Die Waubsgewähnmg bei Dienstverpflichiung
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kenWärter bat auch bekundet, daß er dem.Zuge entgegengelaufen sei, mit der roten Laterne gewinkt und Hornsignal gegeben habe. Das Zugpersonal habe aber nichts gemerkt, und der Zug sei im gleichen Tempo weitergefahren. Der Angeklagte, der sich alle Mühe gegeben hatte, um vom Bahnübergang wegzukommen, konnte den Unfall nicht verhindern. Der Sachverständige vertrat die Ansicht, daß der Kraftfahrer ganz korrekt gehandelt habe. Er hätte zunächst keinen anderen Gedanken haben können, als vom Bahnkörper herunterzukommen. Der Bahnübergang sei vereist gewesen, so daß auch Schneeketten zwecklos gewesen wären. Der Angeklagte habe wegen der Kurve das Tempo verringern müssen, und es könne ihm auch hieraus kein Dorwurf gemacht werden. Der Anklagevertreter führte aus, es sei vielleicht die Frage zu prüfen, ob der
>r(/lüiksmann meldet: Fünfhundert Reichsmark gezogen.
Landes. Und Du! Noch immer hast Du nicht den Leg gefunden zur Gemeinschaft in der Jugend- gruppe des Deutschen Frauenwerkes. Auch hier findest Du Arbeit, Freude, Kameradschaft und gemeinsame Aufgaben. Ein Volk besteht nicht nur aus Männern und ihren Pflichten, auch wir Frauen haben unser gut Teil an innerem Aufbau für unser Laterland beizutragen! Darum kommt in die Ju- gendgruppe!
feiten:
a) wenn ein Urlaubsanspruch aüs dem z. Z. der Dienstverpflichtung bereits abgelaufenen Urlaubsjahr noch zu erfüllen ist, dann ist dieser Anspruch abzugelten;
wenn im laufenden Urlaubsjahr em Anspruch auf Urlaub noch nicht entstanden ist, dann wird ein Urlaubsanspruch nur im Aufnahmebetrieb nach Maßgabe der Ziffer II erworben;
wenn im laufenden Urlaubsjahr em Anspruch bereits entstanden ist, dann bleibt er bis zur Rückkehr des Dienstverpflichteten in dem alten Betrieb bestehen. Er entfällt jedoch, wenn der Aufnahmebetrieb dem Gefolgschaftsmitglied Urlaub für das betreffende Urlaubsjahr nach Maßgabe der Ziffer II erteilt. Urlaubsansprüche im Abgabebetrieb aus dem Jahre 1940, die nicht durch Urlaubsgewährung im Aufnahmebetrieb entfallen sind, sind nach dem 1 Juli 1941 vom Abgabebetrieb in sinngemäßer Anwendung der Verwaltungsanordnung des Reichsarbeitsministers vom 16.2. 40, Buchstabe e, abzugelten.
d) Wenn der Abgabebetrieb den Urlaubsanspruch aus dem laufenden Urlaubsjahr bereits erfüllt hat, hat er Anspruch gegenüber dem Aufnahmebetrieb auf anteilige Erstattung des Ur-
pflichtung:
1. Der Urlaub des Dienstverpflichteten bestimmt sich nach der für den Aufnahmebetrieb geltenden Tarifordnung oder Betriebsordnung (§ 2 III der VO. zur Sicherstellung des Kräftebedarfes usw. vom 13. 2. 1939 RGBl. I, S. 206).
2. Bei der Berechnung der Urlaubsdauer ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit in dem Abgabebetrieb der Dauer der Beschäftigung in dem Aufnahmebetrieb zuzurechnen (§ 13, Satz 1 der Ersten Durchführungs-VO. vom 2. 3. 1939 (RGBl. I, S. 403).
3. Entgegen der ursprünglichen Gesetzesbestimmung wird auf Grund der Zweiten Aenderungs-An- ordnung von 12. 12. 1940 (RGBl. I, S. 1586) nunmehr auch die im Abgabebetrieb zurückgelegte Wartezeit, (das ist die Zeit, die im Betrieb zurückgelegt fein muß, um einen Urlaubsanspruch zu erwerben) auf die Wartezeit in dem Aufnahmebetrieb angerechnet, jedoch erst, wenn die Dienstleistung im Aufnahmebetrieb mindestens zwei Monate gedauert hat.
Um den Fußball-Tschammerpokal.
