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aufs Strengste gewahrt. Er war ein Schwager des deutschen Kaisers und wurde in den Ranglisten der deutschen Armee als preußischer Generalfeld-

Stadt zufällig in einem bei der reichste setzlk!

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Versorgung nach der Personenschädensverordn..^ kommt in diesen Fällen nur insoweit in Frage, iiz

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Trfd)t mehr aas der TVSsche herausgekocht oder heraus» gewaschen zu rverdeu. Oes» t)alb ttfmmf Burmis dle halbe Wascharbett ab. Oes» halb spart es Waschpulver, Seife inrö Seommg. Vor allem wird die Wäsche ge» fdjorrt. Vuruus arbeitet mit

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gen haben es bewiesen: Ein biologisch hochwirksames Einweichmlttel wie Burnus löst 3 bis 3/i mal mehr Schmutz aus der Wüsche heraus als das Einweichen mit ungenügenden Mitteln. Oeshalb ist das Waschen mit Vumus so einfach.

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2?ach dem Einweichen mit Bnrmts ist der meiste Schmutz schon in der Brühe auf» gelöst dämm ist sie dann so schwarz und klebrig. Dieser Schmutz braucht also später

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biologischen Wirkstoffen, die die Zaser nie mals angreifen Oas lange Kochen und scharfe Reiben der Wäsche wird überflüssig. Gründliche hauswirtschaftliche Antersuchun»

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Der Schmutzloser mit der Doppel Wirkung Herstellungsgenehmigung erteilt durch RIF unter Nummer 17/041 cm 4. Mai 1940.

Mutterland abgeschnitten. Auf keinen Fall wollte es seine Treue zu König Konstantin brechen und auf der Seite der Entente gegen die Mittelmächte für eine völlig fremde Sache kämpfen.

In einem Gegenschlng gegen das Verbrechen von Saloniki war die 2. bulgarische Armeee in Griechisch-Mazedonien einmarschiert. Noch waren die Erinnerungen an die Balkankriege von 1912/13 nicht verblaßt. Den Bulgaren, mit denen sie erst drei Jahre vorher die Klinge gekreuzt hatten, woll­ten sich die Griechen nicht ergeben. Dafür nahmen sie aber den Vorschlag des Vertreters der deutschen Obersten Heeresleitung bei der 2. bulgarischen Armee an, sich unter deutschen Schutz zu stellen. Es war der preußische Major Wilhelm von Schweinitz, der frühere deutsche Militärattache in Rom, der diesen Ausweg aus einer sehr verfah­renen Lage gesunden hotte.

und Kind begleitet waren, fuhren nun von den hei­ßen Gestaden des Aegäischen Meeres nach dem be­reits im dritten Kriegsjahr stehenden Deutschland hinauf. Es war eine beschwerliche Reise von IdUU km Bahnstrecke. Als sie Ende September 1916 in ihrem Exil Görlitz ankamen, wurden sie von den deut­schen Behörden empfangen und in ein großes Lager geleitet. Ihre Waffen hatte man ihnen gelassen. 3n 95 Häusern und geräumigen Holzbaracken wur­den sie untergebracht. Auch ein Lagerlazarett war vorhanden. Ebenfalls für eine große Badeanstalt war gesorgt worden. Lesesäle und Handwerksstuben waren da. Am Fuße der Landeskrone, Görlitzs schönem Berg, erhob sich gar eine griechisch-ortho­doxe Kirche, in der die Regimentspopen, wie in Seres, Drama oder Kawala, ihre Messen lesen konnten. Eine Görlitzer Zeitung brachte bald eine griechische Ausgabe heraus, in der vor allem Nach­richten aus der fernen Heimat der Internierten be­sonders gebracht wurden InNeiße-Athen", wie damals Görlitz getauft wurde, sah man Preisaus­hänge und Speisekarten in griechischer Sprache. Da sich die griechischen Offiziere und Soldaten frei vc-

frei bezogen werden von Ehegatten, Eltern, gereltern, Geschwistern und deren Ehegatten dem und deren Ehegatten und Verlobten. '

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Haarwuchs

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Der Reichsbeauftragte für Kohle hat eine An­ordnung über die endgültige Regell^ng der Haus­brandversorgung im Kohlenwirtschafts'jahr 1941/42

Die neue Hausbrandversorgung

te n te und die Deutschland-Fahrt des 4. griechischen Armeekorps.

