Aus der engeren Heimat
Kommunalpolitische Tagung in Alsfeld
ES
Hausmusik
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Hausschlüssel
zwischen dem Äauer und Erzeuger und der deutschen Familie.
Seit 30 Fahren bestehen Seit dieser Zeit ist der
Wtol' ^ebensmittelgeschäste. - Kaufmann derMittler
senkt werden konnten. Die Höhe der gewährten Entschädigungen ging infolge der Verbesserung der Feuerlöscheinrichtungen zurück, während die Zahl der Brände im allgemeinen gleich blieb.
Als nächster Redner sprach Kreisveterinärrat Dr. Schmidt über
„Die Wiedereröffnung der Kreisabdeckerei und die Hausschlachtungen“.
Der Referent wies darauf hin, daß die genaue Beachtung . der Bestimmungen der Polizeiverordnung vom 15. August 1930 über die Ablieferung der anfallenden Tierkadaver unbedingt erforderlich sei. Im Rahmen des Vierjahresplanes müßten alle wertvollen Anfälle an Rohstoffen auch im Abdeckereiwesen zur Verwertung für technische Zwecke restlos zur Ablieferung gelangen. Bezüglich der Hausschlachtungen teilte Dr. Schmidt mit, daß durch 'Reichsgesetz die Einführung der Fleischbeschaupflicht für Hausschlachtunaen mit Wirkung vom 1. Oktober 1937 angeordnet ist. Es ist die Einführung bestimmter Schlachttage in der Woche für jede Gemeinde vorgesehen, da nicht für jede Gemeinde ein Fleischbeschauer vorhanden sei. Es werde hierbei gewisse Schwierigkeiten geben, die aber überwunden werden müßten. In der anschließenden Aussprache äußerten sämtliche Bür-
Hier abschneiden! I
— Dieser Tage fand hier die Früh ob st Versteigerung statt. Der Zentner Birnen am Baum kostete je nach Sorte vier bis sechs Mark. — Die hiesige Kriegerkameradschaft begann mit ihrem Preisschießen, das bei stattlicher Beteiligung bereits gute Ergebnisse brachte.
Kreis Friedberg.
* Gambach, 1. Sept. Der Arbeiter Anton Spanier aus Bürgel bei Offenbach erlitt auf der Reichsautobahnstrecke zwischen Gambach und Dorf- Gill durch ein ausgleitendes Brecheisen eine e r - hebliche Kopfverletzung, die eine sofortige Ueberführung durch das Deutsche Rote Kreuz Gießen in die Chirurgische Klinik nach Gießen notwendig machte.
Kreis Wehlar.
)) Launsbach, 1. Sept. Der Haushaltsplan unserer Gemeinde für 19 3 7 schließt in Einnahme und Ausgabe mit 61527 RM. ab. Die Steuersätze sind wie folgt festgesetzt: Grundoermögensteuer I 350 v. H., Grundoermögensteuer II 305 o. H. des staatlich veranlagten Grundbetrages, Gewerbesteuer nach dem Ertrage und Kapital 200 d H. des Meßbetrages, Bürgersteuer 500 v. H. des Reichssatzes. Rach der Vermögensübersicht besitzt die Gemeinde an. bebauten Grundstücken ein altes und ein neues Schulgebäude, ein altes und ein neues Spritzenhaus, eine Leichenhalle, eine Kirche, ein Backhaus und eine Dreschhalle, an unbebauten Grundstücken 66 Hektar Wald und 52 Hektar Kulturland. Das Betriebsvermögen besteht aus der Gemeindewasserleitung, der Kanalisation und dem Elektrizitätsortsnetz. Die Verschuldung ist noch er-
lheblich. Die Schulden rühren zum größten Teile aus dem in den Jahren 1930 und!931 durchgeführten Wasserleitungsbau her. Zur Förderung des Wohnungsbaues hat die Gemeinde seinerzeit Darlehen in Höhe von 20 000 RM. ausgenommen und an Baulustige weitergegeben. Für Rücklagenbildung sind im Haushaltsplan insgesamt 1700 RM. vor-
Amtseinführung des Behördenleiters am Amtsgericht Grünberg.