Der Fußball-Wettbewerb um den Tschammerpokal nähert sich seinem Höhepunkt. Acht Mannschaften flehen noch im Kampf, die sich am kommenden Sonntag in vier Spielen um einen Platz in der Vorschlußrunde bemühen. Der Spielplan lautet:
Schalke 04 — Austria Wien
Admira Wien — Stuttgarter Kickers LSV. Kamp — Dresdner SC. Holstein Kiel — 1. SV. Jena.
Das Spiel des Tages steigt in der Gelsenkirchener Glückauf-Kampfbahn zwischen dem fünfmaligen deutschen Meister Schalke 04 und der berühmten Wiener A u st r i a. Beide Mannschaften scheinen augenblicklich in bester Form zu sein; die in den letzten Wochen erzielten Ergebnisse lassen diesen Schluß ohne weiteres zu. ,
Die letzte Waffe des Südens ist Württembergs Meister StuttgarterKickers,der den schweren Gang zur A d m i r a W i e n antreten mutz. Don den Mannschaften des Altreichs hat es bisher nur der SV. Waldhof fertigqebracht, die Wiener m ihrer Heimat zu schlagen. Die Kickers, die heute eine sehr starke und ausgeglichene Mannschaft (mit ganz^ge-^
Angeklagte nicht zuerst die Bahnbediensteten hätte verständigen müssen; er stellte aber die Entscheidung in das Ermessen des Gerichts. Das Urteil des Amtsgerichts Büdingen wurde aufgehoben und der Angeklagte freigesprochen.
Landkreis Gießen.
£ Lollar, 20. Sept. Der Metzgermeister und Gastwirt i. R. Konrad Moos wird morgen 80 Jahre alt. Der alte Herr hat seinem Geschäft, das jetzt von seinem Schwiegersohn weiterbetrieben wird, über 50 Jahre vorgestanden. In dieser langen Zeit hat er sich einen großen Freundes- und Bekannten- tenkreis sowie allgemeine Wertschätzung erworben. Dem Jubilar gelten auch unsere herzlichen Glückwünsche.
4- Grünberg, 20. September. Am Sonntag, 21. September, vollendet unser Mitbürger Konrad Eckel bei guter Gesundheit sein 85. Lebensjahr. Der alte Herr war früher in Rodheim bei Hungen beheimatet und wohnt seit einigen Jahren bei seiner hier verheirateten Tochter. Am gleichen Tage wird ein weiterer Mitbürger, Andreas Wagner, 84 Jahre alt. Im November 1940 konnte er mit seiner Ehefrau, die kürzlich 80 Jahre alt wurde, das Fest der Diamantenen Hochzeit begehen. Vor mehreren Jahrzehnten ist er aus Leidenhofen (Ebsdorfer Grund) nach hier zugezogen. Beiden Jubilaren bringen auch wir herzliche Glückwünsche dar.
Sporlgemeinde Steinbach.
Steinbach 1. 3gb. — Dorf Gill 1. 3gb.
Im nächsten Spiel um die Bannmeisterschaft empfängt die 1. Jugend von Steinbach die gleiche von Dorf-Gill. Die Einheimischen sollten auch jetzt wieder in der Lage sein, einen Sieg und damit die Punkte zu erringen.
Vorher treffen sich im Rundenspiel die 2. Jugendmannschaften. Hier sollte die Spielerfahrung der Gäste überlegen sein.
Zweiter Kriegs-Mnterwettbewerb der Ruderer.
Der Kriegswinterwettbewerb der deutschen Ruderer hat auch bei seiner zweiten Austragung ein so gutes Ergebnis gezeitigt, daß diese große Zuver- lässigkeitsprüfung für die Vereinsarbeit sicher eine Dauereinrichtung werden dürfte. Die Zahl der teilnehmenden Vereine ist von 225 auf 255 gestiegen, 87 Vereine erreichten die für je ein Mitglied geforderte Mindestleistung von 10 Punkten. Im Em- zelwettbewerb wurden trotz erhöhter Mindestanforderungen (von 150 auf 200 Kilometer) die Sieger« leiftungen des Vorjahres von sieben Mann erreicht. Die Ergebnisse des Wettbewerbs:
1. RE. Jansa 98 Dortmund (147 Mitgl.) 37,8 Durchschnittszahl; 2. Kölner RK. (23) 32,7; 3. Post Hamburg (55) 30,8; 4. Tus. Frischauf Dresden 55) ,30,7; 5. Frauen-RV. Freiweg Frankfurt a. M. (52) 30,5; 6. Fürstenwalder SC. (26) 30,3. Einzelwertung: Männer: 1. Johl (Dresdener RV.) 1500 km; 2. Karp (Düsseldorf) 1203 km; 3. Feldhaus (Neußer RV) 965. Frauen: 1. Margarete Gröhnke (RV. Vorw. Berlin) 588km; 2. Margarete Beier (Post Berlin) 461 km; 3. Liesbeth Thiel (RV. Vorw. Berlin) 444 km.
