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esse der Anwesenden an diesem Abend, der daneben noch der Pflege der Kameradschaft als einer Grund­bedingung guter nachbarlicher Verhältnisse dienen soll. Der Verhandlungsstoff der kommenden Abende wird immer rechtzeitig in den amtlichen Verkün­digungsblättern der Deutschem Jägerschaft bekannt­gegeben werden. Von Wichtigkeit für Nichtjäger, die aber Neigung zum Weidwerk haben, dürfte noch die Mitteilung des Kreisjägermeisters sein, daß im Januar wieder ein Vorbereitungslehrgang für die Jägerprüfung im Mai beginnt, zu dem Meldun­gen an ihn zu richten sind.

Werdet Mitglied der 7IGB!

NSG. Der größte Teil aller Volksgenossen im Gau Hessen-Nassau ist längst Mitglied der NS.- Volkswohlfahrt und bringt damit zum Ausdruck, daß er gewillt ist, den Sozialismus, wie ihn der Führer verwirklicht sehen will, zur Tat werden zu lassen. Wer will noch außerhalb des Ringes der Ge­meinschaft stehen? Niemand wird sich, nachdem die großen Erfolge nicht mehr wegzudisputieren sind, aus eigensüchtigen Gründen aus den Reihen aus­schließen und lieber engherzig feinen Beittag sparen und andere Volksgenossen darben sehen wollen. Die Not im deutschen Volke ist zwar gebannt, doch jeder kann durch unverhofften Zufall einmal in Not ge­raten. Ihm zu helfen ist die Aufgabe der NSV. Erfülle auch du deine Pflicht und werde Mitglied der NSV.!

Neuauflage des amtl. Iernsprechbuches.

Die amtlichen Fernsprechbücher für den Reichs- postdirektionsbezirk Frankfurt a. M. und den ehe­maligen Reichspostdirektionsbezirk Darmstadt sollen neu aufgelegt werden. Neueinttagungen, Berich­tigungen oder Streichungen müssen die Fernsprech­teilnehmer d e m Amt, von dem sie ihre Fernsprechrechnung erhalten, möglichst umyehend, spätestens bis zum 31. Dezember 1937 schriftlich mitteilen, wenn sie in der Neuausgabe be­

rücksichtigt werden sollen. Nach dem 31. Dezember 1937 besteht kein Anspruch mehr auf Aufnahme in das Fernsprechbuch oder Berichtigung vorhandener Eintragungen. Bestehende gebührenpflichtige Eintra­gungen, deren Wegfall oder Aenderung nicht spä­testens zum 31. Dezember 1937 beantragt wird, wer­den in der gleichen Fassung unter Berechnung der bestimmungsmäßigen Gebühr in die neue Auflage übernommen.

Kein allgemeines Photographierverbot bei der Reichsbahn.

NSG. Obwohl das Photographieren auf der Reise heute Allgemeingut geworden ist, bestehen Zweifel darüber, ob man seinen Apparat auf dem Bahnhof zücken darf, um etwa die Lokomotive zu knipsen, die uns in das ersehnte Ferienland bringen soll. Dem steht kaum etwas im Wege, denn bei der Deutschen Reichsbahn gibt es kein allgemeines Photographier- verbot, und Bahnhöfe mit Zügen und Lokomotiven sind jedermann zugängliche Einrichtungen, die keine Geheimnisse bergen.

Eine Anordnung der Deutschen Reichsbahn gibt genau darüber Auskunft, was erlaubt und was un­zulässig ist. Darin heißt es:Allgemein verboten ist das Photographieren auf d e n Teilen des Bahn­gebietes, die dem öffentlichen Verkehr nicht zugäng­lich sind. Verboten ist ferner das Photographieren von Verlade-, Oeltank- und Lokomotivbehandlungs- anlagen, sowie von Wasserstationen und Kraft­werken. Sonst ist das Photographieren auf den dem Publikum allgemein zugänglichen Teilen des Bahn­gebiets nicht verboten. Wird der Betrieb oder Ver­kehr durch das Photographieren behindert, so geben die Bestimmungen der Eisenbahnenbau- und Be- ttiebsordnung den Bahnpolizeibeamten die Hand­habe, das Photographieren auch in solchen Fällen zu untersagen."