Der Pressedszernent beim Landgericht Gießen berichtet uns:
Am 1. September d. I. wurde der neuernannte dienstaufsichtführende Richter des Amtsgerichts G r ü n b e r g, Oberamtsrichter Pg. Groß, durch den Landgerichtspräsidenten Thüre aus Gießen feierlich in fein Amt eingeführt. Oberlandesgerichtspräsident Dr. Scriba, der sein Erscheinen m Aussicht gestellt hatte, wurde durch unaufschiebbare Dienstgeschäfte in Darmstadt zurückgehalten.
An der Feier, die in dem würdig geschmückten Sitzungssaale des Amtsgerichts Grünberg stattfand, nahmen neben den Beamten und Angestellten des Amtsgerichts Grünberg zahlreiche Ehrengäste aus Behörden, sowie aus der Partei und ihren Gliederungen teil, an ihrer Spitze Kreisamtsleiter Holländer als Vertreter des Kreisleiters, Kreisdirektor Dr. Lotz, Oberstaatsanwalt K n a u ß , der Führer der SS.-Standarte 83 Sturmhauptführer Müller, Vertreter der SA.-Standarte 116 und der Motorstandarte 147. Sie alle waren, wie der Landgerichtspräsident bei der Begrüßung ausführte, zu der Feier gebeten worden, um damit zum Ausdruck zu bringen, daß die deutsche Rechtspflege im neuen Reiche fein abgekapseltes Sonderdasein führt, sondern mitten im Volke stehen will.
Landgerichtspräsident Thüre widmete zunächst dem scheidenden Oberamtsrichter D ö l p warme Worte der Anerkennung und des Dankes, verbunden mit dem herzlichen Wunsch auf einen gesegneten Lebensabend. In längeren Ausführungen verbreitete er sich dann über die doppelte Aufgabe, die den neuen Oberamtsrichter erwarte, nämlich der des Richters und der des Amtsvorstandes, über die hohen Anforderungen, die die heutige Auffassung von den Aufgaben der Rechtspflege nicht nur an den Verstand, sondern auch an Gemüt und Charakter des Richters stelle, und über die Notwendigkeit, die noch geltenden alten Gesetze mit nattonalsozia- listischem Geiste Zu durchdringen. Eindringlich legte er die Notwendigkeit dar, daß der Richter innere Fühlung mit den rechtsuchenden Volksgenossen gewinne, und daß er gerade auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit hierfür die reichsten Möglichkeiten finde. Für die Aufgaben des Behördenoorstandes wurde die Forderung des neuen Beamtengesetzes aufgezeigt: Kameradschaft und Gehorsam, Offenheit und Vertrauen. Zum Schlüsse sprach der Landgerichtspräsident die Erwartung aus, daß der neue Oberamtsrichter, wie fein Vorgänger, die Zusammenarbeit mit den Behörden, der Partei und ihren Gliederungen und Verbänden pflege, eingedenk der Tatsache, daß die Partei der Quell und die Hüterin der großen Gedanken sei, von denen die Amtsführung des Oberamtsrichters getragen sein müsse, und daß ihr und ihren Gliederungen, ihren Opfern, ihrer Zähigkeit und ihrer Einsatzbereitschaft das Reich Adolf Hitlers zu verdanken fei.