Deutsche Fußballmeisterschaft 1941/42
25 Meister bei den Endspielen.
und pflichtbewußt machen.
Amtsgericht Gießen.
Der O. Sch. in Gießen hatte sich wegen Diebstahls zu verantworten. Er hatte an seiner Arbeitsstelle in einem Reichsbetrieb nach und nach 28 Bettlaken, 29 Bettdeckenbezüge, 5 Handtücher und 6 Wischtücher im Werte von etwa 450 RM. gestohlen. Der Angeklagte wurde wegen Arbeitsvertragsbruchs und fängnisstrafe von acht Monaten verurteilt. Strafmildernd wirkten das Geständnis und die seitherige Unbescholtenheit, straferschwerend dagegen die Menge der gestohlenen Sachen, der grobe Dertrauensmißvrauch und der Umstand, daß es sich um Sachen handelt, die der Bezugsbeschränkung unterworfen sind. ,
Der Pole Edward Krzaczkowski hatte am 24. Juni ohne Erlaubnis seine Arbeitsstelle bei einem Land- Wirt verlassen. Weiterhin hatte er als Pole nicht das oorgeschriebene Kennzeichen „P“ getragen. Der Angeklagte wurde wegen Arbeitsoertragsbruch und wegen Nichtttagens des vorgeschriebenen Kennzeichens zu einer Gefängnisstrafe von fünf Monaten und zu einer Haftstrafe von sechs Wochen verurteilt. Die Haftstrafe gilt durch Die Untersuchungshaft als verbüßt. Weitere fünf Wochen der Untersuchungshaft wurden auf die Gefängnisstrafe angerechnet.
Schnellverfahren vor dem Amtsgericht Gießen.
Der Pole Kasimir Ziontak hatte am 9. August einen anderen Polen mit Totschlag bedroht. Der Angeklagte wurde zu einer Gefängnis st rase Don fünf Monaten verurteilt.
Strafkammer Gießen.
Der H.N. in Büdingen hatte eisten Strafbefehl über 150 RM. (an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von einem Monat) erhalten, gegen Len er Einspruch einlegte. Er war beschuldigt, am 27. Januar v. I. in der Gemarkung Rohrbach durch Fahrlässigkeit die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs gefährdet zu haben. Der Angeklagte hatte mit einem Lastkraftwagen, an dem sich trotz des damals liegenden hohen Schnees keine Schneeketten befanden, den beschrankten Bahnübergang befahren. Auf dem Bahnübergang faßten die Hinterräder des Wagens nicht mehr und der Wagen blieb stecken. Obwohl N. wußte, daß in kürzester Zett em Personenzug die Strecke befahren würde, benachrichtigte er nicht den nächsten Schrankenwärter von der Gefahr, sondern arbeitete erst an der Flottmachung fernes Wa-
Lauch 20, Blumenkohl, das Stück 20 bis 50, Salat 10, Salatgurken 15 bis 30, Endivien 10 bis 12, : vberkohlrabi 8 bis 15, Rettich 10, Radieschen, das
Bund 10 bis 12 Rpf.
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** W o Licht i ft, i ft Leben ... Wo Leben ist, wirft der Feind seine Bomben ab. Nur vollkommene Verdunkelung schützt bei Nacht davor, als (Angriffsziel zu dienen. Der Selbsterhaltungstrieb gebietet, einwandfrei zu verdunkeln und jeden verräterischen Lichtschein im Freien zu vermeiden. Diese Erkenntnisse sind eigentlich Selbstverständlichkeiten und durch tausendfache Erfahrung bestätigt. Ist es nötig, daran zu erinnern? Ja, denn noch immer finden sich Verdunkelungssünder, die durch ihre Nachlässigkeit ihr Leben und das ihrer Mitmenschen gefährden. Deshalb: Verdunkle noch gewissenhafter <1(5 bisher! Lies den bemerkenswerten Aufsatz „Tödliches Licht" im letzten Heft der „Sirene", der großen deutschen Luftschutz-Illustrierten! Die hier entwickelten Fälle werden auch den Letzten wach
laubsgelbes, sofern die Dienstverpflichtung im Aufnahmebetrieb mindestens zwei Monate bestanden hat.