Äm Spätsommer des Jahres 1916 hatten die En­tente-Truppen die griechische Neutralität gebrochen und waren in Saloniki gelandet. Der ehrgeizige deutschfeindliche Republikaner Venizelos, Kre­ter von Geburt, beherrschte jetzt Griechenland. König Konstantin, der Vater des heutigen Griechen- königs, hatte bisher die Neutralität seines Landes

Das gegenwärtige Schicksal Griechenlands läßt alte Weltkriegserinnerungen wieder lebendig wer­den: das Saloniki-Abenteuer der E n -

Großer Erfolg der Schulaltstoffjammlung.

Der verstärkte Einsatz von zehn Millionen SchLrr und Schülerinnen in der Altstofferfassüng zeigt j-zi schon Auswirkungen. So konnte für Februar e-.i Erhöhung des Altpapieraufkornniens gegenüber 6 m gleichen Monat 1940 um 11 000 Tonnen feftgch-li werden. Selbst gegenüber dem Januar 1941« sich eine Erhöhung um 9000 Tonnen.

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Als Trauerkleider gelten für Frauen: ein schwarzes Oberkleid mit einem schwarzen Unterkleid, ein schwarzer Rock mit einem schwarzen Unterkleid und mit einer schwarzen Bluse ober mit einem schwarzen Pullover; an Stelle des Oberkleides oder des Rockes mit Bluse oder Pullover kann auch eine schwarze Kittelschürze oder ein schwarzer Kittel in diesem Falle ohne das schwarze Unterkleid ge­wählt werden, ein schwarzer Schal, ein Paar schwarze Handschuhe aus Spinnstoffen, es kann auch Stoff als Meterware an Stelle der aufgeführten Kleidungsstücke bezogen werden. Als Trauerkleidung für Männer gelten: eine schwarze Krawatte, ein .paar schwarze Handschuhe aus Spinnstoffen und zwei Trauerflore. Diese Trauerkleidung darf frei gegen eine Bescheinigung des Wirtschaftsamts ver­kauft werden. Sie wird ausgestellt gegen Vorlage amtlicher Bescheinigungen über den Sterbefall und das Verwandtfchaftsverhältnis. Trauerkleidung darf

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Am 24. April, nachts 3% Uhr, starb nach langem, mit großer Geduld ertragenem Leiden unsere liebe Tochter und Schwester

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im blühenden Alter von 18 Jahren.

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Griechenland im Weltkrieg.

Eine Erinnerung an Griechenlands Vergewaltigung durch die Alliierten.

diese Verordnung weitergehende Leistungen als... reichsgesetzliche Unfallversicherung vorsieht. jJI triebsunfälle und Wegeunfälle sind, soweit die 3e. | triebe bei den gewerblichen Berufsgenossenscha^! versichert sind, vorn Betriebsunternehmer biirml drei Tagen unter Benutzung der gelben Uirib anzeigen zu melden, wenn ein im Betrieb BesM tigter getötet oder so verletzt ist, daß er stirbt ottt für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbr* unfähig wird.

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f urth einen Kranz des General st abes des Heeres und General der Infanterie Reinecke einen Kranz des Chefs des Oberkomman­dos der Wehrmacht nieder. Nach der Kranznieder­legung konnte Generalfeldmarschall von Brauchitsch eine Reihe von Mitgliedern der Familie Moltke am Denkmal begrüßen. Im Laufe des Tages wurden wie schon gestern berichtet auch am Grabmal Moltkes i n Kreisau bei Schweidnitz im Auf- trage des Führers und Obersten Befehlshabers so­wie in der Ehrenhalle des Reichs- f r i e g s m i n i ft e r i u m 5 vor der Moltkebüste im Auftrage des Oberbefehlshabers des Heeres Kränze niedergelegt.