Nachdem Oberamtsrichter Dölp feinen Dank für die ihm gewordene Ehrung und Anerkennung ausgesprochen und Amtsgerichtsrat Dr. H o r n e f namens der Beamten und Angestellten des Amtsgerichts Grünberg den neuen Oberamtsrichter begrüßt und ihm deren Bereitwilligkeit zu treuer und gewissenhafter Mitarbeit versichert hatte, fand Pg. Holländer beherzigenswerte Worte über die Notw"ndigkeit einer volksverbundenen Rechtspflege. Das Recht und die Rechtsprechung, so führte er u. a. aus, müsse dem lebendigen Wirklichkeitssinn des Volkes Rechnung tragen: nicht nur das rein Verstandesmäßige dürfe allein ausschlaggebend sein, sondern der Blick müsse dabei auf die Vergangenheit und die Zukunft des Volkes gerichtet sein. Das Recht, nach dem die Kraft und die Kulturhöhe eines Volkes beurteilt werde, müsse allezeit eines der Hauptfundamente nationalsozialistischen Denkens und nationalsozialistischer Weltanschauung sein.
Oberamtsrichter Groß bekannte sich zu den von den Vorrednern aufgestellten Grundsätzen und versprach, feine ganze Arbeitskraft dafür einzusetzen und in engster und kameradschaftlicher Zusammenarbeit mit allen Stellen des Staates und der Partei die Aufgaben feines neuen Amtes zu lösen.
Mit dem erneuten gemeinsamen Gelöbnis der Treue zum Führer schloß Landgerichtspräsident Thüre die eindrucksvolle Feier.
gesehen.
§ Kinzenbach, 1. Sept. Unsere Gemeinde kann auch für 1937 wieder einen ausgeglichenen Haushaltsplan Vorlagen, der in Einnahmen und Ausgaben auf 41900 Mark festgesetzt ist. Die Steuersätze sind wie folgt festgesetzt: Grundoer- mögenfteuer I 350 v. H., Grundoermögensteuer II 350 o. H. des staatlich veranlagten Grundbetratzes, Gewerbesteuer nach dem Ertrage und dem Kapital 160 v. H., Gewerbesteuer nach der Lohnsumme 500 v. H. des Meßbetrages, Bürgersteuer 150 v. H. des Reichssatzes. Die Gemeinde besitzt an Vermögen außer den bebauten Grundstücken 41 Hektar Wald, ferner Kultur- und Oedland im Werte von zusammen 10 000 Mark. Das Betriebsvermögen besteht aus der neu erbauten Gemeindewasserleitung nebst Kanalisation und dem Elektrizitätsortsnetz. Die Verschuldung der Gemeinde beträgt nur 5000 Mark und rührt aus dem Wasserleitungsbau her.
A Atzbach, 1. Sept. Der Haushaltsplan unserer Gemeinde für 19 3 7 schließt im ordentlichen Haushalt in Einnahme und Ausgabe mit 71503 Mark, im außerordentlichen Haushalt in Einnahme und Ausgabe mit 2400 Mark ab. Die Steuersätze sind wie folgt festgesetzt: Grundvermögensteuer I 325 v. H., Grundoermögensteuer II 325 v. H. des staatlich veranlagten Grundbetrages, Gewerbesteuer nach dem Ertrage und Kapital 150 v. H. des Meßbettages, Bürgersteuer 500 v. H. des Reichssatzes. Nach dem Dermögensverzeichnis besitzt die Gemeinde an bebauten Grundstücken ein Schulgebäude, ein Kirchengebäude, ein Wohnhaus, ein Backhaus mit Leiterhaus, ein weiteres Backhaus, ein Rathaus, ein Spritzenhaus und eine Dreschhalle. Der unbebaute Grundbesitz besteht aus 241 Hektar Wald, 42 Hektar Kulturland und 5 Hektar Oed land. Als Betriebsvermögen sind das Elektrizitätsortsnetz und der Gemeindesteinbruch aufgeführt. Die Gemeinde ist schuldenfrei. Zur Bildung der nach der Rücklagenoerordnung vorgeschriebenen Rücklagen und zu deren Verstärkung, soweit sie bereits vorhanden sind, sind im Haushaltsplan insgesamt 3305 Mark vorgesehen.
germeifter Bedenken gegen die Einführung von bestimmten Schlachttagen. Der Referent erklärte, die ganze Angelegenheit nochmals eingehend prüfen zu wollen.
