lich der Oberhessische Feuerwehrtag abgehalten. Don besonderer Weihe war das Fest des 30jähri- gen Bestehens am 2. September 1906 auf dem Hardtberg; bei dieser Gelegenheit wurde die pracht­volle Standarte des Vereins, ein Geschenk des Für­sten Karl zu Solms-Hohensolms-Lich, feierlich ge­weiht. Am 10. August 1907 wurde das neue Feuer-

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2) Lich, 3. Febr. Am Samstagabend beging die hiesige Freiwillige Feuerwehr in der Turnhalle in schlichter Weife die Feier ihres 60- jährigen Bestehens.

Vor sechs Jahrzehnten bestanden hier nur der Kriegerverein, der GesangvereinCäcilia", der Turnverein und der Kirchengesangverein. Das Jahr 1876 ist das Geburtsjahr der Freiwilligen Feuer­wehr Lich. Als Gründungstag wird von den Ver­einsgründern der 31. Dezember 1876 angegeben. Die Bewegung zur Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr hatte ihren Ursprung im hiesigen Turn­verein. Es war ein schöner Anfang, den die Frei­willige Feuerwehr Lich hatte: 48 Namen zählt das Verzeichnis der Gründer. Es dauerte nicht lange, da war die Zahl von 60 Mitgliedern erreicht und überschritten (1881 waren es 62, 1886 = 68 Mit­glieder). Der erste Vor st and hatte folgende Zu­sammensetzung: 1. Kommandant Karl Schön, Bau- inspektor; 2. Kommandant Alexander Sartorius, Kaufmann; Schriftführer K. Wimmenauer, Forst­rat; Rechner Heinrich Zimmer VII.; Beisitzer Bür­germeister Jhring, Johs. Jhring, Georg Förster, Johann Kämmerer, Stephan Oßwald, Heinrich Keck, Karl Schwenk und Wilhelm Langsdorf.

Zur Zeit der Gründung der Wehr befanden sich die Feuerwehrgeräte noch im Erdgeschoß des Rat­hauses. Bei der Gründung waren drei Spritzen vor­handen. Der neugegründeten Wehr waren diese Geräte nicht ausreichend. Ihrer eifrigen Tätigkeit verdankte sie im Jahre 1877 die Anschaffung einer neueren modernen Spritze, derAbprotzspritze". Diese Spritze kostete 1810 Mark; der Staat leistete zu den Anschaffungskosten einen Zuschuß von 500 Mark, während die Stadt den Rest bezahlte. Mit der Bewilligung dieses Betrages beschloß der Gemeinde-

die Bezahlung in Unkenntnis der Verjährung erfolgte. Die Verjährungsfrist läuft nicht, so­lange die Leistung gestundet ist oder der Gläubiger durch Still­stand der Rechtspflege (z. V. während einer Revolution) in­nerhalb der letzten 6 Monate der Verjährungsfrist in der Verfol­gung seiner Ansprüche gehindert ist. Bei Ansprüchen zwischen Ehe­gatten läuft die Frist nicht, so­lange die Ehe besteht, das gleiche gilt für Ansprüche zwischen El­tern und Kindern während der Minderjährigkeit der letzteren u. zwischen Vormund und'Mündel solange das Vormundschaftsver­hältnis dauert. Die Verjäh­rung wird unterbrochen durch Anerkennung des Anspruchs sei­tens der Schuldner (z. V. durch Teilzahlung, Zinszahlung, Si­cherheitsleistung) oder durch Er­hebung der Klage; ferner durch Zustellung eines Zahlungsbe­fehls, Antrag auf Güte-Verhand­lung, Anmeldung im Konkurs­oder Vergleichsverfahren usw. Die Verjährungsfrist beginnt dann neu zu laufen. Ein Mahn­schreiben (auch eingeschriebener Brief) unterbricht die Verjäh­rung nicht. Siehe Entbindungs­kosten, Schadensersatz, Scheidung, Aussteuer.

Verjüngung. Sehr wenige Men­schen wollen alt werden, ewige Jugend ist eine Märchensehnsucht. Daher ist immer wieder versucht worden, durch Mittel irgendwel­cher Art das Altern binauszu­schieben. Ganz äußerliche Mittel sind Pudern, Schminken, Haar­färben usw. Großes Aufsehen ha-

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gleich ist besser als ein fetter Prozeß". Aus einem während des Prozesses oder in der Güte- Verhandlung geschlossenen Ver­gleich kann genau so vollstreckt werden wie aus einem Urteil.

Vergolden, Ueberziehen von Holz oder Metall mit Gold. Man verwendet dazu Goldpulver oder Blattgold, Rauschgold, das auch zum Vergolden von Nüssen ver­wendet wird.

Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt dreißig Jahre. In zwei Jahren verjähren die Forderungen der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker usw. wegen Lieferung von Waren. Ausführung von Arbeiten und dergl.; ferner die Forderungen des Dienstpersonals, der Ange­stellten wegen ihrer Lohn- oder Gehaltsforderungen, die Forde­rungen der Erziehungsanstalten und Lehrer wegen Pensionsgeld, Schulgeld, der Aerzte, Hebam­men usw. wegen ihrer Honorare, der Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher wegen ihrer Gebühren usw.; der Mietzins für bewegliche Sachen (nicht für Wohnungen); in vier Jahren ver­jähren die Rückstände von Miet- und Pachtzins, von sonstigen Zinsen mit Einschluß der Til­gungsraten, die rückständigen Unterhaltsbeiträgc, Ruhegehalt, Renten usw. Die Verjährung hat die Wirkung, daß der Schuldner die verjährten Beträge nicht mehr zu zahlen braucht, wenn er sie aber bezahlt, kann er sie nicht mehr zurückfordern, auch wenn

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