Der Anspruch des Abgabebetriebes auf Erstattung des anteiligen Urlaubsgeldes besteht auch dann, wenn der Dienstverpflichtete, ohne im Aufnahmebetrieb Urlaub erhalten zu haben, in feinen alten Betrieb (Abgabebetrieb) zurückkehrt und dort feinen Urlaub erhält, oder wenn der Urlaub ihm vom Abgabebetrieb gemäß Buchstabe c Abf. 2 schon vor seiner Rückkehr abgegolten wird. Eine anteilige Erstattung des Urlaubsgeldes findet nicht statt, wenn ein Ausgleich auf Grund der Tarifordnung zur Regelung des Urlaubs der bei besonderen Bauvorhaben beschäftigten Gefolgschaftsmitglieder vom 15. 2. 39 oder auf Grund einer entsprechenden Urlaubsmarkenregelung bereits erfolgt ist (8 16 Abs. 2 der Dienstpflichtdurchf.-Verordnung vom 2. 3. 39 RGBl. I, S. 403.)
II. In dem Aufnahmebetrieb ist — neben den Ausführungen unter I — zu beachten ohne Rücksicht auf begrenzte ober unbegrenzte Dienstver-
Die Reichssportführung (Fachamt Fußball) gibt auch diesmal frühzeitig den Kampfplan für Die Spiele um die Deutsche Fußballmeisterschaft 1941/42 bekannt. An dem bereits begonnenen Wettbewerb sind einschließlich General-Gouvernement die Mann- schäften von 25 Gauen bzw. Bereichen beteiligt, unb demnach werden auch die Endrundenspiele im kommenden Frühjahr von 25 Mannschaften bestritten. In den Gauen und Bereichen müssen die Meister bis zum 29. März feststehen, denn die Endrunden- spiele beginnen bereits am 5. April. Gespielt wirb in vier Gruppen zu je sechs Mannschaften, die in zwei Staffeln zu je drei Mannschaften unterteilt sind. Zwischen den Meistern des Bereichs Oftpreu«. feen und des General-Gouvernements gibt es am 22. und 29. März noch eine Ausscheidungsrunde; der Sieger nimmt an den Spielen der Staffel A in der Gruppe 1 teil.
Frankfurter Börse.
3m Verlause starke Zurückhaltung.
Frankfurt a. M., 19. Sept. Während zu Beginn dieser Berichtszeit an den Aktienmärkten noch vereinzelt einige wenige Werte stärker gesteigert waren, prägte sich im Verlause eine ausgesprochen starke Zurückhaltung aus. Einmal regte die neuerliche Kursentwicklung zum Nachdenken und zu einer Üeberprüfung der Renditen an, zuni anderen ließen Erwartungen von neuen einschneidenden Maßnahmen, die den Kapitalmarkt betreffen, auch Abgaben vornehmen, so daß die schweren Papiere durchweg mehrprozentig nachgaben. Die nur 100- d. H.-Aufstockung bei Südd. Zucker (wie zuvor die Kapitalberichtigung bei Conti Gummi) scheint den vielfach gehegten Hoffnungen auch nicht entsprochen zu haben (bei Beibehaltung der Dividende mit 5 v. H. auf das berichtigte Kapital — gegen 10 v. H. auf das unberichtigte — errechnet sich gegenwärtig ein Kursstand von zirka 180 v. H.!). Um 10 v. H. abgeschwächt lagen u. a. BMW., Holzmann, Lah- mener, etwas niedriger lagen die Einbußen bei Daimler, Demag, D. Erdöl, Westd. Kaufhof, Zell Waldhof, Rheinmetall. Dagegen blieben JG.-Farden
Am Rentenmarkt hat sich das Kursniveott im allgemeinen als fest erwiesen. Vielfach war erheblicher Materialmangel bemerkbar, neben den Pfandbriefen vereinzelt auch bei Stadtanleihen. In Reichsschätzen wurden ansehnliche Mengen umgesetzt, Reichsaltbesitz, Steuergutscheine I, späte Schuld- buchsorderungen und Kommunalumschuldungs-Anleihe kaum verändert. Jndustrieobligationen überwiegend fest, vor allem 4,5-v. H.-Farben von 1939, die um 1,13 auf 108,25 v. H. anziehen konnten. -
Frankfurter Schlachtviehmarkt.