Nach einigen Mitteilungen der Sachbearbeiter des Kreisamts Alsfeld und des Kreisobmanns schloß der Kreisobmann die arbeitsreiche Tagung in der üblichen Weise.
notwendig ist. Antrag ist zu stellen, Vergütung hiefür gering ober frei.
Hausputz, andere Bezeichnung für Großreinemachen ober Stobern, bas jährlich wieberkehrende große Scheuerfest ber Hausfrau. Auch an solchen Tagen bie Gemütlichkeit bes Hauses nicht restlos auf den Kops stellen. Ein Zimmer soll für bie Familie unb Tür ben Gatten zur Verfügung stehen.
Hausrecht ist bas Recht, eine Wohnung ungestört zu benützen. Der Haushaltungsvorstanb übt das H. aus. In seiner Abwesenheit finb auch bie Ehefrau, bie erwachsenen Kinder und die Hausangestellten zur Ausübung berechtigt. Der Haushaltungs- vorstand kann kraft seines Hausrechts bestimmen, welche Personen er bei sich aufnehmen will.
Hausschlüssel. Der Vermieter muß dem Mieter mindestens einen Hausschlüsiel zur Verfügung stellen. Er muß außerdem in gewissen Fällen die Genehmigung dazu erteilen, daß sich der Mieter Hausschlüsiel auf feine Rechnung machen läßt, wenn z. B. die Familie aus mehreren erwachsenen Angehörigen besteht. Die Ehefrau hat Anspruch auf einen Hausschlüsiel, ebenso erwachsene Kinder und Hausangestellte, wenn sie von dem ihnen üblicher Weise oder vertraglich zustehenden Ausgang spät heimkommen. Der Schlüssel kann Kindern und Hausangestellten ent» zogen werden, wenn sie damit Mißbrauch treiben (z. V. zu spät
fehlbar helfen, die auch manchmal wirklich Erfolg haben. Man soll sich jedoch in wirklichen Krankheitsfällen nie auf Hausmittel verlassen und rechtzeitig den Arzt rufen.
Hausmusik, bie Pflege guter Musik in regelmäßigen Spielaben- oen, ist einer ber edelsten Genüsse musikalisch veranlagter Menschen.
Hausordnung, muß von allen Mietern und den ihrer häuslichen Gemeinschaft angehören- ben Personen eingehalten werden. Grobe Verletzungen ber Hausorbnung berechtigen den Vermieter zu sofortiger Kündigung, unbedeutende Verstöße gegen die Hausordnung geben dem Vermieter nicht das Recht zu fristloser Kündigung. Eine H. ist für den Mieter und seine Haus- genosien aber nur bindend, wenn sie von ihm vertraglich anerkannt ist. Der Vermieter kann die Hausordnung nicht einseitig abändern. d. h. nicht verschärfen. Verletzung der Hausordnung kann unter Umständen schadenersatzpflichtig machen, z. V. der Mieter wirft hausordnungswidrig Küchenabfälle in den Wasierleitungsausgutz. Siehe Mietvertrag.
Hauspflege erhalt jede Frau, deren Gesundheitszustand ihr verbietet, selbst dem Haushalt vorzustehen und nicht genügend Mittel hat. sich eine Hausgehilfin zu leisten. Bes. Hauspflege- vereine, Frauenvereine, bes. NS- Frauenschaft. Arbeitsdienst und Fürsorgeverbände entsenden solche Hilfen überall dorthin, wo es
Oberamtsrichter Dölp stand, nachdem er vorher Amtsrichter in Ulrichstein gewesen war, seit 1. Mai 1914 als Leiter an der Spitze des Amtsgerichts Grünberg. Der neue Oberamtsrichter Groß stammt aus Lich, wo er am 6. März 1884 als Sohn bes Land- unb Gastwirts Groß geboren wurde. Sein Studium führte er an der Universität Gießen durch. Seit 1922 war er Amtsanwalt in Alsfeld, 1925 wurde er Amtsgerichtsrat in Ulrichstein, 1930 Oberamtsrichter und aufsichtführender Richter am Amtsgericht Ulrichstein.