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** Sicherung der Fernsprech- und Tele g raphenleitungen beim Baum­

fällen. In der Zeit des Baumfällens werden an den Straßen und in den Ortschaften die Reichs- Telegraphen- und Fernsprechleitungen durch um­stürzende Bäume oder durch herabfallende Aeste häufig beschädigt, weil die Personen, denen das Baumfällen obliegt, in der Regel die zur Sicherung der Telegraphenanlagen gegen Beschädigungen er­forderlichen Vorkehrungen überhaupt nicht oder in ungenügendem Maße treffen, und es unterlassen, von den bevorstehenden Arbeiten der nächsten Post­anstalt rechtzeitig Mitteilung zu machen. Da auch fahrlässige Beschädigungen der Telegraphenanlagen im § 318 des Reichsstrafgesetzbuches mit Strafe be­droht sind, wird den Baumbesitzern empfohlen, die nächste Postanstalt von der bevorstehenden Baum­fällung so zeitig zu benachrichtigen, daß e. F. die Entsendung eines Beamten zur Sicherung der Leitungen veranlaßt werden kann.

Lpü. OberschulratDr. BlanknachKob- lenz versetzt. Mit dem 1. Dezember ist Ober­schulrat Dr. Blank, der bis zur Machtübernahme in Gießen, dann in der Schulabteilung der hessi­schen Regierung in Darmstadt, hierauf als Direktor der Landesbibliothek in Darmstadt und feit 1935 in Kassel wirkte, auf seinen Wunsch in gleicher Amts­eigenschaft an das Oberpräsidium in Koblenz ver­setzt worden.

An derReichsauiobahn totaufaefunden

* Bersrod, 3. Dez. Gestern abend wurde hier in unserer Gemarkung an der Baustelle der Reichs­autobahn der ^Betriebsleiter Berg aus Wiesbaden, der bei der Firma B ö d i ck e r an der Reichsauto­bahn beschäftigt war, tot aufgefunden. Die Todes­ursache konnte bisher noch nicht endgültig festge­stellt werden. Der Verstorbene, der bei Arbeitern und Angestellten sehr beliebt war, hinterläßt Frau und Kind.

Landkreis Gießen.

'«A Leihgestern, 3. Dez. Mit den Holz­hauerarbeiten im hiesigen Gemeindewald wurde dieser Tage begonnen. Es wird die gleiche . Menge wie im Vorjahre, 1700 Festmeter Nutz- und Brennholz, gefällt. Bei einer in der hiesigen und in der Obersteinberger Feldgemarkung abgehaltenen Treibjagd wurden 99 Hasen zur Strecke ge­bracht. Seinen 81. Geburtstag kann am morgi­gen Samstag der Landwirt Johannes Heß XXL bei guter Gesundheit begehen.

Schweinemarkt in Vuhbach.

* Butzbach, 3. Dez. Auf dem gestrigen Schweine­markt waren 231 Ferkel zum Verkauf aufgetrieben. Bei flottem Handel kosteten bis 6 Wochen alte Tiere bis zu 12 Mark, 6 bis 8 Wochen alte 12 bis 15 Mark, und 8 bis 10 Wochen alte Ferkel 15 bis 22 Mark je Stück.

Rundfunkprogramm

Samstag, 4. Dezember.

6 Uhr: Morgenlied. Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Froher Klang zur Morgenstund. 10: Schulfunk. 10.30: Hausfrau, hör zu! 11.40: Gaunachrichten. 11.45: Deutsche Scholle. 12: Mittagskonzert. 13: Nachrichten, auch aus dem Sendebezirk. 13.15: Mit­tagskonzert. 14: Nachrichten. 14.10:Sag, was du auf dem Herzen hast!" 15.15: Volk und Wirtschaft. 15.30: Ein frohes Lied zu rechter Zeit erwecket Lust und Heiterkeit. 16: Großes Doppelkonzert. 18: Zeit­geschehen im Funk. 19: Nachrichten. 19.10: Soldaten Kameraden! 20: Großes Konzert. 22: Nachrichten, auch aus dem Sendebezirk. 22.30: Wir tanzen in den Sonntag. 24 bis 1: Nachtmusik.

Sprechstunden der Redaktion.

11.30 bis 12.30 Uhr, 16 bis 17 Uhr. Samstagnach­mittag geschlossen

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Ijs dem Inhalt: Versuche mit der Seeanemone, der Schnecke und Im Einsiedlerkrebs - Lernversuche mit Libellenlaroen, Gelbrand. «rn und Tintenfischen - Tiere, die erkennen, was größer und vs kleiner ist - das begrenzte Gedächtnis einiger Vögel Ziegen, Jliufe und Affen beim Streben nach bevorzugtem Futter der s<rigtrichter des Ameisenlöwen, das Liebesspiel der Schnecken und la Verhalten der Kreuzspinnen das Abrichten von Regenwürmern, 1«! Verhalten von Hunden bei doppelter Handlungsmöglichkeit - Zäi'mung und Zahmheit-Grundregeln derHundeabrichtung-neuere keuche mit Affen der Unterschied zwischen den niederen Affen «I den Menschenaffen - der Unterschied zwischen Mensch und Tier i<is einzige Buch, in dem die seelischen Äußerungen in der !e amten Tierwelt besprochen werden. Ein wertvolles Hilfsmittel ix Iben, der ernsthaft Tierkunde betreibt und eine Offenbarung für jeden Freund der Tierwelt.