Frankfurt a. M., 20. Sept. (Vorbericht.) Es notierten je 50 kg- Lebendgewicht in RM: Ochsen 37,50 bis 46,50, Bullen 40,50 bis 44,50, Kühe 25 bis 44,50, Färsen 36,50 bis 45,50, Kälber 40 bis 59, Schafe 32 bis 44, Schweine 55 bis 63. Marktverlauf: alles zugeteilt.
ringen Schwächen in der Abwehr!) ins Feld stellen, könnten es auch in Wien schaffen.
Der Pokalverteidiger D r e s d n e r S C. fährt nach Pommern zum Außenseiter LSV. Kamp. Die Luftwaffensportler werden sich auch diesmal zu wehren wissen, aber es wäre doch eine Vomben- Uederraschung, könnten sie den starken und sieggewohnten DSC. von den Füßen bringen.
Das vierte Spiel führt H v l st e i n K i e l und den 1. S V. Jena zusammen. Kiel ist ebenso wie Kamp etwas überraschend in die Runde der letzten Acht eingezogen, hat aber im Gegensatz zu den Luft- waffensporllern die besten Aussichten, in die Vorschlußrunde zu kommen. Jen«, der Mitte-Meister, ist allerdings auch auf dem Platz des Gegners keineswegs chancenlos.
Fußball im Turnverein Grvßen-Linden
Am Sonntag empfängt die erste Jugendmannschaft von Großen-Linden die gleiche der Stadt Gießen, lieber den Ausgang des Spieles kann man nichts vorhersagen.
Vorher spielt die 2. Jugend gegen Launsbach. Auch hier ist keine Voraussage möglich.
gens. Als ihm dies nicht gelang, lief er nach dem nächsten Schrankenposten. Inzwischen kam der Zug heran, wobei die Lokomotive mit dem Kraftwagen zusammenstieß. Der Kraftwagen wurde dabei schwer beschädigt. Die Lokomotive hatte nur geringe Beschädigungen.
In der Hauptoerhandlung vor dem Amtsgericht Büdingen am 10. März wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 150 RM. verurteilt. Gegen das Urteil legte der Angeklagte Berufung ein.
In der gestrigen Berufungsoerhandlung wurde festgestellt, daß der Schrankenwärter dem Angeklagten, als dieser um Abhilfe bat, zugerufen hat: „Mach, daß du vom Gleis kommst!" Der Schran-
Am gestrigen Tage wurde in den Abendstunden in einem Cafe in der Bahnhofstraße beim Glücks- mann Nr. 194 ein Gewinn von 500 RM. gezogen. Der glückliche Gewinner war ein Angehöriger der Luftwaffe. Dies ist innerhalb von acht Togen, außer dem Prämiengewinn von 5000 RM., bereits der zweite „Fünfhunderter" in Gießen.
Gießener Vochenmarktpreise. \
* Gießen, 20. Sept. Auf dem heutigen WochenX markt kosteten: Markenbutter, Va kg 1,80 RM., Matte 30 Rpf., Käse, das Stück 8 bis 9, Kartoffeln, 5 kg 50, Wirsing, % kg 7 bis 12, Weißkraut 5 bis 110, Rotkraut 8 bis 10, gelbe Rüben 8 bis 10, rote Rüben 7 bis 10, Spinat 15, Römischkohl 8, Bohnen, grün, 20 bis 30, Unterkohlrabi 7, Mischgemüse 8, Tomaten 25 bis 35, Zwiebeln 10, Schwarzwurzeln 35 bis 40, Kürbis 10, Falläpfel 12, Birnen 40,
NSG. Da in der Wirtschaft häufig noch Zweifel darüber bestehen, wie bei Dienstverpflichteten der Urlaub zu gewähren ist, hat der Reichstreuhänder der Arbeit in seinen Amtlichen Mitteilungen vom 10. September 1941 folgende grundsätzlichen Hinweise gegeben:
I. In dem 21 b ga b e b e tr i e b ist zu beachten:
1. Dienstverpflichtung auf zeitlich unbegrenzte Zeit: Das Gefvlgschaftsmitglied scheidet aus dem Betrieb aus. Soweit ein Urlaubsanspruch besteht, ist der Urlaub abzugelten, es sei denn, daß die betrieblichen Verhältnisse und der Zeitpunkt des Beginns der Dienstverpflichtung die Urlaubsgewährung in der Form von Freizeitgewährung ermöglichen.
2. Boi zeitlich begrenzter Dienstverpflichtung bleibt der Dienstverpflichtete Betriebsangehöriger des Abgabebetriebes. Es entstehen folgende Möglich-
...auch zum Einmathen
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