Landkreis Gießen.
# Alle ndorf (L a h n), 1. Sept. Die Provinzialstraße Gießen — Wetzlar erfährt g-egenwärtig, insbesondere in den Kurven, eine Ueberholung. — Im vorigen Jahre wurde in unserer Gemarkung dicht am neuen Friedhof ein Grundstück mit 1000 Maulbeerpflanzen bebaut. Die Unterhaltungsarbeit (Hacken und Untrautjäten) hat die Schuljugend übernommen. Mutmaßlich kann im nächsten Jahre mit der Seidenraupenzucht begonnen werden.
)( Lich, 1. Sept. Der hiesige Kirchenchor unternahm am Sonntag in zwei Omnibussen einen Ausflug nach Schlitz, wo der Chorleiter des Kirchenchors 22 Jahre lang als Erzieher gewirkt hatte. Bei herrlichem Wetter führte die Fahrt durch das Tal der Ohm zunächst hinauf nach Ulrichstein. Dort wurde der Schloßberg bestiegen. Bald erreichte man bann bas Städtchen Lauterbach, und gegen 9 Uhr Schlitz. Nach kurzer Singprobe in der erneuerten Kirche von Schlitz begrüßte Dekan Z e h f u ß die Gäste unb führte sie durch das Gotteshaus. Da gleichzeitig in Schlitz ein Missionsfest gefeiert wurde, wirkte ber Licher Kirchenchor unter Leitung seines Chormeisters Stein beim Gottesbienst mit. Die Darbietungen bes Chors würben dankbar ausgenommen. Nach dem Gottesdienst wurde bas reichhaltige Heimatmuseum besichtigt, nach ber Mittagspause folgten ein Runbgang durch bie Stadt und ein Besuch bes Schwimmbades. Außerdem wurde eine moderne Großweberei besichtigt. Der Schlitzer Kirchenchor hatte inzwischen eine schöne Kaffeetafel Herrichten lassen, ber bankbar zugesprochen würbe. Während bes gemütlichen Beisammenseins mit den Gastgebern wurden herzliche Grußworte gewechselt. Die Gäste dankten für die freundliche Aufnahme durch ihren Vorsitzenden, Stiftsdechant Kahn, der ben Schlitzer Kirchenchor zu einem Besuch im
Birginiabak aus dem hessischen Ried.
Anbauversuche, die Erfolg versprechen.
Lpd. Der Tabakanbau gewinnt in den letzten Jahren immer stärkere Bedeutung. Eines der bedeutendsten Anbaugebiete ist neben der Gegend um Miltenberg und der Pfalz das hessische Ried. Um Lorsch herum liegen eine ganze Reihe Gemeinden, die seit Jahr und Tag Tabakbau betreiben unb die neuerdings ihre Anbaufläche erheblich vergrößert haben.
Von größerer Wichtigkeit noch als die Vermehrung des Tabakanbaues ist die Verbesserung ber Qualität des heimischen Tabaks, hier wurden in ben letzten Jahren erfreuliche Fortschritte erzielt, die auch in besseren Preisen ihren Ausdruck unb ihre Anerkennung finden. Auch für bie nächste Zeit wirb man auf eine Hebung ber G ü t e bes heimischen Tabaks mehr bebacht sein, als auf bie Wenge bes Anbaus.