es ohne Bedeutung, ob der Fliegerangriff oder schuß dem Betriebe gegolten oder ob eine allgemr^ schädigende Kriegshandlung Vorgelegen hat. 8^ für Unfälle auf dem Wege nach und von der $ beitsftätte, die durch derartige feindliche Eimvirku, entstehen, sind die Träger der reichsgesetzlichen fallversicherung entschädigungspflichtig. Fürsorge 'n-

ter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und Bedürfnisse über den Handel aufzuteilen haben. Die Händler sind zu einer ordnungsgemäßen und ge­rechten Belieferung der Verbraucher verpflichtet. Sie dürfen nur die Verbraucher beliefern, die am 1. 4. 41 in ihren Kunden list en einge­tragen waren. Ein Händlerwechsel bedarf der Zustimmung des Wirtschaftsamtes. Welche Haus­brandmengen die Verbraucher jeweils beziehen dürfen, erfahren sie aus den amtlichen Be­kanntmachungen der Wirtschaftsämter. Auf die Beachtung der Bekanntmachungen wird hinge­wiesen. Die Verbraucher sind gehalten, die ihnen gelieferten Hausbrandbrennstoffe sparsam und richtig zu verwenden. Jeder Verbraucher hat sich vor Augen zu halten, daß Kohlen nicht nur im Hausbrand, sondern in noch bedeutend größerem Umfange in der Kriegswirtschaft benötigtI werden. Besonders in der Uebergangszeit ergeben sich für die Hausbrandverbraucher viel­fach Einfparungsmoglichkeiten.

Der Reichsarbeitsminister hat die E i n ft e I = lungsgehälter der kaufmännischen und technischen Angestellten einschließ- lid) der Büro- und B e t r i e b s a n g e st e l l - t e n sowie der M e i ft e r im Bereiche der gewerb- ,. lichen Wirtschaft und der freien Berufe einheitlich | b geregelt. In der letzten Zeit haben wiederholt ein­zelne Angestellte darüber Klage geführt, daß es ge­rade denen, die nur unzureichend ihre Pflichten im Betriebe erfüllen, möglich wäre, im Wege des Arbeitsplatzwechsels günstigere Ge­hälter zu erreichen. Dagegen müßten tüchtige und besonders arbeitsfreudige Angestellte aus kriegswirtschaftlichen Gründen auf ihrem alten Ar­beitsplatz verbleiben und könnten nach den Vor­schriften des allgemeinen Lohnstops keine Gehalts­erhöhungen bekommen. Um eine solche ungerechte und unerwünschte Entwicklung zu unterbanden, sind tlim llroiirtn c..: ____ cir..

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Heinrich Mandler und Frau Lina, geb. Heil.

Gießen (Schottstraße 40), den 25. April 1941.

Die Beerdigung findet Montag, den 28. April, um 14 Uhr auf dem Neuen Friedhof statt.

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Die Forderung der Kindertagesstätten js, ./ dringende Aufgabe der Lolkserziehung und pflege im Kriege, da die Bedürfnisse der wirtschaft in hohem Maße den Einsatz auch.?! Frauen mit Kindern erfordern Der Reichsir,,? minifter weist darauf hin, daß die Setreuun< Kinder in den Kindertagesstätten der NSÄ, Rahmen der allgemeinen Menschenführungsall^? der Partei obliegt. Sie schafft in enger vJJ menarbeit mit d e n Gemeinden und kreisen die Voraussetzungen. Die Planung'^ Kindertagesstätten ist Aufgabe des Hauptamts Volkswohlfahrt. Nimmt dieses die finanzielle N« stützung der Gemeinden in Anspruch, so IW^ Gemeinden die Bereitstellung der Räume uniDfa Inventars ob. Die Gemeinde ist bereckitigt, irJ neuen Kindertagesstätten, welche die NSV. nm Betrieb nehmen will, selbst in Betrieb zu Die von den Gemeinden betriebenen Kinder!«^ stätten sollen weiter im Betrieb der Genie,»ri bleiben.

