esse der Anwesenden an diesem Abend, der daneben noch der Pflege der Kameradschaft als einer Grundbedingung guter nachbarlicher Verhältnisse dienen soll. Der Verhandlungsstoff der kommenden Abende wird immer rechtzeitig in den amtlichen Verkündigungsblättern der Deutschem Jägerschaft bekanntgegeben werden. Von Wichtigkeit für Nichtjäger, die aber Neigung zum Weidwerk haben, dürfte noch die Mitteilung des Kreisjägermeisters sein, daß im Januar wieder ein Vorbereitungslehrgang für die Jägerprüfung im Mai beginnt, zu dem Meldungen an ihn zu richten sind.
Werdet Mitglied der 7IGB!
NSG. Der größte Teil aller Volksgenossen im Gau Hessen-Nassau ist längst Mitglied der NS.- Volkswohlfahrt und bringt damit zum Ausdruck, daß er gewillt ist, den Sozialismus, wie ihn der Führer verwirklicht sehen will, zur Tat werden zu lassen. Wer will noch außerhalb des Ringes der Gemeinschaft stehen? Niemand wird sich, nachdem die großen Erfolge nicht mehr wegzudisputieren sind, aus eigensüchtigen Gründen aus den Reihen ausschließen und lieber engherzig feinen Beittag sparen und andere Volksgenossen darben sehen wollen. Die Not im deutschen Volke ist zwar gebannt, doch jeder kann durch unverhofften Zufall einmal in Not geraten. Ihm zu helfen ist die Aufgabe der NSV. Erfülle auch du deine Pflicht und werde Mitglied der NSV.!
Neuauflage des amtl. Iernsprechbuches.
Die amtlichen Fernsprechbücher für den Reichs- postdirektionsbezirk Frankfurt a. M. und den ehemaligen Reichspostdirektionsbezirk Darmstadt sollen neu aufgelegt werden. Neueinttagungen, Berichtigungen oder Streichungen müssen die Fernsprechteilnehmer d e m Amt, von dem sie ihre Fernsprechrechnung erhalten, möglichst umyehend, spätestens bis zum 31. Dezember 1937 schriftlich mitteilen, wenn sie in der Neuausgabe be
rücksichtigt werden sollen. Nach dem 31. Dezember 1937 besteht kein Anspruch mehr auf Aufnahme in das Fernsprechbuch oder Berichtigung vorhandener Eintragungen. Bestehende gebührenpflichtige Eintragungen, deren Wegfall oder Aenderung nicht spätestens zum 31. Dezember 1937 beantragt wird, werden in der gleichen Fassung unter Berechnung der bestimmungsmäßigen Gebühr in die neue Auflage übernommen.
Kein allgemeines Photographierverbot bei der Reichsbahn.
NSG. Obwohl das Photographieren auf der Reise heute Allgemeingut geworden ist, bestehen Zweifel darüber, ob man seinen Apparat auf dem Bahnhof zücken darf, um etwa die Lokomotive zu knipsen, die uns in das ersehnte Ferienland bringen soll. Dem steht kaum etwas im Wege, denn bei der Deutschen Reichsbahn gibt es kein allgemeines Photographier- verbot, und Bahnhöfe mit Zügen und Lokomotiven sind jedermann zugängliche Einrichtungen, die keine Geheimnisse bergen.
Eine Anordnung der Deutschen Reichsbahn gibt genau darüber Auskunft, was erlaubt und was unzulässig ist. Darin heißt es: „Allgemein verboten ist das Photographieren auf d e n Teilen des Bahngebietes, die dem öffentlichen Verkehr nicht zugänglich sind. Verboten ist ferner das Photographieren von Verlade-, Oeltank- und Lokomotivbehandlungs- anlagen, sowie von Wasserstationen und Kraftwerken. Sonst ist das Photographieren auf den dem Publikum allgemein zugänglichen Teilen des Bahngebiets nicht verboten. Wird der Betrieb oder Verkehr durch das Photographieren behindert, so geben die Bestimmungen der Eisenbahnenbau- und Be- ttiebsordnung den Bahnpolizeibeamten die Handhabe, das Photographieren auch in solchen Fällen zu untersagen."