Bei der Auswahl der Aecker für den Tabakanbau fängt die Veredlung der Qualität an. Die Landesbauernschaft legt Wert darauf, daß nur geeigneter Boden als Anbaufläche für Tabak Verwendung findet. Ein wichtiger Faktor ist die sachgemäße Düngung, durch die ebenfalls der Geschmack des Tabaks beeinflußt wird. Schließlich spielt noch das Trockenverfahren eine besondere Rolle für die Güte des Tabaks. Durch ben Bau geeigneter Trockenschuppen konnten wesentliche Verbesserungen erzielt werden. Auch burch eine Aenberung des Erntegangs hat man eine Verbesserung erreicht. Früher wurde ber Tabak in einem Erntegang heimgebracht, *,eute wirb die Ernte in mehreren Erntegängen vorgenommen: zuerst werden die sogenannten Grumpen eingebracht, bann bas Sandblatt und schließlich das Hauptgut.
Von Wichtigkeit für ben Tabakbau ist das frühzeitige Setzen, denn früheres Setzen bedeutet frü- Here Ernte und dadurch bessere Farbe. Heute eignet sich der hessische Tabak auch schon für Zigaretten und ist für diesen Zweck gesucht. Zur Bekämpfung des Schneckenfraßes, unter dem ber Tabakbau viel zu leiben hatte, wurden in ben Hauptanbaugebieten Dämpfkolonnen angeschafft.
In diesem Jahre ist die Tabakernte in ihrer Wenge durch die Trockenheit der Sommermonate etwas beeinträchtigt, doch ist das Ernteergebnis gut. In Südhessen werden rund 16 000 bis 18 000 Zentner Tabak geerntet werden.
In diesem Jahre hat man in Südhessen zum ersten Male einen Versuch mit dem Anbau von Virgin gemacht. Rund zwölf Morgen sind mit diesem Tabak bepflanzt. Das Ergebnis scheint günstig auszufallen, so daß damit gerechnet werden darf, daß der Anbau von Vrigin in Zukunft auf breiterer Basis erfolgen wird. Das wäre für den heimischen Tabakbau ein Erfolg von großer Bedeutung.
Ueberall auf den Feldern ist nun die Tabak- ernte im Gange. In wenigen Wochen wird sie abgeschlossen sein. An vielen Häusern in den Haupttabakanbaugebieten kann man die Tabakblätter aufgereiht an Schnüren hängen sehen. Immer mehr beginnt der Tabakbau wirtschaftliche Bedeutung für die heimischen Gebiete zu erlangen.
nächsten Jahre nach Lich einlud. Bei gesanglichen Darbietungen beider Chöre vergingen bie Stunden nur allzu rasch. Tiefbefriedigt von den vielen Eindrücken der schönen Fahrt kehrte man zu spätabendlicher Stunde nach Lich zurück.
I Lich, 1. Sept. Heute konnten Lehrer Meckel und Frau das Fest ber Silberhochzeit feiern.
oo Eberstabt, 1. Sept. Die Grummet- ernte ist in unserer Gemarkung nunmehr beendet. Der Ertrag auf ttockenen Wiesen war spärlich. Der Kleefarnen baaegen, ber hier als Saatgut gezüchtet wird, brachte gute Erträge. An der Kleesamen-Dreschmaschine herrscht deshalb Hochbetrieb.
} Alsfeld, 31. Aug. Die Kreisabteilung Alsfeld des Deutschen Gemeindetags hielt am gestrigen Montag im „Deutschen Haus" unter dem Vorsitz des Kreisobmanns, Bürgermeister Dr. V ö l s i n g , eine Tagung ab. Als erster Referent sprach Verwaltungsinspektor Dippel! vom Kreisamt Alsfeld über
„Die Gestattung ber Gemeinbeumlagen für bas Rechnungsjahr 1937“.