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Lange schon, ehe wir an den Weihnachts­mann denken, hat der Geschäftsmann mit ihm Rücksprache gehalten und all die schönen Dinge, mit denen wir anderen Freude machen wollen, besttllt und seine Lager gefüllt. Er will ollen Anforderungen gerecht werden, und reiche Aus­wahl steht $ur Verfügung. Aber wie lange noch hat man diese Auswahl? Wie ärgerlich ist es, wenn man vor leeren Regalen steht und nun das nehmen muß, was andere übrigließen. Du willst Auswahl Haden? Kaufe jetztHann hast

Seidenstrümpfe bleiben sauber, die Füße trocken und außerdem sieht es schön aus.

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Ausläufer

Hier ab schneiden:

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Ausspucken

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dem der Ehemann angehört. Eine Deutsche, die einen Ausländer geheiratet hat, kann die Ehenich- tigkeits- und Anfechtungsklage bei dem deutschen Landgericht er­heben, in dessen Bezirk sie den letzten inländischen Wohnsitz hatte, wenn der Ehemann im In­land keinen allgemeinen Gerichts­stand hat. Dies gilt nicht für Scheidungsklagen. S. Scheidung. Ausläufer werden an einzelnen Pflanzen, z. V. Erdbeeren und Himbeeren, oberirdisch und un­terirdisch gebildet. Die Mutter­pflanze schickt liegende Stengel- teile aus, die neue Pflanzen aus Knospen bilden, sich bewurzeln und nun selbständige Pflanzen geworden sind. Der Gärtner und der Gartenfreund machen sich diese Eigenschaft der Pflanzen nutzbar, um Ausläuferpflanzen ungeschlechtlich zu vermehren. S. auch Ableger.

Auslobung. Wer durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Hand­lung verspricht (z.B. Zeitungsan­zeige:Schäferhund Rolf entlau­fen. Rückbringer bekommt 5 RM Belohnung"), muß die Beloh­nung demjenigen bezahlen, wel­cher die Handlung vorgenommen hat. auch wenn dieser von der Auslobung keine Kenntnis hatte Haben mehrere die Handlung vorgenommen, so gebührt die Be­lohnung dem. der sie zuerst er­bracht hat, bzw. wenn mehrere zusammengewirkt haben, jedem ein entsprechender Anteil an der Belohnung.

Ausrenkung, s. Verrenkung.

Aussaat erfolgt in Kästen. Töpfe und ins Freiland. Bei Topfkultur breitwürfiae Saat, im Freiland empfiehlt sich immer Reihensaat. Samen nicht zu dicht säen, oes­halb feine Körner mit Sand mischen. Die Bedeckung des Saat­gutes mit Erde soll doppelt so hoch sein, wie das Korn stark ist. Saat leicht andrücken, um ge­nügend Bodenfeuchtigkeit zu er­zielen. Beizen des Saatgutes schützt gegen Erdschädlinge und fördert die Keimung.

Ausschlag (Exanthem), Krankheit der äußeren Haut, auch als Teil­erscheinung von Allgemeinerkran­kungen. Formen: Flecken (Ma­sern, Scharlach. Röteln), kleine Erhabenheiten (sog. Papeln od. Bläschen), Pustel. Ärztliche Un­tersuchung und Behandlung. S. auch die einzelnen Stichworte, dann Geschlechtskrankheiten,Über­empfindlichkeit. Hitzeausschlag.

Ausschließung, s. Aufgebotsver­fahren. fortgesetzte Gütergemein­schaft. Erbschaft.

Ausschnitt-Stickerei (Richelieu­arbeit), eine Art des Weißstik- kens, bei der die vorgezeichneten Muster mit langen Stichen unter­legt und mit Schlingstichen über­zogen werden. Je nach dem Muster werden nachher die Zwi­schenräume ausgeschnitten, so daß nur die Muster verbunden mit sogenannten Spinnen stehen blei­ben. Die Vogenränder (Lan- guetten) werden ebenfalls mit Schlingstichen überstickt.

Aussonderung, s. Konkurs.

Ausspucken, schlechte Angewohn­heit. die für die Umgebung qe-