Angestellte darf höchstens zu dem Gehalt e i n g e st e 111 werden, das für die von ihm aus- zuübende Tätigkeit schon bisher im Ein» st e 11 b e t r i e b e üblich war. Der Betriebsfüh­rer, der einen Angestellten einstellt, ist verpflichtet, ; sich genau nach der früheres Tätigkeit und dem |bishe-r bezogenen Gehalt zu erkundigen. Ergibt sich, daß das neue Gehalt hoher als das bis­herige fein würde, so hat dies der Betriebsführer dem Arbeitsamt anzuzeigen. Der Reichstreuhänder der Arbeit kann sodann das neue Gehalt abweichend von dem betriebsüblichen Gehalt des neuen Be­triebes festsetzen und auf diese Weise denen das Handwerk legen, die sich unberechtigt durch einen Wechsel des Betriebes Vorteile zu verschaffen suchen. In all den Fällen, in denen ein betriebs­übliches Gehalt in dem neuen Betrieb nicht erkenn­bar ist, darf für d i e er ft en 6 Monate nur - .. .» u--n-, bas bisher bezogene Gehalt gegeben

nun strenge Vorfchrlften über die bei einem Ar- j werden, doch kann der Reichstreuhänder der Arbeit beitsplatzwechsel zulässigen Gehalter ergangen. Der * Ausnahmen zulassen.

chen massenweise, Hals über Kopf, das gastliche Schlesierland. Aus dem Städtischen Friedhof in Görlitz erinnert aber noch heute ein Gräberfeld mit griechisch-orthodoxen Doppelkreuzen daran, daß in den Jahren 1916 bis 1919 über 5000 Angehörige 1Iph(,r trAAA nx fS . des auch heute wieder mißleiteten Griechenvolkes

®ri.e(^n' Offiziere und Soldaten aller unter einzigartigen Umständen die Gastfreundschaft Waffen, die zu einem kleinen Teil auch von Weib . des deutschen Volkes genossen haben

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Sonntag, 27. April 1941, nachmittags 15.15 Uhr, Ende 17.30 Uhr das Ostermünchen

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Abends 19 Uhr Erstaufführung I Ende 22 Uhr

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Romantische Oper in 3 Akten und einem Vorspiel von Heinrich Marschner. - Musikalische Leitung: Otto Zöllner. Spielleitung: Hans A. Schewe. Bühnenbild: Karl Löffler

Chöre: Erich Richter. Mitwirkende:

Assion, Possinke. Winhold; Bley. Brunn, Durst, Geiger. Preise von RM. 1.20 bis 4.10. Außer Miete!

Kassenstunden (Tel. 2930) Werktags von 10-13 Uhr, an Spiel­tagen außerdem von 16-17 Uhr. Sonntags von 11-12 30 Uhr Die Nachmittagskasse ist geöffnet ab 14.45. die Abendkasse am" bonntag ab 18 l hr. Vorverkauf auch im Schokoladenhaus Huntemann. Seltersweg 39 (Tel. 3969) während der Geschäftszeit

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megen konnten nahm die alte schlesische Stadt zwei BetnebsUUfäÜe bUtä) ÄriCfl^erdnniL Jahre lang überhaupt das Ansehen einer deutsck). iv vui u/ sii i

griechischen Stadt an. Griechische Offiziere und Sol- Nach einer Verlautbarung des Reichsverfh- baten heirateten sogar in deutsche Familien {jinem,1 rungsamts ist ein Betriebsunfall auch dann c u so daß heute noch zwischen Görlitz und Griechenland nehmen, wenn bei einem feindlichen Angriff auf w verwandtschaftliche Beziehungen bestehen. Stadt zufällig in einem bei der rrtchsgefetzig,

Als die Nooemberrevolte über das unglückliche Unfallversicherung versicherten Betriebe die dosM

Deutschland einbrach, verließen die Görlitzer Grie- beschäftigten Arbeiter verletzt werden. Hierbei itz

Marschall geführt. Durch die Landung der Entente

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