Der Vortragende wies einleitend darauf hin, daß durch die Realsteuergesetzgebung vorn 1. Dezember 1936 grundlegende Aenderungen hinsichtlich der Gewerbesteuer und ber Grundsteuer gegenüber dem seitherigen Rechtszustand eingetreten sind. Vom 1. April 1937 ab sind nur noch bie Gemeinden berechtigt, Gewerbe st euer zu erheben. Das Land und die Kreise dürfen Gewerbesteuer nicht mehr erheben. Die Provinzen sind inzwischen aufgehoben worden. Das Recht der Gemeindever- bänbe zur unmittelbaren Erhebung einer Gewerbesteuer ist vom 1. April 1937 ab weggefallen. Die Gemeindeverbände sind deshalb zur Deckung ihres Finanzbedarfs bezüglich der Gewerbesteuer auf das Umlagesystem angewiesen. Wegen ber Verwaltungsvereinfachung unb ber Uebersicht des Verfahrens ist bas Umlageverfahren auch auf bie Grundsteuer unb die Sondergebäudesteuer für das Rechnungsjahr 1937 ausgedehnt worden. Infolge dieser Neuregelung mußten auch die Haushaltspläne ber Gemeinben des Kreises Alsfeld, die vor Bekanntwerden der neuen Bestimmungen aufgestellt waren, geändert werden. Das Kreisamt hat den Gemeinden zur Aenberung der Voranschläge bestimmte Vorschläge gemacht.
Derwaltungsinspektor Dippel erläuterte bann bie rechnerische Gestaltung der Aenderungen in dem Haushaltspläne hinsichtlich der einzelnen in Betracht kommenden Rubriken. Bei dem jetzt eingeführten Verfahren, das von ben Kreisämtern und Gemeinden schon seit langen Jahren erstrebt wurde, ist das Verhältnis ungefähr wieder so, wie es bis zum Erlaß des Gesetzes vom 28. März 1924 über die Kreis- unb Provinzialumlagen war. An wen die seitherige Provinzialumlage zur Ablieferung gelangt, an das Land oder an den Kreis, steht noch nicht fest. Es wird hierüber noch weitere Anordnung ergehen. An die Abwicklungsstelle der Provinz Oberhessen dürfen Umlagen aus dem Rechnungsjahr 1937 nicht mehr abgeliefert werden. Bekannt ist bis jetzt nur, daß bie frühere Provinzialumlage zur Deckung von Straßenkosten Verwenbung fin- ben soll.
Der Referent besprach bann bas neue Aus - schlagsverfahren für bie Erhebung ber Gewerbesteuer für bas Rechnungsjahr 1937. Von ben kleineren Gewerbebetrieben bes Kreiies Alsfeld sind zahlreiche Betriebe durch die neue Freigrenze g e - werbe st euerfrei geworden. Es ist aber in allen Gemeinden möglich gewesen, einen Ausgleich zu schaffen. Es wird allgemein angenommen, daß durch die Wiederbelebung der Wirtschaft die endgültige Veranlagung der Gewerbesteuer ein größeres Auskommen zeigt als die Vorauszahlungen und bie Beträge früherer Jahre. Die Veranlagung ber gemeinblichen Grunbsteuer finbet für das Rechnungsjahr 1937 zum letzten Male nach den seitherigen landesrechtlichen Vorschriften statt.
Als zweiter Referent sprach Rechnungsrat Hana u e r von ber Hessischen Branbversicherungskam- mer in Darmstadt über
Die Aufgaben der Gemeinden bei der Durchführung bes hessischen Vrandversicherungs- gesehes.“
Der Rebner teilte in seinen einleifenben Ausführungen mit, daß die Hessische Brandversicherungsanstalt in diesem Jahre auf ihr 160,ahriges Bestehen zurückblicken könne. Die Anstalt, eine striche Behörde mit Versicherungszwang unb Monopolstellung trägt ben Charakter einer Versicherung auf Gegenseitigkeit. Sie ist eine gemeinnützige unb soziale Einrichtung. In seinen weiteren Ausführungen ging der Redner im einzelnen auf die Ausgaben der Gemeinden und auf die Mitwirkung der Bürgermeister bei der Durchführung bes Verfahrens ein wobei er beachtenswerte Hinweise für bie Bürgermeister gab. Don befonberem Interesse war bie Mitteilung, daß die Beiträge zur Brandversicherungskammer in letzter Zeit von Jahr zu Jahr ge-