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** Sicherung der Fernsprech- und Tele g raphenleitungen beim Baum
fällen. In der Zeit des Baumfällens werden an den Straßen und in den Ortschaften die Reichs- Telegraphen- und Fernsprechleitungen durch umstürzende Bäume oder durch herabfallende Aeste häufig beschädigt, weil die Personen, denen das Baumfällen obliegt, in der Regel die zur Sicherung der Telegraphenanlagen gegen Beschädigungen erforderlichen Vorkehrungen überhaupt nicht oder in ungenügendem Maße treffen, und es unterlassen, von den bevorstehenden Arbeiten der nächsten Postanstalt rechtzeitig Mitteilung zu machen. Da auch fahrlässige Beschädigungen der Telegraphenanlagen im § 318 des Reichsstrafgesetzbuches mit Strafe bedroht sind, wird den Baumbesitzern empfohlen, die nächste Postanstalt von der bevorstehenden Baumfällung so zeitig zu benachrichtigen, daß e. F. die Entsendung eines Beamten zur Sicherung der Leitungen veranlaßt werden kann.
Lpü. OberschulratDr. BlanknachKob- lenz versetzt. Mit dem 1. Dezember ist Oberschulrat Dr. Blank, der bis zur Machtübernahme in Gießen, dann in der Schulabteilung der hessischen Regierung in Darmstadt, hierauf als Direktor der Landesbibliothek in Darmstadt und feit 1935 in Kassel wirkte, auf seinen Wunsch in gleicher Amtseigenschaft an das Oberpräsidium in Koblenz versetzt worden.
An derReichsauiobahn totaufaefunden
* Bersrod, 3. Dez. Gestern abend wurde hier in unserer Gemarkung an der Baustelle der Reichsautobahn der ^Betriebsleiter Berg aus Wiesbaden, der bei der Firma B ö d i ck e r an der Reichsautobahn beschäftigt war, tot aufgefunden. Die Todesursache konnte bisher noch nicht endgültig festgestellt werden. Der Verstorbene, der bei Arbeitern und Angestellten sehr beliebt war, hinterläßt Frau und Kind.
Landkreis Gießen.
'«A Leihgestern, 3. Dez. Mit den Holzhauerarbeiten im hiesigen Gemeindewald wurde dieser Tage begonnen. Es wird die gleiche . Menge wie im Vorjahre, 1700 Festmeter Nutz- und Brennholz, gefällt. — Bei einer in der hiesigen und in der Obersteinberger Feldgemarkung abgehaltenen Treibjagd wurden 99 Hasen zur Strecke gebracht. — Seinen 81. Geburtstag kann am morgigen Samstag der Landwirt Johannes Heß XXL bei guter Gesundheit begehen.
Schweinemarkt in Vuhbach.
* Butzbach, 3. Dez. Auf dem gestrigen Schweinemarkt waren 231 Ferkel zum Verkauf aufgetrieben. Bei flottem Handel kosteten bis 6 Wochen alte Tiere bis zu 12 Mark, 6 bis 8 Wochen alte 12 bis 15 Mark, und 8 bis 10 Wochen alte Ferkel 15 bis 22 Mark je Stück.
Rundfunkprogramm
Samstag, 4. Dezember.
6 Uhr: Morgenlied. Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Froher Klang zur Morgenstund. 10: Schulfunk. 10.30: Hausfrau, hör zu! 11.40: Gaunachrichten. 11.45: Deutsche Scholle. 12: Mittagskonzert. 13: Nachrichten, auch aus dem Sendebezirk. 13.15: Mittagskonzert. 14: Nachrichten. 14.10: „Sag, was du auf dem Herzen hast!" 15.15: Volk und Wirtschaft. 15.30: Ein frohes Lied zu rechter Zeit erwecket Lust und Heiterkeit. 16: Großes Doppelkonzert. 18: Zeitgeschehen im Funk. 19: Nachrichten. 19.10: Soldaten — Kameraden! 20: Großes Konzert. 22: Nachrichten, auch aus dem Sendebezirk. 22.30: Wir tanzen in den Sonntag. 24 bis 1: Nachtmusik.
Sprechstunden der Redaktion.
11.30 bis 12.30 Uhr, 16 bis 17 Uhr. Samstagnachmittag geschlossen
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Ijs dem Inhalt: Versuche mit der Seeanemone, der Schnecke und Im Einsiedlerkrebs - Lernversuche mit Libellenlaroen, Gelbrand. tö«rn und Tintenfischen - Tiere, die erkennen, was größer und vs kleiner ist - das begrenzte Gedächtnis einiger Vögel — Ziegen, Jliufe und Affen beim Streben nach bevorzugtem Futter — der s<rigtrichter des Ameisenlöwen, das Liebesspiel der Schnecken und la‘ Verhalten der Kreuzspinnen — das Abrichten von Regenwürmern, 1«! Verhalten von Hunden bei doppelter Handlungsmöglichkeit - Zäi'mung und Zahmheit-Grundregeln derHundeabrichtung-neuere keuche mit Affen — der Unterschied zwischen den niederen Affen «I den Menschenaffen - der Unterschied zwischen Mensch und Tier i<is einzige Buch, in dem die seelischen Äußerungen in der !e amten Tierwelt besprochen werden. Ein wertvolles Hilfsmittel ix Iben, der ernsthaft Tierkunde betreibt und eine Offenbarung für jeden Freund der Tierwelt.
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Ausläufer
Hier ab schneiden:
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Ausspucken
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dem der Ehemann angehört. Eine Deutsche, die einen Ausländer geheiratet hat, kann die Ehenich- tigkeits- und Anfechtungsklage bei dem deutschen Landgericht erheben, in dessen Bezirk sie den letzten inländischen Wohnsitz hatte, wenn der Ehemann im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Dies gilt nicht für Scheidungsklagen. S. Scheidung. Ausläufer werden an einzelnen Pflanzen, z. V. Erdbeeren und Himbeeren, oberirdisch und unterirdisch gebildet. Die Mutterpflanze schickt liegende Stengel- teile aus, die neue Pflanzen aus Knospen bilden, sich bewurzeln und nun selbständige Pflanzen geworden sind. Der Gärtner und der Gartenfreund machen sich diese Eigenschaft der Pflanzen nutzbar, um Ausläuferpflanzen ungeschlechtlich zu vermehren. S. auch Ableger.
Auslobung. Wer durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung verspricht (z.B. Zeitungsanzeige: „Schäferhund Rolf entlaufen. Rückbringer bekommt 5 RM Belohnung"), muß die Belohnung demjenigen bezahlen, welcher die Handlung vorgenommen hat. auch wenn dieser von der Auslobung keine Kenntnis hatte Haben mehrere die Handlung vorgenommen, so gebührt die Belohnung dem. der sie zuerst erbracht hat, bzw. wenn mehrere zusammengewirkt haben, jedem ein entsprechender Anteil an der Belohnung.
Ausrenkung, s. Verrenkung.
Aussaat erfolgt in Kästen. Töpfe und ins Freiland. Bei Topfkultur breitwürfiae Saat, im Freiland empfiehlt sich immer Reihensaat. Samen nicht zu dicht säen, oeshalb feine Körner mit Sand mischen. Die Bedeckung des Saatgutes mit Erde soll doppelt so hoch sein, wie das Korn stark ist. Saat leicht andrücken, um genügend Bodenfeuchtigkeit zu erzielen. Beizen des Saatgutes schützt gegen Erdschädlinge und fördert die Keimung.
Ausschlag (Exanthem), Krankheit der äußeren Haut, auch als Teilerscheinung von Allgemeinerkrankungen. Formen: Flecken (Masern, Scharlach. Röteln), kleine Erhabenheiten (sog. Papeln od. Bläschen), Pustel. Ärztliche Untersuchung und Behandlung. S. auch die einzelnen Stichworte, dann Geschlechtskrankheiten,Überempfindlichkeit. Hitzeausschlag.
Ausschließung, s. Aufgebotsverfahren. fortgesetzte Gütergemeinschaft. Erbschaft.
Ausschnitt-Stickerei (Richelieuarbeit), eine Art des Weißstik- kens, bei der die vorgezeichneten Muster mit langen Stichen unterlegt und mit Schlingstichen überzogen werden. Je nach dem Muster werden nachher die Zwischenräume ausgeschnitten, so daß nur die Muster verbunden mit sogenannten Spinnen stehen bleiben. Die Vogenränder (Lan- guetten) werden ebenfalls mit Schlingstichen überstickt.
Aussonderung, s. Konkurs.
Ausspucken, schlechte Angewohnheit. die für die Umgebung qe-


